Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD im Bundestag und AfD Bundessprecher, setzt sich vor seiner Rede bei der Europawahlversammlung der Alternative für Deutschland in der Sachsen-Arena seine Brille auf.
Alexander Gauland sagt, dass seine Partei nie die Unterlagen gesehen hat, welche geprüft wurden / picture alliance

Prüffall AfD - Wer schützt die Verfassung vor den Verfassungsschützern?

Ein Eilantrag der AfD hatte Erfolg: Der Verfassungsschutz darf die Partei nicht als „Prüffall“ bezeichnen, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Elmar Schmähling, ehemaliger Flottillenadmiral und Chef des Militärischen Abschirmdienstes, ging bei uns schon vor drei Wochen davon aus

Autoreninfo

Elmar Schmähling war Flottillenadmiral und Chef des Militärischen Abschirmdienstes von 1980 bis 1983.

So erreichen Sie Elmar Schmähling:

Die deutschen Verfassungsschutzbehörden haben jüngst bekannt gegeben, dass die Partei Alternative für Deutschland (AfD) oder genauer: Teile dieser Partei als „Prüffall“ beziehungsweise „Verdachtsfall“ beobachtet werden. Der neue Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang zitiert zur Begründung der neuerlichen Rasterfahndung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Dieser Pflicht sei er heute nachgekommen, tönte er stolz in seiner Pressekonferenz. Als ob sich ein Recht des Bundesamts für Verfassungsschutz für die anlasslose Massenauswertung der Meinungsäußerungen von tausenden AfD-Mitgliedern und -Mitarbeitern unmittelbar aus dem Grundgesetz ableiten ließe.

In beachtlicher Fleißarbeit hat eine Arbeitsgruppe im BfV 1069 Seiten Papier, alles aus öffentlichen Quellen, Parteiprogrammen, 182 Reden, Postings in sozialen Medien ausgewertet. Die Facebookprofile von 80 Funktionären wurden geprüft, darunter alle Landesvorstände. Im Gutachten der Prüfgruppe heißt es, „einige AfD-Funktionäre vertreten klar fremdenfeindliche Positionen“, sie träten für eine „demütigende Ungleichbehandlung von Nichtdeutschen“ ein. Geflüchtete würden pauschal als „Aggressoren“ oder „Invasoren“ bezeichnet.

Sprachliche Neuschöpfung

Vertrauensselige Zeitgenossen mögen glauben, dass der Verfassungsschutz das natürliche Recht habe, alles zu sammeln, zu beschnüffeln auszuwerten und zu archivieren, was offen ausgesprochen, irgendwo aufgeschrieben oder gedruckt wird. Dem ist aber nicht so. Die Verfassungsschutzbehörden sind nicht die Stasi. Sie unterliegen engen gesetzlichen Vorgaben, auch wenn sie diese immer wieder übertreten oder missachten.

Während einige Medien die gesammelten Informationen des „Prüfmarathons“ erhalten haben, bestätigte der Parteivorsitzende Alexander Gauland in einer öffentlichen Talkrunde, dass seine Partei die angeblich brisanten Erkenntnisse nicht bekommen hätte. Angesichts der wachsenden Popularität der AfD und der Sorge über ihre stärkere Vertretung in den Parlamenten scheint nicht nur bei den „demokratische Parteien“, sondern besonders bei den Verfassungsschützern Panik ausgebrochen zu sein. Anders kann ich mir nicht erklären, warum der Nachrichtendienst seinen Auftrag vergessen zu haben scheint.

Mit sprachlichen Eigenschöpfungen wie „Prüffall“ und „Verdachtsfall“ will der Verfassungsschutz offenbar seine Hilflosigkeit verdecken. Es handelt es sich hier um den Versuch, unauffällig und ohne rechtliche Grundlage und nach Bedarf auch Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln in einer Light-Version durchzuführen. „Anhaltspunkte tatsächlicher Art“ als Voraussetzung für den Eingriff in die geschützte Sphäre von Personen werden hier nicht verlangt. Das bedeutet doch, nebenbei bemerkt, dass sich der Verfassungsschutz eigenmächtig den Teich, in dem er fischen will, selbst eingetrübt hat.

Die Aufgaben der Geheimdienste

Nun aber zum Grundsätzlichen: Die geheimen Nachrichtendienste heißen ja nicht deshalb so, weil ihre Arbeitsweise sowie ihre Rechte und Pflichten geheim gehalten werden, sondern weil sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Erkenntnisgewinnung nachrichtendienstliche Mittel und Methoden einsetzen dürfen. Ihre gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse sind in mehreren offen zugänglichen Gesetzen geregelt.

So heißt es etwa im Paragraf 3 des „Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BVerfSchG), deren Aufgabe sei „die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über

1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten  im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepubluik Deutschland gefährden,
4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völkeer (Artikel 26 Abs 1 des Grundgesetzes)gerichtet sind.

Offensichtlichen Wahlkampfhilfe

Meinungsäußerungen oder vermutete Gesinnungen, nach dem Grundgesetz Artikel 5 geschützt, sind ausdrücklich nicht Gegenstand der berechtigten Sammlung und Auswertung. Der Unterschied zwischen „Meinung“ und „Bestrebung“ ist evident. Ein Beispiel: Man könnte beispielsweise die Meinung öffentlich vertreten, dass in Deutschland die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollte. Das wäre eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung. Den Verfassungsschutz ginge diese Meinung nichts an. Erst wenn ich zielgerichtete Aktivitäten zur Umsetzung dieser Meinung unternähme, würde sie zu einer Bestrebung werden.

Die AfD wird im öffentlichen Raum implizit als nicht demokratische Partei hingestellt. Das ist der logische Schluss aus dem Umstand, dass die anderen Parteien als „demokratische Parteien“ bezeichnet werden. Dies ist im doppelten Sinn unverständlich und sinnwidrig, da nach dem Grundgesetz nur demokratische Parteien in den Bundestag gewählt werden dürfen. Wenn die „demokratischen“ Parteien sich selbst ernst nähmen, müssten sie einen Verbotsantrag gegen die AfD stellen. Das tun sie aus gutem Grund nicht. Die Verfassungsschützer bleiben in ihrer offensichtlichen Wahlkampfhilfe aus demselben Grund absichtlich im Unbestimmten. Sie können auf die Wirkung der lateinischen Weisheit des „semper aliquid haeret“ (Etwas bleibt immer hängen) zählen.

