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Karlsruhe hat gesprochen, wieder mal / picture alliance

Hartz-4-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Sanktion ist Kapitulation

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-4-Sanktionen entbrennt politischer Streit um die richtigen Schlüsse. Die einen wollen Sanktionen ganz abschaffen, die anderen sehen sie als wichtiges Mittel. Beide Seiten liegen falsch. Denn wir können es uns nicht mehr leisten zu scheitern

Bastian Brauns

Autoreninfo

Bastian Brauns leitete das Wirtschaftsressort „Kapital“ bei Cicero von 2017 bis 2021. Zuvor war er Wirtschaftsredakteur bei Zeit Online und bei der Stiftung Warentest. Seine journalistische Ausbildung absolvierte er an der Henri-Nannen-Schule.

So erreichen Sie Bastian Brauns:

Es mag ein wenig gedauert haben, bis gestern verstanden worden war, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe da zu den Sanktionen für Hartz-4-Bezieher geurteilt hatte. So twitterte die Kandidatin um den SPD-Vorsitz, Saskia Esken: „Heute macht das Urteil des #BVerfG nochmal deutlich, dass die Leistungen nicht sanktioniert werden dürfen!“ Es mag am schnellen Medium gelegen haben oder einem später auch eingeräumtem Missverständnis. Aber Fakt ist: Die Richter in Karlsruhe haben vor allem geurteilt: Der Gesetzgeber „kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und er darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht.“

Nur für einen sehr kleinen Teil der Betroffenen ändert sich also etwas. Jene knapp mehr als 10 Prozent der Bezieher dürfen künftig nicht mehr mit Kürzungen der Leistungen von mehr als 30 Prozent belegt werden. Dies erklärten die Richter „für mit dem Grundgesetz unvereinbar“. Auch müsse es den Betroffenen möglich sein, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten. Für den überwiegenden Teil der Bezieher von ALG II aber bleibt alles beim Alten. Insbesondere bei den unter 25-Jährigen, für die ohnehin ein noch strengeres Sanktionsregime gilt. Hierzu urteilten die Richter ausdrücklich nicht.

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Lehrer Lempel | Mi., 6. November 2019 - 09:38

Liest das hier eigentlich mal einer Korrektur, bevor es online geht? Sehr kreativ-selbstbewusste Verwendung des Kommas.

Tonicek Schwamberger | Mi., 6. November 2019 - 16:41

Antwort auf von Lehrer Lempel

... Siehaben völlig recht. Schon desöfteren und permanent ist mir aufgefallen, daß sich in den meisten Texten gravierende orthographische aber auch teilweise grammatikalische Fehler befinden. In der Schule nannte man diese "Schußligkeitsfehler". Der Grund dafür ist m. M. n., daß die meisten Redaktionen und Verlage keinen "Korrektur-Leser" mehr beschäftigen, der diese Fehler korrigieren könnte. - Das Einsparen der Korrekturabteilung ist sicher auch eine Folge des Auflagen- und Leserschwundes, dem ein Einnahmeschwund folgt.-
Manchmal tut es schon meinen Augen weh, wenn ich Fehler dieser Art sehen muß.

auch noch den Lektorat spielen, Lehrer Lempel & Herr Schwammberger?
Und "Lehrer Lempel" ist doch kein Nutzername oder Kommentator?
Meine Herren, man kann es auch übertreiben mit dem Oberlehrerhaften!
Der Kommentar an sich & seine Aussage ist wichtig und nicht ein paar falsch gesetzte Kommas!
Und zu den Einsparungen der Verlage: seien sie doch froh das die Kommentare überhaupt noch veröffentlicht werden. Der Cicero ist ja da wohl eine rühmliche Ausnahme!!! Und überdies ist die Redaktion des Cicero nicht gerade in Kompanie Stärke zugegen.
Und wenn ihren Augen weh "tuen", dann sollten sie diese Kommentare einfach nicht lesen!
Übrigens: Das Wort "tut" wurde uns in der Schule verboten! Wenn wir schon bein Kleinkarierten sind.

wolfgang dubbel | Mi., 6. November 2019 - 09:50

ich glaube nicht, dass wir sie brauchen...wir haben Arbeitslosigkeit in Europa, bald auch in D. dank KI, e-Mobilität, Digitalisierung, endendem Exportüberschuss etc..

