Covid-19-Impfstoff / dpa

mRNA-Impfstoffe - DNA in Covid-Impfstoffen: Nur unkontrollierte Messfehler? - Teil 2

In den letzten Wochen hat die Debatte um DNA-Verunreinigungen der Covid-19-modRNA-Impfstoffe die Fachwelt und Öffentlichkeit beschäftigt. In einem zweiteiligen Artikel zeichnet eine wissenschaftliche Autorengruppe die Diskussion nach. Im heutigen zweiten Teil bewerten sie die möglichen Risiken der DNA-Reste.

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Prof. Dr. rer. nat. Brigitte König ist Professorin für Medizinische Mikrobiologie und Infektionsimmunologie. Sie unterrichtet an 4 deutschen Universitäten und besitzt ein eigenes biologisch-medizinisches Labor in Magdeburg.

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Prof. Dr. med. Paul Cullen ist Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Molekularbiologe. Er leitet ein medizinisches Labor in Münster und unterrichtet an der dortigen Universität.

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Den ersten Teil dieses Beitrags können Sie hier lesen.

Die Sachlage um die Prüfung des DNA-Gehalts durch Hersteller und Behörden ist bei näherem Hinsehen problematisch, und zwar in doppelter Hinsicht: zum einen in Bezug auf den Umgang mit dem DNA-Grenzwert und zum anderen bezüglich der Analysemethoden.

Die mehrdeutige Verwendung des DNA-Grenzwerts

Auf den ersten Blick erscheint die Frage, worin der DNA-Grenzwert besteht, eindeutig zu sein: Das Limit, welches die WHO auf 10 Nanogramm DNA pro Dosis gesetzt hat, wird sowohl von der FDA als auch der EMA anerkannt; die Deutsche Bundesregierung hat die Gültigkeit dieses Limits bestätigt. Auch wenn die Freigabe nominell und rechtlich korrekt in Entsprechung mit dem Grenzwert erfolgt ist, können die Impfstoffe dennoch faktisch dieses Limit überschreiten. Wie kommt es dazu?

Das Problem beginnt bei der Definition: Das Limit von 10 Nanogramm pro Dosis wird, wie den Prüfdokumenten zum Impfstoff von BioNTech/Pfizer zu entnehmen ist (S.102), umgedeutet: Geprüft werden soll auf das Limit 330 Nanogramm DNA pro 1 Milligramm RNA. Der Begriff „Dosis“ wird hier also auf die Menge des Wirkstoffs, der modRNA, in einer Injektion bezogen, die für Comirnaty 30 Mikrogramm beträgt, und dann leicht abgerundet. Der Begriff „Dosis“ in der Limitbestimmung der WHO (1998) hat jedoch ein Attribut: „parenteral dose“, das heißt, er bezieht sich auf die „gespritzte Endproduktdosis“ (so auch die FDA-Bestimmung und bisher übliche Verwendung), also auf die konkrete Injektion. Injiziert werden soll im Fall der Covid-Impfstoffe eine Menge von 30 Mikrogramm modRNA (für Personen über zwölf Jahre), die 0,3 Milliliter entsprechen soll. Eine Durchstechflasche (2,25 Milliliter) enthält sechs Dosen mit entsprechendem Rest. 

Der Begriff der Wirkstoffdosis von 30 Mikrogramm wird also mehrdeutig verwendet: Das eine Mal bezieht er sich auf die reine modRNA vor Einkapselung (drug substance), das andere Mal auf das tatsächliche Endprodukt mitsamt Lipidnanopartikeln und Trägerflüssigkeit.

Man könnte meinen, diese mehrdeutige Verwendung des Begriffsnamens sei irrelevant, da die Bestimmung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) korrekt umgesetzt sei. Jedoch beruht diese Annahme auf der Voraussetzung, dass in jedem Fall die Relation von DNA zu RNA bis zur Injektion stabil bleibt. Ob aber diese Relation tatsächlich immer identisch bleibt, wird nicht geprüft: Am Endprodukt wird vom Hersteller ausschließlich der Gehalt an modRNA bestimmt. Mit einer Einhaltung der Prüfung des EMA-Limits ist also nicht per se gesagt, ob der relational ermittelte DNA-Wert auch dem von der WHO gesetzten absoluten Grenzwert im Endprodukt entspricht. Dennoch haben weder Hersteller noch Behörden geprüft, ob der Grenzwert der WHO tatsächlich im Endprodukt eingehalten wird. 

