
- Ein Urteil gegen den Selbstbedienungsmodus
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro pro Jahr für nichtig erklärt. Was das für die Legitimität der seither neu zusammengesetzten Landtage und des Bundestages bedeutet, sollte Thema einer parteifernen Untersuchung sein.
Die von staatlicher Finanzierung profitierenden Parteien haben sich in einem in sich bereits höchst fragwürdigen zehntägigen Schnellverfahren am 10. Juli 2018 25 Millionen Euro an Steuergeldern mehr zugesprochen, als sie gedurft hätten. 25 Millionen Euro pro Jahr, versteht sich. Und da das Gesetz laut Urteilstext rückwirkend für das Jahr 2018 galt, geht es inzwischen insgesamt sogar um 125 Millionen Euro an von CDU, CSU und SPD illegal beschaffter Staatsknete innerhalb der vergangenen fünf Jahre, nachdem sich die Richter alle Zeit der Welt für ihre Urteilsfindung ließen.
Ab sofort, so Karlsruhe, gelte wieder die alte absolute Obergrenze von 165 Millionen Euro, was ja ebenfalls bereits eine riesige Menge Geld ist. Die Verfassungsrichter ließen heute Vormittag aber aus unbekannten Gründen zunächst offen, ob diese 125 Millionen Euro dem Bundeshaushalt zu erstatten seien, was mindestens die großen Parteien in Finanznot bringen würde, vielleicht sogar in Insolvenzgefahr.