ausende Fußballfans empfangen am Freitag (07.07.2006) in Stuttgart vor dem Mannschaftshotel den Bus der deutschen Fußball-Nationalmannschaft.
Elio Adler wünscht sich einen gesunden Patriotismus wie bei Fußball-Weltmeisterschaft 2006 / picture alliance

70 Jahre Grundgesetz - Zeit für eine Riesenparty!

Im Mai hat das Grundgesetz 70-jähriges Jubiläum. Grund genug für eine bunte Feier mit gesundem Patriotismus, findet unser Gastautor Elio Adler. Die Werte des Grundgesetzes können ein emotionales Vakuum füllen und so ein verbindendes Gefühl aktivieren

Porträt Elio Adler

Autoreninfo

Elio Adler, 48, ist Gründer und Vorsitzender des Vereins „WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen“, der sich als eine zivilgesellschaftliche Stimme jüdischer Deutscher versteht. Im Mai wurde er als „Botschafter für Demokratie und Toleranz“ vom gleichnamigen Bündnis ausgezeichnet. Er lebt mit seiner Frau und zwei Söhnen in Berlin. Foto: Privat

So erreichen Sie Elio Adler:

Bitte, bitte keine Feierstunde! Wenn das Grundgesetz im Mai 2019 nun 70 Jahre alt wird, sollten wir das für bunte Feiern auf den Straßen, bürgernahe Events in Behörden und interessante Veranstaltungen in Schulen nutzen. Lasst uns eine Riesenparty anstatt einer Zeremonie im Bundestag mit Frack und Streichquintett veranstalten. Zeit für Inhalt, aber auch für Emotionen und gerne auch Pathos!

Viele Menschen erleben, dass Themen wie Sicherheit, Religion und Migration zu erheblichen Spannungen führen und drohen, unsere Gesellschaft zu spalten. Ohne die Bedeutung der Antworten auf diese Themen schmälern zu wollen, sollten wir unsere Aufmerksamkeit aber auch dahin lenken, was uns zusammenhält. Und das geht viel besser mit dem Herzen als mit dem Hirn. So, wie es in den Sommertagen der WM 2006 war, als sich sogar viele Fußball-Agnostiker dem Claim der Fußballweltmeisterschaft „Die Welt zu Gast bei Freunden“ angeschlossen haben. Denn „Freunde sein“ wollten wir schließlich irgendwie alle. Diese Möglichkeit haben wir 2019 wieder.

Verfassungspatriotismus? Nice try

Das Grundgesetz bietet eine geniale und zeitlose Basis für unser Zusammenleben, denn es ist in seinen Werten statisch, in derer aktuellen Anwendung jedoch anpassungsfähig. Es hilft ganz praktisch, wenn neue politische oder gesellschaftliche Fragestellungen aufkommen. An den sich daraus ergebenden Diskussionen sieht man wie relevant und prägend es für die Mentalität unserer Gesellschaft ist. Die kontinuierliche, tagesaktuelle Anwendung grundgesetzlicher Werte entwickelt die freiheitlich-demokratische Gesellschaftskultur stetig weiter und ermöglicht, dass in Deutschland die unterschiedlichsten Menschen ihre individuellen Lebensziele verfolgen können. Das Zusammenspiel dieser Gesellschaftskultur und des Rechtsstaates bietet dem Zusammenleben, zumindest theoretisch, einen sicheren Rahmen.

