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Bei der vergangenen Corona-Demo wurden die Hygienevorschriften nicht eingehalten / dpa

Verbot der Berliner Corona-Demo - „Sorgfältig begründet“

Die Veranstalter der Berliner Corona-Demo wollen gegen das Verbot bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Aber wie stehen ihre Chancen? Der Staatsrechtler und Experte für Versammlungsrecht Christian Pestalozza gibt im Interview eine juristische Einschätzung des Demonstrationsverbots.

Alexander Marguier

Autoreninfo

Alexander Marguier ist Chefredakteur von Cicero.

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Albert Rudolf Christian Graf von Pestalozza, Jahrgang 1938, ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin. Bekannt ist er als Grundgesetz-Kommentator und Experte für Versammlungsrecht.

Herr Pestalozza, die Berliner Versammlungsbehörde hat die für nächstes Wochenende vorgesehene „Corona-Demonstration“ verboten. Und zwar mit der Begründung, dass es bei dem zu erwartenden Kreis an Teilnehmern zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen würde. Ist diese Begründung ausreichend, um eine Demonstration zu untersagen?
Ja, denn der Sinn des Infektionsschutzes ist es, die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Und die Gesundheit ist ein hohes Gut – mindestens so hoch wie jenes der Versammlungsfreiheit. Körperliche Unversehrtheit, Leben und Gesundheit sind ja ebenfalls grundrechtlich geschützt.

Allerdings ist überhaupt nicht sicher, ob durch die Teilnahme an einer solchen Kundgebung gesundheitliche Schäden entstehen. Sicher hingegen ist, dass das erlassene Demonstrationsverbot die Versammlungsfreiheit einschränkt.
Genau darin liegt auch die Schwäche der Position der Berliner Versammlungsbehörde. Dass sie sich nämlich auf Prognosen stützen muss: Welche Gefahren drohen, und handelt es sich dabei um Gefahren, vor denen uns unsere Verfassung bewahren will? Grundsätzlich gilt: Je wahrscheinlicher es ist, dass ein Risiko sich realisiert – in dem Fall also, dass es zu Ansteckungen kommt –, umso eher muss vorbeugend gehandelt werden. Denn wenn nicht gehandelt wird, kommt es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu Infektionen. Und dann ist es zu spät. Man wird also sagen: Wenn die Gesundheit mit einiger Wahrscheinlichkeit auf dem Spiel steht, dann ist das ein hinreichender Grund, diese konkrete Versammlung zu verbieten.

Dagegen könnte man einwenden, dass die Wahrscheinlichkeit, sich unter freiem Himmel mit Corona zu infizieren, sehr gering ist. Deswegen müsste ein Demonstrationsverbot doch mit epidemiologischen Daten hinterlegt sein.
Das ist in diesem Fall auch geschehen. Die Versammlungsbehörde weist ja ausdrücklich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und auf Daten des Robert-Koch-Instituts hin. Es wird also nicht einfach nur ins Blaue hinein gemutmaßt. Außerdem halte ich es auch für offensichtlich, dass ein Infektionsrisiko besteht, wenn so viele Menschen auf engem Raum derart nahe beieinander sind.

Woher will denn die Versammlungsbehörde von vornherein wissen, dass sich die Demonstranten nicht an Maskenpflicht und Abstandsregeln halten werden?
Sie stützt sich in ihrem meines Erachtens sorgfältig begründeten Bescheid darauf, dass jemand, der Corona-Schutzmaßnahmen für sinnlos hält, sich gerade nicht an die auferlegten Schutzmaßnahmen halten wird. Hinzu kommt die Erfahrung aus vorangegangenen Demonstrationen, also insbesondere die Kundgebung in Berlin vom 1. August. Dort wurden die Abstands- und Mundschutz-Regeln ja massiv missachtet.

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Milan Chudaske | Mi., 26. August 2020 - 19:21

Ihr ehemaliger Kollege Dr. Kissler kommt in der NZZ zu einem vernichtenden Urteil an dieser Entscheidung. Er fehlt hier. Das ist offensichtlich.

