Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senats
Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senats, verkündet das Urteil zur Stiftungsfinanzierung / dpa

Die AfD und das Staatsgeld - Das Bundesverfassungsgericht stärkt den politischen Wettbewerb 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Desiderius-Erasmus-Stiftung ist bahnbrechend. Es beendet einen jahrzehntelangen zweifelhaften Umgang mit Staatsgeld für politische Stiftungen und stärkt den politischen Wettbewerb unter den Parteien. 

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

So erreichen Sie Volker Boehme-Neßler:

Es ist tief im Menschen angelegt: Ungleichbehandlungen verletzen das Gerechtigkeitsgefühl. Das ist schon bei Kindern so, und so bleibt es ein Leben lang. Ein frühes dramatisches Beispiel dafür ist die Geschichte von Kain und Abel. Das gilt nicht nur für den Alltag und seine zwischenmenschlichen Beziehungen. In allen Bereichen von Politik und Gesellschaft wirken Ungleichbehandlungen ungerecht und auf die Dauer zerstörerisch. Das weiß die Verfassung natürlich, und sie hat darauf reagiert. Ein zentrales Grundrecht ist deshalb das Gleichbehandlungsgebot. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, heißt es kraftvoll und prägnant in der Verfassung. 

Demokratie und Gleichheit 

Das Gleichbehandlungsgebot hat auch eine grundlegende politische Bedeutung für die Demokratie. Schon die Idee der Demokratie basiert auf der Gleichheit aller Wahlberechtigten. One man, one vote - das ist der Gleichheitsgrundsatz der Demokratie.  

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Gerhard Lenz | Do., 23. Februar 2023 - 15:39

Alles richtig, auch wenn man zuweilen den Eindruck bekommt, in der Schelte für die demokratischen Parteien wäre ein wenig Schadenfreude eingebaut!

Immerhin verschweigt Herr Boehme-Neßler nicht, dass es sich bei der AfD um eine "hoch problematische Partei" handelt - eine Bezeichnung, die gleichwohl fast noch zu wohlwollend ausfällt. Und nein, es betrifft nicht nur "Teile der AfD um Hoecke" - die komplette AfD ist verdientermaßen Verdachtsfall!

Aber zweifellos haben die demokratische Parteien gepennt: Ein Gesetzt, dass definiert, wer Stiftungsgelder bekommt - und Verdachtsfälle und natürlich erwiesene Verfassungsfeinde ausschließt, ist überfällig.
Man muss aber einschränken, dass das in der Vergangenheit schwierig war. Wahrscheinlich hielt ein Herr Maaßen als Chef des Verfassungsschutzes seine Beamten davon ab, bei der AfD schon früher genau hinzuschauen.
Gelohnt hätte es sich auf jeden Fall. Und das nötige Gesetz wäre vielleicht bereits Realität.

Heidemarie Heim | Do., 23. Februar 2023 - 17:17

Antwort auf von Gerhard Lenz

Nein, bestimmt nicht geehrter Herr Lenz! Eher zumindest für mich persönlich eher ein Hoffnungsschimmer, dass unsere Verfassung und ihre obersten Wächter/Innen wieder die Neutralität an den Tag legen, die man als Bürger/in und Demokrat/in dieses Staates erwartet in der Ausübung dieses hoheitlichen Auftrags. Und m.E. wurde es nach bei nicht wenigen Bürgern in Zweifel gezogenen Entscheidungen während der letzten Jahre auch Zeit, dass Karlsruhe alle Parteien und die Politik daran erinnert, dass man unsere freiheitliche Verfassung nicht verdrehen, dehnen oder instrumentalisieren kann wie es einem gefällt oder um lästige Konkurrenz los zu werden. Und NIEMAND anderer als diese höchste Instanz hat die Kompetenz und Befugnis zu bestimmen! wer auf dem Boden unseres Grundgesetzes wandelt oder nicht! Ein starker Staat/Demokratie muss u. kann auch mit problematischen Parteien fertig werden.
Erschüttert man das Vertrauen in deren Urteilskraft können wir unser System gleich in die Tonne treten. MfG

Gerhard Lenz | Do., 23. Februar 2023 - 19:35

Antwort auf von Heidemarie Heim

So schwer es mir fällt, aber ich stimme Ihnen dahingehend zu, dass auch eine AfD-nahe Stiftung Anspruch auf Fördergelder hat - solange es kein Gesetz gibt, das des Extremismus überführter Parteien davon aussschliesst.

