Alter Fernseher im Rahmen einer Ausstellung in Recklinghausen / dpa

Ist der öffentliche Rundfunk noch zu retten? - Reformvorschläge für ein strauchelndes System

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte ein wesentliches Element der Entspannung unseres übernervösen öffentlichen Diskurses sein. Dafür bräuchte es aber weitgehende Reformen – für mehr Ordnung, mehr Kontrolle und mehr Sachlichkeit.

Autoreninfo

Carlos A. Gebauer ist Fachanwalt für Medizinrecht und Autor. Er war u.a. Prozessbevollmächtigter des Klägers in dem Verfahren 6 C 2.21 bei dem Bundesverwaltungsgericht, das mit Urteil vom 27.04.2022 die Rechtswidrigkeit der bundesdeutschen Rundfunkbeitragssatzungen erkannte, jedoch – unter Aufgabe der vorherigen ständigen Rechtsprechung – deren Fortgeltung bis zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung höchstrichterlich anordnete.

So erreichen Sie Carlos A. Gebauer:

Nach dem „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“ aus dem Jahr 2020 tragen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine große Last. Sie haben ihrem Publikum zu dessen Meinungsbildung nicht weniger als einen umfassenden Eindruck über das Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Bei dieser Arbeit sind die Anstalten zudem „in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards“ verpflichtet.

Vorrangige Finanzierungsquelle dieser gesamten Tätigkeit soll der „Rundfunkbeitrag“ sein, der im Jahre 2013 an die Stelle der vormaligen „Rundfunkgebühr“ getreten war. In dieser vordergründig unwesentlichen Neuorganisation lag weit mehr als nur ein Wechsel des Namens für die Zahlungspflicht. Denn abgabenrechtlich unterscheidet man drei Zahlungskategorien: Steuern hat man ohne jeden Anspruch auf irgendeine Gegenleistung zu zahlen. Gebühren sind im genauen Gegensatz dazu der Preis für einen konkreten Vorteil. 

Beiträge indes stellen eine Mischung aus Steuern und Gebühren dar. Der Beitragszahler erwirbt zwar einen Anspruch auf etwas, doch dieses „etwas“ ist lediglich die Möglichkeit, eine Einrichtung vielleicht nutzen zu können. Zum Vergleich: Renten-, Pflege- und Krankenkassenbeiträge muss man auch dann zahlen, wenn man weder Rentner wird, noch pflegebedürftig, noch krank.

Widerspruch zur Lebenserfahrung vieler Menschen

Auch das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile die gesetzgeberische Neukonstruktion für rechtens erklärt, Zahlungspflichten gegenüber dem öffentlichen Rundfunk ausschließlich auf einen nur potentiellen Nutzen der Zahlungsschuldner zu stützen. Ob ein Haushaltsinhaber also überhaupt ein funktionsfähiges Empfangsgerät besitzt und nutzt, ist damit heute – anders als noch in Zeiten der Rundfunkgebühr – ohne jede Bedeutung. 

Die bloß theoretische Möglichkeit, Rundfunksendungen hören oder sehen zu können, legitimiert bereits die unbedingte Finanzierungspflicht des Bürgers. Die detektivische Arbeit der Rundfunkaußenmitarbeiter ist dadurch leichter geworden: Statt eine Wohnung kompliziert nach versteckten Transistorradios durchsuchen zu müssen, reicht heute eine unkomplizierte Haushaltssuche in den kommunalen Melderegistern. Wer schon nur wohnt, könnte dort hören oder sehen und muss also zahlen.

Unbedingt für eine Leistung bezahlen zu müssen, die tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird, widerspricht indes der alltäglichen vertragsrechtlichen Lebenserfahrung vieler Menschen. Die fehlende Wechselbeziehung zwischen Leistung und Gegenleistung im Rundfunkrecht provoziert daher mittlerweile zunehmend Akzeptanzdebatten. Ein Weiteres kommt hinzu: Auch grundrechtsdogmatisch weicht das Modell des öffentlichen Rundfunks einschneidend von verfassungsrechtlichen Üblichkeiten ab.

Merkliche Irritationen im Rechtsempfinden

Obwohl die Sendeanstalten nämlich selbst Behörden sind, weist die Rechtsordnung ihnen die Rundfunkfreiheit als eigenes Abwehrgrundrecht zu. Die Sender kassieren daher Beiträge so resolut wie ein Amtsträger, sind aber journalistisch so unabhängig wie Privatleute. Diese außergewöhnlich privilegierte Lage der Sender führt zu merklichen Irritationen im Rechtsempfinden vieler beitragszahlender Bürger.
 