Das eigentliche Problem in Bezug auf die Messung des DNA-Gehalts liegt jedoch in der Methode begründet, welche die Hersteller mit Einwilligung der Behörden verwenden.

Methode mit Unterschätzung des DNA-Gehalts

Es gibt zwei methodische Faktoren, die dazu führen könnten, dass der faktisch vorhandene DNA-Gehalt seitens der Hersteller unterschätzt wird. Aufschluss über den Herstellungsprozess gibt BioNTech/Pfizers Bericht über Qualitätsaspekte der Impfstoffherstellung (Rapporteur Rolling Review critical assessment report, Quality aspects) vom 19.11.2020. Das Dokument wurde infolge einer Cyber-Attacke auf die EMA bekannt und ist im Internet einsehbar (S.107).

Erstens wird der modRNA-Gehalt, der als Bezugspunkt für die Messung der DNA gewählt wird, mittels Spektroskopie im Bereich des ultravioletten Lichts gemessen (Rolling Review, S.33). Die Messung findet vor der Verpackung in die Lipidnanopartikel statt (drug substance). Die Spektroskopie aber differenziert nur unter bestimmten Bedingungen zwischen RNA und DNA, das heißt, es kann, sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, zu einem erhöhten, als RNA interpretierten Messwert kommen, wenn zusätzlich noch DNA vorhanden ist. Sollte also eine solche mögliche Störung nicht ausgeschlossen worden sein (uns sind keine Informationen darüber bekannt), würde ein erhöhter RNA-Wert als Bezugspunkt für die Messung der DNA-Menge dienen, was zu einem niedrigeren berechneten DNA-Wert führen würde. Auf die Gefahr, dass DNA-Verunreinigungen eine Messung des RNA-Gehalts erhöhen können, wird in dem o.g. Rolling Review ausdrücklich hingewiesen (S. 44, Tabelle S.2.6-2). Es wäre wünschenswert, dass Transparenz über die Details dieser Messverfahren hergestellt wird.

Zweitens wird der DNA-Gehalt vom Hersteller mittels quantitativer Echtzeit-PCR (Englisch: quantitative real-time PCR, qRT-PCR), die wir von der Sars-CoV-2-Diagnostik kennen, gemessen. Diese Methode ist äußerst empfindlich, findet jedoch nur vorher spezifisch ausgewählte Sequenzen, die eine gewisse Mindestlänge an Basenpaaren haben müssen. Nicht ausgewählte und kürzere Sequenzen können nicht gefunden werden, auch wenn sie in großer Menge vorliegen. 

Diese Tatsache ist hinreichend bekannt. So wird etwa in den Leitlinien der Europäischen Pharmacopoe aus Oktober 2020 in Kapitel 2.6.35 festgestellt, dass Fragmente, die kleiner als das PCR-Produkt sind, nicht entdeckt und quantifiziert werden können, der DNA-Gehalt für Fragmente unterhalb von 1000 Basenpaaren unterschätzt wird und dass Fragmente unterhalb von 80 Basenpaaren nicht entdeckt werden. In einem Patent zur „Entfernung von DNA-Fragmenten im mRNA-Produktionsprozess“ von Moderna heißt es ferner (US 10 ,077 ,439 B2, Spalte 19): „Die quantitative PCR wird häufig zur Messung der Rest-DNA eingesetzt, aber sie erfasst nur die DNA-Moleküle, die beide qPCR-Primer enthalten, und misst daher nicht alle anderen kleineren DNA-Moleküle, die teilweise verdaut sind.“ Im Patent wird deshalb anstelle der qPCR eine hochempfindliche physikalische Messmethode (Flüssigchromatographie-Tandem-Massenspektrometrie) empfohlen. Für die Covid-19-modRNA-Impfstoffe wird jedoch diese Empfehlung, die ja von einem der Hersteller selbst stammt, von den europäischen und amerikanischen Zulassungsbehörden EMA und FDA ignoriert.

