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Unfreiwilliges Propagandavideo oder Beweismittel? / Screenshot STRG_F/Youtube

Lübcke-Prozess - „Bieten wir dem jetzt mit so'nem Video eigentlich 'ne Bühne?“

Ein Ableger des NDR-Formats „Panorama“ hat der Redaktion zugespielte Video-Ausschnitte aus zwei Verhören des mutmaßlichen Mörders von Walter Lübcke gezeigt. Widerrechtlich, sagt Strafverteidiger Gerhard Strate. Aber nicht nur deshalb findet er die Ausstrahlung empörend.

Gerhard Strate

Autoreninfo

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Foto: picture alliance

So erreichen Sie Gerhard Strate:

„Ich finde, es sieht so ein bisschen aus, wie man sich das so aus amerikanischen Crimeserien vorstellt!“, frohlockt NDR-Journalist Nino Seidel. Gemeint ist die Aufnahme der polizeilichen Vernehmungen von Stephan Ernst, dem rechtsextremistischen mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, die Seidel und seinem Kollegen Julian Feldmann „zugespielt“ worden waren.

Ihr mit reichlich Crimedeko und eigener Rechtfertigung garnierter Zusammenschnitt des mehrere Stunden umfassenden Materials findet sich auf dem YouTube-Kanal STRG_F, einem wöchentlichen Doku-Format und Ableger von Panorama, das der NDR zum Content-Netzwerk Funk der öffentlich-rechtlichen Medien beisteuert. Immerhin 45 Millionen Euro Beitragsgelder pro Jahr fließen in besagtes Netzwerk, dessen über 60 Onlinekanäle nahezu jeden niedrigen Instinkt der Zielgruppe bedienen und aufzeigen, dass es für den Schritt in die Grauzone immer einen scheinbar edlen Grund gibt.

„Fick die Cops“

So war es ebenfalls das Funk-Format STRG_F, das seine Zuschauer schon 2018 an einem künstlerisch wertvollen „Chor-Experiment“ zum Thema Polizistenhass teilhaben ließ. Herausgekommen ist ein Konglomerat nahezu kirchenmusikalisch klingender Absurditäten im kunstvollen Kontrapunktsatz, versehen mit dem Titel „Fick die Cops“. „Wir haben die Rap-Texte einfach anders arrangiert, damit ihr euch einmal auf den Inhalt und nicht auf die Musik konzentrieren könnt“, erklärt die Redaktion ihrem feixenden Publikum in der Videobeschreibung.

Denn es sei ein echtes Problem, dass mit solchen Texten seit Jahren Geld verdient werde. Edel sei der Mensch, hilfreich und gut! Denn das alleine sorgt dafür, dass Häme gleich noch einmal so viel Spaß macht: „Öffnet den Rotwein und genießt die feinen Stimmen und ihren Gesang über die Polizei“, empfiehlt Funk denn auch fürsorglich seiner 14- bis 29-jährigen Zielgruppe.  

Junge Talente starten richtig durch

„Bei uns schwingt immer der öffentlich-rechtliche Auftrag mit. Das bedeutet, dass es bei uns keine Werbung und keine Produktplatzierungen gibt. So können wir jungen Talenten ermöglichen, Inhalte zu erstellen, die unabhängig von finanziellen und politischen Einflüssen sind“, erklärt Funk selbstbewusst. Die jungen Talente des Studentenchors jedenfalls hatten erkennbar Spaß am Genre Polizistenhass.

Und auch die hoffnungsvollen Senkrechtstarter Nino und Julian können ihre kindliche Freude nur halb verbergen, wenn sie am beitragsfinanzierten Whiteboard mit rotem Filzstift und aufgesetztem Pokerface ihre belanglosen Analysen der Aussagen von Stephan Ernst vornehmen. „Ethisch-moralisch sozusagen haben wir ja schon so ein bisschen diskutiert, kann man ja sagen, irgendwie, weil was immer natürlich darüber schwebt, ist: Das ist ein Rechtsextremist, ein rechtsextremistischer mutmaßlicher Mörder. Bieten wir dem jetzt mit so ‘nem Video eigentlich ‘ne Bühne? ‘Ne Bühne, die er vielleicht auch sucht?“, schwurbelt Nino Seidel.

