Beate Zschäpe, Angeklagte im NSU-Prozess
Beate Zschäpe: „Ihre direkte Beteiligung an den Morden ist bisher nicht bewiesen.“ / picture alliance

Stefan Aust über NSU-Prozess - „Es gab eine Logik in dem Wahnsinn“

Im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Doch der Fall ist damit noch längst nicht aufgeklärt, sagt der Journalist Stefan Aust. Und zwar auch, weil Spuren von staatlichen Stellen beseitigt wurden

Antje Hildebrandt

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Antje Hildebrandt hat Publizistik und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Reporterin und Online-Redakteurin bei Cicero.

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Herr Aust, Frau Zschäpe ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hat zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Finden Sie das Urteil gerecht?
Ich kann die Entscheidung des Gerichts nachvollziehen. Es wäre mir deutlich lieber gewesen, wenn Frau Zschäpe eine vollständige Aussage gemacht hätte. Ich glaube, dieses Urteil ist auch die Quittung dafür, dass sie das nicht getan und nicht an der Aufklärung dieser schrecklichen Verbrechensserie mitgewirkt hat. 

Dieser Prozess hat sich fünf Jahre lang hingezogen. Er füllt inzwischen über 600 Aktenordner. 540 Zeugen und 54 Sachverständige wurden gehört. Trotzdem gibt es kaum Beweise gegen die Hauptangeklagte. Worauf hat das Gericht das Urteil „lebenslänglich“ gestützt?
Obwohl Beate Zschäpe an keinem der Tatorte war und ihr keine direkte Beteiligung an den Morden nachgewiesen werden konnte, war sie doch ein fester Bestandteil eines terroristischen Netzwerk, das Morde und Sprengstoffanschläge verübte. Sie wusste von den Morden, auch wenn sie immer erst im Nachhinein davon erfahren haben will. Auf dieser Grundlage ist das Gericht wohl von einer Mittäterschaft ausgegangen. Aber das lässt sich abschließend erst beurteilen, wenn das Urteil in schriftlicher Form vorliegt.  

Zschäpes Anwälte haben bereits Revision angekündigt. Eine peinliche Blamage für das Gericht, oder? 
Es ist zu früh, darüber etwas Verlässliches zu sagen. Eine Revision ist keine Berufung. Sie kann auch abgelehnt werden. Wenn sie zugelassen wird, müsste allerdings das gesamte Verfahren noch einmal neu durchgezogen werden. Ich kann mir das nur schwer vorstellen. 

Bevor der Prozess angefangen hat, gab es schon viele Ungereimtheiten. Da wurden Akten geschreddert und Spuren an Tatorten beseitigt Sind das nicht alles Bedingungen, die dem Gericht die Arbeit massiv erschwert haben?
Das Gericht hatte die Aufgabe, ein Urteil zu sprechen über die, die vor Gericht standen, über Frau Zschäpe und vier mutmaßliche Mittäter. Es ging nicht darum, den Fall insgesamt aufzuklären. Es gab in der Tat schon sehr viele Punkte im Vorfeld, die es dem Gericht nicht gerade einfach gemacht haben. Der wichtigste war, dass Frau Zschäpe vorher keine relevanten Aussagen gemacht hatte. Dazu kommt, dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht alles getan hatte, um den Fall aufzuklären. 

Neun von zehn Opfern hatten einen Migrationshintergrund. Das hat dazu geführt, dass die Polize lange in die falsche Richtung ermittelt  hat – nämlich in die Richtung organisierter Kriminalität. Kritiker sprechen von institutionalisiertem Rassismus. Hat dieser Punkt die Arbeit des Gerichtes auch erschwert?
Nein, das glaube ich nicht. Viel entscheidender finde ich, dass erkennbar verdrängt worden ist, was sich bei manchen dieser Fälle schon früh als Verdacht aufdrängte – vor allem bei dem Nagelbombenattentat 2004 in Köln. 

Nämlich?
Dass die Täter aus der rechten Szene kommen müssen. Das hat man verdrängt. 

Warum?
Vielleicht, weil man nicht genügend Anhaltspunkte hatte. Ich bin kein Ermittler. Aber es gab ja nicht nur Zeugen, die gesagt haben, das waren rechte Täter. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich in die Ermittlungen eingeschaltet. Es gab sogar Anhaltspunkte dafür, dass dieser Nagelbombenanschlag verdächtige Ähnlichkeiten mit einem rechten Nagelbombenanschlag in London hatte. Spätestens da hätten die Ermittler erkennen können, dass sie mal in die rechte Ecke sehen müssen. 

Es ist schwer vorstellbar, dass es nur drei Täter gewesen sein sollen, die diese Mordserie akribisch geplant und durchgeführt haben. Was glauben Sie, wer hat die unterstützt?
Man darf nicht von drei Tätern reden. Wie gesagt, Frau Zschäpe ist an keinem Tatort gewesen. Und die Beweise dafür, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos an den Tatorten waren, sind auch nicht besonders stark. Mir hat mal einer der Ermittler gesagt, wenn die beiden Uwes noch am Leben wären, wäre es gar nicht so einfach, ihnen nachzuweisen, dass sie in jedem Fall am Tatort gewesen sein sollen. Es gibt zum Beispiel keine DNA-Spuren – bis auf den Fall des Mordes der Polizistin Michèle Kiesewetter, wo an einer Jogginghose sowohl Spuren von DNA von Mundlos als auch Blutspuren der erschossenen Polizistin waren. 

Waren die Täter zu schlau, um Spuren zu hinterlassen?
Das klingt mir zu sehr nach Lob. Sie sind sehr systematisch vorgegangen, um nicht zu sagen, sehr professionell. Es ist aber nicht einmal klar, ob sie alle diese Morde allein begangen haben – und falls doch, ob es nicht Mittäter gab. 

Wer soll ihnen denn geholfen haben?
Ich gehe davon aus, dass es Mitglieder ihres rechten Netzwerkes waren. Der NSU ist  ja entstanden aus dem Thüringer Heimatschutz (Anm. der Red.:  die wichtigste neonazistische Vereinigung in Thüringen). Es gab sicher auch Leute aus dem Umfeld von Blood & Honour (Anm. der Red.: Eine Nazi-Gruppierung, das seit 2000 verboten ist in Deutschland), die bereit und in der Lage gewesen wären, Morde zu begehen. Es ist ja so, dass die Bundesanwaltschaft parallel zu dem Verfahren in München noch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt in diesem Umfeld laufen hat. Personen, gegen die dabei ermittelt wird, mussten deshalb nicht als Zeugen im NSU-Prozess aussagen.  

Stefan Aust
Stefan Aust / picture alliance

Wie ist dort der Stand?
Die Ermittlungen sind noch nicht zu Ende. Es kann aber sein, dass die Bundesanwaltschaft irgendwann Anklage gegen andere Personen erhebt, denen sie eine Mitwirkung an den NSU-Morden zur Last legt.  

Es gibt Aussagen von Polizeibeamten, die sagen, der Verfassungsschutz hätte ihre Ermittlungen systematisch behindert. Welches Interesse hatte der Verfassungsschutz, die Täter zu schützen?
Wenn man von dem Verfassungsschutz spricht, klingt das immer so, als sei das von oben angeordnet worden. Das glaube ich nicht. Aber die Vorgehensweise von Nachrichtendiensten in einer solchen Szene besteht ja immer darin, dass man sich V-Leute sucht, die dazugehören. Das ist dem Thüringer Verfassungsschutz und auch dem Bundesamt in erstaunlich vielen Fällen gelungen. Schon der Gründer des Heimatschutzes Thüringen, Tino Brandt, war ja ein vom Landesamt für Verfassungsschutz bezahlter V-Mann.  Das Interesse des Verfassungsschutzes besteht ja immer darin, möglichst viel zu erfahren. Aber in dem Moment, in dem man den Fall an die Polizei übergibt, sind die Quellen weg. Um das zu vermeiden, werden V-Leute auch oft vor polizeilichen Ermittlungen geschützt. Das ist problematisch, aber in diesem Umfeld nicht selten. 

