Der Haupteingang zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
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Fall Sami A. - Richterschelte ist erlaubt, aber...

Im Fall Sami A. wurde der Rechtsstaat gleich doppelt beschädigt: Gefährder können offensichtlich jahrelang unbehelligt in Deutschland leben. Richter dürfen kritisiert, aber nicht übergangen werden. Der Gesetzgeber muss endlich handeln.

Autoreninfo

Hans Hugo Klein ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Politiker der CDU. Von 1983 bis 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht.

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Der Fall Sami A. erregt die Gemüter – zu Recht! Denn in der Tat ist schwer zu verstehen, wie sich ein Ausländer, der kein Asylrecht genießt und von den Behörden unstreitig als dschihadistischer Gefährder eingestuft wird, über Jahre in Deutschland aufhalten und auf Staatskosten leben kann. Wie er schließlich unter erheblichem Aufwand in das Land seiner Herkunft abgeschoben wird, aber aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wieder zurückgeholt werden soll. Dabei droht ihm entgegen der Annahme des Gerichts in Tunesien ersichtlich keine Folter. Er befindet sich dort vielmehr wohlbehalten auf freiem Fuß.

Der Vorgang zeigt, dass das Asyl- und Ausländerrecht mittlerweile einen Grad an Kompliziertheit erreicht hat, der es funktionsunfähig werden lässt. Die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger versteht es nicht mehr. Und diejenigen – und das ist zum Glück noch immer die Mehrheit – , die dafür eintreten, politisch Verfolgten und Bürgerkriegsflüchtlingen in Deutschland Schutz zu gewähren, werden durch den vielfachen Missbrauch des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die offenbare Unfähigkeit des Staates enttäuscht, diesem Missbrauch wirksam entgegenzutreten. Soeben verlautete, dass den Staatsschutzbehörden eine große Zahl von sich hierzulande aufhaltenden Gefährdern bekannt ist – von über 2000 Menschen ist die Rede, mit einer Dunkelziffer ist zu rechnen. Bleiben sie alle wie Sami A. über Jahre unbehelligt?

Das Gesetz hat auch eine Erziehungsfunktion

Es ist ein ernstzunehmender Zustand, wenn große Teile der Bevölkerung oder gar die Mehrheit geltendes Recht als fremd oder ungerecht empfinden. Gewiss darf das Recht nicht den schwankenden Stimmungen einer Bevölkerungsmehrheit unterworfen werden – ganz im Gegenteil hat das Recht auch eine Erziehungsfunktion. Bedenklich ist es aber, wenn geltende Gesetze nicht mehr oder nur noch von Fachleuten verstanden werden. Verstörend ist es auch, wenn feststeht, was Rechtens ist, das vom Gesetz Geforderte von den dafür zuständigen Behörden aber nicht durchgesetzt wird oder durchgesetzt werden kann. Recht soll vernünftig und wirksam sein, nur dann findet es Anerkennung.

Es liegt auf der Hand, dass das in Deutschland geltende Asyl- und Ausländerrecht und seine defizitäre Handhabung, nicht zuletzt nach einer überhitzten „Willkommenskultur“, heute auf ein weit verbreitetes Gefühl von Intransparenz trifft. Niemand vertraut in etwas, das er nicht versteht.

Der Gesetzgeber muss deshalb unverzüglich tätig werden, auf nationaler und auf europäischer Ebene.

1. Es ist sicherzustellen, dass Schutzbedürftige in Deutschland Zuflucht finden, wenn sie diese nicht schon anderswo gefunden haben.

2. Es muss zügig geklärt werden, ob jemand des Schutzes der Bundesrepublik bedarf.

3. Bis zur Klärung dieser Frage darf niemand „untertauchen“ und sich dem Zugriff der Staatsgewalt entziehen.

4. Wer sich nicht ausweisen kann, muss bis zum Beweis des Gegenteil nicht als schutzbedürftig anerkannt werden.

5. Wer nicht bleibeberechtigt ist, muss unverzüglich in das Land zurückgefürt werden, aus dem er nach Deutschland eingereist ist, es sei denn, dass ihm dort eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben droht. 

Statt „Spurwechsel“ braucht es ein Zuwanderungsgesetz

Es ist nichts dagegen zu einzuwenden, dass Personen, die, obwohl nicht dauerhaft bleibeberechtigt, vorübergehend nicht abgeschoben werden können, deren Aufenthalt in Deutschland also geduldet wird, einer Beschäftigung nachgehen. Sie darf einer Beendigung des Aufenthalts, wenn die Voraussetzungen der Duldung entfallen sind, aber nicht entgegenstehen. Die neuerdings – es handelt sich um eine für das Sommerloch typische Spontanidee – viel erörterte Möglichkeit eines „Spurwechsels“ würde eine Regelung, die den genannten Anforderungen entspricht, konterkarieren. Ein Zuwanderungsgesetz ist sinnvoll, wenn es unter bestimmten Bedingungen wie fachliche Qualifikation und deutsche Sprachkenntnisse sich im Ausland aufhaltenden Personen die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlaubt, soweit hierzulande ein Bedarf für ihre Fähigkeiten besteht. Eine Vermischung von Zuwanderung und Asyl trägt nur zur Verwirrung bei und erschwert die Durchführung des einen wie des anderen.

Das geltende Recht erfüllt diese Funktionen nicht mehr zuverlässig. Es bedarf deshalb dringend einer grundlegenden Reform. Das ist das eine. Das andere aber ist, dass auch unvollkommene Gesetze im Rechtsstaat befolgt werden müssen, solange sie nicht in dem dafür vorgesehenen Verfahren geändert worden sind. Was das Gesetz verlangt, entscheidet der Richter. Der kann auch mal irren – und man kann und darf darüber streiten, ob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster das im Fall Sami A. anzuwendende Gesetz richtig ausgelegt haben. „Richterschelte“, auch ministerielle, ist grundsätzlich erlaubt.