Die Demokratie muss sich wehren können, eine demokratisch gewählte Partei ist noch lange keine demokratische Partei. Wir Deutschen sollten das besser als andere Völker wissen: NSDAP und verbündete Konservative hatten am Ende zusammen mehr als 50% der Wählerstimmen. Ergebnis?

Ein entsprechendes Gesetz ist überfällig, und ich nehme an, es wird auch bald kommen. Sollte die AfD schon wieder meinen, was sie sowieso täglich behauptet (ohne auch nur einen Hauch von Selbstkritik zu zeigen), dass sie erneut ungerechtfertigt benachteiligt wird, kann sie ja gerne wieder vor die Gerichte ziehen.

Aber Sie wissen doch, dass die AfD ein schlechter Verlierer ist: Unterliegt sie vor Gericht, dann liegt das ausschliesslich an der angeblich vorherrschenden Gesinnungsjustiz.

Geschenkt.

Hans Jürgen Wienroth | Fr., 24. Februar 2023 - 11:08

Antwort auf von Gerhard Lenz

Ist die AfD von Ihnen als extremistische Partei überführet und gleich rechtsstaatlich verurteilt worden?
Von den dafür zuständigen Behörden wird sie bisher nur als "Verdachtsfall" geführt, der untersten Stufe. Und was ist mit der Partei der Linken, die Reiche erschießen will, die Demokratie in eine Räterepublik überführen will? Bekommt die Ihre Mittel zu Recht?

Heidemarie Heim | Fr., 24. Februar 2023 - 12:45

Antwort auf von Gerhard Lenz

Sorry geehrter Herr Lenz! Ein unfreiwilliges windows update dauerte wieder Stunden! Zunächst Danke für Ihre Antwort und das darin enthaltene Geständnis;) wie schwer es Ihnen fiel zuzustimmen! Aber genau so habe ich auch den Artikel von Prof. Boehme-Nessler verstanden, insbesondere was den Gerechtigkeitssinn der Menschen allgemein betrifft. Gerechtigkeit walten zu lassen, jedem Anderen das gleiche Recht einzuräumen welches man für sich selbst beansprucht oder vor Gericht voraussetzt, ist wohl eines der schwierigsten Kapitel im Zusammenleben der Menschen. Weil man sich als als selbst im Recht glaubendes Individuum sich dem (Wert)-Urteil in die Hand Dritter begeben bzw. stellen muss. In der Politik bzw. Demokratie sind wir als Wähler die allerdings in den seltensten Fällen "neutralen" Richter über die, die wir uns als Vertretung unserer kollidierenden Interessen o. Überzeugungen aussuchten. Um so schlimmer wenn man wie ich keine Partei im BT-Angebot finde, die meine Kriterien erfüllt. MfG

Wolfgang Tröbner | Do., 23. Februar 2023 - 17:58

Antwort auf von Gerhard Lenz

Na, Herr Lenz, auf dem linken Auge ganz schön blind, oder? Sonst wäre Ihnen vielleicht schon früher aufgefallen, dass insbesondere die Partei "Die Linke" schon seit Jahr und Tag die Überwindung der demokratischen Grundordnung anstrebt und Teile der Linken schon seit längerer Zeit offiziell unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. Also genau das, was Sie so gerne der pösen AfD vorwerfen. Alles schon vergessen? Ihr Gedächtnis ist offenkundig nicht sehr gut entwickelt, wie man schon bei anderen Politikfeldern feststellen konnte.

Hans Schäfer | Fr., 24. Februar 2023 - 11:38

Antwort auf von Wolfgang Tröbner

<<Ihr Gedächtnis ist offenkundig nicht sehr gut entwickelt, wie man schon bei anderen Politikfeldern feststellen konnte.>>
Herr Tröbner, es gibt einiges bei dem Herrn das nicht gut entwickelt ist. Alles was er der AfD andichtet, kann man
1 zu 1 auch auf andere Parteien. Vorkommnisse u. von ihnen getätigte Aussagen übernehmen. Das interessiert den Herrn aber nicht. Er will nur rum pöbeln.