Tino Brandt soll für seine Tätigkeit in den neunziger Jahren über die Jahre  200-000 D-Mark vom Verfassungsschutz kassiert haben. Er hat in einem Interview mit Ihnen gesagt, er habe damit seine politische Arbeit finanziert, zum Beispiel seine horrenden Handykosten. Kann man sagen: Der Verfassungsschutz hat das Monster NSU selber genährt?
Vielleicht nicht das Monster NSU, aber zumindest seinen Vorläufer, den Heimatschutz Thüringen. Wenn man sich in die Logik dieses Wahnsinns begibt, ist das Kalkül natürlich auch gar nicht so abwegig, dass man sagt: „Wir müssen unsere Leute in der Organisationsstruktur haben – und zwar am besten so, dass wir schon den Aufbau beobachten können. Was passiert, wird sowieso passieren. Und dann ist es besser, wenn es mit unserem Wissen passiert und wir nah dran sind und im Notfall die Polizei einschalten. Dass das eine heikle und auch sehr gefährliche Vorgehensweise ist, liegt auf der Hand. 

Ist es möglich, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im Fall des NSU aus der Mitwisser- in die Mittäterrolle gerutscht sind? In Kassel, wo am 6. April der Türke Halit Yozgat in seinem Internet-Café erschossen wurde, hielt sich zum Zeitpunkt der Tat ein hauptamtlicher Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auf, der weder etwas gesehen noch gehört haben will.
Das ist einer Vorgänge, die trotz der Bemühungen des Gerichtes nicht aufgeklärt worden sind. Wenn Sie meine persönliche Meinung dazu hören wollen: Ich glaube nicht, dass der Mann zum NSU gehörte und an dem Mord beteiligt war. Ich glaube aber auch nicht, dass er zufällig dort gewesen ist.   

Sondern?
Das Bundeskriminalamt hatte sich an den hessischen Verfassungsschutz gewandt und um Hilfe bei der Aufklärung gebeten. Und dann hat die Vorgesetzte dieses Mitarbeiters ein Papier vom BKA über die Mordserie bekommen, das sie an ihre V-Mannführer weitergegeben und diesen aufgefordert hat, dass sich deren V-Männer in der rechten Szene umhören sollten, was man da so über diese Mordserie redet. Dass einer dieser V-Mannführer dann wenige Wochen später ausgerechnet bei einem Mord dabei ist ... 

 ...aber genau das sind so viele Zufälle ....
... die man eigentlich nicht mehr glauben kann, das stimmt. Trotzdem bin ich davon überzeugt, dass er dienstlich dort war. Der Polizei, die dort ermittelte, hat er aber nicht die Wahrheit gesagt. Hätte er das getan, hätte er seine Informationen vor der Polizei ausbreiten müssen. Das war ihm und seinen Vorgesetzten vielleicht zu heikel. Immerhin war die Serie damals ja nicht aufgeklärt und Böhnhardt und Mundlos lebten ja noch. 

Die Anwälte der Nebenkläger haben immer wieder kritisiert, dass das Gericht Fragen zur Rolle des Verfassungsschutzes aus dem Prozess herausgehalten hat. Die Bundesanwaltschaft hat gesagt, die juristische Aufarbeitung der Morde sei das eine, der politische Hintergrund sei das andere. Kann man das eine überhaupt sauber vom anderen trennen?
Das hat das Gericht ja erkennbar versucht. Es hat nicht vorrangig versucht, die politischen Hintergründe aufzuklären. Wahrscheinlich gar nicht zu Unrecht. Wenn die Richter noch versucht hätten, aufzuklären, was elf Untersuchungsausschüsse nur unzureichend geschafft haben, dann hätte der Prozesse wahrscheinlich noch zehn Jahre gedauert.

Was haben denn die Untersuchungsausschüsse gebracht?
Schon der erste Untersuchungsausschuss im Bund und der Untersuchungsausschuss in Thüringen haben sehr viele Informationen ans Tageslicht gefördert. Die Abgeordneten haben Behördenvertreter angehört und diese auch ziemlich gegrillt. Für das Buch „Heimatschutz“, das Dirk Laabs und ich über den NSU-Komplex geschrieben haben, haben wir uns sehr auf die Erkenntnisse der Ausschüsse und der Ermittler gestützt.  

Fällt Ihnen ein Beispiel ein?
Man hat jetzt eine Idee, was etwa im Kopf des Verfassungsschützers vorging, der Akten der V-Männer hat schreddern lassen. In einer Anhörung vor dem Bundesuntersuchungsausschuss sagte der Mann mit dem Decknamen „Lingen“ über die vielen V-Leute im Umfeld des NSU: „Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was das läuft“. Wären die Akten aufgetaucht, hätte man den Eindruck haben können, der Verfassungsschutz hätte eine Menge aus dem Umfeld des NSU gewusst, was aber ja nicht der Fall gewesen wäre... Er hat die Akten geschreddert, damit diese Fragen nicht auftauchen. Von dem damaligen Chefkoordinator der Geheimdienste im Bundeskanzleramt, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritzsche stammt der Satz: „Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die Regierungshandeln unterminieren.“ Eine Kanzlerin, die vorher versprochen hatte, alles zur Aufklärung zu tun, hat ihn trotzdem nicht achtkantig rausgeschmissen.  

Der Prozess hat sich über  fünf Jahre hingezogen, ohne dass er Licht ins Dunkel um die Taten des NSU gebracht hat. Was hat das mit den Angehörigen gemacht?
Angehörige haben ein Recht darauf, zu erfahren, was sich abgespielt hat. Die meisten waren über ihre Anwälte direkt an dem Verfahren beteiligt. Wenn so viele Fragen unbeantwortet bleiben,  ist das natürlich sehr unbefriedigend. Aber selbst wenn man es besser hätte aufklären können, hätte das die Opfer auch nicht wieder lebendig gemacht. Das ist ein Trauma, das man wahrscheinlich sein Leben lang nicht verliert.  

Die Witwe eines der Opfer hat gesagt, der Prozess sei reine Zeit- und Geldverschwendung gewesen.
Na ja, ich glaube, dass sie am ersten Prozesstag schon sehr viel gewusst hat, weil es die Untersuchungsausschüsse gegeben hat. Dort sind die meisten Dinge herausgekommen. Die Frage, was Frau Zschäpe vorher und nachher gewusst hat, ist für das Gericht entscheidend, aber für die Angehörigen nicht wahnsinnig relevant. Dass sie enttäuscht darüber sind, dass nicht alles auf den Tisch gekommen ist, kann ich nachvollziehen. 

Von Frau Zschäpe fühlten sich die meisten Hinterbliebenen, die den Prozess beobachteten, regelrecht verhöhnt.
Das kann ich nachvollziehen. Wenn sie da die ganze Zeit nur im Prozess herumsitzt und nichts anderes von sich gibt als ... 

... ein ziemlich mageres Eingeständnis der moralischen Schuld ...
...Ja, aber was will man eigentlich von solchen Leuten erwarten? Dass die sich plötzlich um 180 Grad drehen? Bei den RAF-Prozessen haben sich die meisten Angeklagten auch nicht anders verhalten. Die waren vielleicht intelligenter. Aber sie haben sich nicht zu ihrer individuellen Schuld bekannt. Sie haben auch später sinngemäß gesagt: „Ja, das war eben die Politik der RAF. Über die denke ich heute anders.“ Ihren eigenen Anteil an der Entführung Hanns-Martin Schleyers etwa haben nur wenige wie Silke Maier-Witt und Peter Jürgen Boock eingeräumt. 

 Sehen Sie noch andere Parallelen zwischen RAF und NSU?
Der Selbstmord der Täter. Der ist immer Teil des Konzeptes von Terroristen. In jeder Zelle der RAF-Terroristen der ersten Stunde lag das Theaterstück von Bertolt Brecht: „Die Maßnahme.“ Ich habe einen Satz daraus in einem Brief von Ulrike Meinhof wiedergefunden: „Furchtbar ist es, zu töten. Aber nicht nur andere, auch uns töten wir, wenn es nottut, da doch nur mit Gewalt diese tötende Welt zu verändern ist.“ Aus einem linken Blickwinkel mögen das manche für nachvollziehbar halten. Aber am Ende ist es nicht viel anders als das, was wir bei den IS-Attentätern oder bei den beiden Uwes erlebt haben. 

Auch um den Tod der beiden ranken sich Verschwörungstheorien. Sind Sie sicher, dass sich die beiden selber getötet haben?
Ja. Davon kann man wohl ausgehen. Man kann sich natürlich fragen, warum zwei Männer, die zehn Menschen aus nächster Nähe so kaltblütig umgebracht haben sollen, sich selber erschießen, weil sich zwei Polizisten ihrem Wohnmobil nähern. Warum die sich nicht in großer Geste eine finale Schlacht geliefert haben. Mir erscheint das trotzdem schlüssig. Selbstmord ist immer Teil des Konzeptes von Terroristen. 

