Die deutsche Staatsanwaltschaft ist nicht unabhängig / Illustration: Karsten Petrat

Unabhängigkeit der Justiz - Strafverfolgung nach politischem Gusto?

Die deutsche Staatsanwaltschaft ist nicht unabhängig von der Politik – und entspricht damit nicht den europäischen Vorstellungen einer rechtsstaatlichen Justiz. In Teilen ist sie sogar ein Relikt aus dem obrigkeitsstaatlichen 19. Jahrhundert. Höchste Zeit für Veränderungen.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Das war im August 2015 etwas ganz Besonderes: Generalbundesanwalt Harald Range, der oberste Staatsanwalt in Deutschland, rebellierte öffentlich gegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Ohne Vorwarnung erhob er im Fernsehen schwere Vorwürfe gegen ihn und wurde sehr deutlich: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ Er fühlte sich in einem konkreten Ermittlungsverfahren durch das Ministerium unter Druck gesetzt, und dagegen wehrte er sich vehement und öffentlich. Wenige Stunden später war die Range-Revolte beendet. Der Minister versetzte ihn in den einstweiligen Ruhestand. Das war – nicht ohne Ironie – ein deutlicher Beleg für die Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften von der Politik. 

Staatsanwälte sind grundsätzlich nicht aufsässig; sie sind loyale Beamte und neigen nicht zur Rebellion. Was war da passiert? Es ging um eine Grundsatzfrage des Rechtsstaats, die wenig im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. Darf die Politik Einfluss auf die Arbeit einer Staatsanwaltschaft nehmen? Darf sie aus politischen Gründen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen antreiben oder verhindern? Das ist keine juristisch-technische Kleinigkeit. Hier geht es um eine Grundfrage des Rechtsstaats­prinzips und um das Vertrauen der Bürger in die Justiz.

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Sabine Lehmann | Mo., 19. Februar 2024 - 09:10

Tatsächlich? Ist das so? Neueste Entwicklungen weisen aber genau in diese Richtung! 1. Denn die jüngsten Wahnvorstellungen der weiblichen Berliner Entourage, des neuen Dreigestirns intellektueller Hohlräume, entsprechen nämlich zu 100 % den Grundfesten einer Diktatur: Die Abschaffung der Meinungsfreiheit, indem am Strafrecht vorbei die Abweichung von der staatlich verordneten Einheitsgesinnung gemeldet, erfasst und sanktioniert wird. Genau SO funktionieren Autokratien. Das zweite Indiz ist der Komplettausfall der Vierten Macht im Staat, über dessen Gründe man eine ganze Abhandlung verfassen könnte. Kurz gesagt: Eine Horde Günstlinge, Feiglinge und Wasserträger halten dieses neue politische System am Leben. Die Vernetzungen sind so unfassbar, man kann getrost von einer staatlichen Übernahme sprechen, nur mit dem Unterschied, dass die journalistische Sippschaft ganz und gar freiwillig den „Löffel“ abgab.
Ergo ist das hier mit der Demokratie nur noch eine Posse, ein Etikettenschwindel.

Sie schreiben es fast wie immer sehr trefflich und in Worten hart, aber herzlich klar, wie es ist. Sie als Juristin und ich als ehem.. Polizeibeamter haben was die Juristerei anbetrifft aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln auch hinter die Fassaden schauen können und tun es sicherlich auch noch. Sind sie als Juristin noch tätig? Jedenfalls habe ich nur den Beginn des Dramas noch im Dienst erlebt. Aber meine noch im Dienst befindlichen Kollegen schildern mir Schicksal bei privaten Treffen. Es ist gerade auch bei den Behörden, Polizei und Kommunalverwaltungen (habe ich auch Kontakte) noch viel schlimmer als wir es uns vorstellen können. Nicht wenige haben innerlich gekündigt, haben sich komplett zurückgezogen, verstecken sich, sind krank geworden oder haben den Job gewechselt. Der politische Druck auch innerhalb der Polizei im Kampf gegen rechts hat viele gebrochen. Alles was sie mal gelernt haben über Recht und Gesetz wurde teilweise auf den Kopf gestellt. Sie dürfen nur nichts sagen

