Erika Steinbach
Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung / dpa

Staatsgeld für AfD-Stiftung? - Ein Lehrstück zum Verhältnis von Macht und Recht

Jahr für Jahr erhalten die politischen Stiftungen der Parteien mehrere 100 Millionen Euro aus der Staatskasse. Damit wird die politische Bildungsarbeit finanziert, die diese Stiftungen leisten (sollen). Eine Stiftung allerdings ist ausgeschlossen: die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht. Wenn es nach der Mehrheit im Bundestag geht, soll das auch so bleiben. Die AfD hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Wie stehen ihre Chancen?

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

So erreichen Sie Volker Boehme-Neßler:

Die Stiftungen der politischen Parteien erfüllen wichtige Aufgaben. Vor allem engagieren sie sich professionell in der politischen Bildung. Das ist auch nötig. Demokratie ist eine anspruchsvolle Regierungsform. Sie setzt ein Minimum an politischem Wissen, Verständnis und Fähigkeiten bei den Bürgern voraus. Jedenfalls das Demokratie-Ideal verlangt, dass sich die Bürger mit ihren Angelegenheiten beschäftigen und sich informiert beteiligen, in welcher Form auch immer. Sie müssen auch miteinander reden und Kompromisse finden können. Das ist alles nicht selbstverständlich – und schon gar nicht angeboren. Die klassischen Bildungsinstitutionen allein können das nicht sicherstellen. Vor diesem Hintergrund ist es legitim, dass der demokratische Staat die Stiftungen finanziert. Aber im demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes darf die Finanzierung durch Steuergelder keine willkürliche und intransparente Angelegenheit sein.

Politische Bildung in staatlicher Hand?

Das Grundgesetz hat eine bestimmte Vorstellung von der Demokratie. Es will eine offene und pluralistische parlamentarische Demokratie, in der alle Bürger frei ihre Meinung sagen können. Selbstverständlich ist in dieser Demokratiekonzeption auch Platz für harte und grundsätzliche Kritik an allem, auch und gerade am Staat. Eine herrschende Meinung, der alle Bürger – und Wähler – kritiklos folgen, ist dem Grundgesetz ein Gräuel. Diese Demokratievorstellung hat Folgen für die Finanzierung der politischen Bildung. Der Staat darf nicht willkürlich die Stiftungen finanzieren, die ihm kritiklos nahestehen. Er muss das gesamte politische Spektrum beachten.

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Gerhard Lenz | Mi., 26. Oktober 2022 - 18:12

Extremistische Parteien - also vor allem die AfD- müssen politisch bekämpft werden. Ansonsten muss man sie also wie alle anderen Parteien behandeln?

Man kann es drehen, wie man will: Hätte man die Nazis politisch bekämpfen können? Mit welchem Erfolg?

Extremisten stellen sich nicht einem Wettbewerb, der mittels Diskussion in aller Öffentlichkeit ausgetragen wird. Es gibt mittlerweile ganze Bücher, die extremistische oder wenigstens widerliche Aussagen der AfD dokumentieren.
Wie will man mit Gauland darüber diskutieren, ob man die Taten der Wehrmacht würdigt? Wie mit Hoecke über die erinnerungspolitische Wende? Wenn die Antwort - sofern überhaupt eine kommt - doch nur den Hinweis auf irgendwelche "Machenschaften" des Staates enthält oder irgendwelches wirre Zeug über Vaterlandsverrat oder anderen Quatsch?
Was würde die AfD mit staatlicher Förderung machen?
Antwort: Rechtsextremistische Strukturen ausbauen. Und: Den Kampf gegen Rechtsextremismus nach Möglichkeiten behindern.
Wettbewerb?

Ob es Ihnen nun passt oder nicht, solange die AfD keine verfassungswidrige Partei ist und vom BVG verboten wurde, ist sie so zu behandeln wie andere Parteien auch. Gefühlte Verfassungsfeindlichkeit ist kein justiziabler Tatbestand. Soll doch Ihre SPD oder eines der anderen Verfassungsorgane einen Verbotsantrag stellen, dann ist das Thema so oder so erledigt. Nur was Sie hier von sich geben, ist Beliebigkeitsdemokratie, in dem sich die etablierten Parteien den Staat zur Beute gemacht und die Gewaltenteilung unseres ziemlich guten GG ausgehobelter haben.

