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Längst ist der Supreme Court vermintes Gelände / dpa

Debatten um den Supreme Court - Die falschen Propheten

Bei der Besetzung des Supreme Courts durch den letzten US-Präsidenten Donald Trump hat es immer wieder Ängste und Vorbehalte gegeben. Vieles war unnötige Kaffeesatzleserei und falsches Prophetentum. Das belegt auch ein Blick auf die letzten Urteile des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten.

Autoreninfo

Julien Reitzenstein befasst sich als Historiker in Forschung und Lehre mit NS-Verbrechen und Ideologiegeschichte. Als Autor betrachtet er aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen.

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Das Bild, das die meisten US-Amerikaner in den vergangenen Jahrzehnten von den politischen Eliten in Washington, D.C. gewinnen konnten, ist ambivalent. Dies beginnt bei der Frage, ob ein Abgeordneter eher seinen Wählern oder eher Konzernen und Lobbyverbänden verpflichtet sei. Und es endet bei den regelmäßigen gegenseitigen Haushaltsblockaden der Demokraten und Republikaner, die dann einen Shutdown nach sich zogen: Der Staat wurde auf Notbetrieb gestellt und war für den Bürger in verschiedenen Bereichen praktisch ausgeschaltet.

Der Eindruck des Versumpfens einer nur mit sich selbst und nicht mit Land und Bürgern befassten politischen Klasse lähmte das Vertrauen in die Demokratie. Dieser Vertrauensverlust hat damals maßgeblich zum Wahlerfolg von Donald Trump beigetragen: Ein Außenseiter, der niemandem in Washington, D.C. einen Gefallen schuldete. Das aber hat auch maßgeblich zu den Abwehrreflexen gegen Trump beigetragen: Wenn es diesem Außenseiter gelänge, erfolgreicher als die Berufspolitiker zu sein, stünde die Systemfrage im Raum. Zwar hat Trump beim Versuch der Wiederwahl drei Millionen Wähler hinzugewinnen können, aber jene Propheten, die auf seine Abwahl gesetzt hatten, lagen dennoch richtig. 

Urteile im Namen des Volkes

In dieser Gemengelage hatte der Oberste Gerichtshof, der Supreme Court of the United States (SCOTUS) eine selten zuvor erreichte Strahlkraft erreicht. Schon zuvor galt er als eine geradezu mythische Einrichtung, die weit über den Alltagskämpfen der Washingtoner Politik stand. SCOTUS ist den meisten Amerikanern Garant, dass die Welt nicht aus den Fugen gerät. Und das trotz der Art, wie er besetzt wird. 

Der Supreme Court ist das einzige Gericht, das in der US-Verfassung ausdrücklich genannt wird. Zunächst hatte er sechs Richter, die meiste Zeit seines Bestehens aber neun. Die jeweilige Anzahl legt der Kongress fest. Wichtige staatliche Positionen in den USA können nur besetzt werden, wenn eine Mehrheit der derzeit 100 Senatoren im Kongress einen Kandidaten bestätigt. Das gilt für Minister, Chefs von Bundesbehörden, aber auch für Generäle. Richter an Bundesgerichten und auch dem Obersten Gerichtshof gelangen ins Amt, indem der Präsident sie nominiert und der Senat sie anschließend bestätigt. Das Procedere: Der jeweilige Fachausschuss des Senats befragt den Kandidaten, um sich eine Meinung über dessen Ansichten und seine Amtsfähigkeit zu bilden. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss dem Plenum Annahme oder Ablehnung. Sitzt der Kandidat erst einmal auf dem Richterstuhl, so sitzt er dort auf Lebenszeit. Seine Entscheidungen in politischen Angelegenheiten können auch gegen die politische Auffassung Senatoren gerichtet sein, die ihn empfohlen und bestätigt haben. Die Richter sollen aber im Namen des Volkes urteilen, nicht im Namen der Politik. So geraten die Anhörungen von Richterkandidaten immer öfter zu einer Show, die einer alten Demokratie unwürdig ist. 

