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Der Bundestag platzt aus allen Nähten – neue Sitze für mehr Abgeordnete / dpa

Wahlrechtsreform - Liebling, ich habe den Bundestag geschrumpft

Der Bundestag wächst und wächst. Ein neues Wahlsystem muss her. Nur welches? Eine einfache Mehrheitsregel à la USA? Unser Gastautor Salvatore Barbaro hat da einen Vorschlag.

Autoreninfo

Prof. Dr. Salvatore Barbaro (45) lehrt und forscht an der Johannes-Gutenberg Universität Mainz Volkswirtschaftslehre. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Politischen Ökonomie und im Fiskalföderalismus. Von 2010-2019 war Barbaro als Staatssekretär in der Landesregierung von Rheinland-Pfalz tätig.

So erreichen Sie Salvatore Barbaro:

Der kleinste Kompromiss ist gefunden, die Reform gescheitert. Obschon mit über 700 Abgeordneten der Bundestag eine von allen Seiten attestierte kritische Größe überschritten hat, ist eine Reform des Wahlrechts mit dem Ziel, im nächsten Jahr einen kleineren Bundestag zu wählen, nicht gelungen. Das mag an den sehr weitreichenden Reformvorschlägen liegen, welche auf eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise fokussierten oder das traditionelle System aus Erst- und Zweitstimme in Frage stellten. Soweit dem Bundestag aber auch nicht mehr einfällt, als die Zahl der 299 Wahlkreise zu reduzieren, ist eine rationale Reform nicht aussichtsreich.

Schon heute bereisen viele Abgeordnete ihre Wahlkreise von einem Ende zum nächsten binnen 90 und mehr Minuten. Nicht selten verbringen Sie mehr Zeit im Auto als bei den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises. Eine Vergrößerung der Wahlkreise stellt diese und die Wahlkreisarbeit zunehmend in Frage.

Es gibt kein perfektes Wahlverfahren

Auf der anderen Seite wächst der Bundestag dann, wenn eine Partei viele Wahlkreise gewinnt – insbesondere, weil sich das eine politische Lager eher auffächert als das andere. Im Zusammenwirken mit dem Verhältniswahlrecht hat dies dazu geführt, dass der Deutsche Bundestag die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 598 um über 100 Abgeordnete überschritten hat. Eine Reform tut also Not, sie sollte aber an den fundamentalen Ansätzen der Social Choice Theorie ansetzen und nicht am Zuschnitt der Wahlkreise. Jede Form der kollektiven Entscheidung verletzt mindestens eine fundamentale Anforderung an ein demokratisches Verfahren.

Seitdem der Nobelpreisträger Kenneth Arrow 1959 dies in seinem Unmöglichkeitstheorem bewiesen hat, wissen wir: Es gibt kein perfektes Wahlverfahren. Es ist nicht möglich, gleichzeitig alle Präferenzen zu berücksichtigen, das Pareto-Prinzip (Entscheidung dann, wenn Einigkeit besteht) zu beachten und den Wahlausgang so zu organisieren, dass das Ergebnis nicht von (für die Wahl) irrelevanten Alternativen oder Kandidaten abhängig ist. Wenn doch, dann kollabiert jeder Versuch darin, dass die durch den Wahlprozess offenbarten Ergebnisse mit den Präferenzen einer Person zusammenfallen. Eine Diktatur, wie Arrow sie nannte. Jedes Wahlverfahren verletzt mindestens einen Anspruch. In der Konsequenz folgt daraus, dass sich jede Diskussion um das adäquate Wahlverfahren allein nur um die Frage drehen kann, welcher Anspruch am ehesten verzichtbar ist.

Es gewinnt, wer das günstiges Kandidatenfeld hat

Genau an dieser Stelle sollte über eine Reform des Bundestagswahlrechtes diskutiert werden. Es geht dabei nicht um die Frage, ob es direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete geben soll, sondern welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um als solche in den Deutschen Bundestag einzuziehen. Das Wahlverfahren, welches wir zur Bestimmung der direkt gewählten Abgeordneten einsetzen, verstößt gegen ein zentrales Prinzip einer rationalen Wahlentscheidung: Das Ergebnis hängt in vielen Fällen davon ab, ob Kandidaten antreten, welche nur von einer kleinen Minderheit gewählt werden. Dies führt dazu, dass Personen in den Bundestag einziehen, die einen paarweisen Vergleich mit einigen ihrer Gegenkandidaten verlieren würden. Es kommt nicht zwingend jener in den Bundestag, welcher gegenüber allen anderen Kandidaten bevorzugt wird, sondern jener, der ein günstiges Kandidatenfeld vorfindet.

