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() Eine Test-Windkraftanlage in der Außenjade vor Hooksiel
Die Energie-Lüge

Die deutsche Energie- und Klimapolitik hält einer rationalen Überprüfung nicht stand: Milliardenschwere Subventionen für „grünen Strom“ belasten Wirtschaft und Verbraucher, sparen aber keine einzige Tonne Kohlendioxid ein. Acht renommierte Ökonomen fordern die Kehrtwende.

Angesichts der Endlichkeit fossiler Brennstoffe gehört die Zukunft der Energieversorgung zweifellos den Erneuerbare-Energien-Technologien. Offen bleibt allerdings, welche Technologie wir künftig zur Energieerzeugung tatsächlich nutzen werden. Gegenwärtig wird die – zumeist noch sehr unwirtschaftliche – Stromerzeugung mittels erneuerbarer Technologien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, das je nach Technologie unterschiedlich hohe Vergütungssätze für die Einspeisung von „Öko-Strom“ in das Elektrizitätsnetz festsetzt. So müssen – letztendlich vom Stromverbraucher – derzeit rund neun Cent pro Kilowattstunde für die Einspeisung von Windstrom gezahlt werden, bis zu 17,7 Cent für Strom aus Biomasse und knapp 47 Cent für Solarstrom aus Fotovoltaikanlagen. Zum Vergleich: Die Kosten der Stromerzeugung durch konventionelle Technologien auf Basis von Kernkraft, Kohle oder Gas liegen etwa zwischen zwei und acht Cent. Durch das EEG werden die großen Stromerzeuger gezwungen, jede beliebige Menge an Strom aus erneuerbaren Technologien zu einem staatlich festgelegten Preis abzunehmen, der die Kosten der konventionellen Stromerzeugung um ein Vielfaches übersteigt. Dies ist in etwa so, als würde man Supermärkte zwingen, jede beliebige Menge an biologisch angebauten Äpfeln abzunehmen – zu Preisen, die um hundert Prozent bis tausend Prozent über den handelsüblichen Marktpreisen liegen – und ihnen gleichzeitig verbietet, die konventionell angebauten Früchte anzubieten, solange die Bioäpfel nicht ausverkauft sind. Umso schwerwiegender ist, dass der massive und kostspielige Eingriff über das EEG die damit bezweckten Wirkungen – insbesondere Klimaschutz und die Verringerung von Treibhausgasemissionen – verfehlt. So wird aufgrund der Koexistenz von EEG und dem 2005 auf EU-Ebene etablierten Handel mit Emissionsrechten durch die Subventionierung von „grünem Strom“ tatsächlich nicht eine einzige Tonne Kohlendioxid (CO2) eingespart. Der Grund ist, dass die konventionellen Stromproduzenten in Deutschland aufgrund der Einspeisung von Ökostrom selbst weniger Elektrizität mit Kohle oder Gas erzeugen und somit auch weniger CO2 ausstoßen. Hierdurch benötigen sie weniger CO2-Emissionszertifikate und können diese an andere am Emissionshandel beteiligte Unternehmen verkaufen, etwa an andere Stromerzeuger aus dem EU-Ausland oder an Firmen aus der Zement- oder Stahlindustrie. Insgesamt fallen dadurch zwar im deutschen Stromerzeugungssektor weniger Emissionen an als ohne EEG. Dafür wird in anderen europäischen Industriezweigen, die am Emissionshandel teilnehmen, entsprechend mehr CO2 ausgestoßen. Im Ergebnis werden die Emissionen nur verlagert, nicht aber verringert. Letztlich wird so trotz der vom EEG intendierten Emissionsreduktionen nicht mehr erreicht als die Einhaltung der von der EU-Kommission festgelegten Obergrenze an CO2-Emissionen, die durch den EU-Emissionshandel gewährleistet wird. Aber selbst wenn es diesen Emissionshandel nicht gäbe und mit dem EEG tatsächlich Emissionsreduktionen erzielt werden könnten, so gilt trotzdem, dass diese Art der Förderung erneuerbarer Energien nicht kosteneffizient und damit keine rationale Form der Klimapolitik ist: Anstatt mit den eingesetzten Mitteln eine möglichst große CO2-Reduktion zu erreichen und mit dem Instrument des Emissionshandels CO2 dort einzusparen, wo es am wenigsten kostet, subventioniert das EEG extrem teure Vermeidungsmaßnahmen wie etwa die Herstellung von Solarstrom durch Fotovoltaikanlagen. Unabhängige Berechnungen der Internationalen Energieagentur (IEA), der Deutschen Energieagentur (dena) und verschiedener Wirtschaftsforschungsinstitute, wie des RWI Essen, kommen zu dem Ergebnis, dass