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Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang / picture alliance

AfD und Verfassungsschutz - Der Schuss geht nach hinten los

Der Verfassungsschutz will die AfD vom „Prüffall“ zum „Verdachtsfall“ hochstufen – und wird prompt von einem Gericht zurückgepfiffen. Dieser Fall macht deutlich: Der deutsche Geheimdienst hat die Sache komplett vermasselt. Das Bundesamt gehört in die Hände des Bundesverfassungsgerichts.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

So erreichen Sie Mathias Brodkorb:

Die repräsentative Demokratie lebt von gewichtigen Voraussetzungen. Werden die politischen Entscheidungen nicht vom eigentlichen Souverän, dem Wahlvolk, sondern seinen Repräsentanten getroffen, muss die Freiheitsgarantie aller Bürger durch besondere institutionelle Sicherungen nahtlos auf die Repräsentanten übertragen werden.

Als Transmissionsriemen zwischen Bürgern und Abgeordneten treten dabei die politischen Parteien in Erscheinung. Sie sind das Bindeglied zwischen dem Volkswillen und dem Staatshandeln. Und so, wie sich jeder Bürger seine eigene Meinung bilden und seine Wahlstimme frei und ungehindert abgeben kann, muss auch der Meinungswettbewerb der Parteien stets in freier Form erfolgen, denn sie handeln schließlich in Stellvertretung ihrer Wähler. Nur, wenn dies gesichert ist, kann die Demokratie mit vollen Händen aus ihren Legitimationsquellen schöpfen und ein wirklich repräsentatives Parlament erzeugen. Ihre Grundlagen finden diese Prinzipien in Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Das ist aber zunächst nur die Theorie, denn in der Demokratie als einer auf Mehrheitsentscheidungen gründenden Herrschaftsform schlummert eine Paradoxie: Schließlich könnte sich eine Mehrheit auch dazu entschließen, die Demokratie abzuschaffen – und das wäre dann formal ganz demokratisch. Jede parlamentarische Demokratie, die den politischen Suizid verhindern will, kommt daher nicht ohne Eingriffe in ihren Fundamentalwert der Freiheit aus. Wir nennen das „Wehrhaftigkeit“.

Riskante Angelegenheit

Allerdings ist das eine ziemlich vertrackte Angelegenheit und hochriskant: Wenn echte Demokratie den freien Meinungswettstreit voraussetzt, droht mit jedem Eingriff in diese Freiheit eine Selbstbeschädigung der Demokratie. Und diese Gefahr ist aus verständlichen Gründen gar nicht so klein. Immerhin wird der Staat letztlich von Parteien und damit Interessengruppen geführt. Die Versuchung, die Machtinstrumente des Staates gegen unliebsame politische Gegner einzusetzen, ist gar nicht so klein, wie man hoffen sollte.

Aus gutem Grund sieht daher das Grundgesetz ebenfalls in Artikel 21 vor, dass über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei nur ein einziger zu entscheiden hat – nämlich das Bundesverfassungsgericht. Keinem Innenminister, keiner Bundeskanzlerin und keinem Parlament kommt dieses Recht zu. Das letzte Wort in Sachen Demokratiesicherung ist damit dem Parteienstreit entzogen.

Für Mandatsträger wie Minister kommt es sogar noch ein bisschen dicker: Da sie letztlich Repräsentanten des Staates und nicht ihrer Parteien sind, haben sie sich in diesen Angelegenheiten in strikter parteipolitischer Neutralität zu üben. Daran musste das Verwaltungsgericht Köln den nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU) unlängst in einem Urteil erinnern. Er hatte die örtliche AfD öffentlich zum „Prüffall“ für den Verfassungsschutz erklärt. Das Kölner Gericht schrieb ihm daraufhin ins Stammbuch, „rechtswidrig“ gehandelt zu haben und erinnerte ihn an seine „Neutralitätspflicht“. Sein Vorgehen sei geeignet gewesen, das Ansehen der AfD ungerechtfertigt zu beschädigen und stelle insofern einen Eingriff in das Parteiengrundrecht dar.

Neutralitätspflicht des Staates

Die Sonderstellung des Bundesverfassungsgerichtes und die gleichzeitige Neutralitätspflicht des Staates rufen allerdings ein ganz handfestes praktisches Problem hervor: Für die Demokratie könnte es nämlich längst zu spät sein, bis ein Verfassungsgericht seine Entscheidung getroffen hat. Und woher sollen Antragsteller oder die obersten Richter eigentlich die nötigen Sachinformationen gewinnen, um rechtzeitig, also weit vor dem Sturz der Demokratie, den Anführer einer Revolte „auszuschalten“?

Genau an dieser Stelle kommt das gute alte Bundesamt für Verfassungsschutz ins Spiel. In gewisser Hinsicht blicken wir mit ihm ins Zentrum der Paradoxie der Demokratie. Der Inlands-Nachrichtendienst ist eine unvermeidbare, aber verfassungspraktisch wie -theoretisch äußerst labile Konstruktion. Er kann durch seine Arbeit die Demokratie zugleich schützen wie massiv beschädigen. Seine Arbeit gleicht einem Ritt auf der Rasierklinge staatspolitischer Freiheit.

Einem solchen Ritt dürfen die Bundesdeutschen seit einigen Wochen live und in Farbe zusehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz will die AfD von einem „Prüfffall“ zu einem „Verdachtsfall“ hochstufen. In einem rund 1000 Seiten umfassenden Dossier will es aus öffentlich zugänglichen Quellen ausreichende Belege dafür gefunden haben, dass gemäß Verfassungsschutzgesetz „tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische, verfassungswidrige Bestrebungen vorliegen. Mit der Hochstufung zum „Verdachtsfall“ wäre es dem Verfassungsschutz möglich, einen Gang höher zu schalten und die Partei mit geheimdienstlichen Mitteln zu überwachen.

Die AfD freilich ist dagegen sofort vor Gericht gezogen. Das Bundesamt sagte zu, bis zu einer Entscheidung die AfD nicht öffentlich als „Verdachtsfall“ einzustufen und vorerst auf die Anwendung geheimdienstlicher Mittel zu verzichten. Warum das Gericht darauf drängen musste, ist nicht schwer zu verstehen: Eine solche Einstufung führt allein durch die öffentliche Berichterstattung zu einer Diskreditierung der Partei und stellt somit einen faktischen Eingriff in ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb dar. Das ist keine Kleinigkeit, es geht hier um Verfassungsrechte!

Komplett vermasselt

Aber es dauerte nicht lange und der deutsche Geheimdienst hatte es komplett vermasselt. Sein oberster Chef, Thomas Haldenwang, stufte die AfD intern als „Verdachtsfall“ ein und informierte hierüber seine Länderkollegen in einer Telefonschaltkonferenz. Schwer vorstellbar, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in diesen Vorgang nicht eingebunden war. Es dauerte nur Stunden, bis dies – offenbar aus dem Verfassungsschutz selbst – an die Öffentlichkeit „durchgestochen“ wurde. Es wäre ja fast witzig, dass ausgerechnet ein Geheimdienst an Inkontinenz leidet. Wenn es nicht so traurig wäre! Sogar die Erwiderungsschrift der Antragsteller soll Journalisten zugänglich gemacht worden sein.

