U-Bahn-Passagiere mit medizinischer Maske
Letztes Relikt: die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr / dpa

Corona und Politik - Das Bewusstsein für Grundrechte ist gewachsen

In der Rückschau war die Coronapolitik fehlerbehaftet – aber die Ordnung des Grundgesetzes hat sich bewährt. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung hat den Stresstest bestanden.

Markus Karp

Autoreninfo

Markus Karp ist an der Technischen Hochschule Wildau Professor für Public Management und Staatssekretär a.D.

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In den letzten Wochen und Monaten häufen sich kritische Auseinandersetzungen mit der Coronapolitik. Das ist kein Wunder: Derzeit gibt es Streit um eines der allerletzten Relikte der Coronamaßnahmenära, die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Das Häuflein ihrer Anhänger schrumpft, kapituliert aber nicht. Obwohl selbst die einst Härtesten der Hardliner wie der bayerische Ministerpräsident Söder sie nicht mehr befürworten, halten die Galionsfigur der bundesdeutschen Coronapolitik, der zur Exzentrik neigende Bundesgesundheitsminister Lauterbach, und seine abschmelzende Anhängerschaft daran fest und klammern sich an die Beibehaltung der zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen bis zum letztmöglichen Datum. Wohlwissend, dass sie eine neue Mehrheit dafür nicht finden werden.

Die Impfungen, die der Bundestag beinahe pflichtig gemacht hätte, erweisen sich als weniger wirksam als gedacht. Vor allem die beschworene und eingeforderte Solidarität erweist sich als Schimäre, weil der Schutz vor Ansteckung allenfalls marginal ist. Zugleich gibt es eine gewaltige Welle von Atemwegserkrankungen, welche auch darauf zurückgeführt wird, dass durch die Coronamaßnahmen die Immunsysteme aus der Übung geraten sind.

Die Coronapolitik hat auch in anderen Bereichen Spuren hinterlassen: Zu nennen wären Bildungs- und Entwicklungsdefizite bei Kindern oder gewaltige Schuldenberge infolge der Stützung von Unternehmen, denen das Wirtschaften faktisch untersagt worden ist.

Und schlussendlich sind international die politischen Musterbeispiele der Freunde scharfer Maßnahmen sehr in Verruf geraten. Sowohl in der demokratischen Variante Australiens und Neuseelands als auch in der totalitären chinesischen Version ist der extrem restriktive Ansatz der No-Covid-Politik gescheitert. In der Rückschau war die Coronapolitik also eher kein Erfolg. Weder in Hinblick auf ihre gesundheitspolitische Effektivität noch auf die Kosten-Nutzen-Bilanz und schon gar nicht bezüglich ihrer Wirkung auf die Bürgerrechte.

Die föderale Struktur des Landes hat für Mäßigung gesorgt

Dennoch ist es wenig zielführend, retrospektiv anzuprangern und anzuklagen. Zum einen konnte beim Aufkommen des Virus niemand wissen, ob eine Grippe oder die große Pest auf uns zurollt. Letztere hätte die damals verfemte „maßnahmenkritische Klientel“, die aus heutiger Sicht oft richtig lag, tatsächlich ins Unrecht gesetzt. Zum anderen hat sich die Ordnung des Grundgesetzes in dieser Krise besser bewährt, als es oft dargestellt wird.

So hat die föderale Struktur des Landes für Mäßigung gesorgt. Maßnahmen konnten nicht einfach top down als Ukas oktroyiert werden, sondern bedurften der Konsensfindung. Das hat zum einen das Tempo gemindert – ein oft vorgebrachter Kritikpunkt am Bundesstaat hat sich in diesem Fall als Stärke erwiesen. Zum anderen gab es in der Praxis konkurrierende landespolitische Politikentwürfe. Diese unterlagen dem Vergleich durch Fachleute und Wählerschaft und konnten der unterschiedlichen epidemischen und gesellschaftlichen Situation vor Ort bei allen Unzulänglichkeiten besser Rechnung tragen als ein zentral vorgegebenes Einheitsmodell.

 

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Auch die Gewaltenteilung hat besser funktioniert, als behauptet wird: Freilich wäre es besser gewesen, wenn weniger über die Nähe zwischen Verfassungsrichtern und Bundeskanzleramt hätte diskutiert werden müssen. Dass die Richter der Exekutive ein weniger enges Korsett geschnürt haben als auf anderen Feldern, ist hingegen Teil der richterlichen Unabhängigkeit. Und letztlich war es die dritte Gewalt in ihren regionalen Gliedern, die in Dutzenden Urteilen übereifrigen Amtsträgern Zügel angelegt hat. Die häufige Kritik, dass bei vielen Maßnahmen indes erst nach deren Auslaufen die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden ist, ist ein Stück weit unfair: Das widerspricht der oft gehörten Klage, dass die Judikative Politik und Verwaltung zu wenige Spielräume lasse. Es dürfen eben nicht schon im Vorhinein so viele juristische Hürden errichtet werden, dass alle Handlungsoptionen verstellt sind. Und die nachträgliche Diagnose der Verfassungswidrigkeit stellt zumindest sicher, dass in Zukunft aus anderem Anlass nicht dieselbe Maßnahme aufs Tapet gebracht wird. Das System lernt.