Der moralische Eifer

Viele deutsche Politik-Propheten kommentierten die Besetzung jener drei Richterposten, die nach der Wahl Trumps ins Amt kamen, mit großem moralischen Eifer. Als etwa 2017 ein Nachfolger für Antonin Scalia gesucht wurde, von vielen als lebende Legende des Rechts angesehen, fiel Trumps Wahl auf Neil Gorsuch. Der damals 49jährige war bis ein erfolgreicher Jurist und bereits in jungen Jahren als Clerk am Supreme Court tätig gewesen. Als der Präsident am 31. Januar 2016 die Nominierung Gorsuchs bekanntgab, geschah, was in den Folgejahren noch allzu oft geschehen sollte: Ein Furor entstand, der nach Meinung mancher Beobachter mehr mit dem Nominierenden als dem Nominierten zu tun hatte. Der Nominierte wurde abermals von der American Bar Association als sehr qualifiziert für das Amt am Supreme Court bewertet.

Doch während die Demokraten im Senat durch Filibuster die Abstimmung über Gorsuchs Ernennung herauszögerten geschah in der Öffentlichkeit, was sachliche Auseinandersetzung mit politischen Positionen immer häufiger ersetzt: Journalisten warfen ihm Plagiate in seiner Doktorarbeit vor. Bei der finalen Abstimmung im Senat stimmten zwar alle Republikaner für ihn, aber nur drei Demokraten. Elf Jahre zuvor hatte Gorsuch aufgrund seiner fachlichen Qualifikation noch die seltene Ausnahme einer einstimmigen Senatsbestätigung erreicht – und nun hielten ihn alle Demokraten bis auf drei plötzlich nicht mehr für qualifiziert. Möglicherweise war das ein Schritt auf dem Weg der tiefen Spaltung des Landes, die während der Präsidentschaft Trumps entstand. War das Abstimmungsergebnis gar ein Dammbruch, der Ersatz sachlicher Entscheidung zum Wohle der Nation zur Obstruktion der Handlungsfähigkeit des ungeliebten Präsidenten? 

Zweifel am Charakter

Die Kommentare ließen das nicht als abwegig erscheinen. Es sollte verhindert werden, so war häufig zu hören, dass Trumps geistiges Erbe noch Jahre und Jahrzehnte die Rechtsprechung in den USA beeinflussen würde. Schließlich ist Gorsuch einer der jüngsten je ernannten Richter. Bemerkenswerterweise hatten alle Präsidenten der letzten Jahrzehnte oberste Richter nominiert, die ihren Werten nahestanden: Demokratische Präsidenten nominierten liberale Richter, republikanische Präsidenten konservative. Erst unter Trump entwickelte sich daraus vollends eine ideologiegetriebene Schlacht.

Als 2018 ein Nachfolger für Supreme-Court-Richter Anthony Kennedy gesucht wurde, war es nicht anders. Trump nominierte Brett Cavanaugh. Wie Gorsuch war er zuvor Richter an einem Bundesberufungsgericht gewesen. Es waren daher nicht fachliche Zweifel, die im Zentrum jenes Sturms standen, der nach Kavanaughs Nominierung losbrach, vielmehr wurde die charakterliche Eignung Kavanaughs von den demokratischen Senatoren in Zweifel gezogen, nachdem er zu einigen Fragen Stellungnahmen abgelehnt hatte. Darunter waren seine Ansichten zur Abtreibung sowie zur Befugnis des Präsidenten, sich selbst zu begnadigen.

Vorwurf der versuchten Vergewaltigung

Und schließlich erhob die ehemalige Mitschülerin und Psychologieprofessorin Christine Blasey Ford schwere Vorwürfe gegen den Kandidaten: Der damals minderjährige und betrunkene Cavanaugh habe sie Jahrzehnte zuvor am Rande einer Feier festgehalten und sich entblößt, so dass sie eine Vergewaltigung gefürchtet habe. Die eingeschaltete Bundespolizei FBI fand nach kurzer Ermittlung und nach Befragung von Zeugen keinen Anhaltspunkt für justiziables Verhalten. Das heißt nicht, dass sich diese Jahrzehnte alten angeblichen oder tatsächlichen Ereignisse – die erst nach der Nominierung Cavanaughs durch Trump vom mutmaßlichen Opfer öffentlich gemacht wurden - nicht abgespielt haben. Nur im Rahmen des Nominierungsverfahrens waren sie nicht aufzuklären. Sie werden aber wohl ewig mit Cavanaughs Namen verbunden bleiben.