Dem Verwaltungsgericht Köln riss prompt der Geduldsfaden. In ungewöhnlicher Schärfe stellte es am 5. März 2021 fest, dass durch das Handeln des Bundesamtes und damit des Staates die „Vertrauensgrundlage“ für die getroffenen Verabredungen zerstört sei. Es untersagte dem Bundesamt für Verfassungsschutz daraufhin, die AfD öffentlich als „Verdachtsfall“ einzustufen und gegen die Partei nachrichtendienstliche Mittel in Anwendung zu bringen. Alles andere sei ein unzulässiger „Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien“.

Für die AfD war dieser Vorgang freilich ein Freudenfest. Ihr Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland fragte denn auch süffisant: „Wer schützt eigentlich die Demokratie und die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?“ Die Partei hatte ohnehin von Anfang an gemutmaßt, dass es kein Zufall sei, dass der Bund ausgerechnet im Vorfeld mehrerer Landtagswahlen sowie der Bundestagswahl die Kandare anziehe. Es handele sich um nichts anderes als die demokratiefeindliche Instrumentalisierung des Staates gegen unliebsame politische Gegner.

Wie berechtigt die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ wäre, ist ohne Möglichkeit der Einsichtnahme in die Akten schwer einzuschätzen. Und trotzdem kann man das Vorgehen der Bundesregierung für eine ziemliche ungeschickte Angelegenheit halten. Freilich finden sich in den Reihen der AfD ausreichend irrlichternde Gestalten, und durch die technologischen Möglichkeiten des Internets hat die politische Logorrhoe ungeahnte Ausmaße angenommen. In diesem Meer an „Beweismaterial“ können die wissenschaftlichen Referenten des Bundesamtes ihre Schleppnetze mühelos versenken und allerhand Beifang an Bord hieven. Aber eine Ansammlung ungehobelter Dummschwätzerei begründet noch keinen Extremismus. Politische Dummheit ist nicht verfassungswidrig.

Eindruck bestätigt

Es steht daher zu befürchten, dass der gesamte Vorgang nach hinten losgehen wird: Ein substanzieller Teil der AfD-Wähler wird, als Anhänger einer möglicherweise extremistischen Partei beschimpft, schon aus Gründen der Selbstachtung anschließend nicht jene wählen, die ihn beschimpft haben, sondern der AfD die Treue halten. Und der Staat könnte am Ende so dastehen, wie die AfD ihn seit Jahren karikiert: als ein von den etablierten Parteien eroberter „Leviathan“, der seine Waffen unter Verletzung der Neutralitätspflicht gegen die politische Konkurrenz richtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den ersten Akt in diesem Drama bereits erfolgreich zur Aufführung gebracht.

Dabei wäre die Lösung des Problems ganz einfach. Neutralitätsgebot des Staates hin, Neutralitätsgebot her: Auch Minister und Beamte sind nur Menschen und Erstere für die Beförderung Letzterer zuständig. Es ist nicht schön, aber wahr, dass angesichts dieser Abhängigkeiten die Beschädigung der Neutralitätspflicht des Staates durch parteipolitische Lenkung eintreten kann. Es ist daher eine Fehlkonstruktion unserer Verfassung, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, zumindest soweit Artikel 21 des Grundgesetzes berührt ist, überhaupt in der Hand der Exekutive liegt.

Wenn allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei zu entscheiden hat, sollten ihm auch alle Vorstufen zum Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien obliegen. Nur so ließe sich ein echter und freier Wettbewerb der politischen Meinungen garantieren und ein parteipolitisch gelenkter Missbrauch staatlicher Macht ausschließen. Macht abzugeben kann die Demokratie manchmal auch stärken.

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Quirin Anders | Mo., 8. März 2021 - 19:11

Mit Verlaub, Herr Brodkorb: Wenn ein Autor beginnt zu schwadronieren "Das Bundesamt gehört in die Hände des Bundesverfassungsgerichts", dann lohnt kein Weiterlesen.
In unserem demokratischen Rechtsstaat ist es immer noch so, dass Ämter (Exekutive) und Gerichte (Judikative) getrennt sein und getrennt bleiben müssen.
In welcher Republik wollen Sie leben, wenn sogar das kleine 1x1 der Rechtssaatlichkeit nicht mehr gelten soll?

Sie haben recht, der Artikel ist Murks. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist nur am Rande die AfD zu beobachten und sie als wie auch immer einzustufen. Das ist im Superwahljahr eine wichtige politische Sache, aber die eigentliche Aufgabe ist die Spionage - und Sabotageaktionen aus dem Ausland abzuwehren. Wie sollte das ein Amt machen, dass einem Gericht untersteht? Wenn auch im Verfassungsschutz die "Haltung" zum Mass aller Dinge wird, führt das früher oder später zum Problem. Ich habe mir nochmal den Artikel durchgelesen und ich denke, dass wir einfach hinnehmen müssen, dass Politiker von Gerichten auf die Finger gehauen werden, wenn sie falsche Dinge tun. Das Beispiel Trumpf hat ja gezeigt, dass das auch positiv sein kann. Die AfD schlecht aussehen zu lassen, darf nicht zum Mass aller Dinge werden.

Urban Will | Di., 9. März 2021 - 07:28

Antwort auf von Robert Müller

hier zu Recht aufgeführte Problem betrifft nicht die von Ihnen genannten Aspekte Spionageabwehr, etc.
Dafür haben wir auch noch einen MAD.
Warum auch ein Verfassungsschutz geheimdienstliche Aufgaben wahrzunehmen hat, ist mir eh schleierhaft.
Grundsätzlich geht es darum, ob ein der (gewählten, aus dem Parteienwettstreit hervorgehende) Exekutive unterstellter Verfassungsschutz, dessen Ämterbesetzung dem Parteiengeplänkel unterliegt („wunderbar“ zu erkennen bei der Schmierenkomödie um Maaßen) wirklich befugt sein soll, über andere Parteien zu entscheiden. .
Es gibt genug Gründe, anzunehmen, dass die Zeit, wo wir hier im Lande noch fähig waren, vernünftig zu streiten und auch Gegenmeinungen den gebührenden Platz einzuräumen, längst vergangen sind. Somit besteht d Gefahr des Missbrauchs dieses BfV.
Daher ist es Zeit, die Aufgabenverteilungen neu zu justieren und die Entscheidungsbefugnis über die Einstufung einer Partei komplett aus d Händen der Exekutive zu nehmen.

