Ursula von der Leyen während eines Besuchs bei Pfizer / dpa

Impfstoffverträge - Waffengleichheit vor Gericht?

Der Umgang mit den Corona-Impfstoff-Deals hebelt nicht nur Transparenzrichtlinien aus. Inhaltlich werden wichtige Rechtsstaatsprinzipien infrage gestellt. Das merken derzeit diejenigen, die gegen die Hersteller auf Schadensersatz klagen.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

So erreichen Sie Volker Boehme-Neßler:

Eines ist sicher: Die Corona-Pandemie wird ein langes juristisches Nachspiel haben. Inzwischen laufen zahllose Klagen auf Schadensersatz gegen die Impfstoffhersteller. Die Kläger machen schwere gesundheitliche Schäden durch die Impfungen gegen das Coronavirus geltend und fordern Schadensersatz. Seit 2020 hat die EU Verträge mit den Impfstoffherstellern geschlossen, die auch die Bundesregierung binden. Sie enthalten Klauseln, die sich auf die Prozesse auswirken. Immer stärker werden die Zweifel, ob diese Verträge überhaupt verfassungsgemäß sind. Durfte die Bundesregierung sich überhaupt verpflichten, mögliche Schadensersatzforderungen gegen die Impfstoffhersteller zu übernehmen? Ist es verfassungsrechtlich erlaubt, dass die Regierung die Anwaltskosten der Impfstoffhersteller vollständig übernimmt?

Das Ende der Transparenz: Die Pfizer-Deals der EU

Die Europäische Union hat während der Pandemie Lieferverträge mit dem Impfstoffhersteller Pfizer geschlossen. Was genau in diesen Verträgen vereinbart wurde, ist bis heute unbekannt. Die EU und die Mitgliedstaaten, die durch diese Verträge verpflichtet werden, halten die Inhalte weitgehend geheim. Das ist ein Skandal ersten Ranges, der bisher kaum bekannt ist. Inzwischen gibt es Klagen bei unterschiedlichen Gerichten, die auf eine Offenlegung der Verträge zielen. Seit Oktober 2022 ermittelt sogar die Europäische Staatsanwaltschaft gegen die EU-Kommission. Sie ist zuständig für Straftaten, die die finanziellen Interessen der EU verletzen.

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Thomas Romain | Di., 27. Februar 2024 - 13:21

Es wäre noch interessant zu erfahren, wie die entsprechenden Verträge in nicht-EU Ländern aussahen. Zb in den USA, Japan, Australien oder Korea. Dann könnte man auch besser beurteilen, wie gut oder schlecht die EU verhandelt hat.
Dass seitens der EU da wenig Tranzparenz herrscht ist schade, aber nicht verwunderlich wenn man weiss wer da die Verhandlungsführerin war.

Tomas Poth | Di., 27. Februar 2024 - 13:29

Transparenz richtet sich nur nach unten und dient nur der Gängelung der Bürger.
Transparenz nach oben würde an der Macht und ihrer Verwalter rütteln.
Die Gewaltenteilung der Demokratie leidet darunter, daß sie nur ideal auf dem Papier steht, in der Praxis aber sind Legislative, Judikative und Exekutive untereinander verbandelt und verschränkt.
Unsere, die westliche "Demokratie" werden als Episto-/Elitokratie geführt die zu einer Machtausübung der Oligarchen führt.

Marianne Bernstein | Di., 27. Februar 2024 - 13:41

Corona bzw. die Impfstoffe sind ein besonders dramatisches Beispiel dafür wie Staat die Interessen der Bürger, die er schützen sollte, missachtet und statt dessen Konzerne reich macht. In diesem Zusammenhang ist auch der neue WHO-Vertrag zu bewerten, der es noch einfacher macht, die Staaten an die Pharmaindustrie zu verkaufen.

Markus Michaelis | Di., 27. Februar 2024 - 13:42

Keine Verfassung ist ein heiliger Text, unsere wollte das auch nicht sein - auch wenn man es als Halt heute manchmal gerne so sieht. Jede Verfassung ringt damit, eine unvorhersehbare Zukunft in klare, wenige Sätze zu gießen.

