Der Musiker Gil Ofarim im Gerichtssaal / dpa

Verleumdungsprozess gegen Gil Ofarim - Auf Kosten der Gerechtigkeit

Im Fall Gil Ofarim haben Gericht und Staatsanwaltschaft gleichermaßen als rechtsstaatliche Kontrollinstanzen versagt. Nicht die lächerliche Höhe der Geldauflage ist das Problem, sondern die Einstellung des Verfahrens. Denn dafür liegen die Voraussetzungen gar nicht vor.

Autoreninfo

Prof. Dr. Holm Putzke ist Professor für Strafrecht an der Universität Passau sowie außerplanmäßiger Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden. Zudem ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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Am 6. Verhandlungstag nahm der Strafprozess gegen den angeklagten Musiker Gil Ofarim wegen Falscher Verdächtigung und Verleumdung des Hotelmitarbeiters Markus W. eine spektakuläre Wende. Gil Ofarim räumte ein: „Die Vorwürfe treffen zu. Ich möchte mich entschuldigen. Es tut mir leid.“ Endgültig wird das Verfahren eingestellt, wenn die Auflage innerhalb von sechs Monaten erfüllt, also das Geld rechtzeitig an die Zuwendungsempfänger überwiesen wird.

In der Regel ist es ratsam, sich als Außenstehender mit Kritik an Richtern, Staatsanwälten oder Verteidigern zurückzuhalten. Profis wissen, dass Dinge oft komplexer sind, als man als externer Beobachter gemeinhin meint, erst recht aus Sicht juristischer Laien. Aber es gibt Ausnahmen, etwa bei diesem Verfahren. Es wäre aus professioneller Sicht geradezu falsch, dazu zu schweigen, weil das Kritikwürdige mit Händen zu greifen ist.

Ein Post und seine Folgen

Beginnen wir mit einem bemerkenswerten Verteidigerverhalten, das bei näherem Hinsehen alles in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt. Kaum hatte Gil Ofarim die Tat gestanden, kaum die Entschuldigung über seine Lippen gebracht, kaum war der Beschluss der vorläufigen Einstellung verkündet und kaum hatte der Vorsitzende Richter die Richtigkeit des Vorgehens unter anderem damit gerechtfertigt, dass nun die Wahrheit offen zutage liege, da postete der Verteidiger Alexander Stevens am selben Tag auf seinem Instagram-Account Folgendes: 

„… Da im Falle einer Verfahrenseinstellung eine gerichtliche Schuldfeststellung gerade nicht getroffen wird, darf aus einer Einstellung keine Schuldfeststellung abgeleitet werden und wäre ein eklatanter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus darf man – ganz unabhängig von @gilofarim – nicht vergessen, dass 1. aufgrund einer durch die Verfahrenseinstellung schnellen Verfahrensbeendigung, 2. dem hierdurch fehlenden Strafmakel oder 3. weil man sich weitere Auslagen für die Verteidigung ersparen will, ein gewichtiger Anreiz für ein prozesstaktisches Geständnis liegen kann. Gerade die Angst vor einer ungerechtfertigten Verurteilung kann maßgebliches Motiv für die Unterwerfung einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO sein.“ 

Das basierte auf dem Inhalt einer Ergänzung zur Pressemitteilung der Verteidigung, die allerdings den Zusatz „ganz unabhängig von @gilofarim“ nicht enthielt.