Die angebliche Einordnung findet nicht statt 

Um sein Gewissen kurz darauf selbst zu entlasten: Das Video sei schließlich kein Propagandavideo, sondern ein Beweismittel. Und Julian Feldmann ergänzt, man habe sich dafür entschieden, den Film zu zeigen. Auch weil es schon jetzt ein „zeitgeschichtliches Dokument“ sei. Im Interview mit Übermedien ergänzt STRG_F-Redaktionsleiter Dietmar Schiffermüller auf die Frage, ob das Video nicht eine emotionale Identifizierung mit dem Täter ermögliche: „Das bewerte ich anders. Weil wir es nicht einfach nur offen stehen lassen, sondern einordnen.“

Was die Redaktion unter Einordnung durch „zwei unserer besten Experten in diesem Bereich, Nino Seidel und Julian Feldmann“ versteht, kann nur ungläubiges Kopfschütteln hinterlassen: Da werden Aussagen lustlos wiedergekäut und angebliche „Befunde erhoben, die sich allenfalls unter dem Begriff Gemeinplätze subsumieren lassen. Dass jeder normalbemittelte Zuschauer derartige Schlüsse auch ohne solch betreutes Denken ziehen könnte: geschenkt. Die angebliche journalistische Einordnung jedenfalls, welche die Redaktion zur Rechtfertigung der Veröffentlichung heranzieht, findet in der behaupteten Form so gut wie gar nicht statt.   

§ 58a StPO – eine klare öffentlich-rechtliche Verbotsnorm 

Die Strafprozessordnung zieht klare Linien, wenn es um den Umgang mit Bild-Ton-Aufzeichnungen von Vernehmungssituationen geht: Hinsichtlich des Beschuldigten gilt der seit dem 1. Januar .2020 anwendbare § 136 Abs. 4 StPO. Diese Vorschrift verweist auf die Beschränkungen in § 58a StPO, die ursprünglich nur für die Videoaufzeichnung von Zeugenvernehmungen installiert worden war. Diese Videoaufzeichnungen dürfen an den Verteidiger (§ 147 StPO) beziehungsweise an den Verletztenvertreter (§ 406e StPO) herausgegeben werden.

Daran schließt aber das unmittelbare Verbot an: Die Kopien dürfen weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im letzten Satz von § 58a Abs. 2 StPO heißt es ausdrücklich: Die Überlassung der Aufzeichnung oder die Herausgabe von Kopien an andere als die vorbezeichneten Stellen bedarf der Einwilligung des Zeugen (hier: des Beschuldigten). § 58a Abs. 2 Satz 4 (Verbot der Weitergabe an Dritte) ist eine klare öffentlich-rechtliche Verbotsnorm, die selbstverständlich die öffentliche Übertragung im Fernsehen und im Internet einschließt.

Der Angeklagte wurde nicht gefragt

Die in dem Beitrag vorgetragene Argumentation der Journalisten, die Videos seien ja bereits in der Hauptverhandlung gezeigt worden und damit in der Öffentlichkeit, kann deshalb keinen Bestand haben. Auch wenn die Veröffentlichung im Hinblick auf § 353d Nr. 3 StGB wegen der zuvor erfolgten Vorführung in einer öffentlichen Hauptverhandlung nicht strafbar ist, so verstößt sie dennoch gegen eine gesetzliche Verbotsnorm. Auf Anfrage erklärte der Redaktionsleiter von Panorama, Dietmar Schiffermüller, Stephan Ernst sei eine Person der Zeitgeschichte, eine Anfrage sei deshalb nicht erfolgt und nicht notwendig gewesen. Das war ein Irrtum. Der NDR hat das Gesetz ignoriert. Doch weil dieser Verstoß nicht strafbar ist, muss er keine Konsequenzen fürchten. 

Dabei hätte sich eine Anfrage bei dem sich zumindest anfangs zum Mord an Walter Lübcke bekennenden Stephan Ernst schon aus Gründen des Anstands verboten, ebenso wie die Ausstrahlung des Videos selbst. Anstand ist allerdings eine zivilisatorische Errungenschaft, die bei vielen Zeitgenossen aus der Übung gerät. Zur Wahrheitsfindung jedenfalls trägt die öffentliche Zugänglichmachung von Vernehmungsvideos nichts bei, im Gegenteil: Noch ausstehende Zeugen könnten durch die Betrachtung der Videos in ihrer Aussage unwillkürlich empfindlich beeinflusst werden.