Die Verfassungsschützer, die nach dem Wegfall der offenen Ost-West-Konfrontation notorisch unterbeschäftigt zu sein scheinen, sind offenbar für ihren Einsatz als Wahlhelfer für die „demokratischen“ Parteien dankbar. Sie nehmen billigend in Kauf, dass sie mit ihrer einseitigen Parteinahme zum Büttel der „demokratischen“ Parteien werden. Dafür müssen sie nach eigener Auffassung unerwünschte Meinungen sammeln und auswerten. So trägt der Verfassungsschutz dazu bei, das historische Duckmäusertum in Deutschland wieder zu etablieren. Dieser Schaden für unser Land ist viel größer als der Wahlerfolg der AfD.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Romuald Veselic | Do., 7. Februar 2019 - 15:26

Zitat: "Geflüchtete würden pauschal als „Aggressoren“ oder „Invasoren“ bezeichnet".
Na und??? Pauschale Ansichten sind nicht strafbar. Sie reflektieren nur Aussagen/Denken für eine gleichgesinnte Personengruppe, gegenüber anderer Personengruppe, die ihnen mental/optisch Unbehagen herbeiführt.
Wenn ich nicht Europäer als Marsmenschen bezeichne, ists meine Wahrnehmung der Wirklichkeit. Wenn ich meine, ich finde Angela M. besonders unsympathisch, ists nur subjektive Äußerung zu einer Person. Dennoch wird's anders ausgelegt, als jemand behauptet hätte - ich, R.V., bin ihm unsympathisch, weil ich andere unsympathisch finde.
Wer kontrolliert das Nobelpreiskomitee, die NGOs, die Aktivisten/Nichtaktivisten, etc., pp...? Und: Wer kontrolliert die, die sich darauf beriefen , andere zu kontrollieren?

Evtl. trägt genau die Pauschalisierung der AfD die Konnotation populistisch ein, hier auf der rechten Seite.
Zudem sollte unterschieden werden zwischen Person und politischer Person, sonst kann Konfrontation entgleiten.
Ich gebe mir größte Mühe, dies bei Frau Merkel zu verinnerlichen, es fällt mir zugegeben schwerer als bei anderen, ABER, will ich denn von ihr persönlich begutachtet werden? NEIN und auch davor schützt man sich durch POLITISCHE Auseinandersetzung.
Die AfD begeht evtl. massive Amateurfehler, die man ihr aber auch deshalb nicht wirklich abnimmt, weil Deutschland annähernd den Aufstand diser "Volksgruppe" evtl. schon mal hatte.
Der Westen hatte dann nicht das, was der Osten als DDR evtl. erdulden musste.
Im Westen ergab sich unterdes eine Kultur auch der links-alternativen "Volksgruppen", die ebenfalls in der DDR nie Fuss fassen konnten.
Also ein gewissermassen unglaubliches Durcheinander, für das meiner Meinung nach Frau Merkel die falsche POLITISCHE Person ist.

Sehr geehrte Frau Sehrt- Irrek, Sie schreiben: "Der Westen hatte dann nicht das, was der Osten als DDR evtl. erdulden musste." Der Westen hatte es sicher nicht und die DDR- Bürger nicht eventuell, sondern real. Hören Sie auf einen fast 70 jährigen Sachsen, der in seiner Jugend selbst einmal sozialistischen Idealen vertraute. In der Politik zu praktizieren, ist wie über ein Feld bei Tauwetter laufen. Man kommt nie ganz sauber wieder auf den richtigen Weg. Die Praktiken und Intrigen unserer Regierenden gegen die AFD, erinnern mich, bei allen ideologischen Unterschieden, schon fatal an das Agieren der SED gegen die Opposition in der DDR.

Ingrid Gathmann | Do., 7. Februar 2019 - 15:29

Ich bewundere den Mut von "Cicero" diesen Artikel zu veröffentlichen. Ich habe gerade bei Civey gesehen, dass knapp über 50 % der Abstimmenden meinen, dass die Bezeichnung der AfD als Prüffall (den es gar nicht gibt) die AfD nicht stigmatisiert - wahrscheinlich freuen sie sich sogar darüber.
Es ist richtig, dass mit diesem "Prüffall" der AfD geschadet werden sollte von den anderen Parteien, die sich gern als leuchtende Demokraten bezeichnen. Ich hoffe, dass viele dieses Manöver durchschauen.

liebe Frau Gathmann. Ich denke diejenigen länger hier lebenden, die am eigenen Leib eine Diktatur erlebt haben und deren sprachlichen und medialen Mechanismen zur Genüge kennen, diese Menschen werden sich sicherlich nicht einschüchtern oder Angst machen lassen. Mir ist etwas bange um die jungen Menschen, die besoffen vom Weltrettungsgedanken ohne ausreichende politische Bildung und Erfahrung, sich der Bedeutung eines solchen Eingriffs in unser Grundgesetz nicht bewusst sind. Kinder die ab dem ersten Lebensjahr bereits in Kindergrippen, Kitas und Horts ganztägig und anschließend in der Ganztagsschule fast komplett elterlichen Einflüssen und Vorlebenskultur entzogen wurden und "fremdgeformt" beeinflusst sind. Meine ganz persönlich Einschätzung ist, dass sich der Verfassungsschutz ein Eigentor geschossen hat. Aber was soll's. Geht Haldenwang halt in Ruhestand. Das bringt der Posten eines BfV-Präsidenten so mit sich. Maaßen musste weg, weil er nicht opportun war, der andere weil er es war

beatrix dechant | Do., 7. Februar 2019 - 16:38

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

100% Zustimmung!
Auch ich stehe für die Familie und bin schwer gegen die Abgabe der Kleinsten in der Kinderaufbewahrungsanstalt, nur damit Frau und Mutter zum Familieneinkommen beitragen kann und so ihr Anrecht auf Pensionszeiten wahrt!
Frauen und Mütter wären in Staaten wie D und A sicherlich auch anders abzusichern! Eine lange, fatale, links politische Fehlentscheidung, die uns heute natürlich auch Probleme eigener Nachkommen beschert!

Klaus Dittrich | Do., 7. Februar 2019 - 18:16

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

Ich glaube, Sie sind hier "auf dem falschen Dampfer": Sehen Sie sich bitte mal auf den Demos um - da demonstrieren jede Menge Studis (wohl nicht wenige Dauer-Studis) gegen alle/alles Böse - und kommen selbst aus gutsituierten Elternhäusern. Die ihre armen Kleinen nicht einer Kita "unterstellt" haben.

Vieleicht sollte der BfV mal die Aussagen der "Spitzenpolitiker" der übrigen Parteien des BT sowie der LT auf ihrem Radar nehmen!
Ummittelbar nach einer Wahl heißt es dort immer wieder zu möglichen Koalitionspartner: "Wir reden mit allen demokratisch gewählten Parteien"! Fazit: Die AfD ist also nicht demokratisch gewählt worden? Mit denen wird ja nicht geredet bzw. verhandelt! Ist dies Verfassungskonform?

Ernst-Günther Konrad | Do., 7. Februar 2019 - 16:33

Antwort auf von Roland Völkel

Sie haben recht. Interessant ist aber immer dann die Aussage, dass sie die Wähler dieser undemokratischen Partei wieder zurück haben wollen. Was nun? Waren die AFD-Wähler schon vorher undemokratisch, hatten aber in Ermangelung einer Alternativen vor 2013 eben keine andere Wahl als die etablierten Parteien. Und wenn man die Wähler zurück gewinnt, will man denn ehem. undemokratische Wählern, die alles Nazis und brauner Mop sind, wieder in das eigene Parteienspektrum eingliedern. Rin in de Kartoffeln un raus de Kartoffeln. Sie machen sich halt die Welt, so wie sie ihnen gefällt. Und der Wähler: "Kriegt was in die Fresse. Ätschi, Bätschi."
Da wundern die sich, dass die keiner meinehr will? Ich und Sie sicherlich auch nicht oder?