Aus Sicht eines verständigen Verteidigers ist eine solche Positionierung allein deshalb rätselhaft, weil das Gesagte zu betonen, dem Juristen ohnehin bekannt ist, und Laien es jedenfalls auf den ersten Blick weder richtig verstehen noch es sie interessiert. Bei Laien bleibt nach der Berichterstattung im Groben und Ganzen zunächst nur hängen: „Gil Ofarim hat ein Geständnis abgelegt, seine Vorwürfe gegen den Hotelmitarbeiter waren frei erfunden, die Lüge hat der Musiker zwei Jahre lang gepflegt und sie – flankiert mit einer ungewöhnlich opulenten Eröffnungserklärung durch Verteidiger Stevens – an sechs öffentlichen Hauptverhandlungstagen mit dem über seine Verteidiger vermittelten Impetus empörter Selbstverletztheit aufrechterhalten.“

Während aber nur wenige Laien die Erklärung von Stevens überhaupt zur Kenntnis nehmen werden, geschweige denn sie juristisch richtig einzuordnen wissen, ist der Inhalt geeignet, für seinen Mandanten das zu zerstören, was nach seinem ohnehin vernichtenden späten Geständnis von seiner Integrität überhaupt noch übrig ist.

Natürlich muss Gil Ofarim sich das von Alexander Stevens Gesagte weder automatisch zurechnen lassen noch hat er es sich – soweit ersichtlich – bislang zu eigen gemacht. Und Stevens war – jedenfalls in seinem Instagram-Post – so klug genug zu sagen, dass seine prozessualen Erinnerungen „ganz unabhängig von @gilofarim“ gelten. 

Das ergibt keinen Sinn

Warum aber hat er das Gesagte dann überhaupt so unmittelbar nach dem Geständnis und der Entschuldigung erwähnt? Das ergibt keinen Sinn. Der Grund liegt auf der Hand: Der Richter hat anlässlich der Rechtfertigung seines Beschlusses gesagt: „Ein Urteil ist anfechtbar, eine Entschuldigung ist es nicht“. 

Wirklich? Steckt in dem klaren Hinweis, dass die Unschuldsvermutung weiterhin gelte, nicht eine klare Abkehr von eingeräumter Schuld? Steht ein Geständnis – gerade in einem solchen Fall – vermuteter Unschuld nicht entgegen? Und wie verträgt sich die Glaubhaftigkeit des Geständnisses mit dem sogleich nachgeschobenen Hinweis, dass die „Angst vor einer ungerechtfertigten Verurteilung“ ein „gewichtiger Anreiz für ein prozesstaktisches Geständnis“ sein kann?

Formal gesehen, hat Stevens natürlich Recht: Eine Einstellung nach Paragraf 153a StPO mit einer Geldauflage beinhaltet keine Schuldfeststellung. Und natürlich gibt es auch prozesstaktische Geständnisse. Kein Angeklagter hat die Pflicht, an das Wohl anderer zu denken, auch nicht an mutmaßliche Opfer oder was sein Verhalten zum Beispiel für den Kampf gegen Antisemitismus zukünftig bedeuten könnte. Es ist das gute Recht eines jeden Angeklagten, auch von Gil Ofarim, ein taktisches Geständnis abzulegen, die Einstellung „mitzunehmen“ und anschließend über einen Verteidiger die Unschuldsvermutung zu betonen. 

Eine mutmaßlich wertlose Entschuldigung

So etwas vermag auch im vorliegenden Verfahren an dem Einstellungsbeschluss nichts mehr zu ändern, selbst wenn Gericht und Staatsanwaltschaft ihn nach der Lektüre von Stevens Relativierung bereuen sollten. Geständnis und Entschuldigung sowie der Einstellungsbeschluss sind rechtlich wirksam. Jenseits des Strafprozesses wären sie aber wertlos und würden den der Öffentlichkeit mitgeteilten Glauben des Gerichts, nun seien alle Gewinner, schlagartig zunichtemachen. Denn ein prozesstaktisches Geständnis, abgegeben aus Angst vor einer ungerechtfertigten Verurteilung, würde den Hotelmitarbeiter bemakelt zurücklassen, weil gerade nicht der Verdacht beseitigt wäre, seinerseits ein Lügner zu sein – und mit einem unterstellten Motiv gegebenenfalls sogar ein Antisemit. 
 