Brigitte Miller | Fr., 24. Februar 2023 - 08:50

Antwort auf von Gerhard Lenz

Der öffentlich-rechtliche Journalist Max Bauer auf Twitter: „Beim Geld für eine AfD-Stiftung geht es nicht um Gleichheit im politischen Wettbewerb, sondern um die wehrhafte Demokratie, die dieses Geld verweigern muss. Der Gesetzgeber hat sich lange darum herumgedrückt, den ‚Demokratie-TÜV‘ für politische Stiftungen klar zu regeln. Jetzt ist es höchste Zeit.“

Boris Reitschuster findet: "Eine wehrhafte Demokratie muss Kulturkrieger wie den ARD-Mann in die Grenzen weisen. Und sollte nicht demokratischen Mitbürgern zumuten, dass sie solche demokratiefeindliche Agitation mit Zwangsgebühren finanzieren müssen."

Ich bin der Meinung Reitschusters.

Ronald Lehmann | Fr., 24. Februar 2023 - 12:27

Antwort auf von Gerhard Lenz

Also meiner Wahrnehmung der letzten 25 Jahre nach würde ich sagen:
" ALLE PARTEIEN & POLITIKER ohne Ausnahmen vom VERFASSUNGSSCHUTZ beobachten lassen & ihre alten wie neuen Handlungen unter Kontrolle halten,
um festzustellen, ob diese nicht dem deutschen Steuerzahler

entgegend handelten, den inneren Frieden in D. schädigten, die geistige Freiheit nach §3 des GG unterwanderten & das Wohl der d. Bürger nicht mehr als Leitbild hatten.

Hinzu muss der Verfassungs-Schutz auch die Medien & die Justiz sowie das Verfassungs-Gericht unter die Lupe nehmen, ob sich diese nicht aus der Verantwortung heraus nahmen & die dreiteilige Gewaltenteilung von allen drei Teilen unterwandert & zu ihren eigenen Nutzen & Vorteils ge -& benutzt wurden.

Christa Wallau | Do., 23. Februar 2023 - 16:11

gegen die verhaßte neue Partei (AfD) war von Anfang an vorhanden.
Sofort errichteten die s u p er-demokratischen (!) Abgeordneten in allen Parlamenten Deutschlands (von den Alpen bis zu Nordsee) eine Front gegen eine Gruppe honoriger Bürger, die es doch tatsächlich gewagt hatten, am herrschenden "Merkelismus" grundsätzliche Kritik zu üben.
Das ging gar nicht!
Diese miesen Typen mußte man loswerden, und so griff man zu der besten Totschlagswaffe, die es in Deutschland gibt: der NAZI-KEULE!
Man gab der AfD damit n i e eine Chance, sich als Partei in einem freien u. fairen Wettbewerb "normal" zu entwickeln.
Mit Hilfe fast aller Medien, besonders des einflußreichen Fernsehens, spielte man (und spielt bis heute) ein widerwärtiges u. falsches Spiel gegen politisch Andersdenkende im Land. Dies wurde jetzt endlich, wenn auch nur in einem einzigen Punkt, vom VG eindeutig bestätigt.

Hat irgendwer nach dieser Ohrfeige aus Karlsruhe bei den Verantwortlichen eine Spur von Scham entdeckt?

der Anfangsphase haben die AfD mittlerweile größtenteils verlassen. Von den prominenten Gründungsmitgliedern sind nur noch wenige in der Partei.

Natürlich vermeiden Sie es, die Gründe dafür anzuerkennen. Stattdessen lamentieren Sie höchstens mal über angebliche Pöstchenjäger und Glücksritter - an der zunehmend extremistischen Ideologie der Partei haben Sie nichts auszusetzen, preisen Sie ja, im Gegenteil, als zunehmend "alternativlose" , letzte Rettung Deutschlands.

Aber wem sag ich das? Jemanden, der den gerichtlich "zertifizierten" Faschisten und Rechtsextremisten Hoecke als Opfer einer breiten Verleumdungskampagne in Schutz nimmt. Schliesslich hat doch der "Nationalromantiker" höchstens mal verlauten lassen, man werde keine "halben Sachen" machen (die für manchen schmerzhaft sein könnten), wenn der Tag X kommt.

Dass Sie sich "drücken", ist ja nicht neu. Deshalb noch mal meine Frage: Wer sind denn nun die Hintermänner, die hinter dem US-Präsidenten Biden die Fäden ziehen?