Ich fürchte Sie irren, lieber Herr Bühring. Das Parlament hat vorgestern um 23°°h im sog. „Omnibusverfahren“ (kurzfristig angehängt an ein anderes zur Abstimmung anstehendes Gesetz) den § 130 StGB (Volksverhetzung) verschärft. Damit ist vieles als strafbar möglich, was bisher von der Meinungsfreiheit gedeckt war. Warten wir darauf, was die Justiz da alles als Rassismus, Hetze usw. als Straftat mit bis zu 4 Jahren Gefängnis zur Anklage bringt.

Nicht ganz richtig, was Sie sagen. Nach Artikel 21(3) GG kann eine Partei auch dann von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, wenn sie nicht verboten worden ist. Und anders als das Parteiverbot „setzt der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht voraus, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch erreichen kann.“

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahren…

In diesem Passus ist zwar von parteinahen Stiftungen nicht die Rede, aber im Grundgesetz steht auch nichts davon, dass Parteien einen unmittelbaren Anspruch darauf haben, dass ihnen nahestehende Stiftungen gefördert werden.
Mal sehen, wie Karlsruhe hier entscheidet. Sollte es die Klage der AfD abweisen, dann wird im Forum wahrscheinlich wieder von einem Abendessen in Berlin zu lesen sein. Ich freu mich schon drauf.

Was nun: Ich halte ihre Einlassung für vereinfachend, zu selbstgewiss und letztlich eben auch für antidemokratisch. Und doch bin ich für eine Akzeptanz auch von Meinungen vom linken Rand, wie vom rechten Rand. "Ein flüchtiger Blick" reicht eben nicht für eine Verurteilung. Und eine Demokratie sollte sich an ihre Regeln halten. Auch wenn es manchem ein Dorn im Auge ist, weil "zu umständlich".

Die Rechtslage ist eindeutig: nur das BVerfG kann eine politische Partei verbieten. Wenn der Bundestag kein entsprechendes Verfahren einleiten will, müssen alle Stiftungen gleich behandelt werden. Ein "kaltes " Verbot ist nicht zulässig.

Widerliche oder gar extremistische Aussagen sind immer relativ und kommen von jeder Partei.
Derzeit – angesichts der weltweiten Lage, vor allem aber in Sachen Ukraine – Krieg – sind die einzigen „nicht extremen“ Parteien die beiden äußeren, AfD und Linke.
Auch das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen.

Ihre Vorstellung von Demokratie – links, die Obrigkeit gibt vor und die Untertanen gehorchen – ist nicht unbedingt die allgemeine.
Und: die AfD stellt sich sehr wohl dem Wettbewerb, fordert von den Altparteien, sie mit Argumenten zu widerlegen und bekommt was?
Dumme Sprüche in Form von „mit Nazis reden wir nicht“.
Ein Armutszeugnis für unsere Demokratie, zeigt sie nicht nur den Unwillen, sie zu leben, sie zeigt ein erschreckendes Maß an Unkenntnis (ob gewollt oder aus Mangel an Bildung) in Sachen Drittes Reich.
Man merkt immer mehr: diesem Land fehlt eine Opposition. Nicht deshalb, weil sie nicht da ist, sondern weil sie es nicht „geben darf“.
Dieses Land muss noch viel lernen.

Wer auf einem Holocaust-Denkmal rumhampelt und dabei schlechte Witze macht, der ist nicht relativ geschmacklos. Wundert es, dass es sich mal wieder um einen AfDler handelt?
Wer den Deutschen vorwirft, sie hätten einen Wirtschaftskrieg gegen Russland entfacht (Wagenknecht) oder den USA vorwirft, sie trügen die Hauptschuld am Überfall Russlands auf die Ukraine (Hoecke), der zeigt, dass die Ränder sehr wohl extrem argumentieren - anders, als Sie es uns glauben machen wollen.

