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Das Bundesverfassungsgericht wird immer mehr zum Erfüllungsgehilfen der Politik / Alexander Glandien

Bundesverfassungsgericht - Stets zu Diensten

Corona, Klima, Rundfunkbeitrag: „Karlsruhe“ entwickelt sich immer mehr zum Erfüllungsgehilfen der Politik. Für unsere Demokratie ist das brandgefährlich. Wohin steuert das Bundesverfassungsgericht?

Gerhard Strate

Autoreninfo

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Foto: picture alliance

So erreichen Sie Gerhard Strate:

„Gemeinsam erfolgreich.“ Unter diesem Motto startet der CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Rhein-Neckar im Jahre 2013 in seinen Wahlkampf. Das dazugehörige Plakat: eindrucksvoll. Es zeigt ihn zusammen mit der amtierenden Kanzlerin. Kein Blatt Papier scheint zwischen beide zu passen. Kein unnötiger Schnörkel stört den visuellen Eindruck vollkommener Eintracht. Die sparsame Andeutung eines huldvollen Schmunzelns der Dame ist für den erneuten Wahlerfolg des zum zweiten Mal antretenden Direktkandidaten vollkommen ausreichend. 

2017 wird der Mann, dessen fast unsicheres Lächeln auszudrücken scheint, dass er sein Glück kaum zu fassen vermag, zum dritten Mal ins Parlament gewählt werden. Doch diesmal wird Prof. Dr. Stephan Harbarth seinen Abgeordnetenstuhl noch vor Ende der Legislaturperiode räumen. Denn am 22. November 2018 wird der Deutsche Bundestag den Juristen zum Richter des Bundesverfassungsgerichts küren, gefolgt von seiner Wahl zu dessen Vizepräsidenten durch den Bundesrat am 30. November 2018.

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Rob Schuberth | Sa., 28. August 2021 - 15:15

Es gab doch am 25. August erst den Artikel "Karlsruher Volten", der den gleichen Tenor hatte.

Ich hoffe es gibt dann auch einen Strate-Artikel wenn bald (noch im Sept.) diese Richter über die Klage gegen Merkel (wg. der - viel zu lange sperrangelweit geöffneten Grenzen ab 2015) entschieden wird.

So schlimm wird es für "Mutti" ja nicht werden, hat sie diese Richter doch noch schnell zum Abendessen eingeladen.

Wir haben hier zwar keine ungarischen, od. polnischen Verhältnisse, aber wir sind m. E. nahe dran.

Yvonne Stange | Sa., 28. August 2021 - 15:19

Schon in Ihrem anderen Artikel vor ein paar Tagen schrieben Sie schonungslos die Wahrheit. Aber wer soll diesem Filz und diesen Klüngel auflösen? Wir sind schon lange weit entfernt von einem Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz. Merkel hat ganze Arbeit geleistet und macht sich nun frisch für größere Aufgaben... Aber wer soll es heilen? Ich sehe keine Anzeichen für eine Änderung. In Frankreich wäre noch die Hoffnung auf eine Revolution... aber in Deutschland? xD

Urban Will | Sa., 28. August 2021 - 15:39

ist man in Gottes Hand, so das bekannte Sprichwort.
Wobei „Gericht“ nicht gleich „Gericht“ ist und man in diesem Land sich eigentlich immer auf das höchste davon verlassen konnte, zumindest auf dessen Unabhängigkeit.
Nach dem Lesen dieses Artikels ist das bei mir nicht mehr der Fall. Schon die Urteile zum Klima und ÖR – Beitrag ließen mich zweifeln.

Das mit Harbarth ging so ein wenig an mir vorbei, aber jetzt wundert mich nichts mehr.

Ja, die auch in meinen Augen völlig überzogen und somit gefährlich ausgelegten Art. 2 und 20a öffnen Schleusen hin zu diktatorischen Zuständen, sie sind ein Freibrief zu einer willkürlichen Einschränkung unseres Lebens.
Hitlers Ermächtigungsgesetz war letztendlich nichts anderes.