Albert Schultheis | Mi., 6. November 2019 - 10:53

da Hundertausende Entlassungen bestens qualifizierter autochtoner Deutschen drohen, da braucht es keine Zuwanderung - nicht einmal qualifizierte Zuwanderung, denn wir wissen nicht einmal wohin mit deutschen Qualifizierten. Und auf keinen Fall dürfen wir die Belastung der deutschen Sozialkassen weiter, mit Empfängern erhöhen, die nie auch nur einen Euro eingezahlt haben - aber bei unserer Regierung ist das, wie wenn man einem Ochsen ins Horn petzt!
Was wir zuallererst brauchen ist eine grundlegende Reform der Asylgesetz, das Schließen der Außengrenzen (entweder um unser Land oder um die EU), und schließlich die Rückkehr zu Leistung und Mitwirkungspflichten von Schülern und Studenten.

Christa Wallau | Mi., 6. November 2019 - 11:44

Antwort auf von Albert Schultheis

Den schönen Ausdruck vom Ochsen kennen wir hier im Rheinland auch.
Meine Mutter gebrauchte ihn oft, wenn jemand unbelehrbar war.
Sie sagte dann: "Dem kann man was raten, aber das nützt überhaupt nichts.
Es ist so, als ob man einem Ochsen ins Horn pitscht."

Martin Hansen | Mi., 6. November 2019 - 12:09

sind gerade qualifizierte Migranten selten an Deutschland interessiert. Vermutlich trägt das überbordende Sozialsystem, eine der höchsten Steuerlasten der Welt und das hilflose Außenbild dieses Landes maßgeblich zur mangelnden Attraktivität bei.

Joachim Kopic | Do., 7. November 2019 - 10:14

Antwort auf von Martin Hansen

Ich hatte (kurz nach Einführung von Hartz IV) beruflich eine zeitlang u.a. mit der Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu tun.
Dabei musste ich feststellen, dass es vor allem die "Über 50jährigen (50+)" waren, die sich - wenn nicht durch gesundheitliche Einschränkungen (inkl. Suchtverhalten) gehandikapt - wirklich um einen Arbeitsplatz bemühten; die Jüngeren weitaus weniger und generell hatte ich das Gefühl, dass man Leute, die "Terror" im Jobcenter machten, auch einfach mal "in Ruhe ließ", aber vielleicht täusch ich mich ja ;) Kann mir allerdings gut vorstellen, dass man bei dem "neuen" Klientel ähnliches erwarten könnte und so das Gerichtsurteil auch etwas "vorbeugend" wirken soll.
Um mich nicht misszuverstehen: Ich war nie ein Freund von "Hartz IV", da sich die Praxis deutlich von der (positiv dargestellten) Theorie unterschied! In diesem Zusammenhang stört mich noch heute, dass man immer nur die SPD verantwortlich macht ... die GRÜNEN waren damals MITverantwortlich!

dieter schimanek | Mi., 6. November 2019 - 12:32

In 10 Jahren ist alles vorbei, was soll man da mit Bildung? Qualifizierte Zuwanderung haben wir bereits, alle hochgebildet, wie uns glaubhaft versichert wurde. Die Zuwanderer leben z.Z. meist noch im Hartz 4 Bezug aber dort wurden wenigstens die Sankionen abgeschafft, ebenso die bedürftigkeits Prüfung. Also, geht doch, wenn man nur will! Das geht dort auch bei unter 25jährigen und all den Anderen, die das BVG nicht berücksichtigt hat. Irgendwo muß man mit dem sozialen Fortschritt ja anfangen.

Roland Völkel | Do., 7. November 2019 - 16:40

Antwort auf von dieter schimanek

In Oktober Heft des Cicero war der Artikel:"Schaffen wir das" Da wurde der Bürgermeister Uwe Brsandl mit folgenden Worten zitiert:...und wenn ich sehe, dass ein qualifizierter Facharbeiter, verh. u. 2 Kinder hat, unterm Strich im Monat ca. 50 € mehr hat als jemand, der in der gl. Familienkonst. als Flüchling zu uns kommt, dann stimmt da etwas in unserem System nicht".
Dasselbe gilt für Menschen die 30 Jahre oder länger malocht haben, spätestens nach 2 Jahren Hartz 4 Empfänger sind. Da stimmt etwas nicht. Da hätte man nachjustieren müssen.
Diese Agenda 2010 hätte es in Frankreich so nie gegeben. Da wäre Feuer untern Dach. Der deut. Michel nickt nur und lässt es über sich ergehen.