Die verwendete Methode der qPCR erlaubt den Herstellern nicht, die Gesamtmenge an DNA-Verunreinigung zu messen, denn diese Art der Messung wird zwangsläufig zu einer Untererfassung führen. Von Kontrollmessungen mit anderen Methoden, welche genauere Werte liefern können, ist nichts bekannt.

Genau solche Kontrollen haben die unabhängigen Labore am Endprodukt des Impfstoffs mit anderen Methoden durchgeführt. Sie haben für die Bestimmung der DNA-Gesamtmenge Methoden wie die Fluoreszenz-Spektroskopie mit dem Qubit 1x dsDNA-HS (High Sensitivity) von Thermo Fisher gewählt. Zur Bestimmung der DNA-Fragmentgrößen wurde außerdem eine hochauflösende automatisierte Elektrophorese durchgeführt (Bioanalyzer 2100 von Agilent). McKernan setzte zur Kontrolle zusätzlich differenziert eingestellte qPCR ein.

Mithilfe einer Kombination solcher Methoden können alle DNA-Fragmente gefunden werden, unabhängig von ihrer Sequenz und ihrer Länge. Diese Analysen kamen zu einer Überschreitung des WHO-Limits für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer von, so Professor Dr. Brigitte König in Magdeburg, in manchen Fällen bis um das 354-fache. 

Die Nachteile der von den unabhängigen Laboren eingesetzten Methoden liegen, wie das PEI zu Recht erwähnt, in einer möglichen Störung durch die Lipidnanopartikel der Impfstoffe. Laut einigen Berichten kann auch das Vorhandensein des N1-methyl-Pseudouridins in der modRNA zu Störungen in der DNA-Messung führen. Beide Störfaktoren können jedoch mit entsprechenden Kontrollen behoben werden. So haben weitere Untersuchungen (sog. Spike-in-Experimente) von Professor Dr. König gezeigt, dass die Lipide im Impfstoff die DNA-Messung nicht beeinflusst haben.

Die Hersteller messen am Endprodukt zwar nicht die DNA, aber, wie oben erwähnt, sehr wohl die RNA. Der RNA-Gehalt wird für das Endprodukt jedoch mit einer anderen Methode als vor der Einkapselung in die Lipidnanopartikel gemessen, und zwar jetzt mit einem Fluoreszenztest , genauer dem RiboGreen-Fluoreszenzassay. Diese Methode ist zwar hochempfindlich, erfasst aber auch Verunreinigungen. Außerdem hat der Fluoreszenzfarbstoff RiboGreen eine doppelt so hohe Affinität für DNA wie für RNA. Diese Methode tendiert daher zur Überschätzung des RNA-Gehalts. 

Fassen wir zusammen: Die Messmethoden der Hersteller, soweit wir sie aus Dokumenten rekonstruiert haben, neigen dazu, die DNA-Menge zu unter-, dafür aber die RNA-Menge zu überschätzen. Weshalb werden nicht Vergleichsmessungen beider Substanzen (DNA und RNA) am Endprodukt mit den adäquaten State-of-the-art-Methoden für mRNA basierte Therapeutika durchgeführt, um die jeweiligen Über- bzw. Unterschätzungen auszugleichen? Das behördlich vorgeschriebene Limit für das DNA-RNA-Verhältnis sollte dort nachgewiesen werden, wo es für den Geimpften wirklich relevant ist, nämlich in der Substanz, die tatsächlich injiziert wird.

Auch sei angemerkt, dass zu diesem Themenbereich noch weiterer Klärungsbedarf besteht. Denn das Verunreinigungsprofil und die kritischen Qualitätsmerkmale (CQAs) von mRNA-basierten Produkten sind noch nicht hinreichend klar definiert: Das US-Arzneibuch hat einige Richtlinien für CQAs und Analysetechniken veröffentlicht, aber es gibt keine definierten kritischen Grenzwerte für die CQAs.

