Impfcontainer
Die Region Hannover hat kurzfristig ein weiteres Corona-Impfangebot geschaffen: In Containern können sich Menschen gegen Covid-19 impfen lassen / dpa

Diskussion um gesetzliche Impflicht - Die Politik steckt in der Sackgasse

Die Impfpflicht wäre eine Bankrotterklärung der Pandemiepolitik und des rechtlichen Umgangs mit dieser Krise. Aber möglicherweise endet die Ausgrenzung Ungeimpfter ohne sie nicht. Der ausdrückliche Impfzwang ist paradoxerweise grundrechtsschonender als die aktuelle Situation, in der sich der Staat in Gänze aus der Verantwortung zieht.

Jessica Hamed / privat

Autoreninfo

Jessica Hamed ist Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin an der Hochschule Mainz. Seit März 2020 vertritt sie bundesweit in verwaltungs- und strafrechtlichen „Coronaverfahren“ und veröffentlicht eine Vielzahl ihrer Schriftsätze.

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Die Politik hat sich selbst in Geiselhaft genommen. Sie hat sich zur Gefangenen ihrer eigenen Versprechen gemacht und sich dabei derart verrannt, dass sie mit jedem Tag weiteren Schaden anrichtet. Den Ungeimpften hat sie versichert, dass es keine Impfpflicht geben werde und den Geimpften, dass sie ihre Freiheit zurückbekämen. Der Versuch der Einhaltung des zweiten Versprechens führte zum Bruch des ersten.

Die Impfpflicht ist längst Realität. Lediglich im Hinblick auf die Durchsetzung und der Vollstreckung bestehen zwischen einer ausdrücklichen und der aktuellen faktischen Impfpflicht noch Unterschiede. Für die Ungleichbehandlung Geimpfter und Ungeimpfter werden im Wesentlichen zwei Argumente angeführt: Das erste Argument, dass Geimpfte vernachlässigbar zum Infektionsgeschehen beitrügen, ist inzwischen widerlegt.

Das zweite Argument, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine potenzielle Belastung des Gesundheitssystems haben, hat eine gewisse Berechtigung. Da Menschen ohne Risikofaktoren statistisch ohnehin ein sehr geringes Risiko für einen derartig schicksalshaften Verlauf haben, ist eine spürbare Wirkung des Ausschlusses jedoch allenfalls bei ungeimpften Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf anzunehmen. Im Ergebnis bleibt als Begründung damit nur der Fremdschutz in Form des Schutzes vor Überlastung der Krankenhäuser.

Das erste Versprechen – keine Impfpflicht – wurde bereits im letzten Jahr gegeben. Jens Spahn bekräftigte am 18. November 2020: „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“ Er erneuerte es jüngst am 11. November 2021 und zeigte dabei auf unangebrachte Weise auf, dass eine ausdrückliche Impfpflicht in letzter Konsequenz unmittelbaren körperlichen Zwang bedeuten kann: „Ich habe das Bild schon vor Augen, wie wir Sahra Wagenknecht dann mit der Landespolizei zum Impfen schleppen. Das ist absurd, eine allgemeine Impfpflicht wäre nicht durchzusetzen. Das würde unser Land zerreißen.“

Der Mensch als soziales Wesen

Das Bild ist insoweit irritierend, als dass es bislang in der bundesdeutschen Geschichte keine Impfpflicht gab, die mittels körperlichen Zwangs vollstreckt wurde. Vielmehr wird zwischen der direkten Impfpflicht, die mit einer Bußgeldandrohung einhergeht, und der indirekten Impfpflicht, die über Zugangsbeschränkungen sanktioniert wird (vgl. hierzu Stephan Rixen), unterschieden. Vor diesem Hintergrund hat Spahns Gewaltbild mit der Rechtsrealität nichts gemein.

Das Versprechen, dass es keine Impfpflicht geben würde, wurde durch die Normativität des Faktischen durch 2G- oder 3G-Regeln in vielen Bereichen widerlegt. Zum Beispiel wurde Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten, mit dem Ende der Lohnersatzleistung für Ungeimpfte in Quarantänefällen ein existenzbedrohliches Risiko aufgebürdet. Ungeimpften Studentinnen und Studenten wurde durch verpflichtendes 3G ohne kostenlose Tests das Studium aus finanziellen Gründen erschwert bis verunmöglicht. In der Wirkung sind die hiesigen Beschränkungen zu vergleichen mit dem Verbot für Kinder, eine Kindertagesbetreuung aufzusuchen, wenn sie nicht gegen Masern geimpft sind.

Auch ist es keine ernsthafte Alternative, den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen. Zwar wird auf diese Weise niemand zur Impfung gezwungen; allerdings ist der Preis für die „freie“ Impfentscheidung die Aufgabe eines Teils des Seins, nämlich der Existenz als soziales Wesen. Von Kultur, Gastronomie, Sport und Unterhaltung ausgeschlossen, wird der Mensch auf seine bloße physische Existenz zurückgeworfen. Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts umfasst das menschenwürdige Existenzminimum ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“. Mit 2G werden Ungeimpfte von jenem Mindestmaß an Teilhabe jedoch ausgeschlossen, sodass der Ausschluss Ungeimpfter als menschenverachtend angesehen werden kann.

Die schon staatlicherseits erheblich unter Druck gesetzten Nichtgeimpften werden zudem – erheblich aufgestachelt durch Medien und Politik – zusätzlich der gesellschaftlichen Ächtung preisgegeben. Die faktische Impfpflicht wird so durch die rechtlich nicht vorgesehenen Mittel der sozialen Ächtung und der sozialen Kontrolle sanktioniert.

