Sie wären die Leidtragenden des neuen Wahlrechts: CSU und Linke / picture alliance

Wahlrechtsreform - Blutgrätsche der Ampel gegen Linke und CSU

Noch in dieser Woche soll das neue Wahlrecht mit der Brechstange beschlossen werden. Dabei geht es der Ampel-Koalition jedoch nicht nur allein um die Verkleinerung des aufgeblähten Bundestages, sondern um knallharte parteipolitische Überlegungen.

Hugo Müller-Vogg

Autoreninfo

Dr. Hugo Müller-Vogg arbeitet als Publizist in Berlin. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher zu politischen und wirtschaftlichen Fragen, darunter einen Interviewband mit Angela Merkel. Der gebürtige Mannheimer war von 1988 bis 2001 Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

So erreichen Sie Hugo Müller-Vogg:

Beim Fußball würde man sagen: In der Schlussphase versuchte es die Mannschaft in den rot-grün-gelben Trikots mit der Brechstange. Die Ampel-Parteien wollen jedenfalls keine längere Wahlrechtsdiskussion. Noch in dieser Woche soll das neue Wahlrecht beschlossen werden. Und zwar mit der Brechstange, nämlich gegen die größte Oppositionspartei. Dass die AfD von den Reformplänen begeistert ist, versteht sich von selbst. Schließlich war sie schon vor längerer Zeit auf die mehr oder weniger selben Ideen wie SPD, Grüne und FDP gekommen und spricht stolz von einem „abgekupferten“ Entwurf. 

Das Ampel-Team geht nicht nur mit der Brechstange vor; es scheut auch vor einer sehr harten Gangart nicht zurück. Dank ihrer robusten Spielweise könnte dem nächsten Bundestag keine Linksfraktion mehr angehören. Das hat – Stand heute – in erster Linie mit der Schwäche der Linken zu tun. Aber auch mit der Strategie der Ampel: Künftig soll sich keine Partei mehr dank dreier Direktmandate im Bundestag wiederfinden. Bleibt die eigene Partei unter 5,0 Prozent der Zweitstimmen, gehen auch ihre Wahlkreissieger leer aus.  

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Hans Jürgen Wienroth | Di., 14. März 2023 - 17:14

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, das Wahlrecht mit einf. Mehrheit ändern zu können. Da fällt es leicht, mit einfacher Mehrheit im Parlament die Konkurrenz in Zukunft klein zu halten. Auch das sollte in 2/3 Mehrheit geändert werden! Unser Wahlrecht besteht im Grunde aus der Zeit der „großen Volksparteien“, was für ein viel-Parteien-Parlament nicht mehr passt.
Ich begrüße auch die Abschaffung von Sonderregeln zur 5 %-Hürde, dann aber bitte auch konsequent: Abschaffung der Landeslisten der Parteien, ersetzt durch eine Bundesliste. Das allein würde viele Ü-/A-Mandate überflüssig machen. Dass der Kandidat von Partei A trotz Direktst.-Mehrh. gegen den von Partei B zurückstehen muss, ist für mich o. k. Ich muss heute mit einem Direkt-Kandidaten der Partei B (ggf. 23 %?) leben, obwohl ich lieber einen von Partei C (22 %?) hätte. Allerdings sollten Kandidaten mit über 50 % Anteil der Direktstimmen immer ins Parlament kommen, und das auch, wenn seine Partei dort nicht vertreten ist.

Lieber Herr Wienroth,

Ihre Worte klingen nach einem konstruktiven Ansatz zur Reform unserer Wahlverfahren. - ich hoffe, einige der zuständigen Herren und Damen lesen ebenfalls den Cicero und damit auch Ihren m.E. wertvollen Beitrag an dieser Stelle.

Laut GG müssen die Abgeordneten vom Souverän gewählt werden und nicht über Listen in den BT einziehen dürfen. Es heißt: Die Abgeordneten, das bedeutet "ALLE".
Wenn man es nicht will, muss man das GG ändern.
Es gibt bestimmt Experten, die ein Wahlrecht auf die Beine stellen können, die dem Rechnung tragen würde. Das aber könnte zum Nachteil der Parteien sein. Das will man natürlich nicht. Nur darum geht es.

Werden nicht auch Listenabgeordnete indirekt vom Souverän gewählt?
Wenn nur noch direkte Wahlkreiskandidaten in den BT einziehen sollten, dann wäre das ein Mehrheitswahlrecht. Da hätten die kleinen Parteien wie Grüne, FDP oder AfD kaum eine Chance. Dieses Wahlrecht bildet oft ein 2-Parteien-Parlament ab. Wollen wird’s? Wollen wir, das bei unserem breiten Spektrum ggf. eine Partei mit25% im Parlament eine absoluteMehrheit hat?