Unfassbar, was Merkel mit diesem Staat nach wie vor ungehindert alles anstellen kann.
Harbarth und die roten Gefälligkeits - Roben sind ein weiteres fatales Erbe dieser Herrscherin, von dem wir uns nur schwer werden befreien können.
Was ist nur aus diesem Land geworden...

Hans Jürgen Wienroth | Sa., 28. August 2021 - 16:05

Danke für den ausführlichen Bericht. Ich muss zu meinem Kommentar zu den einleitenden Worten des Herrn Marguier diesen Heftes nichts hinzufügen.
Neu habe ich hier gelesen, dass es zum „Klimaschutzurteil“ keine Anhörung der Standpunkte gab. Dazu passt gut, dass eine der Richterinnen dieses Verfahrens mit einem Frankfurter Grünen-Politiker verheiratet ist und Teile des Urteils so auch in einem Kommentar des Politikers geschrieben worden sein sollen. Hat das BVerfG. hier abgeschrieben, ohne die Stellen als Zitat kenntlich zu machen?
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/bergerhoff-britz-klimaurteil/
Ist unser BVerfG. so unabhängig wie es sein sollte? Bei all den Anklagen gegen die Verfassungsgerichte anderer EU-Länder erinnere ich mich an: Was ich selber treib und tu, ….

helmut armbruster | Sa., 28. August 2021 - 16:37

als Untertitel steht da "wohin steuert das BvervG?"
Dann folgt eine gekonnte Aufzählung einer ganzen Serie von zweifelhaften Entscheidungen des BVerfG.
Alles eindrucksvoll und gekonnt dargestellt.
Eine Aussage am Schluss wohin das alles führen wird, wenn das BVerfG so weitermacht, fehlt aber.
Es bleibt dem Leser überlassen seine eigene Schlussfolgerung zu ziehen.
Und eine Antwort auf die Frage wie es möglich war, dass das BVerfG seine eigentliche und ursprüngliche Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, fehlt ebenfalls.

"Es bleibt dem Leser überlassen seine eigene Schlussfolgerung zu ziehen." Ja, betreute Schlussfolgerungen sind in Demokratie und Freiheit deren Untergang. Und wer noch nicht selbst irgendeine Schlussfolgerung ziehen kann, lernt es u.a. mit diesem Cicero-Artikel oder später bei anderen Informationen.

Peter Heinitz | Sa., 28. August 2021 - 17:15

Seit Beginn des letzten Jahrhunderts wurden in D demokratische Systeme mehrfach durch totalitäre Regime abgelöst. Beginnend mit Kaiser, danach Adolf, danach Walter und Erich, und jetzt Merkel.

Merkel hat nur das vollendet was ihr Ziehvater Walter Ulbricht prophezeite -
„Dass in Deutschland in der Perspektive der Sozialismus siegen wird, davon sind wir fest überzeugt“.

In ihrem Buch „die Patin“ hat Gertrud Höhler bereits 2011 gesagt „wie Angela Merkel Deutschland umbaut.“ Doch die Mehrheit eines Volkes im Wachkoma, Intellektuelle als auch Otto Normalbürger, haben nichts kapiert.

Zitiere dazu Goethe, „Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.“

Zitiere Noam Chomsky, „die Mehrheit der gewöhnlichen Bevölkerung versteht nicht was wirklich geschieht. Uns sie versteht noch nicht einmal, dass sie es nicht versteht.“

Zitiere George Orwell, „Menschen, die korrupte Politiker wählen, Betrüger, Diebe und Verräter - sind keine Opfer, sondern Komplizen.“