Da Sie vom "Gesinnungsstaat" fabulieren: Ich kenne besagten Artikel nicht, aber bringt der Literaturwissenschaftler Kissler eine juristische Expertise mit, die über seine (hinlänglich bekannte) Gesinnung hinausgeht?
Ich halte die Argumentation Pestalozzas für sehr plausibel. Die "Querdenker" haben Klage eingereicht, und das ist ihr gutes Recht. Am Ende steht ein Urteil, das man hinzunehmen hat, so oder so.
Was wir hier erleben, nennt sich Rechtsstaat, nicht Gesinnungsstaat!

Yvonne Stange | Do., 27. August 2020 - 09:29

Antwort auf von Kai-Oliver Hügle

... Gesinnungsstaat, denn wenn Sie die Einschätzung des EUGH kennen würden, sogar der sagt schon lange, daß die deutschen Gerichte nicht unabhängig sind. Vor Gericht bekommt man ein Urteil, keine Gerechtigkeit.

Sie verbreiten hier, mit Verlaub, plumpe Lügen.

Der EuGH hat zu keiner Zeit die Unabhängigkeit der deutschen Gerichte infrage gestellt.

Sehr wohl aber die in Ungarn und Polen. Was Sie selbstverständlich niemals kritisieren würden.

Der EuGh hat aber klargestellt, dass europäisches Recht über nationalem Recht steht.

Was Sie widerum ganz sicher kritisieren.

Sie sind nicht auf dem neuesten Stand!
"Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gebe es "keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive", urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg" 27.05.2019

Bernhard K. Kopp | Do., 27. August 2020 - 11:13

Antwort auf von Kai-Oliver Hügle

Damit wäre eindeutig bestätigt, dass es dem Innensenator nicht um Gesundheit, sondern um Einschränkung der Demonstrationsfreiheit für politisch unliebsame Gruppen geht. Zu Alternativlos, Unverzeihlich und Rückgängig-machen gesellt sich eben noch Verbieten.

● befindet sich das vormalige jugendliche SED-Mitglied (bis 1989), der heutige Berliner Innensenator Andreas Geisel, heute auf Noskes rechts Sozialdemokratischer Spur?

Auch aus der Persönlichkeitsentwicklung der großen Mehrheit der früheren SED-Mitgliedschaft, bis 1989/1990 rund 2,4 Millionen Parteimitglieder (höre das Interview von Jakob Augstein mit Egon Krenz auf YouTube), erklärt sich die gesellschaftspolitische Implosion und der NVA-Meineid der Mehrheit der männlichen Erwachsenenbevölkerung zum Untergang der antifaschistischen und antiimperialistischen DDR.

● das westliche NATO-Konsumparadies hatte eine größere Anziehungskraft als der Antifaschismus und Antiimperialismus beim Gesinnungs- und Systemwechsel für die Mehrheit der ostdeutschen Erwachsenenbevölkerung.

PS: Auch diese objektive Feststellung wird auch weiterhin geleugnet.

Buch und Lese-Empfehlung:

►Die Massenpsychologie des Faschismus. Von Wilhelm Reich.

► Warum Schweigen die Lämmer? Von Rainer Mausfeld.

Geisel von der SPD hat klar und deutlich ausgedrückt,was die Merkellisten wollen und was sie von den Menschen im allgemeinen so halten..Heute Bußgeld,gestern Demonstrationsverbot,morgen...? Daher sollte man diese Vorgaben analysieren und sich selbst fragen,ob man damit einverstanden ist oder nicht.Farbe bekennen.Die Merkellisten(CDU/VDG/SPD/"Linke") gehen nicht ab von ihrem Kurs.Das muß man wissen.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 26. August 2020 - 19:39

