Ein Kind wird geimpft
Keine Impfung, keine Kita: Das höchste Gericht findet es in Ordnung / dpa

Entscheidung zur Masernimpfpflicht - Bundesverfassungsgericht: Wieder eine verpasste Chance

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht zurückgewiesen. Eine wirkliche Überraschung war das nicht. Denn das Gericht bleibt seiner Linie treu, die es schon vor einigen Monaten in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht begonnen hat. Das ist keine gute Nachricht. Vom Hüter der Verfassung bleibt wenig übrig.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Es gibt keine direkte Masernimpfpflicht für Kinder. Wer sein Kind nicht impfen lassen will, muss das nicht tun. Trotzdem ist der Impfdruck auf die Eltern enorm. Im Masernschutzgesetz von 2020 legt der Gesetzgeber fest: Kinder, die keine Impfung gegen Masern nachweisen können, dürfen nicht in Kitas oder ähnlichen Einrichtungen betreut werden. Theoretisch bleibt den Eltern eine Wahl. Sie können ihre Kinder impfen lassen. Dann hat der Nachwuchs alle Möglichkeiten der so wichtigen frühkindlichen und vorschulischen Förderung. Oder sie lassen die Kinder nicht impfen. Das nimmt ihnen viele Fördermöglichkeiten, und die Eltern haben größere Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Praktisch ist das keine echte Wahl. Das ist eine indirekte Impfpflicht. Und damit kommt die Verfassung ins Spiel.

Eingriff in Grundrechte

Das Bundesverfassungsgericht arbeitet in seiner Entscheidung völlig zutreffend heraus, dass die indirekte Impfpflicht in zahlreiche Grundrechte eingreift, die das Grundgesetz garantiert. Die Verfassung sieht die Pflege und Erziehung der Kinder als das „natürliche Recht der Eltern“ an. Zum Elterngrundrecht gehört auch die Fürsorge für die Gesundheit des Kindes, also etwa die Frage nach einer möglichen Impfung. Der vom Gesetz aufgebaute Impfdruck greift zusätzlich – das liegt bei einer Impfung auf der Hand – in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit des betroffenen Kindes ein. Es ist eine immunologische Binsenweisheit: Eine Impfung ist kein „kleiner Pieks“, sondern mindestens ein starker Impuls für das Immunsystem – und damit ein erheblicher Eingriff in die Gesundheit mit Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken. Nicht zuletzt geht es auch um das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Kinder. Ohne Impfung dürfen sie nicht in die Kita. Das hat Auswirkungen auf ihre weitere soziale und psychische Entwicklung.

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Marius König | Fr., 19. August 2022 - 13:13

hat meiner Meinung nach vollkommen richtig entschieden. Freiheit, Freiheit, Freiheit über alles...das hört man ständig. Gegenseitige Verantwortung in einer Gesellschaft in der wir nun mal alle leben dagegen ist scheinbar out. Vielleicht sollten wir auch Polio mal wieder zur Diskussion stellen. Warum eigentlich dagegen impfen? Ich sehe es so, Fundfunkbeitrag weg! Bei Information und "Unterhaltung" brauche ich keinen Babysitter. Aber bei medizinischen Relevanten Themen, die darüber hinaus über Jahre bewiesene, positive Ergebnisse erzielen, muss ich mich und meine Kinder nicht in Gefahr bringen wegen einiger Demokratie-Outlaws.