Wolfgang Tröbner | Di., 14. März 2023 - 18:30

Ich hoffe, dass es der CSU gelingt, die grünen und roten Anti-Demokraten zu stoppen. Wenn nicht diese Woche, dann hoffentlich spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht. Dass insbesondere die Grünen immer wieder durch solche Aktionen auffallen, überrascht nicht wirklich. Mittlerweile pfeifen es die Spatzen von den Dächern, um was für eine undemokratische Klientel es sich insbesondere bei den Grünen handelt. Überraschend ist auch nicht, dass sich das Ganze vor allem gegen die CSU richtet. Bayern und die CSU sind ja wohl aus Gründen des wirtschaftlichen Erfolges den Grünen, den Roten und leider auch der FDP schon immer ein Dorn im Auge gewesen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Herr Müller-Vogg nicht zu erwähnen vergisst, dass angeblich auch die AfD bei diesen undemokratischen Umtrieben mit von der Partie sein soll. Nach der Logik der Grün-Roten dürfte es ja eigentlich kein Gesetz geben, dass unter Mitwirkung der AfD zustande gekommen ist? Oder gilt das nur für CDU/CSU?

bei dieser personellen Zusammenstellung des BVerfG, unter Berücksichtigung einiger der letzten Richtersprüche, kann man nicht daran glauben, dass es eine Entscheidung gegen die woke, rotgrüne Buntesregierung geben wird. Diese Institution hat die eigentliche, ihr zugedachte Funktion vollkommen über Bord geworfen. Etwa genau so, wie die CDU ihre sog. christlichen, konservativen Werte. Das Grundgesetz wird einfach neu und kreativ gelesen und interpretiert.

Danke lieber Herr Tröbner für Ihren Kommentar. Er spricht mir aus meinem, von den Grünen geschundenen Herz. Ich hoffe wie Sie, daß es der CSU gelingt, wenigstens in Bayern die grün-rote Khmer zu erledigen. Doch die Vorstellung, vor dem Bundesverfassungsgericht Recht zu erhalten, übersteigt meine Vorstellungskraft.

Nennen Sie mir doch bitte eine Behörde, eine Institution ohne Stallgeruch aus dem grünen Sumpf. Haldenwang und Harbath haben ihn bereits in ihren Nüstern.

Ingo Frank | Di., 14. März 2023 - 21:34

von den etablierten Parteien im Bundestag sitzen, einen Unterschied der politischen Agenda ist doch eh nicht wahrnehmbar.
Links grün in voller Gemeinsamkeit. Selbst die FDP ist mit in dem Strudel der grün linken Politik gezogen wurden. Egal welche Partei man wählt, am Ende wird eine „Fortschrittskoalition“ mit eben dieser Grün roten Ausrichtung gebildet….. selbst wenn die CDU mit im Boot sitzen würde.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

lieber Herr Ingofrank, sieht man doch in Berlin. Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Eine „Rückschrittskoalition“ braucht aber auch keiner, sowenig wie grünen Dadaismus. Meine Forderung wäre: Mehr MINTler in den Parteien. Ansonsten bin ich sehr froh darüber, in einem freien Land zu leben., wenn auch nicht in der Erfurter Republik.

Ferdinand Schulze | Mi., 15. März 2023 - 06:48

Für mich wäre das Verhältniswahlrecht die einzige Lösung, es bildet den Willen der Wähler in idealer Weise ab. Warum da Direktkandidaten mit teilweise schwacher relativer Mehrheit im Bundestag sitzen, habe ich noch nie verstanden. Als Wähler in einem ländlichen Teil Niedersachsens habe ich nichts davon, wenn der gewählte Kandidat meines Wahlkreises nach kurzer Zeit wegen "keine Lust mehr" das Mandat aufgibt und dann ein Nachrücker aus einem völlig anderen Landesteil installiert wird. Sie glauben das nicht? Dann googeln Sie mal Sigmar Gabriel, Legislaturperiode 2017 - 2021.