Der Einsatz der Bundeswehr durch Schmidt bei der Sturmflut 1962 in Hamburg war glaube ich gegen die Verfassung. Aus heutiger Sicht vollkommen zurecht, weil man Menschen nicht beim Ertrinken zuschaut, nur weil das so im Buchstaben der Verfassung steht. Andererseits gab es 1962 auch noch viele Altnazis in den Strukutren. Was, wenn das ein Präzedenzfall gewesen wäre, von dem ausgehend Stück für Stück .... Man weiß es einfach nicht.

Heute scheint es so, dass wir mit Finanzkrise, Flüchtlingskrise, Coronakrise, Ukrainekrise, Energiekrise, Europakrisen und wenn gerade mal Pause ist Klimakrise von Notstandsmaßnahme zu N.maßnahme gehen. Da müsste man schon mal nachdenken, ob unsere Verfassung noch zeitgemäß ist. Oder etwas weniger Notstände ausrufen und mehr Politik machen.

Man produziere einen Notstand, um die Verfassung aushebeln zu können.
Sie produzieren in einem fort Verharmlosung und bereiten damit das Feld des Demokratieabbaus!
Die Hamburger Sturmflut und die getroffenen Hilfsmaßnahmen sind das beste Beispiel dazu, daß wir das GG nicht auszuhebeln brauchen.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 27. Februar 2024 - 14:03

Mir stellt sich die Frage, wo hier das Verbandsklagerecht der Zivilgesellschaften bleibt, dass bei der Abgasmanipulation von VW so hervorragend funktionierte und bis heute die Klägerseite vor Gericht vertritt? Wo sind die großen Anwaltskanzleien, die Sammelklagen einreichen?

Liegt es daran, dass der „Verbraucherschutz“ mit einer grünen Ex-Politikerin besetzt ist? Haben die Grünen, die selbst dann noch vehement für eine Impfpflicht eingetreten sind, als erste Schäden bereits bekannt waren, der Pandemiehöhepunkt bereits überschritten war, diesen Einfluss?

Wo ist die Aufarbeitung dessen, was zu Beginn der Impfstoff-Kampagne an Risiken mit den mRNA-Stoffen aus der Entwicklung als Krebs-Medikament bei den Forschern bekannt war? Wie waren die Nebenwirkungen, welche Häufigkeit gab es?

Bei all dem, was ans Tageslicht kommen könnte, wird es keine Aufarbeitung geben. Wäre die Gefahr für unsere Demokratie ggfs. zu groß?

Heidrun Schuppan | Di., 27. Februar 2024 - 14:09

sind nicht nur rechtsstaatswidrig. Sie sind brandgefährlich für das Vertrauen in den Rechtsstaat." Schön, das wissen wir. Nur: Wen interessiert das? Die EU bzw. die Kommission bzw. U.v.d.L am wenigsten. Und wenn sie persönlich sich dabei bereichert hat? Auch hier: Wen interessiert das? Sie wird trotzdem im Spätfrühling von den Wahlplakaten strahlen.

A.W.Mann | Di., 27. Februar 2024 - 14:20

Alles gut und richtig, was der Herr Professor hier schreibt. Wissen ist aber bekanntlich auch eine Hohlschuld und auf Alles, was man hier verweist, war spätestens seit Mitte 2021 interessierten Kritikern sehr wohl bekannt. Welche Schlüsse zieht, denn der Kritiker daraus. Im April wird wohl auch Deutschland unter Beteiligung von CDU/CSU, SPD, FDP und zumindest den Grünen den WHO Pandemievertrag unterschreiben und die besonders "integere" EU Kommissionspräsidentin strebt eine 2. Amtszeit an und wenn uns das Schicksal nicht beisteht, wird sie diese erreichen. Manche nennen dieses Land Demokratie, wie würde es wohl ein Alexander Solschinitzin definieren ?
Es stimmt tatsächlich, wir werden vom Bösen bedroht, aber es wohnt wohl meistens Innen. Übrigens die bösen Rechten und Demokratiefeinde haben zumindest eine Corona-Untersuchungsausschuß per Vorlage im Bundestag gefordert und als Partei im Bundestag eine Aufarbeitungveranstaltung durchgeführt, die Presse war übrigens eingeladen ......