Inzwischen ist der schiere Hass auf Ungeimpfte (hier, hier und hier) derart salonfähig geworden, dass der Weltärztebund-Chef Frank Ulrich Montgomery bei Anne Will widerspruchslos von einer angeblichen „Tyrannei der Ungeimpften“ sprechen konnte – eine Polemik, die sogar von Karl Lauterbach kritisiert wurde. Deutliche Kritik gegen diesen gesellschaftlichen „Trend“, wie jene des Autors Ortwin Rosner, sind allerdings die Ausnahme: Anfang Oktober 2021 prangerte er scharf die Verrohung des öffentlichen Diskurses an und skizzierte, wie Ungeimpfte als Sündenböcke für die unhaltbaren Versprechen (z.B. Herdenimmunität) der Corona-Politiker herhalten müssen.

Die Sicherheitsspirale dreht sich weiter

Mit der nun angedachten 2G-Plus-Regel kratzen die Politikerinnen und Politiker auch an ihrem zweiten zentralen Versprechen: die Rückgabe der Freiheit für Geimpfte. Viele Menschen haben sich nicht etwa aus Gründen der vielbeschworenen Solidarität impfen lassen und schon gar nicht um ihrer eigenen Gesundheit willen, sondern um „ihre Freiheiten“ zurückzubekommen, deren Erhalt Spahn noch Ende August 2021 versprach. Ein Versprechen mit kurzer Halbwertzeit. Nunmehr fordert Spahn, dass sich auch Geimpfte für Veranstaltungen wieder testen lassen sollen und Markus Söder möchte trotz 2G die Maskenpflicht wieder einführen.

Es sind Vorstöße, die epidemiologisch im Hinblick auf die Eindämmung der Verbreitung des Virus durchaus Sinn ergeben. Allerdings werden Geimpfte nun letztlich so behandelt wie zuvor Ungeimpfte. Das gebrochene Versprechen soll offensichtlich damit kompensiert werden, dass Ungeimpfte weiterhin ausgeschlossen werden, damit sich Geimpfte immer noch „privilegiert“ fühlen können. Diesem Ansinnen steht die Rechtswidrigkeit auf die Stirn geschrieben, da der Impfstatus ersichtlich keinen Unterschied für die Ansteckbarkeit machen kann und das Risiko der Ansteckungsfähigkeit quasi ausgeschlossen ist, wenn es am Ende auf die Vorlage eines negativen Schnelltests ankommt.

Das Restrisiko, das es ob der Unsicherheiten des Schnelltests im Hinblick auf das Erkennen einer Infektiosität gibt –  wobei grundsätzlich derartige Tests eine hohe Viruslast sehr zuverlässig anzeigen –, erscheint im Ergebnis jedoch hinnehmbar, da nicht damit zu rechnen ist, dass unter solchen Bedingungen zu viele Menschen gleichzeitig schwer an Covid-19 erkranken.

Die Sicherheitsspirale dreht sich indes unaufhörlich weiter: Während im letzten Herbst/Winter weder Antigenschnelltests noch Impfungen zur Verfügung standen und bis Ende Januar 2021 jedwede Mund-Nasen-Bedeckung ausreichte, stehen wir heute vor einer gänzlich anderen Situation: Knapp 86 Prozent der Über-60-Jährigen sind vollständig geimpft, wobei diese Begrifflichkeit mit den Boosterimpfungen auch ins Wanken gekommen ist. Die Impfquote der Gesamtbevölkerung liegt bei fast 70 Prozent, und es gibt ausreichend Schutzausrüstung und Tests. Wann, wenn nicht jetzt, ist der Zeitpunkt gekommen, langsam, trotz der steigenden Infektionszahlen, den Kompass wieder Richtung Normalität auszurichten? Das Virus wird endemisch, und es gibt lediglich die Wahl zwischen einer Infektion mit oder ohne Impfung.

Die Grundidee der freiheitlichen Ordnung

Aller Vernunft zum Trotz führte die Friedrich-Alexander-Universität als erste deutsche Universität 2G ein und lässt Ungeimpfte nicht mehr in den Hörsaal. Sie dürfen lediglich digital teilnehmen. Die roten Linien unseres freiheitlichen Staates fallen inzwischen im Sekundentakt. Die Wertmaßstäbe haben sich dabei derart verschoben – so sprach sich Ethikratmitglied Henn etwa für eine Ausreiseverbot für Ungeimpfte aus –, dass die Debatte darüber, wie wir zukünftig leben wollen, dringender denn je ist.

Wollen wir wirklich in einem Staat leben, der bei jeder unserer Tätigkeiten die Möglichkeit der Überwachung hat? Wollen wir in einem Staat leben, in dem wir uns permanent als „ungefährlich“ ausweisen müssen? Wollen wir Strukturen schaffen, die der Allmacht des Staates Vorschub leisten? Wollen wir den Staat aus seiner Begründungspflicht für Freiheitsbeeinträchtigungen entlassen, wann immer er Sicherheitsmaximierung propagiert? Wollen wir die Basis unserer Rechtsordnung, die Anerkennung der Selbstbestimmungsfähigkeit aller mündigen Bürgerinnen und Bürger, verleugnen? Wir müssen über unser Verhältnis zur Freiheit und zur (vermeintlichen) Sicherheit sprechen, denn die Entwicklungen der letzten Monate stellen die Grundidee der freiheitlichen Ordnung in Frage.

Geimpfte tragen zum Infektionsgeschehen bei

Stillschweigend hat sich nämlich die Bewertung der Bedeutung verschiedener Grundrechte verschoben. Verstehen wir die Verfassung als äußerste Grenze des rechtsstaatlichen Rahmens, ist festzustellen, dass in diesem Rahmen vieles rechtlich möglich ist. So ist etwa die „Ehe für alle“ genauso von unserem Grundgesetz gedeckt, wie es deren Nichtexistenz war. Während – ebenfalls verfassungsrechtlich akzeptabel – bis vor kurzem das Dogma der „Eigenverantwortung“ Anwendung fand und in der Sozialpolitik der massive Rückbau des Sozialstaats durch die Einführung von Hartz IV betrieben wurde, so dreht sich in Bezug auf die Gesundheit die Wertung ins gerade Gegenteil. Hier soll der Staat paternalistisch sein und das Leben und die Gesundheit der Menschen um jeden Preis schützen.

