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Lebenslänglich: Stephan E., der Mörder von Walter Lübkcke, kommt auch nach der Verbüßung seiner Haftstrafe nicht aus dem Knast / dpa

Lebenslänglich für Lübcke-Mörder - Tränen lügen doch

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Stephan E. wegen des Mordes an Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt. Nicht nur wegen des rechtsextremen Hintergrunds des Täters und des politischen Amtes des Opfers markiert der Prozess eine Zäsur. Die vielleicht wichtigste Frage aber blieb offen.

Antje Hildebrandt

Autoreninfo

Antje Hildebrandt hat Publizistik und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Reporterin und Online-Redakteurin bei Cicero.

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„Ich hatte die Waffe schon in der Hand.“
„Angelegt?“
„Angelegt.“
„Tatentschluss war klar?“
„Tatentschluss war klar. Ich hab auf Kopfhöhe gehalten – und dann abgedrückt.“

Nein, dies ist keine Szene aus einem US-amerikanischen CSI-Film. Das ist das Geständnis von Stephan E., dem Mann, der den hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke am Abend des 1. Juni 2019 auf seiner Terrasse mit einem gezielten Kopfschuss hingerichtet hat. Irgendwer hat Aufnahmen der Vernehmung dem NDR zugespielt, und der hat es in einem Jugendkanal ausgestrahlt. Es zeigt einen Mann im roten T-Shirt, der den Eindruck erweckt, als habe er seinen Plan mit der Präzision eines kalten Killers ausgeführt. Alleine. Aber war das wirklich so? 

Diese Frage quält die Familie von Walter Lübcke bis heute. Und so, wie es aussieht, wird sie darauf keine Antwort mehr bekommen. E. hat das erste Geständnis später auf Anraten seines neuen Anwaltes widerrufen. In einer zweiten Version hieß es, er sei am Tatort nicht allein gewesen. Sein Begleiter, Markus H., habe Lübcke versehentlich getötet. Nach der dritten Version hatten die beiden den Mord nicht nur gemeinsam geplant, sie waren auch beide am Tatort gewesen.

Szenen wie aus einem durchgeknallten Drehbuch 

Für die Anklage aber war das erste Geständnis maßgeblich. Nach 44 Verhandlungstagen ist heute im Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil gefallen. Wegen Mordes an Walter Lübcke hat es Stephan E. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Sein Begleiter Markus H. aber wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft geht zwar davon aus, dass H. maßgeblich zur Radikalisierung E’s beigetragen hat. Ermittler konnten aber keine DNA-Spuren von ihm am Tatort finden. Er wurde nur wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein Rechtsextremer, der wegen Gewalttaten mehrfach vorbestraft war, der vom Verfassungsschutz beobachtet wurde und der der Behörde dann aus unerfindlichen Gründen vom Radar gerutscht ist; drei verschiedene Geständnisse; wechselnde Anwälte, die alle eine andere Strategie verfolgten als ihre Vorgänger; Videos von Verhören, die ans öffentlich-rechtliche Fernsehen geleaked und im Jugendprogramm des NDR ausgestrahlt wurden. Die Dramaturgie dieses Prozesses wirkte, als hätte sie sich ein durchgeknallter Drehbuchautor ausgedacht.

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Tomas Poth | Do., 28. Januar 2021 - 15:51

Schon wie bei den NSU-Norden wieder eine dubiose Rolle?
Egal was, meines Erachtens nach wäre die Umbenennung dieser Amtes, das dem Bundesinnenminister unterstellt ist, nötig.
Es ist ein Geheimdienst im Innern der Bundesrepublik und so sollte man ihn auch nennen, Bundesgeheimdienst.
Verfassungsschutz ist eine Verharmlosung, ein Euphemismus für diesen Schnüffel- und politischen Kontrolldienst.

Bernd Muhlack | Do., 28. Januar 2021 - 16:00

... das war natürlich zu erwarten.

Markus H.: Anstiftung? Beihilfe? Gar "der Täter hinter dem Täter"?
Das wird man wohl nie erfahren. Ab Rechtskraft gilt für ihn "ne bis in idem".

"Es gibt in D einen Hass auf Moslems, Juden oder Menschen mit einer anderen Religion oder Hautfarbe. Und es liegt an jedem Einzelnen, die Stimme zu erheben, wenn öffentlich Hass auf diese Menschen geschürt wird."
Selbiges sagte BP Steinmeier in seiner ihm eigenen salbungsvollen Art und Weise.

Diese Aussage ist zutreffend, jedoch ist nicht jede kritische Bemerkung zugleich auch Hass.
Wenn ich illegalen Aufenthalt und Asylmißbrauch verurteile und konsequente rasche Abschiebungen verlange ist das kein wie auch immer gearteter Hass.
Wird diese Grenze jedoch überschritten muss dies natürlich juristische Folgen haben, bekanntlich hat jedes Grundrecht - auch die freie Meinungsäußerung - seine Grenzen

Ja, Kampf dem Extremismus jeder Art, es gibt keinen "eher guten" Extremismus.

Ein gutes, gerechtes Urteil!