Wer unsere Demokratie so wie Sie definiert: "die Obrigkeit gibt vor und die Untertanen gehorchen", der zeigt ein ganz besonders mangelhaftes "Demokratieverständnis" - weil es ihn offensichtlich wurmt, dass sich die Massen nicht endlich erheben oder mindestens die rechtsextremistische AfD zur stärksten Partei machen.

Es darf erwartet werden, dass eine AfD-nahe Stiftung solche erheblichen Demokratiedefizite noch verstärkt, extremistisches Denken fördert und nebenbei rechtsextremistische Strukturen weiter ausbaut

Wolfgang Tröbner | Mi., 26. Oktober 2022 - 18:20

Dem Autor sei für seinen fairen Artikel gedankt. Auch für seine Schlussfolgerung, dass man, wenn man die Verfassung ignoriert, diese beschädigt. Denn die Verfassung gilt für alle, ob links oder rechts. Also auch für die AfD. Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz kann kein Argument sein, der Desiderius-Erasmus-Stiftung finanzielle Zuwendungen zu verwehren. Auch Teile der Linken bzw. einzelne Linken-Politiker wurden/werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Das war für den Bundestag allerdings nie ein Hindernis, die den Linken nahestehende Luxemburg-Stiftung mit Geldern zu bedenken. Es wäre sehr schön, wenn die Parlamentarier des Bundestages auch im Falle der AfD gelegentlich in das Grundgesetz schauen: "Die Antwort des Grundgesetzes ist eindeutig. Feinde der Demokratie ... müssen politisch bekämpft werden ... Haushaltsgesetze und willkürliche bürokratische Winkelzüge sind keine Instrumente, die die Verfassung erlaubt." Das, was der Bundestag macht, grenzt jedoch an Willkür

Manfred Westphal | Mi., 26. Oktober 2022 - 18:20

Sinnvoll wäre es, wenn die Parteien ihre Stiftungen selber finanzieren würden, aus den hohen staatlichen Parteizuwendungen, aus den Beiträgen und Spenden und nicht noch zusätzlich den Steuerzahler melken.
Immerhin sind die Stiftungen Einkommensquelle für altgediente Parteipolitiker und sie informieren ja nicht neutral sondern parteipolitisch. Erhebliche Geldern fliessen auch weiter an NGOs, die auch nicht neutral arbeiten.

Diese „Parteinahen Stiftungen“ sind doch der Versorgungverein für abgewählte
„verdienstvolle Politiker“ und gehören n i c h t staatlich alimentiert. Oder denken wir an die 40.000 € Stipendium die von der Grünen nahen Böll- Stiftung an Baerbock geflossen sind. Letztendlich waren es Steuermittel. Mit welcher Legimentation? Aber mit einer Halbseidenen Begründung.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Markus Michaelis | Mi., 26. Oktober 2022 - 18:49

Die explosive Frage sehe ich gar nicht so sehr im Verhältnis von Macht und Recht.

Die explosive Frage dahinter scheint mir die nach universellen Werten. Ich denke es geht zum Teil um die Angst davor, dass rechte Parteien, einmal an der Macht, die Demokratie abschaffen und mit Gewalt regieren. Aber es scheint mir offensichtlich nicht nur das zu sein. Es geht um eine tiefe Ablehnung bestimmter Sichtweisen und Werte. Und andererseits um die unbedingte (also nicht "demokratisch zerredbare") Gültigkeit anderer Werte. Diese Werte werden mit dem Menschsein selber assoziiert - Menschlichkeit, Menschenrechte etc.

Die explosive Frage scheint mir, ob es solche Werte gibt, welche das sind, was sie alles festlegen, was nicht, wie wir damit umgehen, dass das in der Welt sehr verschieden gesehen wird, wer berechtigt ist zu urteilen, was darunter fällt.