Dass Spitzenämter in Verwaltungen - und die Richterstellen am BVerfG - letztlich nach Parteiengeklüngel besetzt werden, ist richtig, aber ungut. Gleiches gilt für den Missbrauch von Ämtern für politische Zwecke. Das hat wohl mit unschönen menschlichen Eigenschaften zu tun. Daran könnte aber eine (partielle) Aufgabe der Gewaltenteilung, einem tragenden Pfeiler unseres Rechtsstaats, nichts ändern.
Eher im Gegenteil, sie würde das Problem verfestigen. Denn wenn ein (Bundes-)Amt direkt dem BVerfG unterstellt würde, wären die ihm zugewiesenen Aufgaben immer noch zu erledigen, immer noch durch Menschen mit all ihren Schwächen. Aber, und das ist der Kern den Problems, die (relativ) unabhängige Kontrolle und ggf. Korrektur der Amtsentscheidung entfiele.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet auch heute nicht das BfV, sondern am Ende das BVerfG, mit einem 8-köpfigen Senat. Diese Größe der Senate soll (und kann meist) die Mängel der Richterwahl neutralisieren.

Robert Hans Stein | Di., 9. März 2021 - 12:05

Antwort auf von Robert Müller

Stellen Sie sich mal vor, verehrter Herr Müller, die nächste Bundestagswahl führt zu einer rot-rot-grünen Regierung, und Wissler oder Hennig-Welsow bekommt das Innenressort. (Eine Regierungsbeteiligung der AfD ist nicht in Sicht, deshalb die Linke als Beispiel) Diese installiert beim Verfassungsschutz einen ihnen genehmen Chef. Als berechtigte Warnung vor solchen Szenarien verstehe ich den Beitrag: Diese Behörde darf nicht zum Vollzugsorgan einer Ideologie mutieren!
Um der Gefahr zu begegnen, dass Demokratie sich demokratisch abschafft, ist der angebotene Weg vielleicht nicht der beste. Wenn eine Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr von den Vorzügen unseres demokratischen Modells überzeugt ist, haben die politisch Verantwortlichen es versäumt, rechtzeitig Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Das Paradoxon führt nicht zum Dilemma, wenn der Souverän ernst genommen wird. Belehren ist das Gegenteil von Ernstnehmen, Zwang (Wehrhaftigkeit) GEGEN den Souverän das Ende der Demokratie.

Vorstufen (Unterorgane?) eines Gerichts sollen Beweise für die mögliche Demokratiefeindlichkeit einer Partei sammeln?
Und ich dachte immer, der primäre Zweck der Gerichtsbarkeit wäre es, festzustellen, ob ein Verstoß gegen bestehende Gesetze vorliege. Brauchen wir also eine Art politisches Gericht, denn z.B. ein Hoecke verstößt ja noch nicht gegen Gesetze, wenn er bedenkliche Sprüche macht?
Das übliche Klagelied der Rechtsaußen über die angebliche Instrumentalisierung der Justiz würde nur noch lauter, und - in der Theorie - gar nachvollziehbar.
Nein, der VS hat nicht zum ersten Mal kläglich gehandelt, man denke an den NSU, oder die Unfähigkeit, den Lübcke-Mörder zu überwachen. Haldenwang ist sicher ein guter Mann, undichte Stellen können eben vorkommen.
Politische Dummschwätzerei, selbst wenn massiv und eindeutig wie bei der AfD, reicht nicht? Wann reicht es dann? Wenn Worten Taten folgen? Bedenkliche Aussagen als dummes Gerede abtun?
Das ist gefährliche Verharmlosung.

Ihr Argument der Gewaltenteilung überzeugt mich. Vielleicht ist mein untenstehender Vorschlag zur Neutralität des BVG bei der Richterauswahl auch akzeptabel. Wenn dann alle Partei-Verfahren im Bund mit entspr. Priorität beim BVG geführt würden, wäre das heutige Problem der Parteilichkeitsvorwurfes ggf. geringer.

Nun, mögen Sie ein wenig Aufmerksamkeit meinen Argumenten widmen, nicht Ihrer Selbstgewissheit? Die Verbotsentscheidung des BVerfG in Sachen Art. 21 GG ist selbst ein exekutiver, zutiefst politischer Akt in der Hand eines Gerichtes. Früher war das mal anders, wie Sie wissen. Wenn wir Gewaltenteilung puristisch verstehen, haben wir eh ein Problem: Minister gehören dem Kontrollorgan Parlament an, die Legislative setzt Richter ein, die Exekutive befördert sie und das Parlament spielt mit der Haushaltsgesetzgebung Exekutive. Die Verschränkungen sind vielfältig. Was eigentlich ist der Sinn der Gewaltenteilung? Die Begrenzung von Macht zur Verhinderung ihres Missbrauchs. Die Gefahr des Missbrauchs scheint mir bei unserer heutigen Regelung unverkennbar groß. Sie würde sich bei Umsetzung meines Vorschlages erkennbar vermindern. Was Ihnen - formal - wie ein Bruch mit dem Prinzip der Gewaltenteilung aussieht, ist inhaltlich das genaue Gegenteil. Es kommt darauf an, was hinten rauskommt. ?

Annette Seliger | Mo., 8. März 2021 - 19:32

das glauben Sie wohl selber nicht, dass der Herr Haldenwang aus Bedenken wegen eines "Umsturzes" durch die AfD, diese zuerst zum "Prüffall" und danach zum "Beobachtungsfall" eingestuft hat.

Auf "Druck" der SPD wurde Maaßen entlassen, weil er keine "Jagd" auf "Migranten", manche sagen auch "Schutzsuchende" feststellte, als ein "Schutzsuchender" Syrer in Chemnitz einen Bundesbürger mit kubanischen Wurzeln erstach.

2016, gab der damalige Ministerpräsident von Bayern, Herr Seehofer, bei dem ehemaligen Verfassungsrichter eine Expertise in Auftrag, womit er beweisen wollte, dass die Grenzöffnung im Herbst 2015 durch Merkel unrechtmäßig war.

Die "Mutter aller Probleme" bescherte der AfD sehr viele Protestwähler und damit wird es eng an den Futterplätzen.

Die SPD hat in den letzten 20 Jahren 50% ihrer Wähler verloren und anstatt sich zu fragen wie es sein kann dass ein SPD Wähler jetzt AfD Wähler ist, versucht man mit Hilfe des Verfassungsschutzes den politischen Gegner zu stigmatisieren!

Nackte Machtpolitik!
Nichts was in den letzten Jahrzehnten an "Entwicklung", politischer Weichenstellung installiert wurde darf infrage gestellt und diskutiert werden. Ja was noch schlimmer wäre, evtl. sogar Mehrheiten finden die zu einer Änderung des bisherigen Kurses führen würden. Gegen Alternativen wird alles aufgefahren und finanziert bis hin zur Verbiegung des Rechtsstaates.

Zsolt Öry | Mo., 8. März 2021 - 19:36

und ihre Mitarbeiter nach der Maxime "Laßt dicke Männer um mich sein" auszuwählen. Beispielsweise Helge Braun, Peter Altmaier und jetzt Thomas Haldenwang.

... die Kanzlerin herself ist ebenfalls nicht solch ein asketischer Typ wie etwa Frau Dr. vdL, nicht wahr. Sie ist "robust und raumfüllend".
In Abwandlung von Frau Henriette Rakers, OBB von Köln, könnte man sagen:
immer eine Bauchbreite Abstand!
Im Übrigen ist der Spreissel Heiko "Die Haltung" Maas ja auch in der Regierung; vielleicht ist er ja einmal "zwischen die Bäuche" geraten?