Die Alternative zu dieser relativen Verhältniswahl ist die einfache Mehrheitswahl. Sie ist das robusteste Wahlverfahren in Bezug auf die Axiomatik einer guten kollektiven Entscheidungsregel. Dabei heißt einfache Mehrheitswahl bei mehr als zwei Kandidaten oder Alternativen, dass paarweise verglichen beziehungsweise abgestimmt wird. Ein Kandidatin der Partei X ist dann gewählt, wenn sie von mehr Wählerinnen und Wählern sowohl vor Kandidat Y als auch vor Kandidat Z gesetzt wird. In diesem Falle ist die Kandidatin eine Condorcet-Siegerin.

Die einfache Mehrheitswahl als Wahlprinzip

Erst jüngst haben die Nobelpreisträger Eric Maskin und Amartya Sen leidenschaftlich für die einfache Mehrheitswahl als Wahlprinzip für die Vorwahlen im US-Präsidentschaftswahlkampf geworben (und dabei aufgezeigt, dass nach diesem Verfahren Donald Trump nicht Präsident der Vereinigten Staaten geworden wäre). Maskin selbst hatte gemeinsam mit Partha Dasgupta 2017 gezeigt, dass die einfache Mehrheitswahl gemessen an den Anforderungen an einen Wahlprozess allen anderen Wahlverfahren überlegen ist.

Doch was spricht eigentlich trotz der klaren und unumstrittenen Überlegenheit der einfachen Mehrheitsregel gegen sie? Es ist schlicht ein Phänomen, welches der Marquis de Condorcet Ende des 18. Jahrhunderts schon feststellte: Es gibt Konstellationen, bei denen die einfache Mehrheitswahl keinen (eindeutigen) Sieger hervorbringt. Ein Drittel der Wähler präferiert X vor Y vor Z, ein zweites Drittel Y vor Z vor X und das letzte Drittel Z vor X vor Y. Keiner der drei Kandidaten würde zwei paarweise Vergleiche gewinnen, es gäbe also keinen Condorcet-Sieger. Angewendet auf die Wahl des oder der Wahlkreiskandidat/in bedeutet dies: aus der Wahl geht niemand hervor, der oder die das besondere Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger seines, beziehugsweise ihres Wahlkreises ausgesprochen bekommen hat. Warum sie oder er dann dennoch zwingend in den Deutschen Bundestag einziehen muss – wie dies das Bundestagswahlrecht verlangt –, ist keine triviale Frage.

Jedes Wahlverfahren hat einen Nachteil

Dieser Mangel an Entschiedenheit mag als Nachteil der einfachen Mehrheitswahl gesehen werden, aber ein Grund, sie auszuschließen, ist dieser Mangel nicht. Denn jedes Wahlverfahren muss einen Nachteil haben, wie Arrow vor Jahrzehnten und seither eine Reihe weiterer Forscherinnen und Forscher immer wieder nachgewiesen haben. Insofern hat die einfache Mehrheitswahl zwar auch einen Mangel (es bringt nicht zwingend einen klaren Sieger hervor), aber es hat dafür nicht den schwerwiegenden Mangel der relativen Mehrheitswahl, bei der das Wahlergebnis vom Kandidatenumfeld abhängig ist. Würde man also die Wahlkreiskandidaten durch die einfache Mehrheitswahl bestimmen, dann würden einige Wahlkreise nicht mit direkt gewählten Abgeordneten vertreten sein. Immer dann nämlich, wenn es in einem Wahlkreis keinen klaren Sieger gibt, keine Condorcet-Sieger.

Im Übrigen wäre ein Wahlkreis nicht deshalb automatisch nicht im Bundestag vertreten, weil es keinen direkten Wahlkreisabgeordneten gibt. Dafür gibt es schließlich die Abgeordneten, welche über die Landeslisten in den Deutschen Bundestag einziehen. Gibt es keinen Condorcet-Sieger, dann kann der Wahlkreis über einen oder mehrere Listenabgeordnete vertreten werden. Oder eben zeitweise durch Abgeordnete, welche einen Wahlkreis übergangsweise mitbetreuen, was schon heute immer wieder der Fall ist – etwa, weil in der Legislaturperiode Abgeordnete ausscheiden.