Maximilian Müller | Do., 27. Oktober 2022 - 05:10

Antwort auf von Markus Michaelis

Eine Demokratie ist keine Philanthropie. Wenn die Mehrheit der Wähler geschlossene Grenzen, russlandfreundliche Politik und Deutschland First möchte, dann muss unsere Demokratie das liefern. Und es sind die Altparteien, die unser System missbrauchen, um das zu verhindern, indem sie ihre Machtposition nutzen, um den politischen Gegner zu delegitimieren. Ein fairer Wettbewerb findet nicht statt.

Die AfD mag der Feind der Demokratie sein, wie die Altparteien sie sich wünschen, der Feind der Demokratie im Sinne unseres Grundgesetzes sind aber die Altparteien.

Thomas Hechinger | Mi., 26. Oktober 2022 - 19:09

Ich bin der Ansicht, die Desiderius-Erasmus-Stiftung sollte keine Staatsgelder erhalten. Alle anderen Stiftungen aber ebensowenig. Die Staatsfinanzierung sollte aus Gründen des Vertrauensschutzes stufenweise in einem angemessenen Zeitraum, und damit meine ich vier oder fünf Jahre, auf null zurückgeführt werden. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung beweist, daß man auch ohne Staatsgelder überleben kann. Die andern Stiftungen können nachziehen und zeigen, daß sie dazu auch in der Lage sind. Ich teile im übrigen die Ansicht des Autors nicht, daß der Staat seinen Bürgern Demokratie erklären muß. Vielmehr ist es doch gerade umgekehrt: Unsere Politiker müssen wieder lernen, daß Demokratie von unten ausgeht. Sie arbeiten im Auftrag der Bürger für die Bürger. Ich brauche keine Politiker, die mich in die Kunst des Händewaschens und den Gebrauch eines Waschlappens einweisen, sondern welche, die Schaden von mir wenden und meinen und meiner Mitbürger Nutzen mehren.

... aber die Finanzierung aller Stiftungen muß dann mit Urteilslegung sofort beendet werden oder im Übergangszeitraum wird DES gleichermaßen gefördert.

Bernd Windisch | Mi., 26. Oktober 2022 - 19:51

"Man muss die AfD nicht mögen oder ihre Ziele teilen (beides tut der Verfasser nicht)" klingt wie der kleine Bruder von....

"Auch die politischen Seminare der Desiderius-Erasmus-Stiftung sind nicht immer mit dem Grundgesetz vereinbar. Das zeigt schon ein flüchtiger Blick auf die Seminarthemen und die Referenten der letzten Jahre."

Mich würde interessieren, welche umstürzlerischen Tendenzen der Verfasser mit einem nur flüchtigen Blick gesehen hat.

Fast möchte man meinen, dass einige Passagen dieses Textes aus der Feder von Herrn Frühling stammen.

Woher kommt diese Angst frei zu reden Herr Boehme-Neßler?

Flüchtig blicken kann ich auch. So habe ich mir das Programm der Desiderius-Erasmus-Stiftung einmal angesehen. Hier bis Mitte November:

Sichere Energie für Deutschland – Versäumnisse und Erfordernisse

Rohstoff- und Energiekrise – Auswirkungen auf unsere Wirtschaft

Aktuelle Aspekte deutscher Sicherheitspolitik

Planungsrechtliche Grundlagen der gemeindlichen Entwicklung

5. Geburtstag der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.

Das trieft ja nur noch so von Rechtsextremismus. Aber wahrscheinlich bin ich nur zu blöd, den Subtext zu verstehen, der sich hinter den harmlosen Titeln verbirgt. Das ist gewiß nur Tarnung. Professor Boehme-Neßler kann mich sicher aufklären. Mit seinem oberflüchtigen Blick.

Jens Böhme | Mi., 26. Oktober 2022 - 19:52

Mir fehlt der Hinweis mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die kassiert als vermeintlich linke, andere sagen linksextremistische Stiftung. Der Bundestag ist ein Verfassungsorgan neben Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und das erwähnte Bundesverfassungsgericht. Ich weiß nicht, ob diese Entscheidung gegen die AfD durch den Bundestag auch Bundesrat und Bundespräsident abnicken mussten. Vermutlich nicht, da diese Gelder dem Bundestag zugesprochen. Wie dieser diese verteilt, ist dessen Sache mit Mehrheitsbeschluss. Dieser Bundestagsbeschluss ist verfassungsklagewürdig.