Das könnte Sie auch interessieren:


Um eine dem Vertragsrecht wenigstens ähnliche Gegenseitigkeitsbeziehung zwischen den Sendern und ihren Finanziers zu schaffen, entwickelten Verfassungs- und Rundfunkrechtler schon vor geraumer Zeit die Rechtsfigur einer „dienenden Freiheit“ der Sender. Statt im Schutze grundrechtlicher Abwehrrechte auf Kosten anderer selbstverliebt und haltungsstolz nur eigene Auffassungen zu verbreiten, ist es mithin dezidierte Aufgabe und rechtliche Pflicht der Sender, plurale und vielfältige inhaltliche Arbeit abzuliefern. Dies ist im eingangs genannten „Medienstaatsvertrag“ auch gut lesbar so geregelt.

Gleichwohl sind mannigfaltige Versuche beitragsverpflichteter Bürger, die Ausgewogenheits- und Vielfaltspflicht der Sender verwaltungsgerichtlich durchzusetzen, in der Vergangenheit wiederholt gescheitert. Denn die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung verneint bislang ein zur individuellen Klage berechtigendes, subjektives Recht von Beitragszahlern auf inhaltliche Kontrolle der journalistischen Leistung von Sendeanstalten. Diese Nichtanerkennung eines substanziellen Mitspracherechtes der Beitragszahler hat deren Akzeptanzproblem mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk spätestens seit dem Ende der individuell vermeidbaren Rundfunkgebührenpflicht verständlicherweise weiter verschärft.

Eine hinreichende interne Selbstkontrolle

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zeichnet sich nun allerdings eine Hoffnung spendende Bewegung zur Rechtsfortbildung ab. Am 24. April 2023 wiesen die im Anschluss an einen verwaltungsgerichtlichen Streit angerufenen Karlsruher Verfassungsrichter zu ihrem Aktenzeichen 1 BvR 601/23 eine Verfassungsbeschwerde ab. Und sie taten dies mit einer Begründung. Sie erklärten, der Bürger habe nicht ausreichend erläutert, nach welchen Maßstäben Verwaltungsgerichte die hinreichende interne Selbstkontrolle der Sender bei der Vielfaltsicherung ihres Programms prüfen sollten. 

Dies aber hätte von dem dortigen Beschwerdeführer schärfer konturiert werden müssen, um die Rundfunkfreiheit der Anstalten mit dem die Beitragszahlung rechtfertigenden Vorteil des Bürgers verfassungsrechtlich angemessen abgleichen zu können. Wer nämlich geltend mache, sich bei Gericht effektiv gegen unbillige Beitragspflichten wehren zu wollen, der müsse den Richtern auch erklären, warum genau der Sender ihm keinen ordnungsgemäßen Vorteil verschafft habe.

Die Bedeutung dieser höchstrichterlichen Bemerkung für das Rundfunkrecht ist nicht zu unterschätzen. Denn das Bundesverfassungsgericht verfügt grundsätzlich über das Privileg, abweisende Entscheidungen überhaupt nicht begründen zu müssen. Umgekehrt aber können die Richter ihre rechtlichen Gedanken dann offenlegen, wenn sie dies für eine künftige Rechtsentwicklung für sinnvoll erachten. Man sieht also offenbar rechtlichen Handlungsbedarf für das Rundfunkrecht in Karlsruhe.

Eine handfeste Qualitätsverbesserung herbeiführen

In welche Richtung könnte es nun sinnvollerweise weitergehen? Rein tatsächlich scheint schwer vorstellbar, jedem einzelnen Beitragszahler das Recht zuzuweisen, nötigenfalls mit gerichtlicher Hilfe persönlich auf die inhaltliche Programmgestaltung der Sender direkten und konkreten Einfluss nehmen zu können. Einer solchen Einschränkung der traditionellen Rundfunkfreiheit bedarf es indes auch gar nicht, um eine handfeste Qualitätsverbesserung des zunehmend in die Kritik geratenen öffentlichen Rundfunks herbeizuführen.

Denn die Sender sind ja durch den Medienstaatsvertrag bereits verpflichtet, die anerkannt geltenden journalistischen Standards „im besonderen Maße“ zu berücksichtigen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit kann also – ohne dass der Gesetzgeber dazu noch einmal selbst vorbereitend tätig werden müsste – umgehend dazu übergehen, den unbedingt zur Beitragszahlung verpflichteten Rundfunkteilnehmern die Klagebefugnis zuzugestehen, ein eigenes subjektives Recht auf Programmarbeit nach Maßgabe des elaborierten Presserechtes mitsamt all seiner Sorgfaltsregeln durchzusetzen. 

