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Mitglieder des Ethikrates bei ihrer Pressekonferenz am Donnerstag zum Thema „Sonderregelungen für Geimpfte?“ / dpa

Ethikrat zu Sonderrechten für Geimpfte - Einen Bock geschossen

Der Deutsche Ethikrat lehnt es ab, dass Geimpfte schrittweise ihre Freiheitsrechte wieder zurückbekommen. Das Gremium argumentiert in seiner Begründung jedoch auf erschreckende Weise an der Sache vorbei – und ignoriert dabei auch noch die Verfassung.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

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Er ist das gute Gewissen der Bundesrepublik Deutschland. 26 honorige Persönlichkeiten sollen im „Deutschen Ethikrat“ Öffentlichkeit wie Politik in moralisch schwierigen Fragen parteipolitisch unabhängig beraten. Als der Ethikrat am 4. Februar 2021 vor die Kamera trat, um seine Empfehlungen zu den „besonderen Regeln für Geimpfte“ im Rahmen der Covid-Pandemie vorzustellen, war die Botschaft klar.

Zuvor hatte die Bundesrepublik eine wochenlange, höchst kontrovers geführte Diskussion darüber erlebt, ob man für Geimpfte nicht schrittweise die Einschränkung der Freiheitsrechte wieder zurücknehmen könne – oder gar müsse. Selbst Außenminister Heiko Maas (SPD) beteiligte sich an der Debatte. Dass er in seinem vorherigen Leben auch das Amt eines Justizministers bekleidet hatte, dürfte dabei nicht von Nachteil gewesen sein: „Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen“, sagte er in der Bild am Sonntag.

Die zuständige Arbeitsgruppenleiterin des Ethikrates und Rektorin der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Sigrid Graumann, erteilte dieser Forderung auf der Pressekonferenz nun eine Absage. Derzeit gebe es keine ausreichenden Erkenntnisse darüber, ob Geimpfte nicht vielleicht doch noch in hohem Maße ansteckend seien. „Schon deswegen: Derzeit kommt eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht in Betracht“, erteilte sie allen gegenteiligen Hoffnungen eine Absage.

Erkenntnisfortschritt null

Der Erkenntnisfortschritt durch die Arbeit des Ethikrates ist damit genau: null. Denn zuvor hatte kein ernstzunehmender Diskutant eine Rücknahme der Freiheitsbeschränkungen trotz anhaltender Infektiosität gefordert. Die Debatte entzündete sich vielmehr umgekehrt an der Frage, ob ein Grundrechtseingriff auch dann noch statthaft sei, wenn sich herausstellen sollte, dass Geimpfte nicht mehr relevant ansteckend seien. Doch diese eigentlich interessante Frage umschiffte der Ethikrat. Und verwickelte sich dabei in ungeahnte Widersprüche und Schwammigkeiten.

Während nahezu die gesamte Öffentlichkeit das Votum des Ethikrates als eindeutig auffasste – „Ethikrat spricht sich gegen Sonderrechte für Geimpfte aus“ (Der Spiegel) –, steht das so eindeutig gar nicht in seinen Empfehlungen. Vielmehr solle „zum gegenwärtigen Zeitpunkt (…) eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen.“ Somit blieb die eigentlich an den Ethikrat gestellte Frage nicht nur völlig unbeantwortet, sondern ein Hintertürchen offen.

Dieses Hintertürchen, das ja vermuten lässt, als gäbe es dort für den Ethikrat noch etwas zu erwägen, wird mit der nächsten Empfehlung allerdings wieder zugeschlagen. Die Freiheitsbeschränkungen sollten nämlich „für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden“. Alles andere würde ein Teil der Bevölkerung als „ungerecht empfinden“. Tatsächlich haben sich jüngst 68 Prozent der Deutschen gemäß einer Umfrage der ARD gegen „Erleichterungen für Geimpfte“ ausgesprochen. Die spannende Frage ist aber eine ganz andere, nämlich: Welche verfassungsrechtliche Relevanz hat das bloße „Empfinden“ eines Teils der Bevölkerung?