Auch die Rechtsprechung geht diesen Weg mit und segnet die gefährliche politische Ignoranz medizinischer Fakten im Hinblick auf den Aspekt der Verbreitung des Virus durch Geimpfte (hier, hier und hier) ab, was spürbare Konsequenzen zeitigt. So beschlossen die Gesundheitsministerinnen und -minister erst Anfang November, dass in vulnerablen Einrichtungen alle Besucher unabhängig vom Impfstatus getestet werden müssen. Noch immer müssen sich geimpfte Beschäftigte allerdings nicht täglich testen, obwohl es auf der Hand liegt, dass hier zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend eine 1G-Regelung einzuführen ist.

Hätten sich die Gerichte ernsthaft mit den jeden Tag drängenderen Hinweisen darauf beschäftigt – inzwischen hat auch das RKI seine Aussagen relativiert  –, dass Geimpfte zum Infektionsgeschehen beitragen, dann hätten sie der Ungleichbehandlung, die vor allem in vulnerablen Einrichtungen, also an einem Ort, an dem sich hilfsbedürftige Menschen nicht selbst schützen können, was fatal sein kann, ein Ende bereitet. Danach hätte der Verordnungsgeber die Wahl gehabt: Tests für alle oder niemanden anzuordnen.

Dass 2G faktisch eine Durchseuchung der Gesellschaft bedeutet, liegt für informierte Menschen auf der Hand. Transparent darüber aufgeklärt haben die Verantwortlichen die Bevölkerung indes nicht. Vielmehr wurde sie mit dem Verzicht auf Abstand und Maske bei 2G-Veranstaltungen in einer gefährlichen Scheinsicherheit gewogen. Die Politik tat so, als ginge geimpfte Menschen die Pandemie nichts mehr an. Dass das keineswegs so ist, stellte auch Christian Drosten jüngst klar.

Impftlicht als einzig würdige Option

Ungeimpfte werden jeden Tag weiter bedrängt, beschimpft und, da die Regeln auch Auswirkungen auf das Berufsleben haben, in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Ein Ende ist nicht in Sicht. Im Gegenteil, ganz ungeniert begründete vor einigen Tagen der Bielefelder Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) die 2G-Regelung mit der Druckwirkung auf Ungeimpfte und gab zugleich zu, dass 2G nicht mehr Sicherheit bedeute. Damit ist der Anspruch einer plausiblen sachlichen Begründung von Maßnahmen aufgegeben und die Übergriffigkeit des Staates als Erziehungsberechtigter seiner Bürgerinnen und Bürger offen propagiert.

Faktisch bleiben der Politik nur zwei Möglichkeiten: entweder die Ausgrenzung der Ungeimpften sofort zu beenden – wofür ich entschieden plädiere – und zum Beispiel zu einer 1G- Regel (nur getestet) vorübergehend bei Großveranstaltungen und in vulnerablen Einrichtungen (nicht etwa im Hotel oder im Restaurant, wo das Ansteckungsrisiko niedrig bzw. moderat ist) überzugehen. Oder das Kind beim Namen zu nennen und im Bundestag eine Impfpflicht zu beschließen – und damit eine verfassungsrechtlich kaum haltbare Regelung in ein Parlamentsgesetz zu gießen, eine Klageflut zu provozieren und die Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Plan zu rufen.

Da ich befürchte, dass sich die Politik indes, getrieben von sich selbst, von der Bevölkerung und von den Medienschaffenden, an ihrem Narrativ – dass die Impfung die Lösung aller Probleme sei (welche genau und wie viele davon?) – festhalten wird, glaube ich nicht daran, dass sie sich von der Gängelung der Ungeimpften lösen kann, sodass nur noch eine würdige Option bliebe: die ausdrückliche Impfpflicht.

Denn erst dann kann sich die Bevölkerung gegen den Impfzwang, dem sie schon jetzt faktisch ausgeliefert ist, juristisch angemessen zur Wehr setzen. Aktuell behaupten die Gerichte nämlich nach wie vor, dass es sich bei der Entscheidung für oder gegen die Impfung um eine freie Entscheidung handle, und legen infolgedessen nicht die äußerst strengen Voraussetzungen an, die an eine gesetzliche Impfpflicht zu stellen wären. Der Zustand, den wir jetzt haben, ist insbesondere aus juristischer Sicht unbefriedigend, denn die faktische Impfpflicht ist gravierender als die gesetzliche, da sie kaum angreifbar ist.   

Der Betroffene wird zum Objekt herabgewürdigt

Eine ausdrückliche allgemeine Impfpflicht halte ich jedoch aus den von der Universitätsprofessorin Katrin Gierhake herausgearbeiteten Gründen für rechtswidrig: Es besteht keine allgemeine Bedrohungslage, da es so gut wie keine Kontraindikationen für die Impfung zum Selbstschutz gibt. Die Impfstoffe verhindern zudem weder die Infektion noch die Weitergabe des Virus, sodass eine Ausrottung des Erregers, was bislang das Ziel jeder deutschen Impfpflicht war, nicht erreicht werden kann. Ferner lässt die Schutzwirkung der Impfung rasch nach, es kann zudem zu erheblichen Nebenwirkungen bis zum Tod kommen und über mögliche Spätfolgen kann derzeit keine Aussage gemacht werden (vgl. z.B. Narkolepsie bei Pandemrix).

Die mögliche Ampel-Koalition diskutiert eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, und Markus Söder zieht eine Impfpflicht für Fussballprofis in Betracht, obwohl sich beide Gedanken unter Berücksichtigung dessen, dass die Impfung in erster Linie ein Selbstschutz und kein Fremdschutz darstellt, offensichtlich verbietet. Sinnvoll wäre dabei allenfalls – aber auch hier sehe ich die Voraussetzungen für eine Impfpflicht im Ergebnis für nicht gegeben an –, nur jene Menschen zur Impfung zu verpflichten, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für die Belastung des Gesundheitssystems haben. Das sind insbesondere ältere sowie stark übergewichtige Menschen.

