Bundesverfassungsgericht
Hauptsache geschützt: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts / dpa

Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Bundesverfassungsgericht: Postfaktischer Wegbereiter des paternalistischen Staates

Mit der Entscheidung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtens sei, hat das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal gezeigt, dass die Bürger von ihm keinen Schutz vor einem übergriffigen Staat erwarten dürfen. Der Erste Senat hat sämtliche Argumente, die gegen eine solche Impfpflicht sprechen - fehlender Fremdschutz, Impfnebenwirkungen, niedrige Infektionszahlen - konsequent ignoriert. Betroffene sollten erwägen, das Bundesverfassungsgericht nicht mehr in Sachen Corona anzurufen.

Jessica Hamed / privat

Autoreninfo

Jessica Hamed ist Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin an der Hochschule Mainz. Seit März 2020 vertritt sie bundesweit in verwaltungs- und strafrechtlichen „Coronaverfahren“ und veröffentlicht eine Vielzahl ihrer Schriftsätze.

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eigentlich rasch kommentiert: Zugespitzt würde ein Zitat des seit Wochen viel gefragten ehemaligen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Immunologie Andreas Radbruch vom 3. April 2022 genügen, um die ins Auge springende Unrichtigkeit des Karlsruher Beschlusses aufzuzeigen: „Wichtig vielleicht noch einmal zu betonen: Auf die Wissenschaft kann sich eine Entscheidung zu irgendeiner Impfpflicht nicht berufen!“  

Kein relevanter Fremdschutz 

Die Covid-Impfungen vermitteln keinen relevanten Fremdschutz, weshalb eine partielle Impfpflicht zum Schutze vulnerabler Menschen bereits Zweifel an der Geeignetheit und an der Erforderlichkeit hervorruft. Warum sollten „fehleranfällige“ (Rn. 193 des Beschlusses) Corona-Tests schlechter sein als mangels sterilisierender Immunität ebenfalls „fehleranfällige“ Impfungen? Jedenfalls aber wird hierdurch die Angemessenheit des tiefgreifendsten Grundrechtseingriffs in der Coronapolitik offensichtlich in Frage gestellt.

In der Gesellschaft und offenbar auch beim höchsten Gericht Deutschlands hält sich jedoch der Aberglaube an einen Fremdschutz derart hartnäckig, dass so manche religiöse Institution – letztlich die PR-Profis schlechthin für die Verbreitung evidenzfreier Narrative – vor Neid erblassen müsste. Weder Bildung noch Intellekt helfen bei tief verinnerlichten Glaubenssätzen. Gleichwohl, in aller Deutlichkeit mit den Worten des renommierten Virologen Hendrik Streeck:   

„Jeder erlebt doch, dass sich Geimpfte und Geboosterte infizieren können und dass es keinen Fremdschutz durch die Impfung gibt. Hier fehlt mir die kluge Kommunikation. Auch zuletzt im Bundestag haben Abgeordnete immer noch von einem Fremdschutz als Argument für die Impfpflicht gesprochen – und zwar nicht von einem indirekten Fremdschutz, dass die Intensivstationen freibleiben, sondern einem direkten Fremdschutz, dass jemand, der geimpft ist, den anderen nicht infizieren kann. Aber das ist schlichtweg falsch.“ 

Vom Abwehrrecht zur Schutzpflicht 

Den vom Bundesverfassungsgericht wortreich und substanzlos insinuierten Fremdschutz, der durch die Ausbreitung der Omikron-Variante „nicht erschüttert“ worden sei (Rn. 184), ist nicht nur als verdrehte Schlussfolgerung aus den – zum Teil sehr unterkomplexen – Stellungnahmen der sachverständigen Dritten (keiner behauptete dort, es gebe einen relevanten Fremdschutz) anzusehen. Sondern der Beschluss stellt im Ergebnis auch einen Paradigmenwechsel dar, der es dem Staat auch in künftigen Krisen ermöglicht, via Einschätzungsspielraum jede Maßnahme, deren Eignung nicht zweifelsfrei widerlegt ist, zu ergreifen – etwa im Umgang mit dem Klimawandel.  

Damit werden sukzessive die Grundrechte, die primär als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat konzipiert waren, nicht nur zu weitreichenden Schutzrechten, sondern sogar zu angeblichen Schutzpflichten umgebaut. Denn der erste Senat, der sich seit Monaten „lauterbachesk im pandemischen Panikmodus“ eingerichtet hat, hat sich sogar andeutungsweise dazu verstiegen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht als Handlungspflicht des Staates anzusehen (Rn. 217). Mit dieser anti-freiheitlichen Deutung der Grundrechte liegt es nahe, dass der Senat auch eine allgemeine Impfpflicht unter der Prämisse der Teilhaberechte vulnerabler Menschen am öffentlichen Leben absegnen würde, wohingegen er den Ausschluss ungeimpfter Personen vom soziokulturellen Existenzminimum durch das 2G-Modell bislang nicht beanstandet hat.

Das Gericht verkennt dabei, dass Covid-19 aufgrund des freien Zugangs zu Behandlungsmöglichkeiten, Schutzausrüstung und Impfungen für die gesamte Gesellschaft schon lange zum allgemeinen Lebensrisiko geworden ist. Überträgt man die Linie des Senats auf andere Gefahrenlagen, wären auch eine Grippeimpfpflicht, lebenslanges Maskentragen gegen sämtliche respiratorische Erreger usw. „begründbar“. 