Argumentative Fehlanzeige

Mit seinen Empfehlungen zu „besonderen Regeln für Geimpfte“ hat der Deutsche Ethikrat einen Bock geschossen. Festzustellen, dass ein Teil der Bevölkerung beleidigt sein könnte, wenn der andere wieder schrittweise in die Normalität entlassen würde, wäre bestenfalls eine Angelegenheit für den Deutschen Soziologie- oder Psychologierat gewesen, nicht für einen Ethikrat. Ein Ethikrat hat in vorliegendem Fall die Frage zu beantworten, ob es im Rahmen der Covid-Pandemie bessere ethische Argumente für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung Ungleicher gibt. Da hierbei der andauernde Entzug oder die schrittweise Rückgewährung verfassungsrechtlich verbürgter Grundrechte zur Debatte steht, ist eine solche Frage ohne Bezugnahme auf das Verfassungsrecht schlicht nicht beantwortbar. Allerdings herrscht in dieser Sache beim Ethikrat argumentative Fehlanzeige.

Dabei hätte man hierdurch vielleicht auf einen gravierenden Selbstwiderspruch aufmerksam werden können. Der Ethikrat lehnt es letztlich ab, Geimpfte und Umgeimpfte unterschiedlich zu behandeln. Dass dabei die mögliche Rückkehr der Geimpften zur Normalität unseres demokratischen Verfassungsstaates als Einführung „besonderer Regeln“ bewertet wurde, ist ein Witz für sich. Viel spannender ist etwas ganz anderes.

Den argumentativen Selbstwiderspruch des Ethikrates in aller Öffentlichkeit zu entwickeln, das übernahm auf genannter Pressekonferenz dessen stellvertretender Vorsitzender und Direktor des Instituts für Notarrecht an der Universität Göttingen, Volker Lipp. In Hospizen und Pflegeheimen nämlich seien die Menschen „Belastungen ausgesetzt, die ganz erheblich über das hinausgehen, was andere Bürgerinnen und Bürger erdulden müssen“. Diese besonderen Beschränkungen müssten daher „schnellstmöglich“ aufgehoben werden. Allerdings beging er zugleich den rhetorischen Fehler, die bisher bestehenden, sehr massiven Kontaktbeschränkungen von Pflegeheimbewohnern zu rechtfertigen. Die seien nämlich nötig gewesen, weil dort „besonders gefährdete Personen“ leben, „die auch besonderes vor Infektionen geschützt werden müssen.“

Ungleichbehandlung geboten

Und da haben wir das Problem: Die Bewohner von Pflegeheimen stehen logisch in demselben Verhältnis zu allen anderen Bürgern wie die Ungeimpften zu den Geimpften. Die sachlich begründete Ungleichbehandlung gibt es somit schon heute. Die einschränkenderen Maßnahmen gegenüber Pflegeheimbewohnern sind dabei ausschließlich durch eine besondere Gefährdungslage rechtfertigbar. Sobald diese durch das Impfen entfällt, entfällt auch jedwede Rechtfertigung für eine Schlechterstellung dieser Personengruppe – und zwar gegenüber den Grundrechten.

Aber genau dasselbe gilt für alle Grundrechtseinschränkungen dieser Tage: Sie sind nur gerechtfertigt, solange eine besondere Gefährdungslage besteht. Sofern nachgewiesen werden kann, dass die Impfungen wirken und auch die Ansteckungsgefahr durch Geimpfte drastisch reduziert wird, ist die Ungleichbehandlung Geimpfter und Ungeimpfter nicht nur ethisch, sondern auch verfassungsrechtlich geboten. Man kann nicht in dem einen Fall das Wegfallen einer Gefährdungslage als Grund für eine schrittweise Rückkehr zur verfassungspraktischen Normalität proklamieren und in dem anderen Fall das Gegenteil tun.