Ich stimme Ihnen in allem zu, liebe Frau Lehmann u. lieber Herr Konrad.
Wenn man hinter die Kulissen geschaut hat, kann man mitreden u. ist damit für andere glaubwürdig.
Dies gilt in meinem Falle für den Bereich Schulbildung, in dem ich hautnah den Niedergang mit ansehen mußte und ihn beklagt habe, aber nicht verhindern konnte, weil die sog. Reformer sich stets - mit massiver behördlicher Unterstützung - radikal durchsetzten.
Ich könnte ein Buch darüber schreiben, welche Entscheidungen im einzelnen dazu beigetragen haben, daß heutige Schüler miserablere Leitungen aufweisen als je zuvor.
Die Einmischung politischer Ideologen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die mit dem Betreten der polit. Arena durch die 68er begann, trägt jetzt erst so richtig ihre faulen bzw. vergifteten Früchte.
Ob Polizisten u. Soldaten oder Staatsanwälte u. Lehrer - sie wurden zu Bütteln einer links-grünen Heilslehre degradiert, u. sie haben sich in der Mehrheit nicht früh genug dagegen gewehrt!

Lieber Herr Konrad, ich kann Ihren Befund, was die ehemalige Kollegschaft anbelangt, nur bestätigen. Leider. Ich habe es heute auch anderer Stelle angemerkt, aber die Auflösung des Rechtsstaates in speziellen Bereichen ist doch erst durch unsere Heilige Angela etabliert worden. Sie hat es damals 2015 legitimiert, dass man private Moralbefindlichkeiten gerne auch mal über das Grundgesetz stellen kann. Artikel 16a des Grundgesetzes wurde zur Persiflage deutschen Asylrechts u. wurde samt anderer Gesetze in diesem Kontext in der Praxis nicht mehr angewandt u. für obsolet erklärt.
Dabei wurde Art.16 extra in die Verfassung geschrieben, damit es die Zustände und illegalen massenhaften Grenzübertritte von Ausländern, wie in den Neunziger Jahren nie mehr geben sollte. Selbst Koryphäen wie Papier & di Fabio konnten Politik, Eliten u. Medien nicht davon überzeugen, dass dies illegal war u. bis heute geblieben ist. Eine Schande für den dt. Rechtsstaat u. der Beginn des Untergangs unseres Landes.

Armin Latell | Mo., 19. Februar 2024 - 09:21

Wenn Richter von der höchsten Politik zum Speisen eingeladen werden, diese Richter später "Recht" über genau jene "Gastgeber" sprechen müssen, wer kann da an Unabhängigkeit glauben. Höchste Richter, die in Hinterzimmern politisch ausgekungelt werden, bsw. S. Harbarth, Günstling der Merkel, ehem. MdB der CDU, jetzt Präsident, des Bundesverfassungsgerichts, Vorsitzender des 1. Senats. Bestes aktuelles Beispiel der Cum-Ex Skandal, in dem die politische Mischpoke ganz fett mit drinsitzt. Da werden ermittelnde Staatsanwälte, wenn sie unangenehm werden, von der Politik mal eben kaltgestellt. Schandurteile in Strafrechtssachen, unangemessen lange Untersuchungshaft für Unschuldige, besonders kurze für Straftäter oder besser noch, gar keine. Die Ernennung des unerträglichen Haldewangs zum Chef des BafVS, nachdem sein Vorgänger Maaßen polit. gelyncht wurde. Dieser Augiasstall, Selbstbedienungsladen "Rechtsstaat" Buntesrepublik Deutschland müsste gehörig ausgemistet werden. Wird nie geschehen.

Wolfgang Borchardt | Mo., 19. Februar 2024 - 09:50

Auch über das, was "Demokratie" bedeutet. Und lässt die Frage offen, ob Demokratie wirklich existiert oder existieren kann. Klar ist jedenfalls, dass Demokratie nichts ist, was außerhalb und unabhängig unseres Bewusstseins existieren könnte. Es braucht ein gesellschafiches Bewusstsein dafür. Das wird von vielen nicht wahrgenommen. Um so besser für diejenigen, die den Einfluss erlangt haben, i h r Bewusstsein von Demokratie durchzusetzen. Nicht etwa, dass sie genügend Wählerstimmen auf sich vereinigt hätten. Steigbügel der Macht sind Koalitionen, die das Wahlrecht legitimiert.