ingo Frank | Fr., 19. August 2022 - 15:19

Antwort auf von Marius König

Ich habe die Masern noch als Kind erdulden müssen und so weit ich mich erinnere, mittels Salben und Tinkturen? den Rückreiz erträglich hielt. Fieber weiß ich nicht mehr. Egal wie dem auch sei. Beim Impfen gegen Masern fehlt mir bei allem Pro & Kontra der Hinweis darauf, dass der Impfstoff schon seid Jahrzehnten angewandt wird. Mein Freund, ein Internist, sagte beim Beginn Corona, dass die reine Entwicklungszeit für einen Impfstoff etwa 10 Jahre dauert. Und in den unterschiedlichen Zeitabläufen sehe ich das Problem. Mit dem Coronaimpfstoff wurde schlicht und ergreifend die Angst der deutschen Bevölkerung, die man verstehen kann….., ausgenutzt um ein Mittel zu testen. Nebenwirkungen wurden ausgeschlossen, Spätfolgen ebenso. Und nun, 1 1/2 Jahre nach Impfstoffeinsatz kommen Dinge ans Licht die doch Nebenwirkungen und Langzeischäden beschreiben. Auch ich sprang auf den Zug der „Ängstlichen“ auf (Alter, Diabetes, Bluthochdruck) und habe mich 3x impfen lassen. Danach: Dauerschnupfen? ? ?

Jens Böhme | Fr., 19. August 2022 - 19:07

Antwort auf von Marius König

Wenn die Impfungen richtig, wichtig und gesundheitlich nötig wären, wären sie per Gesetz verordnet. Alle anderen Pro-Impf-Bekenntnisse, egal wie bewiesen positiv sie auch seien, sind freiwillige Entscheidungen des Bürgers. Freiwillige Entscheidungen der Mehrheit sich impfen zu lassen, ist kein Impfgesetz. Anderes Beispiel: Mehrheit bevorzugt aus gesundheitlichen Gründen vegetarisches Essen, obwohl es nicht gesetzlich verordnet. Dadurch dürfen und können keine Nachteile per ungeschriebenen Gesetz für z.B. Geflügel- und Rindfleischkonsumenten abgeleitet werden.

Brigitte Miller | Fr., 19. August 2022 - 14:11

wie z.B. Evidenzmediziner Prof. Dr. Andreas Sönnichsen äussern sich so:
Nach seinen Recherchen ist eine „Impfung für Kinder ein schweres Verbrechen“. Der mögliche Schaden überwiege bei weitem einen kaum erkennbaren Nutzen."
Sönnichsen hat jetzt eine Evidenz-Zusammenfassung der Covid-Impfung veröffentlicht und sieht schwere Mängel sowohl in den Zulassungs- als auch in den Beobachtungsstudien.

Christoph Kuhlmann | Fr., 19. August 2022 - 15:03

"3178 Masernfällen in Deutschland ausgehen. Die Sterblichkeitsrate liegt zwischen 0,01 und 0,1 %."
a) Die geringe Anzahl der Menschen, die an Masern erkranken beruht auf einer hohen Anzahl von Geimpften. Schwere Nebenwirkungen treten bei einer einstelligen Anzahl von Personen pro einer Million Geimpfter auf. Ansteckungen mit Masern haben sehr viel häufiger lebenslange Nebenwirkungen als Impfungen. Der Mensch hat ein Recht auf Irrationalität, allerdings auch darauf von der Irrationalität seiner Mitmenschen weitgehend verschont zu bleiben. Dieser Abwägungsprozess im Spannungsfeld zwischen
Medizin und Politik ist für Laien kaum noch zu beurteilen. Das sit definitiv problematisch. Rationalitäten entstehen grundsätzlich auf gesellschaftlicher Ebene und sind kontingent. Bis jetzt hat Deutschland gute Erfahrungen mit der Impfpflicht gemacht. Deswegen wird eine Mehrheit die Impfpflicht in vielen Fällen befürworten.

aktuell ist der mRNA Spritzenstoff. Über den gibt es nämlich keine jahrelangen Erfahrungswerte. Außerdem hat er, und das ist ein weiterer Punkt, nur eine bedingte Zulassung. Warum? Weil die vorgeschriebenen Studien noch nicht abgeschlossen sind. Zudem ist die Herstellung und vor allem die angedachte Wirkungsweise im Körper nicht zu Ende gedacht, und es ist fraglich, ob das dann überhaupt genau so funktioniert. Von wegen Immunität. Von wegen "nebenwirkungsfrei". Die Deutschen würden zustimmen, weil ihnen nur, wenn überhaupt, die Hälfte erzählt wird. Und da ist noch viel gelogen.