Es gäbe nur einen argumentativen Kniff, den objektiven Widerspruch in der Argumentation des Ethikrates aus der Welt zu schaffen. Man müsste zum Grundsatz der ethisch gebotenen Gleichheit im Schlechten greifen. So ließe sich sowohl die Aufhebung der besonderen Einschränkungen für Risikogruppen rechtfertigen als auch die Fortsetzung der Einschränkungen für Geimpfte. Allerdings kennt unsere Verfassung eine solche kollektivistische Haftungsklausel des Neids nicht. Die Grundrechte sind keine Gruppenrechte, sondern individuelle Abwehrrechte eines jeden Bürgers gegenüber dem Staat.

Verfassungsrechtliche Argumente fehlen

Es wird daher kommen, wie es kommen muss: Die mangelnde Einbeziehung verfassungsrechtlicher Argumente in die Arbeit des Ethikrates wird im Zweifel nachgeholt werden müssen, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hat schon im vergangenen Jahr einen Vorgeschmack auf ein mögliches Urteil gegeben: „Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken.“

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Günter Johannsen | Sa., 6. Februar 2021 - 18:03

nicht ernst nehmen kann, weil man Umfragen gut manipulieren kann, finde ich die Argumentation des Autors gut und richtig. Umfragen kann man steuern! Wenn man z.B. zum Thema Islam (Kontrolle von Ditib) eine Umfrage in Berlin-Neukölln oder Kreuzberg macht, muss man nicht lange darüber nachdenken, welches Ergebnis man bekommt. So auch hier: Umfragen der Öffentlich Rechtlichen Medien-Anstalten, in deren Aufsichtsrat (Rundfunkrat) bestimmte Politiker (maßgeblich) sitzen, kann ich nicht als unabhängig akzeptieren. Diese Umfragen sind für mich wertlos. Punkt! "Es wird daher kommen, wie es kommen muss: Die mangelnde Einbeziehung verfassungsrechtlicher Argumente in die Arbeit des Ethikrates wird im Zweifel nachgeholt werden müssen, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht." Insofern kann ich dem Autor, Herrn Brodkorb, nur zustimmen.

Die sind nichts anderes als Merkels Ja-Sager. Merkel liebt es sich solche Räte zu holen und offenbar gibt es genug Leute, die dazu bereit sind.

Annette Seliger | Sa., 6. Februar 2021 - 18:32

..und es bereitet regelrecht Schmerzen sich diesen Unfug anhören zu müssen. Hat hier jemand im Forum schon einmal etwas vom Immunsystem gehört? Über 2,5 Millionen Bürger (z.T . schon länger hier lebende) haben nach einem positiven PCR Test, eine Corona Erkrankung mit oder ohne Symptome hinter sich und sind danach, wenn auch für eine gewisse Zeit (wie bei der Impfung), IMMUN gegen das Virus. 'Warum sollten diese Menschen nicht auch - unverzüglich - aus diesem Corona Unsinn befreit werden. Warum untersucht man parallel nicht auf Antikörper. Mich würde sowieso grundsätzlich interessieren wie viele Menschen eine Corona Infektion einfach so ohne jede ärztliche Konsultation überstanden haben.

Jetzt die Beendigung des Corona Wahnsinns abhängig von einer Impfung zu machen setzt dem ganzen die Krone auf.
Diese Virus wird vollkommen überhöht. Es sterben die Alten und unter Vorerkrankungen leidenden und anstatt diese Gruppen maximal zu schützen, fährt man vorsätzlich ein Land gegen die Wand!

Ulrich Jarzina | So., 7. Februar 2021 - 20:18

Antwort auf von Karl Napp

Danke für Ihre Gebühren...

Danke! Man kann diese Argumentation auch auf die Argumentation bzgl. der bislang nicht bestätigten Infektiosität PCR-positiv Getesteter ausweiten.