Petra Führmann | Fr., 8. Februar 2019 - 12:20

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

die brauchen sie ja mehr denn je. Und wo denken Sie hin? DANN sind es natürlich keine Nazis mehr, Zurückgebliebene oder was auch immer, dann sind sie alle geläutert, allein deshalb, weil sie ja nunmehr wieder richtig wählen und dem Unheil abgeschworen haben. So viel Erkenntnis traut man diesen Dummen dann doch wieder zu... Man verlässt sich auf die Gehirnwäsche und darauf, dass der Mensch schnell vergisst und wieder den Rattenfängern hinterher läuft. Dann sind sie doch wieder das, dessen sie jetzt gescholten werden.

Gerhard Lenz | Fr., 8. Februar 2019 - 10:35

Antwort auf von Roland Völkel

Ja, sicher. Aber: Eine demokratisch gewählte Partei ist aber nicht automatisch auch eine demokratische Partei.

Man erinnere sich: In Weimar wurde die NSDAP 1933 bei einigermassen freien Wahlen von 44% der Wahlberechtigten gewählt. Adiert man das Ergebnis von Rechtsnationalen und Rechtskonservativen mit gleichfalls fragwürdigem Demokratieverständnis, und die Stimmen der Kommunisten auf der linken Seite, dann wurden in DEMOKRATISCHER WAHL fast 65% der Stimmen für demokratieferne Parteien abgegeben!

Demokratische Wahl ist also keineswegs ein Blankoausweis für demokratische Gesinnung!

Ich empfehle den folgenden Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung zu lesen: "Parteien und Verbote: Sieben Fragen und Antworten"!
(Quelle: http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/170613/parteien…).
Wenn die AfD keine demokratische Partei ist, wie Sie implizit behaupten, dann wäre es für die anderen Parteien, die im Bundestag und im Bundesrat die Mehrheit besitzen, oder die Bundesregierung doch nichts einfacher als beim Bundesverfassungsgericht ein Verbotsantrag zu stellen. Das Sie das nicht tun und das spricht Bände! Die Strategie der bestehenden Parteien ist so durchsichtig, durch das Tor kann man eine Herde von Schafen (haben wir ja genug in Deutschland) treiben. Die Parteien versuchen alles, um die AfD auszugrenzen und haben es geschafft, mit dem neuen Verfassungsschutzpräsidenten einen willfährigen Helfe zu haben. Die Frage die es deshalb zu beantworten gilt, heißt "cui bono"? Die Antwort ist selbst erklärend!

Das dürfte kaum repräsentativ sein. Es gibt wiederholte Umfragen, nach denen zwei Drittel der Deutschen die AfD als rechtsextrem ablehnen.
Man sollte nicht den Verfassungsschutz für die Extremisten in der AfD (Hoecke, Kalbitz & Co.) verantwortlich machen.
Und überhaupt: Hat Hoecke in üblicher Großköpfigkeit seine Gefolgsleute nicht ermahnt, man solle sich wegen des "politisch instrumentalisierten" Verfassungsschutzes nicht wie ein "Bettnässer" verhalten?

Also, was soll dann die Klage? Hartgesottene AfD-Wähler dürften sich vom Verfassungsschutz nicht abschrecken lassen. Andere gehen angesichts der offensichtlichen Radikalität der Partei sowieso auf Distanz.

Roland Völkel | Do., 7. Februar 2019 - 17:13

Antwort auf von Gerhard Lenz

Herr Lenz,
Kritik und Meinung in allen Ehren!
Aber ihre Ansichten zu der AfD grenzen ja schon an Hysterie!!!
Ich glaube zu den 10 bekannten Geboten haben sie noch ein 11tes (in Worten Elftes):
DU SOLLST KEINE ANDEREN PARTEIEN WÄHLEN, AUSSEER DEN PHARISÄEERN (auch MITLÄUFERN).

Gerhard Lenz | Fr., 8. Februar 2019 - 09:34

Antwort auf von Roland Völkel

Glauben Sie? Nun denn, ich erlaube mir zu antworten: Ihr letzter Satz, Ihr 11. Gebot, scheint geeignet, mich in meiner "Hysterie" zu bestärken.

Alle ausser der AfD MITLÄUFER? Ich schätze eine solche Aussage als mehr als nur "schräg" ein.

Welche Gefahren von der AfD ausgehen, wird man sehen. Erste Anhaltspunkte dafür, dass man diese nicht unterschätzen sollte, sind gegeben.

Wir leben nicht in den Zeiten von Weimar, aber gewisse Parallelen sind unübesehbar. Deswegen: Wehret den Anfängen!

Frank Konrad | Fr., 8. Februar 2019 - 13:09

Antwort auf von Gerhard Lenz

"Wir leben nicht in den Zeiten von Weimar, aber gewisse Parallelen sind unübesehbar." Hier muss ich ihnen Recht geben. Diese Parallelen sind allerdings nicht bei der AfD, sondern eher bei den Altparteien zu erkennen. Hier einfach mal schnell die GO im Bundestag geändert, nur um einen Alterspräsidenten der AfD zu verhindern. Hier wird der AfD die Wahl zu Bundestagsvize verweigert. Im Hessischen Landtag das gleiche. Des Weiteren haben die Altparteien immer getönt die AfD mittels Argumenten zu "entzaubern". Hat nicht geklappt, weil offensichtlich die AfD die besseren hatte. Als letztes Mittel hat man nun die Afd öffentlich zum Prüffall erklärt. Dies ist in der Geschichte der Verf.schutzes ein einmaliger Vorgang. Denn man die AfD in den letzten Monaten ständig geprüft. Gefunden hat man offensichtlich nichts, denn sonst hätte man sie offiziel beobachten können.

Gerhard Lenz | Fr., 8. Februar 2019 - 14:05

Antwort auf von Frank Konrad

Es waren nicht die Demokraten, die Weimar zu Fall gebracht haben.

Es gab gute Gründe, der AfD den Posten des Alterspräsidenten vorzuenthalten, die in der Person begründet lagen.

Es gab auch gute Gründe, einen Herrn Glaser nicht zum Bundestagsvize zu wählen.

Man kann nicht permanent gegen das "System" und die "Altparteien" stänkern, dann aber sich als Opfer derselben inszenieren.

Die AfD lebt (auch) durch permanente Abgrenzung vom geordneten demokratischen Betrieb. Insofern ist ihre Isolation weitgehend selbstverschuldet.

Roland Völkel | Fr., 8. Februar 2019 - 16:27

Antwort auf von Gerhard Lenz

Herr Lenz,
mir fällt immer wieder auf, dass sie Dinge im Raum stellen und als gegeben und Bewiesen darstellen - diese aber nie genauer erklären noch unterfüttern können.
Sie sagen z. B...Gefahren von der AfD...1. Anhaltspunkte sind gegeben.
Schön-nur welche denn? Ist denn die AfD in irgendeinem Parlament in Regierungsverantwortung? Hat sie irgendwas: Gesetze, Verordnungen o.ä. in die Wege geleitet das nicht mit der Verfassung im Einklag steht?
Genauso könnte ich behaupten: "Die Erde ist doch eine Scheibe" ! Beweise? Nö, aber es fällt ja auch nichts um-also! Basta.

