Bundesfamilienministerin Franziska Giffey anlässlich des Weltkindertags am 20. September vor dem Reichstag / dpa

Kinderrechte im Grundgesetz - Erlesener Blödsinn

Die Große Koalition will explizit Kinderrechte mit in die Verfassung aufnehmen. Doch wäre den Kindern hierzulande deutlich mehr geholfen mit konkreten Maßnahmen anstatt nichtssagender Floskeln.

Alexander Marguier

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Kinder sind die Zukunft unseres Landes: Diesem Satz wird schon deswegen niemand widersprechen, weil er an Banalität kaum zu übertreffen ist. Es handelt sich schlicht um eine biologische Notwendigkeit. Wenn solche Feststellungen in der Sphäre des Politischen erklingen, verbindet sich damit allerdings eine Aufforderung: „Lasst uns mehr für die Kinder tun!“ Auch da dürfte allseitige Zustimmung sicher sein. Es handelt sich nämlich um ein Lippenbekenntnis frei von jeglichen Risiken.

Ein solches Lippenbekenntnis fand denn auch prompt seinen Weg in den Koalitionsvertrag. „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern“, heißt es in dem Dokument. Und weiter: „Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“ Das ist natürlich erlesener Blödsinn, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn wenn auch Kindern die Grundrechte zustehen (was keiner bestreitet), warum dann der Nachsatz, ihre Rechte hätten „für uns“ Verfassungsrang? Für die Großkoalitionäre SPD, CDU und CSU? Für uns alle? Für wen denn eigentlich nicht? Und zweitens: Wenn Kinder sowieso schon Grundrechtsträger sind, wozu braucht es dann ein eigenes „Kindergrundrecht“?

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Christa Wallau | So., 7. Februar 2021 - 17:31

Wozu braucht es Taten, wenn die Leute auch mit wohlklingenden Worten zufrieden sind?
Selbstverständlich wird es keinem einzigen Kind in Deutschland ab jetzt besser gehen, weil diese Rechte in die Verfassung aufgenommen wurden.
Aber man darf sich doch wohl als Gesetzgeber dafür noch stolz auf die Schulter klopfen, oder?

Frau Giffey ist die Verkörperung des "Gute Kita Gesetzes". Sie und andere, die sich profilieren wollen, möchten unbedingt als die Mütter und Väter der "Alle-Verblödungs-Politik" in die deutsche Geschichte eingehen.

Lassen wir doch unseren Politiker*innen ihren Spaß!
G l a u b e n tun kritische Zeigenossen ihnen sowieso schon lange nichts mehr.
Statt im Interesse der Bürger vernünftig, sparsam u. zukunftswirksam zu h a n d e l n , wird von Merkel und Co. seit langem lediglich Symbolpolitik betrieben bzw. mit Geld zugekleistert, was nur mit harten, einschneidenden Änderungen zu verbessern/ ändern wäre.
Da wagt sich aber niemand dran.

Sie haben mit all Ihren Worten recht, liebe Frau Wallau. Warten wir ab, ob die Regierung mit den neuen Kinderrechten genauso sorglos umgeht wie mit dem 1. Absatz des Artikels 6: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Wo steht die Familie (Kinder gehören dazu!) heute noch unter staatlichem Schutz? Männer und Frauen müssen arbeiten, wer sich selbst um seine Kinder kümmern will, wird als Nazi ausgegrenzt. Kinder gehören schließlich in staatliche Obhut und Erziehung. Die Familie als Grundstock für unsere Zukunft ist nur noch ein buntes Gemisch von LGBTIQ-Lebensgemeinschaften. Mit der klassischen christlichen Familie hat das nichts mehr zu tun. Woher kommen bei den modernen, sich täglich ändernden Geschlechtern denn bloß die Kinder für unsere Zukunft her?
Weiterhin arbeitet unsere Regierung seit Jahren an der Abschaffung des „Familienbonus“ (Ehegattensplitting), die Witwenrente ist gekürzt und wird es weiter. Hat Familie da noch einen Wert?

Wenn ja, fordere ich sofort das Grundrecht auf lautstarke, nicht zu ahnende Dauerempörung in den Mainstreammedien für alte weiße Männer!

Ja, man kann über den Sinn eines solchen Gesetzes diskutieren. Kinder, besonders minderjährige, sind nun mal vollständig von Erwachsenen abhängig.

Es ist unwahrscheinlich, dass aus miesen Eltern mit Hang zu Allmacht und Dressur plötzlich liebevolle, hegende-pflegende und erziehungsfähige Vorbilder werden, nur weil es ein hübsch zu lesendes Gesetz gibt.
Es ist auch zweifelhaft, dass die Gesellschaft in den Bereichen Bildung oder Lebensbedingungen / Umwelt endlich ihrer Verantwortung nachkommt und dafür etwa einem egoistischen Materialismus - deutlich z.B. durch einen sichtbaren Autofetischismus - abschwört.