Es wird unter Juristen sodann zu diskutieren sein, ob eine Art Aufopferungsanspruch gegeben ist. Schließlich ist es zum Beispiel im Rahmen des rechtfertigenden Notstands nicht erlaubt, einem Menschen zwangsweise zur Lebensrettung eines anderen Menschen gegen seinen Willen Blut zu entnehmen, da dieser Eingriff gegen die Menschenwürde verstößt. Der Betroffene wird so nämlich zum bloßen Objekt herabgewürdigt. Ähnliches könnte hier gelten.

Denn das Argument, dass mit der Impfung die Weiterverbreitung des Virus unterbunden wird, trägt nicht mehr, sodass einzig das Argument des Selbstschutzes zum Fremdschutz bleibt. Somit wird der Betroffene nur noch als potenzielle Belastung für das Gesundheitssystem betrachtet. Spätestens an dieser Stelle muss man einwenden, dass es aber die Aufgabe des Staates ist, das Gesundheitssystem so auszustatten, dass es auch einer Krisensituation wie dieser begegnen kann – zumal er inzwischen 20 Monate Zeit hatte und es unentschuldbar ist, dass er stattdessen über 5000 (ca. 25 Prozent!)  Intensivbetten mangels Personals abgebaut hat. Das ist der eigentliche Skandal, der letztlich als Staatsversagen bezeichnet werden muss.

Heute Mehrheit, morgen Minderheit

Der Staat darf die Lösung des Problems nämlich nicht ohne weiteres auf die Bevölkerung abwälzen. Eine Impfpflicht kann nur ultima ratio sein. Das heißt: Hier müsste zum Beispiel überlegt werden, ob es nicht milder wäre, zunächst allen das Motorradfahren zu verbieten, allen Übergewichtigen aufzugeben, jetzt mit dem Abnehmen zu beginnen (was auch zu überwachen wäre), und so weiter. Wir sollten uns jedoch fragen, ob wir wirklich damit beginnen wollen, Menschen nach ihrer potenziellen Belastung für das Gesundheitssystem zu kategorisieren.

Die Geschichte hat eines gezeigt: Rechte, die sich der Staat einmal genommen hat, gibt er regelmäßig nicht zurück. Wer glaubt, es handle sich um einen Ausnahmezustand, verkennt zudem, dass Grundrechte auch und gerade in Krisenzeiten gelten müssen, denn sonst sind sie nichts wert. Verträge schließt man gerade für den Fall der Krise. Das Grundgesetz ist nichts anderes als ein Vertrag. Ein Gesellschaftsvertrag, in dem die verbindlichen Eckpfeiler unseres Miteinanders geregelt sind. Wer ihn aufkündigt, begibt sich in die Gefahr, selber nicht mehr darauf zugreifen zu können, wenn er ihn einmal braucht. Wer heute der Mehrheit angehört, kann schon morgen als Angehöriger einer Minderheit aufwachen.  

Frieden mit dem Eingriff schließen

Die Impfpflicht wäre eine Bankrotterklärung der Pandemiepolitik und des rechtlichen Umgangs mit dieser Krise. Aber möglicherweise endet die Ausgrenzung Ungeimpfter ohne sie nicht. Mein Vertrauen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren eine Impfpflicht stoppen würde, hält sich in Grenzen, aber ich sehe keinen anderen Weg mehr, gegen die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung juristisch vorzugehen. Es handelt sich hierbei um einen der massivsten Grundrechtseingriffe, nämlich in die Integrität des Körpers, der die Menschenwürde berührt.

Es wäre gleichwohl die redlichere Variante. Jüngst kamen zwei junge Menschen auf mich zu. Der eine bereut die Impfung: Seit der Impfung habe er Herzrasen; er habe sich nur impfen lassen, um wieder unterwegs zu sein und zur Universität gehen zu können. Eine andere hat die Impfung zwar physisch gut überstanden, aber der Umstand, dass sie sich nur deshalb hat impfen lassen, um zur Universität gehen zu dürfen, hat mentale Probleme verursacht.

Der ausdrückliche Impfzwang ist paradoxerweise grundrechtsschonender als die aktuelle Situation, in der sich der Staat in Gänze aus der Verantwortung zieht. Durch eine gesetzliche Impfpflicht nimmt man den Menschen die Verantwortung für diese „freie“ Entscheidung und erhöht so die Chance, dass sie mit einem Eingriff, den sie nicht möchten, Frieden schließen können; selbst falls es zu einem Impfschaden kommt. Denn sie müssen sich dann nicht den Vorwurf machen, sich „freiwillig“ geschädigt zu haben. Sie würden nämlich vom Staat dazu gezwungen werden und könnten sich mit allen in einem Rechtsstaat vorgesehenen Möglichkeiten zur Wehr setzen.

Falls sie dann in letzter Instanz verlören, müssten sie sich fügen. Vorwürfe müssen sich dann nur jene machen, die für eine solche Pflicht gestimmt oder sie „gehalten“ haben.  Eine echte Impflicht ist im Ergebnis daher genauso falsch und vermutlich verfassungswidrig wie die aktuelle faktische Impfpflicht – aber immerhin wäre sie ehrlich.

Jessica Hameds Schriftsätze finden Sie hier.

 

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Gerhard Lenz | Do., 18. November 2021 - 11:59

Eine neue "Initiative", zu der auch Frau Hamed gehört.
Wie diese einzuordnen ist, mag jeder für sich selbst entscheiden.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-ausssoehnung-101.html

Insofern liegen Frau Hameds Aussagen durchaus im Rahmen dessen, was zu erwarten war.