Sandy Boras | Mi., 26. Oktober 2022 - 19:57

Sehr geehrter Herr Volker Boehme-Neßler,

Sie bleiben in Ihren Artikel der Beweise schuldig, die die Demokratiefeindlichkeit der AFD belegen.
Die Behauptung, dass es so sei, ohne Zitate oder Verweise anzuführen, ist zunächst nur Propaganda!
Damit hat Ihr Artikel genau das Niveau der Mainstream Medien!

Der Autor sagt, im Parteiprogramm der AfD finden sich demokratiefeindliche Inhalte, auch politische Seminare der Desiderius-Erasmus-Stiftung seien nicht mit dem GG vereinbar. Bisher habe ich als pol. Interessierter keinen Beweis dafür gefunden – ganz im Gegensatz zu den veröffentlichten Zielen der Linken, die unsere repräsentative Demokratie ganz offen in eine Räterepublik ändern wollen. Gilt da noch der Grundsatz der Gleichberechtigung des GG?
Die Entscheidung des BVerfG. von 2017 zur NPD halte ich für falsch, weil das Gericht damit die Verantwortung und genau die jetzt angewandte Möglichkeit für „verfassungsfeindliche“ Parteien in die Hände einer BT-Mehrheit legte.
Man muss sich mit den Zielen der AfD nicht einverstanden erklären. Solange diese Veränderungen jedoch in demokratischen Verfahren angestrebt werden, sind diese legitim. Andererseits kann die Frage gestellt werden, ob sehr „kreative“ Auslegungen des GG von Regierung und BVerfG. damit noch konform sind.

Tomas Poth | Mi., 26. Oktober 2022 - 20:36

Bisher ist es ein Lehrstück wie die Alt-Parteien mit ihren rotgrünen Inhalten die Organe des Staates beherrschen, um sich politische Konkurrenz vom Leibe zu halten.
Es ist ein Lehrstück wie unsere Demokratie durch das einseitige und ausschließliche Verständnis dieser Parteien zerstört wird.
Wie wird das BVG entscheiden? Die Besetzung mit Richtern aus dieser Politszene läßt nicht allzuviel Hoffnung.

Armin Latell | Mi., 26. Oktober 2022 - 21:10

Da würden mich die Gründe echt interessieren. Nicht die konstruierten, sondern wirkliche. Dass das BAfVS mittlerweile ein rein parteipolitisches Instrument ist (und damit m.E. per se verfassungswidrig), ist mittlerweile fast jedem bekannt, also ist das Argument "wird beobachtet" Denunziation pur. Betrachtet man die große Zahl undemokratischer Maßnahmen der anderen "Demokraten" gegen die Partei, bleibt nur ein Schluss: das Wort Demokratie ist in diesem Konstrukt nur noch Alibi, etwas wie in "ddr". Was ich besonders empörend finde, ist, dass Herr Boehme-Neßler das alles genaus so gut weiß wie ich, trotzdem biedert er sich schlussendlich mit seinem Artikel dem vermeintlich grünlinken und undemokratischen Zeitgeist an. Die größte Gefahr, die größten Feinde der Demokratie, das hat Frau Wagenknecht eindrücklich beschrieben, sind die Grünen und gleich danach der ganze üble Rest der neuen Einheitsparteien inklusive Linke und Union. Herr B-N glaubt sich wohl als demokratisch.

Urban Will | Mi., 26. Oktober 2022 - 21:36

werden sagen. "Ja, stimmt, wissen wir doch schon alles", die anderen 85 werden der Ungleichbehandlung mit Jubel zustimmen.
Diese Ungleichbehandlung der - ob es den Gegnern nun passt oder nicht - demokratischen AfD, gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass sich D einen rein parteipolitisch gesteuerten "Verfassungsschutz" leistet, der v o r dem totalen Verschieben d pol. Spektrums nach links durch Merkel viell. noch so etwas wie unabhängig war, jetzt aber nur noch ein Instrument d Linken gg "Rechts" ist, zeigt die nach wie vor erschreckende demokratische Unreife dieses Landes. Was nicht passt, wird weg - stigmatisiert anstatt mit Argumenten "bekämpft" (denn sie haben keine, sie haben versagt, das einzige was sie noch können ist der zur Farce verkommene "Kampf gg Rechts").
Der Autor möge noch so gutväterlich daherkommen, er überzeugt nicht. Schon lange müsste es einen Aufschrei v außerhalb d Politik geben wg dieser Ungleichbehandlung. Aber dazu scheint auch er zu feige.