Wählen in Reihenfolge

Die Implementierung der einfachen Mehrheitswahl ist denkbar einfach: die Wählerinnen und Wähler kreuzen nicht eine Kandidatin oder einen Kandidaten an, sondern bilden eine Reihenfolge (etwa die Plätze 1-3). Die Auszählung bringt hervor, wer gegenüber wem mehr Zuspruch erfahren hat. Der zusätzliche Aufwand ist verglichen mit dem Aufwand bei Kommunalwahlen eher vernachlässigbar.

Würde man so verfahren, also für die Wahl der Wahlkreisabgeordneten die einfache Mehrheitswahl anwenden, würde sich aller Voraussicht nach die Zahl der Ausgleichs- und Überhangmandate deutlich reduzieren und das Ziel eines verkleinerten Bundestages wäre durch ein besseres Wahlverfahren erreicht. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Das derzeitige Wahlsystem begünstigt insbesondere eine Partei, deren Anzahl der direkt gewählten Abgeordneten würde voraussichtlich sinken. Dadurch sinkt der Bedarf an Überhang- und Ausgleichsmandaten. Diese sinken aber auch schlicht dadurch, dass durch weniger direkt gewählte Wahlkreisabgeordneter tendenziell auch weniger auszugleichen ist.

Direktmandate könnten bleiben

Was aber, wenn die Politik von dem Grundsatz, wonach in jedem Wahlkreis ein und genau ein Kandidat als Sieger hervorzuehen hat, nicht abweichen will? Selbst dann könnte die einfache Mehrheitswahl dazu führen, dass der Bundestag verkleinert wird und das Wahlverfahren verbessert wird. Im Falle einer unklaren Präferenz für einen der Kandidaten würde dann hilfsweise und nachrangig wieder die relative Mehrheitswahl zum Tragen kommen. Eine Notlösung und eher ein geeignetes Verfahren zur Bestimmung kommunaler Ämter wie Bürgermeister, denn ein zweiter Wahlgang für eine Stichwahl, wie wir sie heute mit in der Regel bescheidenen Wahlbeteiligungen erleben, würde entbehrlich werden.

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Manfred Westphal | Do., 18. Juni 2020 - 20:01

Für mich ein zu akzeptierender Vorschlag.
Ich bin eh der Meinung, dass die Direktkandidaten i.d.R. Vorrang haben sollten und nur eine Minderheit
über Liste in den Bundestag dürfen. Das fördert m.E.
die direkte Demokratie, den Einfluss des Bürgers vor Ort auf seinen BTA.

bedeutet, dass schon mal Kandidaten mit gerade 30% der Stimmen gewählt werden, weil sich die Reststimmen auf zahlreiche andere Kandidaten verteilen.

Fällt das Verhältniswahlrecht weg, wird es für kleine Parteien schwierig, sie müssten überall Direktkandidation aufstellen, wären aber meist chancenlos. Bei obigem Beispiel würden 70% der Stimmen einfach unter den Tisch fallen. Besonders demokratisch ist das keineswegs.

Hätten wir in der BRD ein Mehrheitswahlrecht, hätte die CDU/CSU eine klare Mehrheit, die SPD wäre weitaus stärker, alle anderen Parteien hätten ein paar einzelne Mandate.

Beispielhaft ist das in GB zu beobachten. Die Konservativen regieren mit absoluter Mehrheit bei einem Wahlergebnis von gerade mal 40% oder weniger. Die Liberalen schafften schon mal 20% der Wählerstimmen, gewannen aber nur 3% der Sitze - dank des Mehrheitswahlrechts.

Dagegen ist die deutsche Alternative, die Mischung- aus Verhältniswahl, auf jeden Fall weitaus demokratischer.

Bernd Muhlack | Do., 18. Juni 2020 - 22:27

Ein wunderschönes Bild!
Da arbeitet also ein etwas älterer Herr im "Plenum", vermisst die Sitzordnung per Zollstock.
Also nicht im Sinne von vermissen, sondern vermessen.
Hut ab!
Ich denke, dass etwa 80 % der Stuhlbeleger dazu nicht in der Lage wären.
Hoffentlich wird dieser "Handwerker" vernünftig bezahlt.
Abgeordnete werden ja bekanntlich nicht bezahlt, sondern "alimentiert".
Lassen wir das.

Damals in Gemeinschaftskunde erfuhren wir etwas von Wahlverfahren.
Hare-Niemeyer sowie d´Hondtsches Verfahren.
Es gäbe auch die Mehrheitswahl; = the winner takes it all, the looser is standing small.
Sounds like ABBA.