Ernst-Günther Konrad | Sa., 28. August 2021 - 17:16

Ein erstklassiger Artikel Herr Strate. Chapeau. Traurig nur, dass es eine solche Aufarbeitung der letzten Urteile des BVerfG notwendig wurde, weil die Entscheidungen für mich eindeutig politisch gesteuerte bzw. ausgerichtete Urteile sind. Eigentlich dient das höchste Gericht der Wahrung des Grundgesetzes und da hat es in den beiden von Ihnen sezierten Urteilen offenkundig versagt. Für mich war das BVerfG immer ein Gralshüter deutscher Rechtssprechung und selbst wenn man emotional manche Entscheidung nicht sofort verstand, so konnte man beim kompletten Studium eines Urteils durchaus überzeugt werden. Dies ist diesmal bei mir nicht der Fall. Ich habe mir aufgrund eines Hinweises der Mitforistin Arenz -Danke- mal die Vitas der Richterinnen und Richter angeschaut. Da sind einige dabei, die niemals ein Richteramt inne hatten, sondern über andere Qualifikationen, in der Lehre und durch Funktionen in Universitäten sicherlich parteipolitisch lanciert ins Amt kamen. Das muss geändert werden.

rainer Mrochen | Sa., 28. August 2021 - 17:25

Gleich geschaltet ist gleich geschaltet.
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Wie immer der aussieht? Lohnt es sich unter den gegebenen Umständen und Fakten das GG und das Verfassungsgericht überhaupt noch zu bemühen? Ich denke zwecklos. Die Agenda ist gesetzt. Hier muss wohl jeder für sich selbst entscheiden. Schon jetzt ist für mich klar, daß diejenigen, die dem Corona/Covid Wahnsinn Widerstand leisten die aufrechten Demokraten sind. Der Preis der dafür zu zahlen ist wird hoch sein. Ein Platz in der Geschichte wird ihnen sicher sein. Sie finden das pathetisch, unangemessen, überzogen? Da wo jegliche sachliche, gut begründete, auf Fairness basierende Argumentation ohne jegliche Wirkung bleibt, ist die Einzigartigkeit derer, die sich dieser Grundsätze und darüber hinaus selbst treu bleiben ohne gleichen. Es gibt kein Recht im konstruierten Unrecht. Wohl aber gelten die verbrieften, unveräusserlichen Rechte eines jeden Individuums.
Aufrecht und gesund bleiben.

Gerhard Lenz | Sa., 28. August 2021 - 17:51

„Karlsruhe“ entwickelt sich immer mehr zum Erfüllungsgehilfen der Politik.

So ähnlich klang es auch schon bei Bjoern Hoecke.

Zu wessen Erfüllungsgehilfen entwickelt sich Herr Strate?

Der Beifall kommt auf jeden Fall schon von der "rechten" Seite.

Dr. Hermann Josef Stirken | Sa., 28. August 2021 - 18:26

Strate ist aufgrund seiner Kompetenz ein guter Kommentar dieser Sachverhalte und beweist die durch seine akribische Analyse. Ein Verfassungsrichter muß eine gewisse Schulung und Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht haben. Er muß in diesem System aus wissenschaftlichen Meinungsstreit gelebt haben. Diese erfahrung führt zur Kompetenz eines Ri. Wenn man sich die Lebensläufe der Richter des 1. Senats ansieht, fällt auf, dass Harbarth keinerlei Kompetenz im Verfassungsrecht vorweisen kann. Er war RA in einwirtschaftsrechtlichem Kanzlei. Keine Habilitation im öffentlichen Recht, keine mir bekannte Veröffentlichung. Er ist Honorarprofessor, wie zum Beispiel seine Partei Kollegin Schavan. Unter habilitierten Professoren werden solche Kollegen eher kritisch gesehen. Deshalb frage ich mich, warum die übrigen Mitglieder des Senats, die offensichtlich durch Qualifikation ihre Stellen erarbeitet haben, unter einem solchen Präsidenten arbeiten. Dem Ansehen des Gerichts tun sie keinen Gefallen.

Ronald Lehmann | Sa., 28. August 2021 - 23:24

Antwort auf von Dr. Hermann Jo…

Und genau das ist der springende Punkt, Herr Dr. H.J.Stirken, was nicht in mein Köppel geht! Gute qualifizierte, studierte Leute sehen nur erstarrt zu, keiner hebt die Hand zum Wiederruf oder fordert Einspruch. Als wenn man in einer Matrix lebt & der Regler ist auf Null gestellt ist. Das ein paar nicht ihr Maul aufmachen konnten, Okay. Aber was so geschlossen abgeht. Als wenn wir paar einzelne hier die Tablette nicht bekommen haben. Ich verstehe es nicht. Und selbst Cicero muss sich in die Ohren kneifen, wenn man bedenkt, wie lange schon diese Salami-Taktik geht & wie energisch oder eben auch nicht solche Themen zur Schau gestellt wurde.