Frau Seliger, ich bin 100% Ihrer Auffassung. Aber es gibt einen wichtigen Punkt welcher nie genannt wird. Bei der Contergan Katastrophe vor vielen Jahrzehnten haben doch die beteiligten Wissenschaftler und Ärzte dieses Medikament nicht vorsätzlich zum Schaden der Menschen entwickelt, und doch ist es passiert. Als 2009 bei den Impfungen zur Schweinegrippe viele tausend Menschen schwer an der Schlafkrankheit erkrankten war es genau so. Und 12 Jahre später ist plötzlich kein Risiko mehr da? Was passiert, wenn es doch gravierende Spätschäden bei den folgenden Generationen gibt, aber schon 50% oder mehr Bürger Europas geimpft wurden. Was wird dann aus unserem Kontinent? Ist das dann Schicksal oder was? Können wir dann noch unseren Kindern und Kindeskindern in die Augen sehen? Es ist in meinen Augen ein Verbrechen wie hier der freie Wille der Bürger zur Disposition steht. Ich hoffe nur in meinem und dem Interesse aller Bürger, dass meine Befürchtungen sich nicht bewahrheiten.

Karla Vetter | Sa., 6. Februar 2021 - 19:09

Gleiches gleich,Ungleiches aber ungleich zu behandeln, sollte auch im Falle der "Vulnerablen" gelten.Altenheimbewohner und ihre Angehörigen hatten eben nicht nur die üblichen Einschränkungen zu befolgen.Es gab eine weit darüber hinausgehende Isolation.Ihre Freiheitsrechte waren deutlich mehr eingeschränkt.Nicht einmal Todkranke durften besucht werden.Wenn da jetzt eine weitergehende Normalisierung erfolgen könnte,halte ich eine Neiddiskussion für unangebracht. Natürlich leiden wir alle unter den inkonsistenten Corona-massnahmen,viele halten sie für rechtlich fragwürdig.Gleichheit können wir aber nur im Recht einfordern,nicht im Unrecht.

Markus Michaelis | Sa., 6. Februar 2021 - 19:45

Ich denke der Regierung (in Vertretung der im Moment politisch maßgebenden Bevölkerungsteile) geht es um Dinge wie Solidarität. Das bettet sich ein in Grundauffassungen, dass man Dinge multilateral, europäisch, am besten UNO, gemeinschaftlich etc. machen muss. Das sind tiefe Grundüberzeugungen, das geht auch tiefer als Verfassungsfragen. Verfassungen kann man immer so oder so interpretieren, andere Teile mehr hervorheben (vielleicht die Gleichheit - gegen die Freiheitsrechte?).

Ich denke, dass Solidarität toll ist, aber man hat sich da verrannt. Solidarisch haben wir es nicht geschafft flott Impfstoffe zu produzieren, weil wir nicht etwa im Sommer 2020 schon viel Geld in BionTech-Massenproduktion stecken konnten. Das wäre unsolidarisch gegenüber der Industrie in FR, EU etc.. Solidarität, gemeinsam und Europa haben Prio. Ok, aber unschön ist, das so zu verkaufen, als kämen damit auch die technisch schnellsten und besten Ergebnisse zustande.

Hans Jürgen Wienroth | Sa., 6. Februar 2021 - 19:48

„Einen Bock geschossen“ hat der Ethikrat für mich nicht. Er hat sehr verantwortungsbewusst abgewogen. Welche Diskussion wäre in unserem sozialen Land losgetreten worden, hätte man für die Rückgabe der Grundrechte an geimpfte plädiert? Da wären sofort die Arbeitnehmer auf den Plan getreten, die zu Ostern ihren wohlverdienten Urlaub antreten wollen, allen voran die Pflegekräfte. Das Hauen und Stechen um die frühe Impfung wäre genauso gekommen wie die Frage, warum die Pflegeheimbewohner, die sich ohnehin kaum in der Freiheit bewegen können, als erste geimpft werden müssen. Ich sehe da auch nicht die große Kompetenz unseres ehem. Justizministers.
Wenn wir, wie Sie sagen, Grundrechte für wenig Gefährdete freigeben müssen, dann müssen wir die gesamten Corona-Einschränkungen für die Altersklasse < 70 o. ä. sofort abschaffen. Schließlich besteht eine Lebensbedrohung überwiegend für die Älteren und Vorerkrankten. Können wir uns diese Diskussion in unserem so sozial geprägten Land leisten?