Auf diese Weise wird der gehobene journalistische Sorgfaltsmaßstab, der an die öffentlichen Anstalten anzulegen ist, einer bisher noch fehlenden rechtsstaatlichen Kontrolle durch Gerichte zugänglich. Es schließt sich damit eine klaffende rechtsstaatliche Systemlücke: Denn wenn beispielsweise gesetzlich pflichtversicherte Patienten ihre durch Beitragszahlung erworbenen medizinischen Behandlungsansprüche gegen Krankenkassen bei Gericht einklagen können, dann muss entsprechend auch jeder Rundfunkbeitragszahler qualitätsgesicherte Senderleistungen geltend machen können.

Drei ordnungspolitische Weiterentwicklungen

Doch nicht nur die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nun aufgerufen, den öffentlichen Rundfunk durch kluge Rechtsprechung vor weiteren Ansehensverlusten zu schützen. Auch der Gesetzgeber selbst sollte sich beeilen, das System gegen einen weiteren Verfall seiner Akzeptanz zu sichern. Drei ordnungspolitische Weiterentwicklungen erscheinen rechtssystematisch zeitgemäß:

Erstens sollte die Beitragszahlungspflicht mit dezidiert verbrieften Teilhaberechten der Bürger an den Rundfunkanstalten verbunden werden. Konkret: Wer zur Beitragszahlung herangezogen wird, muss das aktive und passive Wahlrecht für den Rundfunkrat seines zuständigen Senders haben. Statt indirekter Mitbestimmung über politisch entsandte Rundfunkräte aus legislativ für gesellschaftlich relevant gehaltenen Gruppen sollte der Rundfunk damit künftig unmittelbar demokratisch legitimiert werden. Eine solche Struktur existiert im Bereich der Sozialwahlen bereits. Zudem beseitigt dies den derzeit eigenwilligen Eindruck, bestimmte Gruppen von Beitragszahlern wären gesellschaftlich irrelevant.

Zweitens bedarf das Finanzsystem innerhalb der Sender einer eingehenden Revision und Neujustierung. Vollständige Transparenz über alle Zahlungsvorgänge bis hinein in die Subsysteme der medialen Zulieferindustrie wirkt populären Korruptionsmythen entgegen. Zudem sollte die Vergütung der Mitarbeiter behördenüblichen Niveaus angepasst werden. Warum verdient der Intendant einer Landesrundfunkanstalt mehr als der Präsident eines Oberlandesgerichtes? Sparsame Haushaltsführung hilft, Beitragszahler zu entlasten und Missempfinden gegenüber Sendern zu beseitigen.

Drittens sollte die rechtstaatliche Kontrolle einer verfassungsgemäß gelebten Rundfunkfreiheit nicht von dem Zufall abhängig sein, ob ein klagebereiter Beitragszahler einen Sorgfaltsmangel entdeckt. Die in Deutschland gut etablierten und ausgefeilten Grundsätze des Wettbewerbsrechtes lassen sich auch für das Konzert aller Sendeanstalten untereinander fruchtbar machen. Entdeckt die Sendeanstalt A, dass die Sendeanstalt B journalistische Standards verletzt hat, ist möglich, ihr Abmahn- und Unterlassungsansprüche zuzubilligen. Die damit etablierte wechselseitige Kontrolle der Rundfunkprofis untereinander – ergänzt vielleicht um ein finanzierungsrelevantes Bonus- und Malus-System nach Maßgabe aufgedeckter Fehler – wird helfen, die Qualität des öffentlichen Rundfunks und damit auch die Zufriedenheit der Beitragszahler mit seinen Sendungen wieder zu steigern.

Ein ordnungspolitisch wohlgeformter, in der Bevölkerung akzeptierter, seriös bewirtschafteter, gerichtlich behutsam kontrollierter und journalistisch sachlich arbeitender öffentlicher Rundfunk könnte ein wesentliches Element für die nötige Entspannung des derzeit übernervösen öffentlichen Diskurses sein.
 

Cicero Podcast Gesellschaft: Der Psychologe und Neurowissenschaftler Joachim Bauer erklärt, was die Digitalkultur mit unserer Psyche anstellt.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Axel Gerold | Di., 13. Februar 2024 - 08:25

Direkt gewählte Rundfunkräte und Abmahnrecht journalistischer Konkurrenten — gute Vorschläge, aber in der Praxis wenig verändernd. Auch Sie, werter Herr Gebauer, überschätzen (ausgerechnet als Libertärer) die Bedeutung des ÖRR. Mich stört allein der Zwangsbeitrag. Zur Information gibt es z. B. den CICERO!
Ich warte seit Jahren nach unzähligen Schreiben an diverse Persönlichkeiten auf eine Antwort zum Vorschlag, der ARD das alleinige LOTTOPRIVILEG zu übertragen und sie mit den ca. 3,5 Mrd. €/a an Schei… produzieren zu lassen, was immer sie will. Da kommen dann ausgewogene Zeiten, linkslastige Zeiten, rechtslastige Zeiten, ausgewogene . . .

