Zustände, die Rot und Grün sich offenbar wünschen: Zusammenstöße zwischen Abtreibungsgegnern und -befürwortern wie hier am 21. September 2024 in Berlin / dpa

Linksgrüner Kulturkampf um § 218 - Spalter sind immer die anderen

SPD und Grüne wollen vor den Neuwahlen noch schnell den Abtreibungsparagrafen 218 abschaffen. Damit zerstören sie einen Kompromiss, der den gesellschaftlichen Frieden sichert. Wer ihn aufkündigen will, tut genau das, was er anderen vorwirft: Er spaltet die Gesellschaft.

Autoreninfo

Gideon Böss ist Roman- und Sachbuchautor und hat unter anderem über Religionen in Deutschland und Glücksversprechen im Kapitalismus geschrieben.

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Kaum wagte es Friedrich Merz im beginnenden Kurzstrecken-Wahlkampf, die Politik von SPD und Grünen zu kritisieren, warfen diese ihm prompt die Spaltung der Gesellschaft vor. Das ist erstaunlich, da sie selbst gezielt und ohne Not für Konflikte sorgen, indem sie als unbeliebteste Regierung der Geschichte reihenweise fragwürdige Reformen und Gesetzesänderungen beschlossen haben. Beide Parteien (von der braven FDP immer unterstützt, bevor sie aus der Regierung flog) haben gegen den Willen der überwältigenden Mehrheit im Land eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts durchgesetzt und danach mit dem Selbstbestimmungsgesetz zum Geschlechtswechsel ein ähnlich unbeliebtes Projekt über die Ziellinie gebracht. Dafür taten sie in einem anderen Bereich nichts, wo der Souverän ungeduldig auf eine Zeitenwende wartete: in der Bekämpfung der Flüchtlingskrise. Das sind nur drei Beispiele dafür, wie die linke Regierungsmehrheit eine Politik betrieb, die für Spaltung steht und für die Verachtung des Volkes, das in diesen Fällen andere Vorstellungen hat.

Und die beiden Parteien sind noch nicht fertig mit ihrer ideologischen Zwangsbeglückung. Zwar mag die Ampelkoalition zerbrochen sein, aber nicht die Träume von SPD und Grünen. Ihr nächstes Ziel ist der Abtreibungsparagraf 218. Der soll abgeschafft werden und das, so schnell es geht, da nach den Neuwahlen wohl keine Mehrheiten mehr dafür möglich wären. 

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Tomas Poth | Sa., 23. November 2024 - 19:23

Abtreibung ist und bleibt ein Verbrechen, mit ganz wenigen Ausnahmen, z.B. wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist.

Rotgrüne Wahnvorstellungen der Überheblichkeit von der sogenannten Selbstbestimmung und damit verbundenen Entscheidungsgewalt über anderes, heranwachsendes Leben, töten nicht nur Schutzbefohlenes Leben, sondern dieses blinde Pack zerstört auch noch den Gesellschaftsvertrag, die Solidargemeinschaft, den Generationenvertrag.
Keine Rente für dieses gottlose Pack aus der Rentenversicherungen!

Tomas Poth | So., 24. November 2024 - 17:52

Antwort auf von Tomas Poth

Das Argument nur Wunschkinder. Das ist ein guter und richtiger Einwand.
Nur wird er von den Abtreibungsbefürwortern im linken, hedonistischem Sinne gebraucht, erst mal der Spaß, das neue Auto und andere Konsumwünsche. Ein Kind darf man aber nicht in die Reihe der Konsumwünsche stellen, dann wird es auch so behandelt.
Wunschkinder bedeutet, Mutter und Kind jederzeit gesellschaftlich willkommen zu heißen, zu fördern und die Angst vor der Schwangerschaft zu nehmen. Das gehört auch zur gesellschaftlichen Solidarleistung. Kinder werden Eltern und später Großeltern. Kinder und Kindeskinder sind die Nachfolger und solidarisch mit ihren Vorfahren.
Das ist die richtige Willkommenkultbur, statt Masseneinwanderung!
Linker Hedonismus setzt auf Vereinzelung, um mit sozialistischer Ideologie des Einzelnen habhaft zu werden, zum Genosse-Zentralrat-Nutzen.
Diese linke Ideologie baut auf den Eigennutzen einer Nomenklatura samt ihrer ausführenden Organe zur Überwachung und Steuerung der Gesellschaft.