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Sein „guter Ruf“ wäre nach dem vergifteten Hinweis der Verteidigung gerade nicht wieder hergestellt. Sollte Gil Ofarim den Hotelmanager zu Unrecht bezichtigt haben, was trotz des „Geständnisses“ und der „Entschuldigung“ wegen des Hinweises der Verteidigung jedenfalls allein auf Basis des „Geständnisses“ nun alles andere als klar ist, muss Gil Ofarim es, von einer menschlichen Seite her betrachtet, mit sich selber ausmachen, wie er damit klarkommt. Ein weiteres Mal hätte er den Hotelmitarbeiter als Vehikel für seine Interessen benutzt: Zuerst mit dem viral gegangenen Video, um seine womöglich gespielte Empörtheit zu zelebrieren, und jetzt durch seine mutmaßlich wertlose Entschuldigung, um in den Genuss einer Einstellung zu gelangen. 

Gil Ofarim bringt der Post von Alexander Stevens plötzlich ohne Not in eine mehr als missliche Lage, weil zu erwarten ist, dass ihm dazu alsbald Fragen gestellt werden. Müsste Gil Ofarim nicht jetzt erklären, dass sein Geständnis doch echt und nicht allein prozesstaktischer Natur war, um überhaupt noch ernstgenommen zu werden für den ihm vom Richter gewünschten „Neustart“? Ließe er solche Fragen unbeantwortet, wäre sein Neustart gescheitert, noch bevor er die Chance bekam, mit Leben gefüllt zu werden.

Die Schwere der Schuld

Der eigentliche Skandal liegt aber woanders, nämlich in der Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Gericht zu einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a StPO mit Zahlung der Geldauflage von 10.000 Euro. Gericht und Staatsanwaltschaft haben dabei gleichermaßen als rechtsstaatliche Kontrollinstanzen versagt. Nicht die lächerliche Höhe der Geldauflage ist das Problem, sondern die Einstellung des Verfahrens als solche.

Denn dafür liegen die Voraussetzungen nicht vor. Wenn der Tatvorwurf sich nicht beweisen lässt, ist Gil Ofarim freizusprechen. Wenn nach dem Stand der bisherigen Beweisaufnahme aber kein Freispruch im Raum steht, vielmehr die Verurteilungswahrscheinlichkeit fortbesteht, was Paragraf 153a StPO voraussetzt und was das Gericht bei seiner Erläuterung am letzten Hauptverhandlungstag auch deutlich zu erkennen gegeben hat, dann stehen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und die Schwere der Schuld einer Einstellung in diesem konkreten Fall klar entgegen. 

Zunächst ist daran zu erinnern, dass für solche Vorwürfe normalerweise das Amtsgericht zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage ausnahmsweise an das Landgericht gerichtet unter Berufung auf Paragraf 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes mit dem Hinweis auf die „besondere Bedeutung des Falles“. Das steht der Beseitigung des öffentlichen Interesses zwar nicht per se entgegen, erhöht aber zweifellos die Bedingungen, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung für beseitigt zu erklären. Und auch der Hinweis darauf, dass es primär darum gegangen sei, zuverlässig festzustellen, was wirklich geschehen sei, verfängt nicht. Denn das hätte genauso gut mit einer auf einem Geständnis basierenden Verständigung und einem die Schuld feststellenden Urteil erreicht werden können. 

Ein Desaster für Juden

Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Gericht angesichts der Gesamtumstände zu der Auffassung kommen konnte, dass die Verhängung einer Kriminalstrafe allenfalls untergeordnete Bedeutung hat. Denn für die Strafbemessung ist besonders relevant die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat. 