nach meiner Rechtsauffassung wird die Verbotsverfügung gekippt werden. Wer sich die Rechtssprechung im Versammlungsrecht des BVG ansieht, dagegen werden Verwaltungsgerichte nicht angehen, kann bei neutraler Betrachtung eigentlich zu keinem anderen Ergebnis kommen. Das BVG hat in verschiedenen Entscheidungen klar gemacht, das an eine Gefahrenprognose in die Zukunft hohe Anforderungen gestellt sind. Welche Beweise will das RKI haben in Bezug auf Demonstrationsfolgen zu Corona. Bei keinen der großen Demos seit Beginn der Corona Hysterie waren danach ein signifikanter Anstieg von Infektionen festgestellt worden. Das hat das RKI selbst einräumen müssen. Geisel unterstellt den Teilnehmern von vorneherein angenommene Verstöße und mutmaßt gesundheitliche Beeinträchtigungen, die sich bislang aber nach Demos nie eingestellt haben. Woher weiß Geisel, das Infizierte dort teilnehmen und andere infizieren? Sind da den Behörden doch wirklich "Infizierte" durch die Lappen gegangen? Schwach.

Bei einer Abwägung ist es ziemlich sicher, dass das Recht zur Demonstration dem auf körperliche Unversehrtheit untergeordnet wird.
Alles andere wäre ausgesprochen töricht.

Die Krux ist natürlich die Frage, welche Gefährdung von der Demo ausgeht.

Das Argument, bei anderen Demos hätte es in Folge keine massenhaften Infektionen gegeben, sticht nicht. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse darüber. Denn dann hätte man die Personalien der Demonstrationsteilnehmer aufnehmen, nachforschen müssen usw..

Weiter: Selbst wenn es keine grössere Zahl Infizierter gab, heißt das nicht, dass es bei der nächsten Demo keine geben kann.

Dass Corona gefährlich ist, wird kein Gericht der Welt bestreiten.

Weiter: Was man vom Otto-Normal-Verbraucher verlangt (Sicherheit), kann man von Teilnehmern einer Demo allemal verlangen. Lehnen die das ab, sind präventive Sanktionen zwingend.

Corona-Verharmloser, die ständig von "Hysterie" reden, verstehen das sicher nicht.

Kirsch | Fr., 28. August 2020 - 10:52

Antwort auf von Klaus Decker

Lieber Herr Decker,

da haben Sie recht, pro User eine Replik - das ist und bleibt die Regel. In dem von Ihnen geschilderten Fall ist uns bei der Vielzahl an täglichen Kommentaren wohl leider einer "durchgerutscht". Das bitten wir zu entschuldigen. Eine Vorzugsbehandlung einzelner User gibt es weiterhin natürlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion

Also ich finde Corona toll....da wird aus einem Grippevirus mal schnell medienwirksam eine Pandemie gebastelt...die Wirtschaft in die schwerste Rezession seit Menschengedenken gestürzt...Millionen von Existenten vernichtet...endlich stehen hunderttausende Zombiefirmen vor dem Kippen, welche die Banken mit sich in den Abgrund reissen werden...Billionen von FIAT Money gedruckt, welche eine Hyperinflation auslösen wird...endlich kommt der langersehnte Reset, derweilen der Michel artig seine sexy Maske trägt, welche ungefähr soviel nützt wie ein Stück Toilettenpapier.
Vielleicht informiert sich mal der eine oder andere über die Todeszahlen in Deutschland bei einer "normalen Grippewelle".
Man wäre erstaunt.

Tomas Poth | Mi., 26. August 2020 - 19:44

Das RKI hat hinsichtlich seiner Einschätzung der Schutzwirkung von Masken mal so und mal so gesprochen.
Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft die Mund-Nasen-Bedeckung, wie sie durchgängig benutzt wird, in ihrer Schutzfunktion als nicht nach gewiesen ein.
Sich da auf wissenschaftliche Erkenntnisse des RKI bezüglich der Masken zu berufen halte ich für wackelig.

