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Der Bundestag soll kleiner werden, nur wie? Die CSU macht einen Kompromissvorschlag / dpa

Wahlrechtsreform - Es kommt nicht auf die Größe an

Der Bundestag ist zu groß. Da sind sich alle einig. Doch wie kann man ihn kleiner machen, ohne den Bezug zum Bürger zu verlieren? Schließlich sind Direktwahlkreise das Rückgrat der Demokratie. Stefan Müller (CSU) hat da eine Idee.

Autoreninfo

Stefan Müller ist seit 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. Von Dezember 2013 bis Oktober 2017 war er Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung. Müller ist seit 2002 Mitglied des Bundestages.

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Stefan Müller ist Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. 

Um eine weitere Vergrößerung des Bundestages zu verhindern, wollen wir das Wahlrecht reformieren. Das wird jedoch nicht einfach. Denn jede Partei hat in diesem Prozess unterschiedliche Interessen. Es gibt zu viele Zielkonflikte, um allen Wünschen gerecht zu werden. Und gerade deshalb ist es wichtig, um das Wahlrecht zu streiten. Darum zu streiten, dass der Bundestag nicht zu groß wird, aber eben auch darum zu streiten, dass nicht nur Parteien entscheiden, wer über die Landeslisten in den Bundestag einzieht.

Das wichtigste Element direkter Demokratie sind die Wahlkreise. Über die Erststimme bestimmt jeder Wähler, welcher Abgeordnete seine Region direkt vertritt. Ein wichtiger Grund, weshalb wir als Union uns so schwer damit tun, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten zu reduzieren.

Wahlkreise bilden das Rückgrat unseres Wahlsystems

Die 299 Wahlkreise bilden das Rückgrat unseres Wahlsystems, jeder der mit einer Erststimme direkt gewählten 299 Abgeordneten ist das Bindeglied zwischen der Region, aus der er kommt und dem politischen Berlin. 

Dieses Wahlrecht nutzt allen – nicht nur der Union. Das zeigte sich zum Beispiel 1994, als die PDS die Sperrklausel von fünf Prozent nicht erreichte und trotzdem mit 60 Abgeordneten in den Bundestag einzog. Denn schon bei drei direkt gewonnenen Mandaten gesteht unser Wahlrecht den Einzug einer Partei ins Parlament zu. Hier zeigt sich der Stellenwert eines Direktmandats im Wahlrecht.

Ein Direktmandat gibt eine andere Legitimation

Zwar ist jedes Mandat gleich viel wert – es gibt keine Abgeordneten erster und zweiter Klasse. Und doch gibt ein Direktmandat eine andere Legitimation als ein Listenmandat. Das lässt sich an zwei konkreten Punkten manifestieren: Beim Direktmandat habe ich die Rückendeckung der Mehrheit in meinem Wahlkreis.

Einen Wahlkreis zu gewinnen ist etwas anderes als über die Liste in den Bundestag einzuziehen. Und zum Zweiten bin ich eben nur diesem Wahlkreis in direkter Weise verpflichtet, was das für mich konkret bedeutet, führe ich noch aus. Das freie Mandat übt sich deutlich einfacher aus, wenn man nicht auf einen aussichtsreichen Listenplatz für die kommende Wahl schielen muss.

Der Wahlkreisabgeordnete sichert Bürgernähe

An wen haben sich die Bürger in der Coronakrise mit ihren Anliegen gewandt? Vornehmlich und zuallererst an ihren Wahlkreis-Abgeordneten. Ich bin direkt gewählt im Wahlkreis Erlangen-Höchstadt, während der Hochphase der Coronakrise liefen bei mir die Anliegen von Bürgern, Unternehmen und kommunaler Politik zusammen.

Als direkt gewählter Abgeordneter, der in seinem Wahlkreis lebt, aufgewachsen und in der Region tief verwurzelt ist, habe ich nicht nur Verständnis für die Anliegen der Menschen in meinem Wahlkreis, sondern auch ein ureigenes Interesse daran, diese Anliegen in Berlin erfolgreich umzusetzen. Ich bezweifle, dass ein Listenabgeordneter, der zwar vergeblich für einen Wahlkreis kandidiert hat, aber dort nicht einmal wohnt, eine ähnliche Bindung und Verpflichtung gegenüber den Bürgern vor Ort hat. Das zeigt: Der Wahlkreisabgeordnete sichert Bürgernähe, der Listenabgeordnete braucht Parteinähe.

