Ein Justizbeamter bringt einen Angeklagten in den Gerichtssaal im Landgericht Dresden, während der Prozess um einen Juwelenraub im Grünen Gewölbe des Dresdner Residenzschlosses fortgesetzt wird / dpa

Grüner-Gewölbe-Strafprozess - Tag der Wahrheit?

Am morgigen Freitag geht es in Dresden um die Frage: Wie belastbar sind die Geständnisse von fünf der sechs Angeklagten im Grünes-Gewölbe-Prozess? Die Beweiserhebung hat tiefe Einblicke in das Seelenleben des Remmo-Einbruchkommandos in Dresden geliefert. 

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Autoreninfo

Dr. Butz Peters ist Publizist und Rechtsanwalt in Dresden. Er ist einer der führenden deutschen Experten zur Geschichte der RAF und hat mehrere Bestseller zum Thema Innere Sicherheit geschrieben.

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Am Freitag kommen die Geständnisse von fünf der sechs Angeklagten im Grünes-Gewölbe-Prozess auf den juristischen Prüfstand. Mit Spannung wird erwartet, wie dies geschieht – über die Verfahrensweise war es vor einer Woche im Dresdener Hochsicherheitstrakt zum Eklat gekommen. Der Vorsitzende Andreas Ziegel wollte die Angeklagten „live“ befragen. Das lehnten die Verteidiger ab, bestanden darauf, dass er ihnen als erstes den Fragenkatalog vorlegt.

Darüber war der Richter sichtlich verärgert. Er unterbrach die Sitzung für zweieinhalb Stunden, erklärte anschließend, so kurzfristig könne er einen derartigen Katalog nicht erstellen und vertagte die Sitzung um eine Woche. Die gefühlte atmosphärische Saaltemperatur stürzte ab bis kurz vor den Nullpunkt – zum ersten Mal in dem Verfahren. Am 36. Verhandlungstag.

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Osvaldo Pugliese | Do., 26. Januar 2023 - 19:01

3 kommen frei, einer bekommt, wenn überhaupt, ca. 4 Jahre Reststrafe nach Revision bzw. einem Urteil als Jugendstrafe. Form und Umfang der "Geständnisse" bestimmen die Angeklagten. Und das nicht wiedererlangte Gold bzw. die Juwelen bleiben im Besitz der Täter. Ich finde das einen Superdeal für die Angeklagten. Herzlichen Glückwunsch dazu und rest in peace Rechtsstaat. Zum richtigen Verurteilen hast du ja noch die dummen Normalbürger.

Achim Koester | Fr., 27. Januar 2023 - 10:11

vor diesen Verbrechern und ihren "Linksanwälten" kuscht. Statt "verärgert" zu sein, sollte ein Richter darauf bestehen, das Verfahren nach der Strafprozessordnung durchzuführen, und nicht den Angeklagten eine Vorformulierung ihrer Geständnisse zu gewähren, die dann so nutzlos sind wie ein Bundespräsident.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 27. Januar 2023 - 11:57

Im Grunde kriminelle Rotzlöffel, die sich gegenseitig hochgepuscht haben und ihr Ego mit einem Überbietungswettbewerb frönen wollten, ohne Rücksicht auf Verluste und ohne Sinn und Verstand. Das wird seitens der Behörden häufig überschätzt und diesen Leuten mehr Intellekt zugedacht als tatsächlich vorhanden ist. Das sieht man an den fünf, die Lauterbach entführen wollten, den Rollator Reichsbürgern u.v.a. Das macht sie deswegen nicht ungefährlicher und darf auch in diesem Prozess nur strafverschärfend gewertet werden und nicht noch zur Minderung der Strafe. Ich hoffe der Richter bleibt standhaft und besteht auf unmittelbare Vernehmung, so wie es die StPO vorsieht. Und wenn sie dann nicht wollen, dann eben nicht. Deal geplatzt und dann eben volle Härte des Gesetzes. Für mich also Höchststrafe und dort wo möglich, Sicherungsverwahrung oder Ausweisung. Ach ich Dummerchen, habe ja ganz vergessen. Das sind ja alles Deutsche oder Staatenlose. Dann eben einsperren und Schlüssel wegwerfen.

Georg Kammer | Fr., 27. Januar 2023 - 12:11

Das wird so enden wie immer,
Einschlagen der Glaskästen, mit einem Hammer, Bewährung
Mitglied eines muslimischen Clans, Bewährung
Gefährdung von Menschenleben, Bewährung
Schwerer Raub, Bewährung
Tatoffenlegung, Eingeständnisse, Bewährung
Für den Steuerzahler, mindestens so teuer wie ein Mehrfamilienhaus.

Für Faeser, auch gar kein Grund dieses Klientel sofort ausser Landes zu schaffen und in berüchtigte, muslimische Gefängnisse zu überstellen.

Das Lachen der Beschuldigten und das Lachen aus den deutschen muslimischen Gettos, schallt durch ganz Deutschland.
Hauptsache, der gebrechliche Reichsbürger Prinz, wurde wegen Besitzes einer selbstgebastelten Kinderzwille, wegen Waffenbesitz zu 5 Jahren Knast verurteilt.
So geht deutsche Rechtsprechung!
Der dumme ist immer nur der Deutsche.

Heidemarie Heim | Fr., 27. Januar 2023 - 13:10

Keine Ahnung welcher § StGB es für derlei Rituale und Traditionen gibt, auf jeden Fall muss demgemäß nach Jugendstrafrecht geurteilt werden! Denn wie sich nun herausstellte handelte es sich um einen Ritus, um den Übergang von Jugendlichen zu Erwachsenen in Sachen Kulturgüter-Raub zu bezeugen. Und da man hier von einer gewissen Unreife und in dem Fall des wegen niederem Raub in einem woolworth und Baumarkt tollpatschigen Angeklagten von einer guten Sozialprognose und Resozialisierung ausgehen kann, werden sich die Urteile in diesem Rahmen bewegen. Und alle, insbesondere die Museen u. Verwahrer unserer Schätze werden erleichtert sein wenn der Prozess möglichst leise über die Bühne gegangen ist und niemand mehr danach frägt, wie besch.... u. unprofessionell ihre Sicherheitssysteme sind bzw. das ein paar jugendliche Clan-Gewächse damit den Rechtsstaat erpressen können. Vielleicht sollte man sogar erwägen, die so zur Reife gelangten Früchtchen als Sicherheitsexperten zu rekrutieren? FG

Ronald Lehmann | Fr., 27. Januar 2023 - 19:07

Ich weiß nicht mehr, wie ihr riecht
Oh, es tut nicht mehr weh
Nein, es tut nicht mehr weh
Wir haben zu lange gewartet
das irgend was kommt
aber nichts von euch kam
Schreibt euren letzten Artikel
& schließt endlich damit ab

Charlie shala es tut nicht mehr weh

Denn ich weiß nicht mehr, was ihr wolltet,
nicht mehr, was ihr Tat
Nicht mehr wie ihr grinst
weil die Zeit alles nimmt

Chalie shala es tut nicht mehr weh

Ich hab von euren euren neuen Boyfreund
gehört, yeah
es tut nicht mehr weh
Es geht euch gut & bald seid ihr frei
ich wünsch euch Gottes Gerechtigkeit
das er euch das gibt
was wir nciht konnten

Chalie shala es tut nicht mehr weh

Eine kleine umgeänderte Danksagung an unsere deutsche Demokratie im Jahr 2023