Helmut Bachmann | Sa., 6. Februar 2021 - 21:44

ist nicht geboten. Kein Impfschutz bietet die 100% Sicherheit. Wenn genügend geimpft wurde, ist allen die Freiheit wieder zu geben.

Fritz Elvers | Sa., 6. Februar 2021 - 21:45

grundgesetzlichen garantierten Freiheiten kann es nur höchstens zur Abwendung einer höheren Gefahr geben. Ist diese für einzelne Bürger obsolet geworden, so sind diese Einschränkungen automatisch unwirksam.
Ein Ethikrat hat nur ausschließlich Beratungsfunktion und gibt seine private Meinung zum Besten. In diesem Falle vollkommen überflüssig, umsonst, aber wohl nicht kostenlos.

Jede demokratische Regierung sollte sich sehr hüten, Freiheitseinschränkungen aufrecht zu erhalten, wenn diese nicht mehr begründbar sind.

Verstörend ist jedenfalls die Lust, mit der teilweise an den absurdesten Ideen, z.B. 15 km Bewegungsradius, herumgebastelt wurde.

Romuald Veselic | Sa., 6. Februar 2021 - 21:54

sondern individuelle Abwehrrechte eines jeden Bürgers gegenüber dem Staat." Und wie. Alles andere ist Faschokommunismus.
Und weiter: "Welche verfassungsrechtliche Relevanz hat das bloße „Empfinden“ eines Teils der Bevölkerung?" Punktgenau. Womit sich der Kreis schließt; indem "Zum Wohl der Allgemeinheit" hat das Individuum sich anzupassen, Klappe halten und "Solidarität" leisten.
Sollen sich etwa die Gesunden/Geimpften für schuldig halten, nur weil sie nicht erkrankt sind/krank geworden? Und sich an regressiven AHA-Regeln monatelang gewissenhaft gehalten hatten? Wird die Zukunft den Ethikräten gehören? Dann können wir alles ethisch begründen und das Unethische unter Strafrecht stellen.

Jakobus | Sa., 6. Februar 2021 - 22:24

Was als „ungerecht empfunden“ wird, ist eine klare Absage an die bestimmende Relevanz einer objektiven Realität außerhalb des (erkenntnistheoretisch wertlosen) subjektiven Empfindens und damit der selbstbefriedigenden (also „onanistischen“) „Identität“, des politischen Identismus. Und da Wissenschaft per se als das Weltbild und die Lehre der objektiven Realität definiert ist, ist es auch eine Absage an die Philosophie an und für sich. Was der vorgebliche „Ethikrat“ hier formuliert hat, ist einmal mehr politische Korrektheit statt inhaltlicher Korrektheit, Narrativ statt Fakt, Identität statt Wissenschaft.

Hat nicht Karl Popper "die Behauptung von Werteurteilen als Tatsachen" als definitorisches Merkmal von Ideologie beschrieben und damit eigentlich auch des Faschismus? Genau dieser Fall ist hier gegeben, kein gutes Zeichen für unsere Zivilisation, wenn wir uns den alten Fehlern immer wieder und letztlich kaum verändert hingeben!

Christa Wallau | Sa., 6. Februar 2021 - 23:52

Mich würde interessieren, wer die "26 honorigen Personen" aussucht, die dann so etwas darstellen sollen wie das Gewissen der BRD.
Wahrscheinlich ist es ähnlich wie bei allen anderen
Gremien: Die Parteien bestimmen hier entscheidend mit.
Was soll man von einem solchen "Rat" erwarten???

auch da war der Ethikrat mit dabei. Und dann ist in den "Qualitätsmedien" immer von "Experten" die Rede.
"Experten" für's Vater Unser und Migrationsflutung und linksgrüne Ideologie. Man könnte Runde auf 3 "Experten" reduzieren. KGE, Marx/Bedford (die ohne Kreuz) und Frau Kobold. Ergebnis ist das Gleiche.
Aber, Werte Frau Wallau, googeln Sie nicht wer in diesem Rat sitzt.
Der Sonntag wäre dahin.