Hans Jürgen Wienroth | Fr., 19. August 2022 - 16:06

Vorab: Ich bin starker Befürworter der Impfung gegen die sogen. „Kinderkrankheiten“, deren Impfstoffe seit Jahren so oder in ähnlicher Form (jede Änderung ist sorgsam zu prüfen!) verabreicht werden. Das ist bei den neuartigen mRNA-Corona-Impfstoffen ganz anders!
Das BVerfG hat mit dem Beschluss (dieser wird ggf. ohne Verhandlung, d. h. nur mit Stellungnahmen beider Seiten verkündet) eine große Chance vertan, indem es sich selbst die Argumente „gesucht“ hat. Eine Verhandlung hätte den Antragstellern Gelegenheit gegeben, die eigenen Argumente vorzutragen, auf die Argumente der Antragsgegner einzugehen, diese ggf. zu widerlegen usw., also eine Diskussion zu führen.
Gilt die Impfnachweispflicht nicht auch für Schulen? Wie ist die Abwägung des Gerichtes gegen die bestehende Schulpflicht für Kinder bis zum 9. Schuljahr? Müssen ungeimpfte Kinder zur Schule oder wird eins von beidem ausgesetzt?

M. Bernstein | Fr., 19. August 2022 - 16:13

Impfen ist eben kein Bonbon-Lutschen und deshalb muss es auch eine Abwägung geben wie hoch das Gefahrenpotential tatsächlich ist. Wenn eine Krankheit praktisch nicht mehr auftritt und die Risiken der Impfung damit auf dem Niveau des Schutzes stehen, dann stellt sich die Frage, ob eine Impfpflicht angemessen ist. Etwas anderes wäre ein akuter Ausbruch.
Auch müssen weitere Überlegungen angestellt werden. Mit der Impfung wird nur ein Risiko ausgeschlossen, die Frage steht aber auch, ob die Impfung insgesamt keinen Schaden anrichtet. Es könnten z.B. andere Erkrankungen anstelle der gegen die geimpft wurde auftreten bzw. begünstigt werden. Ob es solche Untersuchungen für Masern gibt, kann ich nicht sagen, aber solche Untersuchungen, die alle Auswirkungen betrachten werden durchaus angestellt.

Armin Latell | Fr., 19. August 2022 - 16:46

vollumfänglich zu. Schließlich hat er bemängelt, dass die Verfassungsrichter ihre Pflicht, den übergriffigen Staat, und das ist er in nicht geringem Ausmaß, zu schützen, nicht im geringsten mehr wahrnehmen. Dafür gibt es in der jüngeren Vergangenheit, insbesondere seit der Merkelgünstling Harbarth in das Amt des 1. Vorsitzenden gehievt wurde. Wenn ein Herr König hier von Demokratie Outlaws schwurbelt, kann man ihm attestieren, dass er Demokratie zwar schreiben kann, aber nicht verstanden hat. Wer die aktuellen Diskussionen um die sogenannte "Corona Schutzimpfung" wirklich verfolgt, hat erkannt, dass von den verantwortlichen Politikern gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Von den täglich sich selbst widersprechenden Twittereien eine Lauterbachs mal abgesehen. Da bin ich kein Demokratie Outlaw, sondern um meine Gesundheit besorgt. Ich habe die Masernimpfung damals bekommen, warum sollen die Kombistoffe so viel besser sein? ms Hörige können das nicht verstehen.