Kompromissangebot für 2021

Unser Kompromissangebot für die Wahl 2021 sieht eine Kombination aus ausgleichslosen Überhandmandaten und maßvoller Reduzierung der Wahlkreise auf 280 vor. Uns als Union ist wichtig, diese regionale Komponente nicht ins Leere laufen zu lassen. Noch einmal: Direkt gewählte Abgeordnete sind das Rückgrat unserer Demokratie.

Daher ist es wichtig, darüber zu reden, wie andere mit Wahlkreisen umgehen wollen. Wer, wie die SPD, darüber redet, Wahlkreise mit vergleichsweise schlechtem Erststimmenergebnis einfach nicht zuzuteilen, hat unser Wahlsystem nicht verstanden. Das ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch schlicht falsch. Ich habe meinen Wahlkreis noch nie zugeteilt bekommen, sondern wurde – wie jeder der 299 Wahlkreisabgeordneten – von den Wählern mit der Erststimme direkt in den Bundestag gewählt.

Bundestag bleibt weiter nah beim Wähler vor Ort

Weil die Direktmandate im Wahlrecht einen so hohen Stellenwert haben, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Wahlrecht der Politik Spielraum gegeben, dass Überhangmandate nicht ausgeglichen werden müssen.

Zusammen mit einer moderaten Reduzierung der Wahlkreise, mit der automatisch auch eine Reduzierung möglicher Überhangmandate einhergeht, sorgen die ausgleichslosen Überhangmandate dafür, dass der Bundestag weiter nah beim Wähler vor Ort bleibt und das Reichstagsgebäude in Berlin nicht aus allen Nähten platzt.

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Bernd Hartke | Fr., 10. Juli 2020 - 10:45

"Doch wie kann man ihn kleiner machen, ohne den Bezug zum Bürger zu verlieren?"
Eine völlig falsch gestellte Frage. Die richtige Frage wäre: Wie könnte man es erreichen, daß der Bundestag den Bezug zum Bürger wieder gewinnt? Oder gar die Vertretung und Umsetzung der Interessen der Bürger als sein Hauptanliegen und seine Existenzberechtigung begreift?

Die Direktmandate sollten uneingeschränkt aufrechterhalten bleiben. Die Listenmandate sind zu reformieren. " Absicherungen " auf der Liste dürfte es nicht geben, und, Regierungsmitglieder dürften nur ein BT-Mandat haben wenn sie ein Direktmandat haben.

Wahlkreise lassen, der gewählte Direktkandidat zieht in den BT ein. Er muss in dem Wahlkreis drei Jahre oder länger wohnhaft sein mit erstem Wohnsitz.
Jeder Wahlkreis hat eine Parteienstimme. Die Partei mit den meisten Stimmen kann ungeachtet der Zugehörigkeit des Direktkandidaten über die Landesliste jemand schicken. Die Partei mit den meisten Stimmen schickt den Kandidaten, der auf der Landesliste an erster Stelle steht. Das darf nicht der Direktkandidat sein. Zwei Ersatzkandidaten für Direktmandat und Landesliste, das war es. Das ergibt zusammen max. 598 Abgeordnete. Bei 83,5 Millionen Einwohnern knapp 600 Abgeordnete ist ausreichend. Sollten die Wahlkreise auf z.B. 280 reduziert werden, gleiches Prozedere, dann sind es am Ende nur 560 Abgeordnete. Erreicht eine Partei mehr als drei Direktmandate, ist das BVG-Urteil umzusetzen. Die Flächen- oder Einwohnergröße sollte dann unbeachtlich sein. Und ja Herr Kopp, nur Direktgewählte können ein Amt bekleiden. Das wäre mal was.

Stimme Ihren Vorschlag im Wesentlichen zu.
Leider ist unser Direktkandidat so abgehoben, dass er nach letzter Wahl erklärte, um den Kleinkram vor Ort könne er sich nicht kümmern, da er in Berlin für höheres vorgesehen sei und weiterhin, er möchte nicht mit e-mail-Anfragen belästigt werden.
Die Denkzettel hat er zum Glück bei weiteren Wahlen (Kreistag usw.) vor Ort bekommen.