Volker Naumann | Di., 27. Februar 2024 - 16:16

Antwort auf von A.W.Mann

"Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter."

Quelle ist leicht zu finden.

MfG

Stefan Jarzombek | Di., 27. Februar 2024 - 14:26

Da wundert es mich nicht mehr, wenn die AfD und andere rechtsgerichtete Parteien in Europa und sonstwo Zulauf bekommen.
Es dämmert auch warum so radikal gegen die AfD und andere ähnlich gestrickte Parteien von Faeser und Co. vorgegangen wird.
Da ist vieles sehr faul und stinkt zum Himmel.
Frau Von der Leyen hat sich ja wieder für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission aufstellen lassen, obwohl die Kandidatur schon beim letzten Mal sehr fragwürdig war. Da gibt es keine Transparenz und den Geschädigten bleibt bei der EU Wahl lediglich die eintigste Alternative, richtig zu wählen.
Diese Wahl steht an. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni 2024 statt.Es liegt an jedem Wähler selbst, weiter wie bisher oder frischen Wind in neue Segel. Die Coronageschädigten werden es danken.

Brigitte Miller | Di., 27. Februar 2024 - 16:04

dieser "Pandemie" wurde von den Profiteuren hochgeschaukelt.
Die WHO änderte 2009 die Begrifflichkeit einer Pandemie, so dass sie jederzeit ein Pandemie ausrufen kann für Erkrankungen, die keine Pandemien sind.
Zu den Verträgen sagte Oskar Lafontaine richtig: "wer solche Verträge unterschreibt, ist der wahre Covidiot!"
Die WHO ist manches, aber k e i n e Gesundheitsorganisation. Sie muss gebremst werden!

Gerhard Lenz | Mi., 28. Februar 2024 - 12:09

Antwort auf von Brigitte Miller

Sicher doch, Frau Miller. Sie als Virologin müssen es ja wissen.

Bei Spiegel-Online kommt heute eine Kinder- und Jugendärztin zu Wort:
"Kinder mit Long Covid sind teilweise kränker als die Krebspatienten".

Verstehe schon. Alles nur "Lügenpresse". Oder von der WHO gekauft. Ich fasse es nicht...

Früher gab' es solche Hintergrundberichte auch im Cicero. Heute kommen nur noch Impf- und Maßnahmegegner zu Wort. Zur Freude von Leuen wie Ihnen, Frau Miller.

Heidemarie Heim | Di., 27. Februar 2024 - 17:03

Gab es die denn jemals geehrter Herr Prof. Boehme-Neßler? Wie schon erwähnt schätze ich Ihre für den juristischen Laien leicht verständlichen sowie lehrreichen;) Artikel sehr. Doch trotz allem meine vielleicht provokative Frage zu Anfang, da viele meiner Mitbürger eventuell schon die Erfahrung machen mussten, dass jedwede Klagen ob gegen staatliche Institutionen oder Firmen meist einem Kampf David gegen Goliath gleichen. Wie lange mussten z.B. die Contergan-Opfer um Entschädigung klagen gegen nur einen einzigen Pharmahersteller? Oder die Prozesse mit endlosen vom Gericht bestellten "freien Gutachtern", Sie wissen was ich meine?, bei sogenannten Arztfehlern gegen Kliniken, Berufsgenossenschaften und Versicherungen bei daraus resultierender Arbeitsunfähigkeit usw. Das "mürbe machen" und "Abspeisen", wenn überhaupt bei Erfolg mit im Gegensatz zu anderen Ländern ziemlich geringen Entschädigungssummen o. Vergleichsangeboten. Allein damit wurde notwendiges Vertrauen nachhaltig zerstört. MfG