Norbert Heyer | Di., 13. Februar 2024 - 09:26

Wer heute Krimis sieht, weiß fast immer genau, wer der Täter ist: Niemals der Farbige, der den entscheidenden Hinweis gab, nicht die türkische Frau, die gefundenes Geld zur Polizei bringt, nicht der Migrant, der das Opfer findet - der deutsche Grauwolf mit Kleingarten und Regimentsgewalt zuhause, der ist dann im Endeffekt der Täter. Dieses Schema zieht sich über alle Sendungen, ob Talkshow mit „Fünf gegen Einen“, Shows mit „Haltungs-Mutigen“, Diskussionen mit Teilnehmern ausschließlich links-grün, Kommentaren wir vom Parteitag der Regierungsparteien und sogar Belehrungen im Werbefernsehen. Jede Soko hat einen Kommissar mit Migrations-Hintergrund. Von ausgewogener, sachlicher und
umfassender Information sieht man so gut wie garnicht. Wir haben kein öffentlich-rechtliches Fernsehen, wir haben regierungstreues Staatsfernsehen und einseitige Berichterstattung. Ein Staatsmonopolist, der ausschließlich die Hand bedient, die ihn dafür fürstlich füttert. Das ist aber keine Demokratie mehr.

Gerhard Lenz | Di., 13. Februar 2024 - 11:24

Antwort auf von Norbert Heyer

Sie hätten gerne öfters einen Migranten, oder schlicht einen Ausländer, besonders gerne auch einen Farbigen oder einen Muslim als Täter?

Und der blonde, blauäugige Deutsche sollte dann entweder nur noch Opfer oder Held spielen?

Sicher ein interessanter Ansatz. Würde an "Traditionen" anknüpfen. Wir brauchen eben wieder sauberes Fernsehen, in dem Rollen (Gute und Schlechte) klar verteilt sind, wo der Bio-Deutsche niemals der Böse sein kann.

Ist ja schon biologisch ausgeschlossen.

(Satire Ende)

Bernd Windisch | Di., 13. Februar 2024 - 13:29

Antwort auf von Gerhard Lenz

haben doch auch bei Ihnen zum Erfolg geführt. Ihre hier ständig zur Schau getragene "Kleinbürgerwokeness" ist putzig und albern.

Wie schreibt Frank A. Meyer heute so treffend heute im Cicero: Aufgeklärten Muslimen, die sich auf den Weg in die Freiheit machen, sei deshalb geraten, Deutschland zu meiden.

"Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen (ÖR) zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen."

hat das für Sie selbstverständlich den Rang absoluter Erkenntnis.

Lustig dabei: Sie orientieren Ihr Denken doch nicht etwa auch an dém, was ein Anderer meint, hier eben Herrn Meyer? Oder warum zitieren Sie ihn? Dann würden Sie ja in Ihre eigene Falle tapsen. Herr Windisch, mal wieder vorschnell und emotional gehandelt?

Andererseits müssie sie ihr Wissen ja irgendwo eingesammelt haben. So, wie sich andere Foristen jeden Tag in den sogenannten "alternativen" Medien ihre Meinung abholen.

Und wer dann nicht so denkt wie Sie, Herr Windisch, der bedient sich nicht seines Verstandes.

Eine der "hübschesten" Formulierungen, die man immer wieder hier list.

Um den "Duktus" eines anderen Foristen zu bemühen: Wer nicht meine Meinung teilt, ist ein Volltrottel!

Was angesichts der "Qualität" einer solchen Aussage höchstens was über jenen aussagt, der so spricht... Und nichts Positives.

Walter Bühler | Di., 13. Februar 2024 - 17:06

Antwort auf von Gerhard Lenz

... tatsächlich so, wie ein heutiger "Tatort"-Tatort aussieht: In seiner Stadt stammen alle Verbrecher aus dem Milieu der weißen Männer & Frauen, zu denen Herr Lenz ja auch gehört. Er ist sich mämlich sicher, dass es in seiner Stadt keine Verbrecher aus dem Ausland oder mit migrantischem Hintergrund gibt. Das hat er hier im Cicero schon öffentlich bekannt.
(Aus unverständlichen Gründen will er leider nicht mitteilen, wo man diese bio-deutsche Verbrecherhöhle suchen muss, die ohne jeden Gerichtsdolmetscher auskommt!)

Wir können aber annehmen, dass Herr Lenz es schwer hat, in einer solchen Stadt deutschen Grauens noch ehrliche deutschsprachige Freunde zu finden! Vielleicht liegt dieser Ort in Deutsch-Kalabrien? Das erklärt vielleicht sein Agieren hier im Forum.