Und was tun wir? Wie verfallen reflexartig in historisch-moralische Panik, wenn wir positive Emotionen gegenüber unserer Form des gesellschaftlichen Miteinanders in uns entdecken. Lieber sublimieren wir die Antwort auf die Frage „Dürfen wir stolz auf unser Land sein?“ in blutarme Feierstunden, statt einen „gesunden“ Patriotismus zu leben. Gesund, weil er eben nicht mit kleinem, braunem Oberlippenbart und strammem Seitenscheitel daherkommt und weil er weder rassisch noch hybride-national konnotiert werden darf. Vielmehr brauchen wir einen Patriotismus, der auf dem, von zwischenmenschlichem Respekt und Offenheit geprägten, Wertekanon unseres Grundgesetzes beruht. Darauf könnten wir gemeinsam stolz sein. Dieses verbindende Gefühl kann jedoch regelmäßig nicht aktiviert werden. Das aus der Not des emotionalen Vakuums geborene Wort „Verfassungspatriotismus“ ist ein „nice try“, aber staubtrocken, unsexy, gefühlsbefreit und darum ungeeignet.

Emotionen zulassen, aber nicht missbrauchen

Wir sollten den Wert des Grundgesetzes mehr als nur rational kennen: wir sollten ihn fühlen! So hätten die unterschiedlichsten Extremisten, die versuchen, der Gesellschaft zuzusetzen, keine Chance. Und auch Politik(er)-Verdrossene, die sich von politischen Prozessen abgekoppelt oder ungehört fühlen, wären angesprochen: Sie fänden über den emotionalen Zugang wieder eine Einstiegsmöglichkeit in so etwas wie gesellschaftliche Teilhabe.

Ja, wir Deutschen haben aus gutem Grund Bauchschmerzen, wenn es um die Emotionalisierung einer gesellschaftspolitischen Ideologie geht. Zwei Weltkriege, die massenmörderische Nazizeit und auch der ebenfalls oft tödlich endende Gleichschaltungsversuch in der DDR warnen uns, wo Versuche des Staates hinführen können, die Emotionen der Bevölkerung zu beeinflussen. Dennoch dürfen wir kein emotionales Vakuum da belassen, wo eine ausgewogene, emotionale Kopplung an die Werte gemeinschaftlichen Zusammenlebens hingehört.

Gerade ich als Jude bin mir der Gratwanderung eines solchen Ansatzes bewusst. Aber auch gerade die meisten von uns Juden fühlen sich nur in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat sicher und wissen: Ein solcher kann nur Bestand haben, wenn er emotional-positiv innerhalb seiner Bevölkerung gekoppelt ist und so täglich von der überwiegenden Mehrheit gelebt wird.

Keine Eintagsfliege, sondern ein Auftakt

Menschen möchten Emotionen. Die Glücksforschung hat gezeigt: Menschen möchten gemeinhin zu etwas Größerem gehören oder sogar dazu beitragen und Menschen möchten Gemeinsamkeit fühlen. Deswegen ist es wichtig, bei der Orchestrierung solcher Feierlichkeiten, keine Angst vor „Pathos“ zu haben, sondern ihn als Türöffner zur Gefühlswelt der Rezipienten zu verstehen. Wenn die freiheitlich-demokratische Gesellschaft hier zu wenig anbietet, dann zeigten die letzten Jahre, dass ihre Feinde diesen Freiraum füllen.

Wünschenswert wären „Bürgerfeste der Demokratie“ in vielen deutschen Städten und Material-Sets für Schulen und Vereine. Die Bundesregierung ist gefragt, voran zu schreiten. Ferner sollten Persönlichkeiten mit ihren individuellen Erfolgsgeschichten, im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sicht- und hörbar gemacht werden. Bundesweite, thematisch passende Veranstaltungen von Behörden, Organisationen und Ministerien wären ebenfalls dazu geeignet, dieses besondere Jubiläum in die Mitte unserer Gesellschaft zu tragen. Eine Riesenparty anlässlich 70-Jahre Grundgesetz wäre damit nicht eine Eintagsfliege, sondern könnte der Auftakt zu viel mehr sein.