Kein Irrweg konnte das Grundgesetz aus den Angeln heben

Dieser Befund gilt auch für den politischen Betrieb selbst. Auswüchse wie die Impfpflicht oder die berüchtigte „Osterruhe“, die Verhängung eines Blitzlockdowns von jetzt auf gleich, sind zwar aus der politischen Sphäre heraus zwar zunächst initiiert, aber auch wieder beerdigt worden.

Die ebenfalls heftig kritisierte Medienlandschaft hat ihre demokratische Funktion als vierte Gewalt bei Weitem nicht so verfehlt, wie bisweilen suggeriert wird. Zwar kommt auch eine vielbeachtete Studie der Kommunikationswissenschaftler Maurer, Reinemann und Kruschinski zu dem Schluss, dass die Vielfalt der medial präsenten Fachleute relativ gering war und die gesundheitlichen Folgen medial intensiver diskutiert worden sind als die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nebenwirkungen der Maßnahmen. Aber das Studienergebnis, welches besagt, dass es durchaus eine kritische mediale Begleitung der Coronapolitik gegeben habe, bestätigt sich auch aus der persönlichen Empirie: Insbesondere die privatwirtschaftliche Säule unseres Mediensystems, von YouTube-Halbamateuren bis hin zu renommierten Zeitungsverlagen, hat kritische Stimmen überall in der Bevölkerung hörbar gemacht.

Die der bundesdeutsche Konsensdemokratie innewohnende Trägheit hat im Endeffekt dafür gesorgt, dass die Relikte der Coronapolitik uns auch Anfang 2023 begleiten werden wie der schmuddelige Schneerest des Winters, den die Frühlingssonne noch nicht beleckt hat. Zugleich aber hat die Verfassungsordnung des Landes mit seiner föderalen Struktur, den vielen Interessengruppen und Vetospielern verhindert, dass Regeln hierzulande so radikal ausfielen wie in den zentralistischen Republiken Italien und Frankreich. Im Gegenzug sind Sie dort schneller zurückgenommen worden.

Angesichts dieser neuartigen Krise hat die freiheitlich-demokratische Grundordnung den Stresstest bestanden. Daran ändern auch überschießende Reaktionen oder die verfehlten martialischen und autoritären Wortspenden zahlreicher Entscheider und Prominenter nichts, die online angeprangert werden. Kein Irrweg konnte das Grundgesetz aus den Angeln heben. Es haben sich hingegen politische und vor allem verfassungsrechtliche Leitplanken und Lehren für die Zukunft ergeben, die darauf schließen lassen, dass das Gemeinwesen sich weiterentwickelt hat. Ein Eintreffen der pessimistischen Vermutung, dass die Coronapolitik zum Präzedenzfall oder zur neuen Norm des Regierens wird, ist daher nicht zu befürchten. Denn das Bewusstsein für Grundrechte und deren Abwägung ist universell gewachsen, bei Gegnern wie Befürwortern der Coronapolitik.

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Hans Jürgen Wienroth | Di., 20. Dezember 2022 - 13:30

Ich muss dem Autor widersprechen, unser GG hat sich in der Coronapolitik nicht bewährt. Verfassungsrichter, die im stillen Kämmerlein verhandeln, Klägern das Vortragsrecht verwehren, sich beim Urteilen ausschließlich auf Regierungsberater stützen, das GG (quasi unsere Verfassung) nach dem (Corona-)Zeitgeist auslegen, die sind keine Basis für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Immerhin haben diese Richter alle Corona-Maßnahmen, alle Grundrechtseinschränkungen bis hin zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und dem Demo-Verbot für gut befunden. Von einer nachvollziehbaren Abwägung aller Argumente in den Urteilen habe ich nichts gelesen.
Das vom Autor so hervorgehobene föderale System, das unterschiedliche Maßnahmen in den zuständigen Bundesländern ermöglicht hätte, wurde von einer im GG nicht vorgesehenen MP-Runde der „Alternativlosigkeit“ ausgehebelt. Die renommierten Verlage haben es bejubelt und mehr Zentralismus gefordert. Ist das eine ausgewogene Berichterstattung?

Ich schließe mich vollumfänglich Ihrem Kommentar an Herr Wienroth. Ich weiß nicht, wie der Autor zu einer solchen Beurteilung kommen kann. Die meisten Foristen hier beklagen schon mit Beginn dieser "Pandemie" den Umgang der Politik und der Medien und im Weiteren der Justiz mit Corona, auch wenn es vereinzelt gerade Verwaltungsgerichte es waren, die zwar Eilanträge teilweise ablehnten und Jahre später dann aber auch nur teilweise etliche Maßnahmen als rechtswidrig ausurteilten. Da war das Kind aber längst in den Brunnen gefallen. Gerade das BVerfG als Hüter unserer Grundrechte hat da fleißig mitgemacht, genaue diese unsere Grundrechte nicht zu schützen. Derzeit kungeln die Parteien wieder drei Richterposten für das BVerfG hinter verschlossenen Türen aus und das BVerfG musste sich von einem nachgeordneten VG in Karlsruhe vorwerfen lassen, dem Transparenz- und Informationsrecht nicht nachgekommen sein. Nein, das GG wurde ausgehebelt und die Hüter desselben haben sich eben nicht bewährt.