Wenn Sie etwas freie Zeit haben, können Sie sich Ihre Frage leicht selbst beantworten. Wenn Sie 'Ethikrat' googeln, stellen sie fest, dass die Mitglieder vom Präsidenten des Bundestags ernannt werden. Das wäre seit 2017 also Herr Schäuble. Ob der allerdings alle derzeitigen Mitglieder ernannt hat, weiß ich nicht. Da müsste man noch prüfen, wie lange jemand Mitglied sein darf.

Es gibt 26 Mitglieder, aber im Moment werden online nur 24 gelistet (mit Porträtfotos).

Eines dieser Mitglieder ist übrigens Prof. Nida-Rümelin. Von ihm kann ich mir nicht vorstellen, dass er es für richtig gefunden hat, dass der Rat die verfassungsrechtliche Lage ignoriert hat.

Was mich persönlich interessiert: Wie stellt Schäuble den Sachverstand der Mitglieder fest? Wenn es um Ethik allein geht, halte ich es mit I. Kant. Der meinte nämlich, dass man JEDEM Bürger genug Urteilskraft zutrauen muss. Da muss man nicht erst ein 'Ethik-Fachwissen' erwerben. Für Verantwortungsethik braucht man das allerdings.

Jens Böhme | So., 7. Februar 2021 - 08:03

In Geimpfte und Ungeimpfte bei verfassungsgemäßen Freiheiten zu unterteilen, hat leider auch Herr Brodkorb sich in Diskussionen verstrickt, die absolut unnötig sind. Man kann dann auch fachsimpeln, ob ein FFP2-Träger gegenüber einen medizinischen Maskenträger virenschützend überlegener sei oder das Schneuzen in ein Taschentuch gesetzeskonform sei. Mit solch Hintertür-Impfzwang-Debatte wird das seit März 2020 katastrophale Corona-Managment nicht besser. Dass hier SPD-Politiker sich hervortun zeigt, dass der Holzweg der SPD, den diese seit ca. 20 Jahren geht, völlig morsch ist.

Ernst-Günther Konrad | So., 7. Februar 2021 - 09:44

Ich habe mal im Netz recherchiert. 26 Professoren aus unterschiedlichen Wissenschaftsbereichen und Kirche, von Parteien "empfohlen" und vom BP ernannt. Ob sie alle Parteibücher haben?
Die Entscheidungen trifft doch die Politik, oder?
Merkels alternativlose und illegale MP-Runde sind doch die politischen Entscheidungsträger. Neben der Leopoldina und dem RKI also ein weitere Einrichtung, die man in den Vordergrund schieben kann, um eigenes politisches Versagen scheinbar fachlich untermauert zu begründen. Im Ethikrat sitzen keine Menschen, die dem Alltagsleben entspringen, keine Geschäftsleute, keine Menschen mit "normalen" Berufen. Es sind alles verkopfte , sicher in ihren Fachgebieten herausragende Wissenschaftler, aber fern der Alltagsrealität. Nur, es findet ja kein Diskurs innerhalb der Fachschaften statt, mit Kritikern des Systems. Die Rechtsprofessoren im Ethikrat durften wohl nicht argumentieren. Da wäre wohl was juristisch für die Politik aus dem Ruder gelaufen. Alles Blendwerk.

Na dann … ;-) … : Gute Nacht!
Dieser Mann hat den Islamisten im Iran zum Jubiläum ihrer islamistischen "Revolution" gratuliert. Der Mann ist für mich inkompetent und hat - mit erlaub - dieses hohe Amt beschädigt … das ist meine Meinung!