Das Risiko der DNA-Reste

Abschließend möchten wir folgende Fragen erörtern: Woraus bestehen die DNA-Reste im Impfstoff? Wie kommt es zu diesen Verunreinigungen, und welches Risiko könnten sie bedeuten? 

DNA-Reste: woher kommen sie?

Der Grenzwert für DNA-Verunreinigungen sieht über die Mengenbegrenzung von zehn Nanogramm pro Dosis außerdem auch eine Begrenzung der Länge der DNA-Fragmente vor: Die DNA-Reste sollen 200 Basenpaare nicht überschreiten. Die Analysen der unabhängigen Labore ergaben, dass neben größeren Fragmenten von bis zu 3500 Basenpaaren – intakte Plasmide wurden unseres Wissens bisher nicht nachgewiesen – die Masse der Rest-DNA aus kürzeren Fragmenten besteht, je nach Messmethode und Impfstoff um 100 Basenpaare (Buckhaults) oder zwischen 148 und 173 Basenpaare (Speicher et al). Wie kann es dazu kommen?

Nach Entfernung der Escherichia-coli-Bakterien wird in einem Reinigungsprozess zunächst die noch vorhandene DNA enzymatisch „verdaut“. Dieser Auflösungsvorgang erfolgt mit einem Enzym namens Desoxyribonuklease I (DNase I). Die DNase I hat einige Nachteile – sie kann leicht an Oberflächen, beispielsweise von Reaktionsgefäßen, anhaften und hat eine reduzierte Effizienz z.B. bei Hybriden aus DNA und RNA, die theoretisch beim Herstellungsprozess entstehen könnten. So schreibt das amerikanische Technologieunternehmen Thermo Fisher zu den Problemen bei Verwendung von DNase I: „Es ist wahrscheinlich unmöglich, jeden einzelnen DNA-Strang in einem RNA-Präparat zu entfernen.“

Und tatsächlich gab es solche Probleme bei BioNTech/Pfizer. Dies zeigt etwa die Aufforderung der EMA, erstmals formuliert als „Empfehlung“ in der bedingten Zulassung am 21.12.2020 (S.40) und erneut vorgebracht im Mai 2021 (S.4), für Comirnaty die Prozedur der DNA-Verdauung durch DNase I weiter zu verbessern. Auch im März 2022 war das Problem offenbar noch nicht behoben (EMEA/H/C/005735/IB/0106/G, S.14); erst mit der vollen Zulassung am 10.10.2022 wird das Problem als gelöst bewertet (Datei 6: EMEA/H/C/005735/II/0148/G, S.5). Die Befunde von DNA-Verunreinigungen durch unabhängige Labore in 2023 stellen diese Bewertung jedoch in Frage.

Ein weiterer für die Aufreinigung des Impfstoffs wesentlicher Produktionsschritt bringt Probleme mit sich: Nach der DNase-Verdauung der DNA wird die Substanz durch Filtermembrane gepresst, die Moleküle mit einer Masse von mehr als 300 Tausend Dalton (300 kDa) komplett zurückhalten (Rolling Review, S.23). Ein Dalton, benannt nach dem englischen Naturforscher John Dalton, ist ungefähr das theoretische „Gewicht“ (genauer: Masse) eines einzigen Wasserstoffatoms. Ziel der Membran sollte es sein, die für das Spikeprotein codierende modRNA mit einer theoretischen Länge von 4283 Nukleotiden zurückzuhalten. Allerdings kann die gewählte Membran auch kürzere Sequenzen zurückhalten. 

Der Grenzwert für das Molekulargewicht (MWCO – molecular cut-off) einer Membran, die Moleküle mit einem Molekulargewicht „M“ zurückhalten soll, sollte ein Drittel von M nicht überschreiten. Geht man von einem mittleren Molekulargewicht von 0,65 Tausend Dalton für ein Basenpaar aus, ergibt sich, dass eine Membran mit einem MWCO-Wert von 300 Tausend Dalton geeignet ist, Moleküle mit einem Molekulargewicht größer als 900 Tausend Dalton effizient zurückzuhalten. Dies entspricht einem DNA-Fragment mit etwa 585 Basenpaaren.