Per L. Johansson | Do., 7. Februar 2019 - 17:14

Antwort auf von Gerhard Lenz

Zitat: “ Also, was soll dann die Klage? Hartgesottene AfD-Wähler dürften sich vom Verfassungsschutz nicht abschrecken lassen. Andere gehen angesichts der offensichtlichen Radikalität der Partei sowieso auf Distanz.“

Sie haben ein doppelt falsches Bild von der AfD.
Weder die Mehrzahl der Mitglieder, noch die Mehrzahl der Wähler sind „hartgesottene Radikale“. Die Mehrzahl lebt zudem im Westen.
Herr Höcke ist deshalb auch nicht der Parteivorsitzende und seine Aussagen sind nicht das Parteiprogramm. Schlimm ist, daß dies in der Bevölkerung so ankommt.
Real ist er lediglich Chef in Landesverband Thüringen. Dessen knapp 1000 Mitglieder stellen aber nicht einmal 3% der AfD.
Anders gesagt. Gut 97% der Partei haben Höcke nie zu irgendetwas gewählt und können ihn daher auch nicht abwählen.
Und dieser ominöse "Flügel" ist primär ein Internetauftritt. Ein Mitgliederverzeichnis gibt es nicht. Trauen die sich auch nicht. Dann würde offen ersichtlich, daß sie in die Minderheit sind.

Die Missstände in diesem Land sind in den letzten Jahren ja nicht gerade weniger geworden. Man könnte doch eigentlich erwarten, dass die einzige wirkliche Oppositionspartei davon enorm profitieren würde. Tut sie aber nicht. Die AFD dümpelt stattdessen seit der Wahl bei etwa 14% herum. Und diese gläserne Decke zeigt letztendlich nur, dass die AFD in großen Teilen des bürgerlichen Lagers einfach nicht wählbar ist.
Ja, das hat natürlich viel mit den Medien zu tun. Es hängt aber auch und vor allem daran, dass Teile der Partei bei der NPD vielleicht besser aufgehoben wären. Das müssen gar nicht viele sein, aber es verdirbt nunmal den Ruf der ganzen Partei. Und selbst Gauland, dem ich gar nichts Böses unterstellen möchte, trägt mit seinen geschichtsrevisionistischen Einlagen zu diesem Ruf bei.
Die AFD täte daher gut daran, sich von einer Reihe von Leuten oder möglicherweise sogar von problematischen Landesverbänden zu trennen. Eine strenge Ethikrichtlinie könnte ebenfalls helfen.

Ja, Herr Höcke und sein Flügel schaden der Partei massiv. Sie gefährden sie sogar, denn eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz würde noch mehr Konservative und Liberale aus der Partei treiben, nicht nur die Beamten.

Ich befürchte, daß es die Radikalen deshalb sogar ganz bewußt darauf anlegen, um so die innerparteiliche Konkurrenz loszuwerden !!

Deshalb sollte die Auseinandersetzung jetzt erfolgen. Denn jetzt, da bin ich sicher, hat Höcke unter den Mitgliedern bundesweit noch keine Mehrheit.
Um nicht den Unwägbarkeiten der Mehrheitsverhältnisse auf einem Parteitag ausgeliefert zu sein, sollte man eine Urwahl per Briefwahl machen und über strikte Regeln abstimmen lassen, die den Radikalen keine Luft zum agitieren mehr lassen, samt entsprechender Konsequenzen.
Wenn die z.B. durch Ämtersperre in der AfD keine Karriere mehr machen können, werden viele „freiwillig“ gehen , so wie Poggenburg und Co.

Es geht darum zu erkennen, das trotz der medialen Fokussierung auf den rechten Flügel, die Mehrheit der Mitglieder aktuell nicht hinter Höcke steht. Die Mehrheit der Wähler sowieso nicht.
Deshalb sollte man jetzt den internen Machtkampf führen. Es wird nämlich nicht besser.
Seit Jahren zögern viele Konservative und Nationalliberale und trauen sich nicht, der Partei beizutreten. Durch die Drohung mit dem Verfassungsschutz verschärft sich das Problem weiter. Ein Beobachtung würde zu einem respektablen Exodus führen, nicht nur der Beamten. Siehe Republikaner.
Ich sage noch einmal. Ich befürchte, die Radikalen legen es sogar bewußt darauf an, um ihre innerparteilichen Gegner loszuwerden !
Die Parteiführung sollte sich darüber klar werden, daß Höcke bundesweit nicht vermittelbar ist.
Meine Schätzung: Auf einem Parteitag käme Höcke vielleicht auf 30-40% der Stimmen.
Unter allen Mitgliedern eher um die 20-30%. Deshalb empfiehlt sich eine Urwahl!
Unter den AfD-Wähler bestenfalls 10%.

Werter Herr Johanssen. Ich habe mir inzwischen einige Videos mit diesem Herrn angeschaut und auch mal seine Vita betrachtet, soweit bekannt und versucht seinen politischen Stellenwert innerhalb der AFD für mich zumindestens zu bestimmen. Ich bin genau zum gleichen Ergebnis gekommen wie Sie. Ohne mich zum Verschwörungstheoretiker entwickeln zu wollen, treibt mich ein Gedanke schon seit geraumer Zeit um. Wenn das Verfassungsgericht zweimal bei der NPD in ihren Verbotsverfahren die Regierung aufgefordert hat, zu beweisen das es keine Mitarbeiter mehr von dieser Behörde in der NPD gibt und im zweiten Verbotsverfahren die NPD für politisch zu unbedeutend hält, kann es sein das einige Mitarbeiter des Verfassungsschutzes einen neuen Auftrag haben? Wer sagt uns denn, dass nicht demnächst heraus kommt, dass ein Höcke und andere braun angehauchte AFDler, die verbal zwar provozieren, aber letztlich bislang Meinungsfreiheit haben, ob die nicht genau den Auftrag ausführen, wie vorher in der NPD??

Im weiteren Herr Johanssen muss sich jeder mal fragen, wenn die AFD so "für jedermann erkennbar" verfassungswidrige Ziele verfolgt, warum wurde noch kein Verbotsantrag gestellt? Besteht da die Angst, dass ein BVG die Regierung wieder demaskiert, weil sie nicht ausreichend belegen kann, das niemand vom VfS in der AFD ist? Im Rahmen meiner Rechtsausbildung habe ich in Hinblick auf Beweisführung etwas völlig anderes gelernt, als das was in dem sog. "Gutachten" zum Prüfffall bislang veröffentlicht wird. Ich denke dieses rechtlich nicht existierende Konstrukt "Prüfffall" dient der Angstmacherei und Stigmatisierung, nicht aber als gerichtsfeste Beweise. Weil das so sein könnte, kann das BVG nicht angerufen werden, weil sich die Regierung natürlich nicht nochmal solche Urteile, wie in den beiden NPD-Verfahren leisten kann. Weil es keine konkreten nachweisbaren Fakten gibt, wird mit Vermutungen, pauschalen Anwürfen, an einzelnen begriffsverzerrrenden Auslegungen gearbeitet als sog. "Beweis".