Englbert Rottenmoser | So., 7. Februar 2021 - 10:19

Wozu braucht es einen wissenschaftlichen Ethikrat? Weil das Selbstdenken zu anstrengend ist und es deshalb einer Institution übertragen wird?
Ethisches Verhalten vorzugeben ist nicht Aufgabe der Wissenschaft.
Hierzu ein Zitat von Albert Einstein aus seinem Aufsatz über "Naturwissenschaft und Religion": “...dass sich diejenigen Überzeugungen, die für unser Handeln und Werten maßgebend und nötig sind, allein auf diesem soliden, wissenschaftlichen Weg überhaupt nicht gewinnen lassen. Denn die wissenschaftliche Methode kann uns nichts weiter lehren, als Tatsachen in ihrer gegenseitigen Bedingtheit begrifflich zu erfassen. ..... Aber ebenso klar ist es, dass von dem, was ist, kein Weg führt zu dem, was sein soll.“

Stefan Jarzombek | So., 7. Februar 2021 - 10:33

Wird die Bevölkerung nicht geimpft um die Normalität wieder herzustellen?
Sperrt der Staat seine Bürger trotz der Impfung weiterhin weg sollte sich das Bundesverfassungsgericht endlich einmal angesichts solcher Machenschaften einschalten.
Deutschland ist mittlerweile durch den Lockdown so völlig überschuldet, dass es Generationen dauern wird bis diese abgebaut sind.
Gleichzeitig bauen die Unternehmen massiv Stellen ab und die Einwanderung muss finanziert werden. Wo soll das alles herkommen, wenn man bedenkt was das alles pro Tag kostet?
Ich bin von der Regierung maßlos enttäuscht.

Dieter Freundlieb | So., 7. Februar 2021 - 10:36

Ich habe grundsätzliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher 'Räte'. Wenn der Deutsche Ethikrat so berät, wie es bei den Klimawandelberatern von Frau Merkel zu geschehen scheint, dann bin ich strikt dagegen. Man lässt sich nur von regierungsgenehmen Leuten beraten (z.B. von den Alarmisten vom PIK) und tut dann so, als ob die Beratung doch zeige, wie offen man gegenüber unterschiedlichen Meinungen ist.

Marianne Bernstein | So., 7. Februar 2021 - 10:38

Gibt es dafür einen rechtlichen Rahmen? Oder gilt das alles nur als Impfwerbeveranstaltung. Grundrechte stehen immer zur Disposition?

Jeder Eingriff in verfassungsmässig garantierte Grundrechte muss erstens im Allgemeininteresse liegen, das den Interessen der vom Eingriff konkret betroffenen Personen zudem vorgehen muss, zweitens notwendig (im Sinne von unabdingbar zur Zielerreichung) und drittens verhältnismässig sein. "Geimpft" bzw. "nicht geimpft" ist vorliegenden Zusammenhang rein rechtlich gesehen denn auch nicht der springende Punkt bzw. das massgebende "Triage-Kriterium". Übergeordnete Ziele auch (!) der Impfoffensive sind (aus Sicht der Allgemeinheit) erstens die Verhinderung des Zusammenbruchs der "Spitalversorgung" infolge Überlastung durch eine hohe Anzahl von gleichzeitig schwer an Covid-19 erkrankten Personen und zweitens eine möglichst weitgehende Unterbindung der Weitergabe des Virus von infizierten (nicht zwingend auch erkrankten) Personen an Dritte. Daran haben sich die "Triage-Kriterien" für selektive (!) Lockerungen allgemeinverbindlicher "Corona-Regeln" für bestimmte Gruppen zu orientieren.

Quirin Anders | So., 7. Februar 2021 - 12:19

Jede Überlegung, ob Geimpften das "Privileg" zugestanden werden soll, ihre Grundrechte auszuüben, zäumt das Pferd m.E. von hinten auf. Grundrechtseingriffe sind von Verfassungs wegen à priori überhaupt nur erlaubt, wenn und soweit sie verhältnismäßig sind. Verhältnismäßigkeit setzt voraus, dass mit einem Grundrechtseingriff 1. ein legitimes Ziel verfolgt wird, 2. der Eingriff geeignet ist, die Zielerreichung zu fördern, 3. der Eingriff erforderlich ist, weil es kein milderes Mittel gibt, das in gleicher Weise geeignet ist UND er 4. schließlich auch angemessen, d.h. verhältnismäßig im engeren Sinne ist. Werden mehrere Ziele verfolgt, so muss diese Prüfung für jedes Ziel gesondert erfolgen. Wenn man Corona-Maßnahmen an diesen Anforderungen prüft - wie es bisher, soweit ersichtlich, am Gründlichsten das AG Weimar am 11.1.21 (6OWi 523 Js 202518/20) getan hat, dann ist festzustellen: Viele Kontaktverbote sind verfassungswidrig, und zwar gegenüber Geimpften und Ungeimpften gleichermaßen.

