Hanno Berger betritt den Gerichtssaal / dpa

Cum-Ex-Skandal - Über acht Jahre Haft für Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger

Früher kontrollierte Hanno Berger als Finanzbeamter für den Staat Banken. Später wirkte er an einem Geschäftsmodell mit, durch das der Fiskus um Milliarden geprellt wurde. Nun ist ein zweites Urteil gegen „Mr. Cum-Ex“ gefallen.

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Das Landgericht Wiesbaden hat die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Steuerskandal, Hanno Berger, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 72-Jährige sei wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht am Dienstag (AZ: 6 KLs - 1111 Js 18753/21). Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei komplexen „Cum-Ex“-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Bei den von Berger vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die Gewinne habe man aufgeteilt.

Das mögliche Höchstmaß für Berger hatte bei 15 Jahren gelegen. Die Anklage hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch für Berger plädiert.

Der Bundesgerichtshof hat Cum-Ex-Geschäfte 2021 als Straftat gewertet

Berger ist die bekannteste Figur des Geschäftsmodells, das der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als Straftat gewertet hat. Er beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Cum-Ex-Deals und warb über sein Netzwerk vermögende Kunden ein. Dafür kassierte er Millionen. Einst war er Beamter in der hessischen Steuerverwaltung, später wechselte er die Seiten und machte sich als Steueranwalt selbstständig. Berger hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und sich als Opfer eines Justizskandals gesehen.

 

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Berger hat zwar das Geschäftsmodell, bei dem Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben wurden und gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden, nicht erfunden. Er gilt aber als Wegbereiter dafür, dass Cum-Ex in Deutschland im großen Stil betrieben werden konnte. Wegen der Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten und bei Banken weit verbreitet waren, büßte der deutsche Staat geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro ein. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Berger hatte sich durch eine Flucht in die Schweiz jahrelang der deutschen Justiz entzogen. Er wurde im Februar 2022 ausgeliefert und im vergangenen Dezember am Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt. Mit dem Urteil in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Quelle: dpa

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Martin Janoschka | Di., 30. Mai 2023 - 15:58

Ein hartes, aber auch angesichts der Größenordnung angemessenes Urteil. Zu berücksichtigen ist, daß aus den beiden einzelstrafen ja noch eine Gesamtstrafe gebildet wird. Die Justiz hat damit ein klares Zeichen gesetzt. Sämtliche Angeklagten hatten auch das Glück bzw die Absprache, dass ihre Taten nicht als organisierte Kriminalität eingestuft wurden - was ebenso möglich gewesen wäre.

Gunther Freiherr von Künsberg | Di., 30. Mai 2023 - 19:31

führten zur Verurteilung Bergers. Wir wissen doch, dass Amnesie ein Verfolgungshindernis bei Straftaten darstellt. Durch seine geschickte Ausnutzung von Lücken im System war es möglich, dass wirtschaftlich denkende Unternehmen staatliche Subventionen durch CumEx-Nettoerstattungen erhalten haben und damit Bilanzen vorweisen konnten, die zu erheblichen Steuereinnahmen führten. Die gleiche Intention hatte sicher auch ein ehemaliger Hamburger OB, der auch durch seine Maßnahmen dazu beitrug, dass die Warburg Bank entsprechende Bilanzen vorweisen konnte, die zu Steuereinnahmen führten. Berger ist somit nur deshalb verurteilt worden, weil er ohne Berücksichtigung seiner Krankheit Amnesie der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung ausgesetzt war. Da die Staatsanwaltschaft auch für entlastende Ermittlungen zuständig ist hat diese pflichtwidrig nicht ermittelt, dass Berger aufgrund einer Amnesie vergessen hat sich auf Amnesie zu berufen, was erfahrungsgemäß zur Straflosigkeit geführt hätte. Oder?

Albert Schultheis | Mi., 31. Mai 2023 - 10:52

Leider getrübt durch einen Kanzler im Amt, der allem Anschein nach ähnliche Verbrechen auf dem Kerbholz hat! Nur eine Anklage könnte das klären, ob das so ist. Aber unsere Staatsanwaltschaft zeigt schändliche Beißhemmung - bei bestimmten Personen, genauer: bestimmten Parteibüchern! Das ist eine weitere große Schande für den Rechtsstaat, der sowieso durch die Machenschaften der engelsgleichen Ex-Kanzlerin aus dem kommunistischen Pfarrhaus in der Uckermark bis zur Einsturzgefährdung beschädigt wurde (Ausstoßung Dr. Maaßens, Putsch in Thüringen, Öffnung der Grenzen, Unterzeichnung des UN-Migrationspakts, Ermächtigung der EZB, etc., etc.). Sorgen wir dafür, dass Herr Berger im Knast einen Skatbruder Olaf erhält!