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Bernd Muhlack | Do., 3. Januar 2019 - 15:25

Lassen WIR doch diesen staatstragenden, selbst ernannten Eliten ihre Feier im Reichstag, sollen sie doch ihre Worthülsen gegenseitig beklatschen und sich auf die Schultern klopfen, bis sie wund gescheuert sind.
WIR Menschen "draußen im Land" (das ist eine der schrillsten Phrasen!) machen dann eben unsere wahre Party, ich bin sofort dabei! Und die Veggibude, zwischen dem Döner und der frischen Blutwurst! PROST!
Herr Adler, mir fällt bei ihrem Artikel wieder Frau Merkel ein, als sie nach der Wahlparty 2013 Minister Gröhe kopfschüttelnd ein Deutschlandfähnchen aus der Hand nahm und entsorgte; und der Bursche hat sogar gelacht, unglaublich! Wie will Frau Merkel ihre Teilnahme an einer GG-Feier rechtfertigen, wenn sie öffentlich die deutsche Flagge entsorgt???
Wie sagte "mein" Prof Paul Kirchhof so trefflich: "Das Recht ist auslegungsfähig und auch auslegungsbedürftig, das gilt auch für das GG."
Herr Adler, in diesem Sinne: "Fly with the eagle or scratch with the chicken!" GUTES 2019!

Jürgen Sauer | Do., 3. Januar 2019 - 15:33

Moin,
wie alles von Menschen geschaffene hat auch das Grundgesetz in der jetzt geltenden Form Fehler.

Der erste und maximale Fehler aus meiner Sicht ist die inflationär genutzte Floskel "weiters/Einschränkungen Regel ein Bundesgesetz ..."

Diese Floskel zerstört die Ewigkeitsfaktor des Grundesetztes. Faktische Modifikation in den ersten 20 Artikeln können mal so eben im Bundestag beschloßen werden. Damit ist das Grundgesetz in dieser neuen Form nach 1968 eigentlich dem Sinn nach völlig entzwertet, als eine "Geburtstagsparty" für das seit 1968 verkrüppelte Ding vollig fehl am Platze.

Yvonne Walden | Do., 3. Januar 2019 - 15:53

Der Autor regt "Bürgerfeste der Demokratie" an, zu feiern im Mai 2019.
Ist unser Staatswesen denn überhaupt eine "Demokratie"? Demokratie bedeutet Volksherrschaft, also Teilhabe der Bevölkerung an allen Errungenschaften eines Staatswesens.
Dabei sind gerade diejenige, die sich eine solche Teilhabe wünschen, hiervon ausgeschlossen. Die überwiegende Mehrheit unserer Bevölkerung erarbeitet bekanntlich unser gesamtes Sozialprodukt, also die Summe aller Waren und Dienstleistungen.
Die daraus resultierenden Gewinne fließen allerdings so gut wie ausschließlich den Eigentümern von Fabriken, Produktionsanlagen und der Masse des Bankenkapitals zu.
Unser Grundgesetz enthält die Aufforderung, nach der "Eigentum verpflichtet. Es soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen".
Und gegen wirtschaftliche Übermacht gibt es die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln. Von einer Realisierung dieser Verfassungsvorgaben sind wir leider noch weit entfernt.

Markus Michaelis | Do., 3. Januar 2019 - 16:06

Ich stimme dem Autor in seinem Anliegen zum GG zu. Nur hängt es davon ab, wie es tatsächlich gelebt wird. Da habe ich meine Zweifel. Ich empfinde es so, dass das GG auch (neben anderen Aspekten) für ein Bürgertum steht, dass in seinen Werten zunehmend dysfunktional wird. Man will von der Globalisierung, Soziales, Migration, Menschenbild, Identität, Eigentum, Arbeit etc. alles so, wie man es gewohnt ist und ist (zunehmend?) unfähig sich mit den ganzen inneren Widersprüchen und Gegensätzen, die es dabei notwendig gibt, auseinanderzusetzen. Man träumt von der guten, richtigen, widerspruchsfreien Lösung - und das in einer Umgebung, in der die Gesellschaft von außen, durch die Welt, schnell geändert wird. Für den Traum von der perfekten Gesellschaft, ohne Widersprüche und ohne schmerzhaftes Arbeiten an den Widersprüchen, steht das GG, als "angebetetes" Ideal. Das ist es aber nicht. Dieser Aspekt ist gefährlich, weil er die Unfähigkeit des Umgangs mit der widersprüchlichen Realität steigert.