Ich war damals eher schlank, drahtig. Mein Schwiegervater hatte einmal einen tollen Versprecher: "Ein Mann ohne Bauch ist kein Bauch!"

Alles Gute!

Kurt Kuhn | Mi., 10. März 2021 - 13:29

Antwort auf von Bernd Muhlack

Wo nehmen Sie nur immer diese tollen Sprüche her? Ihre Familie und Ihr Freundeskreis scheinen da sehr breit aufgestellt zu sein.
Viele Grüße

Ingrid Gathmann | Mo., 8. März 2021 - 19:42

Es war doch von Anfang an klar, welch abgesprochenes Spiel das war: gezielte Information an Spiegel und Süd-Deutscher sowie ARD. Ich verstehe nicht wie man von Amts wegen so dumm sein kann. Für die CDU kommt nun auch noch die Bestechung dazu. Man könnte fast Mitleid mit dieser
Partei bekommen, vor allem mit ihren Kandidaten in
RP und BW.

Brigitte Simon | Mi., 10. März 2021 - 14:55

Antwort auf von Ingrid Gathmann

... liegen Sie, liebe Frau Gathmann.

Ja, in den beiden bislang stärksten AfD-Landesverbänden Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wird gewählt. Dann wird sich zeigen, daß Haldewangs offentsichtlich primitivst gemachter Anschlag den Wähler verblenden soll. Verblenden manche ja, aber nicht verblöden. Mit einem "jetzt erst recht Effekt"
geht erneut Haldewangs Schuß nach hinten los. Frau Merkel übernehmen Sie!

Hans Jürgen Wienroth | Mo., 8. März 2021 - 19:55

Die politischen Parteien sind das Bindeglied zwischen dem Volkswillen und dem Staatshandeln? Dazu muss es Unterschiede zwischen den Parteizielen geben. Gibt es die noch, z. B. im Umweltschutz? Wird der Wähler unabhängig informiert, um frei entscheiden zu können? Gibt es einen freien Meinungswettbewerb?
Nun, allem was Sie danach zum Verfassungsschutz und der Regierung sagten, kann ich voll zustimmen. Hinzufügen möchte ich noch, dass auch das Gutachten mit „verfassungsfeindlichen“ Indizien der Presse zugespielt wurde, der AfD angebl. nicht offiziell zugestellt wurde.
Den Verfassungsschutz dem BVG zu unterstellen, ist sicher eine Lösung. Dazu müsste jedoch auch dieses Gericht von politischer Einflussnahme bei der Richterauswahl befreit werden. Das könnte z. B. geschehen, in dem Mitglieder des BVG pol. unabh. sein und mind. 5a, besser 10a Verfassungsrecht gelehrt haben müssen. Derzeit ist auch dieses Gericht politisiert.

Wilfried Düring | Mo., 8. März 2021 - 23:14

Antwort auf von Hans Jürgen Wienroth

Ich finde, Herr Brodkorb hat erneut einen nachdenklichen (auch nachdenklich machenden) Beitrag veröffentlicht.
In einem Punkt möchte ich - höflich - 'ernste Bedenken' anmelden.

'Das letzte Wort in Sachen Demokratiesicherung ist damit dem Parteienstreit entzogen.'

Wie unabhängig sind das Bundes- und die Landesverfassungsgerichte?
Wer wählt und ernennt die Richter?
Ist es falsch, wenn man behauptet, daß Prof. Dr. Stephan Harbarth (CDU) oder die frühere Direktorin eines 'Gender-Kompetenz-Zentrums' Frau Prof. Dr. Susanne Baer (Grüne) vielleicht nicht nur, aber eben auch, wegen ihrer ausgewiesenen Partei-Nähe gewählt wurden? Darf man behaupten, daß die Genannten in einigen Fragen vielleicht politisch etwas 'befangen' sind?
Am Brandenburger Landesverfassungsgericht spricht die Schriftstellerin Juli Zeh Recht - im Namen all der Menschen, die sie zuvor als 'rückständig' bezeichnet hat. Frau Zeh ist Mitglied der SPD.

Ich habe zu KEINER Institution dieses Staates mehr irgendein Vertrauen!

Ich weiß nicht, ob Sie so schreiben können, wie ihr Schnabel gewachsen ist. Ich bezweifle dies in dieser Momentaufnahme der Demokratie in D. & in EU & es tut gut, solche Artikel zu lesen. Denn wenn man nichts mehr darüber liest, ist meisten die .... am dämpfen.
Aber, ich habe mit ihrer ideologischen Erziehung ein Problem, Herr Brotkorb.

Denn wenn Wörter fallen wie "komplett vermasselt", dann ist dieser Artikel kein Bericht, sondern eine politische (nicht einmal Anstansmäßige) Erziehung von Massen.

Das einzige, was mir daran gefällt ist die Tatsache, dass mehr wie Rational entschieden wird und die Meinungsfreiheit, die wir als Ostler besonders in der alten BRD schätzen & nach Mauerfall kennen gelernt haben und diese mehr wie ungern hergeben möchten.
Das bei diese Entscheidung das Licht am Horizont noch scheint ? für die Unabhängigkeit der Hüter des Grals & nicht als Spielball der Politik sich hergeben müssen

Das das dunkle & nicht sichtbare schon immer das Übel der Menschheit...

Urban Will | Mo., 8. März 2021 - 20:12

Sozialdemokraten.
„Politische Dummheit ist nicht verfassungswidrig“ In der Tat, sonst wäre die Partei des Autors schon längst verboten.
Aber zurück zum Thema.
Haldenwang ist und bleibt das Schoßhündchen von Seehofer. Gerade Seehofer. Der Senior der bajuwarischen Gurkentruppe, die die Blauen erst rechts überholen und der dann – nach der Erkenntnis des Scheiterns dieser Aktion – kein Spruch zu dumm war, um von links gg die AfD zu wettern.
Seehofers und v.a. Söders, und der CDU's Alptraum ist das „Ankommen“ der Blauen im bürgerlichen Lager. Dann ist es vorbei mit der Drei bei den Umfragewerten. Dann geht es Richtung 20 oder drunter. Auch für die anderen Altparteien sind etablierte Blauen das blanke Grausen.
Sie werden alle Register ziehen, dies zu verhindern und das geht nur über die Diffamierung und Stigmatisierung.
Unfassbar, dass hierfür ein rein den AfD – Gegnern unterstehendes Amt für "Verfassungsschutz" instrumentalisiert werden kann.
Daher: Volle Zustimmung! Der VS muss zum BVG!

Herr Will, hier muss ich meine Bedenken äußern, da für mich persönlich der VS außerhalb der Kontrolle & der Hinterfragung seines tuns liegt & (auch in allen Ländern) dieser auch außerhalb des Lichtes agiert & handelt, der Demokratie, der Gerechtigkeit & der Demut.
Und diese sollen ausgerechnet neben den Hütern des Grals Platz nehmen, ohne das ein Einfluss auf den BVG zu haben.
Ich Zweifle. Die Ritter vom BVG müssen sich doch jetzt schon durch eine gute Rüstung sich der Einflussnahme wappnen.
Und da sie als Schachfiguren sichtbar sind & diese nicht wie im alten Griechenland durch los gezogen, na ja.