H. Stellbrink | Mi., 26. August 2020 - 20:20

Das Verbot mag rechtswidrig sein oder legal. Politisch unklug ist es in jedem Fall. Die elaborierte Begründung der Behörden, die möglichst unanfechtbar formuliert sein sollte, mag von einem Gericht gebilligt werden. In Erinnerung bleiben wird aber die Begründung von Geisel, die so eindeutig die Versammlungsfreiheit von Leuten mit unerwünschten "rechten" Meinungen einschränkt, wird in Erinnerung bleiben. Viele werden freudig johlen, andere werden noch radikaler in ihrer Empörung. So zerstören die Gralshüter der Demokratie die selbe....

Peter Schulmeister | Mi., 26. August 2020 - 20:35

Antwort auf von H. Stellbrink

Das ist eben die APO des ochlokratischen Merkellismus.Während alles,was auch nur einen Hauch von Randale,allgemeinen Verstoßes gegen Strafgesetze,Polizisten -bedrohung und Gewalt gegen diesselben aus der "richtigen"Ecke kommt,nahezu als staatstragend abgestreichelt wird,scheint dies hier ganz gefährlich.Die Schlechtesten regieren.Matto regiert.Der Berliner Senator Geisel ist nur Erfüllungsgehilfe des organisierten Merkellismus.Oder glaubt jemand ernsthaft,diese Chose käme nicht von "Ganz Oben"? Wer etwas anderes vermutet,der irrt gewaltig.Der "Wahlparteitag" der CDU wird nie stattfinden.

Ronald Lehmann | Do., 27. August 2020 - 00:59

Antwort auf von H. Stellbrink

Das Wort & der Inhalt "Demokratie" ist seit der Gründung der EU auf Wanderdünen gebaut. Egal, wieviel Energie von Extremisten verwendet wird. Auch dieses "Reich" ist dem Untergang geweiht wie so viele zu vor.
Vielleicht sind wir doch so etwas wie eine Kombination aus Avatar & Simulation. Vernunftsfähig nicht zu begreifen, was hier ohne "Wenn & Aber" abgeht.
Das Schweigen der Lämmer auf ganzer Bandbreite, vor allen bei den Hütern des Grals.

Uwe Schröder | Mi., 26. August 2020 - 20:44

Wenn das gesundheitliche Risiko wirklich so groß wäre wie befürchtet, hätte ich eigentlich erwartet, dass nach den Demos Ende Juli/ Anfang August die Zahl Infizierter bei den Teilnehmern deutlich ansteigt und die Gesundheitsämter eventuell auch valide Angaben zu der Zahl der wirklich Erkrankten gemacht hätten. Beides habe ich weder irgendwo gelesen, noch irgendwo vernommen. Es scheint mir entgangen zu sein. Auch die Zahl der an Corona erkrankten, intensivpflichtigen oder beatmeten Patienten ist laut DIVI-Register nicht gestiegen. Die große Corona-Gefahr scheint also vorbei, egal aus welchem Grund (Hygienemaßnahmen oder Mutationen des Virus u. a.). Wäre es nicht Zeit, ein wenig zu entspannen? Die Politik macht das Gegenteil. Die Entscheidung, die Demonstration zu verbieten befeuert die Extreme. Wem nutzt das?

Die Pandemie kam wie gerufen, nach anfänglicher Verschleppung von Maßnahmen,
wurden die falschen durchgesetzt. Es erlaubte die Verschleierung der Wirtschaftsrezession, Durchsetzung der Schuldenunion, Einschränkung der Bürgerrechte. Jetzt geht es nicht um Rettung der Leben oder der Existenzen,
es geht um eine Konkursverschleppung bis zur nächsten Wahl. Wer ungestraft und ohne Widerstand eine demokratische Wahl annulliert, hat kein Problem mit Verbot einer unliebsamen Demonstration. Das gefährliche ist, dass die Gesellschaft schläft, wie ein Patient in der Narkose, der seiner Organe beraubt wird und merkt es nicht.
Irgendwann kann er nicht aufwachen und alles ist zu seinem "Wohl" geschehen.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 26. August 2020 - 20:50