Weil das GG normiert, wie die Abgeordneten des D BT zu wählen sind.
Man kann nicht auf einer Seite beklagen, dass gegen das GG verstoßen wird und auf der anderen Seite den Verstoß fordern.
Neues Wahlrecht nur auf der Grundlage des GG. Wenn man das nicht will, muss man das GG mit 2/3 Mehrheit ändern. Basta! Mit dem Einzug von „nichtgewählten“ sondern von den Parteien "bestimmten" Mitglieder verstößt man schon lfd gegen das GG. Damit muss Schluss sein. Gucken Sie sich doch mal im Plenum um, da kommen Parteimitglieder zu Ehren, die nie und nimmer dazu gekommen wären und alles abnicken, was ihnen zur Abstimmung vorgesetzt wird. Schöne Kontrolle, die der BT gegenüber der BR w ausübt, wie es "vorgesehen" ist.
Man hat uns bereits durch Aneignen der Deutungshoheit über die Wahlergebnisse den Wählerwillen genommen. Wir brauchen ein neues Wahlrecht, dass dem Wählerwillen widerspiegelt nicht den Willen der Parteien. Die wollen ein neues Wahlrecht, zu ihrem Wohle, nicht zum Wohle des Souverän.

Norbert Heyer | Mi., 15. März 2023 - 07:43

Langsam müsste auch die „Alte-Herren-Parteien“ einsehen, dass die neue grüne Einheitspartei ihr endgültig den Gnadenschuss geben will. Eigentlich völlig zurecht, hat sich doch die Partei von Adenauer unter Merkel zum Wegbereiter in den bedingungslosen Sozialismus gemacht. Wer seine eigenen Wurzeln verrät, wird dafür am Ende bestraft - entweder vom Wähler oder der politischen Konkurrenz. Gefühlt befinden wir uns in einem Endspiel, in dem die Ampel-Koalition alles versucht, um die Konservativen platt zu machen. Dem Wähler wird nur schwer zu erklären sein, warum ein überzeugender Sieg eines Direktkandidaten nicht automatisch den Einzug in den Bundestag bedeutet. Stattdessen wird die Zahl der Unfähigen und Ungebildeten im Hohen Hause inflationär ansteigen. Das Niveau ist sowieso schon am Tiefpunkt angelangt und wird dadurch nochmals ansteigen. Dieses Deutschland fährt in atemberaubendem Tempo mit aller Wucht in eine Zukunft, die uns - und Europa - in dunkelste
Katastrophen führen wird.

D.Schäfer | Mi., 15. März 2023 - 08:09

Vielleicht begreift Merz endlich, dass er die Grünen nicht mehr umarmen sollte, da diese voll dabei sind die CDU und die CSU zu würgen....

Ingo Frank | Mi., 15. März 2023 - 13:16

Antwort auf von D.Schäfer

Zu erwürgen !
Das Schlimme ist nur, die Schwarzen unter dem Sauerländer, die merken es nicht. Höchstens dann, wenn sie Tod sind ….. und da ist’s endgültig zu spät.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Ernst-Günther Konrad | Mi., 15. März 2023 - 08:27

Zu Zeiten einer Regierung unter Merkel (angeblich CDU) hatte gerade die UNION lange genug Zeit ein halbwegs akzeptables Wahlrecht zu entwerfen. Jetzt bekommen sie die Quittung für ihre eigene Untätigkeit. Ja. natürlich ist das vorgeschlagene neue Wahlrecht mit Nachteilen verbunden. Da müsste nochmal nachgedacht werden. Aber die Brechstangenmethode hat die UNION in ihrer Amtszeit im BUND auch schon mehrfach in unterschiedlichen Bereichen angewandt. Also alles nur Krokodilstränen.
Man kann ja dagegen klagen, dauert dann halt nur. Und eigentlich müsste die Ampel ja dagegen stimmen, weil die AFD dafür ist. Mal sehen, wie das argumentiert wird. Vermutlich so, dass die AFD-Stimmen ja nicht entscheidend waren. Ich würde mal sagen. Dumm gelaufen.

Martina Moritz | Mi., 15. März 2023 - 09:23

Wahre Demokraten fürchten nicht das bunte Leben und Verhandeln, Diskutieren, Auseiandersetzen und Agieren. Im vorliegenden Fall scheint jedoch eine große Furcht vor Vielfalt und damit ggf. auch eine Angst vor Machtverlust auf Seiten der "Dreifarbigkeit" zu bestehen. - schwere Kost für unsere Demokratie, sollte sich alles weiter so entwickeln, wie derzeit.

wünschenswert?
Mir reicht Rot, Grün & Gelb völlig, vor allem die ausgekugelten Ergebnisse die dem Wahlvolk serviert werden!
Um mit Heinz E. zu sprechen: noch ne Partei?
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Tomas Poth | Mi., 15. März 2023 - 12:06

Komplett neue Wahlkreiseinteilung mit maximal 450 Wahlkreisen. Der Kandidat mit mehr als 50% der Stimmen ist im Bundestag. Erreicht keiner diese Stimmenzahl, gehen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in die Stichwahl. Der Sieger der Stichwahl zieht in den Bundestag ein.
So erreichen wir, daß sich fähige Personen bewerben und keine Parteisoldaten auf die Bänke rutschen. Jede Partei kann natürlich ihre Fähigsten in den Wahlkreisen aufstellen.