Der  NSU-Prozess hat nicht Ihr Vertrauen  in den Rechtsstaat erschüttert?
Nein, der Richter hat eine schwierige Arbeit geleistet und das Verfahren immerhin zu Ende geführt. Ein Prozess ist auch in gewissem Sinne eine Bühne – Frau Zschäpe und ihre Mitangeklagten konnten die nicht wirklich für Ihre Ziele nutzen. Wenn Sie das mit den Auftritten der Angeklagten im Stammheimer RAF-Verfahren vergleichen, liegen Welten dazwischen. 

Aber wenn einige Mittäter vielleicht noch auf freiem Fuß sind, wie können die Hinterbliebenen dann sicher sein, dass der Albtraum wirklich vorbei ist?
Ich will ja da nicht weiter herumspekulieren. Das ist ja nicht bewiesen, es deutet nur einiges darauf hin. Vielleicht aber waren es ja doch nur Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit ein paar Helfern, die zehn Menschen kaltblütig ermordeten.

Stefan Aust ist Herausgeber und Chefredakteur der Welt. Das Gespräch haben wir aus aktuellem Anlass aktualisiert.

Das Buch „Heimatschutz“ von Stefan Aust und Dirk Laabs ist im Random House Verlag erschienen.

Lesen Sie auch bei Cicero Plus: Stefan Aust und Dirk Laabs über die Pannen im NSU-Prozess

 

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Birgit Fischer | Mi., 11. Juli 2018 - 08:33

Was findet hier statt, Unrechtsstaat?
Fakt ist, ihre direkte Beteiligung an den Morden ist bisher nicht bewiesen. Sie will von den Morden erfahren haben, das ist das einzige, was sie zugegeben hat. Allerdings, wie sie sagte, immer erst hinterher. Auch das hat sie so sicher nicht gesagt. Ist überhaupt bewiesen, dass Uwe & Uwe die Morde begangen haben? Wo sind die Urteile? Beide wurden doch nie verurteilt. Wer stellt ihre Täterschaft nun zweifelsfrei fest? Der ganze Prozess stinkt. Offenbar wussten alle vorher schon, wer, wann, was getan und welche Schuld hatte. Die Schuldige stand von Anfang an fest. Es gab ja sonst keinen. Mord ohne Beteiligung der Angeklagten, was für eine Farce? Das klingt eher nach Nordkorea, Weissrussland, Iran.

Frau Fischer, Sie haben bei der Aufzählung der Staaten sicher den "großen" mit dem Mann der seine Rechnungen selten gezahlt haben soll - vergessen!
Außerdem muss doch auch gesagt werden, dass hier der "richtige Vorsitzende" geurteilt hat und der darf natürlich gewisse staatliche Stellen nicht an den Pranger stellen! Schließlich will er doch auch in Rente gehen!

Sie erklären uns in ihrer Güte noch, wie man zwei Tote hätte vor Gericht stellen können? Zschäpe hat durchaus viel eingeräumt. Selbst wenn Sie behauptet, dass sie immer erst im Nachhinein von den Morden erfahren hätte, weist das den beiden Uwes die Schuld zu. Und sie selbst hat zugegeben, dass sie von einer regelrechten Serie wusste. Das deutet - mitsamt ihrem Beitrag zur fortgesetzten Tarnung - auf mehr als nur Mitwisserschaft hin Aber man wird den Urteilstext mit Begründung abwarten müssen.

Es gibt trotz mehr als 4000 DNA Befunden keinen Nachweis das die Uwes auch nur an einem der TO präsent waren.
Dafür hat das Verfahren nachgewiesen das die Z. sich wahrheitswidrige zur Brandlegung eingelassen hat. Dem TO-Befund des LKA Sachsen widerspricht die Z. quasi vollumfänglich.

Joachim Wittenbecher | Mi., 11. Juli 2018 - 08:48

Die Opfer der NSU-Morde verdienen unser Mitleid und unsere Hilfe. Solche Taten können durch die Justiz kaum in vollem Umfang und angemessen gesühnt werden. Daher ist Aufklärung durch die Medien enorm wichtig. Stefan Aust ist hierfür ein Vorbild: durch sein geistiges Format und seine Fähigkeit, eigene Befindlichkeiten bei der Berichterstattung so weit wie möglich außer Acht zu lassen. Schade ist, dass es so wenige Journalisten von Schlage eines Stefan Aust gibt.

Christa Wallau | Mi., 11. Juli 2018 - 11:15

Antwort auf von Joachim Wittenbecher

Ich schließe mich Ihren Worten an, lieber Herr Wittenbecher
("Schade ist, dass es so wenige Journalisten vom Schlage eines Stefan Aust gibt.").

Wie wohltuend sachlich dieser Mann argumentiert, das hat Seltenheitswert in der gesamten deutschen Medienlandschaft. Bei ihm ist keine Vor-Eingenommenheit festzustellen. Er recherchiert sehr gründlich und trifft Feststellungen, ohne sofort sein eigenes Urteil dazu abzugeben. Ob es sich um linke oder rechte Fanatiker handelt - er untersucht die Strukturen ihrer Netzwerke, erforscht ihre Motivationen und vergleicht die radikalen Szenen aller Couleur, ohne auffallende Anti- oder Sympathien für die einen oder die anderen.
Leider sind Menschen dieses geistigen Formates allgemein dünn gesät - nicht nur unter den Journalisten!

andere Meinungen beleben hoffentlich die Debatte.
Herr Aust ist ganz sicher ein Könner in seinem Fach, aber ich schätze ihn nicht. Ich empfinde ihn von Weitem als """hinterlistig""".
Wenn er also sagt, dass Spuren verwischt wurden, würde ich eher annehmen, dass dem Staat eventuell relevante wahrscheinlich entgangen sind, weil er sie im Zusammenhang mit der kleinen Gruppe nicht für möglich hält.
Ich denke, dass sich so eine kleine Gruppe gar nicht hätte halten können und vermute mächtige Instrumenteure, im Sinne des internationalen Terrorismus.
Besonders """helle""" kam mir nun die Beklagte auch nicht vor.
Die beiden """Helleren""" wurden dann wohl konsequent beseitigt und entsorgt, als sie "ihre Aufgabe" erfüllt hatten.
Das alles hat vor ALLEM gar nichts mit unserem Staat zutun, weshalb er auch gar nicht darauf kommt.
Nu?

Zumindest in diesem Fall ist Herr Aust kein hervorragender Journalist. Er zweifelt vom Grundsatz her nicht an "der Geschichte NSU" (was er aber sollte). Stattdessen sucht er nach menschlichen und organisatorischen Fehlern in den Behörden, die die Widersprüche und Ungereimtheiten erklären könnten. Die nicht vorhandene Beweislage gegen Mundlos und Böhnhardt würdigt er in keiner Weise.

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 12. Juli 2018 - 11:25

Antwort auf von Ralf Altmeister

ich halte die VERBRECHEN für von dieser Gruppe nicht wirklich mental und logistisch durchführbar und auch nicht vom durchaus nach wie vor für unsere verfasste Gesellschaft gefährlichen Umfeld, gefährlich aber nicht im Sinne von fähig zu erschüttern. ABER VON DIESEN GEWOLLT und ZU AHNDEN!
Es konnte nichts nachgewiesen werden?
Dann könnte das evtl. wirklich internationaler Terror gewesen sein, zur Destablisisierung der Bundesrepublik Deutschland.
Leider wächst evtl. ein weiterer Bereich heran, den man im Auge behalten muss, gerade wenn es zu einer auch nur Wiederherstellung von Grenzen gehen könnte und selbst das im europäischen Miteinander.
Ich meine den Bereich der Antifa und NGOs.
Hamburg war evtl. ein erstes Anzeichen für einen "Krieg" gegen unsere verfasste Gesellschaft.
Naivität sollten die dort engagierten intellektuellen besser nicht an den Tag legen.
Auch damit wird sich ein Nachfolger Merkels herumschlagen müssen, denn politische Kultur war evtl. einmal in Deutschland.

Die Ungereimtheiten und Widersprüche in den Tathergängen, Vernehmungsprotokollen und Zeugenaussagen bei der Polizei, einschließlich deren "Nachbearbeitungen", Aktenschredderungen und Irrelavanzerklärungen deuten nicht auf Beteiligung des internationalen Terrorismus hin. Hier spielen vornehmlich nationale, innenpolitische Interessen die entscheidende Rolle, und worin diese politisch und medial bestehen und wer argumentativ davon profitiert, können sie täglich verfolgen, nämlich im Kampf gegen rechts und in der Relativierung des sonstigen Terrors von links oder der islamistischen Szene. Mit dem Hinweis auf den NSU lassen sich sogenannte rechte Positionen leicht als ideologische Basis für rechten Terror verknüpfen und letztlich verfolgen. Wer Parallelen zur Türkei erkennt, liegt evtl. nicht ganz falsch.