Richtig ist, dass sich die meisten Parteien durch eine voreilige Ablehnung einer Impflicht selbst in ein Ecke manövriert haben.

Bei der Bekämpfung einer Pandemie, deren Verlauf niemand voraussagen konnte, bestimmte Mittel auszuschliessen - und das nur, um vor ein paar Covidioten und mit ihnen wahltaktisch verbündeten Rechtsextremisten (AfD) auf die Knie zu fallen, ist fassungslos töricht.

Jetzt, wo man zunehmend merkt, dass eine Impflicht durchaus Sinn macht, sektorial sogar unverzichtbar sein mag, fürchtet man, als Umfaller angeklagt zu werden.

Da hat die Furcht vor einer Minderheit von Irrationalen wohl manchen Politikern den Verstand vernebelt.

Bernd Windisch | Do., 18. November 2021 - 22:47

Antwort auf von Gerhard Lenz

ihr Hinweis auf den Faktenfinder der ARD entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Auch Covidioten, inkompetente Politiker und AFD dürfen nicht fehlen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen Hinweis auf den Dunning-Kruger-Effekt. Diejenigen, die am allerwenigsten über ein Thema Bescheid wissen, sind leider oft die, die glauben, sie wüssten es besser als andere. Gerade Menschen mit wenig ausgeprägten Kompetenzen neigen dazu, ihre Fähigkeiten zu überschätzen. Eben genau wegen ihrer Inkompetenz sind diese Menschen wiederum nicht in der Lage zu erkennen, dass sie inkompetent sind. Stattdessen glauben sie, dass sie anderen überlegen sind und haben ein besonders ausgeprägtes Selbstbewusstsein. Durch Feedback können die betroffenen Menschen jedoch geändert werden. Doch Vorsicht! Denn ist das Feedback nicht vorsichtig genug formuliert, setzt wieder der Dunning-Kruger-Effekt ein und der inkompetente Mensch fühlt sich als „verkanntes Genie“.

Ein Teufelskreis also.

Gerhard Lenz | Fr., 19. November 2021 - 15:54

Antwort auf von Bernd Windisch

Für sich selbst würden Sie den beschriebenen Effekt natürlich kategorisch ausschliessen, nehme ich an?

Immerhin sind Sie ja selbst gegen "Faktenfinder" immun.

Herr Meyer-Ramien, natürlich, alles sozialistisch. Fragen Sie mal einen darauf konditionierten Kollegen in diesem Forum: Der weiss genau: Hinter allem steckt (noch) immer die SED.

Und links der AfD wartet bekanntlich sowieso nur noch blanker marxistischer Terror.

Norbert Meyer-Ramien | Do., 18. November 2021 - 22:50

Antwort auf von Gerhard Lenz

Sehr geehrter Herr Lenz,
Frau Hameds juristischer Beitrag war ausgezeichnet und logisch. Daß Politiker falsch oder richtig bzw. zu spät oder gar nicht entscheiden liegt in der Natur der Dinge. Manche Entscheidungen aber (right or wrong) gefallen dem Einen mehr und Anderen weniger. Wenn Sie Politikern Angst vor Minderheiten unterstellen, die Sie als Covidioten und Verbündete der rechtsextremen AfD bezeichnen, dann ist das eine sehr pauschale und populistische Diskriminierung. Mit Demokratie und dem Grundgesetz haben Ihre Darstellungen wenig zu tun. Für die Staatssicherheit bei Pandemien - so erscheint mir Ihr Kommentar - bedarf es nur einer einheitlichen sozialistischen Meinung ohne Widerspruch, dem ich hiermit grundsätzlich und auch Ihnen widerspreche.

Reinhard Getzinger | Do., 18. November 2021 - 12:04

Eine Impfpflicht bedeutet, daß der Staat die Verfügungsgewalt über die Körper seiner Bürger beansprucht.
Das als grundrechteschonend zu bezeichnen, finde ich abenteuerlich...

Christa Wallau | Do., 18. November 2021 - 12:09

mit der bisherigen Corona-Politik.
Frau Hamed hat recht:
Entweder muß eine Regierung die Entscheidung, sich impfen zu lassen, in der Verantwortung der Bürger belassen (o h n e diese bei Verweigerung faktisch zu sankionieren) o d e r sie muß eine IMPFPFLICHT FÜR ALLE mit harten Sanktionen bei Nichtbefolgung beschließen, dann aber auch die HAFTUNG für Nebenwirkugen übernehmen.
Und genau davor fürchtet sich der Staat!!!
Letztlich soll nämlich der Bürger selbst das volle Risiko tragen für alle Folgen, die ihm diese Pandemie beschert. Anders ausgedrückt:
"Wir (Regierung) zwingen dir (Bürger) alle möglichen Maßnahmen auf (Selbstverständlich zu deinem Heil!), a b e r wir übernehmen n i c h t die Haftung dafür, was konkret in deinem Falle danach mit dir geschieht. Ob du stirbst o. überlebst, ob du einen schweren o. leichten Krankheitsverlauf hast o. ob du Impf- oder andere Schäden erleidest - für alles hältst du selbst deinen Kopf hin!"
Warum hat man das nicht von Anfang an klar gesagt?

Martin Falter | Do., 18. November 2021 - 12:21

ein Quark. Einmal soll der Staat nicht so paternalistisch sein um dann gleich zu rufen, dass der Staat das Gesundheitssystem für alle Notfälle und immer bereithalten soll. Ich kann es echt nicht mehr hören. Jeder pocht auf seine Rechte und wenn es schief geht ( und zur Zeit geht es gerade ganz schief ) dann wird gejammert und gefordert. Fakt ist das die Zahlen noch nie so hoch waren und ungeimpfte ein 10 mal höheres Risiko haben schwer zu erkranken. Wo ist die Freiheit und das Recht der Leute die jetzt nicht Coronabedingt ein Intensivbett brauchen. Wenn ich schon lese eine psychische Belastung ( angeblicher Student) vom Impfen davon getragen.... Allerdings gebe ich der Autorin recht, dass man nach der Notlage genau darauf achten muss, dass die Rechte und die Normalität wieder zurück kommt. Noch ist leider nicht die Zeit dafür und das liegt maßgeblich an den Ungeimpften.