Auffällig, dass in jüngster Zeit in der Diskussion um eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD die Rolle des völkisch-nationalistischen Teils massiv kleingeredet wird. Dabei haben wir doch alle noch den vorletzten Bundesparteitag in Erinnerung, als ein angeglich Gemässigter (Pazderski) bei der Sprecherwahl krachend durchfiel, und die Wahl der wie ein Phönix aus der teutonischen Asche aufsteigendem Sayn-Wittgenstein als der Verteterin des Rechtsaussenflügels nur an wenigen Stimmen scheiterte? Mittlerweile versucht die AfD die Dame, bislang erfolglos, rauszuschmeissen...
Schlimmer noch: Die Kandidaten wurden darauf geprüft, wie ihre Einstellung zum Parteiausschlussverfahren Hoeckes sei - wer dies befürwortet hätte, wäre wohl chancenlos geblieben. Parteisprecher Gauland kann wohl längst selbst zum Flügel gezählt werden, ein Meuthen oder eine Weidel mögen aus opportunistischen Gründen um Hoeckes Gunst buhlen, denn ohne diese kann niemand an der AfD-Spitze überleben.

Wie viele der aufgrund der zunehmenden Radikalisierung der Partei Enttäuschte haben eigentlich im letzten Jahr die Partei verlassen? Und das betrifft beileibe nicht nur den Osten.
Parteiausschlussverfahren laufen auch in vielen westlichen Landesverbänden, den saarländischen Landesverband wollte man einst seiner Zusammenarbeit mit Rechtsradikalen wegen völlig auflösen - ein erneut erfolgloses Unterfangen, sitzen die Völkisch-Nationalen doch offensichtlich bereits in den Schiedsgerichten - kaum eins der angestrebten Ausschlussverfahren war erfolgreich. Auch die westdeutschen Landesverbände sind gespickt mit rechtsrandigen AfDlern, man schaue nur nach Baden-Württemberg.
Nein, Hoeckes Einfluss ist weit grösser, als die bescheidene Grösse des thüringischen Landesverbandes vermuten lässt. Weiter: Ein Kalbitz, kaum weniger radikal als Hoecke,wird bereits als zukünftiger Kandidat für die Parteispitze gehandelt. Grund genug für den Verfassungsschutz, sehr aufmerksam zu sein.

Petra Führmann | Fr., 8. Februar 2019 - 13:12

Antwort auf von Gerhard Lenz

Ihre Meinung nicht teile, aber was den Herrn Kalbitz angeht... der stellt leider schon äußerlich genau das dar, was die Feinde der AfD ihr unterstellen. Den mag ich mir selbst nicht ansehen; da unterstellt man schon automatisch eine bestimmte Ansicht, denn Kleider machen Leute! Auch, wenn das oft ein Vorurteil sein mag, aber so funktionieren die Menschen nun einmal.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 8. Februar 2019 - 14:30

Antwort auf von Petra Führmann

Das sollten wir nicht tun. Menschen aufgrund ihres Äußeren beurteilen. Wir sollten ihr Handeln und ihre Aussagen bewerten oder? Nur, ich gestehe es fällt schwer, wenn ich mir da z.B. Herr Hofreiter anschaue. Aber gut, ich bin eben kein Freund der Grünen.

Petra Führmann | Fr., 8. Februar 2019 - 18:11

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

Lieber Herr Konrad, so ausführlich kann man ja nicht werden, aber es ist doch so, dass man zunächst vom ersten Eindruck ausgeht, und dass der aber nicht unbedingt und immer stimmen muss, aber so funktioniert der Mensch, so meinte ich das. In Sekundenschnelle wird abgecheckt, wer das Gegenüber sein mag. Die meisten Leute senden mit ihrer Kleidung aber auch ein Statement, wer sie sein wollen, wem sie sich zugehörig fühlen. Als bebildertes Beispiel für Vorurteil mag dienen, dass es hieß, dass zumindest einer der Gebrüder Aldi und auch einige andere sehr reiche Leute gegenteilig gekleidet waren, bei denen das Vorurteil also nicht stimmte. Aber das muss man erst herausfinden. Aber ich denke, wir meinen dasselbe schmunzel...

Henning Magirius | Fr., 8. Februar 2019 - 17:21

Antwort auf von Gerhard Lenz

Werter Herr Lenz, dann nennen Sie, zitieren Sie bitte einen einzigen vollständigen Satz von Björn Höcke, der ihn außerhalb der bundesrepublikanischen Verfassung, unserem Grundgesetz stellt (bitte mit Nennung des betroffenen Artikels des GG). Da ich mich gerne weiterbilde, freue ich mich auf Ihre Antwort.

Günter Johannsen | Do., 7. Februar 2019 - 17:36

Antwort auf von Gerhard Lenz

Die AfD ist demokratisch, bis das Gegenteil bewiesen ist, Genossen. Zuerst sollte man seine eigene Nase zum Prüffall erklären. Wer mit den Fingern auf Andersdenkende zeigt, muss hinnehmen, dass drei seiner Finger auf ihn selbst zeigen! Das wollen die etablierten Parteien, Genossen und deren Hofberichterstatter nur nicht wahrhaben, denn "was nicht sein kann, das nicht sein darf!"
Diese merkwürdige Grundhaltung ist nicht nur undemokratisch, sondern verhindert auch jeglichen Fortschritt. CDU und SPD verpassen damit ihre Vorwärts-Entwicklung und verlieren ihren Status als Volkspartei an die AfD. Diese Entwicklung ist mit Diffamierung und Hetze wohl nicht mehr aufzuhalten!
Die AfD ist eine Demokratische Partei, bis das Gegenteil bewiesen ist! Punktum!

Christa Wallau | Do., 7. Februar 2019 - 17:52

Antwort auf von Gerhard Lenz

Die "Radikalität" und "Demokratiefeindlichkeit" ist einzig und allein vom ersten Augenblick des Bestehens der AfD an von den Altparteien und den mit ihnen engstens verbandelten Medien herbeigeredet und -geschrieben worden!

Wo und wann hat denn ein AfD-Amtsträger oder ein Mitglied einen Menschen
angegriffen oder zum Angriff auf Menschen aufgerufen?
Wo und wann hat jemand von der AfD unsere staatliche Ordnung angegriffen oder dazu aufgerufen?
Und selbst dann, wenn dies im Einzelfall geschehen wäre, so bedeutete das nicht, daß die gesamte Partei illegale Ziele verfolgt. Lesen Sie das Programm der AfD und nennen Sie mir e i n e n Punkt, der angreifbar im Sinne des Verfassungsschutzes ist!
Sie werden n i c h t s finden!
Ob Ihnen das Programm g e f ä l l t, darf dabei keine Rolle spielen.

Hunderte von AfD-Vertretern sind bereits Opfer von schweren Sachbeschädigungen
und körperlichen Angriffen geworden.
Was sagt der VS denn dazu???