Maria Arenz | Di., 20. Dezember 2022 - 13:31

aber arg verfrüht ausgebrochen. Vielleicht ist es aber auch nur ein- allerdings krasser - Fall von "Schuster bleib bei Deinen Leisten" mit dem wir es hier zu tun haben. Von den Verheerungen, die der 1. Senat i.S. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Versammlungsfreiheit angerichtet hat, wird sich das GG so bald nicht erholen und die Folgen der spätestens seit Frühjahr 21 als Hysterie erkennbaren Corona-Rundumschläge gegen Kinder und junge Leute kann auch niemand mehr aus der Welt schaffen. Der Cicero hat doch wahrlich genügend qualifizierte Autoren zu diesem Thema an der Hand und es deshalb nicht nötig, diesem frohsinnigen Reste-Merkelianer für sein nicht wirklich ernst zu nehmendes "alles nicht so schlimm" -Gesäusel eine Bühne zu bieten.

Tomas Poth | Di., 20. Dezember 2022 - 13:40

Fehlerhaft ist schmeichelnd, die durchgeführten Maßnahmen waren durchgehend falsch.
Demokratische Grundrechte wurden ausgesetzt, es wurde mehr Schaden angerichtet als Nutzen bewirkt!
Wer sich bezüglich der Corona-Maßnahmen mit dem China-Totalitarismus vergleicht, muß natürlich alles gut finden, hat aber einen Sprung in der Schüssel. Man muß sich mit denen Vergleichen die ohne unseren Corona-Totalitarismus besser dastehen als wir.
Der demokratische Stresstest wurde nicht bestanden, unsere Demokratie hat sichtbaren Schaden genommen!

Gerhard Lenz | Mi., 21. Dezember 2022 - 11:37

Antwort auf von Tomas Poth

besteht wohl kaum darin, sich die Sichtweise von Querdenkern, Esoterikern, Covidioten und verbündeten Rechtsextremisten zu eigen zu machen - und damit Letzteren behilflich zu sein, das "demokratische System" aus den Angeln zu heben. Corona dürfte AfD & Co im Grunde völlig Wurscht gewesen sein - man hoffte vielmehr mal wieder, den Protest der Straße zu instrumentalisieren und das verhasste demokratische System zum Teufel zu jagen: "Rechte Helden" standen ja schon auf den Stufen des Reichstages, auf eine angeblich von einem gewissen Donald Trump eingesetzte Übergangsregierung hoffend.

Bei der Frage, ob temporäre Grundrechtseinschränkungen durch den Gesundheitsschutz des Einzelnen gerechtfertigt waren, haben Richter durchaus vernünftig gehandelt. Mehr als sechs Millionen Tote weltweit bezeugen, dass Corona mehr ist als nur irgendein politisches Manöver, wie es von Rechtsaußen immer dargestellt wird. Rechtsbrecher waren vielmehr jene, die trotz Verbot demonstrierten..

Wer so obrigkeitshörig ist wie Sie, wer so sehr den Mainstreammist als Evangelium daher betet, Hr. Lenz, für den ist die Erde auch eine Scheibe, auf deren Unterseite die Menschen mit Magnetfüßen wandeln.
Ach übrigens, noch mal zur Erinnerung, die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat. Kann man so bei Wikipedia nachlesen, daß Sie ja gerne mal als Informationsquelle zitieren. Aber Sie müssen es ganz lesen und nicht nur das was Ihnen gefällt. Natürlich gehört auch verstehen dazu!

Gerhard Lenz | Do., 22. Dezember 2022 - 10:51

Antwort auf von Tomas Poth

Da stimme ich heute mal mit Ihnen überein. Das war es aber schon.

Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD. Es nimmt alle Staatsbürger in die Pflicht, ohne Ausnahme, und beinhaltet auch Pflichten. Grundrechte bilden nur einen Teil unserer Verfassung ab. Diese können durchaus in berechtigten Fällen eingeschränkt werden - wie z.B. während der Corona-Pandemie. Ob das gerechtfertigt ist oder war, lässt sich gerichtlich überprüfen.
Alles kalter Kaffee, steht auch auf Wikipedia, erwähnen Sie aber nicht. Ist entweder nicht wichtig für Sie, oder Sie haben es übersehen (oder nicht verstanden)?

Danke für Ihre Einschätzung, was meine politische Einstellung angeht. Für Sie beginnt natürlich links der AfD der Marxismus, und nur AfD-freundliche Medien berichten objektiv.

Alles, was davon abweicht, bedeutet Mainstram- oder Regierungshörigkeit.

Alles klar. Wie einfach doch die Welt ist.