Tomas Poth | Mi., 6. November 2019 - 13:00

Hierzu aus der Einführung zur 43. Auflage GG aus 2011.
Zitatbegin - III. Die Grundrechte: Leitbild des freien Menschen
1. Die Pflicht, die Menschenwürde zu achten und zu schützen (Art. 1 Abs. 1 Satz 2. GG), darf nicht verstanden werden als Auftrag an den Staat, jedem Menschen ein gutes Leben zu garantieren. - Zitatende.
Meine Meinung: Wer von der Solidargemeinschaft nimmt muss ihr auch etwas zurückgeben, ganz im christlichen Sinne. Nach kurzer Stützung muß aber jeder wieder eigenverantwortlich seinen Lebensunterhalt gestalten.
R2G versteht aber leider die im GG beschriebene Menschenwürde als "Hängematten-Paragraph" auf Lebenszeit.
Dieses Verständnis kann man ja haben, aber man darf es nicht solidarisch finanzieren. Hier ist dann eine rein private, karitative, spendenfinanzierte Initiative gefordert die diese Moralität trägt.

Schon das Gerechtigkeitsgefühl verlangt, dass jemand der leistungslos Geld erhält das andere Menschen erarbeiten müssen, eine Mitwirkungspflicht hat. Ich halte das BVG -Urteil in dieser Hinsicht für ein falsches Signal. Als SPD -Mitglied bin ich mir der Problematik wohl bewusst. Meines Erachtens sollten die Stellschrauben anderswo ansetzen: Längerbezug von Arbeitslosengeld I und bessere ,wirklich lohnende Hinzuverdienstmöglichkeiten für fleißige Hartz IV-Bezieher.

Also wenn ich das so lese kommt mir das kotzen, wenn manche keine Ahnung haben, was wirklich hier bei den Behörden, Deutschland, Jobcenter, Rentenversicherungen und so weiter los ist, sollte die Fresse halten. Wer nicht in den Fußstapfen anderer gegangen ist hat auch kein Mitgefühl und Einfühlungsvermögen nur Egoismus. Steuergelder gehen nicht nur drauf für Hartzer, sondern auch für Kindergeld, Erziehungsgeld, Milliarden für Rüstung und Klimaschutz, kriminelle Flüchtlinge und anderen Mist, das muss euch mal bewusst sein aber ihr seid nur vorurteilig ohne das Schicksal zu kennen und den Menschen und was wirklich abgeht, in den Jobcentern. Arbeitslosengeld 1-2 und Sozialhilfe was vor 15 Jahre war, wurde zusammengeschmissen und alle in einen Pott geworfen, das wir nicht erkennen, das wir Sklave der Politik wurden. Man kann es Manipulationen nennen und wir wurden belogen, betrogen hin gehalten. Bei H4 gibt's Alte Kranke mit B.grad die.k.E.Rente bekommen, um Geld einzusparen (RV)

Johannes Rausch | Mi., 6. November 2019 - 14:23

Bis zu meinem Ruhestand war ich 30 Jahre als Arbeitsvermittler/-berater in einer Arbeitsagentur tätig. 2005 war ich auch kurze Zeit in der Aufbauphase eines Job-Centers eingesetzt. Vor diesem Hintergrund wage ich es, Ihnen teilweise zu widersprechen.
1. Es ist richtig, mit "schwarzer Pädagogik" bringt man keinen arbeitsunwilligen Kunden in Arbeit. Es ist sogar so, dass man aus einem motivierten Bewerber mit zu seiner Person unpassenden Angeboten von Arbeitsstellen oder Bildungsmaßnahmen einen demotivierten Bewerber machen kann.
2. Nach meiner festen Überzeugung, werden für die Verhängung von Sanktionen deutlich mehr personelle und damit auch finanzielle Mittel verbraucht, als damit eingenommen werden kann.
3. Aus 2. folgt, man könnte Mittel einsparen und damit alle Stuerzahler entlasten, oder den Betreuungsschlüssel stark verbessern. Das "Arbeitsklima" würde für beide Seiten ebenfalls besser.
4. Es gibt genügend weiterbildungsfähige einheimische AN; Zuwanderung zu diesem Zweck unnötig