Fritz Elvers | Mi., 26. Oktober 2022 - 22:21

durch die Bardei. Ich lach' mich tot.

Aber immerhin, ich bin mal mit einem SPD-Bus vom Ortverein Lütgendortmund I nach Bonn mitgefahren. Fragestunde: Der Abgeordnete Möllemann wollte wissen, warum Radio Moskau für seine Sendungen keine Postgebühren zahlt.

Nein, es war keine Frage an Radio Erivan, sondern ganz allgemein. Gerstenmeier war noch Bundestagspräsident, Irgend ein Staatssekretär antwortete, dass die Post von Feindsendern kein Geld annehmen dürfe. Ok, Würstchen gab es auch. Wieder zu Hause habe ich erstmal Radio Moskau gesucht.

Stefan Jarzombek | Do., 27. Oktober 2022 - 05:56

Eine Partei die in solchem Maße den Willen der Bevölkerung widerspiegelt wie die AfD, kürzlich in Niedersachsen sogar zweistellig, muß und kann, nach Meinung der Ampel sowie der CDU, scheinbar nur noch mit genau solchen Methoden in Schach gehalten werden, wie man sie der AfD unterstellt. Ich bin der Meinung, hier wird das Täter-Opfer Prinzip ziemlich auf den Kopf gestellt. Demokratie finde ich, sollte auch das Unbequeme (Opposition) aushalten, sonst ist der Ankläger kaum einen Deut besser als der Angeklagte.

H.Stellbrink | Do., 27. Oktober 2022 - 09:09

Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. In allen Bereichen der Gesellschaft bis hin in die Besetzung des BVerfG, das eigentlich die Bürger vor der Willkür durch Politik und Verwaltung und somit seitens der Parteien schützen soll, sich in dieser Funktion aber zuletzt als unzuverlässig erwiesen hat. Unserer Politik und den Medien ist die notwendige demokratische Hygiene abhandengekommen. Sie nutzen zunehmend ihre Machtpositionen, um unliebsame Meinungsäußerungen nicht durchdringen zu lassen. Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit der AfD als Partei wird auch dadurch nicht sachlich richtiger, dass er so häufig wiederholt wird. Diese gebetsmühlenartige Wiederholung erzeugt aber den Anschein der Wahrheit, ein bekanntes psychologisches Phänomen.
Auch der Autor distanziert sich natürlich in dem üblichen erbärmlichen Ritual sofort eilfertig von der Partei, obwohl er die anderen Parteien im Umgang mit ihr nur auf rechtsstaatliche Prinzipien verweist. Es ist beschämend.

Ernst-Günther Konrad | Do., 27. Oktober 2022 - 09:44

Welche Äußerungen sind das denn genau? Welche Themen bei Seminaren sind denn das genau, die auf eine "Abschaffung" des Staates zielen? Noch muss das OVG Münster im Widerspruchsverfahren entscheiden, ob die Beobachtung durch den VS rechtmäßig ist oder nicht. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, auch wenn einzelne Personen noch beobachtet werden dürfen. Ich höre im BT immer von AFDlern in Reden die Aufforderung an die Regierung, sich wieder an das GG zu halten, dass sie in vielen Bereichen bewusst missachten haben und noch immer tun. Warum schreiben Sie denn einen solchen Artikel, dem ich in weiten Teilen durchaus folgen kann, "vorsorglich" hinein, ich zitiere: "... (beides tut der Verfasser nicht)..." Wenn sie selbst bemüht sind, in einem neutralen Artikel das Thema abzuhandeln, bräuchten Sie diesen Hinweis gar nicht, sonst könnte Sie auch bemerken, in welcher Partei sie nicht bzw. Mitglied sind. Lt. letzter Umfrage Kantar für Focus am 22.10.22, AFD sogar 16%, bei anderen 15%.