Armin Latell | Fr., 19. November 2021 - 15:13

Antwort auf von Martin Falter

ich bin offensichtlich nicht so eine starke Person wie Sie, deswegen mache ich mir eben schon Gedanken über das Impfen, seine möglichen Vor- und Nachteile. Und ja, ich hatte Corona und jede Grippe, die ich hatte, war um ein vielfaches schlimmer. Warum also soll ich mir einen bedingt zugelassenen Stoff einspritzen lassen, wenn ich auch ohne keine Probleme damit habe? Also für mich kann ich sagen, dass ich mich wegen Ihnen nicht impfen lassen werde, damit Ihr Ego beruhigt ist. Glauben sie wirklich, dass bei einer Impfquote 100% dann alles Friede, Freude Eierkuchen, das Virus für immer verschwunden wäre? Ich fürchte fast, dass ja. Wegen mir dürfen Sie sich gerne alle 3 Monate auf meine Kosten den "Boost" abholen.

Gerhard Hellriegel | Do., 18. November 2021 - 12:25

Mit Verlaub: alles falsch. Halb richtig ist auch falsch. Nicht einmal die Geschichte von den zwei Versprechen, die die Politik gegeben hätte, stimmt. Der Gesundheitsminister hat ein Versprechen abgegeben und die Justizministerin hat auf eine grundgesetzliche Pflicht hingewiesen.
Also nochmal:
im Grundgesetz steht nichts von einem uneingeschränkten(!) Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Nein, das Virus wird nicht endemisch, sondern die derzeitige pandemische Lage kann nur mit bestimmten Maßnahmen endemisch werden. Die einzigen derzeit zur Verfügung stehenden heißen: Impfen und Abstand.
Warum ist denn in Portugal, in Spanien die Lage endemisch? Warum gilt für sämtliche Bundesländer: je geringer die Impfquote, desto größer die Aufnahmequote in Krankenhäusern?
Sie sollten unbedingt ein ernstes Wort mit dem Virus reden: es scheint Ihre bürgerlichen Freiheitsrechte nicht zu würdigen. Und die sind besonders wertvoll, wenn Sie tot sind.

Andre Möller | Do., 18. November 2021 - 12:29

Jeder Satz trifft. Ein vernunftgeleiteter Text, wie er selten ist heutzutage in Dtl.. Danke!

Christoph Kuhlmann | Do., 18. November 2021 - 12:29

Eine simple Impfpflicht ist die einzige pragmatische Lösung. Dieser kleine Pieks ist kein erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Insbesondere, weil die hier eine Rechtsgüterabwägung mit den Rechten der zukünftig Infizierten geboten ist. Das sind doch bereits jetzt mehr als 60 000 pro Tag. Von denen landen dann wieder etliche auf den Intensivstationen auf denen sich überwiegend Ungeimpfte befinden obwohl sie doch in der Minderheit sind. Auch hat das nichts mit diesem Vergleich des Übergewichtes oder des Rauchens zu tun. Um die entsprechenden Verhaltensänderungen zu erzwingen bedürfte es wirklich erheblicher Eingriffe in die Freiheit eines Menschen. Hier wäre es viel einfacher den Tabakvertrieb ebenso zu verbieten wie ungesunde Lebensmittel. Zucker zum Beispiel muss überhaupt nicht sein. Insofern werden einerseits in diesem Artikel Prinzipien bis zum geht nicht mehr geritten und die Wahrscheinlichkeiten völlig außer acht gelassen.

Tomas Poth | Do., 18. November 2021 - 12:30

... muß sich keiner den Vorwurf machen daß er es freiwillig getan hat.
Die bisher mehr als 1.800 Impftoten rufen aus der Gruft, es war nicht freiwillig, danke!
Die mehr als 25.000 mit schweren Impfnebenwirkungen liegen klatschend im Bett und strahlen über die Gesichter, es war nicht freiwillig, wie tröstlich!
Hat die Dame sie noch alle!
Jeder bestimmt selbst über seinen Körper was mit ihm gemacht wird und wie er sich vor möglichen Lebensrisiken schützen will.
Bekommt die Dame Sponsorengelder von der Impflobby für ihr Grundrechtsverständnis?
Die Bill Gates Stiftung (Berliner Zeitung von heute) will uns die nächsten Jahre weiter impfen. Das läßt natürlich über die Beteiligungen z.B. bei Bion-Tech https://www.handelsblatt.com/technik/medizin/hiv-und-tuberkulose-impfst…
im Pharma-Business ordentlich die Kassen klingeln.

Sie kritisiert die sozialen Ausgrenzungen und teilweise existenzbedrohenden Drangsalierungen derjenigen, die die mit vielen Unsicherheiten behaftete Impfung ablehnen. Die immer einschränkenderen Maßnahmen ziehen diesen Menschen der Boden unter den Füßen weg. Sie sind damit faktisch einem Impfzwang ausgesetzt ohne dass sie es rechtlich wären.

Gäbe es einen gesetzlichen Impfzwang, müsste der Staat sich an sehr strengen juristischen Voraussetzungen messen lassen. Genau das wird aber vermieden. Menschen, die sich nicht aus Überzeugung impfen lassen und Nebenwirkungen erleiden, können momentan den Staat nicht für ihre Situation verantwortlich machen, weil es formell keine Impfpflicht gibt, die Impfung “freiwillig” war und der Patient sich seine jetzige Verfasstheit selbst zuzuschreiben hat. Eine unwürdige Situation, die bei einem gesetzlichen Impfzwang so nicht mehr existierte und den Betroffenen haftungsrechtlich und psychologisch einen besseren Status verschaffen könnte.