... klappt dann doch noch nicht so ganz bei Ihnen.
Die "Corona-Pandemie" als berechtigte Grundrechtseinschränkung anzuführen ist die von mir beklagenswerte Obrigkeitshörikeit Ihrerseits.
Marxismus, Sozialismus, Faschismus und andere Ismen, also die ganzen kollektivistischen Ideologien brauchen die Unterwerfung, halt Obrigkeitshörigkeit, daß Freiheitsrechte nur passend nach Gusto der Regierung gewährt werden, An- und Abschalten nach Bedarf, um das Volk zu lenken und zu kujonieren.

Wolfgang Tröbner | Di., 20. Dezember 2022 - 14:20

Das Grundgesetz ist zwar (noch) nicht aus den Angeln gehoben, aber es bröckelt doch gewaltig. Politik, Justiz und auch die Medien haben das Ihrige dazu getan. Wie viele Verstöße gegen das Grundgesetz seitens der Politik wurden bisher nicht geahndet? Die Justiz hat (ebenso wie die Medienlandschaft) nur gezeigt, dass sie willfährige Vollstrecker einer fehlgeleitenden Politik ist. Warum sitzt der Gründer der sogen. Querdenker immer noch in U-Haft, während Vergewaltiger teilweise ganz schnell aus selbiger entlassen werden? Wenn Auswüchse wie die Impfpflicht beerdigt wurden, dann nicht, weil Politik, Justiz oder Medien Einsicht gezeigt hätten, sondern nur aufgrund des Druckes von der Straße. Im Gegensatz zu Herrn Karp glaube ich, dass es sehr zielführend wäre, retrospektiv anzuprangern und anzuklagen. Nicht, um einige bestimmte Vertreter der Corona-Politik zu bestrafen, sondern um zu verhindern, dass es zukünftig ähnliche Bestrebungen gibt, grundlegende Bürgerrechte einzuschränken.

Gerhard Lenz | Di., 20. Dezember 2022 - 14:22

Auf jeden Fall! Auch wenn Unverbesserliche nach wie vor behaupten, wir hätten ja gar keine gültige Verfassung, oder wir wären irgendwie verpflichtet, eine neue Verfassung einzuführen, nachdem die ehemalige DDR der BRD beigetreten war - es hätte durchaus schlimmer kommen können. Natürlich gibt es Reibungspunkte, die manchmal Korrekturen notwendig erscheinen lassen: Wenn Bund und Länder über Kompetenzen streiten, wenn der Egoismus einzelner Landesfürsten mal wieder dazu führt, dass dort ganz andere Süppchen gekocht werden, deren Geschmack sich mit dem bundesdeutschen Hauptgericht nicht verträgt. Da scheinen Anpassungen manchmal notwendig.
Dennoch: Im Vergleich zur Weimarer Version ist unsere Verfassung vielleicht marginal weniger freiheitlich, dagegen deutlich stabiler. Denn am rechten Rand bemühen sich Sturmtruppen im Dunstkreis der AfD, die jenen der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts durchaus ähneln, das bei Ihnen so verhasste System vollständig zu zerstören.

Vollen WIDERSPRUCH Herr Lenz & Herr Karp

Wäre die Demokratie wirklich fest im Sattel, hätten viel, viel mehr Bürger ihre Rechte & ihr "Wenn & Aber" eingeklagt.
Aber in diesen Staat gibt es nur eine Richtung, in die geschaut & ermittelt wird:

Alle, die Fragen - & noch schlimmer, die widersprechen oder eine nicht staatliche Meinung haben. Und die Allerschlimmsten? Die sich zur AFD bekennen. Der werden öffentlich gebrandmarkt.

Und obwohl diese nur andere Möglichkeiten in der heutigen Zeit aufzeigen

Alle die, die das
"Linke links-grüne-Blockparteien-System" befürworten, Lobpreisungen, Beförderungen, gesellschaftliche Huldigung auf allen Ebenen.

Beweis für meine Aussage werte ...

Sich mal Politiker der Parteien im Bundestag anschauen, die nicht reden.
Die schlimmsten Klassen in D. haben mehr Respekt/Anstand wie unsere ...

Es ist nicht nur eine Schande Gegenüber dem Wähler.
Es ist auch jedes "Moralkeulen-Wort" unserer gewählten Abgeordneten gegenüber anderer Staaten ein Moloch ?

Wolfgang Böhm | Di., 20. Dezember 2022 - 15:27

Naja, hätte es vielleicht wenn man es berücksichtigt und sich dran gehalten hätte ...
Da hat der Author aber etwas sehr geschönte, geschmeichelte Ansichten zur COV Politik !!
Die ungrechtfertigte Spaltung der Gesellschaft, das bewusste schüren von Angst & Panik das Ausgrenzen von ungeimpften, die GG-widrigen Ausgehverbote, Berufsverbote und etliche weitere GG-Einschränkungen .. das BVG hat sich quasi selber "abgeschafft" in dem es nicht die verhältnismässigkeit der Massnahmen geprüft, sondern hinter verschlossenen Türen mit dem "angeklagten" das Urteil ausgekungelt hat und der BR einen pauschalen Freifahrtschein für alle Grundrechtseinschränkungen gab ..nicht zu vergessen die verschwendung etlicher MRD öffentlicher Gelder .... also ich ziehe da ein gaaanz anderes Fazit !!