Gisela Fimiani | Mi., 6. November 2019 - 17:49

Menschenbilder: Das eine will den Einzelnen zur Eigenverantwortung herauszufordern. Ihm die Möglichkeit zur Sorge für sich selbst geben, auf seine Fähigkeit dazu zu vertrauen und damit sein Bewusstsein für die eigene Würde anzuerkennen und zu fördern. Dagegen steht ein Staat, der seine Bürger total versorgt und sie damit in totale Abhängigkeit bringt. Ein Menschenbild, das von manchen Politikern favorisiert wird, zumal es den, als Untertan betrachteten in die Unmündigkeit führt. Dieser Untertan büßt seine Würde ein und wird mit dem euphemistischen Versprechen der „Fürsorge“ zum Nur-Gattungswesen Mensch degradiert. Über den Entmündigten läßt sich trefflich verfügen. Wo der Staat zum All-Versorger wird, bedarf es des Bürgers nicht mehr.

Bernd Muhlack | Mi., 6. November 2019 - 18:05

"Wer sich mit den sogenannten „Maßnahmen" einmal beschäftigt, die Menschen im H-4-Bezug teils über sich ergehen lassen müssen, kann solche Leute nur ermutigen, sich diesen selbstbewusst zu entziehen. Das 100. Bewerbungstraining, Mandalas ausmalen oder Murmelbahnen bauen, solche Maßnahmen grenzen an unfassbare Unverschämtheit – und vor allem bringen sie nichts. Weiterbildungen ohne Sinn, es gibt nach wie vor viel zu viele davon. Und viel zu viele profitieren davon."
Die Tochter unserer Nachbarn war nach dem 2. jur. Staatsexamen arbeitslos. 26j und seit Studienbeginn nicht mehr "zu Hause" lebend.
Nein, kein Kurs "Namen tanzen" oder "Wie mache ich ein wirklich gutes Frühstück?"
Man steckte sie in eine "Qualifizierungsmaßnahme für Akademiker". Das Niveau bewegte sich auf Grundstudium Jura, BWL und die meisten Teilnehmer waren besser als diese "Dozenten".
Natürlich für teuer Geld.
Unglaublich, dieser Dilettantismus!
Dem Mädel konnte geholfen werden. "Wir" konnten einen passenden Job finden

helmut armbruster | Do., 7. November 2019 - 08:23

wenn das Haus mit den Jahren voll gestopft ist mit lauter Sachen aus Vaters und Großvaters Zeit und man für die eigenen keinen Platz mehr findet, dann ruft man ein Entrümpelungsunternehmen.
In Analogie zu solchem Vorgehen müssten unsere Gesetze, Institutionen, Rechtsprechung und Politik entrümpelt werden.
Wir behindern uns selbst und sind nicht mehr handlungsfähig und nicht mehr effektiv.
Also, alles über Bord, was hinderlich ist und unbelastet und mit frischem Mut auf in die Zukunft.

Da sagen Sie aber was Herr Armbruster. Wer sih in unserer Vorschriftenwelt halbwegs auskennt, kann bei vielem nur noch den Kopf schütteln. Allein das Baurecht ist eine Zauberwelt für sich. Kein Wunder, das kaum jemand alte Bauwerke restauriert oder renovierft, geschweige denn selber baut. Wer die Vorschriftenwelt für den Mittelständler anschaut verzweifelt an mancher Stelle nur noch. Bürokratie, Doppelerfassung bis zum letzten Stuhlgang muss ales erfasst und statistisch aufbereitet werden, müssen wir uns alle "ausziehen" bis wir nackt sind. Das beste Entrümpelungsunternehmen wäre das Volk, in dem es durch Wahlen und offenen. lautstarken Protest immer wieder diese Politdarsteller anprangert und an ihre Pflichten erinnert. Ich bin mir sicher, dass viele Kommentatoren hier dabei mithlefen würden, diese Regierung mal kärftig zu entrümpeln. Die lassen uns nur nicht. Warum wohl?
Wir bräuchten da einige Container, um diese Herrschaften zu entsorgen und manche unsinnige Bestimmung gleich mit.