Was die TV-Serie "Tatort" betrifft: Drehbuchautoren müssen schreiben, was die Auftraggeber vorgeben, und Intendanten und Programmdirektoren nach dem Maul schwatzen. So ist es überall, von Berlin bis Moskau.

Wolfgang Tröbner | Di., 13. Februar 2024 - 18:28

Antwort auf von Gerhard Lenz

wenn gelegentlich auch mal ein Nicht-Deutscher der Täter wäre. In den Kriminalstatistiken jedenfalls sind Nicht-Deutsche bei einigen Gewaltverbrechen deutlich stärker vertreten als Deutsche. Ich denke u.a. an Messerstechereien.

Ernst-Günther Konrad | Di., 13. Februar 2024 - 09:49

Die einen sagen, den ÖRR und die Beiträge abschaffen und als Privatsender weiter machen lassen. Sie plädieren für eine abgeschwächte Form, die aber Selbstkritik, Verantwortungsgefühl und journalistischen Anstand erfordern, eine Reform des ÖRR. Dies würde aber auch und vor allem erfordern, das Parteien und private Lobbyisten jedweder Art ihren Einfluss auf null fahren und einem "neuen" ÖRR die Neutralität und wirkliche Eigenverantwortlichkeit zurück gibt. Und genau darin sehe ich ein unlösbares Problem. Die politische Einflussnahme in alle Strukturen des ÖRR hat sich wie ein Geschwür festgesetzt und hat mit den Intendanten kleine Medienherrscher heranwachsen lassen, die alles daran setzen, ihre Imperien zu erhalten, aufzubauen, vor allem aber ihre Einkommen weiterhin zu sichern. Reformen wurden bereits seit Jahren halbherzig und immer nur für den Moment eingefordert und sämtliche durchgreifende Änderungen verhindert. Egal wer regierte, sie alle weiteten ihren Medieneinfluss aus.

Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen nur zustimmen, was die Vorhersehbarkeit und pädagogische Tendenz der ÖR Krimis angeht, aber die Abschaffung wäre leider auch keine Lösung, denn wenn Sie sich das Programm der Privaten anschauen, ist das vom Niveau meist noch um Vieles schlechter als dieÖR Gehirnwäsche. Nein, damit kämen wir vom Regen in die Traufe. Abhilfe könnte m.E. nur eine radikale Reform der ÖR bringen, mit Zusammenlegung der ARD Landessender und konsequenter Einhaltung des Rundfunkstaatsvertrags, insbesondere der Ausgewogenheit. Genau das will aber die derzeitige rot/grüne Mischpoke auf keinen Fall, ginge ihr doch ein wichtiges Instrument der Propaganda verloren.

Gerhard Lenz | Di., 13. Februar 2024 - 09:50

Der Bürger in DE ermöglicht mit seinem Beitrag die Bereitstellung eines Angebots für ALLE. Anders als anderswo (USA, Kanada usw.) sind also weder Produktion noch Empfang EINZELNER Programme von individuellen Zahlungen abhängig. Wohin eine solche Regelung führt, sieht man z.B. in den USA: Wo man ohne Gebühr auskommt, dominiert ein werbefinanziertes, weitgehend niveauloses TV-Programm , der ÖR ist zusammengestutz und auf Spenden angewiesen. Es kommt vor, dass bestimmte Serien nur z.T. ausgestrahlt werden, weil es mittendrin schlicht am Geld fehlt. Das kann niemand wollen.
Nun versteckt sich häufig hinter Kritik nur Wut über eine Berichterstattung, in der nicht "freundlich" genug über die bevorzugte politische Richtung berichtet wird. In DE gibt es solche Vorwürfe nur durch die AfD, und, wie man weiß, meistens unbegründet. Journalistische Standards sind durchaus in Ordnung.
Die Programmauswahl (damit das Angebot) ist sowieso eine subjektive. Der eine mag Sportschau, die andere Pilcher.

... wie schwer ist es doch, ein auf Staatstreue getrimmtes Staatsfernsehen wieder zu einem zivilisierten Unternehmen in der Demokratie zu machen.

Wenn eine Regierung über die Chefposten ODER über regierungsfromme und regierungsgefütterte "zivilgesellschaftliche" Funktionäre "die Anstalten" zu Propagandazentralen ausbauen kann, dann entsteht ein korrupter, antidemokratischer Staatsrundfunk.

Natürlich gibt es immer viele Leute, die davon profitieren, und die werden diese privilegierte Position nicht aufgeben wollen.

Wie gesagt, beobachten wir etwas genauer, was jetzt in Polen passiert.