Haben wir noch Meinungsfreiheit in D oder nicht?

"Wo und wann hat jemand von der AfD unsere staatliche Ordnung angegriffen oder dazu aufgerufen?"
Na klar: die Damen Roth und KGE greifen doch ständig unsere staatliche Ordnung an, oder?
Ja wie jetzt, ach die zwei beiden sind gar nicht in der AfD? Aber diese beiden sind doch so hetzerisch veranlagt!
Ich überprüfe das noch einmal... maaal "Hetze" gugeln …

Sehr geehrte Frau Wallau, wenn man sich die aktuellen Bundestagsdebatten gönnt, erkennt man sehr genau, wo der Hass, die Gefahr für unseren Rechtsstaat zu verorten ist, nicht wahr?

Christa Wallau | Fr., 8. Februar 2019 - 17:50

Antwort auf von Bernd Muhlack

Wer sich die Reden der AfD-Abgeordneten auf PHÖNIX anschaut, der
wird
1. feststellen, wie gut und mit Fakten unterfüttert diese Beiträge sind und
2. bemerken, daß viele Abgeordnete der Altparteien, besonders der Linken und
Grünen, dabei vor Wut schäumen und permanent dazwischenrufen.
Getroffene Hunde bellen eben!

Wenn die AfD tatsächlich so "unmöglich" wäre, wie sie dargestellt wird,
brauchten sich doch wohl die Angegriffenen nicht derart aufzuregen; denn
dann würde sich diese Partei von selbst erledigen.
Aber das Gegenteil ist der Fall: Täglich erweist sich mehr, wie recht die AfD hat.

Bernd Schiebener | Do., 7. Februar 2019 - 17:55

Antwort auf von Gerhard Lenz

Kann gar nicht repräsentativ sein, da nur eine gewisse Klientel angesprochen wird, die sich aus Spiegel, Focus und andere Mainstream Medien generieren.

Bernd Schiebener | Do., 7. Februar 2019 - 18:08

Antwort auf von Gerhard Lenz

Dann erklären sie uns doch mal, wo plötzlich ca. 6 Millionen AFD Wähler herkommen ? Wenn nicht aus sogenannten demokratischen Altparteien, die nach ihrer Lesart anscheinend schon von Rechtsradikalen unterwandert waren,

Schon der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Karl-Heinz Hansen (SPD, später durch Ausschluss parteilos) fragte in einem KONKRET-Artikel: "Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?".
In den Zeiten des Kalten Krieges galten alle Bestrebungen als "verfassungswidrig", die sich gegen militaristische und kapitalistische Ziele der Westmächte richteten.
Dabei sind nach wie vor diejenigen Parteien und ihre Exponenten Verfassungsgegner, die die Artikel 14 und 15 unseres Grundgesetzes bewußt ignorieren und mißachten.
Artikel 14 beinhaltet die Eigentumsverpflichtung (Eigentum verpflichtet, es soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen) und Artikel 15 die Vergesellschaftung (Sozialisierung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln).
Paradoxerweise wird DIE LINKE, die eine Durchsetzung dieser Grundrechtsnormen fordert, in die verfassungswidrige Ecke gestellt. Paradoxe Welt.
Und heute möchte man die AfD in die Rechte Ecke stellen. Beweise, Beweise, die aber fehlen bislang offenbar.

Zitat: "Ich hoffe, dass viele dieses Manöver durchschauen."

Nein, die Mehrzahl glaubt das, was in den Leitmedien erzählt wird. Und selbst die einigermaßen wertfreien Artikel helfen nicht, denn wer kann schon zwischen Prüf-, Verdachts- und Beobachtungsfall unterscheiden?
Der Nazivorwurf ist mit das schlimmste, was man hierzulande zur Diskreditierung verwenden kann. In etwa so, als würde man jemandem unterstellen, ein Kinderschänder zu sein.
Was gerade passiert, ist folgendes...
Nach monatelanger Ermittlung konnte der Tatverdacht gegen Herrn XY nicht erhärtet werden, so daß die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben will.
Trotzdem veranstaltet man aber ganz bewußt eine Pressekonferenz, in der man noch einem öffentlich erklärt, man werde den Verdacht weiter „prüfen“ und die Person „im Auge behalten“.
??
Jeder Richter würde diesen Rufmord klar als massive Rechtsverletzung werten!

Meine Befürchtung: Die o.g. Strategie der Verteufelung - etwas bleibt hängen - wird erfolgreich sein. Schon die gegen die AfD gerichteten Änderungen bei der Besetzung von Ämtern und Positionen im Bundestag hätten massenhaft echte Demokraten auf den Plan rufen müssen. "Hätten", denn wo sind sie, diese Demokraten? Diese Manipulationen wurden nicht nur hingenommen, sondern als notwendiges Vorgehen im Dienste der Demokratie gefeiert. Über die Feigheit, die in diesem Lande herrscht, kann man nur noch traurig mit dem Kopf schütteln. Ich sähe das übrigens genau so, wenn mit einer anderen Patei auf diese miese Tour verfahren würde.

entsinnen kann.
Eigentlich habe ich mich als SPD-Sympathisantin, bis ich dann Mitglied wurde, in gewisser Weise wie eine Widerstandskämpferin gefühlt für wirkliche parlamentarische Demokratie.
Was glauben Sie, was die DKP über sich ergehen lassen musste?
Die Grünen wurden ebenfalls scharf beäugt.
Die AfD wird evtl. massiv angegangen und ausgegrenzt.
Neu daran ist, dass die Fahne des Widerstands gegen sie evtl. von Frau Merkel vorangetragen wird, in einer Zeit, als so etwas wie ein gesellschaftlicher Konsens eigentlich erreicht schien.
Neu ist auch, dass Merkel keine konservative vita hat?
Ich halte sie in der CDU für eine Art Irrlicht, vielleicht weiss sie selbst nicht einmal was sie will und warum sie es will.
Als CDU-Kanzlerin kann sie aber an der Macht bleiben, nur rings um sie scheint mir alles zusammenzukrachen.
Ich bin in der SPD eine der Partei wohlgesonnene Aussenseiterin und genauso benehme ich mich auch.
Ich leide mit der SPD, mit-helfen kann Gabriel KONSTRUKTIV

Im Fall der AfD sehe ich zwar Probleme bei den prominenten Parteimitgliedern,
die Moslems das Recht der Religionsausübung in Deutschland komplett verweigern wollen. Viele andere Argumente im Gutachten waren jedoch möglicherweise fragwürdig.
Die Verfassungsschutzbehörden wurden übrigens bereits vor Jahren von einem Politiker scheinbar für Schikanen gegen Kritiker missbraucht, indem dieser selbige von einer Behörde als angebliche Extremisten melden liess. Die bekamen dann ausgerechnet für fundierte verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein (laut Gutachten eines MPI mit ähnlichem Inhalt) verfassungswidriges Zensurvorhaben im Internet befremdliche Zuschriften eines mutmasslichen V-Manns des Verfassungsschutzes, der offenbar ihre Einstellung zur NS-Zeit auszuforschen versuchte, nachdem dem Leiter der Behörde, einem SPD-Spitzenpolitiker, ihre Personalien bekannt wurden. Den bekanntesten Kritiker hatte der zuvor bereits grundlos angezeigt und bekam ein langes Strafverfahren an den Hals.