Urban Will | So., 7. Februar 2021 - 12:31

Die Relevanz von Grundrechten hat spätestens seit Corona die des berühmten Sackes Reis aus China eingenommen.
Dass man überhaupt die Gewährung dieser individuellen Rechte vom „Empfinden“ oder zu erwartenden Reaktionen der Bevölkerung abhängig macht, ist erschreckend.
Es geht hierbei nicht nur um die Geimpften, auch die mittlerweile – aufgrund der anzunehmenden Dunkelziffer vermutlich noch viel höher liegende – beträchtliche Zahl der bereits Genesenen hätten längst von all dem Lockdown – Unsinn befreit werden müssen.
Argumente wie nicht mögliche „Kontrollierbarkeit“, etc. sind der reinste Unsinn.
Man kann auch nicht „kontrollieren“, ob bspw jeder auch brav vor der roten Ampel stehen bleibt und müsste diese somit durch unüberwindbare Barrieren ersetzen.
Der Gleichheits – Wahnsinn in D nimmt uferlose Dimensionen an.
Ja, es gibt Unterschiede und wer das „Glück“ hat, nicht mehr durch C gefährdet zu sein, sollte dies auch nutzen können.
Was droht uns noch bei all dem Irrsinn?

Wenn Sie schreiben, "Die Relevanz von Grundrechten hat spätestens seit Corona die des berühmten Sackes Reis aus China eingenommen", dann meinen Sie hoffentlich nur die unverantwortliche Einäugigkeit diverser Politiker.
Wir dürfen nicht vergessen: Die praktische Relevanz von Grundrechten als Freiheitsrechten der Bürger hängt nicht zuletzt davon ab, ob und ggf. wie diese gelten gemacht werden. "Wo kein Kläger, da kein Richter", gilt leider auch in Bezug auf unverhältnismäßige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Obwohl leider manche Richter ihre Bindung "an Gesetz UND RECHT" (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit u.a. darauf, den Grundrechten Geltung zu verschaffen, weniger ernst zu nehmen scheinen als zu geboten und deshalb nicht jede Klage erfolgreich ist: Wenn der Einzelne von Grundrechtseingriffen direkt betroffen ist, dann muss er sich auf dem sog. Rechtsweg dagegen wehren. Wird das nicht gewagt, sehen viele Politiker offenbar keinen genügenden Anlass, zu Rechtstreue zurückzukehren.

Albert Schultheis | So., 7. Februar 2021 - 13:39

Der Betrag des Herrn Brodkorb ist an perfider Rabulistik kaum mehr zu übertreffen! "Welche verfassungsrechtliche Relevanz hat das bloße „Empfinden“ eines Teils der Bevölkerung?" - Diesen Satz sollten wir uns mehrmals versagen, um die Perfidie des Verfassers zu begreifen! Was Bürger diese Staats äußern, ist also ab heute "bloßes Empfinden eines Teils der Bevölkerung" mit offenbar höchst zweifelhafter "verfassungsrechtlicher Relevanz"! Und soweit dieses "Empfinden" mit dem karrierebeflissenen Kommentator nicht übereinstimmt, wäre es "bestenfalls eine Angelegenheit für den Deutschen Soziologie- oder Psychologierat". Und diese Ausgeburt des Stalinismus erklimmt höchste Ämter in unserem Staat! Mit gleicher Berechtigung wird der Herr morgen die Rechte derer beschneiden, die sich der Impfung kommunistischer Ideologie-Vakzine verweigern.