Und diese sind immens: für den Hotelmanager, der als Antisemit gebrandmarkt und über die Landesgrenzen hinaus zur Hassfigur ausgerufen wurde, für das Hotel, das monatelang in den Schlagzeilen war, für die Mitarbeiter, die mit dem Hotel und dem Vorfall in Verbindung gebracht wurden, für den Ruf Deutschlands in der Welt, das mit einem besonders einprägsamen Fall von Antisemitismus in Verbindung gebracht wurde und weiterhin wird, weil sich das „Geständnis“ medial nicht gleichermaßen kraftvoll verbreiten wird wie der wohl erfundene Vorfall. 

Auch nicht zu vergessen: Für den Kampf gegen Antisemitismus und vor allem auch für Juden in Deutschland ist die Erfindung einer antisemitischen Straftat, unter Berücksichtigung der Wucht der medialen Verbreitung der Nachricht, ein Desaster. Denn nicht nur Juden werden es angesichts der eingeräumten Falschbezichtigung in Zukunft deutlich schwerer haben, dass der Schilderung antisemitischer Vorfälle, vor allem, wenn Aussage gegen Aussage steht, Glauben geschenkt wird. Und nicht zuletzt wird die lächerlich milde Entscheidung andere Verleumder nicht abschrecken, Unschuldige falschen Vorwürfen auszusetzen. 

Garanten des Rechtsstaats

Gericht und Staatsanwaltschaft hätten das alles berücksichtigen müssen. Das ist offensichtlich nicht geschehen, sonst hätte es niemals zu einer Verfahrenseinstellung kommen dürfen. In diesem Fall haben die Garanten des Rechtsstaats versagt, was nachträglich Bestätigung findet durch die relativierenden Erklärungen des Verteidigers, nachdem die Einstellung „in trockenen Tüchern“ war.

Aber damit nicht genug: Die Einstellung geht nicht nur rechtlich zu Lasten der Gerechtigkeit und des Rechtsstaats, sondern auch finanziell auf seine Kosten. Zwar würde der Angeklagte bei einer Einstellung nach Paragraf 153a StPO eigene Auslagen, etwa die Kosten für seine Anwälte, selber zu tragen haben, jedoch fallen die Verfahrenskosten bei einer Einstellung des Verfahrens nach dem Gesetz der Staatskasse zu. Bei sechs Hauptverhandlungstagen mit zahlreichen Zeugen und einer umfassenden Sachverständigentätigkeit dürfte einiges zusammengekommen sein. Diese Kosten trägt trotz des Geständnisses nun die Allgemeinheit. Warum eigentlich? 

Denkbar wäre etwa gewesen, als eine Art Kompensation, die Möglichkeit in Paragraf 153a StPO zu nutzen, als zusätzliche Auflage die Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse zu beschließen. Das scheint den Leipziger Richtern nicht in den Sinn gekommen zu sein. Auch das hinterlässt den Eindruck, dass es sich eher um eine Entscheidung im Namen der Bequemlichkeit handelt, nicht aber um eine im Namen des Volkes.

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Stefan Jarzombek | Mi., 29. November 2023 - 11:53

"Der Musiker Gil Ofarim im Gerichtssaal / dpa
Verleumdungsprozess gegen Gil Ofarim
-Auf Kosten der Gerechtigkeit
Im Fall Gil Ofarim haben Gericht und Staatsanwaltschaft gleichermaßen als rechtsstaatliche Kontrollinstanzen versagt. Nicht die lächerliche Höhe der Geldauflage ist das Problem, sondern die Einstellung des Verfahrens. Denn dafür liegen die Voraussetzungen gar nicht vor."
Wie ich meinen könnte, hat der Mann an der Rezeption, indem er einerseits Ofarim verklagt hat, womöglich noch selbst schuld ...
Solche Urteile lassen darauf schließen, daß manche Leute sich eben hierzulande alles erlauben können.
Auch hier trägt mal wieder die Kosten der Staat.
Ich persönlich glaube bezüglich Aussagen von Personen ähnlich derer wie die von Gil Ofarim oder Daniel Cohn-Bendit nichts mehr. Es wird mir lediglich ein müdes Lächeln auf's Gesicht zaubern.
Denn hier wird mehr als deutlich wer der wahre Leidtragende ist.