"Sprich, bei welcher Summe kann ich meine Erwartung erfüllen?

Ingrid Gathmann | Mo., 8. März 2021 - 20:35

Es war doch von Anfang an klar, welch abgesprochenes Spiel das war: gezielte Information an Spiegel und Süd-Deutscher sowie ARD. Ich verstehe nicht wie man von Amts wegen so dumm sein kann. Für die CDU kommt nun auch noch die Bestechung dazu. Man könnte fast Mitleid mit dieser
Partei bekommen, vor allem mit ihren Kandidaten in
RP und BW.

Manfred Bühring | Mo., 8. März 2021 - 22:47

Antwort auf von Ingrid Gathmann

... Abs. 1 besagt, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, nicht mehr und nicht weniger, nochmal: mit wirken! Unsere etablierten Parteien haben den den Pfad der Mitwirkung längst verlassen und mit der Durchdringung von Legislative, Exekutive und Judikative die Gewaltenteilung, die deutsche Form des „Check and Balance“, ad adsurdum geführt. Diese ungezügelte Parteienmacht wird genutzt, um politische Gegner zu diskreditieren; auf der Strecke bleibt der demokratische Rechtsstaat, letztendlich unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, eine weitere Hinterlassenschaft der größten Kanzlerin aller Zeiten.

Peter Lutz | Mo., 8. März 2021 - 21:22

Sehr geehrter Herr Brodkorb,

ob der VS dem BVG "unterstellt" werden kann, sehe ich sehr schwierig an (Exekutive /Judikative gehört getrennt) , könnte man aber mal diskutieren.
Wichtiger ist für mich die Frage wer bestimmt wen zum VS Präsidenten, gerade in diesem aktuellen Fall. Das ein Herr Maaßen "abgesägt" wurde und ein Stiefelle..er der Regierungspartei Herr Haldenwang zum Nachfolger gekürt wurde, mit für mich eindeutiger Aufgabe, die größte Oppositionspartei, wo es nur geht schlecht zu machen! Noch nicht mal das bekommt der Dilettant "gebacken". Siehe VS Gericht. Ein Versager wie u.a. die meisten (alle) Regierungsmitglieder unter Merkel!
So jemand repräsentiert den VS (Inlandsgeheimdienst),ohne verstanden zu haben was seine Aufgabe ist?
Mit Erlaubnis des Cicero Präsidenten zitiere ich Herr Meuthen (AFD), der es sehr treffend auf den Punkt bringt.
"Ein Geheimdienst der nichts geheim halten kann"

Schönen Abend

Tomas Poth | Mo., 8. März 2021 - 21:36

Der VfS ist ein Inlandsgeheimdienst, er schützt nicht die Verfassung. Das fällt in die Zuständigkeit des BVG durch ihre Normenprüfung und Rechtssprechung dazu.
Der Inlandgeheimdienst derzeit wird politisch durch die Regierung missbraucht.
Die Frage ist also wie man diesen Missbrauch unterbinden kann, welche Parteien unabhängige Kontrollebene eingezogen werden kann.

Wolfgang Jäger | Mo., 8. März 2021 - 21:53

Die CDU hat sich unter Merkel in ein Desaster hineintreiben lassen. Stasi-ähnliche Machenschaften zur Ausschaltung der Opposition oder zur Korrektur von Wahlergebnissen! Diese Leute werden lernen müssen, dass der Wähler nicht so dumm ist, wie sie glauben. Vor allem nicht der Wähler im Osten unseres Landes, der das ja alles schon durch hat und der ganz bewusst AfD wählt. Merkel wird in die Geschichte eingehen als ein sozialistischer SED-Kader-Maulwurf, der nicht nur die Partei (CDU), sondern das ganze Land in den alternativlosen Ruin getrieben hat. Sie hat den rot-grün-sozialistischen Weltverbesserern und Klimaheiligen den Weg geebnet. Und die kommenden Wahlen werden es zeigen. Die CDU wird ein Debakel erleben. Gut so! Sollten nicht noch Wunder geschehen, wird von der CDU in 10 Jahren nicht mehr viel übrig sein.

ich teile Ihre Sicht auf diesen Kanzler vollkommen.
Nur bei den letzten Sätzen bin ich mir nicht so sicher.

Inka Hein | Di., 9. März 2021 - 09:09

Antwort auf von Carola Schommer

mit der Raute betrifft, so Stimme auch ich zu.
Und die letzten Sätze von Herrn Jäger sehe auch ich anders.
Der deutsche Wählmichel u s seine Micheline haben in DEG Regel die kognitiven Fähigkeiten eines Säuglings. Nach 2 Sekunden weiß er nicht mehr was war.
Also wählt er wie immer.
Man kann nur hoffen das einige noch vor der Wahl die geistige Reife erlangen. Den eigenes Denken ist die Alternative.

Von der CDU, das ist mein Eindruck, ist bis auf die Abkürzung des Namens dieser Partei schon heute nicht mehr viel übrig.
Wo PERSIL draufsteht, ist PERSIL drin?
Denkste!

Carola Schommer | Mo., 8. März 2021 - 22:55

dass Seehofer informiert war, dann war es Merkel höchstwahrscheinlich auch. Möglicherweise nicht nur informiert. Denn die Frage ist, wer tatsächlich dafür verantwortlich ist, dass die Information durchgestochen wurde.

Aber, soweit gebe ich Ihnen recht, dürfte es keine Abhängigkeit des Verfassungsschutzes von der Regierung geben, soweit es sich um innerdeutsche, parteipolitische Angelegenheiten handelt.

Und auch die Verfassungsgerichte sollten nur
von Richtern besetzt werden dürfen, die keiner politischen Partei angehören.

dass Richter und Richterinnen, nicht nur des BVG, einzig dem geltenden Recht verpflichtet sein dürf(t)en, das in dem dafür vorgesehenden demokratischen Prozedere gültig zustandegekommen ist. Nur ist das bis zu einem gewissen Grad eine Wunschvorstellung, die einer Überprüfung in der Realität nicht standhält. Auch Richter und Richterinnen sind keine politischen Neutren, sondern hegen i.a.R. (partei)politische Sympathien bzw. Antipathien. Kommt hinzu, dass Bestimmungen rechtlicher Natur zwangsläufig auch einen (partei)politischen Einschlag haben. Juristerei ist zudem nicht Mathematik, das gibt es häufig auch Raum für sogenanntes Ermessen, das man so oder so wahrnehmen kann. Da ist es mir unter dem Strich lieber, es besteht Transparenz, wer durch wen für welches Richteramt vorgeschlagen und durch das zuständige Wahlgremium mit den Stimmen von wem gewählt worden ist. So fallen betont "parteiisch" urteilende Mitglieder in Gerichten auch eher auf, was wiederum eine präventive Wirkung hat.