Seuchenpolitischer Imperativ

Rote Linien kennt der Senat bei Corona so gut wie keine. Er hat sich vollständig dem seuchenpolitischen Imperativ unterworfen, wie die Richter spätestens erkennen ließen, als sie im Dezember 2021 die strengsten Corona-Maßnahmen Deutschlands für das Abhalten einer mündlichen Verhandlung erlassen haben.

Die Verhandlung fand unter „2Gplusplus“ statt und wurde nicht nur von der Autorin dieser Zeilen, die vor diesem Hintergrund namens ihrer Mandantin (erfolglos) alle Senatsmitglieder wegen Befangenheit in Sachen Corona ablehnte, scharf kritisiert. Auch heute gilt auf den Fluren des Bundesverfassungsgerichts – auf Anordnung des wegen seiner hochpolitischen Vergangenheit umstrittenen Präsidenten Stephan Harbarth – noch 3G und Maskenpflicht. Damit war der Irrglaube des Präsidenten an die angeblich gerechtfertigte Privilegierung gegen Covid-19 geimpfter Menschen nach außen eindrücklich dokumentiert. 
 

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Indem der Senat in seinem Beschluss übrigens auch (PCR)-Tests aufgrund ihrer „Fehleranfälligkeit“ als weniger geeignet zur Pandemiebekämpfung als eine Impfung abtat (Rn. 193 f.), signalisierte er der Politik zudem en passant, dass 2G in Ordnung und 3G unsicher sei. Mit gutem Willen kann man eine rote Linie bei einem – aktuell nicht bestehendem – Impfzwang erkennen (Rn. 209, 221). Erneut betonte das Gericht, dass die Betroffenen sich nicht impfen lassen müssten, sondern auch (vorübergehend) ihre Tätigkeit wechseln könnten. Dass damit die wirtschaftliche und soziale Existenz in Gefahr ist, thematisiert das Gericht nicht, obgleich es grundsätzlich anerkennt, dass es sich hierbei um eine gravierende Folge handelt.  

Im Zweifel für den Staat 

Dass die Richter mit zweierlei Maß messen und zugespitzt das Ergebnis stets lautet: „Im Zweifel für den Staat“, ist ein weiterer Makel der Entscheidung. Das zeigte sich auch an anderer Stelle: So gingen Unsicherheiten in Bezug auf den Genesenenstatus zu Lasten der Betroffenen (Rn. 201), obwohl auch hier wissenschaftlich allgemein anerkannt ist, dass Genesene und Geimpfte gleichgesetzt werden müssten, wie etwa in der wenig beachteten Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am 6. April 2022 deutlich zum Ausdruck kam. 

Besonders haarsträubend fällt auch die Bewertung des Senats im Hinblick auf die Gefahr schwerwiegender Nebenwirkungen durch die Covid-Impfungen aus. Obwohl gesellschaftlich und fachlich schon längst kontrovers über das Ausmaß der – naturgemäßen – Untererfassung von schwerwiegenden Nebenwirkungen diskutiert wird, kommt das Gericht ganz ungeniert zu einer angeblichen Überschätzung des Risikos, basierend auf den Daten des Paul-Ehrlich-Instituts, da „bei weitem nicht bei jeder Verdachtsmeldung ein Kausalzusammenhang mit der Impfung gesichert ist“, weshalb „davon ausgegangen werden [kann], dass entsprechende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen ganz überwiegend nicht eintreten“ (Rn. 227).  

Frappierende Erörterungslücke

Am schockierendsten erscheint jedoch das nonchalante Überspringen der sich aufdrängenden Frage, ob der Staat zum Schutze anderer das Leben und die Gesundheit von in der Regel gesunden Menschen riskieren darf, wohlwissend, dass, statistisch betrachtet – unabhängig davon, wie man die Quote der schwerwiegenden bzw. tödlichen Nebenwirkungen einschätzt – durch die Impfpflicht sicher Menschen zu Schaden kommen.

Statt die Frage zu beantworten, ob der Staat aktiv töten darf oder ob hierin eine Verletzung der Menschenwürde zu erblicken ist, erging sich der Senat in einer knappen utilitaristischen Folgenabwägung und stellte lapidar fest: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht im Ergebnis die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“ (Rn. 230).

Der Senat hätte dabei zwingend die vorgenannten Fragen aufwerfen und seine Antwort insbesondere an seinen Ausführungen zum Luftsicherheitsgesetz messen müssen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird rein fremdnützig begründet, sodass sich der Gedanke, dass die Betroffenen damit zum bloßen Objekt der staatlichen Rettungsaktion zum Schutze anderer gemacht werden könnten, derart aufdrängt, dass man sich fragen muss, wie es zu der frappierenden Erörterungslücke kommen konnte.

Anders als beim Luftsicherheitsgesetz, mit dem der Staat den Abschuss eines entführten Flugzeugs anordnen und damit das Leben der Insassen opfern hätte können, ohne ihnen eine Wahl zu lassen, gibt es bei der Impfpflicht allerdings keinen unmittelbaren Zwang. Die damalige Entscheidung ist somit zwar nicht ohne weiteres übertragbar, aber aufgrund des existenziellen Drucks durch das drohende Tätigkeitsverbot reicht die Maßnahme auch hier recht nah zumindest an einen mittelbaren Zwang heran. Jedenfalls hätte das Gericht nach althergebrachten Wertmaßstäben des Grundgesetzes nicht ohne weiteres Leben gegen Leben abwägen dürfen.  