Christoph Kuhlmann | Sa., 23. November 2024 - 20:17

Es wird Zeit, dass diese Leute in der Bedeutungslosigkeit verschwinden, aus der sie kamen. Konstruktive Lösungen die funktionieren sind sowieso nicht zu erwarten. Allenfalls ein aufgeregtes Geschrei, dass von dem Versagen der Wirtschaftspolitik der Ampel ablenkt. Da die Regierung nicht mehr über eine Mehrheit an Abgeordneten verfügt und die Mehrheit der Abgeordneten darüber entscheidet, worüber der Bundestag diskutiert, wird das wohl eine außerparlamentarische Debatte. Man muss das nicht noch hochjazzen.

Matthias Thomas | Sa., 23. November 2024 - 20:45

Vielleicht hätte Herr Böss erst mal erwähnen sollen, was der neue Gruppenantrag beinhaltet. Es geht in erster Linie darum, Frauen, die in den ersten zwölf Wochen abtreiben, mit dem "rechtswidrig aber straffrei" aus dem Dunstkreis der Kriminalität herauszuholen, indem die Regelung ins Schwangerschaftskonfliktgesetz verschoben wird.

Ansonsten soll weder an der Zwölfwochenfrist noch an der Beratungspflicht gerüttelt werden. Lediglich die dreitägige Wartezeit nach der Beratung soll wegfallen, da diese gegen Ende der Frist schon mal Probleme machte.

Die aktuelle Regelung ist ein guter Kompromiss, der einen jahrzehntelang geführten Streit seit nunmehr 29 Jahren weitestgehend befriedet hat. Die geplante Änderung ist aber rein symbolisch und wird daran nichts ändern.

Angelika Schmidt | Sa., 23. November 2024 - 21:17

dem Setzen eines Axiom ist, dass man Meinung als Tatsache verkaufen kann, ohne der Sache tatsächlich auf den Grund gehen zu müssen. Der § 218 hat so lange gut funktioniert, bis radikale Abtreibungsgegner, nicht selten radikal fundamentalistische Christen, anfingen, Ärzte und Ärztinnen zu bedrohen, die Abtreibungen vornehmen. Deshalb hat Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, von der Bundesregierung gefordert, eine Kommission einzusetzen, die Empfehlungen zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vorlegt. Wenn ein Staat aufgefordert ist, einen demokratischen Kompromiss wie § 218 gegen gewaltbereite politische/religiöse Fundamentalisten rechtssicherer zu gestalten, hat das m.E.was mit dem Schutz der Demokratie zu tun aber nichts mit Kulturkampf.

Naumanna | Sa., 23. November 2024 - 22:44

Es sollten nur Wunschkinder entstehen - bis zur 12.Woche darf eine Schwangerschaft beendet werden - das sollte doch nun überall Gesetz sein auf der Welt - natürlich ist eine Abtreibung immer das Mittel der letzten Wahl - aber sie muss möglich sein. Das Recht auf Abtreibung mit dem idiotischen Selbstvestinmungsgesetz zu vergleichen ist nun totaler Unsinn. Und ein Kulturkampf wird in dDeutschland nicht entstehen wenn man Frauen über ihren Körper bestimmen lässt - man kann eine Frau doch nicht zwingen gegen ihren Willen ein Kind auszutragen - was sollen denn das für Kinder werden!!! Nur Wunschkinder haben eine. Chance auf ein glückliches Leben . Ein Kind verändert das Leben einer Frau nachhaltig - sie muss das Kind mit jeder Faser ihres Körpers wollen - nur dann sind Mutter und Kind glücklich- wer Abtreibungen verbieten will will in Wahrheit Soldaten für Kriege produzieren....

Hans Schäfer | So., 24. November 2024 - 09:19

Klaus Peter Weber, der den YouTube Kanal „Hallo Meinung“ betreibt, einen der besten, hat ein aufschlussreiches Interview zwischen Lanz und Gauck gepostet, dass die Realitätsverweigerung von Gauck, der uns jährlich 600 € kostetet, zu erkennen gibt.
Er redete über Lenin`s diktatorische Grundsätze. Am Ende des Interviews kam er auf das Land zu sprechen, dass diese anwendet,

Lenin`s Grundsatz 1: Wenn du die Macht einmal hast, gebe sie nie wieder her. Um das zu erreichen, mache dir die die Herrschaft des Rechtes untertänig. Recht als Gehilfe der Macht.

Lenin`s Grundsatz 2: Erlaube keine kritische Öffentlichkeit. Sorge dafür, dass das freie Wort, die freien Medien und die freie Forschung runtergedimmt werden, sie müssen einstimmig werden. Erlaube keine kritische Öffentlichkeit.