Christa Wallau | Do., 28. Januar 2021 - 16:06

Ja, das ist die richtige Frage.

Glücklicherweise hat sich das Problem der mangelnden Aufmerksamkeit des VS aber jetzt erledigt.
Wir haben nun Herrn Haldenwang an der Spitze der Behörde, und unter diesem wackeren Mann - vor sich her getrieben von der Regierung - geht demnächst niemand mehr, der auch nur rechts blinkt, dem VS durch die Lappen.
Sobald die AfD ein Beobachtungsfall ist, wird sich
jeder kritische Bürger dreimal überlegen, ob und wie er sich noch äußert.

Natürlich kostet diese Arbeit den VS so viel Kraft und frißt fast alle personellen Reserven auf, so daß man die (Gott-sei-Dank bei weitem nicht so zahlreichen u. gefährlichen) Linksextremisten, Islamisten u. Anarchisten etwas aus dem Blickfeld verlieren wird.
Was soll's?
Hauptsache - nicht nur der notwendige Kampf gegen Rechtsextreme wird gewonnen, sondern konservativer, patriotischer, regierungskritischer Geist wird dabei gleich in allen Köpfen mit ausgerottet.

der Hass auf Ausländer sei tief in seinem rechtsextremen Weltbild verankert.
Gauland sprach 2015 von einem Geschenk, das Merkel seiner Partei mache. Spätestens an dieser Stelle war klar, dass es nicht mehr um konservativen, patriotischen, regierungskritischen Geist ging, sondern um eine fanatische, rechtsextreme Ungeisteshaltung.

Yvonne Stange | Sa., 30. Januar 2021 - 17:05

Antwort auf von Fritz Elvers

Und Sie wissen das auch! Es liegen Welten zwischen nicht integrationsfähigen, z.T. kriminellen Menschen, die zu Millionen hier hereingelassen wurden und werden und den gut integrierten, arbeitenden Ausländern, die in unserem Land sehr gerne gesehen sind! So und NICHT anders steht es auch im Programm der AfD. Aber dazu müßte man es halt lesen. Kritische Stimmen gegen die ungebremste Migration gibt es mehr als genug und von allen Seiten, vor allem von Leuten, die aus dem Job raus sind und ihre Schäfchen im Trockenen haben!! Den äußert man Kritik ist man sofort weg vom Fenster!

Urban Will | Fr., 29. Januar 2021 - 09:58

bei aller Abscheu ggü diesem Täter.
Es sollte schon aus Respekt vor dem Opfer gut überlegt sein, ohne jeglichen Beweis und ohne zweifelsfreie Gründe Querverbindungen von dieser Tat zu einer politisch aktiven, im BT die größte Oppositionsrolle einnehmenden, von vielen Millionen unbescholtenen Bürgern gewählten, demokratischen Partei in den Raum zu stellen. Einer Partei, der man eigentlich und offensichtlich vergeblich „mit Worten“ entgegentreten wollte.
Hier gg Ende des Artikels ganz klar geschehen und auch gestern bspw im Heute – Journal.
E war auf Demos „der AfD“. Ja. Er war auch bei der Rede von Herrn Lübcke.
Und er war gewiss noch auf anderen Veranstaltungen.
Es ist genau die Art der zweideutigen, völlig unbewiesenen, einer eigentlich der Unabhängigkeit sich verpflichtend sehen sollenden Berichterstattung, verbunden dem parteiisch missbrauchten VfS, die weiter dafür sorgen wird, das Hass, Verschwörungstheorien, etc. entstehen, bzw. gepflegt werden.

Reinhardt O. Cornelius-Hahn | Fr., 29. Januar 2021 - 10:47

Die kommunistische Plattform arbeitet verstärkt seit 1990 daran, die bürgerliche Mitte als Steigbügelhalter für rechte Kräfte in Szene zu setzen. Es werden Verschwörungstheorien gegen Staat und Polizei wohlfeil geraunt, gewispert und auch bis zu Untersuchungsausschüssen geführt, um die konservative bürgerliche Mehrheit zu diffamieren. Das erinnert mich sehr an die kleine, eifrige DDR, die eine gesamte, große Bunderepublik politisch an den Pranger stellte, als einen revanchistischen, faschistischen Staat (darum Mauer). Auf dem linken Auge blind (eben), wird gegen das weite Feld der rechten Untaten jede politische und auch juristische Kraft bemüht, um auch das dubiose Mitwirken Staatstreuer mit abzubilden? Mir fallen da einige Verfahren ein, wo die Umstände nicht klar waren. Gewiss, es geht um schwerste Straftaten, aber ein politischer Mord leuchtet mir nicht ein. Mein gesamtes Mitgefühl gilt der Familie und nicht der Akzeptanz einer hochstilisierten, linken Berichterstattung im Land.