Zitat: "Im Fall der AfD sehe ich zwar Probleme bei den prominenten Parteimitgliedern, die Moslems das Recht der Religionsausübung in Deutschland komplett verweigern wollen."

Wo haben Sie DAS denn her. Nennen Sie bitte prominente Parteimitglieder, die sich in dieser Richtung geäußert haben. Die AfD verweigert Muslims lediglich das Recht, die Scharia über unser GG zu stellen, da Teile dieser Glaubenssätze verfassungs- widrig sind und gegen die Menschenrechte verstoßen. Aus diesem Grunde gehört der "Islam in dieser Form" nicht zu Deutschland. Gleichwohl kann jeder Moslem seine
Religion in einer Weise ausüben, die nicht gegen unsere Gesetze verstößt.

Weiterführende Schriften von Hamed abdel Samad und auch Bassam Tibi geben
Ihnen Gelegenheit die grausamen und menschenverachtenden Teile dieser Religion
näher kennenzulernen.

Ernst-Günther Konrad | Do., 7. Februar 2019 - 15:51

im Bundestag. Eine demokratisch gewählte Partei ist plötzlich nicht mehr demokratisch , weil sie Vorgänge des realen Lebens schildert, weil sie absichtlich verschwiegene "Pakte" öffentlich machten. Weil deren Redner, sicher provokativ in ihren Reden, Worte der deutschen Sprache nutzen, die an sich jedem geläufig, aber nicht mehr in jedem Zusammenhang benutzt werden dürfen. Wer diesen Bericht über die AFD beginnt zu lesen, hört ganz schnell auf damit, weil die Schlussfolgerungen, die dort gezogen werden geradezu absurd anmuten. Da werden Begriffe neu erfunden, Sachzusammenhänge willkürlich umgedeutet, ein jeder muss sich schütteln, ob einer so oberflächlichen und verallgemeinernden Vorwurfslage, wie sie da erfunden wurde.
Jetzt kann das zuständige Gericht zeigen, ob es schnell und an unserem GG orientiert urteilt oder das Spiel mit macht. Es sollte schnell noch vor den ersten Wahlen entscheiden. Naja, vielleicht finden sie auch einen formalen Fehler und weisen deshalb die Klage ab.

Per L. Johansson | Do., 7. Februar 2019 - 16:56

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

Zitat: "Naja, vielleicht finden sie auch einen formalen Fehler und weisen deshalb die Klage ab."

Ich fürchte auch, daß das Gericht dem Antrag der AfD nicht entsprechen wird, indem man diesen für unbegründet oder nicht zulässig erklärt.
Gesetze bieten immer einen gewissen Interpretationsspielraum und den werden die Richter nutzen. Sei es aus persönlicher Überzeugung, diesen „braunen Bodensatz“ bekämpfen zu müssen, oder aus Angst, sonst selbst unter Verdacht zu geraten.
Gesellschaftliche Ächtung macht schließlich auch vor Richtern nicht halt, von den Karrierechancen ganz zu schweigen. Den Traum, einmal zum Verfassungsrichter berufen zu werden, könnte man sich mit so einem “Makel“ im Lebenslauf jedenfalls abschminken. „AfD-Versteher“ sind derzeit nicht gefragt...

Es soll Richter geben, die einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit haben. Durfte ich in Deutschland selbst schon erfreut erleben. Es gibt auch Leute, die wie folgt denken:

Man muss nicht um jeden Preis Verfassungsrichter werden. Man muss morgens noch in den Spiegel schauen können. Davon lebt der Ruf eines Rechtsstaates. Und der eigene. Mit R-Besoldung verhungert keiner, man kann sich das erlauben.

Sie glauben also, dass "möglicherweise" die Klage der AfD aus ideologischen Gründen, also nicht aufgrund der Beweislage, chancenlos ist?

Damit stellen Sie aber die Unabhängigkeit der deutschen Justiz in Frage. Justiz würde dann zu "Gesinnungsjustiz".

Ich halte es aber für unrealistisch zu glauben, ein Richter könne seine Weltsicht einfach abstellen und im Amt wie "ein Roboter" agieren.
Außerdem geht es nie nur um das „korrekte“ Rezitieren von Gesetzen, sondern immer auch um deren Interpretation.
Man muß sich nur anschauen, wie sich die Urteile zu Ehe, Familie, Geschlechtern etc. bei uns über die Jahrzehnte gedreht haben, bei meist völlig unverändertem Wortlaut der Paragraphen selbst. Wie kann das sein?
Das läßt nur den Schluß zu, daß die persönliche Einstellung der urteilenden Richter sich gewandelt hat.
Stellt das die Unabhängigkeit der deutschen Justiz in Frage?
Nicht in der Hinsicht, daß Politiker oder sonstige Personen direkt Weisung erteilen würden. Das habe ich auch nicht behauptet.
Aber natürlich hängt die Rechtsprechung offensichtlich immer auch vom "Zeitgeist" ab, der auch die Richter einschließt, und nicht nur vom geschriebenen Wort. Und der Zeitgeist bläst der AfD heftig ins Gesicht.

weshalb ich ihn eher Zeitungeist nennen möchte. Aus meiner Sicht sollten beispielsweise Eltern und noch mehr Lehrer oder Schuldirektoren belangt werden, die ihren Kindern/Schülern gestatten oder sie gar ermutigen, für politische Statements die Schule zu schwänzen. Klar, das ist ein anderes Thema, aber es zeigt, wohin die Reise geht. In Zukunft werden noch mehr als derzeit Leute das Sagen haben, die mehr "wünsch dir was" im Kopf haben, als Pflichtbewußtsein im Herzen. Auf, lasst uns fröhlich kiffen, den 68ern sei Dank für ihre Pionierarbeit.

Rudolf Stein | Do., 7. Februar 2019 - 18:20

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

Das Gericht, auf das Sie hoffen, wird keine Klarheit bringen. Es wird alle Klarheiten in Interpretierbares umwandeln - in Interpretierbares für alle Seiten. So werden die Systemparteien weiter behaupten können, dass die AfD das Böse unter dieser Sonne darstellt und die AfD wird behaupten, man habe ihr nichts beweisen können. Und das Wahlvolk wird eine Waschiwaschi - Entscheidung bei den nächsten Wahlen fällen, eine Entscheidung, die den jetzigen Regierungen erlaubt, mit Volksfrontkoalitionen an der Macht zu bleiben. Dem deutschen Wähler ist eben nicht zu helfen. Er will das so.

Maja Schneider | Fr., 8. Februar 2019 - 11:53

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

So wie sich die Rechtssprechung z. Zt. gerade in diesen Fragen präsentiert, steht zu befürchten, dass irgend ein minimaler Formfehler gefunden und die Klage eben nicht zugelassen wird. Selbst wenn man nicht unbedingt zu den Wählern und Unterstützern der AfD gehört, müsste man durchaus in der Lage sein, dieses ganze unselige und antidemokratische " Spiel" der sonstigen "demokratischen" Parteien, das sie mit Hilfe des von ihnen instrumentalisierten Verfassungsschutzes spielen, zu durchschauen und zu verurteilen, statt darauf hereinzufallen.