Am Ende wurde Cavanaugh vom Senat mit knapper Mehrheit bestätigt. Und abermals zeigte sich eine Spaltung im Senat, die nahelegte, dass allein fachliche Qualifikation nicht ausreicht, um gewählt zu werden. Die Demokraten stimmten – mit einer Ausnahme – geschlossen gegen den von Trump nominierten Kandidaten. 

Zu konservativ für das Amt?

Dies sollte bei der dritten Nominierung der Trump-Administration für den Supreme Court ähnlich sein. Ebenso wie die beiden zuvor ernannten Richter war Amy Coney Barrett nach dem Studium als Law Clerk bei hohen Richtern tätig gewesen. Sie war also entsprechend qualifiziert als Trump sie 2017 als Richterin am siebten Bundesberufungsgericht nominierte. In den folgenden Senatsanhörungen wurde unter anderem ein rund 20 Jahre alter Fachaufsatz Coney Barretts thematisiert, den sie gemeinsam mit einem fünfundzwanzig Jahre älteren Professor verfasst hatte. Die beiden katholischen Autoren hatten argumentiert, dass katholische Richter sich enthalten sollten, wenn es um die Todesstrafe gehe. Fehlende richterliche Härte beim Thema Todesstrafe ist aber vielen konservativen Amerikanern suspekt. Andererseits wurde ihr zum Vorwurf gemacht, dass sie bei Familienfragen - und damit auch in Sachen Abtreibung und Gleichgeschlechtlichkeit - zu konservativ sein könnte. Am Ende wurde Amy Coney Barrett mit 55:43 Stimmen bestätigt. Gab die Bar Association auch ihr die Höchstnote „sehr qualifiziert“, so geriet sie doch direkt in die Räder des politischen Betriebs – und wurde.  das erste Mitglied des Supreme Courts seit 150 Jahren, das nicht eine einzige Oppositionsstimme erhalten hatte. 

Mit dem festen Glauben alttestamentarischer Propheten und dem Sendungsbewusstsein der Propheten neuzeitlicher Weltuntergangssekten stand für viele deutsche Experten außer Frage: Die drei von Trump nominierten Richter würden dessen konservative Politik, ja – schlimmer noch – dessen Amtsverständnis über Jahre im US-Recht zementieren. Die Horror-Szenarien gingen gar so weit, dass sie seine schon früh angekündigten gerichtlichen Schritte bei den Präsidentschaftswahlen ebenso blind durchwinken würden wie alle seine nachfolgenden privaten Wünsche – angefangen von seinen Steuerakten bis hin zu Straffreiheit für möglicherweise vor seiner Präsidentschaft begangenen Taten. Doch mit Prophezeiungen ist es so eine Sache: Sie sind ein probates Mittel, sakrosankten Status zu erlangen, wenn das prophezeite Ergebnis eintrifft. Aber sie sind der schnellste Weg zur Narrenecke, wenn man die eigene Hysterie zum Maßstab der Vorhersage des Handelns Anderer gemacht hat und damit falsch lag. 

Liberaler als befürchtet

Im vorliegenden Fall haben sich beinahe alle Propheten geirrt. Und zwar blamabel. Als Donald Trump eine Einstweilige Verfügung gegen die Ernennung Joe Bidens zum Wahlsieger beantragte, lehnte der Supreme Court dies mit nur einem Satz ab. Rund einen Monat nach seiner Amtszeit lehnte der Supreme Court in einer seiner seltenen einstimmigen Entscheidungen Trumps Antrag ab, dass seine Steuerunterlagen nicht herausgegeben werden dürfen. Doch auch über Trumps persönliche Anliegen hinaus lösen sich viele hysterisch vorgetragene Befürchtungen in Nichts auf. So etwa, dass die konservative 6:3 Mehrheit des Supreme Court Trumps konservative Politik, sein „America First“-Programm oder generell konservative „US-Weltpolizei-Positionen“ weiterverfolgte. Zum Beispiel hat das Gericht 2020 im bahnbrechenden Fall Bostock vs. Clayton County die LGTBQ-Rechte in einem Umfang gestärkt, der von den meisten Amerikanern kaum für möglich gehalten wurde. Bemerkenswerterweise stimmten zwei der drei von Trump nominierten Richter zu Gunsten des Klägers. Der dritte – Gorsuch – stimmte nicht dagegen, sondern kam aus rechtsförmlichen Erwägungen zum Schluss, dass die Entscheidung vom Senat und nicht dem Supreme Court getroffen werden müsse. In demselben Jahr wurden in Sachen McGirt vs. Oklahoma die Rechte von US-Ureinwohnern gestärkt – ein wichtiges Thema für viele Demokraten. Und schließlich lehnte der Supreme Court vor wenigen Wochen im Welfenschatz-Streit die grundsätzliche Zuständigkeit von US-Gerichten bei NS-Raubkunstfällen in Deutschland ab – auch dort wieder einstimmig. 