Heidemarie Heim | Mi., 15. März 2023 - 12:25

Aber so sicher wie das Amen in der ebenfalls schrumpfenden Kirche und angesichts zahlreicher im Nirwana verschwundener Reformversuche, schlägt dieses Unternehmen wie gewohnt unsanft beim BVG auf. Die Ampel hat zwar im ersten Anlauf den Rubikon überschritten, gewürfelt wird aber letztendlich in Karlsruhe. Und bis zur nächsten Bundestagswahl ist ja wohl genug Zeit dem/der geneigten Wähler/in anhand von Schautafeln zu demonstrieren hinter welchem Namen eines von ihm gewählten Vertreters auf der Liste er sein Kreuz vergeblich macht. Wie meinte noch mal ein damaliger General?
"Bevor Sie die und die wählen, (ich glaube er bezog sich auf die damals neueste Partei;), sollte man lieber gar nicht wählen!"
Seltsam wie derlei Aussagen im Gedächtnis haften bleiben. Sollte die Reform jedoch oben beschriebene Folgen zeitigen, könnte es durchaus sein dass man seinem Rat folgt und an der "Lotterie" mit ungewisser Wahl-Gewinnausschüttung nicht mehr teilnimmt. "Das nächste Los gewinnt bestimmt";) MfG

Ronald Lehmann | Mi., 15. März 2023 - 13:03

Hier geht es doch nicht darum, mehr Demokratie oder das Wort sparen in den Mund zu nehmen.
Hier hat sich ganz einfach eine Clique des links-grünen Zeitgeistes Vorteile für sich & nicht der Demokratie oder des Steuersäckle errechnet. Der links-grüne Zeitgeist ist fmp. tausend mal schlimmer wie die Kommunisten zu DDR-Zeit.

Dieses System der Sitze-Verteilung, der Art & Weise des Ablaufes der Wahlen &&& ist in meinen Augen genau so korrupt wie unser d. Steuersystem oder andere Macht-Werkzeuge.

Um so mehr die Medien-Ritter von GERECHTIGKEIT/ DEMOKRATIE, egal welches Thema reden, um so misstrauischer werde ich, weil der Teufel immer auf den größten Haufen schiezt. Und bei anderen Themen das gleiche Spiel.

Aber die Kugel wurde schon vor längerer Zeit ins Rollen gebracht.
Änderung kaum möglich & wenn, bitte mit 5-fachen Durchschlag für's Archiv. ?

Armin Latell | Mi., 15. März 2023 - 14:00

zu verkleinern. Dass sie das erreicht-möglich. Aber dafür ist sie garantiert nicht angetreten. Auch wenn das neue Verfahren von der AfD „erfunden“ wurde, gut finde ich das nicht. Ein Sieger darf nicht der Verlierer sein. Nie! Das Verkleinern wird dann auch schon wieder verwässert, wenn es dann trotzdem wieder zusätzliche 32 steuerl. Kostgänger geben soll. M.M.n. dürfte kein einziger Abgeordneter von einer Liste kommen. Dieser ist dann ja nur den Kungelrunden verantwortlich.Verwunderlich, dass nicht die AfD der große Verlierer dieser Änderung ist. Den Betroffenen gönne ich es aber zutiefst. Kann es sein, dass die AfD für dieses Vorhaben stimmt? Und wenn ja, muss das Ergebnis dann nicht wieder rückgängig gemacht werden?

Das sieht das GG so vor. Das GG kennt den Begriff Listenabgeordnete*innen nicht.
Trotzdem sind über 4oo über Listen in den BT eingezogen. Auf die Erstellung der Listen hat der Souverän "NULL" Einfluss. Veras.....g pur
.
DER WÄHLERWILLE GEMÄß DER LETZTEN WAHL WAR: EINE KOALITION AUS SPD; GRÜNE; FDP., behaupten sie einfach. Reicht das oder muss ich noch mehr schreiben!