Lenin`s Grundsatz 3: Erlaube denen, die um ihre Rechte (z.B. Arbeitnehmern) kämpfen keine eigenständigen Kampforganisationen. Zähme die Gewerkschaften. Mache sie zu einem Organ der Staatsmacht

Hans Schäfer | So., 24. November 2024 - 09:21

Lenin`s Grundsatz 4: Wenn das nicht ausreicht, schaffe ein System, dass Angst großflächig verbreitet. Dazu braucht man einen Geheimdienst, der den Leuten Angst machen kann und ihre potenziellen Möglichkeiten einschränkt. Sie diskreditiert und diffamiert und Hass sät.

Alle diese Grundsätze werden Gauck`s Meinung nach in Russland umgesetzt.
Quizfrage: Gibt es einen Staat, der sich demokratisch nennt, in dem diese Grundsätze auch praktiziert werden?

Gauck ist so von sich eingenommen, dass er nicht erkennt, was für ein Eigentor er geschossen hat. Kocht intelligenzmäßig auch nur mit Wasser.

Hans Jürgen Wienroth | So., 24. November 2024 - 09:42

Der Autor hat mit seinem letzten Satz genau ins Ziel getroffen. Dieselben Politiker, die sich für eine Straffreiheit ggf. bis kurz vor der Geburt wünschen, kämpfen mit Hinweis auf das Christliche massiv gegen das selbst bestimmte Sterben.

Todkranke ohne Aussicht auf Besserung müssen starke Schmerzen erleiden, menschenunwürdig in vollkommener Abhängigkeit von Dritten, meist Fremden und ohne Intimsphäre die Tage verbringen. Da gilt nicht einmal das Urteil des sonst so hoch heiligen Bundesverfassungsgerichts, dass dieses Recht jedem Menschen im Land zugebilligt hat. Letzteres auch ohne den Zwang einer schweren, unheilbaren Krankheit.

Es zeigt sich im Kampf um den §218 wieder, dass hier die Ideologie und nicht die Menschlichkeit siegen soll. Sonst würde man Wichtigeres regeln!

Wolfgang Borchardt | So., 24. November 2024 - 10:40

die Mehrheit so sieht oder ihre Wahlentscheidung doch lieber nach DSDS-Manier trifft, wird man später wissen. Traurig bleibt, dass eine offiziell gescheiterte Regierung wohl noch Gesetze verabschieden darf, die - sollte die Vernunft mal wieder regieren - mühselig rückabgewickelt werden müssen.

H.Stellbrink | So., 24. November 2024 - 13:50

Für Linke und Woke gibt es keine ethischen Ambivalenzen, es gibt nur Gut und Böse im ewigen epischen Kampf um die endgültig gute und gerechte Gesellschaft, früher als Revolution (weil eher blutig begrifflich aus der Mode gekommen), heute als "Transformation" (klingt weniger brutal, ist es aber letztendlich auch). Links war man immer schon besser bei den Euphemismen.
In der Forderung nach Streichung des Paragraphen 218 kommt zum Ausdruck, dass sich die Linke eben nicht im Zweifel für das Leben, sondern im Zweifel dagegen entscheidet. Es wird fundamental entwertet. Wenn die Gesellschaft Tiere schützen und das Leben auch von Menschen erhalten will, denen von Anderen keine Lebenswürdigkeit mehr zugemessen wird, kann sie die Frage nach dem Leben des Fetus nicht mit einem Schulterzucken beantworten: "Mein Bauch gehört mir".
Man darf also den Frauen nicht ersparen, diese Ambivalenzen und andere Möglichkeiten der Hilfe einmal zu durchdenken, auch wenn es wehtut

erschien ein Rowohlt-Taschenbuch mit den damals revolutionären Aufnahmen eines schwedischen Wissenschaftlers, die das Wachstum eines Embryos im Mutterleib zeigten – "Die ersten neun Monate des Lebens". Dieses Buch erschien inmitten der § 218-Debatten. Wer diese Aufnahmen gesehen hat, dem erschien und erscheint auch heute noch der "Schlachtruf: Mein Bauch gehört mir" ganz einfach verantwortungslos. Es gab schon immer ein Vor-der-Schwangerschaft, aber wir befinden uns nicht mehr im 19. Jh., wo es nun wirklich keine Hilfe für eine wie auch immer zustande gekommene ungewollte Schwangerschaft gab. Ich hoffe, dass unsere Gesellschaft es irgendwann schaffen wird, hier zu einer "gerechten" Lösung, gesetzlich verankert, finden wird. Auch damals waren Transparente mit der Aufschrift "Ungeborenes Leben wird geschützt, geborenes wird ausgenutzt – und auch damals wussten viele einfach nicht, was sie da von sich gaben, weil sie an der Problematik vorbeiredeten.