Herr Lenz
Während der Meinungs-Korridor in unseren Sendeanstalten bereits weniger wie eins ist

Deswegen zur Wiederholung
AUFTEILUNG der Senderfrequenzen auf die gewählten Parteien, die im Bundestag Einzug gehalten haben

Hinzu
Und diese müssen sie selbst finanzieren, damit die Raubritter-GEZ wegfallen kann

Thomas Romain | Di., 13. Februar 2024 - 09:56

Das sind in Grossen und Ganzen vernünftige Vorschläge.
Vielleicht noch zu ergänzen, dass das Angebot des ÖRR wieder mehr konzentriert werden sollte (zu viele kleine und regionale Sender), was dann den verbleibenden Sender ausreichend Mittel lassen sollte, selbst bei einer Senkung des Beitrags.
Ausserdem sollte klarer geregelt werden, wofür die Mittel der Beitragszahler eingesetzt werden. Neben Informationssendungen auch gerne Unterhaltung und Sport. Eigenproduktion von Fernsehfilmen und Telenovellas en masse aber bitte begrenzen.

Wenn z.b. jede Rundfunkanstalt vier bis sechs Radioprogramme ausstrahlt, von denen dann drei (manchmal sogar mehr) reine Dudelveranstaltungen sind, in denen nur die "wunderschönste" Musik ausgestrahlt wird, kann man nur den Kopf schütteln. Da tut Zentralisierung und, auf Ebene der Landessender, Konzentration auf weniger und wirklich Regionales Not. Die schönsten Schlager sind in Bayern so öde wie in SH oder in Meck-Pom - da muss es nicht fünf oder sechs Programme nebeneinander geben.
Gleiches gilt z.T. für die Dritten im TV. Das wirklich Regionale, der eigentliche "Sinn" der Programme, kommt viel zu kurz. Dafür wird jeder Tatort gefühlt zweihundertmal wiederholt.
Schwierig wird es bei Unterhaltung: Die gebührenzahlende Oma hat natürlich ihr Recht auf ihr sonntagabendliches Herzkino, so wie der Bayern-Fanatiker seine Sportschau liebt. Bei den Tele-Novellas bin ich Ihrer Meinung, aber offensichtlich haben auch die ihre Zuschauer. Ein Nuhr zur späten Zeit dagegen weit weniger.

Wilhelm Keyser | Di., 13. Februar 2024 - 10:00

Die Hoffnungen des Autors auf Änderungen, gar einer Kurskorrektur beim ÖRR teile ich nicht. Der ganze Apparat hat sich zu einer Wagenburg entwickelt, aus der scharf geschossen wird ("Beitrags"verweigerer werden inhaftiert!). Zugleich wird die Polit-"Elite" so hofiert wie noch nie seit Bestehen der BRD. Trippelschrittchen, die auch noch sinnentleert und verzögert werden dürften, sind da das falsche Konzept.
M.E. bedarf es einer Reform die ihren Namen verdient. Ersatzlose Abschaffung des ZDF, Gesundschrumpfung der ARD auf 3 "Länder"-Anstalten. Mindestens Halbierung des Beitrags, sofort. Ausgabendeckelungen für personelle und Sachleistungen statt uferloser Nachschusspflichten. Und in der Tat, die demokratisierten Rundfunk"räte" sollte man aufgreifen.
Aber entscheidend ist, von der wuchernden Python ein funktionsfähiges Drittel herauszutrennen und den Rest schlicht dichtzumachen, ersatzlos.

Werner Peters | Di., 13. Februar 2024 - 10:30

Die aktuell vielen Artikel betreffend eine Reform unseres ÖR sind geradezu rührend. Aber dieses System ist nicht reformierbar, weil deren Nutznießer, alle Parteien, gar kein Interesse daran haben. Sie fahren doch gut mit diesem ÖR. Wenn man wirklich was ändern wollte, müsste man den ÖR in seiner derzeitigen Form erst mal komplett abschaffen. Vielleicht über ein Volksbegehren. Aber soweit sind die Germanen noch nicht. Solange sie jeden Abend einen Tatort, ein Fußballspiel oder eine belanglose TV-Show sehen können, sind die doch zufrieden. Never change a winning system.

Bernd Windisch | Di., 13. Februar 2024 - 11:07

Es ist wunderbar einmal eine Einblick in die tiefe Fachgedankenwelt eines Rechtsanwaltes zu erhalten. Danke!
Der ÖR hat sich als nicht reformierbar erwiesen. Die zuletzt ergangenen Urteile haben den Status Quo noch einmal zementiert. Das Wahlrecht der Bürger für den Rundfunkrat scheint mir hier die Lösung zu sein. Ja, gerade jetzt bräuchte es einen neutralen Rundfunk. Stattdessen haben wir eine unangreifbare Plattform inclusive Alimentierung für Aktivisten und Volkserzieher.

