
- „Eindruck einer Inszenierung erweckt“
Durch einen großen Schlag gegen eine Gruppe mutmaßlicher „Reichsbürger“ konnte am Mittwoch ein angeblich bevorstehender Staatsstreich gerade noch verhindert werden. Aber wie plausibel sind eigentlich die Vorwürfe gegen die Beschuldigten? Und wie sieht die juristische Dimension der vermeintlichen Verschwörung aus? Der Strafrechtler Holm Putzke gibt Antworten.
Prof. Dr. Holm Putzke ist Professor für Strafrecht an der Universität Passau sowie außerplanmäßiger Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden. Zudem ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig.
Herr Prof. Putzke, am Mittwochmorgen wurden 25 mutmaßliche Mitglieder einer wohl im Reichsbürger-Milieu angesiedelten Gruppe festgenommen, die sich offenbar vorgenommen hatten, die bestehende Ordnung in Deutschland zu stürzen. Die Generalbundesanwaltschaft wirft ihnen vor, sich gemäß § 129a Strafgesetzbuch in einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Was sind denn überhaupt die Voraussetzungen, um den Tatbestand des § 129a zu erfüllen?