Aber der vorletzte Absatz beginnend
Der ausdrückliche Impfzwang ist paradoxerweise grundrechtsschonender als die ...
Ließ mich misstrauisch aufhorchen, auch wenn der Schlußsatz
und könnten sich mit allen in einem Rechtsstaat vorgesehenen Möglichkeiten zur Wehr setzen.
Ihr Verständnis zu bestätigen scheint.
Aber der Rechtsstaat, namentlich das BVfG, funktioniert derzeit nicht, spielt auf Zeit hinsichtlich anstehender Corona-Klagen.
Ich bin da momentan vielleicht etwas dünnhäutig. Nochmals Danke.

Herr Poth würden Sie bitte damit aufhören diese Mär der 1800 Impftoten zu verbreiten?
Danke.

Denn Ihre Quelle, das PEI, dass Sie sonst immer angeben, sagt genau das nicht!

Ich habe mir deren Veröffentlichungen angesehen. In keinem der Texte tauchen die Begriffe Tote, Impftote, Verstorbene usw. auf.

Z. B. diese Quelle zitiert das PEI https://www.berliner-zeitung.de/news/paul-ehrlich-institut-1028-todesfa… aber auch dort wird nur gesagt, dass die Todesursachen unklar sind.

Wer NUR die Ü-Schrift liest findet freilich was er sucht, belügt sich aber selbst.

Übrigens hat eben jenes PEI heute auf der BPK die hohe Wirksamkeit (ca. 90 %) der mRNA-Vakzine bestätigt.

Für die nicht Insider: PEI = Paul-Ehrlich-Institut.

Hans Jürgen Wienroth | Do., 18. November 2021 - 13:58

Danke für die vielen beleuchteten Aspekte und die Ehrlichkeit. Die nur wenig unterschiedl. Ansteckungsgefahr zwischen Geimpften und Ungeimpften entspr. auch meinem Kenntnisstand. Ebenso sehe ich die Gefahr von Impffolgen, die aktuell fast nur bei jungen Menschen U30 auftreten.
Politik und Medien haben sich auf einen Kreis von Wissenschaftlern als allwiss. „Kompetenzteam“ geeinigt. Jedoch mussten die pol. Entscheider schon häufig ihre Aussagen um 180° ändern. Das sollte eigentlich das Vertrauen nachhaltig einschränken.
Leider hat sich das BVerfG (abges. von neg. Eilentsch.) bisher in „Zurückhaltung“ geübt. Daraus ist ein großer Schaden für unsere Demokratie und unsere Grundrechte entstanden, denn selbst wenn das Gericht später entscheidet, kann es folgenlos bleiben, wie Spätfolgen bei einer Impfpflicht.
Corona wird nicht das Ende des autokratischen Regierens (m. Demoverbot) bleiben, mit dem Klima steht das nächste Thema bereit. Auch hier entschied das BVefG medien- und zeitgeistkonform.

und zeitgeistkonform.
Wohl war.
Aber man war vorher lecker mit Mutti essen.
Ich glaube mehr einem Linsengericht als diesem Schergengericht aus KA.

gabriele bondzio | Do., 18. November 2021 - 14:11

Sie haben viele gute Ansätze in ihrem Plädoyer Z.B das die Politik sowohl in einer Sackgasse steckt, als auch das Gesundheitswesen herunter gewirtschaftet hat.
Vor 10 Jahren, habe ich eine Kurzausbildung zur Altenpflege besucht. Schon damals beklagten sich Dozenten (Praktiker aus Pflege, Rettung und Medizin) über den profitorientierten Umbau, der ihnen ihre Arbeit immer schwerer erträglich macht. Im Sinne ihre Patienten optimal zu versorgen. Abgesehen von der Entlohnung.
Ihr Hinweis, dass das Ende der Fahnenstange lange nicht erreicht ist, sehe ich nun selbst.
Auch habe ich nie von einem Impfstoff gehört, der so wenig leistet und staatlich so aggresiv beworben wird.
Die Gründe sind im oben gesagten zu finden.
Sie sagen auch: “Geschädigte könnten sich mit allen in einem Rechtsstaat vorgesehenen Möglichkeiten zur Wehr setzen.“...das bezweifle ich, aus aktueller Lage, stark.Zudem würde Geld für mich kein Äquivalent, zu einer früheren, guten Lebensqualität darstellen.

Thorwald Franke | Fr., 19. November 2021 - 20:32

Antwort auf von gabriele bondzio

Der Impfstoff leistet erhebliches. Immerhin haben wir dramatisch höhere Inzidenzen als vor einem Jahr, zusätzlich weniger Betten als vor einem Jahr, und dennoch sind die Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft. Die Idee, dass Impfen nicht viel nützen würde, ist definitiv falsch. Impfen nützt, und zwar nicht nur dem Geimpften, sondern auch der Gesellschaft, durch weniger Ansteckungen und mildere Verläufe.

Boostern wird auf Dauer vor allem für Ältere jährlich nötig sein. Man macht ja auch eine jährliche Grippeschutzimpfung. Der Rest der Bevölkerung wird irgendwann durchseucht sein, aber -- und das ist entscheidend -- nicht alle auf einmal. Sie sollten dankbar für den Impfstoff sein und Ihre Pflicht tun: Gehen Sie impfen!

Petra Horn | Do., 18. November 2021 - 14:28

wäre ohne Wenn und Aber völlig unangemessen.
Es wird allerallerhöchste Zeit, daß sich die Gerichte vom Bundesverfassungsgericht abwärts mit diesem Thema befassen, und fordern daß Beweise für die angebliche außergewöhnliche und anders nicht zu behebende Gefahren auf den Tisch gelegt werden!
Und eine ungecancelte offene Diskussion der Wissenschaftler endlich beginnt!!!