Verengter Entscheidungsspielraum

Neben der grotesken inhaltlichen Begründung der Entscheidung bleibt noch auf den Umstand hinzuweisen, dass das Gericht erneut auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hatte. Wie auch schon bei den –  den Anfang allen Übels markierenden – harsch kritisierten Bundesnotbremsentscheidungen, obwohl sich bereits aus Gründen der Transparenz und der Bedeutung des Verfahrens das Abhalten einer Verhandlung aufgedrängt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hingegen verhandelt seit dem 2.Mai 2022 über ein ähnliches Thema, nämlich die Duldungspflicht im Hinblick auf die Covid-Impfung bei Soldaten. Obgleich sich nunmehr der Entscheidungsspielraum aufgrund der Bindungswirkung des veröffentlichten Beschlusses deutlich verengt hat, dürfte noch ein gewisser Spielraum für eine anderweitige Beurteilung bestehen, da hier zumindest auch andere Aspekte zu thematisieren sind. Insbesondere dürften in der Bundeswehr kaum vulnerable Personen anzutreffen zu sein.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht auffallend schnell – innerhalb nur weniger Monate – in der Hauptsache entschieden hat, stellt sich die Frage, ob der Senat mit seiner Entscheidung vom 27. April 2022 etwa einem abweichenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zuvorkommen wollte. Schließlich wurde immer noch nicht in der Hauptsache über die seit 2020 anhängigen Verfassungsbeschwerden zur Masernimpfpflicht (wobei dort die Übergangsfristen verlängert wurden) entschieden. Ein Geheimnis bleibt übrigens, ob die hiesige Entscheidung einstimmig erging. Bei den Bundesnotbremse-Entscheidungen hingegen wurde das (einstimmige) Abstimmungsergebnis mitgeteilt.  

Massiver Vertrauensverlust

Seit den Bundesnotbremse-Entscheidungen, die deutlich machten, dass das Gericht nicht beabsichtigt, eine enge verfassungsrechtliche Kontrolle durchzuführen und es stattdessen bei einer „Vertretbarkeitskontrolle“ belässt (auch in diesem Beschluss, Rn. 187), ist mir bewusst, dass von dem höchsten Gericht Deutschlands – noch weniger als von den Fachgerichten – in Sachen Corona nichts zu erwarten ist. Was folgt daraus? Tatenlos Rechtsbrüchen zusehen? Klagen, um das Unrecht zu dokumentieren?  Nach meinem Dafürhalten sollten Betroffene erwägen, das Bundesverfassungsgericht nicht mehr in Sachen Corona anzurufen. Es verdient das Vertrauen der schutzsuchenden Bürger nicht mehr – und deshalb sollte es auch keine Gelegenheit mehr zur Äußerung erhalten.

Nachdem der Befangenheitsantrag wegen des „Dinners im Kanzleramt“ – zu Unrecht – abgelehnt wurde, wäre es möglicherweise aus politischen Gründen besser gewesen, die anhängigen Verfassungsbeschwerden zur Bundesnotbremse zurückzuziehen und damit den Vertrauensverlust aufzuzeigen. Notwendig wurden diese Erwägungen, da weder die zur Entscheidung berufenen Richter für die Beschädigung des Ansehens des Gerichts noch die beteiligten Politiker Verantwortung für das inakzeptable Verhalten übernommen haben. Einzig schonungslose Transparenz hätte wieder Vertrauen herstellen können.   

Ein Gefühl von Ohnmacht

Es ist eine bittere Erkenntnis, die ein Gefühl von Ohnmacht vermittelt. Und natürlich fällt es schwer, diesen Schritt, die Rücknahme einer Verfassungsbeschwerde, zu gehen. Hat man es erst einmal so weit gebracht, dass der Senat die eigene Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt (was sehr selten geschieht), fällt es schwer, loszulassen. Von der ganzen Arbeit und der Hoffnung, die unweigerlich aufflammt, einmal ganz abgesehen. Ich sage das nicht leichtfertig. Einer meiner für mich bedeutsamsten Momente in meiner Berufslaufbahn war neben der Vereidigung zur Rechtsanwältin das Unterzeichnen meiner ersten – auch erfolgreichen – Verfassungsbeschwerde. Mich schmerzt, dem höchsten Gericht Deutschlands in grundsätzlicher Hinsicht kein Vertrauen mehr entgegenbringen zu können.  

Es liegt nunmehr an den Richterinnen und Richtern sowie der Politik, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität des Bundesverfassungsgerichts durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. Das Gegenteil geschieht indes momentan. Und so wirkt es nach alledem geradezu zynisch, dass Harbarth jüngst konstatierte: „Zu jedem Zeitpunkt der Pandemie haben Gerichte – auch das Bundesverfassungsgericht – auf die Achtung der Grundrechte geachtet und den notwendigen Abstand zur Politik gewahrt.“

 

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Franz Jürgens | Sa., 21. Mai 2022 - 11:20

Diesem Staat und seinen Institutionen soll man noch vertrauen? Das ist nicht mehr möglich, auf keiner Ebene. Wir erleben den Abbruch des Rechtsstaats durch Menschen, die sich für die einzig wahren Demokraten halten. Wir sind Zeitzeugen eines beispiellosen Geschehens.
Ein großer Dank an Cicero für diesen Text. Er ist ein Dokument.

Cornelia Karopka | Sa., 21. Mai 2022 - 11:21

Ich muss der Autorin vollständig zustimmen. Es gibt einfach keinen wissenschaftlich bestätigten Grund, der eine Impfpflicht, egal für wen, rechtfertigen würde. Umso erschreckender ist die Entscheidung des BVG zu bewerten, das einmal mehr nicht die Verfassung, sondern die Regierung schützt. Mir ist immer noch nicht klar, wie das sowieso gebeutelte Gesundheitswesen das umsetzen soll. Allein bei uns gibt es drei Ungeimpfte, deren Arbeit nicht einfach von anderen übernommen werden kann.