Doppelter Schaden für den Rechtsstaat

Der Richter hat das Gesetz nach bestimmten Regeln auszulegen. Gelegentlich eröffnet es ihm Auslegungsspielräume. Zwar hat der Richter die Folgen seiner Entscheidung zu bedenken. Ein Abweichen von den anerkannten Auslegungsregeln, etwa um dem Rechtsempfinden des Volkes zu genügen, ist ihm jedoch strikt untersagt. Nur der Gehorsam gegenüber dem Gesetz rechtfertigt die richterliche Unabhängigkeit.

Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass der Gesetzgeber das Recht erlässt, die Exekutive das Gesetz vollzieht und der Richter im Einzelfall bestimmt, was Recht ist. Diese Rechtstaatlichkeit wird verletzt, wenn der Richter sich über das Gesetz hinwegsetzt, also willkürlich entscheidet – oder wenn die Verwaltung den Spruch des Richters nicht befolgt. Im Fall Sami A. hat der Rechtsstaat doppelten Schaden genommen: eine unübersichtliche Rechtslage und die Ungeschicklichkeit der Exekutive haben dem Gefährder einen unerträglich langen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Und eine richterliche Entscheidung, ob richtig oder falsch, wurde rechtswidrig nicht verfolgt.

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Gerdi Franke | Mi., 22. August 2018 - 08:40

Richter sollten unabhängig von persönlichen Interessen handeln. Tut man das nicht hat der Staat einzuschreiten. Solche Urteile wie im Fall Sami A. zeigen starke persönliche oder parteiorientierte Aspekte die hier absolut nicht hingehören! So etwas macht die Rechtsprechung unseriös und unglaubwürdig!

Die Stellen der Richter werden parteipolitisch besetzt, wer da an Unabhängigkeit glaubt ist ein Narr. Wenn islamistiche Gefährder wieder von Richtern ins Land geholt werden, Moslems ihre Zweitfrauen nach Gerichtsbeschluss auf unsere Kosten nachholen dürfen, junge Frauen wöchentlich zu Opfern schwerster Gewalttaten von „Flüchtlingen“ werden, die schon seit Jahren abgeschoben sein sollten und aufgrund ihres Vorstafenregisters inhaftiert sein müssten, fehlen einem die Worte. Unfähigkeit beschreibt diesen Zustand nur unzureichend.

Alles, was Sie anführen, entspricht der gesellschaftlichen Realität. Aber warum bleiben Sie am Ende Ihres Beitrags im Ungefähren? Fehlt es Ihnen an Mut ? Warum sagen Sie nicht, dass die Richter in den von Ihnen angeführten Fällen Merkels Politik decken, also parteipolitisch handeln, egal ob die Damen und Herren selbst in einer Partei sind? Dass Richter per se politisch unabhängig richten, ist eine unzutreffende Annahme. Richter waren und sind zu jeder Zeit und in jedem Regime die leninschen Treibriemen der Macht.

Robert Müller | Mi., 22. August 2018 - 09:18

Der Fall Fall Sami A. ist nicht so einzigartig, wie das zuletzt immer geschrieben wurde. Ich erinnere mich noch gut an die Zeitungsberichte wonach es bei Afghanen üblich geworden sei, sich als Ex-Taliban zu bezeichnen. Es soll sich um eine "mittlere vierstellige Zahl" handeln. Das war 2016. Dann wird ermittelt und natürlich kann so jemand nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, weil in Foltergefahr, so dass irgendwann das Bleiberecht erreicht wurde und dann zieht man die Behauptung zurück. Wobei keiner weiß ob die ursprüngliche Aussage richtig war oder nicht.

Unsere Gesetze sind einfach nur kaputt, weil so kompliziert. Ist vergleichbar mit großen Computerprogrammen, die nie fehlerfrei sind und deshalb immer Hackern einen Zugriff erlauben, auch wenn ständig bugs gefixed werden.

Ingrid Dietz | Mi., 22. August 2018 - 09:22

wenn es einem Sami A. jahrzehntelang gelingt, unseren sogen. Rechtsstaat "vorzuführen" !
Blamabel ist, dass dieser Rechtsstaat jahrelang nicht in der Lage ist, diesen u.a. Gefährder gerichtsfest auszuweisen !

Auf diesen Rechtsstaat braucht man wahrlich nicht stolz zu sein !

Warum nur am Fall Sami A. festhalten? Begünstigt dieser ANGEBLICHE RECHTSstaat nicht seit seinem Bestehen eine "Institution" ausnahmslos ALLE strafbaren Handlungen- bis hin zu schwersten Verbrechen wider die Menschlichkeit, unter deren interner "Satzung" aus dem Jahre 1215, ohne jegliche Folgen verschweigen zu dürfen??? Dies ist sowohl dem Staat als auch der Justiz genauestens bekannt. Und was geschieht?

Heinrich Dompfaff | Mi., 22. August 2018 - 09:42

Das kann nur als Hohn aufgefasst werden. Jedermann weiß, dass die Identitäten verschleiert werden. Aus welchen Grunde sollte ein Staat so etwas mit sich machen lassen, im Gegenteil: wer sich nicht ausweisen kann, muß beweisen, dass er schutzbedürftig ist, ansonsten ist er abzuweisen. Dies ist bei einem Binnenland wie Dt. ganz besonders einfach und überall auf der Welt Gang und Gäbe, nur hier nicht, dank unserer unvergleichlichen Kanzlerin.

