Deutscher Bundestag
Blick in eine Sitzung des Deutschen Bundestages / dpa

Zahl der Abgeordneten im Bundestag - Da schaukelt sich was hoch

Möglicherweise wird Deutschland am Sonntag nicht nur den größten Bundestag seiner Geschichte wählen, sondern sich auch auf Neuwahlen vorbereiten müssen. Das Bundeswahlgesetz sieht 598 Abgeordnete vor, doch ist mit mehr als 800 zu rechnen. Das Bundesverfassungsgericht wird das umstrittene Gesetz wohl einkassieren – wieder einmal.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

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Am 26. September 2021 wird nicht nur darüber entschieden, welche Parteien in welcher Stärke in den Bundestag einziehen. Aus dem Wahlergebnis ergibt sich auch, wie viele Abgeordnete das Parlament überhaupt haben wird. Nach Expertenmeinung könnten es mehr als 800 sein. Das Bundeswahlgesetz hingegen sieht eigentlich nur 598 vor. Das könnte letztlich sogar zu Neuwahlen führen.

Das Problem entstünde dann nicht, wenn in Deutschland, wie es in anderen Demokratien durchaus üblich ist, ausschließlich Wahlkreiskandidaten zur Wahl stünden – und nicht auch Parteien selbst. Das Bundeswahlgesetz sieht aber vor, dass Deutschland in 299 Wahlkreise eingeteilt ist, aus denen 299 direkt gewählte Abgeordnete hervorgehen. Diese werden mit der Erststimme gewählt.

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Romuald Veselic | Sa., 25. September 2021 - 15:12

"Möglicherweise wird Deutschland am 26. September daher nicht nur den größten Bundestag seiner Geschichte wählen, sondern sich sogar auf Neuwahlen vorbereiten müssen. Was jedoch sicher sein dürfte, ist, dass das Bundesverfassungsgericht das geltende Bundeswahlgesetz einkassieren wird – wieder einmal."
Was braucht man mehr?
750 o. 850 hauptbeschäftigte Welt- und Klimaretter im Reichstag... Alles andere ist Fliegenschiss.
Wie viel wird die Alimentierung dieser Leute samt Entourage per anno kosten?

Werter Herr Veselic, zu Ihrer berechtigten Frage gab es kürzlich eine Doku.

Erschreckende Zahl...fast eine Milliarde jährlicher Kosten wären zu erwarten.

Ich würde nur noch 1 Mandat je Wahlkreis vergeben.

Die Parteien haben sich im Laufe der Jahre immer mehr Hintertüren für weitere Stimmen im Parlament erschlichen.

Da die Frösche nie zustimmen werden _ihren_Teich trocken zu legen, muss es das BVerfG machen.
Daher hoffe ich von dort auf eine klare Lösung und nicht nur eine Rüge mit einem langjährigen Zeitziel.

Allerdings lässt der aktuelle 1. Vors. Harbarth wenig Hoffnung zu.

wie sich die Parteien den Staat zur Beute machen. Ein Gesetz, das die Begrenzung der Anzahl der Abgeordneten im Bundestag bewirken soll und in Wirklichkeit für Überhangmandate dann auch noch zusätzlich Ausgleichsmandate erzeugt-das Ergebnis ist da doch selbst für einen Laien sofort erkennbar. Aber genau so bekommt man noch mehr "verdiente" Parteigänger an den unerschöpflichen Trog. Dann werden Gesetze werden beschlossen, die niemand versteht, und niemand meint in erster Linie die darüber abstimmenden Abgeordneten. Bei vielen anderen Gesetzen war das doch genau so. DSGVO, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, von Steuergesetzen ganz zu schweigen. Jean-Claude Juncker:"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt" Der ganze Bundestag ist J. C. Juncker.

helmut armbruster | Sa., 25. September 2021 - 19:31

(1) „Es gibt kein schöneres Leben, als das Reichstagsleben.
So'n Mandat wird immer gern geschnappt,
wenig Müh‘ und Plag‘ und 20 Mark am Tag.
So viel hab‘ ich früher nie gehabt.“ (Otto Reuter, Kabarettist, vor 100 Jahren)
und:
(2)"Es ist mir vollständig gleichgültig, ob in dem Reichstagskäfig rote, schwarze oder gelbe Affen herumspringen." (Kaiser Wilhelm II)
Mein Glaube aus früheren Zeiten, dass unser Parlament unserem Land nützlich sei, hat sich weitgehend verflüchtigt. Ich traue unserem BT einfach nicht mehr zu, dass er etwas Vernünftiges zustande bringt.
Deshalb ist es mir - in Abwandlung des Kaiser Wilhelm Zitats - ziemlich gleichgültig, ob im BT 100 oder 500 oder 1500 Abgeordnete sitzen.

Rob Schuberth | Sa., 25. September 2021 - 19:41

Ich finde das aktuelle System der Gewaltenteilung unbefriedigend.

Denn es hinkt der teils grotesken Gesetzgebung oft sehr weit hinterher.
Und, was ein grober Fehler bei seiner Institutionalisierung war, es hat keinerlei Befugnis wenn seine Urteile einfach ignoriert werden (z. B. durch Herrn Spahn).

Mein Vorschlag:
- 1 Wahlkreis = 1 Sitz
Das wären dann nur noch 299 Sitze.

Oder, wem das zu wenig ist, dann eben 2 Sitze für den Wahlsieger eines WK und 1 Sitz für den Zweiten Sieger.

- sämtliche Überhangs- u. Ausgleichsmandate streichen.

M. E. würde es ausreichen nur noch die Oberverteilung anzuwenden und die sogn. Unterverteilung kpl. zu streichen.

hier kann jeder nachlesen was ich meine:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/20…

W.D. Hohe | So., 26. September 2021 - 13:04

die Nutznießer das änderen wollen ?
Politik - Justiz und ÖR"
Außer Kontrolle" oder wie "gebildete Deutsche" zu sagen pflegen
"Out of Control"
Nicht erst seit Gestern
Unvermeidbar wenn alle maßgeblichen Positionen von der Politik höchselbst besetzt werden.
Wie hieß das doch noch mal ?
Früher ?
Verächtlicher Ausdruck gegenüber manch anderen Staat
Irgendwas mit Obst... und noch was hinten dran...
Bananen...? und... oder so ähnlich...

Ernst-Günther Konrad | So., 26. September 2021 - 14:58

Ein Schelm der Böses dabei denkt. Der Eilantrag wird abgelehnt, das Hauptsacheverfahren soll aber dazu führen, dass das BVerfG das Bundeswahlgesetz für nichtig erklärt und deshalb Neuwahlen ausurteilt? Hat man sich damit irgendwie ein Hintertürchen offen gehalten. Fällt der Harbarth Senat das Urteil je nach Wahlausgang? Gefällt die Wahl nicht, dann eben Neuwahlen? Dann ist das heute nur eine Testwahl und man erlangt Zeit, Neuwahlen anders vorzubreiten und Merkel bleibt immer noch kommissarisch im Amt mit all ihren Versagern?
Was passiert dann mit den Abgeordneten durch Überhang?
Das BVerfG wäre für mich glaubhaft, wenn es klare Vorgaben macht. Am einfachsten ist es, pro Wahlkreis ein Abgeordneter, aus die Maus. Denn nur der wird direkt von Wählern gewählt, während Landeslisten durch die Partei bestückt werden.
Da stimme ich völlig Herrn Schuberth zu. Seltsam ist nur, dass die klagenden Parteien es selbst waren, die kein "neues" Wahlgesetz hinbekamen als es 2013 zur Änderung anstand.