Helmut Bachmann | Sa., 21. Mai 2022 - 11:54

Also ein Fremdschutz darf nicht behauptet werden, wenn jemand nicht als intellektuell eingeschränkt dastehen will. Nun wird aber mit dem Fremdschutz begründet, dass man Grundrechte einschränkt. Es wird die Erkenntnis schlicht ignoriert. Wen das nicht gruselt…. Handelt es sich um einen Meilstein in Sachen Abschaffung der Demokratie?

Hans Schäfer | So., 22. Mai 2022 - 10:55

Antwort auf von Helmut Bachmann

Man kann nur abschaffen, was existiert.

Zu behaupten, eine Demokratie zu sein, heißt nicht, dass man auch eine
Nordkorea nennt sich, Demokratische Volksrepublik Korea. (DDR!) Niemand hier im Forum -vielleicht einer, aus Prinzip-, wird dem zustimmen.
Die vorherrschende Meinung ist, man spricht von einer Demokratie, wenn u.a. folgende Kriterien vorliegen: Grundrechte, demokr. Wahlen, Gewaltenteilung.
Auch hier gilt, etwas in Gesetze zu kleiden, aber nicht danach zu verfahren, ist Makulatur.
Ich behaupte erneut, dass viele hier im Blog in der Lage sind begründend aufzuzeigen, wann und in welcher Form, gegen jedem der drei gen. schon mal verstoßen wurde.
Beispiel: Gewaltenteilung: BM werden i. d. Regel aus den Mitgliedern des BT vom BK vorgeschlagen und vom BP ernannt. Sie gehören somit gleichzeitig der Exekutive u. Legislative an. Mit dem Exekutivhut auf dem Kopf bringt die BR einen Gesetzentwurf in den BT ein, über dem sie dann mit dem Legislatur Hut auf dem Kopf abstimmen dürfen.

Robert Hans Stein | Sa., 21. Mai 2022 - 12:29

anders kann man das Bundesverfassungsgericht in seiner heutigen Zusammensetzung nicht bezeichnen. Zum wiederholten Male wird es seiner Aufgabe und Verantwortung nicht gerecht. Auch das wurde während der Merkelära befördert, wenn nicht gar eingeleitet. Die BRD ist auf dem Wege zu einem obrigkeitlichen Staat, auch, weil die wichtigste Institution zur Verhinderung dieses Prozesses zunehmend versagt. - Und damit niemand auf dumme Gedanken kommt: Ich bin geimpft, geboostert und gehe in/vor kritischen Situationen zum Test. Und ein Befürworter von Russlands Raubfeldzug bin ich auch nicht. Will sagen, Opposition um jeden Preis lehne ich ab.

Enka Hein | Sa., 21. Mai 2022 - 12:30

...wieso erinnert mich dieser Herr und seine Beisitzer fatal an einen Unrechtsstaat vor mehr als 75 Jahren und deren rechtsvollstreckende Schergen.
Wer hilft dem Bürger?
Und nachher war es mal wieder keiner.
Widerlich. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist endgültig hin.
Merkels Erbe. Wir werden daran alle ersticken.

sehe die Besetzung des 1. Senats und insbesondere die auf den dringenden Wunsch Merkels zurückgehende Bestellung des Senatsvorsitzenden und Präsidenten des BVerfG als die verhängnisvollste Hinterlassenschaft dieser Frau. Was uns i.S. Abbau der Grundrechte bevorsteht, war schon beim Kiimaschutzurteil absehbar- auch diese Entscheidung übrigens entgegen guter Übung vorheriger Senate in so wichtigen Angelegenheiten ohne mündliche Verhandlung ergangen. Dieser Staat macht sich in's Hemd wegen ein paar völlig einflußlosen "Reichsbürgern" etc, läßt aber eine juristisch- fachlich zum Fremdschämen unqualifizierte Parteischranze wie Harbarth als "obersten Hüter unserer Verfassung" innerhalb wenigerJahre die seit RG-Zeiten bewährten Gundsätze zur Geeignetheit/Erforderlichkeit von Grundrechtseingriffen zu Kleinholz hauen. Erinnert mich an den Spruch von Bertold Brecht: " Die Beraubung einer Bank ist nichts im Vergleich zur Gründung eienr solchen".

Rainer Mrochen | Sa., 21. Mai 2022 - 12:34

sie sind nicht die einzig Enttäuschte um nicht zu sagen Schockierte.
Vor Monaten kommentierte und konstatierte ich eine zu vermutende " Entente cordiale " zwischen Regierungspolitik und Verfassungsgerichtswesen. Diese ist nun mehr unübersehbar. Jedenfalls für mich. Es geht schlichtweg um die Durchsetzung von Machtpolitik unter dem Deckmantel einer irgendwie gearteten Rechtsbewährtheit mit fadenscheiniger Begründung. Ein Sargnagel für die Demokratie.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 21. Mai 2022 - 12:34

Wenngleich ich noch einbisschen Hoffnung hatte, bin ich ob dieser unwürdigen Entscheidung inzwischen nicht mehr überrascht. Obwohl fast alle Bedenken und Voraussagen bezüglich dieser "Pandemie" , gerne als Leugnung und schlimmer bezeichnet, alle inzwischen nachgeiwesen sind, selbst die Nebenkriegschauplätze bezüglich Vergleiche mit anderen Ländern sich als unwahr herausgestellt haben, folgt Harbarth und sein Senat treu dem Sach- und Rechtsirrtum. Natürlich muss auch die Begründung dieses üblen Urteils in seiner inneren Folge den falschen und inzwischen widerlegten Parametern folgen, um halbwegs logisch zu sein. Zwar hat jeder Mensch das Rechts fei zu entscheiden ob und wann er aus dem Leben tritt, was unwiderbringlich ist, so darf m,an über die eigene Impfung also nicht mehr frei entscheiden. Mir fehlt inzwischen jedwedes Vertrauen in Politik und BVerfG. Die Impfpflicht für die Pfleger usw. ist der Anfang. KL will uns alle haben, koste es was es wolle. Nur, meinen Arm bekommt er nicht.