Dr. Jürgen Herrmann | Mi., 22. August 2018 - 10:05

"...das Asyl- und Ausländerrecht ... einen Grad an Kompliziertheit erreicht hat, der es funktionsunfähig werden lässt."
Die im Artikel erhobenen Forderungen kann ich nur unterstützen.
Ich würde gerne ergänzen:
Ausländer ohne Bleiberecht bekommen nur noch eine Mindestunterstützung in Form von Sachleistungen.
Die Leistungen sind insgesamt nach oben zu begrenzen und dürfen für Ausländer mit und ohne Bleiberecht insgesamt ca. 2000 € nicht überschreiten, dies gilt auch für Familien.
Ausländer mit und ohne Bleiberecht, die Leistungen vom Staat bekommen, müssen den gleichen Regelungen wie Deutsche, die Sozialleistungen oder Hartz IV bekommen, unterworfen werden.
Straffällige Ausländer, mit Strafen ohne Bewährung, müssen sofort ausgewiesen werden.
Der Rechtsrahmen ist zu beachten, ggf. zu ändern!

Begründung:
Der sich verdichtende Eindruck, dass für Ausländer mit und ohne Bleiberecht "bessere Bedingungen" angewendet werden als für Deutsche, muss durch feste Regeln bekämpft werden.

helmut armbruster | Mi., 22. August 2018 - 10:09

schön zu sehen, dass es in D immer noch Journalisten gibt, die es verstehen die Dinge auf den Punkt zu bringen.

Dennis Decker | Mi., 22. August 2018 - 10:10

"Niemand vertraut in etwas, das er nicht versteht."
Aus dem Grundgesetz:
" Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG).
Bei bestimmten Herkunftsstaaten (sog. sichere Herkunftsstaaten) kann vermutet werden, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet (Art. 16a Abs. 3 GG).
Der Rechtsschutz wurde eingeschränkt (Art. 16a Abs. 4 GG).

Was ist hier so schwer zu verstehen? Haben wir hier Gesinnungsrichter zu tun?

Diese Frage habe ich mir in den letzten Jahren sehr häufig gestellt. Wenn man sich so diverse Urteile deutscher Richter anschaut und vergleicht, wer welche Strafe für welches Verbrechen erhält, kommt man nicht umhin, solche Gedanken zu haben.

Ullrich Petschulat | Mi., 22. August 2018 - 10:26

Der Rechtsstaat ist seit Merkel irreparabel beschädigt, was soll da noch kaputt zu machen sein. Richter beurteilen einen Sachverhalt und sprechen kein Recht sondern ein Urteil. Damit wird er Bürger schon lange hinters Licht geführt. Rechtsstaat, das ich nicht lache.

wolfgang spremberg | Mi., 22. August 2018 - 10:31

Zu meinem Rechtsempfinden gehört auch, dass Gesetzgeber und Gerichte gleiches gleich und vergleichbares vergleichbar bewerten. Wenn z.B. ein "Flüchtling" ohne Ausweispapier über die Österreichische Grenze kommt und jahrelang voll alimentiert wird....dann fallen mir Andere ein, die man, mit Papieren, ganz anders behandelt.
Recht muss auch realistisch umsetzbar sein und nichts unmögliches verlangen. Wenn sich z.B. die Bevölkerung Afrikas bis 2050 verdoppelt und es dann hunderte von Millionen Afrikanern gibt, die nach unserer Gesetzeslage, zurecht bei uns Anrecht auf Asyl hätten....gehen wir dann, sehenden Auges, gemeinsam unter ? Wie die 300 Spartaner ? Wie es das Gesetz befahl ...? Und....ist dieses Problem nicht schon absehbar ?

Dieter Hegger | Mi., 22. August 2018 - 10:38

Der Rechtsstaat wurde schon da durch beschädigt , dass einem Terroristen Asyl und 19 Jahre ein sorgloses Leben gewährt wurde. Und diese Paragraphen - Heinis und Pseudo-Experten interessieren mich nicht. Jeder Straftäter ist plötzlich traumatisiert und psychisch krank. Ich denke der Bürger wird hier am Nasenring durch die Bundesarena gezogen - und bezahlt diesen ganzen Irrsinn auch noch. Schnauze voll !!!

Klaus Dittrich | Mi., 22. August 2018 - 10:38

„Denn in der Tat ist schwer zu verstehen, wie sich ein Ausländer, der kein Asylrecht genießt und von den Behörden unstreitig als dschihadistischer Gefährder eingestuft wird, über Jahre in Deutschland aufhalten und auf Staatskosten leben kann.“
Mit Vernunft oder gar Logik ist dies nicht zu verstehen – aber mit Hinweis, dass in Deutschland Ideologie offenbar die oberste „geistige Macht“ (in dem Fall Multi-Kulti) ist.

„ . . . einer Beschäftigung nachgehen.“
Ich konnte bisher noch keinen „Flüchtling“ entdecken, der mal den vermüllten Hof der jeweiligen Einrichtung kehrte. Der Arbeitsenthusiasmus scheint also begrenzt.

„ . . . Rechtsempfinden des Volkes . . . „
In der VERÖFFENTLICHTEN Meinung wird je nur „Refugees welcome“ als Rechtsempfinden sichtbar.

Gesetze haben nichts mit Vernunft und Logik zu tun, sie sind "abstrakt".
Dem Rechtsempfinden und dem durchaus gebenden gesunden Menschenverstand des Volkes Rechnung zu Tragen ist Aufgabe des Gesetzgebers, in dem er den abstrakten Gesetzen "Vernunft" und "Logik" beifügt oder in Ausführungsbestimmungen benennt. Hieran hätte sich Justiz zu halten. Da aber ein großteil unserer Politker nicht mit Vernunft gesegnet ist, wird sich in der Gesetzgebung diesbezüglich nichts ändern und sie werden weiter im Sinne der Partei der sie angehören und die alleine ihren sozialen Status absichert, handeln.
Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit…“ – Art.21, (1) Grundgesetz . In unserer parlam. Rebublik bestimmen aber alleine sie die Willensbildung. Art 20 GG ist eine Farce. Alle vier Jahre darf der Souverän bei Wahlen sein Kreuz machen. Wenn das Ergebnis nicht den Machtgedanken der Herrschenden entspricht, wird es passend gemacht. Es ist zum.........!