Hans Süßenguth-Großmann | Mo., 19. Februar 2024 - 09:57

Bei der Abwicklung der DDR Justiz sind Richter durchweg in die Wüste geschickt worden, während Staatsanwälte in die neue Justiz eingegliedert worden sind. Sicherlich gab es Ausnahmen, aber das Argument für dieses Vorgehen war die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte. Den Richtern wurde unterstellt, dass sie unabhängig gewesen wären oder zumindest hätten so tun müssen. Mit der Realität hatte diese Auffassung nicht viel zu tun

Ernst-Günther Konrad | Mo., 19. Februar 2024 - 10:15

Nicht nur das der EUGH dies bereits vor Jahren festgestellt hat und keine Regierung in D bisher daran ging, diesen rechtsstaatswidrigen Zustand zu ändern. Auch die unabhängigen Richter sind längst an der Kandare. Hier ein Abendessen, da ein zufälliges Treffen bei einer Veranstaltung und anschließend werden Richter in führender Position wie ernannt? Und wenn sie wie bei Corona nicht funktionieren, gibt es eben auf Geheiß der Politik ein Strafverfahren gegen "unabhängige" Richter, die nicht politisch konform urteilen. Mag man vor zwanzig Jahren noch Versuche mit öffentlichem Aufschrei und Amtsverlust begegnet sein, so wird heute ganz offen das Recht offen verbogen. Man sieht es nicht zuletzt an den Strafbefehlen gegen Bürger in Bayern, weil sie angeblich grüne Politiker beleidigt haben sollen. Sie müssen sich jetzt durch die Instanzen möglicherweise bis zum BVerfG klagen bis man ihr Recht auf Meinungsfreiheit anerkennt? Wenn sich das BVerfG noch an die eigene Rechtsprechung erinnert.

Bernhard Marquardt | Mo., 19. Februar 2024 - 10:51

betrifft keineswegs ausschließlich die rechtsstaatswidrig weisungsgebundene Staatsanwaltschaft. Ein Paradebeispiel dafür war das skandalöse Verhalten der Staatsanwaltschaft im Fall Mollath. Die verantwortliche Instanz bis hin zur Justizinisterin wurde nie geklärt.
Die Unabhängigkeit der gesamten Justiz ist ein elementarer Pfeiler der Gewaltenteilung.
Dazu gehört auch und besonders die Unabhängigkeit aller obersten Richter einschl. die des BVerfG, die nach wie vor zwischen den jeweils regierenden Parteien ausgeklüngelt werden. Das zeigt die für eine Gewaltenteilung fehlende Unabhängigkeit von Exekutive und Legislative.
Das ist das Kernproblem, wie Sie meinem persönlich an Sie gerichteten Anschreiben entnehmen konnten. Falls Sie es denn gelesen haben sollten.
Die aktuelle Justizministerin, die bereits den Verfassungsschutz für ihre Ziele instrumentalisiert, hat öffentlich ankündigt, sie werde sich der Justiz demnächst besonders "annehmen"!!!
"hic Rhodos, hic salta", Herr Professor!

Gerhard Fiedler | Mo., 19. Februar 2024 - 11:45

Ihre letzten Sätze, Herr Boehme-Neßler, bringen es auf den Punkt: "Wir brauchen Staatsanwaltschaften, die von Weisungen der Politik unabhängig sind. Den Justizministern den Zugriff auf die Staatsanwaltschaften zu nehmen – das würde viel für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat tun. Und ohne Vertrauen funktioniert der Rechtsstaat nicht."
Doch wird es das kommen? Nein, in der heutigen BRD nicht! Das werden Politik, Parteien, Medien und ÖRR nicht zulassen. Nur eine Staatskrise oder ein erneutes "1989" könnten dafür sorgen.

Ich teile Ihre Meinung in Bezug auf die Chance auf Veränderung.
Die sonstigen Veränderungen laufen für viele in zu schwacher Dosierung ab.
Der Frosch wird nur langsam erwärmt. Ein anonymer Besuch in den neuen Aufmärschen lässt einen da ziemlich trostlos zurück. Änderung von Innen oder gar eine revolutionäre Situation wie 89 ist in diesem Deutschland 2024 nicht erkennbar. Dafür fehlen auch die Erfahrungen über den Verlust von Freiheit, bei den Bürgern der gebrauchten Bundesländer. Ausnahmen gibt es natürlich auch da, aber deren Reichweite ist doch stark begrenzt und deren Handeln wird daraufhin auch kaum wahrgenommen. Für den Rest reicht das normale Framing, der Protest der Bauern machte dies deutlich sichtbar.