Ich stimme Ihnen zu, Herr Altmeister. Ich hatte vor längerem die hervorragende Arbeit über die polizeilichen Ermittlungen zu NSU bzw. damals noch "Dönermorde"im Spiegel gelesen, die ein hoch interessantes Bild gezeichnet haben. Mehr kann ich nicht sagen. Der Hinweis auf den Spiegel bezgl. des Artikels zu den "Dönermorden" hatte dazu geführt, dass ich in 2 Medien, eins davon aus Österreich, sofort gesperrt wurde.

Wo argumentiert Herr Aust bitte sachlich?

Er stellt den kriminaltechnisch und rechtsmedizinisch höchst unklaren Sachverhalt zum Wohnmobil als angeblich geklärten Suizid dar! Nicht könnte falscher sein.
Auch die Problematik der 27 UWE-spurlosen TO erklärt er mehr hinweg als nachvollziehbar auf.
Auch die Unglaubwürdigkeit der Z. steht für Ihn dann nicht zur Debatten, wenn die Einlassungen der Z. die abstruse Sichtweise des GBA stützen.
Zudem haben die TO-Untersuchungen von Brandherd Zwickau durch das LKA Sachsen nachgewiesen das die Zschäpe Version der Brandlegung nicht wahrheitsgemäß sein kann.
Wo ist da die kritische Perspektive und die Sachlichkeit?

Chris Krüger | Mi., 11. Juli 2018 - 19:01

Antwort auf von Joachim Wittenbecher

Schade ist: das es fast keinen Journalisten gibt, der sich traut auch einmal das zu schreiben, was er denkt und was "Sache" ist! Alle tanzen gemütlich um den heißen Brei und keiner traut sich wirklich einmal zu sagen, was auch in Deutschland wirklich läuft!
Mein aufrichtiges Mitgefühl den Hinterbliebenen und Angehörigen, denn SIE sind es, die - verarscht darf ich ja nicht schreiben - auf den Arm genommen werden und mit ihrem Leid allein gelassen werden!

Karl Müller | Do., 12. Juli 2018 - 11:51

Antwort auf von Joachim Wittenbecher

Es ist offenkundig das an der Hose mit Kiesewetter DNA keine eines Uwes nachweisbar war. Für eine vom mutmaßlichen Täter getragene ungewöhnlich. Uwe-DNA wurde an eine Taschentuch in der Hose nachgewiesen, auch eine Trophäe?

Es gibt gute kriminaltechnische Gründe nicht von einem Suizid der Uwes auszugehen. Es wurden weder Ruß, noch SChmauch noch Pulverpartikel aspiriert. im Blut kein CO Pegel der auf Brandgase schließen lässt.
Zudem: Zwei Kopfschüsse, einer mit Krönleineffekt, nacheinander aus unterschiedlichen Waffen ist eigentlich ausgeschlossen. Dazu wird die Waffe welche eigentlich eine beschossene Hülse im Patronenlager haben sollte durchgeladen mit einer unbeschossenen Hülse und frei von daktyloskopischen Spuren aufgefunden?
Krönleinschuss = unmittelbare Handlungsunfähigkeit, der Geschädigte zuckt nicht mal mehr.

Thorsten Rosché | Mi., 11. Juli 2018 - 09:28

Zitat : Ich nehme an, das Gericht wird so argumentieren, dass sie zu einer Gruppe gehört hat, die ideologisch einer Auffassung war, und diese durch Morde umgesetzt hat und dass sie damit zwar nicht direkt an den Taten beteiligt war, aber indirekt. Zitat ende.
Müssten jetzt nicht sofort alle IS Gefährder sofort in den Knast oder Sicherheitsverwahrung ???
Gefährder, hört sich irgendwie goldig an - für potenzielle Mörder.

Aber nur wenn man gleiche Maßstäbe anlegt.
In HH gibt es übrigens brutale, linksradikale Gewalttäter.
Denen überlässt der HH Senat die Rote Flora zu freien Nutzung als "Vereinsheim".
Ist das nicht Förderung von....?

Dieter Zorn | Mi., 11. Juli 2018 - 09:42

Die Welt der Geheimdienste ist eine bizarre Welt, in der Licht und Schatten nahtlos ineinander übergehen. Böses soll verhindert werden, mit zwielichtigen Mitteln und Geheimdienstler werden manchmal dabei Teil des Bösen. So war es sicher auch beim NSU. Dass man vier Jahre braucht, um der Tschäpe nachzuweisen, dass sie nicht an den Tatorten war (sic!), ist befremdlich. Dass sie der Kopf der Bande war, scheint mir nicht ausgeschlossen. Aber auch das nicht nachweisbar. Da besteht schon ein Unterschied zur RAF: Deren Anführer bekannten sich zu ihren Taten. Leute wie Tschäpe sind dazu zu feige.

wolfgang spremberg | Mi., 11. Juli 2018 - 09:57

Was war das Ziel der Terroristen ?
Möglichst viele Migranten ermorden ?
Panik unter Migranten verbreiten ?
Damit sie aus Deutschland flüchten ?
Dann haben die Terroristen sehr unlogisch gehandelt.
Was könnte sonst das Ziel gewesen sein ?

Wolfgang Tröbner | Mi., 11. Juli 2018 - 10:37

Antwort auf von wolfgang spremberg

Herr Spremberg. Und jetzt ein Urteil, das ich von Anfang an, also vor Beginn des Gerichtsverfahrens und der Beweisaufnahme, auch so erwartet habe. Haben wir eine unabhängige neutrale Justiz? Die nach dem Grundsatz "In dubio pro reo" urteilt?

Gregor P. Pawlak | Mi., 11. Juli 2018 - 12:10

Antwort auf von Wolfgang Tröbner

Dir Richter sahen sich, Herr Tröbner, in diesem speziellen Fall, über jedes Dubium erhaben. Was ich nur als selbsterrlich bezeichnen kann... Die Hexe MUSSTE einfach auf den Scheiterhaufen. Vox populi (?) halt...

Chris Groll | Mi., 11. Juli 2018 - 17:09

Antwort auf von Wolfgang Tröbner

Ich hatte auch vor und bei diesem Prozess das Gefühl, dass das Urteil schon vorher feststand. Es gab zu viele Ungereimtheiten. Des weiteren Akten, die angebl. erst nach
120 jähriger Ssperrfrist der Öffnetlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen.
Ich finde, das Gericht hat nicht nach dem Grundsatz "In dubio pro reo" geurteilt.

Ralf Altmeister | Mi., 11. Juli 2018 - 14:00

Antwort auf von wolfgang spremberg

Genau dieses(vom Gericht und der politischen Öffentlichkeit unterstellte) Täter-Motiv, ist es, das einem die Haare zu Berge stehen läßt, birgt es doch, selbst nach kruden, rechtextremen Maßstäben, keinerlei Logik in sich. Spätestens nach den ersten Taten wäre dem NSU aufgefallen, dass die offiziellen Ermittlungen(Döner-Morde) in Richtung Beteiligung der Opfer an organisierter Kriminalität gingen und somit ihre beabsichtigte terroristische Wirkung verfehlten.
Auf die Beweislage hinsichtlich der nachgewiesenen Schuld von Mundlos und Böhnhardt ging leider Herr Aust auch nicht ein. Wenn jedoch Herr Binninger, Oberaufklärer im NSU- Untersuchungsausschuß, im Stern feststellt:"27 Verbrechen und an keinem der Tatorte findet sich die DNA von Mundlos, Böhnhardt oder den Angeklagten, stattdessen von unbekannten Personen." dann sollten auch dem letzten Gutgläubigen Zweifel an der der "Geschichte NSU" kommen.

Täter-DNA-freie Tatorte in 27 Fällen sind mehr als extrem unwahrscheinlich. An den aufgefundenen Hülsen war auch keine. An der angeblich verwendeten CZ dafür wohl auch kein DNA-Antrag von Geschädigten. Auch die USBV-Keupstrasse war DNA-frei, die dort gefilmten Verdächtigen einige Zentimeter kleiner als die Uwes.