Angela Seegers | Mi., 22. August 2018 - 10:59

soll eine korrekte Lösung finden? Das rückt den Verdacht nahe, dass es keiner kann und es nicht zugeben kann. Unsere Verfassung ein Witzblatt, nicht zeitgemäß?

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 22. August 2018 - 11:03

Ich stimme Ihnen in vielem zu, habe jedoch zu zwei Punkten Einwände:
1. In einem Rechtstaat sollte auch ein Richter die Gesetze nicht (nach seinem Gutdünken oder seiner politischen Einstellung?) „auslegen“. Der Rechtstaat mit einer Gewaltenteilung zeichnet sich für mich dadurch aus, dass Gesetze von Richtern „angewandt“ werden. Auch das bietet dem Richter die Möglichkeit den Gesetzesrahmen zu nutzen. Das Wort „auslegen“ impliziert bei mir, dass der Richter die Gesetze gemäß seinen eigenen Richtlinien anwenden kann. Wie soll dabei Gleichheit vor dem Gesetz gewährleistet werden?
2. Wer sich nicht ausweisen kann, darf rechtlich nicht besser gestellt werden als ein anderer, der einen Ausweis hat. Das würde den Betrug an unserem Staat begünstigen, wie es heute teilweise der Fall ist (Schutzbedürftigkeit?).

dass die gültigen Gesetze und die rechtskräftigen Bescheide n u r
noch für die "die schon länger hier leben" gelten !

Gleiches Recht für Alle ?
Sorry, das muß ich mal herzhaft lachen !

Heinrich Niklaus | Mi., 22. August 2018 - 11:06

Sehr geehrter Herr Klein, wird in Deutschland Recht noch durchgesetzt?

Michael Bertrams, Ex-Präsident des VerfG in NRW, meint: „‚Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung'“.

Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des BVerfG: „Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio: „Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus.“

Urteil des OLG Koblenz, 1. Senat für Familiensachen, vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Ziffer 58:
„…Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt….“

Recht bekommt in unserem Rechsstaat nur Der, der in Lage ist und die notwndigen Mittel hat dieses -notfalls durch alle Instanzen- auch durchzusetzen.

Tomas Poth | Mi., 22. August 2018 - 11:19

....Dabei droht ihm entgegen der Annahme des Gerichts in Tunesien ersichtlich keine Folter. Er befindet sich dort vielmehr wohlbehalten auf freiem Fuß....
Also war das Urteil die Abschiebung zu unterbinden ganz offensichtlich ein Fehlurteil.
Wer schützt uns vor solchen Richtern und Gerichten? Haben wir es hier mit einer bestimmten Gesinnung in Teilen der Richterschaft zu tun?

Helmut Sperlich | Mi., 22. August 2018 - 16:31

Antwort auf von Tomas Poth

Die Gesinnungsethiker haben sich, aus den 68ern kommend, durch das System "durchgesessen" und sitzen unglücklicherweise gerade jetzt noch an den Schlüsselstellen unseres (früheren?) Rechtsstaats. Studiert haben sie ja alle bei den gleichen Professoren. In ein paar Jahren wäre es aufgrund der biologischen Lösung, altershalber, unkritischer gewesen. Wir haben halt Pech gehabt. Das gilt für alle Hierarchiestufen unseres Gerichtswesens. Stichwort BVG.
Die Urteile der letzten Jahre sind bestes Zeugnis.

Beat Leutwyler | Mi., 22. August 2018 - 11:40

In Deutschland ist es üblich geworden, weil man selbst nicht mehr weiss wie der Staat funktioniert, gleich die Aufgaben aller Gewalten in einem Guss zu interpretieren und zu appellieren, was sie zu tun hätten.

"Rechtsstaat" ist nur ein Wort, das nichts bedeutet. Es wird zwar Weltpolitik damit gemacht, aber eine Definition dazu gibt es weltweit nicht. Sie finden es in Art. 20 GG nicht, wo man es eigentlich erwarten müsste. In Art. 28 GG steht es, wo es um das Zusammenwirken zwischen Bund-Land-Gemeinde geht. Eine Definition ist es aber auch nicht - und was man dort damit meint ist wohl in diesem Artikel falsch. Lassen Sie das Wort bitte weg oder empfehlen es als Unwort des Jahres, weil jeder meint zu wissen was es ist, aber in Tat und Wahrheit niemand jemals eine Definition dazu gelesen hat.

In der Schweizer Verfassung steht: "Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht." - Es geht also darum, dass das Handeln Recht entsprechen muss und nicht der Staat einer ist.

Beat Leutwyler | Mi., 22. August 2018 - 11:40

Sie schreiben:
"Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass der Gesetzgeber das Recht erlässt, die Exekutive das Gesetz vollzieht und der Richter im Einzelfall bestimmt, was Recht ist."

In einer Juristokratie mag das richtig sein. In einer Demokratie ist es das nicht.
Dort bestimmt nicht der Richter was Recht ist, sondern wendet das definierte Recht an. Natürlich mit den Instrumenten des freien richterlichen Ermessens und der freien richterlichen Beweiswürdigung.

Nach Ihren Schlussfolgerungen müssten Sie nicht Politiker, sondern Richter wählen.