Was sagen die Angehörigen des Opfers?  

Und Beschuldigte in späteren Strafverfahren: Werden sie künftig eine gelungene Show vor der Kamera abziehen in dem Bewusstsein, dass die Aufzeichnung eines Tages im Netz kursieren wird? Werden exaltierte Gemüter ein eventuelles Geständnis sogar mit schaurigen fiktiven Details anreichern und sich im Tausch gegen mögliche 15 Minuten der Berühmtheit nach Big-Brother-Manier um Kopf und Kragen reden?

Vergessen wir auch nicht die Familienangehörigen des Opfers: Wie schmerzhaft muss es sein, sich die verschiedenen Einlassungen des Beschuldigten anzuhören, immer und immer wieder? Denn entziehen kann man sich als unmittelbar Betroffener dem Video wohl kaum. Nur äußerst sensationsgeile Journalisten können aus derartigen publizistischen Streichen ohne Rücksicht auf solche Verluste ihren Nektar ziehen.

Ein Scoop unter dem Deckmantel des Programmauftrags 

Der ultimative Scoop in unmittelbarer Reichweite korrumpierte im vorliegenden Fall wohl den Verstand. Vielleicht sorgte auch einfach der kürzlich an STRG_F verliehene Grimme Online-Award für einen gewissen Übermut. Fakt ist: Der korrekte Umgang gerade mit Beschuldigten ist eine Kernerrungenschaft unserer Kultur.

Ein Vernehmungsvideo aus reiner Sensationslust der voyeuristischen Öffentlichkeit zum Fraß vorzuwerfen, legt die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats und ist eine höchst bizarre Auslegung des so häufig ins Feld geführten „Programmauftrags“ der öffentlich-rechtlichen Medien. Dass sich diese Vorgehensweise gerade deshalb zum Standard entwickeln könnte, ist angesichts der aktuellen politmedialen Gemengelage leider zu befürchten.

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Yvonne Stange | Di., 4. August 2020 - 09:32

... gelten nur noch für die Personen, die nicht die "richtige" Gesinnung haben. Es graust mich immer wieder. Und ein Ende ist nicht in Sicht, eher das Gegenteil.

Gerhard Lenz | Di., 4. August 2020 - 14:06

Antwort auf von Yvonne Stange

die nicht die richtige Gesinnung haben?

Was für ein hanebüchener Unsinn.

Dagegen ist der Stammtisch eine akademische Veranstaltung.

Wahrscheinlich glaubt die Foristin auch noch, was sie schreibt.

Gesetze sind fast immer Interpretationssache. Natürlich nicht vollkommen, aber in ihren Feinheiten. Und bei gewissen Gesinnungen werden sie anders ausgelegt als bei anderen.

Bestes Beispiel: Anti-Corona Demo in Berlin. Und das sage ich jetzt als jemand, der für harte Schutzmaßnahmen ist!

Ein paar Wochen vorher bei den BLM Demos hat sich niemand beschwert. Googeln sie doch bitte mal Black Live Matter Alexanderplatz und schauen sich die Bilder an. Zählen sie mal die Masken. Kein Schutz, kein Abstand. Hat sich da jemand beschwert? Nein.
Sprung ins Jetzt: Anti-Corona in Berlin, ungewollte Menschen. Plötzlich muss man solche Demos verbieten, die Empörung ist groß. Der dumme rechte Rand mal wieder. Und die AfD.

Noch deutlicher kann man es wirklich nicht machen. Wer es da nicht sieht, der will es nicht sehen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Und nicht nur manchmal, sondern immer.

Gerhard Lenz | Mi., 5. August 2020 - 10:02

Antwort auf von Tobias S.

oder wenn das von Dritten so wahrgenommen wird, hat das nichts mit der Anwendung von Gesetzen zu tun.
Es betrifft nur die öffentliche (oder private) Meinung.

Die Foristin jedoch bestreitet die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Was natürlich absoluter Unsinn ist. Die Rechtsprechung ist nicht deshalb schon befangen, weil sie nicht ausschliesslich in meinem Sinne Recht spricht. Da hat die Dame offensichtlich einigen Aufklärungsbedarf.

Denn dann frage ich mich, wieso zuweilen selbst die AfD oder Hygiene-Demonstranten vor Gericht erfolgreich sind.

