Spacey gibt nach seinem Freispruch eine Pressekonferenz / dpa

Freispruch für Kevin Spacey - Triumph der Doppelmoral

Strafrechtlich hat sich Kevin Spacey nichts zuschulden kommen lassen. Dennoch sind Griffe zwischen die Beine nicht einfach nur ein Witz. Nicht alles, was nicht strafbar ist, ist deshalb schon in Ordnung.

Autoreninfo

Alexander Grau ist promovierter Philosoph und arbeitet als freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist. Er veröffentlichte u.a. „Hypermoral. Die neue Lust an der Empörung“. Zuletzt erschien „Vom Wald. Eine Philosophie der Freiheit“ bei Claudius.

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Was für ein Geburtstagsgeschenk. An seinem 64. Geburtstag wurde Kevin Spacey, berühmt vor allem durch seine Hauptrolle in der Netflix-Serie „House of Cards“, in allem Anklagepunkten freigesprochen. Dass das Urteil nicht einhellig sein würde, wurde relativ bald klar. Richter Mark Wall musste erst das von englischen Gerichtsvorsitzenden favorisierte Einstimmigkeitsprinzip aufheben. Und so hieß es schließlich: neunmal nicht schuldig, in allen neun ihm zur Last gelegten Delikten gegen vier Männer. 

Interessanter als das letztliche Urteil war das Zustandekommen des Prozesses. Denn als die englische Kronanwaltschaft nach langem Zögern im Mai vergangenen Jahres tatsächlich Anklage gegen Spacey erhob, ließ der Schauspieler umgehend mitteilen, dass er sich dem Verfahren stellen würde. 

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Karl-Heinz Weiß | Sa., 29. Juli 2023 - 12:43

In England geht das Königshaus beim Thema "Doppelmoral" beispielhaft voran. Zur Sicherung der Thronfolge musste es eine Frau aus dem Hochadel sein. In der Folgezeit konnte der Ehemann wieder zu seiner Favoritin zurückkehren. Bei der Krönungszeremonie war von Vorbehalten des englischen Publikums gegen dieses Verhalten nichts zu vernehmen.

Klaus Funke | Sa., 29. Juli 2023 - 13:16

Selbst wenn es ein gülden Kleid anzöge oder geschrubbt worden wäre, so bleibt ein Schwein ein Schwein. Obwohl Schweine zu Unrecht geschmäht werden, diese Tiere sind, wenn man ihnen die Gelegenheit gibt, sauberer als mancher Mensch. Spacey dachte ihm sei alles erlaubt.. und das denkt er heute noch. Er ist kein ehrlicher Mensch, sondern ein Zyniker und ein übler Typ. Im Übermut seiner Berühmtheit dachte er, einmal in den Schritt fassen, ist doch ein Spaß. Soll er es doch mal bei Joe Biden machen. Dann zöge ich meinen Hut. Allerdings wird er bei Biden nichts finden. Zwei kleine Rosinen vielleicht. Nee, ich mochte Spacey nicht, in keiner seiner Rollen. Er hat im Grunde sich selber gespielt: Eine perverse Großschnauze!

Romuald Veselic | Sa., 29. Juli 2023 - 14:05

bestimmte Ereignisse zu gewichten, wie Moral über das Gesetz zu stellen. Wo man ohne Mandat, sondern durch Interessenmasse, die vielfältig monetär abgesichert ist, mit "Tatsachen" zu operieren, die fraglich sind u meistens auch verjährt.
Im gewissen Sinne ist die "(Fake-)Letzte Generation" nur eine Applikation dieses Vorgehens u Strategie. Wo Aktivismus zu neuem "Beruf" wird, indem "Gute" Sachen zu schützenswerter Materie erklärt werden, was wiederum erlaubt, alle Register zu ziehen, um die Delinquenten, für ihr Leben fertig zu machen, wobei physische Existenz weniger Wert ist, als die 1-es Massenmörders.
MeToo ist die Deluxe Org, die ihre Wirksamkeit nur in westlicher Welt gewisse Resonanz fand, in uns bekanntem Milieu. Es ging/geht um Geld zu saugen von alten Säcken.
In der Friedensreligion wird eine vergewaltigte Frau wg. unehelichem Geschlechtsverkehr zu Tode verurteilt. Oder Kinder der Frauen, die den Vater nicht nennen können, bleiben staatenlos.
Wo bleibt der Aufschrei?

Naumanna | Sa., 29. Juli 2023 - 16:08

ich bin sehr erleichtert über diesen Freispruch, obwohl leider sein Ansehen beschädigt bleibt. Kevin Spacey ist ein hervorragender Schauspieler - und einige seiner jüngeren Kollegen wollten auf seine Kosten Aufsehen erregen und ins Gespräch kommen. Zum Glück wurde das abgebrettert. Aber wir wurden um das Ende von HOUSE OF CARDS betrogen. Me Too ist eine einzige Ulknummer, wo Abzocke betrieben wird. Meistens sogar ohne den geringsten Beweis einer "Belästigung".
Hier werden Karrieren von erfolgreichen Menschen aus Neid und Missgunst zerstört.

Jörg Karstens | Sa., 29. Juli 2023 - 19:41

"Aber nicht alles, was nach dem Strafgesetzbuch nicht strafbar ist, ist deshalb schon erlaubt oder auch nur in Ordnung. Daher ist es auch richtig, solch unangemessenes Verhalten zu sanktionieren, sei es als Arbeitgeber oder im Privaten."

Mit anderen Worten: jeder Private oder Arbeitgeber hat das Recht zur Selbstjustiz. Was auch immer "gefühlt" sanktioniert werden muss, darf sanktioniert werden. Ob irgendwelche Vorwürfe stimmen oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Rund 400 Jahre Aufklärung und Gewaltenteilung, Grundpfeiler westlicher Demokratien, abgeschafft. Wenn die Twitter-Empörungsblase kocht, ist die berufliche und soziale Vernichtung legitimiert. Danke für diese eindeutigen Hinweise auf des Autors Weltbild.

Sabine Lehmann | So., 30. Juli 2023 - 04:55

So, so, auf der einen Seite fordert Herr Grau liberales Verhalten der Gesellschaft ein in diesem, wie er sagt, vorhandenem Korridor der Freiheit.. Und fünf Sätze vorher fabuliert er über berufliche und private Sanktionen, die einzufordern wären!? Ja was denn nun, Herr Grau? Möchten Sie eine Art moralische Parallele-Justiz, die alles sanktioniert, was in Ihrer privaten Moralvorstellung illegitim ist, weil es sich nicht „gehört“? Oder halten Sie genau DAS für die schändliche Doppelmoral der selbsternannten Moralapostel, die Freiheit und liberale Toleranz dezimieren? Beides gleichzeitig geht jedenfalls nicht zusammen und ist ein Widerspruch in sich. Wäre ich böswillig, was ich selbstredend nicht bin, würde ich Ihnen an dieser Stelle Doppelmoral unterstellen….

Volker Metzler | So., 30. Juli 2023 - 10:03

Antwort auf von Sabine Lehmann

Liebe Sabine Lehmann, über diesen, ihren Gedanken bin ich auch "gestolpert". Die Sanktionierung und Auslöschung von Biographien findet ja genau in dem "Korridor" statt und eben nicht auf einer Rechtsgrundlage, die es dann nochmal wozu braucht?