Markus Werner | Do., 7. Februar 2019 - 17:27

Danke an CICERO und den Autor für diesen stringent argumentierenden Beitrag.
Mit seinem beruflichen Hintergrund hat diese Meinung natürlich erhebliches Gewicht.
Nun ist vermutlich fast jedem klar, welche Motivation (oder Druck) den VS bewogen hat, diese "Prüffall"-Kategorisierung öffentlich vorzunehmen. Dazu noch die sonderbaren "Leaks" des Papiers an einschlägige Medien.
Die Einen werden es gut finden, die Anderen nicht.
Allerdings:
Die nun kommenden Gerichtsentscheide werden allerdings zu Nagelprobe für eine funktionierende Gewaltenteilung und wenn sie funktioniert, werden sich die - wie sie hier genannt wurden - "demokratischen Parteien" warm anziehen müssen.
So oder so: der Schaden ist da.

Dennis Staudmann | Do., 7. Februar 2019 - 17:34

manche eben nicht still geniessen. Ralf Stegner, stellvertretender Vorsitzender des Koalitionspartners SPD, twitterte alles, was man wissen muss, um zu verstehen, warum sich der Verfassungsschutz jetzt so verhält und unter dem ehemaligen Chef Maaßen, der deshalb gehen musste, nicht verhalten hat: https://twitter.com/ralf_stegner/status/1085415645339176961?lang=de
Da muss man schon ganz schön verzweifelt sein, wenn man glaubt, die durch diese Aktion verschreckten Wähler der AfD würden nun ausgerechnet der SPD ihre Stimme geben.

Kurt Walther | Do., 7. Februar 2019 - 22:36

Ein vorzüglicher Artikel eines ehemaligen Flottillenadmirals und MAD-Chefs, der zur Aufhellung wesentlicher Sachverhalte rund um die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz als "Prüffall" bzw. "Verdachtsfall" beiträgt. Dank dem Cicero, dass er gestandene Persönlichkeiten mit vieljährigen Erfahrungen aus allen Tätigkeitsbereichen zu Worte kommen lässt - und nicht nur Berufsschreiber und -redner wie Journalisten und Politiker. Der Umgang mit der AfD ist schon recht widerwärtig, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eindeutig Wahlhilfe für die Altparteien. Die AfD erhielt bei den letzten Bundestagswahlen 5,88 Mio. Stimmen. Im Osten waren es über 20 % der Wähler. Daran wird sich aus meiner Sicht bei den diesjährigen LTW in drei Bundesländern zwischen Oder und Elbe wenig ändern. Wer glaubt da ernsthaft, dass es sich hier massenhaft um Rechtsradikale, irgendwie "Abgehängte", Rassisten oder gar Nazis handelt? Man schaue sich doch mal das AfD-Programm genau an ...

Norbert Heyer | Fr., 8. Februar 2019 - 06:56

Natürlich soll mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz der Wähler verunsichert werden, dieses Manöver ist leicht durchschaubar. Der neue Verfassungsschützer ist pflegeleichter und williger als sein Vorgänger. Man kann es eigentlich körperlich spüren: Solange die schweigende Mehrheit nur grummelt und alle politischen Tollheiten schluckt, werden diese weltfremden, naiven und auch gefährlichen Blindgänger in der Politik die Daumenschrauben immer weiter anziehen. Warum werden Parteien, die offen gegen Deutschland auftreten, nicht beobachtet. Warum kann ein Herr Habeck, der mit Deutschland nach eigener Aussage nichts am Hut hat, seine staatszerstörenden Aussagen unbehelligt verkünden und bekommt bei den öffentlich-rechtlichen dafür mehr Sendezeit als alle anderen Politiker? Wer entscheidet, ob man Aktivist oder Radikaler ist? Worin liegt der Unterschied zwischen rechter und linker Gewalt? Warum ist Haltung nur dann in Ordnung, wenn diese politisch-korrekt ist? Fragen über Fragen ...

gabriele bondzio | Fr., 8. Februar 2019 - 08:01

" Der Unterschied zwischen „Meinung“ und „Bestrebung“ ist evident."...wenn man auf der Straße des Verlierens ist und hat die Macht staatl. Institutionen für sich arbeiten zu lassen. Wird man das wohl ausnutzen. Was aber keinesfalls demokratisch ist. Da es ja auch zu augenfällig rüber kommt. Schmähling hat das völlig richtig als Förderung von Duckmäusertum in Deutschland bezeichnet.
Der ganze Umgang mit der AfD ist grenzwertig. Unter dem Aspekt, dass andere Partein auch ihre Schwarzen Schäfchen hatten und haben.
Und eine solche Schäbigkeit und Heimtücke, dauernd die gleichen Probleme, welche man u.a. auch parteilich ausgetragen hat. Hier in aller Regelmäßigkeit auf Butterbrot zu heben, regt mich auf.

Klaus Reinhardt | Fr., 8. Februar 2019 - 12:24

ist Flottillenadmiral a.D. (Soldat außer Dienst) und ehemaliger Chef des Militärischen Abschirmdienstes.
Als Soldat a.D. kann er bei Bedarf wieder in den Dienst gerufen werden; auf seinen ehemaligen Dienstposten jedoch nicht.

Henning Magirius | Fr., 8. Februar 2019 - 13:11

für diesen Artikel, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übriglässt. Aber das scheint auch nicht so verwunderlich, wenn man sich den auszugsweise genannten Lebenslauf von Herrn Schmähling betrachtet, der daraufhin deutet, dass Herr Schmähling einer Generation angehört, die Teil einer vergangenen Bundesrepublik war, in der man noch deut-sch (also deut-lich) sprach.

Gerhard Schwedes | Sa., 9. Februar 2019 - 00:18

Bei so vielen Argumenten und Gegenargumenten verliert man nur allzuleicht den Überblick. Wir sollten uns einmal fragen, in welche Richtung es mit unserer Politik weitergehen soll. Vielleicht gehe ich mit den meisten Cicero-Lesern, die ich als mehrheitlich konservativ-liberal einschätze, d´accord, wenn ich folgendes gemeinsame Ziel benenne: Wir wollen, dass sich unsere Politik wieder ernsthaft um eine realistische Einschätzung unserer Probleme bemüht und daraus Handlungsanweisungen ableitet. Diesem Ziel steht allerdings eine Ideologisierung der Politikkonzepte der Altparteien gegenüber. Eine verquaste Ideologie hat sich wie ein Alb der Politik bemächtigt. Die einzige Partei, die sich die Realität aufs Panier geschrieben hat, ist die AfD. Das weiß jeder, der einmal genau die Reden ihrer Politiker im Internet studiert hat. Wer etwas anderes behauptet, übernimmt nur die Beschuldigungen, die von den Medien gegen diese Partei lanciert werden. Wer es nicht glaubt, gehe zu youtube!