Wo bleibt denn Ihre Rechtsstaatlichkeit, wenn eine Bundesregierung gleichzeitig Exekutive und Legislative ist? Angela Merkel kann im Bundeskanzleramt ein Gesetz ausarbeiten in den Bundestag rübertragen und mit den eigenen Stimmen der künstlichen Mehrheit gleich legitimieren.

Schaffen Sie endlich diese Gewaltenverschränkung ab und führen eine Gewaltenteilung ein - auch gegenüber der Justiz, die kein definiertes Gesetz zu interpretieren hat.

Beat Leutwyler | Mi., 22. August 2018 - 11:40

Sie schreiben:
"Diese Rechtstaatlichkeit wird verletzt, wenn der Richter sich über das Gesetz hinwegsetzt, also willkürlich entscheidet – oder wenn die Verwaltung den Spruch des Richters nicht befolgt."

Es wird eben nicht die Rechtsstaatlichkeit (die es nicht gibt) verletzt, sondern der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs ist vollbracht. Und zwar vorsätzlich, weil es Menschen sind, die die Rechtslage kennen, ihr Beruf ist. Wir befinden uns jetzt also mitten im Strafgesetzbuch, in der Kriminalität.

Wer es anders darzustellen versucht, relativiert Recht und lässt Rechtsbeugung zu. Er handelt also selbst unrechtmässig im Sinne von illegal.

Kurz noch zu den Punkten 4 und 5:
Punkt 4: Wenn jemand ganz einfach schweigt, wird er ganz einfach anerkannt?!
Punkt 5: Deutschland hat sich längst zu den Menschenrechten bekannt. Den Punkt braucht es also gar nicht, weil es längst geltendes Recht ist.

Nur mit einer Gewaltenteilung wird Recht umgesetzt - und die gibt es derzeit nicht.

Wo man auch hinschaut, Nebelkerzen und alle diskutieren begeistert. Nur aufstehen tut keiner.

Hans Schäfer | Do., 23. August 2018 - 12:34

Antwort auf von Volkmar du Puits

Wer aufsteht wird von der vierten Gewalt -den Medien- niedergemacht.

Birgit Rilling | Mi., 22. August 2018 - 11:47

Richtiger und fair wäre, wer sich nicht ausweisen kann, bleibt bis zur endgültigen Klärung der Herkunft in einem Asylcentrum. Es geht nicht ins Land hinein, die Heimreise darf er jederzeit antreten.
Sie können doch nicht ernsthaft verlangen, dass das BAMF oder welche deutsche Behörde auch immer nachweisen müssen, woher der Mensch stammt. Das klappt ja bisher auch so schlecht! So werden weiterhin alle gerne ihre Pässe gut verstecken oder gleich entsorgen.

Über ein Smartphone könnte - wenn man denn wollte - leicht klären wo jemand herkommt... und ihr Smartphone schmeißen die sicher nicht weg...

Stefan Uhlig | Mi., 22. August 2018 - 11:56

"Zwar hat der Richter die Folgen seiner Entscheidung zu bedenken." Genau das haben die Richter beider Instanzen in NRW nicht getan. Es roch eher ein bischen nach SPD-Politik, was die NRW-Justiz (weitgehend noch von der Kraft-SPD eingesetzt) da aufgeführt hat, um dem CSU-Innenminister und dem FDP-Landesminister eins auszuwischen, was die linken Medien dann auch genau so aufgegriffen haben. Der "Angriff auf den Rechtsstaat" liegt hier also nicht im Verhalten der Behörden sondern im Verhalten der Genossen-Justiz in NRW. Den Schaden hat ganz Deutschland. Mit solchen Spielchen kommen die Genossen sicher nicht aus dem Umfragekeller.

Alexander Wildenhoff | Mi., 22. August 2018 - 12:51

4. Wer sich nicht ausweisen kann, muss bis zum Beweis des Gegenteils als schutzbedürftig anerkannt werden.

Wie soll die Frage beantwortet werden: Wer sich nicht ausweisen will?

Markus Michaelis | Mi., 22. August 2018 - 12:54

Gut an dem Artikel ist, dass er klarer als bisher üblich in Diskussionen herausstellt, dass auch Gesetze und die Justiz zu kritisieren sind. Es ist keine letzte höchste Instanz. Wichtig ist auch nicht, ob das in Fachkreisen so gesehen wird, sondern dass dies gelebte demokratische Praxis in der Breite der Köpfe ist - was es zunehmend denke ich nicht mehr war.

Der Artikel ist dann aber immer noch sehr juristisch theoretisch. Mir kommt es so vor, als halte er sich an Formalita als Basis einer funktionierenden Gesellschaft fest. Aus meiner Sicht ist es mehr ein nie endendes Ringen in einem Rahmen aus Checks&Balances. Wenn ich einer Formalie dort eine unangreifbare Stellung gebe, beginnt es zu kippen.

Die genannten 5 Punkte sind auch sehr formal - viel Glauben an mächtige Behörden. Wer soll den in der Praxis wie feststellen, ob jemand schutzbedürftig oder bedroht ist? Die Frage ist mehr: wie kann man gut bleiben ohne formal und moralisch perfekt und unangreifbar sein zu müssen.