Höcke darf bekanntlich als Faschist bezeichnet werden. Er geht gegen das Gerichtsurteil nicht vor. Darin wurde ausgeführt, dass die Kläger „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht [haben], dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.
Argumentiert hatten die Kläger vor allem mit Textstellen aus Hocke-Reden und Büchern; Textstellen, die derart triefen vor faschistischem Gedankengut, dass nicht mal seine Parteifreunde sagen können, ob sie aus "Nie zweimal in denselben Fluss“
oder "Mein Kampf" stammen.
Aber jemandem, der die Wannseekonferenz mit dem UN-Migrationspakt und Habeck mit Hitler vergleicht, dürfte diese Problematik natürlich nur schwer zu vermitteln sein.

Christa Wallau | Fr., 24. Februar 2023 - 11:21

Antwort auf von Kai Hügle

Sie halten sich für Verteidiger der Demokratie u. sind in Wahrheit Musterexemplare von Menschen, die Totalitarismus in Reinkultur vertreten. Dieser zeigt sich nämlich u. a. darin, daß er die G e d a n k e n der Menschen in einem best. Machtbereich kontrollieren/beherrschen will. A l l e sollen einem Denken (Ideologie) in einem fest umrissenen Rahmen - gesteckt v. einer selbsternannten "Moral-Elite" - folgen, und zwar ausschließlich! Ansonsten darf, nein, m u ß die Gemeinschaft sie als gefährliche Subjekte brandmarken u. möglichst "unschädlich" machen.
Ganz im Gegensatz zu Ihnen bin ich ein entschiedener Gegner jedes Totalitarismus. Ich gestehe meinen Mitmenschen nämlich zu, daß sie völlig f r e i sind, was ihr Denken u. ihre Äußerungen (u. a. zur Politik) anbetrifft - anders natürlich als bei ihren Taten! Mit welchem Recht fällen Sie Urteile über jeden, der I. E. "falsche Vergleiche" zieht u. "falsche Worte" benutzt!? Das ist absurd. Nur kranke Hirne können sich so etwas ausdenken.

Hans Schäfer | Fr., 24. Februar 2023 - 14:12

Antwort auf von Christa Wallau

Hügle, läuft Gefahr sich ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro einzuhandeln.
Björn Höcke ist nach Feststellung des LG Hamburg „nicht“ gerichtlich zum Faschisten erklärt worden.
Das VG Meiningen habe in dieser Sache nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden, nicht darüber, ob Höcke ein Faschist ist.

Christa Wallau | Fr., 24. Februar 2023 - 11:39

Antwort auf von Kai Hügle

Sie halten sich für Verteidiger der Demokratie u. sind in Wahrheit Musterexemplare von Menschen, die Totalitarismus in Reinkultur vertreten. Dieser zeigt sich nämlich u. a. darin, daß er die G e d a n k e n der Menschen in einem best. Machtbereich kontrollieren/beherrschen will. A l l e sollen einem Denken (Ideologie) in einem fest umrissenen Rahmen - gesteckt v. einer selbsternannten "Moral-Elite" - folgen, und zwar ausschließlich! Ansonsten darf, nein, m u ß die Gemeinschaft sie als gefährliche Subjekte brandmarken u. möglichst "unschädlich" machen.
Ganz im Gegensatz zu Ihnen bin ich ein entschiedener Gegner jedes Totalitarismus. Ich gestehe meinen Mitmenschen nämlich zu, daß sie völlig f r e i sind, was ihr Denken u. ihre Äußerungen (u. a. zur Politik) anbetrifft - anders natürlich als bei ihren Taten! Mit welchem Recht fällen Sie Urteile über jeden, der I. E. "falsche Vergleiche" zieht u. "falsche Worte" benutzt!? Das ist absurd. Nur kranke Hirne können sich so etwas ausdenken.

Gerhard Lenz | Fr., 24. Februar 2023 - 12:40

Antwort auf von Christa Wallau

Zitat: Ich gestehe meinen Mitmenschen nämlich zu...usw.

Tun Sie das? Wohl war. Was sollten Sie auch sonst tun?

Sie beispielsweise als "Michel" verunglimpfen, der erst durch Konsequenz schlauer wird? Wie Sie erst gestern, gefühlt in der zwanzigtausendsten Wiederholung, schrieben?
Auch eine Form von Toleranz, allerdings eine ziemlich spezielle.