H. Stellbrink | Fr., 19. August 2022 - 16:57

Wie beim de facto-Zwang zur SARS-CoV-2-Impfung soll auch hier der Einzelne zum Eigenschutz gezwungen werden. Das greift tief in das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Der Verzicht auf die Masern-Impfung bei Kindern ist sicherlich aus medizinischer Sicht ein Fehler. Man muss aber nicht jede Entscheidung seiner Mitmenschen verstehen. Man darf schließlich auch eine Grippeimpfung verweigern und die Konsequenz als allgemeines Lebensrisiko in Kauf nehmen. Die wenigen Masern-Nichtgeimpften werden entweder durch die Herdenimmunität (der Anderen) geschützt oder infizieren sich, mit dem o.g. geringen Sterblichkeitsrisiko. Sie könnten praktisch nur Nichtgeimpfte infizieren oder massiv Immunsupprimierte, die ohnehin nicht in eine Kita gehören. Wieso also der Zwang? Die Begündung ist nicht rational, die Freiheitseinschränkung nicht vertretbar. Ein weiteres Zeichen dafür, dass den Deutschen die Gleichheit immer schon wichtiger ist als die Freiheit.

Dabei kommt es m.E. darauf an, ob es sich dabei um eine gleichbleibende Anzahl handelt oder ob sich die Risiken nicht auch durch äußere bzw. andere Faktoren verändern. Ein kurzer Blick in eine Statistik, die nach heutigem Stand der Dinge als unbequem zu bezeichnen sein dürfte, zeigte eine ca. Vervierfachung der Erkrankungen/Infektionen von 2014 auf 2015. Das lässt, so unerquicklich das für manchen sein mag den Schluss zu, dass der Zuzug aus Ländern, in denen die Bevölkerung nicht in dem Maße grundimmunisiert ist, zumindest ein Gedanke über Zusammenhänge wert sein sollte. Ich las auch von einer z.B. vom Balkan übertragenen Virusvariante, die kurzzeitig zu erhöhten Zahlen führte. Im Übrigen kann ich mir kaum vorstellen, wie es Eltern erginge, sollte das gesunde noch nicht geimpfte Baby (U11 Monate)eine der hoch gefährlichen und der Anzahl nach viel höheren Komplikation wie eine Gehirnentzündung mit lebenslanger Schwerstbehinderung erleiden, die das Kita-Geschwisterkind heimbringt.

Chris Groll | Fr., 19. August 2022 - 17:44

Diese Verfassungsrichter von Merkels Gnaden sind vom „mutigen Hüter der Verfassung zum unkritischen Unterstützer der Regierungspolitik“ geworden.
Am 19. August 1947 verkündeten Richter des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg ihr Urteil gegen medizinische Zwangsexperimente an Menschen. Es lautete:
„Nie wieder Zwangsmedizin!“
Wer freiwillig einem Eigriff an seinem Körper zuläßt oder sich impfen/spiken läßt, für den ist das alles unerheblich sicherlich auch richtig.
Aber diese „unfreiwilligen Impfungen/ Spikungen“ erfolgen unter Zwang. Sei es, daß man beruflich benachteiligt wird, ausgegrenzt wird , die Kinder nicht in die Kita schicken kann oder wie immer benachteiligt wird.
Dies alles ist einer rechtsstaatlichen Demokratie unwürdig und wie Sie schreiben, kein guter Weg.
Allerdings hat sich meinen Augen der Rechtsstaat zu einem sozialistisch/totalitären Staat gewandelt. Das ist traurig, wird aber vom Bürger/Wähler honoriert.

Gerhard Lenz | Fr., 19. August 2022 - 17:48

Herr Boehmer-Neßler bleibt sich treu, und verkündet das, was ihm bereits während der Corona-Pandemie zu den Entscheidungen des Verfassungsgerichts eingefallen ist.

Die Impflicht greift also in die Grundrechte ein, widerspricht er nach wie vor dem BVerfG.
Glaubt er.

