
- Glaubwürdigkeit des Sozialstaats steht auf dem Spiel
Während der Corona-Pandemie war es sinnvoll, Hartz-IV-Empfängern ein hohes Schonvermögen zu belassen: Schließlich sollte, wer von Lockdowns wirtschaftlich betroffen war, nicht auch noch seine Altersvorsorge aufzehren müssen. Jetzt will die Ampel diese Sonderregelung für das neue Bürgergeld übernehmen und ein Schonvermögen bis zu 150.000 Euro nicht antasten. Der Preis dafür wäre zu hoch.
Das ist natürlich die Karikatur eines Sozialfalls: Ein Familienvater mit zwei Kindern hat 150.000 Euro auf dem Konto, zwei Autos, ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 130 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 120 Quadratmetern, dazu noch Verträge für Riester- oder Rürup-Renten – und gilt als so arm, dass er vom Staat Bürgergeld bekommt.
Ein so hohes Schonvermögen soll nach den Vorstellungen der Ampel-Regierung in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs erlaubt sein, Das heißt, der Betroffene muss in diesen 24 Monaten nicht einen einzigen Euro seines eigenen, überdurchschnittlich hohen Vermögens zu seinem eigenen Lebensunterhalt beisteuern. Diese Regelungen gilt freilich bei Neuanträgen auf Hartz IV schon seit März 2020. Damals wurde der Zugang zu Hartz IV von der Großen Koalition wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erleichtert. Diese Regelung läuft Ende dieses Jahres aus.