"Populäre Korruptionsmythen." Der war nicht schlecht! Der Skandal beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) um Vetternwirtschaft und Korruption ist wohl nur die Spitze des Eisberges.

Laut ÖR grassiert in Deutschland zur Zeit der Faschismus und man gaukelt der Bevölkerung gerade einen Volksaufstand gegen rechts vor. Das hat ungefähr so viel Substanz wie die "Willkommenskultur" im Jahr 2015.

Ansonsten übt sich der Staatsfunk in Verschweigen und Manipulieren.

Der ÖR ist aktuell kein Demokratieanker!

Andrej Kharadi | Di., 13. Februar 2024 - 11:47

Der hochgeschätzte Herr Carlos A. Gebauer (ich bin regelmässiger Hörer seiner ausgezeichneten Radiokolumne "Der Rechtsstaat" im Kontrafunk) ist hier doch etwas zu optimistisch. Der ÖRR, ein Apparat dieser Grösse, weit verzweigt in Programmen und Unterprogrammen, durchsetzt mit links-sozialistischen und antidemokratischen Redakteuren sowie renitenten und korrupten Bürokraten, lässt sich nicht mehr reformieren. Er kann nur zerschlagen und privatisiert werden. Niedriger kann das Niveau der dort produzierten Sendungen sowieso nicht mehr werden. In den Orkus damit!

Tomas Poth | Di., 13. Februar 2024 - 11:59

Dennoch bin ich für die Zerschlagung des ÖRR in seiner jetzigen Form.
Die ganzen Unterhaltungsformate sind für mich, wie Kino, Theater, Oper usw. reine Geschmacksangelegenheiten, die auch privat zu bezahlen/buchen sind.
Für den ÖRR blieben lediglich Nachrichten, Dokus, Bildungsformate ohne politische Einfärbung als Sendungsformat übrig, wenn man bei einer Abgabe unbedingt bleiben will.

Gerhard Fiedler | Di., 13. Februar 2024 - 12:09

Die Vorschläge von Herrn Gebauer mit dem Wahlrecht der Beitragszahler zum Rundfunkrat sind zwar nicht schlecht, aber Regierung und Parteien werden dies zu verhindern wissen. Und vom Verfassungsgericht, das auf ähnlich fragwürdige Weise zustande kommt, ist auch keine Hilfe zu erwarten. Das war einmal.
Ja, die Einseitigkeit der ÖRR ist himmelschreiend. Allein wie unterschiedlich und von wem AfD und Grüne im Staatsfernsehen angesprochen und gefragt werden, ob bösartig und unterstellend oder freundlich, zustimmend und mit Kopfnicken versehen, sagt alles. Schalte ich am Morgen z. B. den Rotfunk NDR 1 NDS ein, beginnen derzeit die Nachrichten mit den erregten Worten "Auch heute gehen wieder die Menschen .............. ". Doch dann schalte ich schnell wieder aus, denn ich weiß was kommt, nämlich die Demonstrationen gegen Rechts. Danach ist wieder Putin dran. Man kanns nicht mehr ertragen. Doch dafür muss ich zahlen, und so wird es bleiben.

Dorothee Sehrt | Di., 13. Februar 2024 - 12:47

bin aber nicht vom Fach.
Also gefragt, will der Autor mir weissmachen, dass Staatsbürger keinerlei Anspruch auf irgendwelche Leistungen des Staates haben, wenn sie Steuern zahlen?
Mindestens kann man politisch über die Träger des Staates abstimmen.
Zur Rundfunkfreiheit. Ich habe mich zugegeben immer an der Freiheit gegenüber dem Staat orientiert, nicht aber an der, gegenüber "zwangs"zahlenden Bürgern schalten und walten zu können, wie man will, auch gegen deren erklärte Interessen.
Ich dachte, dass die Gemeinnützigkeit einer solchen Organisation ausser Frage stünde.
Nun gibt es ja die kontrollierenden Rundfunkräte mit ihren gesellschaftlich relevanten Gruppen.
Weil ich mich in Grund und Boden schämen würde, "Zwangs"beiträge zur eigenen Selbstbestimmung der Organisationen zu nutzen, ohne relevanten Einfluß der Beitragszahler, leuchtet mir der Artikel zunächst ein.
Man darf z.B. gegen den Euro sein. Wir sind m.E. weder, überspitzt, "Mutti"-verfasst noch Gottes"diener*.
Sapere Aude