Vielleicht hat ein solches Gesetz lediglich Symbolcharakter. Aber es gibt noch "dümmere" Ideen: Zum Beispiel "antideutsches" Verhalten als Straftatbestand festzuschreiben, wie von einem Landesverband einer bestimmten Partei gefordert.

Stefan Bauer | So., 7. Februar 2021 - 17:40

Ich wüsste zu gern, welches der Kinder das Schild selbst gemalt hat, mit dem es da rumläuft.
Boah, wenn doch nur die Instrumentalisierung aufhören würde ...

Wilfried Düring | So., 7. Februar 2021 - 17:54

Antwort auf von Stefan Bauer

Das ist politisch motivierter Kindes-Mißbrauch.
Genau auch dagegen sind wir vor gut 30 Jahren in der DDR auf die Straße gegangen.
Wann wird sich das erste Kind im ÖRR von seinen bösen Eltern 'distanzieren'?

Brigitte Simon | So., 7. Februar 2021 - 20:52

Antwort auf von Stefan Bauer

...lieber Herr Bauer, kein Herz für deutsche Kinder? Die Schilder in kindlicher Eigen-
arbeitet gefertigt, erfüllt den Straftatbestand des Mißbrauchs der Kinderarbeit.

Manfred Sonntag | So., 7. Februar 2021 - 17:47

Diejenigen, welche die Kinderrechte dauerhaft missachten wollen Kinderrechte im GG festschreiben? Wer verhindert denn seit Monaten, nein, seit einem Jahr, dass die Kinder ordnungsgemäß ihrer Schulpflicht nachkommen können? Wer sorgt denn dafür, das, die Leistungen der Schüler in den meisten Bundesländern immer schlechter werden (siehe PISA)? Wer sorgt denn dafür, dass Kinder aus Parallel-Gesellschaften nicht mal richt5ig Deutsch sprechen können, geschweige denn Mathe beherrschen, wenn sie die Schule verlassen und damit meist nur Hilfsjobs annehmen können (siehe Berlin, Bremen etc.)? Es soll also etwas ins GG, obwohl es den Linksilliberalen Eliten schon heute einen feuchten Kehricht interessiert wie unsere Kinder in Zukunft in der Welt des Wissens bestehen sollen. Das zeugt auch von der Wertschätzung des GG durch das Establishment. Nur Glanz und Gloria mit viel Tamtam.

Bernd Muhlack | So., 7. Februar 2021 - 17:59

"Keine Kinderarbeit!"
"Kein Kind sollte sein Ende auf dem Meer finden!"
"Kinderrechte ins Grundgesetz - alles andere ist nur Geschwätz!"
like fff

Nun, bei diesen höchst anspruchsvollen Formulierungen ist Frau Giffey (die Immer-Lächelnde) bestens aufgehoben, das entspricht ihrem Niveau.

Im Grundstudium Jura werden die Grundrechte, Staatsorganisationrecht in extenso doziert u der geneigte, interessierte Studierende (!) vertieft diese Erkenntnisse.
Es ist dann klar, dass explizite "Kindergrundrechte" Unsinn sind - Herr Maguier hat das hier in Kürze dargestellt.
Das ist mal wieder die Kategorie "Wir sind sooo toll! Moral, Haltung, Welt-/Klimarettung!"

Kinderarbeit?
Afrika, Asien: etwa Klamotten und seltene Erden für i-phones/E-Mobilität!
Das ist ja weit weg, gell?
Übrigens finden viele Kinder ihr Ende nicht "auf dem Meer" sondern "im Meer" - vgl. 2015 Aylan Kurdi; (ja, ich bin oft zynisch, sorry!)

Für diesen Unsinn hätte man sofort die nötige 2/3-Mehrheit im BT/BR - WIR schaffen das!

Markus Michaelis | So., 7. Februar 2021 - 18:25

Vielleicht sehe ich das zu schwarz, aber ich habe schon öfters geschrieben, dass ich das weniger als belangloses Einheimsen von Zustimmung werte, sondern mehr als einen langfristigen fundamentalen Wandel in der Einstellung zur Verfassung, Demokratie und Politik.

Ich habe es so aufgefasst, dass diese Dinge dazu da sind Regeln festzusetzen, nach denen Menschen ihre verschiedenen Ansichten austragen und zu Entscheidungen kommen. Im Wissen, dass die Ansichten meist kaum direkt vereinbar sind. In der Verfassung dazu ein paar inhaltliche Leitplanken gegen Extreme.

Heute glaubt man mehr an eine Wahrheit, die, weil sie wahr ist, letztlich auch von allen Menschen zu befolgen ist. Demokratie mit Regierung und Parlament sind Verwaltungsbeamte zur Umsetzung der erkannten Wahrheit. Von der Verfassung wünscht man sich mehr, dass sie die als wahr erkannten Inhalte direkt regelt. Ein Diskutieren und verschiedene Ansichten über die Wahrheit werden abgelehnt.

Für mich gehört das in diese Linie.