Wolfgang Tröbner | Mi., 5. August 2020 - 11:06

Antwort auf von Tobias S.

Genauso ist es. Es gibt halt Menschen, die wollen nicht sehen. Die wollen eigentlich auch nicht diskutieren. Sie wollen nur den Meinungsaustausch der anderen Leser stören und unterbrechen. Zu sagen haben sie meist eh nichts Substantielles.

dass Sie ausnahmlos Substantielles beizutragen haben. So wie diesen Kommentar, Herr Tröbner.

Meinungsaustauch? Sie meinen wohl das Rufen im Chor. Welches keine Gegenstimme stören soll.

Ihre Auffassung von Demokratie.

Manfred Bühring | Di., 4. August 2020 - 10:06

Angesichts solcher rechtswidrigen Beiträge pubertierender Jugendlicher, die von nichts eine Ahnung haben (können), gruselt es mich bei dem Gedanken, dass diese Twitter-/Facebook-, FfF-Generation nach den Vorstellungen von Grünen und SPD Wahlrecht für den Deutschen Bundestag bekommen soll. Der Film "Herr der Fliegen" zeigt uns beklemmend auf, was Kinder und Jugendliche anrichten können, wenn sie Macht haben.

Ernst-Günther Konrad | Di., 4. August 2020 - 10:19

Bin völlig bei Ihnen Herr Strate. Alles was Sie da argumentieren ist auch meine Meinung. Für mich stellt sich schon die Frage, wer hat polizeilich erhobene Beweismittel, über deren Einsichtnahme formell nur die Staatsanwaltschaft entscheidet, einem solchen "Sender zugespielt"? Welche Interessen hat dieser "Zuspieler" eigentlich?
Welche Zielrichtung verfolgt das Ganze?
Wir sehen hier deutlich den Verfall von Sitte und Moral, Anstand und fairem Umgang, auch mit einem solchen Tatverdächtigen/Angeklagten.
Egal, wie man zu diesem Videoinhalt steht, ich schaue es mir nicht an, ist ein Gedanke an die Hinterbliebenen und wie die damit umgehen, nicht verschwendet worden. Es geht scheinbar um Klicks und mediale Aufmerksamkeit. Die ÖRR verlieren immer mehr an Akzeptanz, Glaubwürdigkeit und an Daseinsberechtigung und der GEZ-Gebührenzahler muss sich zwangsweise beteiligen. Hören wir einen Aufschrei der Minderheitenschützer bezüglich der Rechte des Beschuldigten? Reagiert die Politik? Widerlich.

W.D. Hohe | Di., 4. August 2020 - 12:16

schrieb schon vor Jahrzehnten der amerikanische Autor Neil Postman
Danke für diesen Beitrag Herr Strate

W.D. Hohe | Di., 4. August 2020 - 12:57

Unterhaltung-Unterhaltung-Unterhaltung- alles nur Unterhaltung.
Neben den ethischen Aspekten insbesondere bzgl. des rechtlichen Hintergrunds ein hilfreich erhellender Beitrag, Herr Strate.

Heidemarie Heim | Di., 4. August 2020 - 14:55

Wie kann man Einem eine Bühne eröffnen, der keinerlei Ahnung von seinem unfreiwilligen Auftritt hat? Auch, so mein persönliches Verständnis bezüglich unseres Rechts, so zuwider es mir manchmal erscheinen mag, so denke ich, dass auch eine "Person der Zeitgeschichte?" zumindest solange den Schutz genießt, auf den jeder andere
Angeklagte auch ein Anrecht hat. Unter anderem deshalb drehte sich mir bei ansehen dieses Panorama-Beitrages ehrlich gesagt der Magen um.
Mein erster Gedanke:"Wie ist so was möglich? Wie kommen die an das Material? Ist das Fake, Fiktion oder sehe ich da tatsächlich Kurz-Sequenzen eines echten Verhörs mit einem seltsam, seine Rolle nicht begreifenden und eines Hassverbrechens verdächtigen mutmaßlichen Täters, der von den Vernehmungsbeamten rhetorische Unterstützung bezüglich seiner Tatschilderung bekam. Etwa zum Umgang mit der Tatwaffe usw.?" Da wähnte ich mich allerdings im falschen Film.M.E. eine deutliche, mich erschreckende Rechte-Überschreitung seitens des ÖR!