Es interessiert die Machthaber nicht was wir „Brauchen“. Sie brauchen den Zugriff auf diese Institutionen und sie haben die Mittel diesen Zugriff zu behalten.
Es geht nur aus dem Volk heraus. es zu ändern. Es gibt allerdings mMn nur zwei Möglichkeiten:
1.Wahlen = Nachteil, zu ungewiss und langwierig.
2.Das die Eliten des Rechts tätig werden und medial das Volk aufklären.
Nachteil: 2 Juristen, 3 Meinungen. Viele dieser Experten profitieren von dieser Politik.
Die, die versuchen Fehlentwicklungen zu benennen werden stigmatisiert und geben nach dem Motto: Mein Hemd sitzt mir näher, auf.
Es bleibt nur die AfD. Auf Maaßen zu setzen könnte ein Fehler sein. In einem
Video-Interview von heute auf YouTube hat er gesagt: ich zitiere, eine Allein-Regierung der AfD macht ihm Sorge. Sein bevorzugter Koa-Partner ist die CDU/CSU. Merz aber hat eine Koalition mit den Grünen nicht ausgeschlossen. Sollte WU und CDU keine Mehrheit bekommen gehen sie mit den Grünen eine KOA ein.
Es bleibt nur die AfD.

Wolfgang Döbler | Mo., 19. Februar 2024 - 12:06

Der Gedanke an Obrigkeit ist mir kürzlich gekommen. Nach langer Zeit.

Wenn ich davon ausgehe, dass viele der gegen die AfD protestierenden sich der Demonstration angeschlossen haben, weil eine Partei das Rahmenprogramm übernommen hat, die einen gewissen demokratischen Ruf hat - und ich dann an die Tonlage unseres Verteidigungsministers denke, dessen Chef ja selbst kürzlich von Ausweisung in großem Stil gesprochen hat, denke - dann fällt mir automatisch dieser Begriff ein.

Unsere Obrigkeit entscheidet inzwischen über Recht, körperliche Unversehrtheit (beim Thema Geschlechtsumwandlung), die Sprache und allgemein über Moral. Das da das Vertrauen in die Politik nicht mehr vorhanden ist, braucht niemanden zu wundern.

Was mich interessiert, ist die Frage, was können wir als einfache Bürger tun, um staatliche Organe, aber inzwischen ja auch Wissenschaftler in einer Demokratie zu unterstützen. Ein Kreuz an der richten Stelle nutzt nichts mehr.

A.W.Mann | Mo., 19. Februar 2024 - 12:29

Natürlich nur eine ironische Betrachtung.
Die Landtagswahlen in den neuen Bundesländern könnten diese Frage letztendlich und wohl auch endgültig beantworten. Ich sehe jedoch bei "unerwünschten Wahlergebnissen", keine Möglichkeit diese Wahlergebnisse auch umzusetzen. Die "Zivilgesellschaft" wird uns davor bewahren. Es wäre schön ab und an, nicht recht zu haben.

Tomas Poth | Mo., 19. Februar 2024 - 14:19

Nicht nur die Staatsanwaltschaft hängt am politischen Gesinnungsbandel.
Unsere Richterschaft ist ebenso politisch abhängig, wird vom Parteienproporz gewählt, bis hinauf zum BVerfG.
Viele Strukturen in Buntland müssen vom Parteienproporz befreit werden!

Thomas Romain | Mo., 19. Februar 2024 - 19:28

Antwort auf von Tomas Poth

Hier bzw im Artikel liegt offenbar ein Mißverständnis vor. Die Gerichte gehören zur Judikative und sollten damit unabhängig von der Exekutive (Regierung) und Legislative ( Parlament) sein.
Die Staatsanwaltschaft hingegen ist Teil der Exekutive und damit schon von daher in gewisser, natürlicher Verbindung zur Regierung. Das ist übrigens in den angelsächsischen Ländern (und vielen anderen) ganz ähnlich.

... trotz der postulierten Trennung von Legislative, Judikative und Exekutive ist diese leider nicht gewährt, weil die Parteien, der Parteienstaat überall seine Füße in der Tür hat. Nachzulesen unter anderen in Wiki/Richterwahlausschuss.