Petra Führmann | Mi., 22. August 2018 - 13:13

aber Punkt 4 und 5 stimme ich nicht zu. Jeder kann und muss Ausweispapiere haben, und es wird bis heute oftmals rein prophylaktisch behauptet, dass überall auf der Welt, außer in Europa und da ganz besonders in Deutschland unhaltbare Zustände herrschen, in die die armen Menschen auf keinen Fall zurück könnten. Die nächste Frage wäre die nach den Kosten für jeden Einzelnen per Flugzeug etc. Da sehe ich nur die Möglichkeit der sofortigen Zurückweisung mit dem Resultat, dass die Migranten diese Möglichkeit einkalkulieren müssen und dafür Sorge zu tragen haben, wie sie die Rückreise bewerkstelligen. Her ging es ja auch. Es ist alles hinlänglich aufgezählt worden, Möglichkeiten und Wünsche zur Lösung genannt, aber nirgends erkenne ich einen wirklichen Willen. Weil es Arbeit macht? Oder Gegenwind geben könnte? Oder weil es einfach gewollt ist? Das Orakeln geht weiter. Das Hoffen auch.

Sepp Kneip | Mi., 22. August 2018 - 13:32

"Ein Abweichen von den anerkannten Auslegungsregeln, etwa um dem Rechtsempfinden des Volkes zu genügen, ist ihm jedoch strikt untersagt."
Schön und gut, aber warum berücksichtigen die Richter das Volksempfinden derjenigen, die noch nicht so lange hier leben in einer Weise, die jeder, auch dem Richter aufgegeben, Gesetzestreue spottet? Wir leben in einem Staat, in dem deutsches Recht gilt. Warum darf die Scharia in die deutsche Rechtsprechung Einzug halten, wie das in vielen Urteilen geschehen ist? Warum werden viele Vergehen von Merkels Gästen, für die deutsche Täter in den Knast gingen, entweder gar nicht, oder mit Bewährungsstrafen geahndet? Diese Einseitigkeit der Gerichtsurteile kann nur verfassungswidrig sein. Mir will daher auch nicht in den Kopf, dass ein gestandener Minister sich für seine Kritik an den Sami A - Urteilen entschuldigen muss. Ja, Recht und Moral decken sich nicht immer. Aber ist es erklärbar, dass ein möglicherweise zig-facher Mörder so hofiert wird?

Elisabeth Ellermann | Mi., 22. August 2018 - 14:13

Da muss ich entschieden widersprechen, und da liegt der Grundfehler des ganzen Systems - es ist keineswegs sicherzustellen, dass generell jeder Mensch dieses Planeten, der sich für "verfolgt" erklärt, in Deutschland Zuflucht findet! Was für eine Anmaßung?!

Norbert Heyer | Mi., 22. August 2018 - 14:35

... ist man in Gottes Hand. Ein alter Spruch, der bis heute seine Berechtigung behalten hat. In diesem speziellen Fall will die Justiz einfach nur ein Exempel statuieren, Schutz von Terroristen über den Schutz der hier Lebenden zu stellen. Millionenfacher Rechtsbruch mit allen jetzt langsam sichtbaren Begleiterscheinungen wird stillschweigend hingenommen. Keine Reaktion bei wirklich staatsgefährdenden Beschlüssen durch Frau Merkel, aber jetzt die Muskeln spielen lassen. Es scheint so, als ob der Justiz die Rechtsprechung abhanden gekommen ist. Diese Urteile bestätigen nur die politische Richtung, in die Deutschland unweigerlich ankommen wird ( und auch soll ? ).

Guy Franquinet | Mi., 22. August 2018 - 14:57

4. Wer sich nicht ausweisen kann, muss bis zum Beweis des Gegenteils als schutzbedürftig anerkannt werden.

Dieser Punkt öffnet Tor und Tür für missbrauch. Wenn das nicht glaubwürdig belegen kann, darf nicht an unsere Bürgerrechte teilnehmen.
Asylanten sollen bei Erfassung nicht alle Bürgerrechte in Deutschland bekommen.

Helmuth Boeger | Mi., 22. August 2018 - 15:07

Art. 1, Abs. 3 des Grundgesetzes sagt: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als UNMITTELBAR GELTENDES RECHT.“ (positives Recht). Und Art. 79, Abs. 3 sagt: „Eine Änderung dieses GG, durch die in den Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
So wird mit Mitteln positiven Rechts versucht, d. Gefahren, d. aus d. Geltung positiven Rechts erwachsen können, entgegenzuwirken. Das Recht gilt, selbst wenn es nach dem „Gefühl“ oder nach Meinung der Mehrheit der Menschen – als „ungerecht“ und damit Unrecht empfunden wird, und es muss umgesetzt werden.
Das im Fall Sami A. geforderte „Rechtsempfinden“ des Richters entspricht nach meinem Verständnis dem Gegenteil von positivem Recht, was Naturrecht oder Vernunftrecht sein kann. Dieses wird rechts-/ oder moralphilosophisch, theologisch oder durch menschliche Vernunft begründet. Daraus kann positives Recht werden, wenn es vom Gesetzgeber geschaffen wird.

Beat Leutwyler | Mi., 22. August 2018 - 15:51

Antwort auf von Helmuth Boeger

... dass Deutschland nur in Teilen eine Demokratie und in wesentlichen Teilen eine Juristokratie ist.

Ihr Zitat: Art. 1, Abs. 3 des Grundgesetzes sagt: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als UNMITTELBAR GELTENDES RECHT.“

In einer Demokratie ist es nicht möglich, dass es aus "Rechtsprechung" "unmittelbar geltendes Recht" geben kann. Das ist das Wesen einer klassischen Juristokratie.

Beispiele: Drittes Geschlecht, Diesel-Fahrverbote

Ihnen wurde 1949 eine solche verordnet. Ich kann nur vermuten, obwohl es Deutsche geschrieben haben aber unter strenger Aufsicht der Alliierten, dass diese sich bei einer erneuten Eskalation nur auf eine Person konzentrieren müssen, den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten.

Eine Juristokratie ist nur ohne Gewaltenteilung möglich. In Deutschland wird sie Gewaltenverschränkung genannt und suggeriert die Gewaltenteilung nur.
PS: Diese wurde übrigens erfunden um Machtmissbrauch zu verhindern.

