Arafat Abou-Chaker / picture alliance

Arafat Abou-Chaker - Bushidos Ex-Manager von Hauptvorwürfen freigesprochen

Die Trennung von Rapper Bushido und seinem Ex-Manager beschäftigt seit Jahren die Justiz. Im Zentrum steht ein Strafverfahren, das unter hohen Sicherheitsvorkehrungen seit rund dreieinhalb Jahren am Berliner Kriminalgericht lief. Nun gibt es ein Urteil.

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Das Landgericht Berlin hat den Ex-Manager von Rapper Bushido von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Nach rund dreieinhalb Jahren Verhandlung sahen es die Richter am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Sie verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro).

Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger.  Ein Großteil der Vorwürfe basierte auf seinen Aussagen. Zur Urteilsverkündung kam der Rapper nicht. Er lebt inzwischen mit seiner Familie in Dubai.

Die Anklage hatte Arafat Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen. Mitangeklagt waren drei Brüder von Arafat Abou-Chaker im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Auch diese wurden von den Vorwürfen zulasten des Musikers freigesprochen. Der Hauptangeklagte und einer seiner Brüder erhalten nach dem Urteil Haftentschädigung für eine kurze Zeit, die sie in Untersuchungshaft saßen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten eine Gesamtstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft gefordert. Für dessen Brüder beantragte sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Keine der angeblichen Straftaten seien erwiesen, die dem Rapper widerfahren sein sollten.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein sollte. Dabei sollte er beleidigt, bedroht und auch mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert worden sein. Zu den mutmaßlichen Taten sollte es gekommen sein, nachdem der Musiker die Beziehungen zu seinem Ex-Manager 2017 aufgelöst hatte. Dieser habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Rapper eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert, so der Vorwurf.

An 113 Verhandlungstagen hat das Gericht seit August 2020 versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

dpa

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Sabine Lehmann | Di., 6. Februar 2024 - 18:29

Ich bin so froh. Froh, dass der Rechtsstaat sich wieder einmal durchgesetzt hat. Man lebt halt doch im besten u. sichersten Deutschland aller Zeiten. Ever, ever, ever!
Ich meine, das wäre. doch auch rassistisch, Menschen nur wegen ihrer ethnischen Herkunft und weil sie zufällig zu einem "Clan" gehören, verurteilen zu wollen.
Und die Vorwürfe? Also wirklich, wer hat das denn selbst noch nie erlebt? Nette kleine Gespräche im "Hinterzimmer", bei denen man mit tatkräftiger "Unterstützung" seiner buliden Freunde u. Geschäftspartner die neuen Konditionen für "florierende" Geschäfte "aushandelt". Selbstredend sucht man da als versierter Geschäftsmann auch immer nach überzeugenden Argumenten u. Angeboten, die niemand ablehnen kann. Also wirklich, die deutsche Mentalität ist zu verweichlicht u. noch nicht offen für neue Folklore. Und ja, Richter sind auch nur Menschen, mit Privatadressen, die Anwälten u. Prozessbeteiligten bekannt sind, so für die Transparenz und so... Berlin ist einfach sexy.

Karla Vetter | Di., 6. Februar 2024 - 19:53

Sprichwort sagt: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich".

Sabine Lehmann | Mi., 7. Februar 2024 - 07:20

Was ham die zwei jetz gmein?Beide warns angeklagt, weil‘s kriminell sans. Host mi?
So das Intro. Für den Ein ging’s halt a weng gut aus, für‘n Andern net so gut. So früher hätts halt gedenkt, der Abou-Chaker der fährt mol so richtig ein, und fürn Alfons gibt‘s a zünftige Bewährung mit a Geldstrafen. Ja mei, do legst di nieda, grad andersrum is komme.
Der Alfons sitzt im Knast, und der Schwerverbrecher läuft weiter frei herum. Als Clan-Chef einer weltweit operierenden kriminellen Vereinigung hast du ja auch echt viel zu tun. Und der Fachkräftemangel geht an Clans auch nicht so spurlos vorbei. Gutes Personal ist da auch dünn gesät.
So ist das im woken Germany. Man muss halt nicht nur an die Landwirtschaft denken, so ein Clan-Chef ist auch nur ein Mensch! Die Kartoffeln eliminieren sich gegenseitig während „der Araber“ das Land annektiert. Worüber sich eigentlich noch aufregen? Die größte Irrenanstalt mit freilaufenden Insassen befindet sich mitten im Herzen Europas. Welcome to Germany.

Reinhold Schramm | Mi., 7. Februar 2024 - 13:19

Die Justiz und Politik verabreicht ausschließlich Streichel- und Schmuse-Einheiten!

Seit den 1970er Jahren verabreicht die gut situierte alternative Beamten-Justiz und alle bürgerlichen Parlaments- und Regierungsparteien, – für kriminelle und schwerstkriminelle Familienclans und deren christlich, osteuropäischen und feudal-islamischen Angehörigen –, ausschließlich Streicheleinheiten für Verbrechen aller Art.

Zudem wird unentwegt und fortgesetzt, die deutsche Staatsbürgerschaft und die lebenslang alimentierte Sozialhilfe, unbegrenzt und selbst auch in Millionenhöhe, über Jahrzehnte an kriminelle und nicht integrierbare Familienmitglieder, verschleudert.

Es bleibt doch bemerkenswert, dass die große Mehrheit der deutschen Erwerbsbevölkerung, vor allem die an Produktionsmitteln eigentumslosen m/w. Erwerbstätigen, die ihnen auferlegte lebenslange Aus-Plünderung widerstandslos akzeptieren.

Nachtrag, Teil II.

Reinhold Schramm | Mi., 7. Februar 2024 - 13:21

{...}

Beim unentwegt fortgesetzten Raub und Diebstahl in Millionenhöhe, da stellt sich schon die berechtigte Frage: sind auch hieran nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch die bürgerliche Justiz und alle bisherigen Regierungsparteien massiv seit Jahrzehnten beteiligt?