Man muss seine Meinung nicht teilen. Eine Gesellschaft ist auch ein Gemeinwesen. Der Schutz des Einzelnen (vor staatlichem Zwang) ist noch lange kein Recht, andere möglicherweise zu gefährden. Schon gar nicht wenn es um gefährliche, ansteckende Krankheiten geht -wie bei Masern oder jüngst Corona.

Seltsam: Geht es um Themen wie Wehrdienst oder Abtreibungen, soll der/die Einzelne gefälligst auf seine Entscheidungsfreiheit verzichten, und sich dem Sicherheitsdenken der Masse bzw. den moralischen Ansprüchen eines Teils der Gesellschaft unterordnen.

Man denke nur an den ganzen Quatsch, der über die angebliche Gefährlichkeit von Impfungen ausgeht...da versagt "Freiheit", denn Dritte werden leichtsinnig gefährdet.

Heidemarie Heim | Fr., 19. August 2022 - 18:07

Hinsichtlich unseres obersten Gerichts kann und möchte ich Ihrer Argumentation größtenteils folgen geehrter Herr Prof. Boehme-Nessler! Auch ich fand und finde soweit mir bekannt, die "Begründungen" entweder unverständlich, unbefriedigend langwierig oder auch allzu regierungsfreundlich. Besonders was die hinter uns liegenden Übergriffigkeiten des Staates in unsere Grundrechte sowie der Kampf um deren Beibehaltung, m.E. aus der Not geborener Maßnahmen betreffen. Man wähnte sich bis Corona als Bürger sicher, dass die Gerichte dahingehend auch in solchen "Ausnahmesituationen" klar und konsequent abwägen sowie urteilen, inwieweit die "Verhältnismäßigkeit" gewahrt wird, und durch Anwendung der Schaden nicht größer als der Nutzen ausfällt. Und das im Fall aufgetretener Fehler zumindest eine Aufarbeitung stattfindet oder revidiert? wird. Hinsichtlich Masern versus Covid gehen unsere Meinungen auseinander. Gegen Masern sind ca. 90% wie vor 1970 Geborene sowie Geimpfte lebenslang immun. MfG

Wolfgang Schneider | Fr., 19. August 2022 - 20:13

Impfen hilft und hat keinerlei Nebenwirkung oder Spätfolgen! Das ist die Richtschnur, die seit der Einführung der alles rettenden "Therapie durch Geneingriffe" alias Impfung gegen COVID 19 gilt. Von dieser regierungsamtlichen Richtschnur kann nicht abgewichen werden, wenn auch eine Impfung im herkömmlichen Sinne anders funktioniert. Vom "Nürnberger Codex" ganz abgesehen, wenn er auch rechtlich nicht bindend, aber ein ethisch begründeter ist.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 20. August 2022 - 08:41

Als erklärter Impfgegner halte ich die Entscheidung des BVerfG als einen weiteren Beweis dafür, dass die im GG verankerte Freiheit des Einzelnen zur Selbstbestimmung, "Dröppche for Dröppche" aufgelöst und in eine staatliche gelenkte Fremdbestimmung umfunktioniert wird. Ich werfe niemand vor, wenn er sich impfen lassen will, gegen was auch immer. Das mag jeder selber entscheiden dürfen. Das aber der Gesetzgeber in die Familienhoheit der Eltern eingreift und das Freiheitsrecht eines jeden hier lebenden Bürgers auch noch von dem Gericht unbeanstandet bleibt, dessen Hauptaufgabe der Schutz des Bürgers vor einem übergriffigen Staat ist, läßt mich inzwischen meine schlimmsten Befürchtungen wahr werden lassen. Würde irgendeine Impfung tatsächlich Ansteckung verhindern, würde ich ein nachvollziehbares Argument pro sehen. Aber so ist Impfen letztlich ein staatlicher medizinischer Versuch, der nur der Pharma die Taschen füllt und Lobbyisten reich macht. Dieses BVerfG schützt das GG nicht mehr.