Markus Michaelis | Mo., 8. März 2021 - 23:04

ansonsten wird es schwierig. Eine Gesellschaft aus sich belauernden Misstrauensgruppen kann keine Verfassung einfangen, weil alle Institutionen letztlich mit Menschen besetzt werden, die sich gegenseitig misstrauen. Gibt es Gegenbeispiele?

Sarrazin hat ein Misstrauen gesät, dass nicht mehr einzufangen ist, und (fast) alle sind sich einig, dass das die Demokratie nicht aushält, bzw. nur, wenn man solche Menschen isoliert.

So wie ich es sehe, gibt es zwischen all den vielen Gruppen in D (links, rechts, queer und cis, verschiedenste Religionen, Kurden und Türken, Juden und Palästinenser, Sunniten und Schiiten, verschiedenste afrikanische Gruppen, moderne gegen traditionelle Afghanen usw.) jede Menge Menschen, die das gleiche Misstrauenspotenzial haben, wie Sarrazin. Im Moment wird das durch die Mehrheitsgesellschaft zusammengehalten, die für das Misstrauen verantwortlich ist - aber das wird mit den Babyboomern auslaufen.

Was hält die Gesellschaft dann zusammen? Die Verfassung?

... kann keine Verfassung einfangen." Damit haben Sie vollkommen Recht, Herr Michaelis - das ist sicher das Grundproblem der kommenden Jahre in D, aber auch sonst in Europa und in der Welt.

Als Berliner SPD-Mitglied habe ich Sarrazin selbst erlebt. Wie heute Herr Lauterbach kombinierte er ein großes Verantwortungsgefühl mit großem Fleiß und mit einer großen Konsequenz und "Strenge". Darin war er das genaue Gegenbild der üblichen "Laissez-faire"-Politiker. Als Lehrer war ich von seiner Kritik oft betroffen, aber habe bald gesehen, dass er (über die Erfahrungen seiner Frau) stets fundierte Ansichten geäußert hat.

Seine hysterische Ausgrenzung und gnadenlose mediale Hinrichtung hat verhindert, dass sich die SPD vernünftiger entwickeln hat, z. B. wie in Dänemark. Die
heutige SPD geriet auch deshalb in die Lage, in der sie heute ist.

Mit der Hetzjagd auf Sarrazin begann die Cancel-Culture und die Ausgrenzung kritischer Stimmen. Sie wird ohne ihn umgesetzt.

Dass Demokratie davon leben soll, ist mir neu und auch nicht einleuchtend. Demokratie lebt nach meinem Verständnis vom - friedlichen! - ergebnisoffenen Austausch und Wettstreit unterschiedlicher Ansichten, Denkrichtungen, Ideologien und von auf dieser Basis zu suchenden Kompromissen. Wenn ein zunehmender Teil der Wähler sich nicht mehr vertreten fühlt, haben "die da oben" zu reagieren (nicht nur zu kommunizieren - wir sind keine Mündel). Andernfalls gefährden sie die Demokratie und setzen die Gesellschaft dem Risiko des Zerfalls aus.
Sarrazin hat zu keinem Zeitpunkt die Demokratie in Frage gestellt oder gefährdet. Er hat lediglich eine dem politischen Zeitgeist widersprechende Meinung transportiert. Die nötige Reichweite haben ihm übrigens seine Gegner mit ungeschickter Propaganda verschafft. Ein problematisches Demokratieverständnis hat wer damit nicht klar kommt - im konkreten Falle die SPD-Führung, aber nicht nur die.

Ich teile zwar Ihre Diagnose, aber ich ziehe einen anderen Schluß daraus. Ich denke, dass die Demokratie sehr gut mit diesem Mißtrauen leben kann. Ja, dass dieses Mißtrauen sogar das Lebenselexier der Demokratie ist. In Deutschland ist es so, dass die Partei der Nichtwähler die stärkste Partei ist. Ich denke, die Nichtwähler sind mit dem politischen Angebot nicht zufrieden. Ohne ausgelebte Konflikte bewegt sich aber nichts und es entstehen keine neuen Angebote. Ich glaube auch nicht das Sarazin irgend etwas "gesät" hat, er hat es nur sichtbar gemacht. So wie auch die AfD den Widerstand gegen die Einwanderungspolitik von Merkel und Co sichtbar gemacht hat. Übrigens, die aktuelle Identitätspolitik zeigt weitere Konflikte auf. Wir müssen das alles aushalten. Die wesentliche Aufgabe der Politik der Mitte ist es diese Konflikte nicht noch weiter anzuheizen, was wiederum andere Politiker als ihre Aufgabe sehen. Wir Bürger haben unsere eigenen Aufgaben, zB Druck auf die Politik auszuüben.

Helmut Bachmann | Di., 9. März 2021 - 07:50

mit undemokratischen Mitteln: Ersetzen von unliebsamen Experten und Beamten, Instrumentalisieren des Verfassungsschutz, Akzeptanz von Gewalt gegen politische Mitbewerber durch faschistische Linke, Einsetzung von Wahrheitsüberwachung, Alternativlosigkeit statt Debatte als politische Leitlinie, Diffamierung des Selbstbestimmungsrechts als nationalistisch. Mit all dem sollen wir vor der "AfD-Diktatur" gerettet werden? Ahja.

Christoph Kuhlmann | Di., 9. März 2021 - 08:19

die eigene Partei zu diskreditieren um nachzuweisen, dass es keine Demokratie gibt. Große Teile der übrigen Parteien möchten das Thema Migration nicht in der Öffentlichkeit diskutieren, weil die AfD profitiert, wenn das Thema an Bedeutung gewinnt. Warum? Weil viele der anderen Parteien mehr Migration zulassen (wollen) als große Teile ihrer Wählerschaft. Das ist das Grundübel dieses Eiertanzes.

Werner Peters | Di., 9. März 2021 - 08:48

Auch der Kommentar ist eher ein Schuss nach hinten. Es ist nicht Dummheit oder Vermasseln des Amtes unter seinem Präsidenten, es ist eindeutig eine politische Aktion, eine Partei mitten im Wahlkampf unter dreister Missachtung der Verfassung, unlauter zu bekämpfen. Man lese noch mal das Kölner Urteil. Und für diese Aktion trägt nur einer Verantwortung, Herr Seehofer. Ironie: Eigentlich sollte er der Wahrer nicht Zerstörer unserer Verfassung von Amts wegen sein.

Bernhard Marquardt | Di., 9. März 2021 - 09:22

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“(Art.97 Abs.1GG) und die Gewaltenteilung ist in Art.20 Abs.2 GG verankert. Aber: Gewaltenteilung erfordert zwingend eine von Legislative und Exekutive unabhängige Justiz.
Weder die schrecklichen Erfahrungen mit einem staatlich gelenkten Justizapparat im „Dritten Reich“ noch dessen Fortsetzung unter anderen Vorzeichen in der DDR haben die Bundesrepublik veranlasst, wie vergleichbar etwa in Italien 1947 oder Spanien 1978 Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Einfluss der Exekutive zu entziehen.
Über die Besetzung aller wesentlichen Positionen im Justizwesen (höchste Richterstellen und Staatsanwälte) entscheiden hierzulande Regierungen, Parlamentsausschüsse und Parteigremien. Sie kontrollieren in Wahrheit die Justiz und nicht umgekehrt. Und sie weigern sich, ihren Einfluss zu Gunsten der Gewaltenteilung abzugeben. Ein Verfassungsschutz am BVerfG würde das Risiko einer wie derzeit plumpen Instrumentalisierung sicher reduzieren.