Ralph Lewenhardt | Do., 3. Januar 2019 - 16:06

Es ist sinnlos ein Grundgesetz zur Feier anzuordnen, das in einem seiner grundrechtgleichen Artikel, nämlich 20 (2) vorsätzlich und anhaltend völlig unzureichende gesellschaftliche Entsprechung findet, was der Hauptgrund für die Spaltung der Gesellschaft ist. Für das immer weiter entmachtete Staatsvolk, als grundgesetzlicher Souverän, eher ein Tag der Trauer und des Protestes!

Wolfgang Tröbner | Fr., 4. Januar 2019 - 10:16

Antwort auf von Ralph Lewenhardt

Ich gebe Ihnen recht. Die Realität zeigt, dass das Staatsvolk, also der eigentliche "Souverän", hierzulande genauso viel Mitspracherecht hat wie weiland in der DDR. Nämlich keines. Oder welche Möglichkeiten gibt es für die"Menschen da draußen im Lande", eine Regierung oder einzelne Personen abzuwählen? Wie immer wieder zu sehen (insbesondere bei der letzten BTW), können da nicht einmal die vielbeschworenen Wahlen dem "Souverän" zu seinem Mitspracherecht verhelfen. Die selbst ernannten Eliten scheren sich keinen Deut darum, was der "Souverän" will. Wenn sie sich erst einmal an die Macht gekrallt haben, machen sie, was sie wollen. Nicht, was der "Souverän" will

Tim Cech | Fr., 4. Januar 2019 - 12:39

Antwort auf von Wolfgang Tröbner

"Die Realität zeigt, dass das Staatsvolk, also der eigentliche "Souverän", hierzulande genauso viel Mitspracherecht hat wie weiland in der DDR. Nämlich keines."

Es ist also völlig unmöglich mit einer Alternative eine Partei zu gründen, Unterstützung im entmachteten Volk via Unterstützerunterschriften zu bekommen und dann bei der turnusgemäßen Wahl wiederum vom Volke legitimiert die Mehrheit im Bundestag zu stellen und damit die Regierung stellen zu dürfen?

Ich bin ja auch längst nicht mit allem zufrieden, aber solche pathetischen Ausbrüche helfen uns wenig weiter. Es gibt hunderte kleine Parteien, die viele verschiedene Alternativen bieten, dass sie nicht gewählt werden, hat sich - und nur der allein - der Souverän auf die Fahne zu schreiben, der genau diese parteipolitische Arbeit nicht honoriert, unterstützt und begleitet.

Daneben (!) steht das Faktum, dass die Mehrheit (!) der SPD nach der letzten Wahl nicht den Mut hatte Neuwahlen oder eine Minderheitsregierung zuzulassen.

Karin Zeitz | Fr., 4. Januar 2019 - 17:42

Antwort auf von Ralph Lewenhardt

hätte eigentlich zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung Deutschlands von einer Verfassung abgelöst werden müssen. Das ist genauso verpasst worden wie der Abschluss eines Friedensvertrages anstelle des 2 plus 4-Vertrages. Die DDR ist einfach in den Geltungsbereich des Grundgesetzes eingegliedert worden und eine offizielle Beendigung des Kriegszustandes mit einem Vertrag, der diese Absicht auch in der Überschrift trägt, steht bis zum heutigen Tage aus. Wir leben in einer Zeit der Provisorien, do dass ich eigentlich keinen Grund zum Feiern sehen kann.

