
- „Körperliche Schmerzen holen einen schnell aus der Ideologie“
Die neue Bundesregierung will Geschlechtsumwandlungen erleichtern. Künftig soll jeder Bürger selbst entscheiden können, ob er Frau, Mann oder divers ist. Dabei bestreiten Evolutionsbiologen, dass es ein drittes Geschlecht gibt. Aber nicht nur deshalb ist das geplante Selbstbestimmungsgesetz problematisch.
Bereits im Sommer und damit wenige Wochen vor der Bundestagswahl versuchten die Grünen und die FDP, im Bundestag Gesetzesentwürfe durchzubringen, mit denen die Möglichkeiten der Geschlechterwahl und -angleichung deutlich erweitert werden sollten. Künftig hätten bereits 14-Jährige ihr Geschlecht ändern können sollen – und das sogar einmal jährlich. Auch SPD und Die Linke zeigten Sympathien für diese Form der queeren Liberalisierung.
Gescheitert sind die Gesetzesinitiativen damals letztlich an der Union. Es war aber zu erwarten, dass mit einer Ampelkoalition die Liberalisierung des Personenstandsrechts erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt würde – der Koalitionsvertrag macht’s möglich.
Geschlechterwahl per Selbstauskunft
In ihm ist festgelegt, dass es einen „ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ geben soll. Mit diesem werden „die Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit“ finanziell unterstützt. Schließlich soll das Transsexuellengesetz abgeschafft und durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzt werden. Der Kern: Änderungen des Geschlechtseintrags werden „grundsätzlich per Selbstauskunft“ möglich sein, also ohne medizinisches Fachurteil.
Während die queere community diesen „Durchbruch“ euphorisch feiert, dürfte er insbesondere in der radikal-feministischen Lesben-Szene auf deutlichen Widerspruch stoßen. Der Grund dafür ist nachvollziehbar: Löst sich die Geschlechterordnung auf, kann man nicht einmal mehr sinnvoll für Frauen- und Lesbenrechte kämpfen, weil sich auch nicht mehr bestimmen lässt, wer eigentlich eine Frau oder Lesbe ist. Für die Frauenrechtlerin Gunda Schumann bleibt die Debatte über die „Genderidentität“ daher generell ein „trojanisches Pferd“.
Die Festlegung auf drei Geschlechter
Kern des Streitpunktes ist dabei, dass das Geschlecht immer öfter nicht mehr als zumindest auch biologische Tatsache, sondern als allein kulturelles und rein persönliches Bekenntnis verstanden wird. Während in dem einen Fall die Geschlechterangleichung eine Operation voraussetzt, reichen in dem anderen Fall eine Willenserklärung und ein bloßer Sprechakt aus. Nahrung hat diese trans-queere Interpretation des Geschlechts als bloßer sozialer Konstruktion im Jahre 2017 ausgerechnet durch das Bundesverfassungsgericht erhalten.
Es legte fest, dass es künftig rechtlich nicht nur zwei, sondern drei Geschlechter geben solle, neben männlich und weiblich also auch noch das Geschlecht „divers“. Zwar war der Anknüpfungspunkt hierfür beim Bundesverfassungsgericht die Uneindeutigkeit der Geschlechtsmerkmale, aber auch, ob sich die Betroffenen „selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen“ – und damit ein Willensakt. Seinerzeit ging das höchste deutsche Gericht noch von insgesamt 160.000 Fällen aus. Nach Angaben der Bundesregierung hat es zwischen 2018 und Anfang 2021 allerdings nur rund 1.600 Fälle gegeben, in denen von den neuen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wurde. Offenbar fühlen sich die meisten Intersexuellen nicht als „Diverse“, sondern als Männer oder Frauen.