Die AfD und das Staatsgeld : Das Bundesverfassungsgericht stärkt den politischen Wettbewerb Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Desiderius-Erasmus-Stiftung ist bahnbrechend. Es beendet einen jahrzehntelangen zweifelhaften Umgang mit Staatsgeld für politische Stiftungen und stärkt den politischen Wettbewerb unter den Parteien. VON VOLKER BOEHME-NESSLER
Urteil des Bundesverfassungsgerichts : AfD-Stiftung muss staatliche Förderung erhalten Parteistiftungen bekommen Millionen an Steuergeld, nur die AfD ging bislang leer aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet und fordert eine Neuregelung. Höchste Zeit. Denn die staatliche Stiftungsfinanzierung ist intransparent und unfair. VON DANIEL GRÄBER
Parteienfinanzierung : Die Arroganz der Macht Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für die damalige Regierungskoalition unter Angela Merkel. Die Entscheidung ist richtig. Denn die Arroganz der Macht ist undemokratisch – und zerstört das Vertrauen der Bürger in die Politik. VON VOLKER BOEHME-NESSLER
BVerfG zur Parteienfinanzierung : Ein Urteil gegen den Selbstbedienungsmodus Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro pro Jahr für nichtig erklärt. Was das für die Legitimität der seither neu zusammengesetzten Landtage und des Bundestages bedeutet, sollte Thema einer parteifernen Untersuchung sein. VON JENS PETER PAUL
Parteienfinanzierung : Bundesverfassungsgericht streicht Parteien 25 Millionen Euro Mit Hackern, Fake News und Datenschutz hatte die große Koalition 2018 begründet, warum Parteien mehr Geld brauchen. 25 Millionen Euro pro Jahr wurden es. Das Bundesverfassungsgericht kann der Argumentation zwar grundsätzlich folgen - doch es gibt ein entscheidendes Aber. VON CICERO-REDAKTION
Die meistgelesenen Cicero-Artikel 2022 : „Klimastiftung“, Impfpflicht, Sergei Lawrow Das Finanzamt hat angeblich die Steuererklärungen von Manuela Schwesigs „Klimastiftung“ verloren. Das Bundesverfassungsgericht entschied wider die Fakten für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Und Russlands Außenminister Sergei Lawrow macht mit sehr undiplomatischen Äußerungen von sich reden. Dies waren die meistgelesen „Cicero“-Artikel im April, Mai und Juni. VON CICERO-REDAKTION
Verfassungsbeschwerden der Witwe von Helmut Kohl : Die verlorene Ehre des Altkanzlers Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe von Helmut Kohl nicht angenommen. Im Verfahren ging es um verletzte Persönlichkeitsrechte im 2014 erschienenen Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan und Tilman Jens. Dass die Autoren Interviewpassagen verfremdet und verfälscht haben, steht außer Frage. Aber in Deutschland gilt jetzt laut der höchsten Gerichtsbarkeit: Selbst schuld, wer vor Rechtskraft des Urteils stirbt. VON JENS PETER PAUL
BVerfG weist Antrag der Unionsfraktionen zurück : Ein schwarzer Tag für solide Staatsfinanzen Die Union wirft der Ampel eine verfassungswidrige Umgehung der Schuldenbremse vor und ist deshalb mit einem Eilantrag vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Dieses hat das Ansinnen nun mit einer bemerkenswerten Begründung abgelehnt. VON MATHIAS BRODKORB
Corona-Wiederaufbaufonds : Die bedauerliche Naivität des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich die Europäische Union mit 750 Milliarden Euro verschulden durfte, um den sogenannten Corona-Wiederaufbaufonds zu finanzieren. Mit einem Winkeladvokaten würdigen Kunstgriff wird die Tür für die Verschuldung der EU weit aufgestoßen. VON BERND LUCKE
Berlin : Das Wahlchaos geht weiter Die Chaos-Wahl in Berlin vom September 2021 schlägt weiter Wellen. Diese Woche beschäftigt sich der Bundestag mit der Frage, ob und wie weit in Berlin die Bundestagswahl wiederholt werden muss. Das ist problematischer, als es aussieht. VON VOLKER BOEHME-NESSLER
Staatsgeld für AfD-Stiftung? : Ein Lehrstück zum Verhältnis von Macht und Recht Jahr für Jahr erhalten die politischen Stiftungen der Parteien mehrere 100 Millionen Euro aus der Staatskasse. Damit wird die politische Bildungsarbeit finanziert, die diese Stiftungen leisten (sollen). Eine Stiftung allerdings ist ausgeschlossen: die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht. Wenn es nach der Mehrheit im Bundestag geht, soll das auch so bleiben. Die AfD hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Wie stehen ihre Chancen? VON VOLKER BOEHME-NESSLER
Entscheidung zur Masernimpfpflicht : Bundesverfassungsgericht: Wieder eine verpasste Chance Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht zurückgewiesen. Eine wirkliche Überraschung war das nicht. Denn das Gericht bleibt seiner Linie treu, die es schon vor einigen Monaten in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht begonnen hat. Das ist keine gute Nachricht. Vom Hüter der Verfassung bleibt wenig übrig. VON VOLKER BOEHME-NESSLER
Selbstbestimmtes Sterben : In den Mühlen des paternalistischen Hilfesystems Entgegen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Selbstbestimmung betonte, möchte ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf Suizidhilfe auch weiterhin unter Strafe stellen beziehungsweise nur unter sehr strengen Bedingungen erlauben. So soll jemand, der sich zur Selbsttötung entschließt, mehrere psychiatrische Untersuchungen über sich ergehen lassen. Das wäre ein weiterer Übergriff der ärztlichen Profession auf das Leben des Einzelnen. VON GERHARD STRATE
Zur Bundestagsdebatte: Kritik an elitären Argumenten : Sterbehilfe: Suizid darf nicht "normal" werden Heute debattiert der Deutsche Bundestag in Erster Lesung drei Vorlagen zum Thema der so genannten Sterbehilfe. Seit vielen Jahren wird eine Regelung zum assistierten Suizid gesucht. Doch manche Argumentationslinien offenbaren eine fast skandalös elitäre Sicht. Die Gefahr des Drucks von außen wird zu klein bemessen. EIN KOMMENTAR VON MICHAEL BORCHARD
Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Klage der AfD : Merkel-Äußerungen zur Kemmerich-Wahl in Thüringen unrechtmäßig Anfang 2020 sind in Thüringen erstmals die Stimmen der AfD bei die Wahl eines Ministerpräsidenten entscheidend. Die Wahl ruft vielfach empörte Reaktionen hervor. Auch bei der damaligen Kanzlerin Angela Merkel: Auf einer Südafrika-Reise spricht sie von einem „unverzeihlichen“ Vorfall - und fordert, das Ergebnis rückgängig zu machen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Mit diesen Äußerungen ist Merkel zu weit gegangen. VON CICERO-REDAKTION