Im Übrigen warte ich noch immer darauf, dass Sie mir erklären, wer die Hintermänner hinter der Marionette "Biden" sind.

Aber da kommt wohl nichts, da wird einfach IRGENDWAS ins Blaue hinausgeblasen.....

Gut, passt zur AfD.

Gerhard Fiedler | Do., 23. Februar 2023 - 16:28

Sie schreiben hier im Cicero: "Teile der Partei um den einflussreichen Spitzenpolitiker Björn Höcke stehen sicher nicht auf dem Boden des Grundgesetzes." Mit dem Wort "sicher" lassen Sie daran keinen Zweifel. Wer jedoch eine solch schwerwiegende Behauptung tätigt, ist verpflichtet, dies auch mit großer Eindeutigkeit zu belegen. Wenn Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie diesbezüglich vor Gericht ziehen. Können Sie dies nicht, machen Sie sich der Verleumdung schuldig und sollten diesbezüglich mit einer Anzeige rechnen.
Sie wissen bestimmt auch, auf welch zweifelhafte Weise eine solche Beobachtung zustande kommen kann. Machen Sie daher bitte aus der blossen Beobachtung der AfD keine Verfassungsfeindlichkeit!

Christa Wallau | Do., 23. Februar 2023 - 17:15

Antwort auf von Gerhard Fiedler

Sie spießen hier ein Verhalten auf, das man in Deutschland j e d e m AfD-ler gegenüber an den Tag legen darf, nicht jedoch einem beliebigen Verdächtigen, der des Raubes, der Vergewaltigung oder des Mordes bezichtigt wird.
Hier muß immer - zwingend- der Zusatz "mutmaßlich" dazutreten, wenn vom Täter die Rede ist - egal, ob es sich um einen Bio-Deutschen oder einen Migranten / Ausländer handelt.

Nicht so bei deutschen Bürgern wie Björn Höcke. Da darf jeder nachplappern, was ihm täglich in den Medien entgegenschallt: "Höcke i s t ein Rechtsradikaler und ein Verfassungs- und Demokratie-Feind".
Er darf aber offenbar frei rumlaufen und sogar in Thüringen gewählt werden!!!
Sehr komisch.

Niemand macht sich mehr die Mühe, die Belege dafür kritisch zu durchforsten oder von neuen Fakten zu berichten, die bestätigen könnten, daß Höcke alles das ist, was man ihm unterstellt.
Nein, das ist nicht nötig.
Einmal Nazi - immer Nazi!
Das wäre ja noch schöner, wenn man dies hinterfragen würde.

Was ist daran komisch?

Sollten nicht gerade Sie, als ehemalige Staatsbedienstete, wissen, wie Demokratie funktioniert?

Dass auch ein Faschist und Rechtsextremist bzw. dessen Partei gewählt werden darf, solange diese nicht verboten ist?

Und das ist ja bei der AfD, so weit ich weiß, nicht der Fall. Ja, und er darf sogar frei herumlaufen.

So funktioniert eben unsere Demokratie. Sie erlaubt auch jenen, sich wählen zu lassen, die mit Demokratie selbst vermutlich weniger als nichts anfangen können. Nur zur Information.

Meine persönliche Überzeugung ist übrigens, dass damit Schluss ist, sollte - was hoffentlich nie der Fall ist - die AfD die Regierung stellen.

Dann wird, wie Herr Hoecke (und seine Bewunderer hier im Forum) ja schon andeuteten, aufgeräumt. Und, um nochmal Hoecke zu zitieren: Dann gibt es keine halben Sachen!

Noch immer warte ich übrigens auf eine Antwort meiner früheren Frage: Wer sind denn nun die Hintermänner hinter der "Marionette" Joe Biden?

das was Sie beschreiben mit den Beweisen, ist die übliche Vorgehensweise autoritärer Regime. Man braucht keine Beweise, weil man sie in der Regel auch nicht hat, Fakten sind irrelevant, es geht nur um das „Wohl des Kollektivs“.

Man baut eine „Schutzmauer“ auf die unter anderem aus Mitläufern wie den beiden Linksforisten aber auch den Medien, der Justiz etc. besteht. Jeder der es wagt diese vom System willkürlich festgelegte rote Linie zu überschreiten wird von allen Seiten diffamiert, diskreditiert, verunglimpft, kriminalisiert und als finale Konsequenz von der gesellschaftlichen Debatte ausgeschlossen.