Heidrun Schuppan | Di., 13. Februar 2024 - 14:00

ausschließlich um die (zu) vielen Sender und um das Parteienfernsehen. Was kaum angesprochen wird sind die Pensionen, die der Beitragszahler finanzieren muss. Weshalb muss ein Rentner (Grundsicherungs-empfänger ausgenommen) für die unverschämt hohe Altersversorgung von Intendanten etc. aufkommen – nur weil diese einen sehr guten Anwalt haben/hatten, der das Optimale für sie herausgeholt hat? Das ist nicht vermittelbar! Wer so viel verdient (gilt auch für Staatsbedienstete), für den sollte es zumutbar sein, selbst vorzusorgen, neben dem Einzahlen in die Rentenversicherung. Es reicht, wenn Rentner in D die Pensionen finanzieren – für alle, die selbst keine Beiträge irgendwohin einzahlen. Presseversorgungswerk ist doch auch eine Alternative – erfordert aber Beitragszahlungen. Aber man muss sich nicht mit der öden gesetzlichen Rente einlassen.

Martin Hebe | Di., 13. Februar 2024 - 14:14

Ein Dutzend ör Anstalten ist weltweit doch genauso singulär, wie ein astronomisches Beitragsbudget von über 8 Mia., dass auf Sponsoring und sonstige Werbung nicht verzichten kann. -> Eine Anstalt und keine Werbung!

Als ausweglose Überlebensnotwendikeit sollte diese Beiträge zudem nach persönlichem Einkommen gestaffelt werden, und sich nicht nach Wohnungen oder Arbeitsplätzen richten.

Schließlich, bei der teuren grenzdebilen ör Unterhaltung auf zig Kanälen seit einem halben Jahrhundert, ist mein Wunsch nach Wahlrechten tatsächlich nur auf die der Abwahl begrenzt.

Ingofrank | Di., 13. Februar 2024 - 21:30

Jahrzehnt lediglich als „Vorhof- Organisation der Politik.
Und wenn die Innenministerin wie im parallelen Artikel von heute, genau diese Organisationen weiter Stärken will, will unverblümt heißen, weitere finanzielle Versorgung & Anreize schaffen, dann braucht sich auch nicht der ÖRR um die dringendst notwendigen Reformen zu sorgen, da der ungehemmte & unkontrollierte Geldfluss munter & ungebremst weiter geht.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

BHZentner | Di., 13. Februar 2024 - 22:40

..wie immer(auch auf KONTRAFUNK)ein Genuß.
Ich glaube nicht, daß es eine Reform dieses Rundfunksystems geben wird.Der ÖRR ist ein Propaganda- u. somit Machtwerkzeug des Ampelregimes u. nur nach einem Machtwechsel reformierbar; man kann tägl. sehen u.hören wie diese ,,Wohlgesinnten"um den Erhalt ihrer Pfründe hetzen u.verdrehen(im Coronaregime wohlerprobt)-journalistischen Standards zum Hohn:heute Interview DlF mit Kampeter über Standortprobleme der Wirtschaft:ständiges Wortabschneiden u.Versuch mit eigenen Statements dem Interview eine gewünschte Richtung zu geben; setzte sich fort bei Interview mit einem FDPler zu israel.Offensive in Gaza usw.
Der politmediale Komplex weiß,daß die eine Oppositionspartei-evtl.in Machtbeteiligung bsplsw. in Brandenburg,Thüringen oder Sachsen
gekommen-sich auch mit den Rundfunkstaatsverträgen beschäftigen wird. Daher schießen sie immer großkallibriger.

Naumanna | Mi., 14. Februar 2024 - 12:29

Der Krieg ist der Vater aller Dinge - hat Heraklit mal gesagt. Ich mag zwar keinen Krieg - aber anders ist der ÖRR nicht zu reformieren. Abschaffen und neu gründen! Das Abschaffen setzt in gewissem Maße eine Art KRIEG voraus. Die Schmarotzer in den Redaktionen des ÖRR müssen zunächst einmal ALLE entlassen werden, bevor etwas Neues entstehen kann. Diesen KRIEG wird niemand führen, als eine Partei, die im Moment noch nicht am Ruder ist. Aber dann wird der neue "Machthaber" einfach alte Strukturen mit neuen ersetzen, die möglicherweise auch nicht besser sind. Vielleicht sollte man den ÖRR wirklich abschaffen, ohne ihn zu ersetzen. Man sollte einen parteienunabhängigen Verein gründen, der den ÖRR führt. Und zwar mit 50% der jetzigen Gebühren und ohne eine einzige Person, die im Moment dort am Ruder ist. Nach ca 30 Jahren muss das Konstrukt dann wieder aufgelöst und neu gegründet werden, weil sich nach etwa 30 Jahren in jeder Struktur die Ja-sager und Rückgratlosen saniert haben.