Joachim Wittenbecher | Do., 3. Januar 2019 - 16:14

Herrn Adler kann man wirklich zustimmen. Das Grundgesetz ist eine unverzichtbare Grundlage für unser Zusammenleben. Bürgerfeste aus diesem Anlass überall im Land wären eine schöne Neuerung; ähnlich wie der Nationalfeiertag in Frankreich - natürlich auch mit Kinderkarussell. Zum Verfassungspatriotismus muss sich aber die positive Wertung unserer kulturellen Identität hinzugesellen - erst dann wird ein Schuh draus. Diese kulturelle Identität darf nicht verwechselt werden mit der ethnischen Homogenität. Im Gegenteil, erst die kulturelle Identität bietet auch den Zugewanderten eine Möglichkeit der Identifizierung mit dem Land. Zu dieser Identität gehört in erster Linie unsere Sprache, an der ganz viel "dranhängt": Literatur, Musik, Wissenschaft, Geschichtsbetrachtung - und die Alltagskultur. Weiterhin umfasst die Identität den landschaftlichen Kulturraum, den wir bewohnen - er ist unendlich vielfältig - sowie die Städte und Gemeinden - jede hat ihre unverwechselbare Eigenart.

helmut armbruster | Do., 3. Januar 2019 - 17:00

er soll eine deutsches Schlüsselereignis feiern helfen und er trägt Werbung für Hyundai.
Mein Feingefühl verträgt so etwas nicht und ich würde gerne wissen welcher empathielose Büffel das so arrangiert hat.

peter michme | Do., 3. Januar 2019 - 17:19

Wenn schon emotionale Festivitaet, dann bitte auch hilflose Wut und Verzweiflung zulassen.
In der Migrationsfrage blickt kein Mensch mehr durch, auch keine Institutionen, Politiker schon gar nicht.
Ein Gesetz ist immer nur so gut wie es auch durchgesetzt werden.
Es ist nur dann gut, wenn es nicht tausend Schlupfloecher schafft.
Was, bitte schoen,soll man da feiern.
In seinem Gesetzeswirrwar und -dschungel versinkt der sogenannte Rechtsstaat.

Christa Wallau | Do., 3. Januar 2019 - 17:19

Wen soll denn die vom Hocker reißen?
Unpolitische junge Leute vielleicht, für die das Grundgesetz so selbstverständlich ist wie eine
Toilette mit Wasserspülung?
Familien mit Kindern?
Einwanderer, die ihr Glück nicht fassen können,
in einem Land mit tollem GG zu leben?
Alte Leute, die zunehmend erkennen, wie sich
die Regierung z. B. in der Migrationsfrage "am Gesetz vorbei" schlängelt und dies mit wohlsesetzten Worten auch noch zu rechtfertigen versucht?
Und das alles mit P a t h o s?

Ich fürchte, diese Party würde dem ähneln, was die
DDR an ihren Jubeltagen veranstaltete:
Eine schöne Schau mit nichts dahinter!

Ja, es gäbe Grund zum Feiern, nämlich dann, wenn wir endlich eine echte Verfassung bekämen, über die im vereinten Deutschland vorher gründlich diskutiert und dann per Volksentscheid abgestimmt würde.
Dann hätten wir wirklich ein Fest der Demokratie!

Klaus Muelheimer | Do., 3. Januar 2019 - 19:51

Die Gesetzestexte sind nicht nur intepretationsfähig, sondern können auch durch beliebig viele nachrangige Gesetze "ergänzt" werden, welche die Intention der "Väter und Mütter des Grundgesetzes" völlig zuwiederlaufen können. Ein schönes Beispiel ist der §6 mit dem besonderen Schutz der Ehe. Zu der Zeit der Entstehung des GG war die Ehe noch ausschließlich eine Verbindung zwischen Mann und Frau und war auch eine besondere Rechts- und Versorgebeziehung, die in der allermeißten Fällen zur Gründung einer Familie führen sollte. Davon ist heute praktisch nichts mehr übrig geblieben. Das zeigt, dass das GG ohne vitale Gewalten und mutige Bürger nichts weiter ist als ein Fetisch, den jeder in den Himmel halten kann.