Stimme Ihren Vorschlag im Wesentlichen zu.
Leider ist unser Direktkandidat so abgehoben, dass er nach letzter Wahl erklärte, um den Kleinkram vor Ort könne er sich nicht kümmern, da er in Berlin für höheres vorgesehen sei und weiterhin, er möchte nicht mit e-mail-Anfragen belästigt werden.
Die Denkzettel hat er zum Glück bei weiteren Wahlen (Kreistag usw.) vor Ort bekommen.

ein rein theoretischer Gedanke wäre der Verzicht auf die Zweitstimmen! In jedem der 299 Wahlkreise gäbe es zwei genau zwei Bundestagsmandate zu vergeben. Dieses erhalten die beiden Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen, die im Wahlkreis zu vergeben waren. Danach hat der Deutsche Bundestag 598 direkt gewählte Abgegordnete und dem Grundgesetz ist gefolgt worden. Konkret dem Artikel 20: "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Gem.Art 38 Abs. 1 GG sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom VOLK in allgemeiner, „unmittelbarer“, freier, gleicher und "geheimer" Wahl gewählt werden.
Der von mir wegen seiner fundierten Beiträge geschätzte Jurist, Bernd Muhlack schreibt an anderer Stelle, ich zitiere:
Unser Grundgesetz ist eine sehr gute Basis für unseren
Staat.
Widerspruch im Zusammenhang mit Listenabgeordnete. Sie werden NICHT VOM VOLK …unmittelbar .. geheim… gewählt, sie werden von Parteien „bestimmt“. Hierauf hat das „Volk“ von dem die „Staatsgewalt“ ausgehen soll: „Keinen Einfluss“.
Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen Art. 20 GG, der dadurch ad absurdum geführt wird.
Ergänzend sind KOA Betrug am Wähler. Bekommt eine Partei nicht die absolute Mehrheit der Volksstimmen bei einer Wahl werden zur RegBildung Farbenspiele durchgeführt, die nach Zustandekommen eines Bündnisses gesetzeswidrig als Volkswille „gedeutet“ & verkauft werden.

598 Abgeordnete sind für ein Land in der Größe von Deutschland ohnehin schon sehr viel. Es müsste mit etwas gutem Willen ein Modus gefunden werden, dass diese Zahl nicht überschritten wird. Da die Parteien natürlich ihre Pfründe nicht verlieren wollen, habe ich keine große Hoffnung, dass da außer einem Reförmchen groß was rauskommt.

Vielleicht kommt Versprechen im weitesten Sinne von geirrt.
Die SPD ist da auch so ein Meister. „Nikolaus, Groko aus“.
Oder der Satz von Müntefering: „Es ist unfair, Politiker an ihren Wahlversprechen zu messen“.
Wie kann der gemeine Wähler nur sowas erwarten wie die Wahrheit von Politikern.

Romuald Veselic | Fr., 10. Juli 2020 - 12:11

"Um eine weitere Vergrößerung des Bundestages zu verhindern, wollen wir das Wahlrecht reformieren. Das wird jedoch nicht einfach. Denn jede Partei hat in diesem Prozess unterschiedliche Interessen."
Das Wohlergehen(!) des Volkes/Nation/Steuerzahler/Bevölkerung, sollte/musste das Primäre sein. Politpartei vertritt ihre Wähler, mit ihren Wähler-Interessen. Nicht umgekehrt.
Bei allem Pro & Kontra, sind 709 Sitze im B-Tag, das beste Beispiel des ausufernden Byzantinismus in Echtzeit. Die beste Lösung: 1 Wähler/1 Stimme. Die Überhangmandate kommen mir vor, wie Zulage für den Applaus. Es gibt weitere 209 Länder auf diesem Planeten. Man sollte sich nur in den Legislativen umsehen...

Dana Winter | Fr., 10. Juli 2020 - 12:19

Die Antwort auf die Frage an die Frösche, ob der Teich ausgetrocknet werden soll, ist bekannt. So auch hier. Und nein, Herr Müller, "das wichtigste Element direkter Demokratie sind die Wahlkreise" ist falsch. Das wichtigste Element direkter Demokratie wären direkte Entscheidungsmöglichkeiten in großen Sachfragen. Das wäre Bürgernähe und nicht die Sprechstunde eines gnädigen MdB, der meist ohnehin nichts bewirken kann. Doch Abstimmungen auf Bundesebene will weder Exekutive noch Legislative, denn sie könnten ja auch mal ganz anders ausfallen als es den Repräsentanten gefiele. Schade ist, dass dieses Thema der direkten Demokratie völlig vergessen scheint.

Konrad Paukner | Fr., 10. Juli 2020 - 13:47

Ich weiß ja nicht, wie es im Bundestag so im täglichen
Betrieb zugeht. Wenn ich jedoch die Debatten und Abstimmungen verfolge, muss ich leider feststellen, dass Herr Müller in einer gänzlich anderen Welt zu leben scheint.
Zitat: "Das wichtigste Element direkter Demokratie sind die Wahlkreise.
Über die Erststimme bestimmt jeder Wähler, welcher Abgeordnete seine Region direkt vertritt."