Ingo Frank | Sa., 21. Mai 2022 - 15:20

Es I S T die Ohnmacht der Bürger sich ungeschützt dem Staat ausliefern zu müssen. Und seien wir ehrlich, dazu gesellt sich ein nimmersatter ÖRR und eine Jurnallie die zu 98 % staatstreu und kritiklos zu dem Grün/ links ausgerichteten Staat steht.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz bei der Impfpflicht nicht richtig bewertet, hat der Bürger in diesem Lande keine Chance mehr auf legalem Wege seine Rechte durchzusetzen.
Und seien wir mal ehrlich, wer will das was sich hier in Deutschland seit 2-3 Jahren abspielt noch in eine andere Richtung lenken.
Alles was hier zur Zeit passiert hat mit Demokratie nicht mehr das geringste zu tun.
Es überrollt das ganze Land und dessen ursprüngliche Bewohner wie ein nie dagewesener Tsunamie.
Ich möchte hier nicht mehr leben, kann aber wegen Alters (74) den Schritt zur Auswanderung nicht mehr machen.
Allen anderen, welche jünger und finanziell einigermaßen unabhängig sind rate ich unbedingt zur Auswanderung.
Dieses Land hat keine Zukunft mehr und ist als "Heimat" nicht mehr geignet.

so kann ich mich Ihnen nur anschließen, lieber Herr Wergen.
Hunderttausende kluge u. gut ausgebildete Deutsche zwischen 25 und 35 Jahren verlassen ja bereits jährlich unser Land, um in den USA, Kanada, Norwegen, der Schweiz usw. ihr Glück zu suchen. Die dadurch entstehenden "Löcher" bei uns werden dann mit teils weniger qualifizierten u. zum größten Teil anpassungsunwilligen Einwanderern gefüllt. Selbst die ausgebildeten Immigranten (Ärzte, Krankenschwestern usw.) entsprechen oft nicht den hiesigen Standards.
Die Gewaltenteilung in D ist zwar formal noch gegeben, faktisch existiert sie immer weniger, weil selbst der BGH inzwischen "auf Linie" gebracht wurde.
Zusätzlich zu den angepaßten Medien wird dadurch keine Kontrolle der Regierung ausgeübt, wie sie eigentlich sein sollte.
Wieso also in einem solchen Land bleiben, wenn man anderswo sogar mehr Geld verdienen und freier leben kann?
Ich würde - genau wie Sie - auch auswandern, wenn mein Mann und ich nicht schon so alt wären.

M. Bernstein | Sa., 21. Mai 2022 - 15:25

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Verteidiger der Regierung sondern der Hüter des Grundgesetzes. Ein BVG, dass sich als Verteidiger der Regierung sieht kann nicht Hüter des Grundgesetzes sein.

BHZentner | Sa., 21. Mai 2022 - 16:39

Der Präsi.des VG-RLP,Prof.Brocker, hat mich im April mit seinem Text ,,Solidarität als Staatsaufgabe"(faz.net,,Staat und Recht") alarmiert:,,Treffen die Corona-Prognosen im Herbst zu,verpfichtet das GG den Bundestag, eine allg.Impfpflicht einzuführen.",,Das Verfassungsrecht jedenfalls,hält das nötige Instrumentarium bereit,um Verfassungspflichten des Staates durchzusetzen-und sei es in letzter Konsequenz mithilfe des Bundesverfassungsgerichts.Die integrierende Kraft der Solidarität zu entfalten und daran zu erinnern,dass die Verfassung den Staat zur Herstellung einer gewissen ,,Mindestsolidarität"anhält,könnte einen Ausweg aus dem beschriebenen Dilemma weisen." Titelbild(der Reihe?): Ein Fuchs(Staat?) und ein Hase(Recht?) reichen sich die Pfote.Wie wärs mit Hase und Igel(wer wäre wer?).Mir fallen da die Film-u.Tondoku.(Sozialkunde Gymnasium 70er) deutscher national(en)-sozialistischen ,,Volksgerichtshöfe"ein-wie sie geifernd für ,,Mindestsolidarität" sorgen.Fuchs und Hase,gute Nacht.

Bernhard Marquardt | Sa., 21. Mai 2022 - 16:52

Wenn sich Exekutive und Legislative gleichsam die Rechtsaufsicht selbst auswählen, wirft das tiefgreifende Fragen hinsichtlich der Gewaltenteilung auf.
Die es hierzulande faktisch nie gab.
Seit Gründung der BRD besteht ein Parteiengeschachere um die Leitung der obersten Gerichte. Das betrifft nicht nur das BVerfG, sondern auch alle anderen obersten Gerichte in diesem Land. Ebenso die Posten der ohnehin weisungsgebundenen Generalstaatsanwälte und neuerdings sogar den Leiter des Verfassungsschutzes.
Das ging angesichts der Souveränität der Kandidaten viele Jahre gut.
Dem wunschgemäße Wechsel des saarländischen MP Peter Müller ans BVerfG folgte die eine oder andere Ernennung fragwürdiger Persönlichkeiten. Am Fall Harbarth wurde die massive politische Einflussnahme auf die Besetzung des BVerfG endgültig offensichtlich.
Das Dilemma bedarf dringend einer Lösung, wenn der Rechtsstaat erhalten werden soll.
Mir schwebt ein qualifiziertes Losverfahren vor.
Mit der Bitte um bessere Vorschläge