Manfred Sonntag | Di., 20. Dezember 2022 - 15:38

Herr Karp, was soll dieses Beschwichtigen? Es ist unglaublich was Sie da schreiben: "Dennoch ist es wenig zielführend, retrospektiv anzuprangern und anzuklagen. "! Wurden Sie, Herr Karp, wie ich in den letzten 3 Jahren als Mörder, Blinddarm, Terrorist oder Mörder bezeichnet (siehe auch https://ich-habe-mitgemacht.de/)? Oder wurden Sie bei friedlichen Demonstrationen und Kundgebungen mit Eiern, Bierbüchsen u.a.m. beworfen, nur weil Sie sich auf Ihre Grundrechte im GG beriefen? Diese totalitären Entgleisungen hat auch Martin Schulz aus Würselen aufgezeigt:
„Die Reduzierung komplexer politischer Sachverhalte auf ein einziges Thema, in der Regel bezogen auf eine Minderheit im Land, ist ein tradiertes Mittel des Faschismus. (…) Ich finde, es ist Zeit, dass die Demokraten in diesem Lande sich gegen diese Art der rhetorischen Aufrüstung wehren, die am Ende zu einer Enthemmung führt, deren Resultat Gewalttaten auf den Straßen ist. Es ist Zeit, dass sich die Demokratie gegen diese Leute wehrt!

Andrej Kharadi | Di., 20. Dezember 2022 - 16:47

Grundrechte der Bürger wurden ohne Prüfung der Wirksamkeit, der Angemessenheit und der Verhältnismässigkeit der Massnahmen ausser Kraft gesetzt. Von wissenschaftlicher Evidenz konnte dabei keine Rede sein. Die Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, haben sich dabei z.T. zum Teil als willfährige Erfüllungsgehilfen der Politik erwiesen. Der wirtschaftliche und der sozialpsychologische Schaden in der Bevölkerung ist immens.
Nein, dieses Grundgesetz hat sich nicht bewährt.
Es bedarf dringend einer Überarbeitung! Insbesondere die Trennung von Justiz und Exekutive ist unzureichend. Das hat übrigens auch der EUGH in einem Urteil vom Mai 2019 bestätigt.

Volle Zustimmung Herr Kharadi.

Nur diesen Satz widerspreche ich: (das GG hat sich nicht bewährt)

In meinem Augen - oh doch, wie die Aussagen von Jesus.
Das die anvertraute Macht diese missbraucht, egal ob Politiker, Kirchenobrigkeit der oberen Etagen, dies ist die Pest & Frevelhaftigkeit.

Die Rahmenbedingungen waren & sind Spitze wie auch noch zeitgemäß.

NEIN, Alle Handlanger der weltlichen & kirchlichen Macht

MISSBRAUCHEN DIESE ZU IHREN GUNSTEN ?

Und wer nach Veränderung laut ruft, sollte bei den Menschen, die MACHT ausfüllen, anfangen.

Nicht das Fundament ist morsch, sondern das modernisierte Gebäude, welches nach den Wünschen der dunklen Macht/Handlanger aus Brüssel & anderen Kanälen die Krallen der Macht ausgestreckt haben, um IHRE Wahrheit, Gerechtigkeit wie Vorstellungen
den Untertanen, Wähler & Konsumenten
ZU MANIFESTIEREN & ZEMENTIEREN
ohne ein "Wenn & Aber"

Aber leider hat es keine Geltung mehr, nur noch in der Theorie, auf dem Papier. Es wurde quasi durch eine wirkmächtige Mischpoke aus selbsternannten Moralaposteln in der Praxis für obsolet erklärt u. durch private Moral- und Politikvorstellungen ersetzt. DAS ist das Problem!
Durch die nicht korrekt angewandte Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative u. Judikative ist das komplette System, inklusive Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit u. Freiheit erodiert. Der organisierte Komplettausfall fast sämtlicher Medien tat sein Übriges hinzu und führte zum vollständigen Kollaps. Die Krisen der letzten Jahre waren da nur das Brennglas auf eine längst angelegten Entwicklung.
Ich erinnere mich noch, wie vor ca. fünf Jahren eine angebliche Staatsrechtlerin, die aussah wie zwölf, abends im heute-journal verkünden durfte, das Grundgesetz sei in einigen wesentlichen Bereichen doch nur noch eine Art Handlungsempfehlung und z.T. durch internationale und politische Ansprachen ersetzt werden könnte!!