Mathias Trostdorf | Do., 3. Januar 2019 - 21:00

...eine Person, die ihr Vaterland liebt?
so die allgemeine Begriffserklärung.

Grüne, Linke, CDU/CSU oder SPD versuchen doch- im Schulterschluß mit den Medien- seit Jahrzehnten, den Deutschen jeden Patriotismus auszureden. Wie soll da eine volksfestige oder auch andere Jubelstimmung zum Grundgesetz aufkommen? Was soll da bejubelt werden? Das Verschwinden einer ehemals gut funktionierende Gesellschaft mit sich jetzt in rasanter Geschwindigkeit auflösenden Strukturen, und als einziger Vision die vor allem ökonomische Globalisierung und die Propandierung eines diffusen "Multikulti" als non plus ultra?
Mal ganz ungeachtet der Tatsache, daß ja für einen wachsenden Bevölkerungsanteil in Deutschland das Grundgesetz gar keine Relevanz hat.

Bryan Hayes | Do., 3. Januar 2019 - 21:12

Allerdings ist das GG dafür genaugenommen ungeeignet, da es viel zu lückenhaft und teilweise fehlerhaft ist.
Das, was Sie eigentlich meinen, ist die Freiheitliche Grundordnung (FG), die Rechtshierarchieebene 2 Ebenen über dem GG und eine Ebene über der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung.
Denn nur die FG beinhaltet tatsächlich die Grundwerte und Grundprinzipien, auf denen im Kern die Bundesrepublik Deutschland beruht.
Und was Ihre Meinung "Die Bundesregierung ist gefragt, voran zu schreiten." angeht, so ist dazu anzumerken, dass diese mit am wenigsten auf dem Boden des GG steht; sie tritt die FG vielmehr mit Füßen.

Bernhard Jasper | Do., 3. Januar 2019 - 21:27

Heute versucht man erneut Geschichte umzudefinieren, der Versuch einer autoritären Restrukturierung (das gilt ebenso für den politischen Islam). Die Islamisten und die neue Rechte sind sich da sehr ähnlich- eine Art autoritäre Revolte. Konservative Revolution und revolutionärer Nationalismus, sind historisch vorgeprägte Sehweisen, Einstellungen und Identifikationssehnsüchte, die jedoch in Deutschland historisch bereits 1918 am Ende war.

In der Bundesrepublik Deutschland ist nach 1945 dieser autoritäre Charakter zwangsdemokratisiert worden. Sie hatten sich der reflektierenden Aufklärung der Moderne mit dem Grundgesetz zu beugen- das gilt es zu feiern. Gute Idee!

Wolfgang Selig | Do., 3. Januar 2019 - 22:43

Bitte feiern Sie nicht. Das Grundgesetz soll als Provisorium dienen, bis das deutsche Volk gemäß Artikel 146 GG über eine Verfassung entschieden hat. Interessiert wie so viele Gesetze und Artikel seit Jahren kaum jemand im Land. Mich schon. Einen Verfassungstag würde ich sofort feiern, denn die Verfassung wäre endgültig und vom Volk legitimiert. Und man könnte natürlich dennoch viel vom Grundgesetz übernehmen. Aber bitte erst feiern, wenn das Werk vollbracht ist. Oder sich gleich ehrlich machen und Art. 146 mit Zweidrittelmehrheit streichen (was ich falsch fände).

