Aus dem „Palandt“ wird demnächst der „Grüneberg“

Verlag streicht Nazi-Namen von Jura-Werken - Überfällige Umbenennung

Nach langem Zögern benennt der Verlag C.H. Beck den BGB-Kommentar „Palandt“ endlich um. Der Namensgeber Otto Palandt war Mitglied der NSDAP und trieb im Dritten Reich die sogenannte Arisierung des Rechtswesens voran.

Autoreninfo

Von Jochen Zenthöfer erscheint in diesen Tagen das Buch Plagiate in der Wissenschaft - Wie „VroniPlag Wiki“ Betrug in Doktorarbeiten aufdeckt, transcript Verlag, Bielefeld, 188 Seiten, ISBN: 978-3-8376-6258-0, 19.50 Euro. Zenthöfer berichtet seit acht Jahren als Sachbuchrezensent in der FAZ. über Plagiate in Doktorarbeiten – nicht nur bei Politikern.

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„Namen von Juristen, die in der NS-Zeit aktiv waren, werden auf den Titeln nicht beibehalten“, erklärt heute der führende deutsche Fachverlag für juristische Werke, C.H. Beck aus München. Allerdings erfolgt die Umbenennung erst 76 Jahre nach Kriegsende – und auf Druck von Initiativen wie „Palandt umbenennen“ sowie dem bayerischen Justizminister. 

Der Verlag habe sich entschlossen, jene Werke seines Programms umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen hatten. Das erklärte der Verleger Hans Dieter Beck soeben in München: „In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.“

Das überfällige Zeichen hätte freilich schon früher gesetzt werden können. Initiativen wie „Palandt umbenennen“ um den umtriebigen Juristen Janwillem van de Loo forderten seit langem, verstärkt seit dem Jahr 2017, ein Handeln des Verlages. Im Mittelpunkt steht der größte Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Seit dem Jahr 1938 ist das Standardwerk nach dem ehemaligen Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes und Mitglied der NSDAP, Otto Palandt, benannt. 

Namensgeber trieb „Arisierung“ des Rechtswesens voran

Palandt trieb in der Akademie für Deutsches Recht die sogenannte Arisierung des Rechtswesens voran. „Er war maßgeblich daran beteiligt, Frauen aus dem Studium der Rechtswissenschaften zu drängen und forderte, junge Juristen müssten lernen, ,Volksschädlinge zu bekämpfen‘ und die ,Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum‘ zu begreifen“, berichtet die Initiative.

Der Verlag C.H. Beck hatte die Geschichte des Kommentars in eigenen Publikationen kritisch aufarbeiten lassen. Seit einigen Jahren erschien auch ein Hinweis über den Namensgeber im Kommentar selbst. Zudem engagiert sich der Verlag, der aus einer juristischen Sparte und einem schöngeistigen Bereich besteht, seit Jahrzehnten für den interreligiösen Dialog. Wichtige Standardwerke über die NS-Zeit und die Judenverfolgung sind bei C.H. Beck erschienen. 

Doch zu einer Umbenennung des „Palandt“ konnte man sich bislang nicht durchringen. Begründet wurde dies mit dem Argument, dass der „Palandt“ eine Marke geworden sei, der sich von seinem ursprünglichen Namensgeber gelöst habe. Auf dem Titel stand daher auch „Palandt“ ohne Nennung eines Vornamens. 

Kommentiert hatte Otto Palandt in dem nach ihm betitelten Werk nie, seine „Mitarbeit“ beschränkte sich nach Angabe der Umbenennungsinitiative darauf, das nationalsozialistische Regime glorifizierende Vorworte abzufassen. Vermutlich war es dadurch nun einfacher, den Namen zu ändern. Bereits auf der nächsten, im November 2021 erscheinenden Auflage wird auf dem Umschlag der Name des aktuellen Koordinators der Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg, genannt werden. Aus „Palandt“ wird also „Grüneberg“. Ob das auch so bleibt, wenn Grüneberg eines Tages ausscheidet, verrät der Verlag momentan nicht. 

Roman Herzog und Rupert Scholz rücken auf

Der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird künftig den Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen. Damit rücken zwei frühere CDU-Politiker, der verstorbene Bundespräsident Herzog und der ehemalige Verteidigungsminister Scholz, in die Herausgeberzeile auf. Beide haben sich als versierte Verfassungsjuristen einen Namen gemacht. Gestrichen wird der Name Theodor Maunz, der 1933 der NSDAP und der SA beitrat und später den Führerstaat verteidigte. Er konnte nach dem Krieg noch in der CSU Karriere machen. 