Zu erwarten sind daher DNA-Rückstände mit einer Größe von über 585 Basenpaaren – die auftreten können, wenn die DNA-Verdauung mit DNase I nicht vollständig war. Tatsächlich werden sogar noch größere DNA-Fragmente gefunden. Und die gewählte Membran kann auch modRNA unter der Länge ihrer vollen Sequenz von 4284 Nukleotiden (das sind ungefähr 1414 Tausend Dalton) zurückhalten. Wir können nur spekulieren, warum die Hersteller eine solche Porengröße verwenden.

Wie aber ist die von McKernan et al. gefundene hohe Konzentration von sehr kurzen DNA-Fragmenten im Bereich zwischen 148 und 173 Basenpaaren bzw. von Buckhaults in der Größe von 100 Basenpaaren zu erklären? Dieses „DNA-Konfetti“ sollte die Membran eigentlich aussieben. Möglicherweise spielt hier eine Verklebung von modRNA mit DNA, wie sie vielleicht auch die Auflösung der DNA behinderte, eine Rolle. Jedenfalls gibt es auch in der Forschung Hinweise darauf, dass die gewählte Filtermethode (Ultrafiltration/Diafiltration, UFDF) „kein Produkt von ausreichender Reinheit liefern kann und mit anderen Techniken kombiniert werden muss“. Hier besteht also ein Defizit im Reinigungsprozess, das, wie die Analysen unabhängiger Labore zeigen, nicht behoben wurde. Dieses Defizit im Reinigungsprozess von mRNA-basierten Therapeutika ist bekannt: So arbeitet zum Beispiel der amerikanische Konzern Thermo Fisher an Lösungen für eine bessere Aufreinigung von mRNA für die therapeutische Anwendung.

Kurze DNA-Fragmente: (k)ein Risiko?

Sind aber nun solche DNA-Schnipsel überhaupt gefährlich? Das PEI beschwichtigt: „Kleine DNA-Fragmente werden als unschädlich betrachtet“, da sie „nicht für funktionelle Proteine codieren können“, und verweist hierbei auf eine FDA-Richtlinie von 2010 (S.37). 

Diese Behauptung blendet jedoch risikobehaftete Probleme aus. Denn erstens können solche kurzen DNA-Fragmente zwar eher nicht zu „funktionellen Proteinen“, sehr wohl aber zu Eiweiß-Bruchstücken umgeschrieben werden, deren Auswirkungen in der Zelle unbekannt sind. Zweitens können DNA-Stücke sogar unter 100 Basenpaare in der Zelle wirken. Zu solchen kurzen, aber wirksamen DNA-Formen gehört der SV40-Enhancer von nur 72 Basenpaaren Länge, der ein Signal zum Eindringen in den Zellkern enthält und zu diesem Zweck seit langem in der Gentechnik verwendet wird

Unabhängig davon kann keinesfalls als gesichert gelten, dass DNA-Fragmente unter 200 Basenpaaren keine Störungen im Zellstoffwechsel oder am Zellgenom auslösen. Störwirkungen sind für Mikroproteine und nicht-kodierende RNA-Moleküle in ähnlicher Größe seit langem bekannt. Nebenbei: Dieser Punkt macht auch das Prüfkriterium fragwürdig, dass die Integrität der modRNA lediglich mehr als 55 Prozent betragen muss (S. 172), das heißt, das Produkt darf bis zu 45 Prozent modRNA-Bruchstücke enthalten, deren Auswirkungen die Hersteller ebenfalls nicht charakterisiert haben.