Ja, es blieb im Grunde kein Stein mehr auf dem anderen in unserem gemeinsamen Haus des Rechtsstaats. Nichts, was nicht von Merkel geschändet wurde und weiter von den Grünen Khmer geschändet wird. Wenn da erst einmal eine ideologisierte Polit-Mafia die Politik, die Medien, die Gerichte, die Schulen und Universitäten - und mittlerweile die Polizei und das Militär - gekapert hat, dann gibt es kein Halten mehr und so schnell kein Zurück mehr! Dann ist es völlig irrelevant, ob da ein noch so perfekt verfasstes Grundgesetz vorliegt oder nicht. Wenn Korruption und Parteienklüngel sich über die Grenzen einer noch so ausgeklügelten Gewaltenteilung hinwegwanzen, dann geht auch das beste Gemeinwesen die Bach runter. Nein, auch ein Grundgesetz auf Glanzpapier und mit Goldschnitt rettet da nichts. Das einzige, was den Rechtsstaat bewahrt ist eine aufgeklärte, wehrhafte, liberale Bürgerschaft, die bereit ist, für ihre Interessen einzutreten. Aber die existiert im Deutschland der Blockwarte nicht.

Ingo Frank | Di., 20. Dezember 2022 - 16:54

Nun, dem kann ich zumindest fürs Buntland Germany in kleinster Weise zustimmen. Warum?
Beispielsweise das Impfen verbunden mit den Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen. Durch die ungute Allianz zwischen Politik & Medien wurden von beiden Seiten die Menschen in Panik & Angst gestürzt. Auch ich habe mich von der Hysterie anstecken lassen und hatte Angst um mich und meine Lieben. Bewußt war mir schon, dass jede noch so leise Kritik an den Corona Maßnahmen von den Vorgenannten abgebügelt wurde. Und das Schlimme, die unterschiedlichen Maßnahmen von BL zu BL, von Kreis zu Kreis, von Schule zu Schule bis zu den Jüngsten in den Kitas hat gezeigt, wie kontraproduktiv die Entscheider gehandelt haben und letztlich vieles per Ermächtigung entschieden haben und die verbrieften Grundrechte alle samt außen vor ließen. Und es geht weiter nicht mit Corona sondern mit der Energiewende nach dem Motto, wer im Winter nicht krank ist, der hat geheizt.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik .

Heidemarie Heim | Di., 20. Dezember 2022 - 17:40

Das einzige was bei mir persönlich und vielen meiner Bekannten wuchs, war das ungläubige Bewusstsein, dass der Staat bzw. die Regierungen mit Hilfe der ihnen gewogenen Leitmedien sowie auf das Heftigste streitende Wissenschaftler Eingriffe in die in der Verfassung verbrieften Grundrechte der Bürger eingreifen konnten, wie man es sich zuvor niemals vorstellen konnte und wollte. Am Anfang der "Fassungslosigkeit" beruhigte man sich noch mit einiger Überzeugung nach dem Motto:" Das kriegen die nie so durch. Berufsverbote, Ausgangssperren, Versammlungsverbot, Oma allein im Heim oder in der Klinik ohne Abschied sterben lassen u. was es noch so an humanen Grenzwertigkeiten gab. Da sind doch unsere Gerichte, zur Not Karlsruhe davor?!" Pfeifendeckel, sie konnten und sie taten es in einer Länder-Minister-Runde, die im Gesetz gar nicht vorgesehen war. Und anstatt diese Übergriffe wenigstens gescheit zu kommunizieren, schwurbelte man darum herum und setzte auf Panikmache u. Diskriminierung! MfG

Armin Latell | Di., 20. Dezember 2022 - 18:17

als Staatssekretär a.D. aus einer vollkommen isolierten Blase geschrieben. Wenn, wie der Verfasser behauptet, das Bewusstsein für Grundrechte gewachsen sein sollte (da fragt sich natürlich bei wem?) dann allenfalls deshalb, weil sie samt und sonders einkassiert worden sind, die Politik keine rote Linien mehr kennt, sie in einen extremen Machtrausch verfallen ist, ein Verfassungsgericht die politischen Entscheidungen schützt und nicht die Verfassung und den Bürger ggü. dem weit übergriffigen Staat. Von hasserfüllten Äusserungen diverser Humanoiden aus dem öffentlichen Leben ganz zu schweigen. Da hat man möglicherweise ein Bewusstsein für die abgenommenen Grundrechte bekommen. Bei Corona hat das noch lange nicht aufgehört und wird es auch nicht mehr. Es sei denn....

Bernhard Marquardt | Di., 20. Dezember 2022 - 18:43

Bei den Vertretern der obersten deutschen Richter offensichtlich eher nicht.
Wahrscheinlicher bei einigen, denen der erkennbare richterliche Kotau in Richtung der Regierung die Augen geöffnet hat, in welche Richtung dieses Staatswesen abzudriften droht.
Die jüngsten Äußerungen der Innenministerin zum Umgang mit den Grundrechten der Bürger lassen da Böses ahnen....
Ein echte Gewaltenteilung, Herr Karp, hat es in der Bundesrepublik im Gegensatz zu fast allen anderen westeuropäischen Staaten nie gegeben. Trotz der grausamen Erfahrungen mit einer iustitia ancilla im Dritten Reich und in der DDR.
Und zu all dem ergehen Sie sich geschichtslos in euphemistischen Beschwichtigungsphrasen.