Das krachende Scheitern der Propheten sollte Anlass zu Besinnung und Selbstkritik sein, vor allem aber ein Signal zur Umkehr. Die obersten Gerichte müssen in Demokratien ein Ort des Rechts bleiben und nicht der Politisierung und Popularisierung. Jene, die sich bei der Beurteilung der Situation die Positionen der Demokraten im US-Kongress zu eigen gemacht haben, sollten eines bedenken: Wer den Republikanern vorwirft, mit ihrer Mehrheit die Ernennung des letzten von Obama nominierten Richters verhindert, nun aber die letzte Ernennung Trumps ermöglicht zu haben, zeigt ein bedenkliches Demokratieverständnis. Wer dann aber freudig in die Hände klatscht, wenn die Demokraten ankündigen, mittels ihrer gegenwärtigen Mehrheit die Anzahl der Richterstellen zu erhöhen, um das Verhältnis im Supreme Court zu Gunsten der von Demokraten bestätigten Kandidaten zu erhöhen, der sollte seinen demokratischen Kompass überprüfen – vor allem aber sein Verständnis von Recht und Gewaltenteilung. 
 

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Hans Jürgen Wienroth | Do., 1. April 2021 - 16:45

Ich kann dem Autor nur zustimmen, Gerichte sollten nicht nach politischer Ausrichtung, sondern nach fachlicher Qualifikation besetzt werden. Gerade Bundesrichter sollten „langjährige“ Erfahrungen in dem zugewiesenen Bereich haben und ggf. sogar zeitweise eine Lehrbefugnis in diesem Bereich aufweisen.
Richter, gerade an höchsten Gerichten, sollten das Recht nach den Gesetzen sprechen. Wo kein Gesetz vorhanden ist (z. B. EuGH), wo Richter versuchen den Buchstaben des Gesetzes in die „Neuzeit“ zu transferieren (Gesetze auslegen, z. B. BVG) und wo Richter nach eigenem politischem Standort Urteile fällen, also Angeklagte mal freigesprochen und andere hart verurteilt werden, sind kein Zeichen eines Rechtsstaates.
Insofern hat mir gut gefallen, dass Amy Coney Barrett geäußert hat, das Recht nach dem Buchstaben des Gesetzestextes zu sprechen. Das hilft allerdings nichts, wenn Gesetze, wie in der BRD, bewusst „interpretierbar“ gehalten werden.

Ich denke, dass es immer eine politische Auswahl geben wird. Letztlich liegt es aber bei den Richtern, ob sie Haltung zeigen wollen. Da diese Richter in der USA lebenslänglich den Job machen, sollte die Motivation dazu gering sein.

Bernd Muhlack | Do., 1. April 2021 - 17:31

Ob dieser Vorschläge von Richtern seitens des POTUS Trump wurde auch ciceronisch heftig diskutiert.
Wie bei Haribo-ColorRado: für jeden etwas dabei!

Doch warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?
Unser aktueller Präsident des BVerfG, Dr. Stephan Harbarth, gilt ja als eher "Merkel-affin".
Seit Juni 2020 hat er dieses Amt inne, ist Vorsitzender des Ersten Senats.

Letzte Woche: "Thunderstuck"!
Nein, nicht AC/DC, sondern der Erste Senat des BVerfG!
Einem Eilantrag wurde statt gegeben u BP Steinmeier die Ratifizierung der EU-Corona-Aufbauhilfen untersagt!
In der Tat ein Donnerschlag!
Sicherlich sind Frau Dr. Merkel u Herrn Scholz die Kinnladen herunter gefallen!