Dorothee Sehrt-Irrek | So., 7. Februar 2021 - 20:41

was Sie schrieben, Herr Marguier?
Ich halte diese Festschreibung in der Verfassung durchaus für sinnvoll und ehedem eher für einen blinden Fleck dort.
Solange darüber nicht etwa der Schutz durch die Familie ausgehölt wird.
Da aber die Ehe in der Verfassung geschützt wird, dürfte jetzt Kindern ebenfalls Verfassungsrang zukommen, also ein Wert zu anderen Werten hinzukommen, die man im Einzelfall dann abwägen muss, siehe z.B. Familien- oder Ehegattensplitting oder wie beides.
Ich bin kein Jurist, aber das dieses Procedere so absolut unwichtig wäre, das glaube ich dann doch wieder nicht.

manche Kinder jetzt vielleicht auch einen Papa bekommen werden, obwohl deren Mütter es nicht wollen. Soweit wollen Grüninnen im Bundesrat diesen Artikel dann aber wohl doch nicht ausgelegt sehen.

z.B. im Fall der Trennung die Belange der Kinder sozusagen vorbehaltlos zu betreiben oder meinen sie dies im Falle von gleichgeschlechtlichen Eltern?
Gut, dass es da Fortschritte und Familiengerichte gibt, wenngleich die Zugehörigkeit von Kindern wann, zu welcher Familie schon länger ein Problemfeld darstellt.
Es ist schon so lange her, aber schrieb nicht auch Lévi-Strauss in seiner strukturalen Anthropologie darüber?
Bevor ich dann Mutter wurde, habe ich versucht, mich ein bisschen zu orientieren, aber schon als Kind mit der Zauberflöte.
Im Nachhinein würde ich meinen, dass ein zuviel theoretischer Wappnung einem selbst und den Kindern die Freude und auch das nimmt, was man Leben nennt, im Guten, wie im Schlechten.
In dem Zusammenhang mag Christus diesen Satz gemeint haben, selig sind, die im Geiste arm sind, das Unverstellte, die Liebe bewahrend.
Wird das nicht alles in "Modern Family" besprochen?
Die Family-Stories zu meiner Zeit aufzuzählen, reichen die
Zeichen nicht.
Vertrauen

Art 6 I GG lautet: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates."

Mit dem Begriff der Familie sind Kinder hier subsummiert, es bedarf insoweit keiner klarstellenden Erweiterung.
Das ist ein reines "Gutmenschen-Placebo"!
Wie ich bereits ausführte, kommt es üblichen Verdächtigen lediglich darauf an, sich moralisch aufzuplustern und sich als Kümmerer für "Minderheiten", angeblich Benachteiligte aufzuschwingen - das ist Unsinn!

"Familien-/Ehegatten-Splitting" ...?
Mit Verlaub Frau Sehrt-Irek, das sind keine eigenständigen "Werte", sondern einfachgesetzliche Regelungen, welche keinen Verfassungsrang besitzen.

Alles Gute!

Walter Bühler | Mo., 8. Februar 2021 - 10:10

In Schutzbünden, Betroffenräten, Expertenrunden, Kommissionen und Expertenräten wird mehr Geld verdient werden. Alle die, die im Lichte einer politischen Partei, unter der Tarnkappe irgendeiner Wissenschaft oder in irgendeiner Talkshow über Kinder schwätzen zu können glauben, die dürfen mit mehr Geld rechnen. Für jeden wird ein Brocken vom Tisch der Herren abfallen

Frau Dr. Giffey freut sich schon darauf, diese Millionen übers Land versprühen zu können.

Kinder wird es derweil immer weniger geben, weil sie immer weniger in den diversity-Lifestyle unseres Landes passen. Bald kommen auf jedes Kind zwei Sozialarbeiter.

Herrliche Zukunft.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 8. Februar 2021 - 11:24

Wer auch als Nichtjurist sich die ersten 20 Artikel des GG anschaut und auch nur kurzweilig darüber nachdenkt muss doch erkennen, dass dieses Kinderrechtsgedöns für die Füße ist. Kinder sind spätestens mit ihrer Geburt Grundrechtsträger und bereits davor, wenn man das Abtreibungsrecht liest. Also. Was soll das?
Es gäbe da andere Passagen im GG, die man anpassen oder einführen könnte. So z.B. die Begrenzung der Atmszeit von Kanzler und Ministern. Die Einflussnahme der Parteien, die doch nur zur politischen Willensbildung beitragen sollen, konkret eindämmen. Artikel 5 Meinungsfreiheit auch im Hinblick auf die asozialen Medien präzisieren. Kein löschen von Accounts ohne richterliche Prüfung und Anordnung unter Wahrung von Anhörungsrechten.
Die Grünen zeigen auch hier mangelnde juristische Sachkenntnisse und zünden erneut ein Feuerwerk mit Nebelkerzen, um Wähler zu blenden. Ach. Die Rechte der Eltern sollen aber nicht beschnitten werden? Sollen Kinder künftig gegen die Eltern klagen?

Juliana Keppelen | Mo., 8. Februar 2021 - 11:47

nun so weit bekannt sind Kinder Menschen und dafür gibt es die Menschenrechte.