S. Kaiser | Di., 27. Februar 2024 - 18:30

Das rechtl aufzuarbeiten wird herausfordernd. Der Bürger ist nun in doppelter Hinsicht belastet: Kommt es zu einem Impfschaden hat er den unmittelbaren gesundheitl. Schaden, für den er zusätzlich als Steuerzahler mittelbar - im Falle einer Haftung - auch noch finanziell einstehen muss. Aber, was hier auch richtig angemerkt wird: die Impfstoff-Verträge müssen im Kontext der Situation von 2021 bewertet werden. Hätte die EU sich nicht maximal engagiert, um Impfstoff zu besorgen, wären ihr massive Vorwürfe von der Öffentlichkeit gemacht worden. Ein gewisser Zugzwang ist nachvollziehbar. Dass die Hersteller, die gesetzl. an langjährige klinischen Studien und Zulassungsverfahren gebunden sind, hier unter solchen Hau-Ruck-Aktionen keine Haftung übernehmen wollen u. können - auch nachvollziehbar. Nur hätte man die Bevölkerung dann nicht wie eine Schafherde in die Impfung treiben dürfen. Nebenwirkungsfreiheit zu postulieren war auch schon zum damaligen Zeitpunkt verantwortungslos und unethisch.

Dr. Michael Bauer | Di., 27. Februar 2024 - 20:49

Nicht mal die Maske kann sie richtig aufsetzen (über der Brille getragen) …

Birgit | Di., 27. Februar 2024 - 21:02

Mutig ist Herr Professor solcherlei zu schreiben.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 28. Februar 2024 - 10:06

Mal ganz abgesehen von der rein juristischen Seite, also der Gesetzeslage und das Vertrauen in unsere Justiz. Wer solche Klagen führt muss vor allem Zeit und Gesundheit mitbringen, dass dürfte bei den Impfopfern eher nicht der Fall sein und ordentlich Geld, denn die Anwälte Schreiben Zwischenrechnungen bzw. manches muss möglicherweise vorfinanziert werden und Gutachter wollen auch ihr Geld sofort. Wer Opfer wurde ist meist gesundheitlich so angeschlagen, dass er die jahrelangen Auseinandersetzungen physisch und psychisch nicht durchhält. Nicht wenige werden bis die letzte Instanz entschieden hat weggestorben sein oder in den letzten Atemzügen liegen. Ich selber habe solchen Rechtsstreit schon mitgemacht und erst nach Jahren gewonnen. Und was die Gesetzeslage anbetrifft habe ich wenig Vertrauen in unsere Gerichte, dass die von den Politiker eingewobene Spinnennetze von Vorschriften, Ausnahmen und eben viel "kleingedrucktes" in den Verträgen, noch im Sinne der Bürger ausgelegt werden.

Urban Wil | Mi., 28. Februar 2024 - 13:52

Man kann nur hoffen, dass die EU – Staatsanwaltschaft, im Ggs zur deutschen, tatsächlich unabhängig ist und Uschis Machenschaften aufgeklärt werden.

Und man kann nur hoffen, dass irgendein Gericht die Hinterstübchen – Verträge zwischen der Bundesregierung und den Pharmaunternehmen nachträglich für illegal erklärt und wieder „Waffengleichheit“ herstellt.
So etwas kann ungeahnte Folgen haben, wenn den Pharmaunternehmen vielleicht dann doch der Stift geht und in diesem Zusammenhang einige Dinge ans Licht kommen, die bei den Verhandlungen besprochen oder ausgesagt wurden.
Gerade von Seiten derjenigen, die uns regierten.
Und es wäre zu begrüßen, wenn als Folge der dann doch stattfindenden juristischen Aufarbeitung einige in meinen Augen damals schlicht verbrecherisch agierenden Personen aus Politik und anderen öffentlichen Bereichen dahin kämen, wo sie hingehören: in den Knast.