Bernhard Marquardt | Sa., 21. Mai 2022 - 18:18

Weder die schrecklichen Erfahrungen mit einem staatlich gelenkten Justizapparat im „Dritten Reich“ noch dessen Fortsetzung unter anderen Vorzeichen in der DDR haben die Bundesrepublik veranlasst, Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Einfluss der Exekutive zu entziehen.
Rechtsstaatlichkeit in Artikel 2 des EU-Vertrags bedeutet Rechtmäßigkeit u.a. wirksamer Rechts- und Grundrechtsschutz sowie gerichtliche Überprüfung exekutiver Maßnahmen durch unabhängige und unparteiische Gerichte, Gewaltenteilung und die Gleichheit vor dem Gesetz. Diese Grundsätze wurden vom EuGH und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt.
In den Aufnahme-Kriterien der EU heißt es: „Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein“.
Demnach hätte Deutschland heute größte Probleme, neu in die EU aufgenommen zu werden.

Nach den Erfahrungen unter dem Faschismus hat Italien in seiner Verfassung vom 27. Dezember 1947 die Judikative der Exekutive entzogen (Artikel 101 bis 113). Spanien folgte diesem Beispiel nach dem Ende der Franco-Diktatur im Dezember 1978 (Artikel 117 bis 127). Auch dort unterstehen die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht mehr der Regierung, sie werden von einem eigenständigen dritten Machtträger verwaltet, dem „Generalrat der rechtsprechenden Gewalt“. Die meisten Mitgliedsländer der Europäischen Union haben sich modifiziert den Vorbildern angeschlossen, meist mit der Einrichtung unabhängiger sog. Justizräte zur Auswahl von Richtern und Staatsanwälten.
Einen solchen Richterrat hat es in Deutschland noch nie gegeben. Das allerdings verschweigt die EU-Kommission.
Und in einigen anderen demokratischen Staaten streben die Regierenden mehr Einfluss auf die Besetzung ihres „Unabhängigen Richterrats“ an.
Ein fachlich strukturiertes Losverfahren ohne Einfluss der Parteien wäre möglich.

Herr Bernhard Marquardt, bis auf den letzten Satz fmp. alles perfekt geschrieben & wie ich es persönlich auch sehe.
Aber man sollte bedenken, dass Brüssel die heutigen Fundamente der sogenannten Demokratie manifestiert haben.

Und das unsere deutsche Justiz in meinen Augen eher in Richtung DDR zielt & nicht in Richtung USA, die zwar auch nicht perfekt ist, aber wo die Justiz noch wesentlich unabhängiger vom Staat ist als unsere deutsche Justiz.
Und dies vor allem in den Fragen der Freiheit.

Was mich wundert, dass alle so erstaunt über das Urteil sind.
Ich sage nur 2015, wo dort bereits unsere Gründungsväter der BRD von linkskommunistischen Justiz-Pantoffel-Trägern in den Allerwertesten geistig zelebriert wurden.

Und wenn ich die vielen linksideologischen Kommentare hier im konservativen C. oder woanders lese, dann weiß ich, dass schon lange die Saat des Geistes der DDR aufgegangen ist. Man will nur wie überall den Schein wahren & so tun, als möge man diese Ideologie nicht (wie BND)

Gisela Fimiani | Sa., 21. Mai 2022 - 19:16

Inzwischen verzweifle ich an den Fragen, die uns zunehmend lauter entgegenschallen: Wie können wir es zulassen, dass die wichtigste Säule der freiheitlich rechtsstaatlichen Demokratie, vertreten vor allem durch das BVerfG, gekapert wird? Wie können wir es hinnehmen, dass ein sich immer totalitärer gebärdender Paternalismus, vertreten durch eine classe politique und deren Mitstreiter, die sich am Geist der Aufklärung versündigen, die Würde des Einzelnen „antasten“ und verachten? Wollen wir unser Faulbett nicht endlich verlassen, um die Orwellsche Gesellschaftsodnung zu verhindern, die vor der Tür steht, um uns ins Untertan Dasein zu befördern? Fordert der hohe Wert des Rechtsstaates im der Geist des Grundgesetzes den ernsthaften Demokraten nicht zum mutigen Kampf für ihn heraus?

Markus Michaelis | Sa., 21. Mai 2022 - 19:37

Ich denke, das BVerfG spiegelt die Gesellschaft wieder, die sich verändert hat. Man erwartet heute von einer Verfassung und dem VerfGer weniger, dass ein institutioneller Cecks&Balance-Rahmen für unser politisches System gegeben und verteidigt wird, dazu noch einige wenige Grundrechte.

Schon über Jahrzehnte hat es sich so gewandelt, dass der Staat als verantwortlich für die aktive Durchsetzung aller möglichen Dinge gesehen wird - nicht als aktuelle politische Entscheidung, im Parlament und gesellschaftlicher Diskussion, sondern als nicht zu diskutierende Grundaufgabe - per Verfassung.

Damit das Sinn ergibt, muss eine übergreifende Einigkeit darüber herrschen, was genau der Staat garantieren soll - auf Kosten welcher anderen Dinge. In der Richtung ging die gesellschaftliche Entwicklung daher die letzten Jahre weiter: Staat, Verfassung und Gericht sind dazu da gewisse übergeordnete "Wahrheiten" durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass über "Wahrheiten" nicht politisch diskutiert wird.