Die berühmte rote Gesetzessammlung „Schönfelder“ wird künftig von dem Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, Mathias Habersack, herausgegeben. Der bisherige Namensgeber Heinrich Schönfelder war auch Mitglied der NSDAP und anderer nationalsozialistischer Organisationen; er starb als 42jähriger im Sommer 1944 als Soldat im Krieg. 

Die nun erfolgte Umbenennung war überfällig und ist richtig. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte heute: „Das ist eine bedeutsame Entscheidung. Die Umbenennung ist notwendig. Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten.“ Eisenreich hatte im Frühjahr dieses Jahres eine Studie über Palandt und Schönfelder beim Institut für Zeitgeschichte (IfZ) unter der Leitung des Historikers Andreas Wirsching in Auftrag gegeben. Die Untersuchung erstreckt sich nicht auf Theodor Maunz, Begründer des Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig. Seine aktive Rolle in der NS-Zeit wurde bereits wissenschaftlich aufgearbeitet.

Die Initiative „Palandt umbenennen“ hat sich übrigens heute selbst umbenannt in: „Palandt umbenannt“.

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Bernd Muhlack | Di., 27. Juli 2021 - 16:39

Schon mal im Palandt geblättert, gelesen?
Nun ja, der Palandt u andere jur. Kommentare sind natürlich kein must-have für den "Durchschnittshaushalt", wenn ich so sagen darf.
Das Gute daran ist das Gute darin - wie bei diesen Dosensuppen etc. von Erasco (?)

Freunde des Genderns, also Verhunzer unser deutschen Sprache, hätten ihre wahre Freude an den Abkürzungen u Wortamputationen!
Gäbe es diese Minimalismen nicht, wäre der Palandt mit Sicherheit dreibändig.
So also ein einziges Buch.

Ich denke, dass diese Umbenennung Sinn macht; beim Dreher/Tröndle (StGB-Komm.) war es ebenso. Er firmiert inzw. unter "Fischer".
Dr. Dreher war ebenfalls ein Nazi-Jurist.

Solche Aktionen haben mMn eine andere Qualität als sinnfrei und willkürlich Denkmäler zu schleifen!
Das ändert ja nichts am Inhalt der Kommentierung!

Wenn man sich jedoch den aktuellen Gesetzgeber (BT) betrachtet, ist er nur noch eine Marionette der Regierung. Insofern ist es egal, wessen Name auf dem Umschlag eines Kommentars prangt.

helmut armbruster | Di., 27. Juli 2021 - 17:12

eine schon bei den alten Römern geübte Praxis.
Wollte man das in D wirklich ernsthaft durchziehen dann müsste mindestens die Erinnerung an einen Bundeskanzler und an 26 Minister oder an 34% der führenden Beamten des Auswärtigen Amtes usw. usf...gestrichen werden. Und selbst in der DDR gab es Nazis, die weiterhin in der DDR Karriere machen konnten.
Wollte man das wirklich ernsthaft durchziehen würden im gesamten politischen und kulturellen Leben Deutschlands gewaltige Lücken klaffen.
Warum jetzt ausgerechnet der Namensgeber des beliebtesten BGB-Kommentars abgeschossen wird, während bei so vielen anderen nichts dergleichen geschah und geschieht, das verstehe ich nicht.

entschuldigt, massenweise SS und NSDAP Leute in seinen Reihen gehabt zu haben, Sogar einen für Mord an 100.000den jüdischen Frauen und Kindern hat man als BM von Westerland gebilligt und ihn dann in den Landtag gewählt. Der MP von Schleswig Holstein war auch ein hoch dotierter Nazi (Lemke).

Gerhard Lenz | Di., 27. Juli 2021 - 17:15

Umso besser. Schwer verständlich allerdings, dass ausgerechnet ein juristisches Werk solange den Namen eines glühenden NSDAP-Anhängers schmücken durfte.

Allerdings erwarte ich jetzt den üblichen Aufschrei derer, die einen Ausverkauf "guter deutscher Traditionen" und die Unterwerfung der Verlage unter den Rot-Rot-Grünen Tugendterror der "Cancel Culture" als Grund für die Umbenennung beklagen.

Schliesslich brauchen wir doch eine "erinnerungspolitische Wende" um 180 Grad (Hoecke).

(Satire, für diejenigen, die es nicht gemerkt haben...)

Rob Schuberth | Di., 27. Juli 2021 - 18:00

...aber eingedenk seiner düsteren Vergangenheit ist es richtig den Namen zu ersetzen.

Ich vermute noch so einige ähnlich gelagerte Fälle in unserem Bestand.