Das PEI hebt weiter hervor, es handele sich nicht um DNA aus „tierischen Zellen“, sondern „ausschließlich um Plasmid-DNA bakteriellen Ursprungs“, und betont, dass diese kein Risiko für eine „Tumorigenität“ hätte, also keinen Krebs auslösen könne. Wir fragen uns, woher das PEI diese Zuversicht nimmt, denn derzeit wird in der Forschung als „hot topic“ die Theorie diskutiert, dass sich bakterielle DNA sehr wohl ins menschliche Genom integrieren und somit krebserregend wirken könnte. Schließlich weist auch der Hersteller Moderna in einem Patent zur Entfernung von DNA aus den mRNA-Impfstoffen darauf hin (S.6, Spalte1), dass DNA-Rückstände ein krebsauslösendes Potenzial haben.

Ein anderer Einwand des PEI lautet, dass bei Einhaltung des DNA-Grenzwerts kein nennenswertes Risiko für die Gesundheit anzunehmen sei. Diese Einschätzung scheint uns zu optimistisch. Denn einerseits wird dieser Grenzwert teilweise um ein Vielfaches überschritten, und andererseits – was noch wichtiger ist – gilt dieser Grenzwert für nackte DNA, nicht für DNA, die in Lipidnanopartikel eingepackt ist. Diese Partikel sind extra dafür da, ihren Inhalt, mithin auch die Plasmid-DNA, in das Zellinnere, in das normalerweise keine fremde DNA eindringt, hineinzutragen. Und im Zellinneren kann die Plasmid-DNA in Form des SV40-Enhancers ein Signal zum Eindringen in den Zellkern geben. 

Was dann passiert, weiß bisher niemand – und dies wurde, soweit wir wissen, auch weder von den Zulassungsbehörden noch von den Herstellern untersucht. Jedenfalls kann man ohne ausführliche Prüfung nicht ausschließen, dass es doch zu einer schädigenden Wechselwirkung mit der Erbsubstanz der Zelle kommt. Selbst die Plasmid-DNA für das Spike-Protein soll ein „neuartiges nukleares Lokalisierungssignal (NLS)“ in sich tragen

Ein letzter und wichtiger Punkt: Nicht nur in gewöhnliche, sogenannte „somatische“ Zellen können durch die Lipidnanopartikel DNA-Reste eingeschleust werden, sondern möglicherweise auch in Keimzellen. Bereits im Bericht von BioNTech/Pfizer an die EMA wurde eine Anreicherung mit Lipidnanopartikeln im Eierstock und im Hoden nachgewiesen (S.47, 54). Es gibt also nicht nur das Risiko einer DNA-Integration im gewöhnlichen Gewebe, sondern es ist auch – zumindest theoretisch – nicht ausgeschlossen, dass impfstoff-induzierte Genomveränderungen vererbt werden.

Ungeprüfte Wirkungen der modRNA-Impfstoffe

Bei den modRNA-Produkten handelt es sich der Sache nach nicht um Impfstoffe im klassischen Sinne, sondern um Gentherapeutika. Mittels einer „juristischen Fiktion“ wurden sie jedoch aus dieser Kategorie herausgenommen, so dass bei ihrer Zulassung die sonst nötigen Untersuchungen auf krebserregende und genotoxische Wirkungen entfallen sind. Eine Erforschung der toxischen Wirkungen dieser Produkte, auch und insbesondere hinsichtlich einer möglichen krebserregenden und genomverändernden Wirkung, ist jedoch dringend geboten. 

Auch auf weitere für Gentherapeutika erforderliche präklinische Studien mit dem Fertigprodukt wurde verzichtet, wie etwa auf Studien zur Immunogenität und Immunotoxizität sowie auf Studien zur Integration von DNA-Resten ins Genom. Die im Qualitätsdossier eines Gentherapeutikums nach Anhang I Teil IV Ziffer 3.2.2 der Richtlinie 2001/83/EG bei Plasmiden verlangten Untersuchungen zur Quantifizierung der verschiedenen Plasmidformen während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Arzneimittels wurden ebenfalls nicht für die Zulassung gefordert.