Ernst-Günther Konrad | Fr., 4. Januar 2019 - 10:43

statt einer Feier, sollte erstmal die Beachtung des Grundgesetzes wieder in Erinnerung gerufen werden.
Die Würde aller hier lebenden Menschen muss geachtet werden, auch die der Deutschen, die anders denken. Meinungs- und Pressefreiheit, nicht Meinungs- und Pressdiktat, muss wieder hergestellt werden. Das Asylrecht muss grundgesetzkonform angewendet und darf nicht ausgehebelt werden. Parteien sollen an der politischen Meinungsbildung "mitwirken" und nicht alles allein ohne das Volk bestimmen, soweit es Grundsatzfragen angeht. Das Grundgesetz gehört erweitert dahingehend, dass eine kultruelle und sprachliche Identität festgeschrieben wird, frei von jeglicher Ideologie, die keiner extremen Auslegung von welcher Richtung auch immer zulässt. Wenn Teile der grundgesetzlichen Vorgaben wieder gelebt werden, dann können auch Sektkorken knallen. Nur die Parteien entfernen sich vom Grundgesetz und das ist bedenklich. Es sei den sie feiern die Entfernung.

Ernst Laub | Fr., 4. Januar 2019 - 13:51

Das Grundgesetz ist keine Verfassung…… trotz Verfassungsschutz!
Doch einerlei, ob bei einem Grundgesetz (d.h. einem VerfassungsERSATZ) oder einer Verfassung: In jedem Falle bräuchte es einen Gesellschaftsvertrag, und dass der in der BRD fehlt, offenbart sich immer mehr.
P.S. Kleiner subtiler Unterschied zwischen der BRD und der Schweiz: In der BRD gibt es keine Verfassung aber einen Verfassungsschutz. In der Schweiz gibt es eine Verfassung aber keinen Verfassungsschutz! In der Schweiz kann sich die Regierung und das Parlament nicht im Alleingang die Bundesverfassung zusammenbasteln. Es braucht die Zustimmung des Volkes (durch eine Volksabstimmung)…. auch bei blossen Verfassungsänderungen.

Lohmann Peter | Sa., 5. Januar 2019 - 11:30

Das Grundgesetz wird gern als unsere Verfassung gepriesen. Vergessen wird dabei, dass das Grundgesetz entsprechend der Präambel vom 23.Mai1949 als vorläufige Verfassung zu betrachten ist. Sie soll durch eine Verfassung abgelöst werden über die das Volk in freier Wahl abstimmen kann. Dies soll geschen nachdem das Deutsche Volk wiedervereinigt ist. Siehe auch Artikel 146 GG. Es stellt sich die Frage warum wir nicht über eine Verfassung abstimmen dürfen deren Inhalt von uns mitgestaltet wurde uns mehr Demokratie und damit mehr Mitsprache ermöglicht. Die EU in der heutigen Form gäbe es sicher nicht. Wir hätten sorgfältiger geplant und Fachleute als Minister eingesetzt. Die sogenannten selbsternannten Demokraten feiern sich wieder einmal selbst und das Grundgesetz, das ihnen ihre unfähigen Handlungen ermöglicht.

Robert Müller | Mo., 7. Januar 2019 - 14:29

Ich glaube mal in der Schule in Kontakt mit dem GG gekommen zu sein. Das war es dann aber auch schon. Im übrigen schätze ich, dass es bei diesen Feiern um die Zustimmung zu unserem Staat geht. "Dann ist das nicht mein Land", zeigt allerdings wie brüchig diese sein kann, wenn es eine "liberale" Demokratie sein muss. Wobei "liberal" nicht die FDP meint, denn die wird ja von den Verfechtern des "liberalen" Deutschlands als "neoliberal" abgelehnt.

Ich habe kein Problem mit dem GG, welches unspezifisch genug ist, um auch heute noch zu passen. Sondern es ist die alternativlose Lesart einiger Leute. Wobei dabei unter den Tisch fällt, dass diese Lesart sich mit den Mehrheiten im Bundestag wandeln kann - innerhalb der im GG vorgegebenen Grenzen. Das ist die Panik der Leute, die zugesehen haben, wie in Osteuropa mit wenigen Federstrichen aus einer "liberalen" eine "illiberale" Demokratie wurde. Offenbar war die auch möglich und ich vermute, auch mit dem GG wäre eine solche möglich.