Ernst-Günther Konrad | Di., 27. Juli 2021 - 18:06

Während meiner Ausbildung und später im Studium mussten wir Anlass bezogen auch u.a. mit diesen Kommentaren arbeiten. Wir brauchten sie nicht kaufen, die sind teuer, ausleihen in der Bibliothek reichte aus. Ganz ehrlich. Niemand hat uns über diese Namensgeber etwas gesagt. Erst im Alter bei gelegentlicher Diskussion erfuhr man hier und dort mal, was das für Juristen waren. Außer dem Schandnamen "Freisler" kannte man keine Juristen aus dieser Zeit, obwohl ihre Werke in der Juristerei allgegenwärtig waren. Es wundert mich schon, dass es so lange brauchte, um die Namensgeber zu streichen. War Palandt gar ein Plagiator? Er schrieb selbst nur Einleitungsworte und kommentierte gar nichts selbst? Die Juristerei hat viele namhafte Persönlichkeiten nach dem Krieg, die selbst kommentieren hervorgebracht, denen gebührt die Ehre der Gegenwart. Ansonsten stimme ich dem Kommentar von Herr Muhlack vollumfänglich zu. Das ist notwendige Selbstreinigung, anders als der Cancel Culture Wahn.

Müller | Di., 27. Juli 2021 - 18:13

Da atmen die zwei Leute, die das wussten und sich daran gestört haben, sicher auf.

..hätte fast meinen Kaffee ausgeprustet. ?
Wie schon ein anderer Forist, im speziellen Falle des Artikels bestens geschult, die Allwissenheit zumindest einer dieser lebenden Überflieger.
Irgend jemand sollte die beiden Frank Walter Fischfilet für einen Blechorden anmelden.
Die retten ja quasi unter Einsatz ihrer Gehirnwindungen (Linksgewinde mit geringer Steigung) tagtäglich die Demokratie hier im Forum.

Hubert Sieweke | Di., 27. Juli 2021 - 20:06

die Geschichte der NAZI Juristen zu erzählen und zu beleuchten. Denn, von den abertausenden Juristen, Blutrichtern und fürchterlichen Staatsanwälten wurde nach dem Krieg EINER verurteilt. Alle anderen, teils grausamen Todesurteilsprecher, konnten zusammen mit ihren Juristenkollegen den Kopf aus der Schlinge ziehen. Keiner hat sie jemals belangt. Viele wurden Gerichtspräsidenten, selbst Minister und Ministerpräsidenten. Der Bundestag und die Landtage waren gespickt mit SS und NSDAP Schergen. Niemand fand das anstößig.
Nun, nach 80 Jahren finden wir den Palandt, aber die Hanns-Martin Schleyer Halle wird nicht umbenannt. Lächerlich.

Thomas Hechinger | Di., 27. Juli 2021 - 22:12

Ein gängiger juristischer Kommentar sollte nicht nach einem Rechtsgelehrten, der sich den Nationalsozialisten angedient hat, benannt werden. Daß das allerdings gerade jetzt geschieht, läßt aufhorchen. Bei mir kommt der Verdacht auf, daß sich hier jemand im Rahmen allgemeiner Säuberungsaktionen noch schnell einem Zug angeschlossen hat, um auch ein wenig Weihrauch beim Sündenablaß abzubekommen. Es wäre viel besser gewesen, der Verfassername wäre schon längst getilgt werden. Man kann natürlich auch sagen: Besser jetzt als nie. So bleibt ein fader Nachgeschmack bei einer prinzipiell richtigen Aktion.

Rolf Jost | Di., 27. Juli 2021 - 23:53

Ich vermute mal,Herr Zenthoefer, wenn der Erfinder des Lichtschalters ein Nazi gewesen wäre, würden Sie jetzt ihr Licht mit dem Hammer ausmachen.

Romuald Veselic | Mi., 28. Juli 2021 - 06:39

Wo waren die Investigativ-Aktivisten aus den NDR/WDR/SZ Komfortbüros?
Nazi-Juristen waren keine Juristen, sondern menschenähnliche Monster-Figuren aus dem Horrorkabinett. Nazi-Juristen kann man gleich mit Stalin-Humanisten setzen.
Ist Cancel-Culture nur eine Fortsetzung der Arisierung mit anderen Mitteln?

Hubert Sieweke | Mi., 28. Juli 2021 - 11:53

die Hanns-Martin Schleyer Halle. Die Tatsache, dass nach dem Krieg keiner der Nazi Juristen zur Verantwortung gezogen wurde, ist bis heute ein Tabu in den Medien. Die peinlichen Wahrheiten über die NS Zeit bleiben unter dem Teppich, nur Adolf sowie seine Paladine trugen Verantwortung.
Meint man.