Ich hege weiterhin die Hoffnung, dass unsere Gerichte unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet sind.

In der Tat muss ein Richter am BVerfG allen Parteien "gefallen"; man schaue sich das Procedere bei Interesse an.
Im Zweifel: do ut des.
"Ok, Zustimmung, dann wollen aber auch DAS m/w/d!"
Roma locuta - causa finita!

Der von Ihnen angesprochene Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-RatifizierungsG vom 26.3.2021 wurde vom ZWEITEN Senat des BVerfG gefasst, also ohne Beteiligung des Dr. Harbarth. Schon heute über dessen Wirken als Bundesverfassungsrichter zu jubeln wäre also verfrüht; zumal Dr. Harbarth in den BT-Debatten, in denen ich ihn als CDU-Abgeordneten gesehen habe, sich nicht gerade als Freund von Sachlichkeit präsentiert hat.
Die politische Wahl von Richtern am BVerfG ändert freilich nichts daran, dass sie anschließend bei ihrer richterlichen Arbeit persönlich und wirtschaftlich unabhängig sind. Auch wenn in manchen Fällen persönliche Ansichten und Vorlieben einzelner Richter eine Rolle spielen können, dürfte das praktische Gewicht dieser "weichen Faktoren" meist zu vernachlässigen sein. Denn die Senate urteilen in 8-köpfiger Besetzung, und frei werdende Stellen werden sukzessive nachbesetzt; das reduziert die Gefahr von zu viel politischer Einäugigkeit in einem Senat.

Kai Hügle | Do., 1. April 2021 - 17:49

Ich gestehe, ich gehöre zu denen, die große Bedenken hatten, und ich bin erleichtert, dass der Supreme Court die Versuche Trumps, das Wahlergebnis anzufechten, abgeschmettert hat. Andererseits muss man den Richtern angesichts der Abwegigkeit dieser Klagen auch nicht unbedingt applaudieren. Zu grotesk und haltlos waren die Behauptungen, die inzwischen Gegenstand einer 1,2 Milliarden Dollar-Verleumdungsklage sind und von denen die Anwälte sagen: “No reasonable person would conclude that the statements were truly statements of fact."

https://www.theguardian.com/us-news/2021/mar/23/sidney-powell-trump-ele…

Eine schallende Ohrfeige an alle, die noch immer nach Stimmen für Trump suchen!:-)
Hinzu kommt, dass die erzkonservativen Richter möglicherweise schon bald Gelegenheit haben, Ihre Einschätzung zu bestätigen; dann nämlich, wenn ein neues Gesetz aus Arkansas auf den Prüfstand kommt, das den Schwangerschaftsabbruch nicht mal mehr nach einer Vergewaltigung erlaubt!

Bernhard K. Kopp | Fr., 2. April 2021 - 08:28

Antwort auf von Kai Hügle

Sowohl zu Fragen der Wahlkampf-Finanzierung, Super-PACs, als auch zu mehreren Einzelheiten der Wahlgesetze in den Bundesstaaten hat sich der konservative Supreme-Court schon mehrfach als antidemokratisch bewiesen. Es ist ein Kulturproblem. Es geht um die Freiheit des Geldes, und die Freiheit zur subtilen, administrativen Wahlbehinderung.

Man muss abwarten, ob und wie sich das oberste US-Gericht in Zukunft positionieren wird.

Die Damen und Herren Richter, einige gerade wegen ihrer fundamentalistischen Einstellungen wohlbekannt, können immer noch genug Schaden anrichten.

Allerdings kann man sich nachträglich kaum vorstellen, dass ein halbwegs denkfähiger Jurist auch nur annähernd die Absurditäten Trumps bestätigen würde.

Dafür waren dann eher die Hobby-Juristen in diesem Forum zuständig, die vom heimischen Bildschirm aus die selbstverständlich offensichtlichen "Manipulationen" bei Briefwahlen aus nächster Nähe bezeugen konnten!

gabriele bondzio | Do., 1. April 2021 - 18:32

des Volkes urteilen, nicht im Namen der Politik."...schöner Satz, Herr Reitzenstein. Wenn Richter das tun, unabhängig welche Partei oder Person ihre Nominierung veranlasst hat. Dann kann von Unabhängigkeit (bin nur meinem Gewissen, aber nicht meinem Helfer etwas schuldig) gesprochen werden.
Ihren letzten Absatz: "Wer dann aber freudig in die Hände klatscht, wenn die Demokraten ankündigen, ..."...wäre nichts hinzuzufügen.