Tomas Poth | Mi., 29. November 2023 - 11:55

der Beklagte gesteht die Richtigkeit der Vorwürfe und damit seine Schuld ein und entschuldigt sich. Macht dies, in Verbindung mit einer Geldstrafe, aus taktischen Gründen, um das Verfahren zu beenden und nicht mit einem Schuldspruch aus dem Gericht zu gehen.
Bei dem Gesamtaufwand dieses Prozesses, einschließlich der besonderen öffentlichen Aufmerksamkeit, riecht es hier dann schon stark nach einem Rabatt aus, mit Blick auf die deutsch jüdische Geschichte von 33 bis 45.
Befangenheit macht hier alles aus!

Manfred Bühring | Mi., 29. November 2023 - 12:16

Da bleibt ein ganz übler Nachgeschmack. Was helfen könnte, wäre eine zivilrechtliche Klage der Geschädigten, denn Ofarim darf man so nicht davonkommen lassen.

Klaus Funke | Mi., 29. November 2023 - 12:19

Das ist genauso interessant wie der Gerichtsstreit zwischen Boris Becker und Oliver Pocher. Wobei letzterer ein absoluter A.... ist. Was leistet dieser Typ? Eine Skandalnudel ohne Niveau. Und mit dem Gill Ofarum ebenso. Ein drittklassiger Sänger, der nichts leistet, verschafft sich Klicks und Aufmerksamkeit durch einen Fake. Da werden Gerichte beschäftigt. Mein Gott. Ein Klaps auf den Hintern hätte genügt. Sein Stiefvater Abi Ofarim, der wenigstens noch singen konnte, würde sich im Grabe umdrehen so ein Söhnchen zu haben. An dieser ganzen Sache sieht man was und wie die Medien irgendwas aufblasen. Dass aber dieser Gil aus seinem Judsein noch einen Skandal zaubert, ist die Höhe. So wird Antisemitismus gezüchtet. Dank an die Medien.

Marianne Bernstein | Mi., 29. November 2023 - 12:41

Wichtig ist das Ofrarim gestanden hat, das ist richtig. Alles andere ist auch wichtig und zwar, dass die Öffentlichkeit bereit war eine ziemlich offensichtliche Lüge zu glauben. Ziemlich offensichtlich ist die Lüge, weil in einem Hotel Internationalität Standard ist und der Mitarbeiter auch schon länger tätig ist. Dran wollen die Medien aber nicht glauben, weil es ja im Osten so schlimm ist. Es ist nicht erste Fall, wo Lügen über den Osten verbreitet wurden, ohne das es damals und auch heute auch nur einen stört. Auch die, die heute von schwerem Schaden reden, meinen in aller Regel weder den tatsächlich schwer geschädigten Mitarbeiter oder das Hotel sondern einfach sich selbst. Schliesslich haben sie die Lüge erst hoffähig gemacht.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 29. November 2023 - 12:46

So sehr ich ihre Kritik verstehe, desto weniger überrascht mich das Urteil bzw. die Verfahrenseinstellung. Jeden Tag werden 100er solcher Verfahren so abgeschlossen. Man hätte sich natürlich die mündliche Verhandlung sparen können, den üblicherweise werden solche Verfahren auf dem Papierweg abgewickelt, eher selten als Ergebnis von Hauptverhandlungen. Was ist schon gerecht. Die Justiz geht inzwischen bei vielen Dingen den Weg des geringsten Widerstandes. Ich frage ich nur, wo sind jetzt die vielen Schreihälse, die am Anfang den Manager und das Hotel mit öffentlichen Hasstiraden überzogen haben. Wo die vielen VIPs, die unbesehen Ofarim beistanden? Und Stevens ist ein Fall für sich. Der wird ordentlich abgesahnt haben und erfüllt nur seine letzte Pflicht, Ofarim am Ende doch noch irgendwie "unschuldig" aussehen zu lassen. Auch mir tun die Juden leid, die tatsächlich täglich Anfeindungen ausgesetzt sind, egal von wem. Denen hat Ofarim einen Bärendienst erwiesen. Das ist bald vergessen.