Nein, egal was zukünftig noch passiert & wie lange auch das Ende der Strangulation noch dauert, das Ende der Ära "europäisches Christentum" wurde in diesen Jahrtausend eingeläutet & ist unwiderruflich.

Habe heute ein über WhatsApp eine wunderbare Rede von Putin gelesen (wenn es kein Fake ist!) & ich werde diese an Cicero weiterleiten mit Hoffnung

Dr. Pal Francz | Sa., 28. August 2021 - 20:04

sind halt nur mal Juristen.

Realen Vorstellungen von den Lebenswissenschaften, auch etwa in der Klimaforschung darf man von denen ja nicht gerade erwarten.
Fragt sich ja dabei immer, welche Dokumente diese gelesen haben, verstanden haben. Welche Spezialisten immer diese zu Rate gezogen haben.
Meine Vermutung ist, dass diese Richter haben halt sich schlicht heute an den Zeitgeist gehalten. Dass war jedenfalls am einfachsten.

Klima (aktuelles Wetter eher), all diese sexuell defekte Menschen. Andere Themen.

Das Bundesverfassungsgericht masst heutzutage sich an, etwas von Natur-Wissenschaft zu verstehen.
Welche Berater hat das BVrG dabei immer dann dabei
dann angehört?
Wäre ja mal ganz interessant, dies genauer zu sehen.
Oder ist dies gar ein grosses Geheimnis? Den Bürgern diese Information heute vorenthalten wollen?

Sind Sie ein Bot?

Alle m. bisherigen Versuche Sie zu einer Antwort zu bewegen und die Bitten an die Redaktion zu einer Prüfung, verliefen direkt in die Rundablage...why?!

Fallen denn die Summe u. Art der RS-Fehler u. die merkwürdigen Satzstellungen niemand anderem hier auf?

Kai Hügle | So., 29. August 2021 - 07:15

Sachlich begründete Kritik an Gerichtsurteilen ist legitim. Das BVerfG als "Erfüllungsgehilfen" der Exekutive zu bezeichnen, geht mir aber entschieden zu weit und ist angesichts anderer Urteile schlechterdings auch nicht haltbar.
Man kann natürlich nur darüber spekulieren, ob und inwiefern Strates Krtik damit zusammenhängt, dass er Alice Weidel in ihrer Parteispenden-Affäre vertreten hat - und zwar erfolglos. Er wäre jedenfalls nicht der erste Strafverteidiger, der juristisch zu bewertende Sachverhalte politisiert. Und das halte ich grundsätzlich für hoch problematisch.

Wolfgang Tröbner | So., 29. August 2021 - 09:18

„Gewaltenteilung ist heute ein Erkennungszeichen jeder wirklichen Demokratie. In erster Linie müssen die Gerichte von der Regierung unabhängig sein und sich nur nach den Gesetzen richten. In Deutschland kann das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht .., den Bundeskanzler ... und ebenso den Bundestag ... stoppen, wenn sie etwas tun oder beschließen, was gegen die Verfassung verstößt“ (https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16434/gewaltentei…). Dies als gegeben voraussetzt, kommt man nicht umhin zu konstatieren, dass DE keine Demokratie mehr ist. Merkel und ihre Helfershelfer haben die Demokratie schrittweise solange ausgehöhlt, bis offensichtlich nur noch eine leere Hülle davon übriggeblieben ist. Keiner hat es richtig gemerkt und nun scheint es unumkehrbar zu sein. Wann eröffnet Brüssel ein Verfahren gegen DE? Gegen Polen und Ungarn gab es diesbezüglich ja wohl keine Probleme ...