Wie bitte soll das funktionieren? Es gibt Fraktionszwang und Koalitionszwang -natürlich nicht offiziell, da eigentlich nicht erlaubt. Man braucht sich wirklich nur mal eine Abstimmung im Bundestag anschauen und weiß bescheid. Letztens als es eine Namentliche Abstimmung gab, musste Bundestagspräsident Schäuble die Abgeordneten bitten erneut aufzustehen, da ihm nicht geläufig war die Stimmen auszählen zu müssen. Soviel dazu, dass ein Abgeordneter irgendwas bewegen könnte, wenn in 99,9% der Fälle nur Fraktionsweise abgestimmt wird.

Dr. Kai Wonneberger | Fr., 10. Juli 2020 - 16:14

Wir sollten das Verhältniswahlrecht zu Gunsten eines reinen Mehrheitswahlrechts vollständig aufgeben.
Das Rückgrat der parlamentarischen Demokratie sollte der oder die im Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete sein. Das schafft klare und unmittelbare Verantwortlichkeit des Mandatsträgers gegenüber seinen Wählern. Vertritt der oder die Abgeordnete nicht die Interessen seines Wahlkreises, so scheitert er oder sie vermutlich bei der nächsten Wahl und muss sich nach einer anderen Tätigkeit umsehen. Das Abgeordnetenmandat ist eben immer nur ein Mandat auf Zeit. Das ist das Wesen der Demokratie. Mit dem Ende des Verhältniswahlrechts gäbe es dann keine Listenplätze mehr für altgediente, brave Parteisoldaten. 299 direkt gewählte Abgeordnete wären für die parlamentarische Arbeit aber sicherlich ausreichend. Eine Neuordnung der Wahlkreise wäre unnötig.

Solange ich nicht einfordern kann, war mir als Souverän & Bürger & Wähler vor der Wahl versprochen wurde , solange ....
÷(

Hâtte -Täte - Wäre - Wünschte - Möchte - usw.

(Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Werde es gleichzeitig mit beiden versuchen ;-)

Solange Parteienpflicht vor Interessenvertretung des Volkes/ der Bürger geht,
Alles bla - blah - blahh
Entschuldigung :(

Susanne Dorn | Fr., 10. Juli 2020 - 16:25

… wir, der Souverän, schaffen die Parteienherrschaft ab, geben uns endlich eine VERFASSUNG und schreiben u. a. vor, wie groß der Bundestag maximal sein darf.

Diese VERFASSUNG wird vom Souverän erarbeitet und verabschiedet, nicht von Parteien oder Politikern.

Alle Macht geht vom Volke aus!!!!

Josef Olbrich | Sa., 11. Juli 2020 - 00:23

Es ist schon mehr als verwunderlich, dass die Parteien sich nicht auf eine Wahlrechtsreform einigen können, um dieser Aufblähung des Parlamentes einen Riegel vor zu schieben. Gibt es doch eine einfache Lösung: Wir haben 299 Wahlkreise, diese werden nicht angetastet, um Unruhe in der Bevölkerung zu vermeiden. Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt – Direktwahl. Der, der die zweitbeste Stimmzahl aus einer anderen Partei auf sich vereinigt, gilt ebenfalls als direkt gewählter Kandidat. Das verlangt von den Parteien, dass sie Bürger aufstellen müssen, die sich ihr Vertrauen bei den Wählern erarbeiten. Damit ist jegliche Kungelei in Hinterzimmern ausgeschlossen und Parteimitglieder auf den Listenplätzen, die sich keiner Wahl gestellt haben, bleiben außen vor. Der Wähler hat die Wahl und der Demokratie ist damit am besten geholfen. Vielleicht muss dafür das GG noch nicht mal modifiziert werden, sondern nur das Wahlgesetz; das sollte den Parteien eine Ehre sein.

Edgar Timm | Sa., 11. Juli 2020 - 19:40

dass die Wahlbeteiligung über die Anzahl der zu vergebenden Mandate entscheidet. Direktkandidaten dürften nur dann in den BT einziehen, wenn sie von mindestens 50% der Wahlberechtigten gewählt worden sind. Auch die Anzahl der nicht direkt gewählten Abgeordneten sollte von der Wahlbeteiligung abhängig sein.