Es stellt sich im Moment heraus, das für dieses Wochenende mehrere Demos von sog. linken Veranstaltern angemeldet wurden.
Was soll ich Ihnen sagen, keine dieser linken Demos verboten. Da würde ich die Meinung des Professor schon mal gern hören, wie er das staatsrechtlich einordnet.
BILD titelte heute mittag noch: "Demoverbot in Berlin: "Angriff auf eines unseren höchsten Grundrechte."
Da war Herr Reichelt wohl der Kanzlerin zuweit gegangen.
Jetzt heißt der gleiche kritische Artikel:
"Demoverbot macht aus Corona Gegnern Märtyrer".
Nur, das Netz vergisst nichts. Auch diesen Schlagzeilenwandel nicht. Die Klugheit ist derzeit ein Gegner der Politilk.

Urban Will | Mi., 26. August 2020 - 20:55

Zwar habe ich den Bescheid der Versammlungsbehörde nicht gelesen, aber angesichts der Fallzahlen in Berlin – gerade auch nach der Demo vom 01.08. - wäre es erstaunlich, dass eine rein vermutete gesundheitliche Gefährdung der Teilnehmer reichen würde, diese Demo abzusagen, sprich das hohe verfassungsmäßige Gut der Versammlungsfreiheit auszusetzen.

Dann reicht in Zukunft ja auch ein Blick in den Himmel (es könnte ja ein Gewitter kommen), um jede Versammlungen „zum Schutz der Teilnehmer“ abzusagen.

Und dass die eigentliche, dümmlicherweise durch Geisel ausgeplapperte, Begründung überhaupt keine Einwirkung auf das Urteil haben soll, ist mir schleierhaft.

Dass die nicht im Bescheid steht, sollte ja einleuchten, aber wenn der oberste Dienstherr der Versammlungsbehörde selbst so etwas sagt, sollten eigentlich beim BVG alle Alarmglocken klingeln.
Gerade wegen der verheerenden Öffentlichkeitswirkung dieses Verbotes...

gabriele bondzio | Mi., 26. August 2020 - 21:35

Ich glaube, Selbige pfeifen darauf. Es ist vielen politisch Agierenden scheinbar noch nicht bewußt, dass in einem demokratischen Gemeinwesen die Bürger unterschiedliche politische Ansichten vertreten.
Ich bin (man staune)mal absolut einer Meinung mit "Bild". "Diese Entscheidung sei "gegen jede Verhältnismäßigkeit und obendrein an politischer Dummheit kaum zu überbieten. Bei den „Black Lives Matter“-Demonstrationen beispielsweise seien kaum Masken getragen worden“.
Soviel zum Satz von Herrn Pestalozza: "Im jetzigen Fall hingegen hat ja eine Abwägung stattgefunden." Diese Waage sollte geeicht(nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe)werden, sie kippt linkslastig ab. Selbst unter Juristen sind die Meinungen sehr abweichend. Bin ich mal gespannt auf den Zauber vom BVG, im Fall des Falles.

Martina Moritz | Do., 27. August 2020 - 08:16

Es betrübt mich sehr, dass nun nach Thomas Fischer Herr Pestalozza der 2. juristisch hochrangig gelehrte Mensch ist, der in dem Vorgehen unserer Regierungsverantwortlichen kein größeres Problem für unsere Demokratie sieht. Ich möchte an dieser Stelle einmal die Umkehrfrage stellen, wer kennt jemanden, der schwer an Cocid erkrankt ist? - ich nicht u. auch niemanden,der jemanden kennt. Ich kenne aber dafür eine Person die zur Hochrisikogruppe gehört und mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt sowie sich sehr häufig unter Menschen begibt. Dies ohne Mundschutz, da sie davon befreit ist (u.a. COPD). Diesem Menschen geht es sehr gut. Keine Infektion und erst recht keine Erkgankung. Überdies kenne ich eine weitere Person, die sich infiziert hat, ohne Erkrankung. Diese ist ebenfalls Hochrisikop.-defekte Nieren und Leber sowie 4 überstandene Not OPs im 01/02. 2020. Auch dieser Person geht es bezogen auf Sars-Cov 19 bestens. Beide Personen sind Ü 70 Jahre. - wo sind die vielen schweren Verläufe?