Danke für Ihre Antwort. Ich stimme Ihnen zu, dass in einer Demokratie aus Rechtsprechung kein unmittelbar geltendes Recht entstehen kann, und dass die Gewaltenteilung der Verhinderung von Machtmissbrauch dient. Deshalb habe ich zum Schluss meines Kommentares auch vom Gesetzgeber geschrieben, der dafür verantwortlich ist (Bundestag, Bundesrat, Länderparlament). Die von Ihnen geschriebenen Begriffe "Juristokratie" und "Gewaltenverschränkung" sind mir leider nicht bekannt, daher verstehe ich nicht, was Sie damit meinen. Wie kann ich mehr darüber erfahren?

Sebastian Rommer | Mi., 22. August 2018 - 15:17

Sehr geehrter Herr Klein,

diese richterliche Entscheidung ist doch lediglich folgerichtig. Man bedenke, niemand wird an der deutschen Grenze zurückgewiesen, Partei(en) in momentan staatstragender Verwantwortung brüsten sich sogar noch damit. Europäische Staaten die versuchen den europäischen Grenzschutz ernst zu nehmen (Italien, Österreich, Spanien) werden von hiesigen Politikern und insbesondere der einschlägigen deutschen Berichterstattung niedergemacht. Weiterhin ist sichtbar ist der offensichtliche Unwille Abschiebungen durchzuziehen, teilweise aus dümmlicher Ideologie, teilweise weil die jeweiligen Staaten ihre eigenen leute auch gar nicht wiederhaben wollen. Die negativen Folgen betreffen die bestens versorgten politischen und richterlichen Entscheidungsträger jedoch nicht - oder nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Stefan Schlegel | Mi., 22. August 2018 - 15:53

Das Asylrecht ist zu einer Gelddruckmaschine für RAe, Gutachterindustrie, Hilfsorganisationen, Vermieter von Bruchbuden, ... verkommen. Unsere Gerichte können gar keine Urteile ohne Gutachten fällen, ich nenne das unfähig. Faszinierend ist, dass hier die Volljuristen von Analphabeten über den Tisch gezogen werden. Das Asylrecht wurde für Opfer geschaffen und nicht für TÄTER! Daher darf das Asylrecht niemals bei Täter/Gefährder nie zur Anwendung kommen. Diese Leute müssen immer abgeschoben werden, auch wenn ihnen Folter, ... droht. Viele Menschen haben zwischenzeitlich von unseren Richtern eh keine große Meinung mehr, weil z.B. Gefährder nicht abschoben werden. Auch bei Straftaten hat man den Eindruck, dass Flüchtlinge bei der Bestrafung einen Kulturrabatt erhalten. An die Unabhängigkeit und Neutralität von Gerichten glaubt der kleine Mann eh nicht mehr, bei höheren Gerichten gibt es bei der Besetzung der Richterstellen ständig ein Geschachere, zwischen den Parteien.

Gelddruckmaschine aber nur weil der Gesetzgeber schwammige mit Lücken versehende Gesetze erlässt. Dies kann man den RA`en m.E nicht anlasten. Eklatant ist es auch in der Steuergesetzgebung - aber wohl auch gewollt.

Marc Gause | Mi., 22. August 2018 - 16:52

Ein Zuwanderungsgesetz? Aber dann muss man die Gesetze auch einhalten, auch wenn das bedeutet, jemand muss Deutschland verlassen!

Und da 90% der abgelehnten Bewerber jahrelang weiter in Deutschland leben und Steuergelder bekommen (!!!) ist doch klar, dass Gesetze beim Thema Einwanderer und Flüchtlinge nicht angewandt werdem.

Wozu dann ein Zuwanderungsgesetz, es werden doch wieder Gesetze ohne Ende gebrochen werden, ich soll Merkel vertrauen dass dann PLÖTZLICH Gesetze eingehalten werden, ausgerechnet Euro Merkel? Scherz ist das ja wohl.

Zuwanderungsgesetz, da soll doch nur dafür sorgen, dass NOCH MEHR Menschen kommen können.

Zuwanderungsgesetz ist doch nur Show.

PS: Die Gerichte und Richter Deutschlands haben aber kein Problem wenn Euro Gesetze (No Bail Out) gebrochen werden. So genau müssen die Richter also doch nicht urteilen!!!

Das BAMF ist nur Show - aus meiner Sicht jedenfalls. Die paar Abschiebungen, die wir haben, können wir uns letztendlich sparen. Kosten nur Geld, genau wie das BAMF. Es bleiben ohnehin die meisten Migranten hier mit oder ohne Rundumversorgung.

Kostas Aslanidis | Mi., 22. August 2018 - 18:03

ist nur Attrappe. Steuereintreiberstaat oder Wegelagerer ist korrekter. Wenn das Recht nach politischer Gesinnung gebeugt wird, warum wird das Wort Rechtsstaat verwendet?

Klaus Decker | Mi., 22. August 2018 - 20:05

Sehr geehrter Herr Klein, als Jurist stimme ich Ihren Ausführungen uneingeschränkt zu. Nur eines wundert mich: Als erfahrener Politiker (und Richter)
wissen Sie natürlich genau, dass alle Ihre Vorschläge für Gesetzesänderungen nicht die geringste Chance
haben - nicht einmal innerhalb der CDU! Nach meiner Einschätzung bietet aber das geltende Recht genügend Möglichkeiten, der Wirklichkeit
angemessene Entscheidungen zu fällen. im vorliegenden Fall geht es nicht m komplizierte Aus-
legungsfragen, sondern um die schlichte Subsumtion eines Lebenssachverhaltes unter eine Rechtsnorm: Folter in Tunesien ja oder nein. VG und OVG meinen ja - eine offensichtliche Fehlentscheidung! Korrektur möglich? Ja, nämlich
im Hauptverfahren. Natürlich wird es dazu nicht
kommen. Aber immerhin würde deutlich, wo in vielen Fällen das Problem liegt: nämlich bei Richtern, die politisch festgelegt sind. Leider muss
man sagen: es war schon immer so!