Aktuell knapp über 700 MdBs; und jeder, jede, jedes hält sich für den Wichtigsten, Unersetzbaren.

Wer sägt denn den Ast ab, auf dem er sitzt, gar sein Nest baut?

Ein sehr informativer Artikel, danke.

Jedoch "Professore, Dottore" Barbaro.
"Ah, bin ich einmal Provinzfürst, so bin ich immer, si?"
ListenWAHL sollte sofort abgeschafft werden.
Die Dauergarantie für Parteisoldaten!

Kai-Oliver Hügle | Sa., 20. Juni 2020 - 08:35

Antwort auf von Bernd Muhlack

Sie hätten besser Ihren eigenen Rat ("Lassen wir das") befolgt und darauf verzichtet, 80% der Bundestagsabgeordneten als alimentierte, selbstgefällige Parteisoldaten zu bezeichnen, die angeblich nicht in der Lage sind, mit einem Zollstock umzugehen, während Sie offenbar trotz Gemeinschaftskundeunterrichts nicht wissen, dass es sich bei Hare/Niemeyer und d'Hondt nicht um Wahl- sondern um Sitzzuteilungsverfahren handelt und dass "Verlierer" auf englisch "loser" heißt und nur mit einem "o" geschrieben wird.

Sorry, aber darauf hätte ich nicht hingewiesen, wenn Sie nicht so pauschal und überheblich vom Leder gezogen hätten.

Ulrich Jarzina | Do., 18. Juni 2020 - 23:21

Eine Stärkung des Mehrheitswahlrechts kann ich im Grunde nur befürworten. Beim Verhältniswahlrecht profitieren m.E. zu sehr die Leute, die sich zwar bestens in einer Partei, aber zu wenig mit den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger auskennen.

Dass es allerdings auch mit Mehrheitswahlrecht zu politisch heiklen Konstellationen kommen kann, offenbart ein Blick über den Ärmelkanal.

Ich persönlich würde ja für einen Bundestag mit Maximal 500 Sitzen plädieren - 300 davon wären Direktmandate, 200 wären über die Listen zu besetzen. Es gäbe weder Überhang- noch Ausgleichsmandate. Die Zweitstimme wäre ausschließlich auf die 200 Sitze bezogen. Wie diese dann nach Landesverbänden und Regionalproporz verteilt würden, wäre dann ausschließlich Sache der Partei. Kann diese sich nicht bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages einigen, wie sie ihren Anteil der 200 Sitze besetzt, verfällt ihr Anrecht darauf und die Sitze blieben leer.

Für den Wähler wäre es verständlich , dass die Anzahl der Abgeordneten davon abhängt , wie viele Bürger zur Wahl gingen . Es wäre dann Aufgabe der Wahlkommission , dafür zu sorgen , dass die Parteien die Anzahl Abgeordneten in den Bundestag sendet , die ihr nach Prozenten zusteht . Alles andere könnte sonst so bleiben , wie es bisher gehandhabt wurde .
Persönlich bezweifle ich aber , dass die Parteien da mit machen , es sind doch sehr schöne Pöstchen und warme Sitze , die der Bundestag bietet .

Ernst-Günther Konrad | Fr., 19. Juni 2020 - 11:37

Außer der AFD, die eine Verkleinerung des Parlamentes im Parteiprogramm hat, reden zwar der eine oder andere davon, nach dem Motto: " Man müsste mal." Aber dann kommt was? Nichts. Warum: Neben sicher dem ein oder anderen ehrhaften Politiker, wollen alle nur an den Versorgungstrog staatlicher Alimentation. Leider. Und wer dann doch seinen Mandat verliert und ggfls. sein Parteiamt hinwirft, der wird von Parteigenossen ins Ministerium geholt. (Nahles)
Ich glaube erst an eine Verkleinerung, wenn ich einen Handwerker beim Abbau von Stühlen im BT auf einem Foto sehe.
Herr Barbaro hat da eine durchaus brauchbare Idee. Auf deren Basis könnte/müsste/sollte/ nee wird nichts gehen. Die wollen einfach nicht.
Weder die kleinen Stadtstaaten abschaffen und integrieren, noch die Rundfunkanstalten verringern, ARD und ZDF zusammen legen usw. Der Bürger soll sparen, damit die Politik mehr Geld hat zum Ausgeben. Im BT ist sich bei den anderen Parteien jeder nächste. Änderung des Wahlrechts? Eher nicht.