Ferdinand Schulze | Do., 27. August 2020 - 09:04

...kennt das Risiko. Warum muss da irgendwas verboten werden? Das ist keine Fürsorge des Staates, das ist betreutes Denken.

Gisela Fimiani | Do., 27. August 2020 - 12:18

Wenn es sein muss können nicht nur Richter „zaubern“. Auch ein Jurist, wie Herr Pestalozza, zaubert sich seine Interpretation der Demonstrationsfreiheit zurecht. In dieser Auslegung schwingt die Auffassung: vox populi, vox Rindvieh, die sich, bequemlichkeitshalber, hinter den Gesundheitsschutz zurückzieht. Hier muss keine ausreichende Abwägung mehr vorgenommen werden. Festzustellen gilt aber, dass es auch andere Staatsrechtler gibt, die weitaus klarer und juristisch ernsthafter argumentieren. Das hohe Gut der Gesundheit ist unbestritten. Wenn dieses zum (immer) höchsten Gut wird, ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet, unter zu Hilfenahme „DER? Wissenschaft“.

Albert Schultheis | Do., 27. August 2020 - 12:47

In einem aseptischen politikfreien Vakuum mag man dem ehrenwerten Herrn Professor recht geben - nur den haben wir nicht, wie der ex-SED-Mann und neuerdings Berliner Innensenator Berlins Geisel (welch eine Karriere!) freiwillig und dumpfbackig kundtut! Außerdem fehlen vielfach naturwissenschaftliche, medizinisch-virologische und statistische Nachweise und Grundlagen für eine solche anti-demokratische Entscheidung der Geisel-Behörde. Zunächst ist da eine eklatante Ungleichbehandlung zwischen Demos der Linken und der konservativen Seite. Außerdem gab es nach den Demos der jüngsten Zeit auf beiden Seiten trotz Missachtung der Masken- und Abstandsregeln keine nachweisbaren Erhöhungen von Erkranktenzahlen. Und selbst die Wirksamkeit der Maske ist nach wie vor umstritten. Allein die Tatsache, dass viele Länder das Maskendekret erlassen haben, beweist noch gar nichts! Der tiefe Eingriff in die Grundrechte ist also rein politisch, und medizinisch nicht stichhaltig begründbar.

Benjamin Werner | Do., 27. August 2020 - 13:48

Ich zitiere hier mal aus "Staatsrecht" von Ekkehart Stein 13. Auflage:

"Solange eine Versammlung freidlich verläuft, ist wegen des hohen Rangs der Versammlungsfreiheit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu verneinen. Eine friedlich verlaufende Versammlung darf daher in keinem Fall aufgelöst werden."

"Völlig unvereinbar mit der demokratischen Funktion und dem hohen Rang der Versammlungsfreiheit sind jegliche Diskriminierungen und Verdächtigungen von Teilnehmern friedlicher Versammlungen wie ihr Fotografiert-Werden, das Ermitteln ihrer Namen ... oder gar Zweifeln an ihrer Verfassungstreue."

"Der Staatsapparat muß endlich lernen, daß die Gewaltanwendung durch Extremisten nicht dazu berechtigt, die Versammlungsfreiheit zu diskreditieren und engagierte Bürger, die sich zum Protest gegen Gefährdungen des Friedens, der Umwelt oder der freiheitlichen Demokratie freidlich versammeln, einer verfassungsfeindlichen Einstellung zu verdächtigen."

Fritz Elvers | Do., 27. August 2020 - 20:46

hat sich völlig verrannt. Er hätte sich auf die Hygiene-Vorschriften beschränken sollen, allerdings diesmal strafbewehrt.

Absonsten wüßte ich nicht, dass die Hetz-veranstaltung Pegida jemals verboten wurde.

Eigentlich, nicht ganz uneigennützig, hatte ich mich schon auf die Statements der Anticorona-Demonstranten gefreut. Gute Satire ist selten geworden.