Aus dieser Sachlage ergibt sich die Forderung, den bisher gültigen Grenzwert für neue gentherapeutische Produkte speziell mit Verwendung von Lipidnanopartikeln zu überprüfen und das faktisch gegebene Risiko von Krebserregung, Genotoxizität, Entwicklungs- und Reproduktionstoxizität sowie zur Integration in das menschliche Genom zu erforschen. Bis diese Risiken mit großer Sicherheit ausgeschlossen sind, sollte die Zulassung der Covid-19-modRNA-Impfstoffe aufgehoben und ihre Verwendung sofort gestoppt werden. Hinzu kommen auch all die Bedenken, die wir vor kurzem zur Verwendung des Spikeproteins als Impfantigen sowie zur mRNA-Technologie selbst als Plattform für Impfstoffe, die zur Immunisierung an (theoretisch) gesunde Menschen verabreicht werden sollen, vorgebracht haben.

Prof. Dr. Paul Cullen, Prof. Dr. Brigitte König, RAin Dr. Brigitte Röhrig,
Dr. Jens Schwachtje, Dr. Henrieke Stahl, Prof. Dr. Henrik Ullrich
(Wir danken für Hinweise und die kritische Lektüre:
Jakob Hauser, Dr. Hans-Joachim Kremer, Prof. Dr. Tobias Unruh und Prof. Dr. Martin Winkler.)

Den ersten Teil des Artikels finden Sie hier.

Ein Download des Textes mit sämtlichen Quellen und Fußnoten finden Sie hier.

 

Autoreninformation:

Prof. Dr. med. Paul Cullen ist Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Molekularbiologe. Er leitet ein medizinisches Labor in Münster und unterrichtet an der dortigen Universität.

Prof. Dr. rer. nat. Brigitte König ist CEO von MMD GmbH & Co. KG, einem biologisch-medizinischen Labor in Magdeburg. Sie ist Professorin für Medizinische Mikrobiologie und Infektionsimmunologie und übt Lehraufträge an mehreren Universitäten aus.

Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig hat einen Schwerpunkt im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht.

Dr. rer. nat. Jens Schwachtje ist Molekularbiologe und Ernährungswissenschaftler.

Dr. phil. Henrieke Stahl ist 1. Vorsitzende des Vereins zur Förderung interdisziplinärer Forschung in Medizin und Ethik für die Gesellschaft.

Prof. Dr. med. Henrik Ullrich ist Facharzt für Radiologie an einem sächsischen Klinikum. Im Fachbereich Strahlenmedizin übt er einen Lehrauftrag an der Staatlichen Studienakademie Sachsen aus. 

 

Gastbeiträge spiegeln nicht notgedrungen die Ansicht der Redaktion wider.


 

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H. Stellbrink | Mi., 31. Januar 2024 - 11:56

Der CICERO sollte zu diesem Artikel, der sachlich ist, aber schon Schlagseite aufweist, die gleichrangig veröffentlichte Meinung anderer Experten einholen, da sonst der Eindruck entstehen kann, dass man hier selektiv eine Sichtweise bewirbt.

Tomas Poth | Mi., 31. Januar 2024 - 12:07

Mehrdeutigkeit:
Diese ist immer gut, um sich aus jedem Irrtum und jeder Verantwortung herausreden zu können!

Meßfehler:
Alte Ingenieurweisheit, wer mißt mißt Mist!

Verzicht auf präklinischen Studien:
Wir wollen uns nicht mit irgendwelchem langem Gedöns aufhalten! Bis dahin wäre die Corona-Erkältungswelle schon längst abgeklungen.
Wie soll man denn da auf seine Kosten kommen!?

Markus Michaelis | Mi., 31. Januar 2024 - 12:22

Danke für den Artikel - zusammen mit vielen anderen Artikeln sieht man wie komplex das Thema und die Bewertung von Risiken ist - mit oder ohne Impfung.

Ich verstehe, dass die Regierung (und angeschlossene Institutionen) in einer Corona-Notlage irgendwie hat handeln und das auch politisch "verkaufen" müssen. Aber mir schien das weit über das Notwendige hinaus gegangen zu sein. Es wurde über einen sehr langen Zeitraum der Eindruck erzeugt, als sei für verständige (anständige?) Menschen alles klar und nur Dummköpfe könnten prinzipielle Zweifel haben. Mein Eindruck ist, dass die Bevölkerung hier eher wie im Kindregarten behandelt wurde - teilweise vielleicht auch weil die Politiker und (Teilbereich-)Fachleute selber von der Komplexität überfordert waren.