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 12. Juli 2018 - 08:58

Antwort auf von wolfgang spremberg

Fragen oder Analysen.
In der Tat fand ich es seitens der Terrorgruppe unlogisch und überdimensioniert, vor allem nicht handhabbar.
Ich denke daher, dass Herr Aust versucht einen Mythos zu stricken, zm "mobil zu machen" gegen das rechtsradikale Umfeld der Beiden.
Dazu muss man keine Mythen stricken. Es gibt dafür keine bürgerlichen Sympathien, gab es auch nicht im Fall der RAF.
Die Rechten sind allerdings gehalten, sehr auf genügend Abstand zu achten.
Welchen größeren "Sinn" machte es, die RAF evtl. zu instrumentalisieren?
Ich denke, die Sozialdemokratie zu schwächen und deren Kanzler Schmidt, wie weltweite Diskreditierung des Ansehens der Bundesreublik Deutschland.
Nicht bedacht wurde von "diesen Strategen" dass die Öffentlichkeit um so mehr an einer Ordnung des Öffentlichen festhielt.
Deutschland lässt sich nicht mehr austricksen.
Welchen Sinn machte der NSU, abgesehen für sein vorhandenes Umfeld?
Abstruses Dilettieren ist nicht mein Ding.
Erstens kommt es anders..

Gerdi Franke | Mi., 11. Juli 2018 - 09:59

Der Verfassungsschutz hat einer Augkläring dieses Falles entgegengewirkt. Verfassungsschutz und V-Leute sind involviert und ohne die Klärung dieses Einflusses kann man doch Frau Tschäpe nicht verurteilen. Das wäre dann doch nur ein Bauernopfer.

Chris Krüger | Mi., 11. Juli 2018 - 19:11

Antwort auf von Gerdi Franke

Frau Franke, es IST ein Baueropfer, denn nach 4 Jahren MUSS jemand hängen! Leider wird hier auf dem Rücken der Angehörigen und Hinterbliebenen das Fest abgehalten!
Aber wir haben ja einen Rechtsstaat und da ist alles richtig! (sonst kommt der Verfassungsschutz auch zu mir und überprüft ob ich in dieses Land der "Unwahrheiten" passe!)

Karin Zeitz | Mi., 11. Juli 2018 - 10:34

damit keine Fragen aufkommen? Das ist eine bedenkliche Haltung zu einem so heiklen rechtlichen Thema. Die Vermutung, dass es gesetzwidrige geheimdienstliche Aktivitäten gab ist wohl nicht aus der Luft gegriffen.

Thorsten Rosché | Mi., 11. Juli 2018 - 11:06

Der Bild-Leser lehnt sich zufrieden zurück und stellt keine Fragen nach den Versäumnissen der Staatsmacht, die Akten bleiben unter Verschluss. Jetzt kümmern wir uns aber erst mal wieder um Erdogan und die bösen Polen etc. mit ihren verkommenen Staaten und erst der Trump...ach so am Sonntag ist auch noch WM Endspiel.
Ich habe keine Sympathien für Frau Zschäpe , aber das ist was faul im Staat - da bin ich mir ganz sicher.

Bernd Muhlack | Mi., 11. Juli 2018 - 11:23

A: Tatherrschaftslehre (hM Lit.)
Tatherrschaft ist das vorsätzliche in den Händen Halten des Tatgeschehens. Nach der Tatherrschaftslehre ist derjenige Täter, der die Tat als Zentralfigur des Geschehens beherrscht. Dagegen ist Teilnehmer derjenige, der nur eine Randfigur des Geschehens ist, weil sein Tatbeitrag sich darin erschöpft, den Tatentschluss hervorzurufen (Anstifter) oder Hilfe zu leisten (Beihilfe).
B: Subjektive Theorie (h. Rspr.)
Nach der subjektiven (animus)-Theorie wird bei der Abgrenzung an die Willensrichtung und an die innere Einstellung der Beteiligten zur Tat angeknüpft. Täter ist danach, wer mit Täterwillen (animus auctoris) handelt und die Tat als eigene will. Teilnehmer ist, wer mit Teilnehmerwillen (animus socii) handelt und die Tat als fremde veranlassen oder fördern will.

In neuerer Zeit folgt der BGH aber überwiegend Kriterien der Tatherrschaftslehre, ohne die Orientierung am Täterwillen ausdrücklich aufzugeben nach einer „umfassenden Gesamtbetrachtung"

Mir würde schon der Nachweis der TO-Präsens mit Täterschaft der Uwes reichen, und ein belastbares Spurenbild an den angeblichen Tatmitteln. So ganz ohne Geschädigten DNA - Antrag beim unmittelbaren Nahschuss bleiben bergründete Zweifel.
Die Einlassungen der Z. zur Brandlegung stehen diametral gegen den analytischen Befund des LKA Sachsen.

nach einer “umfassenden Gesamtbetrachtung“ ein Mensch, der sich weder in der Nähe des Tatortes aufgehalten hat und der das Mordinstrument nachweisbar niemals in Händen gehalten hat, nur aufgrund der Tatsache, dass er von dem Mord wusste und ihn gutgeheissen hat, als Mörder verurteilt werden kann, müssten unsere Gefängnisse eigentlich gefüllt sein mit verurteilten Mördern. Nazistisches Gedankengut und Mord lehne ich ab, aber dieser offensichtliche Spagat zwischen Recht und Gerechtigkeit erfüllt mich mit Grausen.

Michaela Diederichs | Mi., 11. Juli 2018 - 11:28

Ganz herzlichen Dank an Frau Hildebrandt für dieses Interview. Ich tue mich schwer mit dem Urteil. Es war erwartbar, aber ist es gerecht? Oder ist es ein Symbolurteil? Morde ohne Motive? Wenn es welche gab, wo genau lagen die? Ausländerhass? Warum die tote Polizistin? Der Fall hat aber auch eine politische Dimension, die nicht wirklich erhellt wurde. Es gibt für die Angehörigen keine Antworten, eher noch mehr Fragen. Das Warum steht weiterhin im Raum. Es bleibt unbefriedigend.

Norbert Heyer | Mi., 11. Juli 2018 - 11:36

Dieser Prozess wurde über fünf lange Jahre geführt, mit derartig vielen Zeugen und ihren Aussagen, Gutachten und krimaltechnischen Untersuchungen, dass zum Schluss keiner mehr wusste, wo oben und unten ist.
Außerdem wäre das Urteil anders ausgefallen, wenn es sich bei den Opfern um Menschen gehandelt hätte, die „schon länger hier leben“ - und das ist das Traurigste von allem.

Klaus Funke | Mi., 11. Juli 2018 - 12:04

Dieser Prozess, der Unsummen gekostet hat und der im Grunde nichts aufgeklärt hat, ist eine Farce. Ein Indizienurteil ohne Beweise. Die Revision wird allerdings ebenfalls nichts erbringen - weil Aufklärung nicht gewollt ist und das Bauernopfer" Tschäpe willkommen ist. Dieser Prozess ist ein Vertuschungsprozess. Warum hat der Staat so grandios versagt? Wieso werden die Akten Jahrzehnte unter Verschluss gehalten? Sicher ist Tschäpe nicht ohne Schuld, aber es musste verhindert werden, dass sie Fakten ausplaudert, wenn sie welche wusste. Ich vermute, sie wusste nichts, sonst hätte dass strafmildernd eingesetzt werden können. Es gibt diametrale Parallelen zu den RAF Prozessen. Warum war damals möglich, was jetzt nicht möglich ist? Ist der Staat auf dem rechten Auge tatsächlich blind? Ist die jetzige Verurteilung eine Alibi-Verurteilung. In meinen Augen hat der Staat nicht nur versagt, er ist Mittäter, will jetzt die eigener Schuld vertuschen. Tschäpe ist nicht harmlos, aber keine Gefahr.