Michael Häßler | Di., 20. Dezember 2022 - 18:43

Ich war über zwanzig Jahre gerne Redakteur und kann die Aussagen über die Medien nicht nachvollziehen. Der Druck, journalistische Standards zu verraten, hat Ende letzten Jahres bei mir zu so massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt, dass ich den Beruf aufgegeben habe.

Simon Max Jost | Di., 20. Dezember 2022 - 18:44

„Ein Eintreffen der pessimistischen Vermutung, dass die Coronapolitik zum Präzedenzfall oder zur neuen Norm des Regierens wird, ist daher nicht zu befürchten.“

Ist sich der Autor der Existenz einer Person namens Nancy Faeser und ihres Wirkens bewusst? Ich würde Ihre erhabene Verblendung gerne teilen, jedoch gehöre ich nicht zu Ihrem erlesenen Kreis derjenigen, welche von der Politik, deren Existenz Sie leugnen, verschont bleiben.

Carola Schommer | Di., 20. Dezember 2022 - 23:05

Ziemlich unerträglich diese Schönschreiberei und weit weg von der politischen Realität der letzten 30 Monate.

Dr.Andreas Oltmann | Mi., 21. Dezember 2022 - 00:13

Allen Kommentatoren hier im Forum stimme ich aus vollster Überzeugung zu!
Nur bei Einem verlässt mich der Glaube.

Sabine Lehmann | Mi., 21. Dezember 2022 - 04:32

Sorry, aber meine persönliche Wahrnehmung, die ich mit vielen meiner Landsleute teile, ist, dass das Prinzip "Demokratie" in keinem Land so stark erodiert wie in Deutschland. Und bitte jetzt keine Ablenkungsmanöver mit arabischen o. afrikanischen Diktaturen. Ich meine den Abstieg vom Ursprungs- in den heutigen Ist-Zustand. Und diesen kann man getrost für sämtliche deutsche Strukturen als autokratisch bezeichnen. Die Übergriffe dieses Staates haben Dimensionen angenommen, die ich nie für möglich gehalten hätte. Die Entwicklung hin zu einer Diktatur sind eindeutig und nicht zu leugnen. Die Gesetzesänderungen alleine der letzten 12 Monate tragen die Handschrift autokratischer Systeme.
Netzwerkdurchsuchungsgesetz, erweiterte Volksverhetzungsvorschrift, Demokratieförderungsgesetz, Meldestellen für unliebsame "unmoralische" Einstellungen, Beweislastumkehr für Mitarbeiter mit falscher Gesinnung, Hinweisgeberschutzgesetz für anonyme Denunzianten etc.
Eine Regierung außer Rand und Band. Hilfe!

Michael Marx | Mi., 21. Dezember 2022 - 11:33

wenn das Bewußtsein für Grundrechte gewachsen ist, so ist das Ergebnis jedenfalls Resignation, denn alles wird mittlerweile von BVerfG ohne jede Rücksicht auf Verluste durchgewunken. Hätte man im Sommersemester 2019 die Szenarien des Frühlings/Sommers 2020 jemals zum Thema einer Jura-Klausur, ~Hausarbeit, ~Seminararbeit gemacht, es wäre alles damals spätestens am BVerfG gescheitert, denn die Grundrechte zu wahren, ist (wäre) die Aufgabe des BVerfG, und damals hatte vielleicht doch noch der eine oder andere eine gute Meinung vom BVerfG, hatte keinen solchen Kotau wie in Sachen Corona, in Sachen EZB, in Sachen Schuldenbremse &c. erwartet/befürchtet.

Das BVerfG versucht dann immer wieder, durch spektakuläre Entscheidungen seine Unabhängigkeit zu zeigen (zu "beweisen") - e.g. Vermögensteuer, Grundsteuer, Klimabeschluß, führt aber nicht selten sich selbst ad absurdum, wie im Klimabeschluß, wo es (Rn. 120) heißt. daß eine fortschreitende Erderwärmung gegen das Grundgesetz verstieße.

Sabine Lehmann | Mi., 21. Dezember 2022 - 15:43

Mangels Platz konnte ich die Liste nicht ganz vervollständigen. Die Liste, die belegt, dass wir von Irren regiert werden. Irre, die von ihresgleichen in Amt und Würden wahlweise gewählt oder gesponsert wurden. Die Liste des Grauens auf dem Weg zur Autokratie:
Zu den Gesetzen und Meldestellen, die den Meinungskorridor so eng machen, dass die Luft zum Atmen ausbleibt, gesellten sich noch Verbote und Reglementierungen, die rhetorisch als Energie- u. Osterpakete verpackt, faktisch jedoch enteignungsgleichen Eingriffen entsprechen, durch Zwangssanierungsauflagen, erfundene Parameter zur Erbschaftssteuererhöhung und Verbote der meisten Heizsysteme bzw. Brennstoffe.
Das Neueste folgt heute auf dem Fuße. So werden demnächst Verbote für Privatwohnungen kommen zum Energieverbrauch(Strom und Wohnraumtemperatur) u. zum "richtigen" Essen. Dafür gibt es in Berlin die Büttel aus dem "Wissenschaftlichen" Dienst, die Alles was bei 3 nicht auf dem Baum ist, als verfassungskonform deklarieren. Chapeau!