Heidemarie Heim | Mi., 29. November 2023 - 13:04

Oder weniger kommt es in diesen Zeiten scheinbar auch in der Justiz wohl nicht mehr an? Man kann nur hoffen, dass der nächste Richter die m.E. seinen Mandanten noch mehr kompromittierenden "Aussagen" dieses Anwaltes gebührend berücksichtigt bei der wohl folgenden Zivilklage (Schadenersatz, Schmerzensgeld usw.?) durch die Geschädigten. Denn da könnte sich dieses Verhalten m.E. als ein fulminanter Schuss ins eigene Knie erweisen. Obwohl man annehmen muss, so man die z.B. im Gegensatz zugesprochenen Schmerzensgeldsummen in den USA kennt, die zu erwartenden deutschen Opferentschädigungen geradezu lächerlich gering ausfallen werden. Der direkt geschädigte Mitarbeiter kann zwar bestenfalls seinen "Verdienstausfall" einklagen, aber ich frage mich wie das Hotel z.B. nachweisen kann, wie viele Gäste in den vergangenen 2 Jahren!, in denen die Vermutung von Antisemitismus aufrecht erhalten wurde durch den "zu wenig beachteten Prominenten" ihr Haus boykottiert haben. Vom Rest ganz zu schweigen!!

TaiFei | Mi., 29. November 2023 - 13:50

"...für den Ruf Deutschlands in der Welt, das mit einem besonders einprägsamen Fall von Antisemitismus in Verbindung gebracht wurde und weiterhin wird..."
Wow - das ist mal ein Statement. Deutschland ist also in den Augen der GESAMTEN Welt wegen diesem Fall diskreditiert! Oh man soviel Überheblichkeit in EINEM Halbsatz.

Martin Janoschka | Mi., 29. November 2023 - 16:15

Ist schrecklich für den hotelmanager. Ein C-Promi und Narzisst hat vorsätzlich versucht, sein Leben und seine berufliche Tätigkeit zu zerstören. Ich hoffe, dass es für diesen richtig schlechten Menschen ofarim lebenslang Konsequenzen hat. Das Verhalten ekelt und Widert mich an.
Und schon kommen sie angekrochen, die Antifa, die Amadeu Antonio Stiftung, Typen wie die Juristin (sic!) Karin Prien, die ihre ganze Hetze gegenüber einem unschuldigen zum Ausdruck gebracht haben. Schämt euch und lernt. Das gilt auch für alle woken, linksschaffenden journalistenden und medienschaffenden, die sich einseitig, substanzlos und wider der Unschuldsvermutung verhalten haben. Aus dem Fall kachelmann nichts gelernt? Wie wäre es mal mit Einsicht und Lernfähigkeit? Einsicht ist der erste Weg zur Besserung.
Das gilt auch für alle diese ostdeutschen beschimpfen und Lichterkettenbilder. Arroganz und Hybris. Schämt euch! Aber ihr seid doch die guten??!! 😞