Yvonne Walden | Mi., 11. Juli 2018 - 14:37

Antwort auf von Klaus Funke

Die Frage, warum unser Staat so grandios versagte und Mittäter ist, der seine Mitschuld zu vertuschen sucht, ist im Grunde leicht zu beantworten.
In welchem Staat, in welcher Gesellschaft leben wir denn eigentlich? In einer kapitalistisch-strukturierten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.
In einem solchen System werden die staatlichen Strukturen massiv von den wirtschaftlich Starken beeinflusst und gelenkt.
"Rechte Kräfte" werden niemals versuchen, dieses System zu untergraben oder "zu überwinden", wie es von sogenannten "linken Kräften" versucht wird, wenn auch bislang erfolglos.
Wären die NSU-Täter oder Mittäter "linke Kräfte" gewesen, die - wie seinerzeit die Rote-Armee-Fraktion (RAF) - Repräsentanten des Staates und der Wirtschaftseliten zu eliminierten, wären diese - wie seinerzeit die RAF-Mitglieder - von den staatlichen Organen bis in den letzten Winkel verfolgt und dingfest gemacht worden. Die NSU war jedoch für die staatstragenden Repräsentanten ungefährlich.

gefährlich oder besser NICHT HINNEHMBAR und entsprechend involviert dürften unsere Geheimdienste z.B. in die rechte Szene Thüringens gewesen sein und immer noch sein.
Entsprechend wenig halte ich übrigens von staatlicher Willkür, die das Pendant zu linkem und rechtem Terror sein könnte.
Sorgfalt und Verantwortung vor dem Recht und seinem Ausgangspunkt, dem Souverän, ist unerlässlich.
Deshalb bin ich gespannt, ob das Urteil aufrechterhalten werden kann oder als verständliches moralisches Urteil wieder einkassiert wird.
Dann wäre es aber immer noch verständlich gewesen, angesichts dessen, was mindestens im Namen dieser Terror-Truppe möglich wurde.
Halten wir einmal fest, dass Hitler nicht selbst vergaste, er liess vergasen.
Dennoch wäre ein Urteil über ihn wohl an der Höchststrafe nicht vorbeigekommen im Sinne von verantwortlich für.
Die Verhältnismässigkeit des Urteils wird nun an höchster Stelle geprüft?
Verhältnismässigkeit zum deutschen Rechtsverständnis, by the way...

Karin Zeitz | Do., 12. Juli 2018 - 10:00

Antwort auf von Klaus Funke

im Mord in Kassel, bei dem der Geheimdienstmitarbeiter Temme offensichtlich taub und blind vor Ort war, sind sogar 125 Jahre lang gesperrt! Welches Spiel läuft hier eigentlich?

torben bergmüller | Do., 12. Juli 2018 - 16:01

Antwort auf von Karin Zeitz

Das ist absolut notwendig, es kann sich ja schließlich nicht jeder Zeuge selbst umbringen oder an einem überraschenden Zuckerschock sterben. Aber der Effekt auf die restlichen war sicher durchschlagend.

Bernd Eifländer | Mi., 11. Juli 2018 - 12:27

Aber das ist kein rechtsstaatliches Urteil sondern ein willkürliches politisch so gewolltes Urteil für den doofen Bürger. Ich bin gespannt auf die nächsten 15-25 Jahre Revisionsverfahren bis zum EU Gerichtshof für Menschenrechte ;-))

Hans Herzberger | Mi., 11. Juli 2018 - 12:57

Das Urteil ist rechtens, nach 5 langen Jahren hat man sich endlich entschlossen zu urteilen. Nur fehlen einige auf der Anklagebank, es fehlen der Verfassungsschutz und der deutsche Staat. Man hat belogen, betrogen, getrickst , gemauschelt und die Öffentlichkeit bewußt hintergangen. Das alles muß man den Institutionen vorwerfen auch ein Kanzleramt als oberster Dienstherr ist zu nennen, das Probleme mit der Wahrheit hat. Man sollte sich vor den Augen der Opfer, als Rechtsstaat, zu Tode schämen.

Klaus Funke | Mi., 11. Juli 2018 - 15:05

Antwort auf von Hans Herzberger

Tschäpe, nun da sie abgeurteilt ist, wird weggesperrt. Aber sie könnte trotzdem noch reden. Vielleicht kennt sie den einen oder anderen V-Mann. Die beiden Uwes waren nicht allein die Täter. Das ist gewiss. Ich glaube, Tschäpes Leben ist jetzt keinen Pfifferling mehr wert. Ihr Ende ist besiegelt. Es wird einen vorgetäuschten oder echten Selbstmord geben. Stammheim lässt grüßen. Dieser Staat hat so viel Dreck am Stecken. Da ist die finale Lösung zu erwarten. Ich hoffe nicht, dass ich Recht behalte...

erniedrigen würde.
Vielleicht muss man Beamte kennen, um das ausschliessen zu können?
Ich glaube auch an Mord in Stammheim, aber eher von einem m.E. nicht seriösen Staat(DDR) oder privaten Gruppen.
Möglich, dass Frau Tschäpe beseitigt werden wird. Vielleicht ist sie sogar im Gefängnis sicherer, es sei denn, sie wäre wirklich nur mitgelaufen. Das können Kenner der Szene sicher besser einschätzen, aber wissen es auch die möglichen Strippenzieher?
Die beiden Uwes haben sich nach meinem Dafürhalten jedenfalls nicht selbst getötet.
Aber Mitleid habe ich mit ihr dennoch nicht.
Sie hätte sich gleich dem Staat anvertrauen sollen, statt zu schweigen.

Daniel Wischer | Mi., 11. Juli 2018 - 14:02

Aufwand und Ertrag stehen bei diesem Mammut-Prozeß meiner Meinung nach in einem gewissen Mißverhältnis. Laut Artikel konnte Beate Zschäpe wenig mehr nachgewiesen werden als das sie mit den mutmaßlichen - eine Verurteilung gab es ja nicht - Tätern - den "Uwes" - zusammen lebte. Konkrete Tatbeteiligung jedoch nicht. Andererseits bestand von Beginn an der Eindruck, dass es nur ein Urteil - nämlich das jetzt gesprochene - geben könne. Stefan Aust ist um eine differenzierte Sicht der Dinge bemüht jenseits von Verschwörungstheorien, aber die Auswahl und Durchführung der Taten, die zufällig (?) gewählten Opfer quer durch die Republik, die getötete Polizistin und auch der "Schlussakkord" mit den Selbstmorden im Wohnwagen muten an wie aus einem italienischen Politkrimi von Francesco Rosi.
Als sei das alles noch nicht seltsam genug, erschaffen findige Anwälte fiktive Opfer, die sie angeblich vertreten,verschwinden Akten und staatliche Stellen verhalten sich merkwürdig zugeknöpft. Die Wahrheit?

wolfgang spremberg | Mi., 11. Juli 2018 - 15:28

Antwort auf von Daniel Wischer

Es gibt Fälle in denen die Tatbeteiligung außer Frage steht. Zu Boden Schlagen...mehrfach an den Kopf treten....Da sehen die Urteile im Namen des Volkes oft ganz anders aus....Gleiches gleich und vergleichbares vergleichbar beurteilen ist ein Grundsatz wenn es um Gerechtigkeit geht.

Karl Müller | Mi., 11. Juli 2018 - 14:15

Fragwürdige Ermittlung.fragwürdiges Urteil.

Übrigens: An der Sporthose gab es keinen DNA-Antrag eines Uwes, der war an einem Taschentuch in der Hosentasche.

Dann die vielen Widersprüche zu den Einlassungen der Z. Das LKA Sachsen findet mindestens 3 Brandbeschleuniger, die Z. erwähnt in der Einlassung nur einen Kanister. Sie will die Entzündung unbeschadet überstanden haben. Warum dann eine nachweislich falsche Darstellung?
Im WoMo lässt sich ein Uwe zwei Projektile aus unterschiedlichen Waffen durch den Kopf gehen, nach einem Krönleinschuss ungewöhnlich, genau so wie der dann Handlungsunfähige weder nachladen kann noch zu einer zweiten Waffe greifen. Das BKA erklärt den Sektionsbefund: 6 Projektilfragmente 9X19 hinter dem r. Jochbein auch für nicht verfahrenserheblich. Dazu wurden weder Ruß noch Schmauch oder Pulverrückstände aspiriert. Die Flinte war ohne daktyloskopische Spuren. 26 TO Uwe DNA-frei, normal ist das nicht.

Christoph Rist | Mi., 11. Juli 2018 - 14:36

Grauzone geführt. Das Urteil war erwartbar, weil dieser Prozess zu etwas wurde, zu was ein ordentlicher Gerichtsprozess niemals werden darf - ein politischer Prozess. Nicht nur zwischen dem Staat und den Angeklagten, sondern auch im Staate selbst. Dieser Prozess ist zudem so dermaßen mit Ergebniserwartungen überladen worden, dass trotz dünnster Beweislage gegen Frau Zschäpe und erheblichen Zweifeln am Ablauf und an der Mitwisserschaft staatlicher Stellen bei zahlreichen Ereignissen nichts anderes als lebenslänglich herauskommen konnte. Dieses Urteil war quasi determiniert. Ob diese "notwendige Selbstvergewisserung" tastsächlich einwandfrei ist und so bestand haben wird, darf man getrost bezweifeln. Es scheint als wurde der große Skandal vermieden um von den ganz großen Skandalen abzulenken. Eine Revision gegen das Urteil dürfte nach meiner Einschätzung zulässig und begründet sein und könnte sogar erfolgreich sein. Die nicht nachgewiesene Mittäterschaft reicht nicht für Lebenslänglich.