Siegfried Marquardt | Sa., 9. November 2019 - 15:50

Und die berufliche (Re-)Integration währt von einigen, wenigen Tagen, wo lediglich 10 Bewerbungsunterlagen bis zur Einladung zum Vorstellungsgespräch und zur Einstellung erforderlich werden, bis hin zu über einem Jahr, wo über Hundert Bewerbungsunterlagen erstellt werden müssen. Bei Vorliegen von gesundheitlichen Hindernissen müssen Anträge auf Schwerbehinderung gestellt werden und Fördermittel bei den Arbeitsagenturen/Jobcentern auf Lohnkostenzuschüssen (LKZ) und den Integrationsämtern der Ämter für Soziales und Versorgung auf finanzielle Förderungen zur Arbeitsplatzausstattung erfolgen (beispielsweise eine Computerkonfiguration, eine Büroausstattung,……). Und wenn alle Stränge reißen, muss aufgrund der gesundheitlichen und kognitiven Restriktionen eine Integration in die Werkstätten für Behinderte Menschen (WfbM) erfolgen. Man sieht hier, dass auch ein Großteil der Verantwortung bei der (Re-) Integration, der Vermittlung von Erwerbslosen bei den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen (...

Siegfried Marquardt | Sa., 9. November 2019 - 15:54

Zudem weist ein nicht unwesentlicher Prozentsatz der Hartz-IV-Empfänger Erkrankungen und Behinderungen auf. Daher ist beim Fordern und Fördern sehr klug zu verfahren! Und das Fordern und Fördern muss ganz individuell erfolgen und nicht einfach so pauschal. Soll heißen: Einige Betroffene, auch eine große Anzahl von Jugendliche, sind so taff, dass man sie überhaupt nicht, oder kaum „unter die Arme“ greifen muss! Für andere muss man die Bewerbungsunterlagen erstellen, weil sie aufgrund ihrer Bildung und Ausbildung dazu einfach nicht in der Lage sind! Im Extremfalle ist es erforderlich, sie zum Vorstellungs- bzw. Einstellungsgespräch zum Arbeitgeber zu begleiten. Wir sprechen hier in diesem Falle von Einzelfallbegleitung. Anderseits machen sich mitunter Weiterbildungsmaßnahmen oder Anpassungsqualifikationen notwendig. Wesentlich ist, dass zu Beginn der beruflichen (Re-) Integration eine Eingangs- bzw. Berufseignungsdiagnostik durchgeführt werden muss, wo die Persönlichkeitsvariablen,

Siegfried Marquardt | Sa., 9. November 2019 - 15:57

Analoges konnte man im Bundestag in der Diskussion zum Urteil des Verfassungsgerichtes vernehmen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie sich Politiker zu Themen äußern, wovon sie nicht die geringste Ahnung haben. Chapeau! Sie Sprechen quasi wie die Blinden von der Farbe! Der CDU-Faktionsvorsitzende Jan Redmann und der AfD-Bundestagsabgeordnete, Renè Springer haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in ihrem Leben noch niemals einen Arbeitslosen oder ALG II/Hartz IV-Empfänger vermittelt und kennen nicht im geringsten die Ängste, die Sorgen und Probleme dieses Personenkreises! Und sie kennen auch nicht das Kreuz mit dem Fordern und Fördern! Der Autor hingegen hat von 1995 bis 2014, also fast zwanzig Jahre über 1000, zumeist benachteiligte Erwachsene (u.a. Schwerbehinderte) und Jugendliche ins Arbeitsleben integriert und wurde dabei auch aufs Schmerzlichste und Dramatischste mit der Hartz-IV-Problematik konfrontiert! Zunächst muss einmal konstatiert werden, dass die Hartz I

Siegfried Marquardt | Sa., 9. November 2019 - 15:58

Zunächst ist es einmal sehr erfreulich, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Gothas eine Klage gegen die unsägliche Praxis der Sanktionierung von ALG-II-/Hartz-IV-Empfänger beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichten, um diese inakzeptable und inhumane Verfahrensweise prüfen zu lassen. Und die Richter in Karlsruhe entschieden sich gegen diese Praxis und halten diese Verfahrensweise sogar teilweise als verfassungswidrig. Nun können die ALG-II-Empfänger nur noch bis zu 30 Prozent ihrer Hartz-IV-Bezüge sanktioniert werden. Und die noch amtierende Sozialministerin Brandenburgs, Frau Susanna Karawanskij (DIE LINKE) spricht sich sogar absolut gegen eine Sanktionierung von Hartz-IV-Empfänger aus, genauso wie ihre Nachfolgerin, Frau Ursula Nonnenmacher (Grüne). Hingegen plädiert der CDU-Fraktionschef Jan Redmann für das Beibehalten der Sanktionspraxis im Rahmen des Grundprinzips von Forderns und Förderns der ALG-II-Empfänger. Auf einer analogen Linie liegt der Bundestagsabgeord