Allein - wer den befürwortet, der sollte sich dann auch mit Kritik an anderen Staaten zurückhalten, wenn dort ähnliche Bestrebungen vorangetrieben werden (Polen, Ungarn, Türkei, USA unter Trump).
Für mich ist jedenfalls wichtiger, den Bürgern ihren kritischen und wachen Geist zu bewahren, als sie zu jedem politisch gewollten und daher von den Medien schöngeredeten Schritt zu bewegen. Der Gipfel ist dann diese "juristische Absegnung". Weder mit dem 1949 gegründeten Rechtsstaat BRD hat das am Ende noch etwas zu tun, noch mit dem, dem die ehemaligen Bürger des Unrechtsstaates DDR mehrheitlich gern und aus Überzeugung beigetreten sind. Die "übergreifende Einigkeit", die "der Staat garantieren soll", hatten wir bis 1990. - Danke, satt!! Und wenn sich zu diesem "Ziel" eine Verschlechterung der Lebensverhältnisse gesellt - noch einmal danke, satt!! Ihre gute Beschreibung eines schlechten Zustandes ist bei aller Nüchternheit auch euphemistisch.

Maja Schneider | Sa., 21. Mai 2022 - 20:21

Die Äußerung des Herrn Harbarth , dass auch das BVG während der Pandemie jederzeit die Grundrechte geachtet habe, sind an Zynismus nicht zu überbieten. Dies gerade soll eben nicht seine Aufgabe sein, die Aushöhlung des Grundgesetzes hat unter Frau Merkel begonnen und soll nun von ihrem Zögling vollendet werden, eine andere Erklärung gibt es kaum. Es ist unglaublich, wie ausgeliefert wir Bürger diesem Staat inzwischen sind. Das Ergebnis ist, dass immer mehr Menschen das Vertrauen vollkommen verlieren, was u.a. auch die Wahlbeteiligung aktuell in NRW mehr als deutlich macht. Ganz zu schweigen von den existenziellen Nöten des Personals und der Not der Patienten in den Pflegeeinrichtung, Praxen, Rettungsdiensten etc. , die diese erstaunlich schnell zu Stande gekommene und oberflächlich begründete Klageabweisung, die andere Meinungen und Studien lt. der Meinung der Kläger und anderer Rechtsexperten ebenso wenig berücksichtigt wurden wie die Bitte um mündliche Anhörung, bewirken wird.

René Maçon | Sa., 21. Mai 2022 - 23:43

Vielleicht hätte das BVerfG einmal im aktuellen "ANNUAL REPORT PURSUANT TO SECTION 13 OR 15(d) OF THE SECURITIES EXCHANGE ACT" der Firma Biontech lesen sollen (https://investors.biontech.de/node/11931/html).
Da steht auf Seite 6 zu den Geschäftsrisiken, denen die Aktionäre ausgesetzt sind:

"We may not be able to demonstrate sufficient efficacy or safety of our COVID-19 vaccine and/or variant-specific formulations to obtain permanent regulatory approval in the United States, the United Kingdom, the European Union, or other countries where it has been authorized for emergency use or granted conditional marketing approval. Significant adverse events may occur during our clinical trials or even after receiving regulatory approval, which could delay or terminate clinical trials, delay or prevent regulatory approval or market acceptance of any of our product candidates."

BHZentner | So., 22. Mai 2022 - 01:16

In meinem Kommentar zu Ihrem hoffnungslosen Artikel, werte Frau Hamed,zitierte ich aus Brockers Gastbeitrag in der FAZ online.Ich erfuhr von einem Rechtsanwalt anl. einer Rechtsauskunft in Sachen Corona-Maßnahmen -Protest,daß ihm dieser Text als längerer Fachvortrag des VG-Präsi. vor einer rlp - Juristenvereinigung schon bekannt war.
Brocker ist gleichzeitig Präsi. des Oberverwaltungsgerichtshof und Honorarprof. der Johannes-Gutenberg-Uni Mainz.
Ganz schön verfilzt,schon ,,im Kleinen". In einem begeisterten Kommentar des SWR-Staatsfunk-RLP wurde die Immunisierung des Personals zum Schutz der ihnen anvertrauten Vulnerablen als wesentliche Begründung des Urteils hervorgehoben. - Es gibt keinen Eigenschutz, keinen Fremdschutz,also keine Immunisierung!!! Was also soll dieser höchstrichterliche Schwachsinn.Wir werden bald den nächsten Versuch der Einführung einer allg.Impfpflicht erleben.Wie ,,Vertrauensverlust aufzeigen" ...Widerstand GG 20?!

Urban Will | So., 22. Mai 2022 - 09:25

schon hier geschrieben hat, nun von einer renommierten Anwältin und Kennerin des Rechtssystems „bestätigt“ wird.
Eine Rechtsdozentin gibt den Rat, das oberste Gericht, den eigentlichen und letztinstanzlichen Beschützer unserer Grundrechte, nicht mehr anzurufen.
Und gibt eine mehr als überzeugende Begründung: es hat keinen Sinn mehr. Die Unabhängigkeit des Gerichtes, eine der wichtigsten Säulen eines Rechtsstaates, ist nicht mehr gegeben. Der Schutz unserer GR ist nicht mehr garantiert.
Das ist erschütternd.
In Sachen Klima haben sich die Roten Roben ja auch schon festgelegt.
Selbst die primitivsten wissenschaftlichen Erkenntnisse (D hat quasi null Einfluss auf d Weltklima) interessieren nicht.
So werden wir bald jegliche Einschränkungen im Sinne von „Klimaschutz“ über uns ergehen lassen müssen, die Links – Grün so einfallen und niemand wird uns schützen.
Allerdings gilt auch hier: der Wähler will das so, er setzt sein Kreuz bei denjenigen Parteien, die auf ihn als Bürger pfeifen.

