Bundestagspräsidentin Bärbel Bas spricht am 27. Januar 2023 zum Holocaust-Gedenktag / dpa

Bundestag ehrte Missbrauchs-Täter - Irrwege des Gedenkens

Letzte Woche wurde bekannt, dass der Bundestag beim Holocaust-Gedenken im Jahr 2023 einen wegen Missbrauchs verurteilten Mann geehrt hat. Wie sich nun herausstellt, war das kein Versehen. Die Öffentlichkeit wurde bewusst getäuscht.

Autoreninfo

Dr. Alexander Zinn (Foto Katja Pietrusky) ist Historiker und forscht zur Verfolgung Homosexueller. 2018 erschien seine Monographie „Aus dem Volkskörper entfernt? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus“. Für das Dresdner Hannah Arendt Institut und das Frankfurter Fritz Bauer Institut entstanden überdies Regionalstudien zur Situation Homosexueller in der NS- und in der Nachkriegszeit. Von 2008 bis 2023 war Zinn Mitglied im Internationalen Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten.

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Vor einem Jahr gedachte der Deutsche Bundestag anlässlich des Holocaust-Gedenktages am 27. Januar der homo- und transsexuellen Menschen, die während der NS-Zeit ausgegrenzt, diskriminiert und zum Teil auch strafrechtlich verfolgt und in Konzentrationslager deportiert wurden. Damit stellte man „eine Opfergruppe in den Mittelpunkt, die lange um Anerkennung kämpfen musste“, so Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Für „unsere Erinnerungskultur“ sei es aber „wichtig, dass wir die Geschichten aller Verfolgten erzählen“. 

Für die Opfergruppe schwuler Männer wurde der Auschwitz-Überlebende Karl Gorath geehrt. Doch dabei blieben entscheidende Aspekte unerwähnt: Wie vergangene Woche bekannt wurde, war Gorath nicht wegen einvernehmlicher Homosexualität mit Männern verurteilt worden, sondern wegen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen

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