Hans Schäfer | Do., 27. Oktober 2022 - 09:48

Dient nur dazu der AfD weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen und der Diffamierung/Diskreditierung.

Sie wissen nicht, wie sie der AfD anders beikommen können.
Sie inhaltlich zu stellen, wie man lautstark verkündet hat, dazu sind sie nachweislich, wegen fehlender …….. und allein durch Stühlerücken bisher nicht in der Lage gewesen. Jetzt müssen die von ihnen ins Richteramt gekommenen Richter des BVerfG weitere Abhängigkeit-Schulden begleichen und es richten. Immer gut jemanden durch Abhängigkeit in der Hinterhand zu haben.

Reinhard Benditte | Do., 27. Oktober 2022 - 09:57

…. die Stiftungen finanziert. Ich bezweifle den Sinn und lehne das ab! Nicht der Staat finanziert diese Stiftungen, sondern der Steuerzahler mit über €600 Mio. Diese Stiftungen sind im Sinn der jeweiligen Parteien unterwegs, warum sollen die Bürger diese Stiftungen finanzieren? Die Finanzierung liegt in der Verantwortung der Parteien und die Parteimitglieder stehen in der finanziellen Verantwortung. Herr Boeme-Nessler schreibt u.a.: „Vor allem engagieren sie sich professionell in der politischen Bildung.“ Aus welchen Gründen müssen diese Parteien zum Teil in über 100 Länder vertreten sein, um dort politische Bildung zu betreiben oder anders ausgedrückt, sich in die Politik ausländischer Staaten einzumischen? So unterhält die Heinrich Böll Stiftung Büros in über 34 Ländern, die CDU ist mit über 100 Büros in mehr als 80 Ländern vertreten und die SPD hat 114 Büros in 110 Ländern. Ich habe kein Problem mit all diesen Stiftungen, aber bitte nicht auf Kosten des Steuerzahlers.

Reinhard Benditte | Do., 27. Oktober 2022 - 10:37

„ Die Verfassung gilt für alle. Es geht ihr darum, politische Übergriffe auf die Freiheiten der Bürger zu verhindern und die Ausübung politischer Macht vernünftig zu begrenzen.“! Diese Aussage ist zur Utopie geworden. Die Verfassung wurde über Jahre ausgehöhlt; politische Übergriffe auf die Freiheiten der Bürger haben sich in den letzten zwei Jahren beschleunigt.

Er schreibt weiter: „Das Verfahren stellt auch die explosive Frage nach dem Verhältnis von Macht und Recht.“ Es geht nur noch um Macht und Geld! Frau Merkel hatte es mit Ihren Worten und Taten gezeigt und die jetzige Koalition ist um keinen Deut besser. Man will deshalb einen Konkurrenten mit allen Mitteln ausschalten. Diese Anstrengungen der Parteien (RotGrünSchwarzGelb) zur Ausschaltung der AFD laufen seit vielen Jahren auf verschieden Schauplätzen und der Versuch keine Gelder für die Stiftung der AfD freizugeben ist ein weiterer Mosaikstein. PS: aus meiner Sicht ist die Finanzierung aller Stiftungen der Parteien illegal!

Hans Schäfer | Do., 27. Oktober 2022 - 13:52

Dient nur dazu der AfD weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen und der Diffamierung/Diskreditierung. Sie wissen nicht, wie sie der AfD anders beikommen können.
Sie inhaltlich zu stellen, wie man lautstark verkündet hat, dazu sind sie nachweislich, wegen fehlender …….. und allein durch Stühlerücken bisher nicht in der Lage gewesen, jetzt müssen die von ihnen ins Richteramt gekommenen Richter des BVerfG weitere Abhängigkeit-Schulden begleichen und es richten. Immer gut jemanden durch Abhängigkeit in der Hinterhand zu haben.