Detlev Bargatzky | Mi., 29. November 2023 - 17:10

Ich erinnere mich an den Fall Kohl. Der EX-Kanzler hat wegen des Verstosses gegen das Parteien-Finanzierunggesetz eine Geldstrafe zu erwarten.
Dese lag aber deutlich über 90 Tagessätzen. Damit wäre er "vorbestraft". Das wollte die Verteidigung nicht. Also einigte man sich mit dem SA und dem Gericht darauf, die Geldstrafe aus der Anzahl der erforderlichen Tagessätze und dem für Kohl infrage kommenden Tagessatz zu ermitteln.
Diese Geldstrafe wurde anschliessend durch eine Tagesanzahl unter 90 geteilt. Im Fazit wurde Kohl zu weniger als 90 (erhöhten) Tagessätzen verurteilt.
Das ganze geschah in aller Öffentlichkeit mit Berichterstattung in den ÖRR und den Tageszeitungen. Kritische oder mahnende Anmerkung gab es kaum. Auch war nie die Rede von Rechtsbeugung, die ich als juristischer Laie vermutet habe.
Spätestens seit diesem Urteil ist mir klar, das der eingangs erwähnte Grundsatz mindestens in diesem Land nicht gilt.

Christine Riedel | Mi., 29. November 2023 - 17:34

Nach den vielen Monaten - von heute aus gesehen - Belästigung der Öffentlichkeit und vor allem der Zumutung gegenüber dem Hotel und seinen Mitarbeitern nun ein kurzes Geständnis, eine Entschuldigung, eine harmlose Strafe und dann ist alles fast wieder gut?

Reinhold Schramm | Mi., 29. November 2023 - 17:58

So diffamiert man Juden und unterstützt die antisemitischen und feudal-islamischen Vorurteile und Jahrhunderte alten Verleumdungen; nicht nur der europäischen Nationalisten und Faschisten, wie auch der nationalen Religionsführer und deren regierenden Eliten in der arabischen, asiatischen und afrikanischen Welt des Wahns und Aberglaubens des Islam.

Die feudal-islamischen Terrororganisationen wie Hamas und Hisbollah, der Islamische Staat (IS), al-Qaida (AQ), die Taliban, al-Shabab in Somalia sowie Boko Haram in Nigeria, weitere hunderte islamisch-antisemitische Organisationen, so auch in Europa und Deutschland, dürften ihr irreales Weltbild vom weltbeherrschenden und verleumderischen Juden bestätigt finden.

Armin Latell | Mi., 29. November 2023 - 19:01

Ein weitere fachkundiger Beweis für den vom Normalbürger schon lange empfundenen Verlust von Gerechtigkeit, Recht und Ordnung in dieser Bananenrepublik De, leider haben wir noch nicht einmal wenigstens Bananen. Man stelle sich vor, der Kläger, also das (mutmaßlich nicht jüdische) Opfer, wäre dieser Falschbehauptung (man kann das wohl auch einfach Lüge nennen) schuldig gesprochen worden-lebenslange, höchstmögliche Bestrafung wäre die Folge gewesen. Auch wenn man dieses Schandurteil nicht mit so juristischen Feinheiten beschreiben kann, hat der normale Menschenverstand sofort den Eindruck: zweiseitige politische Gesinnungsjustiz. Der Vorteil immer bei den Falschen. Keine Befriedigung, keine wirkliche Entlastung des Opfers.

XY-Unbekannt | Do., 30. November 2023 - 00:07

Sehr geehrter Herr Prof. Putzke,

Ihrem Beitrag kann man sich nur anschließen. Der Fall Ofarim zeigt, wie viele Verfahren in den letzten Jahren, dass das Recht und Gerechtigkeit oftmals hinter persönlichen und/oder politischen Überzeugung zurücktreten. Hier geht es m.E. nicht um eine grobe Verkennung der Rechtslage, diesbezüglich traue ich den Beteiligten eine entsprechende Rechtskenntnis zu, sondern darum, Herrn Ofarim einen Gefallen tun zu wollen. Über die gründe kann man als Außenstehender nur spekulieren. Das Vorgehen des Verteidigers erklärt sich m. E. hingegen dadurch, dass man ein Präjudiz jedweder Art für die sich (vermutlich) anschließenden SE-Prozesse des Hotels und dessen ehemaligen Angestellten vermeiden will. Eventuell ist auch hierin der Grund für die Einstellung zu suchen. Hier würde man abermals um eine komplette Beweiserhebung nicht umhinkommen.