Gisela Fimiani | Fr., 19. Juni 2020 - 13:12

„Es gibt kein perfektes Wahlverfahren.“ Diese Feststellung ist immer richtig. Ich füge hinzu: Es gibt kein perfektes Wahl- Demokratie-System. Was von Menschen etabliert wurde, muß immer auch von Menschen verändert werden können, wenn sich „Dysfunktionalität“ einstellt. Eine Wahlrechtsreform darf sich nicht auf die Schrumpfung des Bundestages beschränken. Sie muß tiefer gehen. K.Popper behauptet zu Recht: „Es kommt nicht darauf an, wer regiert, solange man die Regierung ohne Blutvergießen loswerden kann.“ In unserer Parteien Demokratie muß die Macht der Parteien dringend beschränkt werden. Eine Regierung kann nicht abgewählt werden, wenn sich Parteien nach der Wahl dazu entschließen, diese durch beliebige Koalitionen im Amt zu halten. Außerdem ist der Glaube, ein nach Proporz gewählter Bundestag sei ein besserer Spiegel des Volkes, falsch. Repräsentiert wird nur der Einfluss der Parteien. Meine Zeilen sind beschränkt, deshalb: Es bedarf der kritischen Diskussion über unser Wahlrecht!

Reinhard Benditte | Fr., 19. Juni 2020 - 14:05

Die Parteifunktionäre aller Couleur werden einen Teufel tun und das bestehende Wahlgesetz ändern. Dieses Wahlgesetz widerspricht so oder so Art 38 GG, denn danach sollten alle Abgeordneten unmittelbar und nicht tlw. über Parteilisten gewählt werden.

Denn wenn Sie einer Änderung zustimmen würden, dann würden Sie ja auch sich selbst das Wasser abgraben. Deshalb: "Wenn man die Frösche fragt, ob man das Wasser im Teich ablassen kann, dann weiß man auch, was die Antwort sein wird".

Die ganze Diskussion der Parteien ist nur ein Scheingefecht, um den Wähler nach dem Motto einzulullen: Wir arbeiten hart an einer Lösung.

Weder die Parteifunktionäre noch die im BT sitzenden Parteisoldaten haben ein Interesse an einer Änderung, denn eine Änderung heißt weniger Sitze, weniger Macht und weniger Geld für die Parteien und deren aufgeblähten Fraktions- und Parteiapparat.

Deutschland gemessen an der Bevölkerung hat im Vergleich zu den USA ein fast 7faches größeres Parlament.

Ich stimme Ihnen zu, Herr Benditte. Wir sehen, dass die Parteien sich den Staat längst „zur Beute“ (v.Arnim) gemacht haben. Diese exzessive Parteien Macht führt die Bürger der freiheitlichen Demokratie an der Nase herum und hat ent-demokratisierende Wirkung.

Artikel 21 (1) GG:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Tatsächlich aber, bestimmen sie alles und bevormunden den Souverän.
Der § 28 IfSG, der die Regierung zu fast allem ermächtigt, was irgendwie mit COV zu tun hat ist noch immer in Kraft. Einige behaupten, es sei ein "Ermächtigungsparagraph" und stellen Vergleiche an.
Orban wurde unterstellt, es habe sein "Ermächtigungsgesetz" zur Unterdrückung des Volkes und zur Erweiterung seiner Macht dauerhaft eingeführt.
Parlament in Ungarn hebt Corona-Notstandsgesetz auf:
Nach zweieinhalb Monaten hat das Parlament in Ungarn das umstrittene Corona-Notstandsgesetz aufgehoben, das dem rechtskonservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban umfassende Regierungsvollmachten verschaffte. ( Quelle FR vom 16.06.2020)

Tomas Poth | Fr., 19. Juni 2020 - 14:21

Das reden darüber läuft schon seit Jahrzehnten. Die Parteien leben gut damit und davon.
Ich fürchte das wird eine endlose Geschichte, es sei der Mond fällt vom Himmel.
Ein in seinem Wahlkreis direkt gewählter Kandidat, der die qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen hinter sich vereinigt könnte den Vorzug haben dass dieser sich auch für eine Mehrheit ins Zeug legen muss.

Susanne Dorn | Fr., 19. Juni 2020 - 14:43

Das Herrschaftskartell der Parteien ist aus meiner Sicht an sein Ende gekommen. Dieses Land braucht endlich eine mit dem Volk abgestimmte und verabschiedete Verfassung!

