Die Luftaufnahme zeigt das Gebäude der Außenstelle des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Luftaufnahme des Gebäudes der Bremer Außenstelle des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) / picture alliance

Bremer Bamf-Skandal - Watergate oder Luftnummer?

Der sogenannte Bamf-Skandal um unrechtmäßig erteilte Asylbescheide geht in seine finale Phase, die juristische Aufarbeitung. Der Fall beweist eindrücklich, wie wenig politische und mediale Hysterie zur Wahrheitsfindung auch in Sachen Asylmissbrauch beiträgt

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Moritz Gathmann ist Chefreporter bei Cicero. Er studierte Russistik und Geschichte in Berlin und war viele Jahre Korrespondent in Russland.

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Es war eine Bombe, die ein Rechercheverbund aus NDR, Radio Bremen und Süddeutscher Zeitung im April vorigen Jahres hochgehen ließ: In etwa 2000 Fällen zwischen 2013 und 2017 sollte die Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Asyl gewährt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren. Insbesondere Jesiden aus Syrien und dem Irak sollten davon profitiert haben. Die AfD jubilierte. „Der Bremer Bamf-Skandal war nur die Spitze des Eisbergs. Wir fordern schonungslose Aufklärung!“, so die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel damals auf Facebook. Für die Opposition von rechts war es der perfekte Skandal zum Einstand der neuen alten Bundesregierung unter Angela Merkel.

Das erst kurz zuvor von Horst Seehofer übernommene Innenministerium wollte dagegen unter Beweis stellen, mit welch knallhartem Aufklärungswillen man reagiert: Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) behauptete bei Anne Will, die Vorgänge seien möglich gewesen, weil „hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet haben“ – eine Äußerung, die ihm später gerichtlich untersagt wurde. Der Bremer Bamf-Skandal wurde „weitergedreht“ im Boulevard, aber auch im Spiegel und den öffentlich-rechtlichen Medien. Es war eine Zeit, in der die Medien sich nicht mehr den Vorwurf machen lassen wollten, bei „Flüchtlingsthemen“ auf einem Auge blind zu sein. Die schlimmsten Vorahnungen über Asylbetrug mit staatlicher Unterstützung schienen sich in diesem Fall zu bewahrheiten. Wenige Wochen später musste Bamf-Chefin Jutta Cordt ihren Hut nehmen – nach nur einem Jahr im Amt.

Es folgte die Genugtuung auf der anderen Seite

Dann aber begann der aufgeblasene Ballon an Luft zu verlieren: Eine Innenrevision des Bamf, die im August 2018 öffentlich wurde, ergab, dass von 18.315 positiven Bescheiden aus Bremen nur 145 Fälle bemängelt wurden. Damit musste das Bamf seinen eigenen Bericht vom Mai korrigieren. Bei einem Großteil der „fehlerhaften“ Anträge fand man nur Formfehler, auch der Kreis der Beschuldigten wurde eingeschränkt.

Nun kannte die Genugtuung auf der anderen Seite keine Grenzen, ganz so, als hätte man sich gewünscht, dass sich dieser Skandal in Luft auflösen möge: „Der sogenannte "Bremer Bamf-Skandal" eine einzige Luftnummer“, schrieb Monitor-Chef Georg Restle triumphierend auf Twitter. Katja Kipping, Vorsitzende der „Linken“, kommentierte: „Der angebliche Bamf-Skandal hat sich nach Prüfung der Akten als Luftnummer entpuppt. Menschliche Größe bestünde in der Bitte um Entschuldigung durch die Seehofers dieser Welt.“

Gewerbsmäßige Verleitung zum Asylmissbrauch

Welchen Reim sollten die Deutschen sich nun auf den Bamf-Skandal in Bremen machen? Die eine Seite war sich sicher: beim Asyl wird getrickst und gepfuscht, und Bremen ist nur die Spitze des Eisbergs. Die andere Seite lehnte sich beruhigt zurück, weil sich der Eisberg der Anschuldigungen vom April in sich zusammengeschmolzen war. Der Großteil der Öffentlichkeit verblieb im Schwebezustand.

Wie beruhigend ist es da, zu wissen, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, dessen vielleicht Mühlen langsam mahlen, die aber auch dann noch mahlen, wenn viele Journalisten und Politiker längst eine andere Sau durch’s Dorf jagen.

Eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Skandals hat die Bremer Staatsanwaltschaft nun laut Spiegel Anklage gegen drei Personen erhoben: gegen Ulrike B. sowie die beiden Anwälte Irfan C. und Cahit T. Der ehemaligen Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle wird die Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung sowie Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie Bestechlichkeit vorgeworfen, weil einer der Beschuldigten ihr Übernachtungen bezahlt hatte. Die Anwälte aus Hildesheim und Oldenburg werden der gewerbsmäßigen Verleitung zum Asylmissbrauch beschuldigt.

Am Ende wird ein Urteil stehen

Der FAZ zufolge sind zudem Disziplinarverfahren gegen sieben Bamf-Beamte anhängig. Laut Nürnberger Bamf-Zentrale wurden bisher 263 Entscheidungen der Bremer Außenstelle widerrufen oder zurückgenommen.

Doch in wie vielen Fällen hat die Behördenleiterin Ulrike B. tatsächlich in krimineller Weise Asylanträge beschieden? In der Anklageschrift ist von fast hundert Fällen die Rede. Und hat sich Ulrike B. tatsächlich der Bestechlichkeit schuldig gemacht? Das wird die Staatsanwaltschaft in der nun zu erwartenden Hauptverhandlung belegen müssen.

Das Urteil am Ende der Verhandlung wird weder Luftnummer noch Watergate heißen. Aber es wird ein Urteil sein, das für den Großteil der Öffentlichkeit zumindest in dieser Frage den Schwebezustand beendet.

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Ernst-Günther Konrad | Do., 19. September 2019 - 18:02

Wenn gerade Amtsräger bewusst und gewollt das Recht brechen ist jeder Fall einer zuviel. Wenn sie dies auch noch für Vergünstigungen tun, erwartet sie ein erhöhter Strafrahmen. Das auch zu Recht. Gerade in die Amtsführung von staatlichen Institutionen müssen Bürger Vertrauen haben können. Eine Behördenleiterin (Juristin), die möglicherweise selbst das Recht brach, Nachgeordnete dazu verleitet oder per Weisungsrecht dazu bestimmt hat, gehört entlassen. Das dieser Vorgang medial von jeder Seite, zu ihren politischen Zwecken genutzt wurde, liegt auch daran, dass gerade die Medien bei geringster Informationslage alles, aber wirklich alles inzwischen skandalisieren und vorverurteilend werten oder ihre Leser entsprechend lenken.
Die Bild verteidigt heute ihre reißerische Berichterstattung weiterhin als Skandal. Ob nun 1000nd oder nur hunderte oder nur knapp 100 ist inzwischen egal. Bereits die erste Tat unentdeckt, die weitere Taten nach sich zogen, weil eben unentdeckt, ist der Skandal.

helmut armbruster | Fr., 20. September 2019 - 10:20

Die besondere Stellung der Beamten unterscheidet sie von allen sonstigen abhängig Beschäftigten.
Denn ihr Arbeitgeber - im Beamtendeutsch "Dienstherr" genannt - ist der Staat.
Staatsanwälte und Richter sind ebenfalls Beamte, haben also denselben "Dienstherrn".
Wenn also Beamte Fehlverhalten von anderen Beamten untersuchen sollen (Staatsanwaltschaft) oder darüber richten sollen (Rechtsprechung), dann finde ich das nicht richtig.
Ich will damit niemand unterstellen, dass er etwa seinen Dienstpflichten nicht nachkäme. Ich möchte nur andeuten, dass eine andere Vorgehensweise vielleicht besser wäre. Es müsste eine Vorgehensweise sein, wo nicht auf beiden Seiten Mitglieder der Beamtenschaft sitzen.

Dr. Pal Francz | Sa., 21. September 2019 - 17:49

Das Interesse des Bamf in der Sache ist gewiss nicht, schonungslos nun alles aufzuklären; eher heute alles möglichst klein zu rechnen.
Da bedarf es doch endlich eher eine externe, unabhängige Kontrollinstanz. Bei diesen Milliarden jährlich, die diese Asylanträger (die meisten davon abgelehnt/geduldet, viele auch dazu ohne einen Identitätnachweis) uns kosten, würde eine solche Instanz nur lächerliche Millionen kosten; dafür vermutlich Milliarden Steuer aber sparen.

Dies in Bremen dürfte vermutlich nicht das Letzte sein bei sowas. Heute sind Behörden beim Asylthema aber offenbar derart eingeschüchtert, dass diese Missstände eher verschweigen.

Den offiziellen Statistiken vertraue ich längst nicht mehr.

Wo etwa wiedermal grossartige Erfolgszahlen über arbeitende, steuerzahlende Asylbewerber publiziert werden, ist dann besonders Vorsicht angebracht.