die Vermeidung einer Tonne CO2 mithilfe von Fotovoltaik bis zu 1000 Euro kostet, bei der Windkraft liegen die CO2-Vermeidungskosten bei rund 100 bis 200 Euro, während der Preis für CO2-Emissionszertifikate bislang noch nie über 30 Euro pro Tonne lag. Die hohen Kosten haben unter anderem mit den bislang geringen Wirkungsgraden dieser Technologien zu tun und nicht zuletzt damit, dass die Stromerzeugung aus fluktuierender Wind- und Sonnenkraft durch konventionelle Kraftwerke abgesichert werden muss. Die Kosten dafür sowie die Investitionen für die zusätzlich erforderlichen Stromnetze werden häufig außer Acht gelassen und sind keineswegs durch die gegenwärtigen Einspeisevergütungen für Ökostrom abgedeckt. Gerade aber für die im Meer geplanten Windparks werden die Netzausbaukosten besonders hoch ausfallen. Auch im Hinblick auf Technologieförderung fällt die Bilanz für die EEG-Förderung ernüchternd aus. Anstatt Anreize zu setzen, völlig neuartige Technologien zu entwickeln, werden durch das EEG vorrangig existierende Technologien gefördert, die teilweise nicht einmal dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dass die EEG-Förderung als Instrument einer strategischen Wettbewerbspolitik versagt, zeigt sich besonders deutlich am Beispiel der hoch subventionierten Fotovoltaik: Statt den heimischen Produzenten gezielt Vorsprünge in der Wettbewerbsfähigkeit zu verschaffen, werden durch den massiven Import von Fotovoltaikmodulen aus Japan oder China ausländische Hersteller in gleichem Maße gefördert. Die Technologieförderung der Fotovoltaik nach dem Gießkannenprinzip anstatt durch eine gezielte Förderung der Forschung und Entwicklung ist dabei mit ungerechtfertigt hohen wirtschaftlichen Belastungen verbunden: Allein für die zwischen 2000 und 2007 in Deutschland installierten Fotovoltaikanlagen werden den Stromverbrauchern Kosten aufgebürdet, die bis einschließlich 2027 anfallen und sich nach Berechnungen des RWI Essen auf real rund 26,5 Milliarden Euro belaufen werden. Neben Klimaschutz und Technologieförderung wird die Subventionierung der erneuerbaren Energien auch immer wieder mit dem Verweis auf positive Beschäftigungswirkungen gerechtfertigt. Der einseitige Blick auf die Bruttobeschäftigungsgewinne in der Erneuerbare-Energien-Branche ist allerdings irreführend: Einerseits sind zusätzliche Arbeitskräfte in diesen Bereichen über hohe Subventionen teuer erkauft. Andererseits werden negative gesamtwirtschaftliche Effekte unterschlagen: Die EEG-Förderung wird durch einen erhöhten Strompreis von den Stromverbrauchern finanziert. Dies führt zu einer höheren Kostenbelastung des produzierenden Gewerbes, einer Verringerung von Realeinkommen privater Haushalte und zu gegenläufigen, möglicherweise sogar negativen Beschäftigungseffekten auf gesamtwirtschaftlicher Ebene infolge von fehlenden Investitionen und Einnahmen in anderen Sektoren. All dies erlaubt nur eine wirtschaftspolitische Schlussfolgerung: die substanzielle Reduzierung, wenn nicht gar Einstellung der Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien. Stattdessen sollte deren Erforschung und Entwicklung in stärkerem Maße als bislang gefördert werden ebenso wie die von neuen, effizienteren Energietechnologien sowie von Technologien zur Speicherung von Energie und zur Abscheidung und Speicherung von CO2. Charles B.Blankart, Professor für Öffentliche Finanzen, Humboldt-Universität zu Berlin Christoph Böhringer, Professor für Wirtschaftspolitik, Universität Oldenburg Friedrich Breyer, Professor für Wirtschafts- und Sozialpolitik, Universität Konstanz Wolfgang Buchholz, Professor für Finanzwissenschaft, Universität Regensburg Till Requate, Professor für Innovations-, Wettbewerbs- und Neue Institutionenökonomik, Universität Kiel Christoph M.Schmidt, Professor für Wirtschaftspolitik und angewandte Ökonometrie, Ruhr-Universität Bochum Carl Christian von Weizsäcker, Emeritierter Professor, Universität zu Köln Joachim Weimann, Professor für Wirtschaftspolitik, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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