Gerhard Lenz | Mo., 19. Februar 2024 - 14:37

Da orakeln manche, DE wäre längst eine Diktatur. Und das, obwohl sie jeden Tag verbal über unsere Demokratie herfallen. Und es wahrscheinlich auch morgen noch dürfen. Ohne dass wenig später irgendwelche Herren vor der Tür stehen, und dem/der Demokratiegegner*in eine Freifahrt in die Verbannung spendieren. Oder einen kostenlosen Fenstersturz.
So ganz anders wie in Russland, dass - absurder geht es nicht - zumindest von einigen der ständig über diktatorische Zustände Klagenden als Vorbild gepriesen wird - ein "Führer (Putin)" mit harter Hand macht es eben möglich!

Die Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten ist bedenklich, aber keine signifikante Einschränkung des Rechtsstaates. Noch - nächster Unterschied zu Russland - werden Urteile nicht am Regierungssitz vom obersten Despoten entschieden. Im Übrigen handelt es sich um ein Relikt aus Adenauers Zeiten. Selbst die angeblich einst so strunzkonservative CDU änderte daran nichts.

Dr.Andreas Oltmann | Mo., 19. Februar 2024 - 14:52

Vielen Dank für Ihren treffenden Kkommentar, Frau Lehmann!
Unabhängige Staatsanwaltschaften, frei von jeglicher politischen Einflussnahme, sin der Garant für eine freie Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie auf dem Boden unseres Grundgesetzes.
Das deutsche System kann vielleicht über europäische Gremien geändert werden - und muss geändert werden. Denn die Politiker hier im Lande werden sich nicht freiwillig um Macht und Einfluss bringen.

Lieber Dr. Oltmann, ich bin mir gar nicht so sicher, ob sich im "Staate Dänemark" signifikant etwas zum Guten ändern würde, bekämen deutsche Staatsanwaltschaften andere Hierarchien. Trotzdem würde ich die Abschaffung der politischen Einflussnahme da grundsätzlich sehr begrüßen.
Was ich am prekärsten erachte, ist die unumstößliche Tatsache, dass es in Deutschland seit der Ära Merkel ein katastrophales Verhältnis zum rechtsstaatlichen Handeln gibt, indem es nämlich teilweise nach persönlichem Gusto abgeschafft wurde. Merkel hat mehrfach ihre privaten, persönlichen Moralvorstellungen über Recht und Gesetz gestellt. Und zwar ohne großes Aufsehen. Die gesamte gesellschaftliche Elite, die Medien, die etablierten Parteien und ihre Politiker, Mandatsträger, Wissenschaftler, Künstler, Universitäten, wer auch immer politische u. gesellschaftliche Partizipation hatte: Sie haben alle das Maul gehalten. Aus drei chinesischen Affen wurden 80 Millionen Affen! Willkür & Machtmissbrauch wurden legitim!

Bernhard Marquardt | Di., 20. Februar 2024 - 09:43

hat sich als erstes (west-)europäisches Land Italien kurz nach dem Ende des zweiten Weltkrieges in die Verfassung geschrieben. Spanien nach dem Ende der Franco-Diktatur.
Die meisten (freien)Länder Euroas sind bald darauf diesem Schritt gefolgt.
Übrigens auch Polen, als Eintrittsbedingung in die EU. Was die vormalige Regierung dort gerne rückabwickeln wollte.
Nur in Deutschland und Österreich gibt es bis heute keine verfasste Gewatenteilung.
Die Folgen sind aktuell zu besichtigen.

in der Merkel-Ära, die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten, wurde von der Regierung abgelehnt. Nicht zuletzt mit der Begründung, dass im Parlament und auch in den Länderkammern dafür keine Mehrheiten zu erkennen seien.
Fazit: Regierungen in Bund und Ländern, bzw. die sie tragenden Parteien denken nicht im Traum daran, ihre Macht über Justiz in Form der Auswahl der obersten Richter freiwillig aus der Hand zu geben.
Gewaltenteilung ist hierzulande ein hohler, im öffentlichen Bewusstsein nicht verankerter Begriff geblieben.
Deutschland hat die Demokratie nicht selbst erworben, nicht annähernd tiefgreifend gelernt, sondern nach dem Krieg von den westlichen Siegermächten geschenkt bekommen.
Und soeben ist Deutschland, respektive dessen aktuelle Regierung, im Begriff, dieses Geschenk names "Freiheitlich demokratische Grundordnung" ohne Not in den Müll zu werfen.
Sollte Churchill Recht behalten mit seiner Äußerung, Deutschland sei zu einer Demokratie nicht fähig?