Detlev Bargatzky | Mi., 22. August 2018 - 20:08

... alle Themen mit Asyl-/Flüchtlings-/Ausländerangelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltungsgerichte herauszunehmen und in einen separaten Rechtsbereich zu überführen?

Oder glaubt wirklich jemand, dass Verwaltungsrichter, die über Streitigkeiten zwischen verschiedenen öffentlichen Körperschaften, Kommunen, Ländern etc ... zu befinden haben, plötzlich und unerwartet tolle Urteile in Sachen Asyl, Abschiebungen etc. fällen können?

Ich glaube, dass in speziell diesen Themen und im Bereich des Sozialrechtes viele Juristen unterwegs sind, die Urteile sprechen, die man eher von Sozialarbeitern erwarten würden als von Richtern.
Darüberhinaus leben diese Richter offensichtlich problemlos mit widersprüchlichen Urteilen, wie sie im Fall des "Kalif von Köln" über Jahre hinweg ergangen sind.
Ich hatte damals den Eindruck, die beteiligten Richter lieferten sich hierbei einen sportlichen Wettkampf.
Die Folgen für den Rechtsstaat waren ihnen vollkommen egal.

Siegmar Sulzer | Mi., 22. August 2018 - 20:14

Richter und Politikerschlete ist vollkommen richtig und Notwendig! Denn Deutschland sorgt sich sich zu sehr um das Befinden von islamischen Terroristen .Ich wuerde mich nicht wundern wenn eines Tages Trums Deutschland wegen Beheimatung von islamischen Terroristen zu der Achse des Boesen mit Nordkorea und Iran zaehlt, und CIA-Kampfdrohnen losschickt um hier Terroristenliquidierung zu betreiben.

Anton Butz | Do., 23. August 2018 - 07:57

Was für ein Gedöns zu einem Einzelfall, während für die Krankengeld-Falle seit über 10 Jahren das Recht gebogen wird, in Hunderten Fällen, von höchsten der SPD nahe stehenden Richterpersönlichkeiten.

Karin Zeitz | Do., 23. August 2018 - 10:29

dass sich Migranten selber schlimmer Verbrechen beschuldigen und behaupten, dass ihnen aus diesen Gründen in ihren Herkunftsländern Folter und Tod drohen. Die deutsche Justiz kann sie mangels Beweisen nicht bestrafen, aber abgeschoben werden können sie auch nicht. Deutschland macht sich damit zum Eldorado für Islamisten und Verbrechern aus der ganzen Welt, denn diese Klientel wird bis an ihr seliges Ende auf Kosten des deutschen Steuerzahlers durchgefüttert. In den ungünstigeren Fällen gehen sie auch hier ihren kriminellen oder islamistischen Aktivitäten nach und gefährden damit die einheimischen Bevölkerung, die den Glauben nicht verlieren soll, in einem Rechtsstaat zu leben.

Gunter Frank | Do., 23. August 2018 - 10:35

Der Rechtstaat ist keine Insel, auf die man sich zurückziehen kann, wenn es einem passt. Wo waren die juristischen Korrektive beim ständigen Rechtsbruch seitens der Exekutive in den letzten Jahren? Stattdessen soll der Bürger jetzt ein Urteil schlucken, dessen Sinnhaftigkeit auch bei allerbesten Willen nicht mehr gegeben ist. Wer trägt denn bitte die Verantwortung sollte ein zurückgeholter Sami A. einen Mord begehen. Wer kondoliert dann der Opferfamilie? Die SPD-Richterin? Die, die jetzt plötzlich auf den Rechtsstaat pochen? Vorher gefriert die Hölle.

Gottfried Meier | Do., 23. August 2018 - 12:06

Spurwechsel passt viel besser zur Entwicklung der CDU unter Merkel.

Rolf Pohl | Do., 23. August 2018 - 13:15

Warum sollten unsere Gesetzgeber überhaupt handeln?
Sog. Gefährder gibts doch nur einige wenige, sozusagen kaum der Rede wert. Falls es doch mal einen gibt, wie z.B. den Killer vom Breitscheidplatz in Berlin 2016, dann erledigen den italienische Polizisten für uns.

Also, alles is gut, unsere rot-roten Bundes-Koalitionpolitiker in der sog. schwarz-roten Regierung und die Günen passen schon auf das nix passiert. Bravo, alles klappt wie am Schnürchen.
Her mit dem guten Mann aus Tunesien, wie alle haben ihn uns verdient.

erfahrungsgemäß handelt unsere politische Klasse nur dann sehr schnell, wenn es um die eigenen Straffreiheit oder körperliche Unversehrtheit geht. Wie schnell waren angesichts der maßlos überzogenen "RAF_Gefahr" die entsprechenden Einrichtungen befestigt, gab es nahezu Horden von Personenschutzkommandos (welche auch die damals verfemte Hohlspitzmunition problemlos einsetzen durften) und zogen Wache des BGS auf als gälte es dem Angriff ganzer Kommandokompanien zu trotzen. Fördergelder für den Schutz der niederen Parteiränge war auch noch drin.. Waffenscheine (sonst böse und wirkungslos)waren gerade gut genug für die Creme der dt. Politik.

Hier und heute trifft es eh absehbar "Oma Meier", das geht unserer politischen Klasse am Allerwertesten vorbei!