Mathias Trostdorf | Mi., 11. Juli 2018 - 14:38

Ich denke, allen war klar, daß es aufgrund der politischen Dimension und der Erwartungshaltung eine hohe Strafe geben würde. Für jeden, der neun Menschen umbringt, ist eine hohe Haftstrafe auch gerechtfertigt. Da ich kein Richter bin, kann ich nicht beurteilen, wie dicht die Beweiskette sein mußte, um zu einer Schulderkenntnis zu kommen. Allerdings ist es ja in Deutschland (theoretisch) eigentlich so, daß man einem Angeklagten die Schuld ZWEIFELSFREI nachgewiesen werden muß.
Und wenn man sich dann mal anguckt, daß zum Beispiel deutsche IS-Heimkehrer, die ja möglicherweise auch Greueltaten an anderen begangen haben, vielfach ja aber- wie Tschäpe- zumindest Mittäter waren, hier teilweise vollkommen straflos wieder eingegliedert werden, kommt man doch zu dem Schluß, daß die deutsche Justiz in den letzten Jahren doch zumindest immer mal wieder mit zweierlei Maß maas.

Jutta Wölk | Mi., 11. Juli 2018 - 15:41

Mit Entsetzen habe ich die Verurteilung der B.Zschäpe lesen dürfen. Soweit sind wir nun also in unserem demokratischen Staat gekommen. Einen Schauprozess,um mißliebige Personen auszuschalten, --das hatten wir in dieser Form unter Mißachtung vieler rechtsstaatlicher Prinzipien und ca. 65 Millionen Euro Kosten--- noch nicht! Ein Psychiater, der nicht ein einziges Wort mit der Verurteilten sprach, aber dafür sorgt, dass seiner Meinung nach ein Mensch sein Leben wegen ausserordentlicher Gefährdung(durch Beobachtung während des Prozesses erlangt!) den Rest seines Lebens hinter Gitter verbringen muss. Entwürdigung und Zurschaustellung eines Menschen --fünf Jahre lang! Ein riesengroßes Medienspektakel hat sein Ende gefunden. Es war nirgends eine Kritik an einem mitschuldigem Staat zu hören,sondern das Strafmaß gilt der Erfindung von nicht begangenen Delikten der Verurteilten. Welch absurdes Theater!

Ja, die arme Zschäpe. Unschuldig verfolgt. Nur wg. den paar Kleinigkeiten. Und nur weil sie zumindest einen Teil der Taten ( wie die lächerliche Bombe in der Probsteigasse) sogar aus purer Gutmütigkeit zugegeben hat. Sie ist das wahre Opfer. Die wahren Schuldigen jene, die so geschmacklos waren,sich erschießen zu lassen. Pfui. Nur: Warum soll sie denn mißliebig gewesen sein? So mißliebig, dass sie für 65 Millionen ausgeschaltet werden musste?

Es geht nicht um Heiligkeit oder Unschuld.
In einem Rechtsstaat müssen einem Täter normalerweise begangene Taten zweifelsfrei nachgewiesen werden, wenn er verurteilt werden soll. Aber das wissen Sie ja sicher auch selbst.

Sie haben vollkommen Recht. Das Hauptproblem des BfV ist die alte Naziverwurzelung. Der alte Geist eines Reinhard Gehlen und seiner Kameraden ist nicht tot. Er lebt noch immer, hat sich fortgepflanzt und übertragen. Die Entnazifizierung der alten BRD ist eine Mär. In Kerngebieten ist das jetzige Deutschland tatsächlich die Fortsetzung des Reiches. Man sieht das immer wieder. Insofern muss die Frage erlaubt sein, was geschah bei diesem Trio von alleine, was auf Anweisung, was aus Duldung, was mit direkter und indirekter Förderung. Diese "Feme-Morde" sind eine alter Tradition der "Bewegung". Natürlich darf solches nicht an die Oberfläche. Deshalb Verschluss der Akten auf Jahrzehnte, über den Tod aller Beteiligten hinaus. Oh, wie durchsichtig ist dies alles. Nein, dieser Prozess war ein Vertuschungsprozess - der Reichstagsbrandprozess lässt grüßen. Man hat ja seine Erfahrungen. Die Tschäpe - ein weiblicher van der Lubbe. Und sie wird auch so enden.

Brigitte Simon | Mi., 11. Juli 2018 - 17:30

Der NSU-Gerichtsprozeß zeigt für mich eine er-
schreckende Parallele zum Münchner Oktober-
fest Attentat 1980. Auch nach 38 Jahren ist noch
unklar, was genau hinter diesem größten
Terroranschlag in der Geschichte der Bundesre-
publik steckte und noch steckt. Heute noch ist
unbekannt, wo gegebenfalls, in welchen Asser-
vaten Spuren schlummern, die beweiskräftige
Kenntnisse enthalten. Über 800 Spuren hätten
Aufschluß geben können. Doch diese Beweise
wurden aussortiert und befanden sich demzu-
folge nicht in den Hauptakten der Generalbun-
desanwaltschaft. Wichtiges wurde geschreddert.
Heute noch besteht die Überzeugung, daß relevante Spuren auf politischem Druck hin von
den Ermittlern ausgeblendet wurden. Vorschnell
wurde dieser Anschlag der linken Szene zugeord-
net. Die rechte Szene blieb außen vor. Denn das
durfte nicht sein. Heute noch liegen die Unterla-
gen unter Verschluß beim Bundesverfassungsge-
richt. Parallelen über Prallelen zum Fall Zschäpe.

Brigitte Simon | Mi., 11. Juli 2018 - 17:38

Auch hier konzentrierten sich die Ermittlungen erst in die linke Richtung. Auch hier wurden richtungs-
weisende wichtige Unterlagen geschreddert.
Eine derart fehlerhafte (bewußte?) Wahrheitsfin-
dung darf nicht Methode werden.

Bernd Lehmann | Mi., 11. Juli 2018 - 18:45

Gerade der Mord an der Polizistin ist der Witz schlechthin. Da gibt es so viele Zeugenaussagen und nicht ein EINZIGER Zeuge hat jemanden gesehen , der auch nur im entferntesten so aussah , wie die beiden Uwes. Zu der Zeit ist dort eine NSA Aktion vonstatten gegangen, die auch aktenkundig beim BND ist. Und gerade die Waffe wurde dann im Wohnwagen gefunden, wo der Tatort von Polizei und Feuerwehr manipuliert wurde. Gab mal einen schönen Film im ZDF.
Das jemand dem keinerlei direkte Tatbeteiligung nachweisbar ist, lebenslang bekommt, ist auch einmalig. Aber die Richter wollen ja noch eine Pension bekommen. Unfassbares Theater.

Karl Müller | Fr., 13. Juli 2018 - 11:53

Antwort auf von Bernd Lehmann

Es ist leider in der geleakten Sachakte zur Waffenfindung im WoMo einsehbar: Die dort aufgefundenen "Dienstwaffe" hat auf dem Schlitten nicht das übliche Landeswappen eingeschlagen. Die der K. übergebene Dienstwaffe alslerdings schon, so wie alle anderen auch.

Peter Lyssy | Mi., 11. Juli 2018 - 19:18

Es ist stets nur auf die strafrechtliche Seite eingegangen worden. Die zivilrechtlichen Folgen gem. §§ 823 ff BGB wurden noch nie angesprochen

Silas Loy | Mi., 11. Juli 2018 - 20:43

... für eingestandene nachträgliche Mitwisserschaft und ansonsten Verweigerung der Ausage?

Hans Süßenguth-Großmann | Mi., 11. Juli 2018 - 21:04

Wir sollten an Erdogans Terror Urteilen keinerlei Kritik mehr üben. Das Urteil gegen Zschäpe ist nicht viel besser. Für mich hat es keinen zweifelsfreien Beweis für einen Mord ihrerseits gegeben.

Holger Stockinger | Do., 12. Juli 2018 - 00:34

"Rote-Armee-Prozesse" (RAF) brachten im deutschen Herbst 1977 (oder so) dank internationaler Geheimdienste genausoviel Aufklärung wie NSU-Prozesse 2018 beitragen könnten.