Politiker ist KEIN Beruf. Es gibt weder eine Ausbildung dafür, noch ist eine Mindestqualifikation notwendig. Politiker und Parteien fühlen sich nicht mehr an das Grundgesetz gebunden und haben sich über dieses gestellt. Sie haben unsere Demokratie verlassen und sind daher nicht mehr legitimiert, uns, den Souverän zu vertreten.

Welchen Nutzen hat das Volk in einer Parteiendiktatur?
Wie profitiert der Souverän, wenn Parteien nur noch mit sich selbst beschäftigt sind? Warum müssen Volksvertreter im Bundestag aus Parteien kommen? Und nicht aus dem Volk? Warum haben wir, der Souverän, keinerlei Mitspracherecht? Warum wird nach Wahlen der Wille des Souverän so lange hin und her verschoben, bis den Parteien das Wahlergebnis passt? Warum kann ein Kanzler Landtagswahlen rückgängig machen?

Susanne Dorn | Fr., 19. Juni 2020 - 14:45

Brauchen wir Parteien, die uns Steuerzahler jährlich allein im Bundestag nahezu eine Milliarde Euro kosten, bei welcher Gegenleistung denn?

In die Regierung und in den Bundestag gehören die fachlich qualitativ fähigsten Bürger mit exzellenter Ausbildung und Jahrzehnte langer Berufserfahrung, die durch ebenso fähige Beamte unterstützt werden. Dadurch könnten jährlich weitere Milliarden für „externe Beraterdienste" eingespart werden, die nur durch die Minderqualifikation von Politikern ausgegeben werden müssen. Der Souverän wird also zweimal zur Kasse gebeten.
Bundestagsabgeordnete sind ausschließlich ihren Parteien verpflichtet, nicht dem Souverän. Es gibt keine wirkliche Opposition mehr im Bundestag. (Die AfD wird ausgeschaltet.)

Schon eine direkte Auswahl der Kandidaten durch den Souverän, gestützt durch eine neue Verfassung, würde den Bundestag auf die Größe schrumpfen lassen, die wir, der Souverän, für vertretbar halten.

Susanne Dorn | Fr., 19. Juni 2020 - 14:46

Dasselbe gilt für die höchsten Repräsentanten des Staates und für die Judikative generell. Ich, als Bürger, möchte diese Vorsitzenden selbst wählen und die Auswahl nicht Parteien überlassen, die nur ihre Pfründe sichern wollen.

Entscheiden nicht ursprünglich WIR, der Souverän, wohin dieses Land steuern soll?

Dagmar Kluth | Fr., 19. Juni 2020 - 17:24

Für die Bezahlung der Parlamentarier stellt das Steuersäckel exakt soviel Geld zur Verfügung, wie es der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl von Abgeordneten entspricht. Je mehr Abgeordnete, desto weniger für den Einzelnen. Ich bin ziemlich sicher, man würde sich unter der Prämisse schnell einigen können. Überhaupt ein Trauerspiel, wie lange sich eine Reform schon hinzieht, wen man bedenkt, wie schnell in der Corona-Krise tiefgreifende gesetzliche Änderungen herbeigeführt wurden.

Josef Olbrich | Fr., 19. Juni 2020 - 23:31

Es ist schon mehr als verwunderlich, dass die Parteien sich nicht auf eine Wahlrechtsreform einigen können, um dieser Aufblähung des Parlamentes einen Riegel vor zu schieben. Gibt es doch eine einfache Lösung: Wir haben 299 Wahlkreise, diese werden nicht angetastet, um Unruhe in der Bevölkerung zu vermeiden. Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt – Direktwahl. Der, der die zweitbeste Stimmzahl aus einer anderen Partei auf sich vereinigt, gilt ebenfalls als direkt gewählter Kandidat. Das verlangt von den Parteien, dass sie Bürger aufstellen müssen, die sich ihr Vertrauen bei den Wählern erarbeiten. Damit ist jegliche Kungelei in Hinterzimmern ausgeschlossen und Parteimitglieder auf den Listenplätzen, die sich keiner Wahl gestellt haben, bleiben außen vor. Der Wähler hat die Wahl und der Demokratie ist damit am besten geholfen. Vielleicht muss dafür das GG noch nicht mal modifiziert werden, sondern nur das Wahlgesetz; das sollte den Parteien, der Demokratie Ehre sein,