BHZentner | Mi., 21. Dezember 2022 - 17:01

verstehe,Herr Karp.
Wie schätzen Sie das ein,wenn das BVG die ,,Einrichtungsbezogene Impflicht"mit der
Begründung des Patientenschutzes(ohne eine Immunisierung)durchwinkt;die Betroffenen mit Berufsverbot bedroht werden;der Impfzwang Monate später mit der Begründung des nicht vorhandenen Schutzes zurückgezogen wird?-nicht vom BVG wohlgemerkt!Sondern von denen,die in einer unterirdischen allgemeine Impfpflichtdebatte(wie auf dem Basar ab 18,50 od.wenigsten ab 60)im Verfassungsorgan Bundestag-gespickt mit,Lügen,Halbwahrheiten u.Volksverhetzung!(wo blieb der Staatsanwalt?) -diese letztlich nicht riskiert hatten.Ist Ihr Anspruch an das GG so gering,daß sie es für ein gutes Zeichen halten,daß Maßnahmen erst später(u.inTeilen)gekippt wurden?Mir fehlen hier die Zeichen,um jedes Ihrer Beispiele zu zerpflücken,,Dennoch ist es retrospektiv wenig zielführend, anzuprangern...",dennoch wird auf allen Ebenen mitnichten an Evaluation gedacht. Mir kam die Verletzlichkeit d.GG übel zu Bewußtsein.

Hans Schäfer | Mi., 21. Dezember 2022 - 17:27

Herr Prof., allein, mit der Schwalbe Corona zu begründen, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung den Stresstest bestanden hat reicht nicht. Ein Kommentar mit nur 1000 Zeichen reicht auch nicht, zu begründen, dass Sie auf einen Irrweg sind. Die föderale Struktur unseres Landes hat nicht für Mäßigung, sondern wegen der Widersprüchlichkeit zur Verunsicherung in der Bevölkerung geführt.
Und, dass kein Irrweg das GG aus Angel heben konnte, lag an der nicht mehr existierenden Gewaltenteilung. Kläger sind auf Richter getroffen, die im Sinne der Politik nicht nach den Buchstaben der Gesetze „rECHT“ gesprochen haben. Dass haben Sie, wie der Satz :
…wenn weniger über die Nähe zwischen Verfassungsrichter und BKA hätte diskutiert hätte werden müssen, erkannt.
Herr Prof, das GG kennt nur drei Gewalten. Die MSM-landschaft als vierte zu bezeichnen trifft durch eine nicht „OBJEKTIVE“ Informationsverbreitung das Übel.

Maja Schneider | Mi., 21. Dezember 2022 - 17:59

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist schlicht von der Politik missachtet oder durch Ergänzungen und neue Gesetze ausgehöhlt worden, man denke nur an das katastropale Infektionsschutzgesetz und seine Folgen für Presse - und Meinungsfreiheit, für Versammlungsfreiheit etc., der Politik wurde eine Machtfülle an die Hand gegeben, die die Grundrechte ausgehebelt und die Würde der Menschen dermaßen verletzt hat, wie es in diesem Land vorher völlig unmöglich schien. An den Folgen werden wir noch sehr lange leiden.

Albert Schultheis | Do., 22. Dezember 2022 - 01:08

"... die Coronapolitik fehlerbehaftet – aber die Ordnung des Grundgesetzes hat sich bewährt." - Wo sollte sich bitteschön die Ordnung des Grundgestzes bewährt haben? Das Grundgesetz wurde teilweise außer Kraft gesetzt, nicht nur wurden ganze Gruppen von Kritikern massiv diffamiert, ihnen wurde der Zugang zu verschiedenen gesellschaftlichen Betätigungen systematisch verwehrt. Es gab sogar Berufsverbote für Menschen, die sich nicht beugen wollten. Man muss sich nur die Aussagen der Corona-Protagonisten aus Politik und Gesellschaft in #ichhabemitgemacht anschauen. Hendrik M. Broder bringt das so auf den Punkt: "Wenn ihr euch fragt, wie das damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid."

Bernhard Marquardt | Do., 22. Dezember 2022 - 10:37

Werter Herr Staatssakretär a.D.,
angesichts der ziemlich einhelligen Kommentare zu Ihren Darlegungen in „Cicero“ müssten Ihnen unüberhörbar die Ohren klingeln. Mein lieber Herr Gesangsverein!
Fast könnte man schon neudeutsch von einem „shistorm“ sprechen, allerdings von weitestgehend seriösen Kommentatoren.
Eventuell wäre das ein Anlass, ihre aus der Höhe eines akademischen Elfenbeinturms nahezu rosarot gefärbten Vorstellungen einmal zu überdenken.
Oder halten Sie die Einwendungen lediglich für „vox populi, vox rindvieh“?
In jedem Fall wäre es interessant, welche Argumenten Sie den Diskutanten entgegenhalten würden.
Leider gibt das Format eine solche Replik wohl nicht her.
Und wenn, hätten Sie den Mut dazu?