Armin Latell | Mi., 31. Januar 2024 - 19:03

Antwort auf von Markus Michaelis

keiner Zeit eine "Corona Notlage"

Ronald Lehmann | Do., 1. Februar 2024 - 23:40

Antwort auf von Markus Michaelis

Viele wollen die Bösartigkeit der Politik nicht sehen & glauben an ZUFÄLLE wie die M/L
Doch der große Unterschied in allen Nationen zur damaligen Zeit der Watergate-Affäre ist

>> ALLE & absolut ALLE wichtigen Stellwerke, egal ob Justiz, Medien oder Wissenschaft sind bis zum kleinsten Angestellten
so sicher wie der Tod & die Steuer fest verankert zur MACHT

für die WAHRUNG & SICHERHEIT der WAHREN - gesichtslosen MACHT

Warum sehe ich fmp. in Covid 19 in seinen Verlauf die aller dunkelste Verschwörungs-Theorie nach 9/11

Wie komme ich darauf

- Luc Montagnier benötigte für Adis-Forschung über 10 Jahre
- der Zufall, dass ganz große Verträge im zweiten HJ 2019 zwischen EU & PFizer erfolgten
- das zufällig 😂🤣 im Herbst Drosten mit Merkel nach Wuhan flogen 🧐
- das tendenziös die Macht die Annahme verweigerte, dass der Virus aus einem Labor stamme
- ALLE Nationen im GLEICHSCHRITT in Corona & selbst RUSS hielt sich bedeckt,
ob wohl die meisten Behauptungen 👎

ALLE AUFARBEITUNGSVERWEIGERUNG 👹

Gerhard Lenz | Mi., 31. Januar 2024 - 16:22

zu erwarten war, konnte sich jeder zurechtreimen, als er die Namen gelesen hat.
Insofern hätte man bei der Überschrift zu Teil I auch aufhören können, weiterzulesen. Bis zum Ende des zweiten Teils wird der Leser mit jeder Menge subjektiver Einschätzung und "Fakten", die der Laie kaum oder nur mit Mühe beurteilen kann, zugeballert, was wohl einen Eindruck von Kompetenz, Authorität und finaler Wahrheit hinterlassen soll. Nicht jeder ist eben ein zum Virologen aufgestiegener Impfgegner, Querdenker, Covidiot oder auch nur allwissender AfD-Fan.
Und so geht es weiter bis zum Schluss, wo die "Expertengruppe" endlich die Katze aus dem Sack lässt:
.Die Zulassung der Covid-19-modRNA-Impfstoffe (sollte) aufgehoben und ihre Verwendung sofort gestoppt werden, usw.

Welch' überraschender Schluß!
Soviel Mühe für doch immer nur den gleichen kalten Kaffee.
Wer nicht weiß, was er davon halten soll, findet dazu genug aufklärende Informationen...anderswo. Leiter nicht im Cicero.

Sabine Jung | Mi., 31. Januar 2024 - 17:28

dass man kaum eine eigene Entscheidung für/gegen die Impfung hatte. Die Impfung wurde durch den Staat uns aufgedrängt, ansonsten konnte man nicht mehr auf Arbeit gehen, nicht mehr am normalen Leben teilnehmen u.s.w. Und genau diese Tatsache schulde ich unserem Staat an, das Aufzwingen eines nicht durchforschten unfertigen Impfproduktes, welches zu enormen Lebenseinschränkungen bei vielen Menschen noch in Jahren kommen kann . Die Impfung ist erwiesenermassen einfach noch nicht reif gewesen, für die Massenanwendung bei Erwachsenen sowie Kindern. Es fehlten die Studien. Aber dafür wird niemand zur Rechenschaft gezogen, das ist das Tolle!