Die Lächerlichkeit einer Zschäppe wäre vergleichbar eines Schauspielers, der Andreas Bader spielt, scheint mir ähnlicher als das Urteil eines Richters, der "lebenslänglich" verhängt, ohne aufgeklärt zu sein über Beweismittel ...

Andreas Bartels | Do., 12. Juli 2018 - 05:19

Von Tatherrschaft oder Mittäterschaft kann man doch nur sprechen, wenn man das Ausmass der Beiträge der Frau Zschäpe in Relation zu den anderen handelnden Personen setzen kann. Wenn man diese aber nur rudimentär bestimmen kann, dann verkommt die Bewertung bezüglich der einen, die man kennt, zur Spekulation. Auf dieser Erkenntnisebene erscheint BZ als Sündenbock. Dass sie die Uwes gesteuert hat, wäre mir nicht sicher genug. Wer die gesteuert hat und wer sie ausgeknipst hat, hätte festgestellt werden müssen. Es scheint, die Politik brauchte ein Urteil, nun hat sie es.

Klaus Schmid | Do., 12. Juli 2018 - 06:59

Nach der Systematik des Urteils müssten jetzt die heimkehrenden Frauen der IS-Mörder ebenfalls entsprechend verurteilt werden. Wird sicher nicht geschehen, also politisches Urteil.

Birgit Fischer | Do., 12. Juli 2018 - 08:32

Wo gibt es denn sowas? Die Angeklagte war erwiesen weder am Tatort, noch ist ihre Mitwirkung an den Morden auch nur im Entferntesten bewiesen. Hat sie die Waffen geputzt, den Fluchtwagen gesteuert? Nichts von alledem ist erwiesen. Stattdessen ist sicher, dass T. nicht an Tötungen mitgewirkt hat. Warum ist sie dann eine Mörderin? Mörder ist, wer andere tötet und dabei Mordmerkmale erfüllt. Aber sie hat nicht getötet. Kann mir einer erklären, wie so ein Urteil geht?

Frau Fischer, es sieht ganz nach einem politisch korekten Urteil aus und damit nach dem Muster meines ehem. Staates, dem ich keine Träne nachweine. Inzwischen bekommt man in der BRD schon wieder heimatliche, Nicht positive Gefühle. Affentheater wurde uns fünf lange Jahre vorgeführt, denn wahrscheinlich stand der Schuldspruch schon in dieser Zeit fest! Nein, Frau Zschäpes Rolle in diesem Theater ist nicht positiv zu bewerten, sie war eine gescheiterte Person und hat Freunde gesucht, die ihren Leben Sinn geben sollten, vielleicht auch so etwas wie Liebe, ein Unschuldslamm war und ist sie nicht, aber auch nicht die Person für die sie das Urteil erhalten hat, damit macht man sie Größer als sie je im Leben war, die kleine mitlaufende Nazibraut. Der Staat weiß das und die Richter wissen dies ebenfalls und trotzdem haben sie im Namen des Volkes, ein beschämendes Urteil gefällt! Wem bitte müssen diese Richter da schützen? Geheimdienste, Verfassungsschutz, CIA?

Walter Meiering | Do., 12. Juli 2018 - 10:11

Eine Mittäterschaft rechtfertigt noch lange nicht 'Die besondere Schwere der Schuld'. Die Verteidigung wollte sogar anschließende Sicherungsverwahrung, was in meinen Augen völlig daneben ist. Aber das war auch ein politischer Prozess. Entsprechend war auch der psychologische Druck auf das Gericht. Es hätte mich daher sehr gewundert, wenn etwas Anderes als dieses Urteil herausgekommen wäre.

Karl Müller | Do., 12. Juli 2018 - 11:41

Antwort auf von Walter Meiering

Es müsste erst mal mit der erforderlichen Sicherheit der Strengbeweis für die Täterschaft der Uwe geführt werden. 27 DNA freie Tatorte, DNA-freie USBV und angebliche Tatmittel ohne DNA Antrag der Geschädigten begründen fundamentale Zweifel an der Interpretation der GBA.
Zudem hat die Z. in Ihren Einlassungen fast wörtlich die Version des GBA abgeschrieben, schon ungewöhnlich genug. Darin gibt sie eine Brandlegung zu. Nur wie glaubwürdig? Die To-befunden des LKA Sachsen weisen nach das die Brandlegung nicht so ablief, wie die Z. dargelegt hat.

Brigitte Simon | Do., 12. Juli 2018 - 13:59

Ich befürchte, daß Zschäpe aufgrund eventueller
unzureichender Beweislage zum Justizopfer
stilisiert werden kann.

Albert Schaller | Do., 12. Juli 2018 - 14:07

...wenn Frau Zschäpe eine vollständige Aussage gemacht hätte. Ich glaube, dieses Urteil ist auch die Quittung dafür, dass sie das nicht getan und nicht an der Aufklärung dieser schrecklichen Verbrechensserie mitgewirkt hat." Da hat Herr Aust sicherlich recht; nur: Ein Angeklagter ist keineswegs verpflichtet, sich selber zu belasten und darf deshalb auch wie Frau Zschäpe schweigen, ohne dass ihm dies vom Gericht angelastet oder zu seinen Ungunsten ausgelegt werden darf! Allenfalls kann man ihm deswegen 'mildernde Umstände' verweigern. Wenn Herr Aust Recht haben sollte, muss dieses Urtei wohl eher als Racheakt des Gerichts ausgelegt werden, denn als rechtsstaatlich korrektes Urteil. Ganz abgesehen von den zahllosen Unplausibilitäten dieses Falls und der Vertuschungen durch staatliche Organe! Hier sollte wohl eher ein Exempel statuiert werden, um die Angehörigen und die Öffentlichkeit zufrieden zu stellen: Frau Zschäpe ist vermutlich nicht mehr und nicht weniger als ein 'Bauernopfer'...

Dirk Nowotsch | Do., 12. Juli 2018 - 16:09

Dieser Prozess hat mit unserem Wertesystem und Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun! Mit dem Urteil ist der Justiz eine Chance entgangen, Recht zu sprechen! Frau Z. hat genug verzapft, das hätte auch für viele Jahre im Knast gereicht, aber es musste ja ein Schauprozess geführt werden. Während echte Mörder, in unserem Land, oft nur geringfügig bestraft werden, weil wichtige Mordmerkmale nicht nachgewiesen werden können, wird Frau Z., die nicht mal anwesend war, mit der höchst Strafe belegt!? Bei unzähligen sexual Delikten mit anschließendem Mord (auch gegen Minderjährige), wird die Abstammung verschwiegen, alles wird im Auftrag der Regierung verschleiert, in diesem Fall überschlägt man sich mit Aufdeckung, nur das gar nichts aufgedeckt wurde und die Beweislage richtig dünn ist. Ich weiß nicht, ob eine Revision oder eine Berufung Erfolg hat, aber ich glaube wenn ein höheres, nicht deutsches Gericht, nach deutscher Gesetzeslage über diesen Fall befinden müsste, würde es eine Klatsche geben!

Olaf Metzger | Do., 12. Juli 2018 - 16:22

Das die dame nichts sagt im prozess wurde ihr sicher nahegelegt.....

wer möchte schon in der zelle aufgehängt aufgefunden werden.

Heribert Schulze | Do., 12. Juli 2018 - 17:55

Schlechte Zeiten für "XY-ungelöst", wenn Mitwisser ungeklärter Uralt-Mordfälle, auf deren Aussage man hofft, doch noch zu Mittätern oder gar Tätern erklärt werden könnten. Aber nein, da fehlt ja meist der politische Aspekt...

Ernst Laub | Do., 12. Juli 2018 - 21:51

aussagen können, ohne von „Selbstmord“ bedroht zu werden? Jetzt ist sie lebenslänglich hinter Schloss und Riegel, und der „Verfassungsschutz“ (aus unerfindlichen Gründen heisst der so) braucht nichts mehr zu befürchten…… ausser wenn sich türkische Dienste nachträglich doch noch intensiver mit dem Justizskandal auseinandersetzen wollen!

Jörg Plath | So., 15. Juli 2018 - 11:11

Nach Aust wurde also im Großen und Ganzen alles richtig gemacht. Das erscheint mir viel zu einfach. es gibt auch ganz andere Theorien, was eigentlich passiert ist und selbst, wenn man denen nicht glaubt, gibt es einfach viel zu viele Ungereimtheiten bei der Mordserie.