Ein ähnliches Prinzip der Unparteilichkeit versuche ich bei der Glaubhaftigkeit im Nachrichten Dschungel anzuwenden. Ein Wissenschaftler z.B., der mit seiner Meinung seine Reputation auf das Spiel setzt. Obwohl er vorher ein geachteter Mann/Frau in seinem Metier war. Erscheint mir glaubwürdiger (weil er weis auf welches politische Kesseltreiben er sich einlässt), als zehn Andere, die mit dem Strom schwimmen.

Ihren Schlusssatz finde ich interessant, erklärt er doch, warum Sie u.v.a. hier so anfällig für vollkommen abwegige Behauptungen und Theorien sind. Wer wissenschaftliche Erkenntnisse, Gerichtsurteile oder mehrfach zertifizierte Wahlergebnisse anzweifelt, nur weil sie ihm/ihr nicht gefallen, der argumentiert nicht nur unredlich, sondern gefährdet die Willens- und Urteilsbildung in einer Demokratie.
Zum Glück gibt es ja auch ein paar Leute, die Ihnen auf die Finger gucken, wenn Sie solchen Unfug verbreiten wie im Zusammenhang mit den amerikanischen Präsidentschaftswahlen, als Sie Georgia für Trump ausriefen, obwohl der Sieg für Biden bereits feststand. Auch nicht schlecht: Herr Konrad, für den klar war, dass Trump eine zweite Amtszeit bekommen würde und - hoffnungsvoll - der Abstimmung am Electoral College entgegenfieberte - eine oder zwei Wochen, NACHDEM Biden dort als neuer Präsident bestätigt worden war.
Manche lernen's nie...

Ernst-Günther Konrad | Fr., 2. April 2021 - 11:07

Ein sehr sachlicher, informativer und unaufgeregter Artikel Herr Reitzenstein. So ich noch immer an die Obejektivität unserer Bundesgerichte glaube, so dürfte das in den USA nicht anders sein. Die dortigen Richter halten sich eben nicht an politische Vorgaben, sondern an Recht und Gesetz. Sehr bedauerlich ist inzwischen, dass die Auswahl der Richter mit einem Durchleuchten der gesamten Lebenszeit missbraucht wird und ein Richter, je nach politisch zugeordnetem Lager, plötzlich Dinge vorgehalten bekommen kann, die zwar objektiv nicht beweisbar sind, aber eben skandalisiert zur Verhinderung einer Ernennung medial aufbereitet führen kann. Gerade wenn es um Sexismus Vorwürfe geht, die Jahrzehnte zurück liegen. Im übrigen sind dort neun Richter die abbstimmen. Und komischerweise gab es dennoch mehrfach Einstimmigkeit. Liest man darüber etwas bei uns in den Medien, dass die ganzen Prophezeiungen im Rahmen des Trump Bashing unbegründet und falsch waren? Nein. So viel zur deutschen Presse.

Thorwald Franke | Fr., 2. April 2021 - 18:07

Gut beobachtet! Der Witz ist ja, dass die linksliberale Hysterie sich nicht nur bei diesen Richtern, sondern eben auch bei Trump selbst geirrt hat. Alle stellen sich Trump so vor, wie z.B. Bolsonaro in Brasilien tatsächlich ist. Aber Trump ist eben nicht wie Bolsonaro. Und deshalb, ganz einfach deshalb sind auch die von ihm ernannten Richter nicht so.
Und ich warte noch immer, dass die Capitol Riots ordentlich untersucht werden. Wer hat jetzt die Militanten am Kapitol zusammengezogen? Ich fürchte, eine echte Untersuchung des Sachverhalts unterbleibt, damit das linksliberale Narrativ weiterleben kann, Trumps Rede hätte eine Menge spontan aufgehetzt.
Ich habe von linksliberaler Hysterie, die die Wahrheit verfälscht, die Nase gestrichen voll.