H. Stellbruch | So., 29. August 2021 - 13:37

Die politischen Parteien haben sich die Gesellschaft durch die teils systematische Infiltration der gesellschaftlich relevanten Organisationen (BVerfG, Rundfunkräte etc.) und die Schaffung finanzieller Abhängigkeiten und Karriere-Pfade untertan gemacht. Wenn selbst das BVerfG die Bürger nicht mehr vor offensichtlicher teilweiser Willkür von Corona-Maßnahmen, der Abgabe staatlicher Souveränität an die EU (Kreditaufnahme), Enteignung (EZB), der Nichtanwendung gültigen Rechts (Migration und EU-Verträge) und Grundrechtseinschränkungen der Grundrechtsträger heute zugunsten Ungeborener beschützt, sind Demokratie und Bürgerrechte massiv gefährdet. Das BVerfG stellt nicht mehr die Brandmauer vor staatlicher Willkür und den globalistischen Plänen selbsternannter Eliten dar, die sich bewusst sind, dass sie für ihre weitgehende Umgestaltung der Gesellschaft nie die Zustimmung des Volkes erhalten würden.
So werden die Gralshüter der Demokratie zu ihren Totengräbern.

Gerhard Lenz | So., 29. August 2021 - 14:00

ist na nun nicht die absolute, letzte und oberste Instanz, um Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen.

Auch sein Beitrag ist nicht mehr als seine rein persönliche Meinung, und das kommt in dem Beitrag auch ziemlich klar zum Ausdruck.

Eine Meinung noch dazu, die man nicht teilen muss. Die wenig mit Juristerei, aber ganz viel mit politischer Überzeugung zu tun hat.

Da frage ich mich, warum Kritik daran hier nicht erscheinen darf?

Christopher Jahn | Mo., 30. August 2021 - 10:42

Ich möchte dem Cicero danken, das Thema so prominent zu platzieren. In der Tat: Die Gewaltenteilung in unserem Land droht unter die Räder von Parteiinteressen zu geraten. Nur: Kaum einen scheint es zu interessieren. Es ist mehr als nötig, das zu thematisieren. Harbarth an die Spitze des BVerfG zu setzen, hat einen immensen Vertrauensverlust in die Neutralität des Gerichts zur Folge. Das spürt man in den vielen Kommentarspalten zur BVerfG-Rechtsprechung. Diese Vertrauenskrise ist politisch verursacht, durch Parteien, die loyale Köpfe in der Judikative haben wollen. Eine sehr gefährliche Entwicklung.

Gunther Freiherr von Künsberg | Mo., 30. August 2021 - 16:29

Von den 16 Richtern werden 8 vom Bundestag und 8 vom Bundesrat jeweils mit 2/3-Mehrheit für die Dauer von 12 Jahren gewählt. Dies schließt aus, dass parteipolitische Dominanz entsteht. Strate verkennt, dass das BVerfG ausschließlich auf der Grundlage des GG und internationaler Verträge (EG) entscheiden kann, selbst wenn eine politische Entscheidung parteipolitischen Charakter aufweist und unsinnig ist. Das BVerfG kann diese Entscheidung nur kippen, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt. D.h. das Gericht muss auch politischen Unsinn durchwinken und damit die Rechtmäßigkeit bestätigen, wenn kein Gesetzesverstoß festzustellen ist. Das bedeutet, dass das Gericht Gesetze und Verordnungen der Bundestagsmehrheit kippen muss, wenn eine Grundgesetzwidrigkeit festzustellen ist bzw. eine Regierungsentscheidung, auch wenn sie parteipolitisch dominant und unsinnig ist, bestätigen muss, wenn entgegen der Argumentation eines Klägers keine Gesetzeswidrigkeit festzustellen ist.

Werner Kahn | Mo., 30. August 2021 - 19:22

Eine klassische Gewaltenteilung, die in einer Demokratie Realität sein sollte, ist in unserem Staat längst zur Farce geworden. Die Judikative mischt nach Belieben in der Exekutive mit und deshalb ist die Worthülse " im Namen des Volkes ", die jedes gesprochene Urteil begleitet, ein Hohn.