Ernst-Günther Konrad | Di., 9. März 2021 - 09:41

Sinn und Zweck etwas geheim zu machen ist doch, die betroffenen Personen so lange es geht zu beobachten und je nach Zielrichtung Beweise zu sammeln. Ein Polizeibeamter der Verdachtsermittlungen an Kriminelle via Medien oder sonst wie "durchsticht" droht ein Strafverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und die Entlassung. Und was passiert beim BfV?
Der BfV gehört nicht ans BVG angegliedert (Gewaltenteilung), sondern es müsste im Verdachtsfalle diese Einstufung beim BVG beantragen und das Gericht müsste darüber befinden, auch über möglliche Mittel der Beobachtungen.
Artikel 21 GG wurde durch die Parteien längst in der Wirklicht einkassiert. Bis in die unterste Verwaltung, überall Parteienfilz, Abhängigkeiten, Korruption. Staatsdiener gehören in keine Partei und haben sich so lange neutral zu verhalten, so sie das Amt ausüben. Die Richter der Bundesgerichte mit nachweislicher Eignung gehören durch ein unabhängiges Wahlgremium bestimmt und nicht von den Parteien besetzt.

ursula keuck | Di., 9. März 2021 - 09:52

Ich habe heute Morgen den Spitzenkandidat der AFD Bernd Gögel in Baden-Württemberg im Fernsehen angehört.
Ich bin der festen Überzeugung, falls Lothar Späth noch leben würde, überwiegend würde er die vernünftigen, authentischen, Ansichten des AFD – Politikers zustimmen.
Jedoch die dümmsten Kälber wählen….

Kai Hügle | Di., 9. März 2021 - 10:32

Das eigentliche Problem wird hier gar nicht angesprochen: Dass es nur eines Mitarbeiters des BfV und/oder eines LfV bedarf, um unautorisiert und verfrüht den Ermittlungsstand an die Presse weiterzugeben, damit - vorsätzlich - gegen die gerichtlich verhängte Auflage zu verstoßen, und den ganzen Vorgang zu torpedieren.
Die AfD kann nun den Eindruck erwecken kann, sie sei kein Verdachtsfall (obwohl das Verwaltungsgericht Köln hierzu ausdrücklich keine Bewertung abgegeben hat!) und der Verfassungsschutz ein willfähriges Instrument in den Händen der "Altparteien".
Es kann natürlich sein, dass da jemand einfach die Klappe nicht halten konnte. Sehr viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass es auch im Verfassungsschutz Akteure gibt, die kein Interesse an einer entsprechenden Einstufung der AfD haben. Mit diesem Leak haben diese Kräfte - vorläufig - ihr Ziel erreicht.
Und was dann in diesem Forum daraus gemacht wird, bestätigt sämtliche Erkenntnisse über den maroden Bildungsstandort Deutschland...

... mein marodes Bildungsniveau wenigstens zeitweise auf das Niveau von Herrn Hügle emporzustemmen.

Soviel habe ich in meiner Beschränktheit begriffen: Herr Hügle hält es für sehr wahrscheinlich, dass AfD-Sympathisanten im Verfassungsschutz die undichte Stelle waren: "Mit diesem Leak haben diese Kräfte - vorläufig - ihr Ziel erreicht."

Das ist eine durchaus tiefsinnige und originelle Verschwörungstheorie, die uns da serviert wird. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung könnte man diejenigen, die veröffentlicht haben - zweifellos alles erprobte Kämpfer gegen die AfD! - , fragen, von wem sie die Informationen bekommen haben. Damit wären doch die AfD-Agenten im Verfassungsschutz schon enttarnt und demaskiert!

Oder welchen Gedankenfehler hab ich Dummerchen schon wieder gemacht?

Ich hätte das nicht so verallgemeinern dürfen. Vermutlich stand ich noch zu sehr unter dem Eindruck von hier fabrizierten Theorien, denen zufolge Merkel die Corona-Krise nutzt, um die bevorstehenden Wahlen ausfallen zu lassen, sich eine unbegrenzte fünfte Amtszeit zu sichern und schließlich den Russland-Feldzug zu beginnen. Und das nur weil ihr Vater dereinst freiwillig in die DDR übersiedelte!
Sie müssen zugeben: Im Vergleich dazu (oder dem angeblich verfassungswidrigen Fraktionszwang) ist mein Erklärungsversuch ziemlich plausibel. Ich wüsste nicht, was sonst einen (führenden?) Mitarbeiter einer solchen Behörde veranlasst, vorsätzlich gegen die o.g. richterliche Auflage zu verstoßen und geheimdienstliche Erkenntnisse vor dem Abschluss des Verfahrens an die Presse weiterzugeben. Vielleicht haben Sie ja eine Idee?
Ihr Vorschlag kollidiert übrigens mit dem Quellenschutz, einem der höchsten journalistischen Gebote...

Ich selbst halte nach meinen Berliner Erfahrungen Gleichgültigkeit, Schludrigkeit und Schlampigkeit im deutschen ÖD für die einfachste und plausibelste Erklärung derartiger Vorgänge. Das Disziplinarrecht ist durch die Herrschaft der Gewerkschaften fast völlig wirkungslos.

In bayerischen ÖD geht es so idyllisch zu wie bei den Rosenheim Cops, in Berlin fehlt zwar die gute technische und bauliche Ausstattung, die geschmackvolle Kleidung, die kultivierte Neigung zur Musik und die schöne Landschaft. Aber sonst: die Aufgabenbewältigung ist auch hier zu einem kleinen Nebenaspekt im ÖD geworden. Durch den deutschen Kompetenzwirrwarr wird diese malerische Ineffektivität noch potenziert.

Mit Kompetenz und Inkompetenz im Öffentlichen Dienst hat vermutlich jeder seine Erfahrungen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier jemand aus "Schludrigkeit" oder aufgrund des föderalen Kompetenzwirrwarrs plötzlich auf die Idee gekommen ist, mal eben bei der SZ und dem SPIEGEL anzurufen, die über den Stand der Ermittlungen zu informieren und mithin eine explizite und richterlich begründete Anweisung zu missachten, die wie ein Damoklesschwert über dieser mehrjährigen Untersuchung gehangen hat.
Tröstlich, dass die Verbindungen der AfD ins rechtsextremistische Milieu auch unabhängig von nachrichtendienstlichen Ermittlungen bestens dokumentiert sind und sich die Bürger ein Bild über diese Partei machen können, die gerade mal wieder in Moskau vorspricht...