Heidemarie Heim | Fr., 29. Januar 2021 - 13:47

Egal von was ein Mörder sich getriggert fühlte! Aber natürlich darf das Gericht das Motiv und die furchtbaren Folgen für die Opfer und ihre Angehörigen nicht in solcher Weise außen vor lassen bei der Bewertung der Tat. Ob politisch ideologisiert, aus purem Hass oder aufgestachelt durch Dritte, Stephan E. hat diesen Mord mit Vorsatz kaltblütig und heimtückisch begangen! Punkt! Ohne an die Folgen für seine eigene Familie und erst recht nicht an die Familie seines Opfers zu denken bevor er die Grenze des Menschlichen übertrat. Und jedweder Vergleich/Anteilnahme von gestellten Tätern in möglicher Reue vergossenen Krokodilstränen ,und denen aus tiefer Trauer und Traumatisierung herrührenden Tränen der Opferfamilien sollte sich m.E. sowieso verbieten!
Was die offen gebliebenen, ebenfalls schwer zu verkraftenden Antworten betreffen, so wissen auch die Angehörigen des durch die RAF 1977 ermordeten Bundesstaatsanwalt Siegfried Buback bis heute nicht, wer die wahren Mörder waren. MfG

Wilfried Düring | Fr., 29. Januar 2021 - 17:36

Antwort auf von Heidemarie Heim

Liebe Frau Heim,

DANKE für diesen Beitrag.
Die Erinnerung an Mord-Opfer sollte nicht von politischen 'Moden' und 'Wellen' abhängig sein. JEDES Leben zählt!
JEDES Opfer verdient Mitgefühl und JEDER Täter gehört abgeurteilt.

Die Opfer der RAF (nicht nur 'Prominente'; sondern Security, Kraftfahrer, Polizisten, Piloten, Stewardessen, Bankkunden, 'zufällige' Geiseln usw.) haben heute das Gefühl, daß unser Staat sie vergessen hat und sie im Stich läßt.
Das hat Prof. Michael Buback ('Der zweite Tod meines Vaters') schon vor fast 15 Jahren so formuliert.

Ende 2020 gingen RAF-Opfer an die Öffentlichkeit:
'... Opfern ein Gesicht zu geben, damit hat man in Deutschland ein Problem. ...'

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article221953004/Gedenken-Wir-br…

Meine Bitte an die Redaktion:
Leisten Sie ein kleinen Beitrag im Sinne DIESER Opfer, indem Sie von der Initiative berichten, und/oder eine(n) der Unterzeichner zum Interview einladen. Danke.

Vielen Dank lieber Herr Düring für den Link! Ist mir leider entgangen. Und äußerst bizarr finde ich die Reaktion unserer Staatsministerin Frau Prof. Grütters hinsichtlich einer wohl nicht gewollten "Erinnerungskultur" an einen der dunkelsten Abschnitte bundesrepublikanischer Geschichte! Dabei könnte man doch der Jugend von heute damit bestens demonstrieren, wie ein Staat, seine Sicherheitsorgane und eine Regierung den Terror bekämpft haben und letztendlich unter vielen Opfern auch besiegt hat! Oder taugen diese bitter erworbenen Lorbeeren heutzutage nicht ins politische Bild? Denn natürlich könnte es bei einem "Gedenken" an die Opfer des "deutschen Herbsts" vorkommen, das neben den Überlebenden und Angehörigen auch frühere Sympathisanten sitzen, die nach ihrer wilden Studentenzeit eine politische Karriere einschlugen. Als trauriges Beispiel dürften auch die Opfer vom Breitscheid-Platz dienen, die sich nach einem Jahr per Brief an das Kanzleramt in Erinnerung rufen mussten!!!!! LG

„Ende 2020 gingen RAF-Opfer an die Öffentlichkeit:
'... Opfern ein Gesicht zu geben, damit hat man in Deutschland ein Problem. ...“
Nur eine einzige Person hat dieses Problem und das ist Angela Merkel, aber auch nur, wenn native Mitbürger betroffen sind. Bewiesen hat sie es beim Terroranschlag vom Breitscheidplatz und zahlreichen anderen Tötungsdelikten. Wird eine Bombe vor einer Moschee platziert, die zum Glück nicht gezündet hat, dann steht sie 3 Tage später persönlich zum trösten auf der Matte.

Albert Schultheis | Fr., 29. Januar 2021 - 21:01

Ein Schlüsselsatz, der aber niemals Mord rechtfertigt: „... Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ Was ist von diesem entscheidenden Satz zu halten, auch wenn es schwer erträglich erscheint? Ja man sollte für Werte eintreten, eigentlich egal in welchem Land man wohnt. Aber was ist damit: "... und wer diese Werte nicht vertritt, der kann ..." Was ist hier mit "diese Werte" gemeint? Damit können doch nur die "Werte" gemeint gewesen sein, die Kanzlerin Merkel im Nachhinein bemühte, um ihre einsame Entscheidung der Grenzöffnung für eine so niemals zuvor gekannte Masseneinwanderung zu legitimieren. Aber diese Werte muss man nicht teilen, ja, es ist sogar rechtens und legitim dies ganz anders zu sehen und diese Entscheidung für falsch, ja, sogar für desaströs zu halten. Aus genau diesem Grund ist der folgende "der kann"-Satz so fatal falsch!