Jens Böhme | Do., 18. November 2021 - 15:43

Deutschland hat sich von Anfang an verrannt. Die vielen Versprechen können nicht eingehalten werden. Die bundesgesetzliche Impfpflicht wäre ein Ausgang für die vergaloppierende Politik - die anschliessende Befassung des Bundesverfassungsgerichtes schafft Klarheit, um die Corona-Zahlen, die tagtäglich durch die Medien geistern, nüchtern und ohne Panik unter die Lupe zu nehmen und zu entängstigen. Vielleicht ist es noch nicht zu spät für den Untergang des freiheitlich-bürgerlichen Deutschlands. Macht es wie bisher weiter - sehe ich dieses Land in den Abgrund rutschen. Heute wurde erneut beschlossen, dass die verfassungswidrige Ministerpräsidentenkonferenz Bundespolitik macht. Das Licht am Ende des Tunnels ist wieder weiter in die Ferne gerückt.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 19. November 2021 - 16:38

und ich stimme Ihrer Analyse und den sich daraus für sie ergebenden juristischen Konsequenzen zu, habe ich dennoch Zweifel. Es stehen zu dem Thema etliche verfassungsgerichtliche Entscheidungen aus, vor allem zum "Impfnotstandsgesetz". Zwar hat die Ampel alle bereits von Gerichten kassierte Maßnahmen nicht wieder eingeführt, sondern wie man so gerne sagt, modifiziert, dennoch müsste das BVerfG u.a. ähnliche Gedanken machen wie Sie und einige kritische Verfassungsrechtler auch, die ähnliche Positionen vertreten. Aus meiner Sicht weiß die Politik, dass ein eindeutig formuliertes, geschriebenes Gesetz bzw. ein Paragraf im IfSG sofort Eilanträge und Klagen genereller Art nach sich ziehen würde und das wissen auch die Behördenjuristen, könnte äußerst gefährlich werden, wenn das BVerfG eine Impfpflicht kassiert. Dann doch lieber indirekt die "anderen", die in Panik versetzen Arbeitgeber und sonstigen zur Beihilfe erpressten Dienstleister und Hysteriker machen lassen. Dann ist man raus.

Thorwald Franke | Fr., 19. November 2021 - 19:37

Die Impfpflicht ist richtig, weil es ohne sie keine schnelle Überwindung der Pandemie geben wird. Lockdown noch Herbst 2022. Auch der Gedanke, dass die Impfpflicht befriedend wirken könnte ist richtig.

Allerdings haben wir ein massives Problem: Die Politik hat zwei Jahre lang gebetsmühlenartig wiederholt, dass alles freiwillig sei und bleiben müsse. Überhaupt ist ja der Gedanke der Pflicht in unserer Gesellschaft recht unterentwickelt.

Um wirklich zu einer gesellschaftlichen Befriedung zu kommen bräuchen wir dasselbe, was wir z.B. auch für die Migrationskrise 2015 bräuchten: Ein glasklares Bekenntnis der Politiker, dass sie etwas falsch gemacht haben.

Statt dessen knödelt sich die Politik hier wie überall immer nur von geringstem Widerstand zu geringstem Widerstand. Man merkelt sich durch, statt staatsmännisch zu handeln. Das Volk wird dabei nicht nur schlecht regiert, sondern zusätzlich für dumm verkauft.

Kurz: Ohne Schuldbekenntnis wird die Impfpflicht keine Befriedung bringen.

Rob Schuberth | Fr., 19. November 2021 - 20:08

Es war ein Fehler der Regierung, sich von der MSM-Meute in diese fatale Äußerung "Es wir keinen Impfzwang geben", drängen zu lassen.

Das war auch bei einigen anderen dummen und später doch notwendigen Optionen verbauenden Äußerungen von Reg.Mitgliedern schon so.

Das alles spricht für eine sehr niedriges Niveau unserer Politikaste.
Leider müssen wir Bürger das ausbaden.

Impfpflicht ja, mind. für ganze Einrichtungen.

Geimpfte verlieren, sofern sie sich nach 6 Mon. nicht boostern lassen, ihren Impfstatus.

Wer dagegen ist kann sich ja ruhig infizieren. Ist ja nicht so schlimm. Nur zu.

Spätestens am 14 Jan. 2022 (dann kommen die Silversterfeierer in Krkhs) werden wir uns die Frage stellen was uns diese Impfskeptiker alles gekostet haben (nicht nur wirtschaftlich) und ob wir das noch länger hinnehmen wollen.

ich will das nicht .

M. Bernstein | Fr., 19. November 2021 - 23:17

nur politisch unerwünscht. Mit Medikamenten, die schon frühzeitig Erkrankten gegeben werden sinken die Hospitalisierungraten dramatisch. Warum will die Politik das nicht?
Warum sollen wir alle am Genexperiment mitmachen müssen?

Sebastian Mosberger | So., 21. November 2021 - 15:35

Mir hat der Artikel im ersten Abschnitt sehr gut gefallen, allerdings die Schlussfolgerung einer Impfpflicht erschließt sich mir nicht.
Wie richtig gesagt wurde, kann der Impfstoff die Weiterverbreitung (und eigene Infektion) nicht effektiv unterbinden, so dass auch bei einer 100% Impfung der Bevölkerung sich nicht der gewünschte Effekt des Ausbleibens von Inzidenzwellen verhindern lassen wird. Es gibt dazu zahlreiche Beispiele von Ländern mit sehr hoher Impfquote.

Der unverzeihliche Fehler bestand schon seitens des Juristen Söder im Unverständnis und Überschätzung der Impfstoffe 2g und 3g Regeln einzuführen, die zu der Spaltung der Gesellschaft geführt haben. Jetzt im Regelungswahn neue Verordnungen und Gesetze (Impfpflicht) einführen zu wollen wird die Pandemie nicht beenden und stattdessen pauschal eine ganze Generation von jungen Personen, die statistisch nicht mit einem schweren Verlauf zu rechnen haben, möglicherweise mit einem experimentellen Stoff schädigen.