Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht mit Peter Müller (l.), Doris König (Vorsitz) und Sibylle Kessal-Wulf / dpa

BVerfG zur Parteienfinanzierung - Ein Urteil gegen den Selbstbedienungsmodus

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro pro Jahr für nichtig erklärt. Was das für die Legitimität der seither neu zusammengesetzten Landtage und des Bundestages bedeutet, sollte Thema einer parteifernen Untersuchung sein.

Autoreninfo

Jens Peter Paul war Zeitungsredakteur, Politischer Korrespondent für den Hessischen Rundfunk in Bonn und Berlin, und ist seit 2004 TV-Produzent in Berlin. Er promovierte zur Entstehungsgeschichte des Euro: Bilanz einer gescheiterten Kommunikation.

So erreichen Sie Jens Peter Paul:

Die von staatlicher Finanzierung profitierenden Parteien haben sich in einem in sich bereits höchst fragwürdigen zehntägigen Schnellverfahren am 10. Juli 2018 25 Millionen Euro an Steuergeldern mehr zugesprochen, als sie gedurft hätten. 25 Millionen Euro pro Jahr, versteht sich. Und da das Gesetz laut Urteilstext rückwirkend für das Jahr 2018 galt, geht es inzwischen insgesamt sogar um 125 Millionen Euro an von CDU, CSU und SPD illegal beschaffter Staatsknete innerhalb der vergangenen fünf Jahre, nachdem sich die Richter alle Zeit der Welt für ihre Urteilsfindung ließen.

Ab sofort, so Karlsruhe, gelte wieder die alte absolute Obergrenze von 165 Millionen Euro, was ja ebenfalls bereits eine riesige Menge Geld ist. Die Verfassungsrichter ließen heute Vormittag aber aus unbekannten Gründen zunächst offen, ob diese 125 Millionen Euro dem Bundeshaushalt zu erstatten seien, was mindestens die großen Parteien in Finanznot bringen würde, vielleicht sogar in Insolvenzgefahr. 

Cicero Plus weiterlesen

  • Monatsabo
    0,00 €
    Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden. Der erste Monat ist gratis, danach 9,80€/Monat. Service und FAQs
    Alle Artikel und das E-Paper lesen
    • 4 Wochen gratis
    • danach 9,80 €
    • E-Paper, App
    • alle Plus-Inhalte
    • mtl. kündbar

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Gabriele Bondzio | Di., 24. Januar 2023 - 14:41

dass den Partein auf ihre zugriffigen Hände gepatscht wird.
Der Beschluss 2019 mehr Steuergeld zu verlangen
wurde ja auch zweifellos sehr schnell durchgepeitscht.

Machen sie sich mal keine Gedanken um Rückzahlung, werter Herr Paul.
Die "Experten" wurden schon bestellt, die ihre Zweifel in den Ring werfen.

Wenn irgend jemanden Insolvenz droht, ist es ganz sicher nicht eine der etablierten Partein.

Stefan Jarzombek | Di., 24. Januar 2023 - 14:41

"Die Erläuterungen der Vorsitzenden Richterin klangen nicht danach, als werde die AfD hier ein weiteres Mal mit ihrer diesbezüglichen Beschwerde abgewiesen werden. Eher scheint hier die nächste Klatsche für Union und SPD zu lauern – zu recht."
Vielleicht sollte der mündige Wähler einfach einmal davon abkommen, den schwarzen Peter stets nur bei der AfD zu suchen.
Sind es doch ganz andere die sich hier die Taschen vollstopfen und mehr Schaden anrichten als sie Gutes tun.
Hier wurde nun ein Urteil gesprochen, dass die Parteienlandschaft nicht ganz so arg trifft, wie es eigentlich richtig wäre.
Meine Meinung dazu ist allerdings, hier hatte das Gericht mit voller Härte agieren sollen, und damit ein für allemal ein Exempel statuieren.
So entsteht einmal mehr, zurecht, der Eindruck die Parteien und das Gericht sind fast aus einem Guss.

Ernst-Günther Konrad | Di., 24. Januar 2023 - 15:43

In 10 Tagen durchgepeitscht. Die Entscheidung zur AFD-Klage wegen der zu kurzen Beratungszeit steht vom BVerfG noch aus. Angeblich heute Mittag soll sie kommen. Gerade zum Thema Corona, aber auch vielen anderen wichtigen Themen wurde zur Vermeidung von zu viel Öffentlichkeit gerne solche BT-Entscheidungen in anderen Entscheidungen versteckt, als Rucksackentscheidung quasi, gerne auch spät abends 23.00 Uhr, wenn kaum jemand mehr Phönix schaut, wenn die nicht vorher abschalten oder eben müde im Bett liegt, weil er infolge "echter" Arbeit seinen wohlverdienten Schlaf genießt. Die gewogenen Msm und der ÖRR berichtet entweder gar nicht oder verklausuliert, gerne im Zusammenhang mit etwas scheinbar Harmlosen getarnt. Die Bürger dürfen und sollen nicht zu viel mitbekommen. Warum damals in 10 Tagen? War das ein Eilfall? Waren die Parteien am Ende insolvent oder drohte Insolvenz? Nun geistig ist die schon längst erreicht. Wie sagt Habeck. Die gehen nicht insolvent, die denken nur nicht mehr.