Walter Bühler | Mi., 10. März 2021 - 18:30

Antwort auf von Kai-Oliver Hügle

Ich kann nicht glauben, dass es im BKA, im BND, im BfV und in den parallelen Landesbehörden Bedienstete gab, die diesen terroristischen Anschlag aktiv unterstützen wollten. Dennoch ist das Versagen offenkundig: eine italienische Polizistin musste Amri erschießen, weil die deutsche Polizei eben nicht handlungsfähig war. Es war also sicher nicht Absicht, aber nach meinem Eindruck eben diese teilnahmslose Schlampigkeit und Schludrigkeit, wie sie für D inzwischen typisch ist.

Im übrigen werden auch in D Bedienstete immer wieder von Journalisten animiert, Dienstgeheimnisse herauszurücken. So selbstlos sind auch Journalisten nicht.

Norbert Heyer | Di., 9. März 2021 - 12:10

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein rein politisch gesteuertes Amt. Die Spitzenposition wird besetzt mit einem getreuen Parteisoldaten, der die gewünschten Verhaltensweisen durchführt. Nachdem Herr Maaßen nicht so agierte wie gewünscht, wurde er durch Herrn Haldenwang ersetzt. Er arbeitete sich sofort an der Aktion ab, die AfD zu beseitigen. Vom Prüffall ganz schnell zum Verdachtsfall aufzustocken, das war von Anfang an die erteilte Vorgabe für Herrn Haldenwang. Durch bewusste Indiskretion den Medien vorab durchgesteckt, war das Bundesverfassungsgericht düpiert und wischte das Ansinnen vom Tisch. Das ist eigentlich die Höchststrafe, die den Leiter eines Bundesamtes treffen kann. Die AfD kann nun völlig schmerzfrei - und zu Recht - behaupten, dass hier versucht wurde, der Partei in einem wichtigen Wahljahr schwersten Schaden zuzuführen. Damit wird auch öffentlich dokumentiert, wie weit die Erosion der Demokratie schon vorangeschritten und wie wichtig eine juristische Bremse ist.

Und was mich dabei ebenfalls äußerst befremdete lieber Herr Heyer, waren die m.E. degenerierten Reaktionen führender Politiker und Parlamentarier! Denn nicht wenige davon kämpften selbst gegen diese Eingriffe in ihre garantierten Grundrechte durch den VS, die sie nun aus m.E. rein ideologisch politischen Gründen anderen absprechen. Der Rest etablierter Selbstgefälligkeit, bis auf weiter Denkende! wie Herr Brodkorb ,hat scheinbar auch kein Problem damit was aus solch laxem Umgang mit den Grundpfeilern unserer Verfassung und letztlich dem Demokratieverständnis weiter Teile unserer Gesellschaft erwachsen kann! Deren Jubel und Bekundungen betreffend VS gegen AfD machen mich zumindest nachdenklich was deren Einstellung zu Jedermanns! Grundrechte betrifft. Und ob ich rein persönlich solchen Politikern und ihren Parteien überhaupt meine Stimme geben sollte. Konsequenterweise eigentlich nicht. Alles Gute! MfG

Juliana Keppelen | Di., 9. März 2021 - 14:32

Ich finde diesen Beitrag sehr objektiv und aufschlußreich. Vieles was Herr Brotkorb schreibt war mir so noch gar nicht bewußt. Der Beitrag zeigt sehr deutlich die Neigung der "Etablierten" auch mit sehr fragwürdigen Mitteln zu versuchen unliebsame Konkurenz zu "bekämpfen". Ich kann zwar nicht beurteilen ob der Vorschlag den VS dem BVG quasi zu unterstellen sinnvoll ist aber es ist ein Vorschlag und über das für und wider kann man wenigstens diskutieren und streiten.
Einen Satz werde ich mir ganz besonders merken: jede parlamentarische Demokratie die den politischen Suizid verhindern will, kommt daher nicht ohne Eingriffe in ihren Fundamentalwert der Freiheit aus. Wir nennen das "Wehrhaftigkeit".

Heidemarie Heim | Di., 9. März 2021 - 14:53

"Es geht hier um Verfassungsrechte". Danke werter Herr Brodkorb! Damit haben Sie ziemlich genau ausgedrückt, was ich als primär negativ, ja schädlich erachte bei diesem Vorfall! Allein die nun bestätigten! frühen Annahmen der Beobachter, auch hier war beizeiten ein Großteil der Meinung, dass aus einem eigentlich bis dahin gar nicht existierenden "Prüf-Fall" mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "Verdachtsfall" konstruiert werden wird, hätte schon damals die Alarmglocken läuten lassen müssen. Zumal diese Annahmen und Äußerungen von uns Laien/Bürgern hinsichtlich unseres Verfassungsrechts getätigt wurden. Allein dieses Misstrauensvotum gegenüber unserem System von Check and Balance was den Einfluss der Parteien begrenzen, einhegen und vor Missbrauch schützen soll offenbart doch, wie weit der Schaden schon reicht! Oder einfach ausgedrückt, ist eine Verletzung individueller, garantierter Verfassungsrechte durch den Staat beim Verdacht "fehlerhafter Gesinnung" einfach so gerechtfertigt? MfG

Mahlzeit!
Ich erkenne jetzt die Fehler die die Schöpfer unserers Grundgesetz begangen haben:

1. Man ist von integren Akteuren ausgegangen, die ehrenhaft im Sinne der FDGO handeln und hat keine Konsequenzen für Verstöße vorgesehen, falls die agierenden Personen nicht ehrenhaft im Sinne von Demokratie, im Sinne der Verfassung handeln.

2. Man ist davon ausgegangen, daß es keine politische Einflußnahme auf die Organe gibt, das ist jedoch ein Irrtum. Die Richter im Gericht werden aktiv mit politischem Kalkül besetzt und sind daher nicht "unabhängig", wie es nach einer freien Wahl der Richter wäre.

3. Man ist davon ausgegangen, daß der Verfassungsschutz - eigentlich Inlandsgeheimdiennst - nicht von politischen Machthabern zur Festigung der eigenen politschen Macht mißbraucht wird. Leider ist das mit nichten der Fall, in der Geschichte hatten wir das schon 2x (GeSTAPO & StaSi) im Augenblick sind wir auf dem Weg zum Dritten Mißbrauch, das BaVerSch wird gegen Option eingesetzt!

Ingo Kampf | Mi., 10. März 2021 - 15:02

Bei den Instituten nimmt die AFD seit Wochen zu und ist auch nicht durch dieses Vorkommnis außer Tritt geraten.
Auf dem letzten Parteitag in Kalkar hat die AFD sehr mit sich gerungen. Wer sich vom Innenleben der Partei überzeugen wollte, konnte das tun, den die Veranstaltung wurde 1:1 übertragen. Die abrupte Änderung der Arbeitsweise des Bundesamtes für Vergassungsschutz seit dem Einsatz von Haldenwang ist doch zu offensichtlich. Der Mann ist wie ein Knecht, der seinen Herren folgt. Maaßen war ein anders Kaliber. Der hatte seinen eigenen Kopf, der allerdings Frau Merkel nicht passte. Ich habe den Eindruck, Haldenwang ist mit seiner Aufgabe überfordert. Wir werden Sonntag-Abend erfahren, wie die politische Landschaft in zwei Ländern ist!