Und weil das in diesem Land genau abläuft, trauen sich immer weniger Menschen sich gegen den Dreck zu stellen den wir von oben zu Fressen bekommen. Und daraus schließt dann das System, daß die die es dennoch tun, die gefährliche und böse Minderheit darstellen die es zu bekämpfen gilt!

Urban Will | Do., 23. Februar 2023 - 16:35

feststellt, was der aufmerksame, nicht vom ÖR hirnvernebelte Beobachter schon lange festgestellt hat.
Das zu großen Teilen aus minder gebildeten Laiendarstellern bestehende Parlament verstößt regelmäßig gg d Verfassung.
Das ist eine Ohrfeige und sie war überfällig.
Dass sich was ändert, ist kaum zu erwarten, der Altparteien-Clan wird entsprechende Gesetze finden, die rund 15% d Wählerstimmen weiterhin ausgrenzen.
Ein unfähig wirkendes, die wahren Probleme seines Volkes seit Jahren bewusst ignorierendes, immer mehr zum Abnickverein links-grüner Utopien verkommendes Parlament gefährdet die Demokratie weit mehr als alles andere.
Als größte Schande wird die einzige und wahre Opposition seit Jahren ausgegrenzt.
DER Hauptgrund schlechthin, dass dieses Land mehr und mehr vor die Hunde geht.
Es ist gut, nach rechts die Augen offen zu halten und Ausreiser einzufangen. Aber eben nicht NUR nach rechts. Die größte Gefahr sind links-grüne Utopien. Und die fördert man auch noch mit Steuergeldern!

Heidemarie Heim | Do., 23. Februar 2023 - 16:39

Denn die Verteilung bzw. Nichtzuteilung nach Gutsherrenart von Staatsgeld/Steuergeld, welches die Altparteien nach dem Prinzip "Pecunia non olet" wie selbstverständlich auch von nicht wenigen steuerpflichtigen AfD-Wählern einsackten, ist eine weitere Frechheit gegenüber dem Souverän. Denn Politiker, die mir "Unanständigkeit" bescheinigen bzw. das Recht in Abrede stellen möchten eine zur Wahl stehende Partei zu wählen, die brauchen auch nicht mein Geld um es mal salopp zu formulieren. Und schon gar nicht, um dann eigene Stiftungen damit zu fördern, die mir ihrem Verständnis nach "Nachhilfe in Demokratie", "richtiger Haltung", "Identität" sowie linken "Gleichschritt" meinen verabreichen zu müssen! Klassisches Eigentor vor allem auch deswegen, weil nun die Leichen im eigenen Stiftungskeller zutage befördert werden könnten im Zuge einer mit einem Gesetz daher gehenden Verpflichtung zur Transparenz o. Offenlegung der Finanzen. Wenn schon Selbstbedienung entweder für alle o. besser KEINEN!

Hans Jürgen Wienroth | Do., 23. Februar 2023 - 16:47

Das BVerfG. (2. Senat!) stärkt den politischen Wettbewerb, so heißt es hier. Allerdings hat man nur „Recht gesprochen“, indem es eine gesetzliche Regelung einforderte und sagte, der Ausschluss der AfD sei nicht „geregelt“. Wäre er rechtmäßig, wenn er geregelt wäre? Wo bleibt die Gleichbehandlung bei den BT-Vize-Präsidenten oder anderen Entscheidungen des Parlamentes? Wenn wirklich alle Menschen gleich sind, widerspricht dann nicht die Gleichstellung (Parität im Parlament) jeder Gleichberechtigung? Wo bleibt die Achtung des Gerichtes (z. B. 1. Senat) selbst vor dem GG, wenn es Gesetze auslegt, sogar so weit dehnt, dass man es als „an den Haaren herbeigezogen“ bezeichnen kann (z. B. bei Klima- oder Corona-Urteil).
Wer das GG achtet, der muss sich an den Wortlaut halten oder das entspr. Gesetz dem „Zeitgeist“ anpassen. Ansonsten gibt sich ein Gericht selbst das Recht auf „Gesetzesänderung“.
Der BT wird auch hier eine Lösung finden, die AfD GG-konform auszuschließen.