Chris Groll | So., 22. Mai 2022 - 10:06

Vielen Dank an Frau Hamed für diesen Artikel und an den Cicero für die Veröffentlichung.
Auch ich habe jegliches Vertrauen in unsere Instituationen verloren. Die Gerichte sprechen Urteile immer zugunsten des Staates aus und das vor allen Dingen seit Herr Dr. Harbarth Vorsitzender des BVG ist. Am schlimmsten für mich ist das Gefühl der Ohnmacht. Habe gerade Bücher gelesen "Wie der Teufel die Welt beherrscht", in denen es um den Kommunismus /Sozialismus geht, der alles - auch den Westen unterwandert bzw. schon unterwandert hat. Frau Merkel, als kommunistisch sozialisierte Frau, hat dafür gesorgt, daß die nützlichen Personen an den richtigen Stellen sitzen. Es ist eine Tragödie für Deutschland.
Möchte an dieser Stelle noch allen Kommentatoren zustimmen.

Die Regierung stellt mit der Impfpflicht Gesundheit über Freiheit, Menschen-
würde und Verfassung. Der Staat schützt nicht länger die Freiheit seiner Bürger, er gewährt sie. Um dieses Grundrecht in Anspruch nehmen zu "dürfen", muß der Bürger oftmals willkürlich festgelegte Bedingungen erfüllen. Der Staat verfügt über den, unseren, Körper der Menschen, der Bürger wird zum Krankheitsüberträger, zur potenziellen Gefahr degradiert. Politik und Medien haben ein krankes Menschenbild etabliert, das uns in einem Kontroll- und Zwangsstaat führt.

Albert Schultheis | So., 22. Mai 2022 - 10:25

Als juristischer Laie bin ich zutiefst erschüttert über die willentliche und voll absichtliche Zerrüttung und Zersetzung des deutschen Rechtsstaats. Als Bürger dieses Staates fühlt man sich schutzlos ausgeliefert gegenüber der Willkür eines Staates und seiner allmählich zu Schergen mutierenden Richtern, Polizisten und Staatsanwälten. Man hält nur noch den Atem an angesichts der Frage, was kommt da als Nächstes? Ein neues, keineswegs unbekanntes Unbehagen macht sich wieder breit, von dem uns unsere Großeltern und Eltern im Westen und unsere Brüder, Schwestern und Cousins im Osten erzählt haben. Dass dabei wissenschaftliche Erkenntnis und philosophische Vernunft mit Füßen getreten werden, ohne dass eine breite Phalanx von Wissenschaftlern, Philosophen und Juristen - von Politikern wollen wir ganz schweigen - aufstehen und "J'accuse!" rufen - das ist der eigentliche Skandal! Wer ist verantwortlich für den Zerfall des Rechts und der Ordnung? Zuallererst Merkel, die die Präzedenzen setzte!

Albert Schultheis | So., 22. Mai 2022 - 10:35

Die neue Rechtsauffassung des 1. Senats! Nach 2000 Jahren anderslautender Rechtstradition! Der Angeklagte das sind wir Bürger.

Angelika Schmidt | So., 22. Mai 2022 - 11:38

Vielen Dank für diesen Artikel. Ich bin seit 42 Jahren im Gesundheitswesen tätig, davon 22 in der freien Wirtschaft mit Patientenkontakt. Natürlich habe ich mich impfen lassen. Bis dato nur doppelt. Um meinen Beruf weiterhin ausüben zu können, muss ich mich bis zum 1.10 ein drittes Mal impfen lassen. Tue ich das nicht, hat das für mich, in meinem Alter, weitreichende existenzielle Konsequenzen. Nun muss ich abwägen, denn ich bin über das Urteil des BvG zutiefst empört. Wesentlich ist für mich der Vergleich mit dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz. Das BvG gestattet es, dass der Staat meinen Wert als Krankenschwester zugunsten des Wertes vulnerabler Gruppen in Relation setzen, als niedriger werten und Aufopferungsbereitschaft von mir als Krankenschwester einfordern darf. Das ist m.E. ein katastrophales Signal für alle im Gesundheitswesen - vor allem für uns Frauen. ( Frauenanteil ca 79%). Frau und Pflegekraft - das BvG scheint nicht bedacht zu haben, was es da angerichtet hat.

Gerhard Lenz | So., 22. Mai 2022 - 12:34

der Corona-Verharmloser geben sich empört.

Ein Rechtssystem, das nicht im Sinne derer entscheidet, die vorgestern gegen Migration, gestern gegen Corona-Maßnahmen und heute für Putin demonstrieren, kann doch nur politisch links-grün instrumentalisiert sein!

Und da es wieder mal um Corona geht - Frau Hamed hat ja bevorzugt Gegner der Maßnahmen juristisch vertreten - werden auch sofort wieder die ganzen pseudo- und halbwissenschaftlichen Beweis rausgekramt, wonach Impfungen sinnlos bis gefährlich sind. Die dann irgendeinen endgültigen Beweis liefern sollen. Witzlos!

Das überzeugt natürlich niemanden, bestärkt höchstens diejenigen, die es ja schon immer anders und damit durchaus nicht besser wussten.

Wer sich die Opferzahlen ansieht, wer sich über Long-Covid usw. informiert, der kann natürlich nur den Kopf schütteln angesichts solcher ideologisch insinuierten Ignoranz.

Gut, wen interessierts? Die Covidioten-Parteien AfD oder Die Basis werden regelmässig vom Wähler abgestraft.