Gerhard Fiedler | Do., 23. Februar 2023 - 18:33

"Es ist tief im Menschen angelegt: Ungleichbehandlungen verletzen das Gerechtigkeitsgefühl." Volle Zustimmung! Da sagt der Autor nichts Neues. Doch in der Realität sieht das oft anders aus. Von daher war das Urteil des BVerfG zum Umgang mit politischen Stiftungen notwendig und richtig. Notwendig wäre es aber auch, zur Ernennung von Stellvertretern des Bundestagspräsidenten des Deutschen Bundestages für Gleichbehandlung zu sorgen. Dass diese in geheimer Wahl ermittelt werden müssen, dabei aber alle Kandidaten der AfD stets daran scheitern, hat mit der Qualität der jeweils vorgeschlagenen Person rein gar nichts zu tun. Vielmehr soll damit die Partei AfD abgestraft werden und damit auch das Wahlverhalten ihrer Wähler. Wenn dies nicht auch eine Ungleichbehandlung darstellt, was dann? Von daher sollte das BVerfG auch dazu endlich mit einem Urteil für Gerechtigkeit sorgen.

Ingo Frank | Do., 23. Februar 2023 - 19:13

aber das die AfD in punkto Zuführung von Steuergeld auch nur einen € sieht, wird keinesfalls passieren. Da sind sich alle Linken von der CDU bis zu den SED Erben inkl. der Gelben, wohl komplett einig.
Das spaßende Gesetz kommt schneller als ein Vogelschiss.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Gisela Hachenberg | Do., 23. Februar 2023 - 20:03

Ich befürchte es wie Sie und andere Foristen, werter Herr Wienroth, dass der BT sehr schnell ein Gesetz zusammenschustern wird, dass die AfD Stiftung sehr schnell vom Geldsegen ausgeschlossen wird. Von „Gerechtigkeit“ zu reden, war und ist wohl etwas vorschnell. Die Aussage von Herrn Böhme-Neßler, der bei der AfD von einer „hoch problematischen Partei“ spricht, sagt für mich alles. Wieso spricht er von Gerechtigkeit, wenn er das im nächsten Satz widerruft? Für mich unverständlich, Herr Professor. Können Sie das erklären?

Albert Schultheis | Fr., 24. Februar 2023 - 09:36

Nicht nur bezüglich der staatlichen Zuwendungen für die Parteienstiftungen. Dass seit Jahren AfD-Politikern die ihnen zustehende Position als Bundestagspräsident vorenthalten wird, ist gleichermaßen ein Skandal, durch den sich die etablierten Parteien als Parlament einer Bananenrepublik demaskieren. Was aber viel gravierender und politisch desaströser wirkt, ist der völlige Ausschluss der AfD und ihrer Mitglieder aus den Gremien, den Talkshows, und insgesamt dem Programm der ÖRR. AfD-Wähler werden genauso zur Zwangsgebühr verpflichtet wie alle anderen, aber für sie gilt "taxation without representation!" Jeder Pseudo-Demokrat kokettiert mit Voltaires Spruch "Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzten, dass du es sagen darfst." Aber in Deutschland herrscht nur mittelalterlicher Obskurantismus in pseudo-wissenschaftlicher Verkleidung.

und etwas weniger Gepolter wäre angebracht. Daran ändert auch ihr gelegentliches pseudo-intellektuelles Schaulaufen wenig, das schon mal zum (Ab-)sturz führt, wenn Sie auch noch die englische Sprache bemühen.

Rundfunkgeführen sind nicht mit taxation vergleichbar, und die "Licence fee" vermittelt auch keinen Anspruch darauf das eine bestimmte, noch dazu extremistische Partei in Talk-Shows auftreten darf. Ihr ehemaliger Chef Meuthen meinte doch einst, man könne sich dort "einklagen" - sprach's vor laufender Kamera aund das war es dann auch, nichts geschah, wie man es von der AfD kennt. Wäre ja auch noch schöner.

Natürlich hat die AfD auch keinen Anspruch auf das Amt des Bundestagspräsidenten - sie meinen wahrscheinlich das Amt des Vize-Präsidenten - ein Amt, das, so glaubt man in der AfD, automatisch allen im BT vertretenen Parteien zustehen würde , auch der Fünftstärksten Fraktion.