Christoph Wirtz | Di., 4. August 2020 - 18:45

letzten Jahren die Rechtstreue erodiert, auch oder vor allem auf Seiten derer, die sich im Besitz einer Moral imaginieren, die so ziemlich alles zu rechtfertigen scheint. Persönlichkeitschutz scheint auch keinen Pfifferling mehr wert zu sein. Jeder Hühnerdieb wird verpixelt, aber der Beschuldigte in diesem Fall wird der Öffentlichkeit dreist vorgeführt. Und wenn jemand die "Öffentlich-Rechtlichen" nach der Rechtsgrundlage fragt, wird einfach gelogen, weil sie sich sicher wähnen.

Selbst das offizielle Fahndungsbild des Herrn Amri, der immerhin das Attentat auf dem Breitscheidplatz mit zahlreichen Toten und vielen Verletzten zu verantworten hatte, wurde damals vom grünen Innensenator von Hamburg nur in verpixelter Form zugelassen. Jeder möge sich seinen eigenen Reim darauf machen, warum im vorliegenden Fall ganze Verhörprotokolle veröffentlicht werden.

Jens Böhme | Mi., 5. August 2020 - 00:12

Es sind die selbsternannten Demokratieverteidiger, die Recht und Gesetz aushöhlen. Hinzu kommen deren Informanten in diversen Behörden, Staatsanwaltschaften und Polizeirevieren, die nur deshalb dort arbeiten, um politische Munition aus erster Hand weiterzugeben. Ob dieser Gastbeitrag von Gerhard Strate entsprechend Beachtung findet - ich wünsche es.

Albert Schultheis | Mi., 5. August 2020 - 12:16

Das neue Normal in Deutschland! Menschen werden aufgrund dessen, dass sie Dinge sagen, die anderen nicht passen, sofort diffamiert, ausgeschlossen, gerufmordet, mit dem Tode bedroht und tatsächlich ermordet. Es muss wieder möglich werden in Deutschland, die eigene Meinung zu sagen, ohne dafür sofort abgestraft zu werden, die Karriere zerstört zu bekommen oder mit Terror bedroht zu werden. Ein Staat, der das auf Dauer duldet, wird untergehen - siehe die untergegangene Sowjetunion, siehe die verschwundene DDR. Und zu allererst muss sich diese Kanzler:in "Unverzeihlich" ändern oder besser: abtreten! Sie ist verantwortlich für diese Verluderung des öffentlichen Umgangs miteinander. Mit ihr ist das nicht mehr zu reparieren. Ich vermute, so ziemlich alles, was diese Kanzler:in in ihren viel zu vielen Dienstjahren verzapft hat, rückgängig gemacht, rückabgewickelt werden muss. Das wird Jahrzehnte dauern - jedenfalls nichts im Vergleich mit dem Wiederaufbau nach 1945.

Kai-Oliver Hügle | Mi., 5. August 2020 - 14:45

Zwei Dinge:

1) Auch ich halte die Ausstrahlung der Verhörmitschnitte für höchst fragwürdig. Strafrechtlich jedoch scheint zumindest der NDR nichts befürchten zu müssen. Die Empörung im Leserforum ist mithin moralischer Natur, und das überrascht schon ein wenig, wo doch das "M-Wort" sonst nur benutzt wird, um missliebige Ansichten, z. B. zum Thema Umwelt, zu diskreditieren.
2) So bedenklich der von Strate beschriebene Vorgang auch ist, ich hätte nicht gedacht, dass Medienkritik (mitsamt eines Hinweises auf ein offenbar ziemlich geschmackloses "Chor-Experiment") den Auftakt der Cicero-Berichterstattung über einen Mordprozesses darstellt, der bereits vor zwei Wochen begonnen hat!
Mal sehen, ob man sich im Forum über das Geständnis des Angeklagten heute und die rechtsterroristischen Hintergründe ebenso empört wie über "Panorama". Das Narrativ des "psychisch gestörten Einzeltäters" jedenfalls ist hinfällig.

Jacqueline Gafner | Do., 6. August 2020 - 10:30

Antwort auf von Kai-Oliver Hügle

Herr Hügle, um nicht zu sagen, müder Rechtfertigungsversuch der Tatsache, dass eine wachsende Zahl sogenannter "Journalist*innen", die auf der Gehaltliste von qua Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern stehen, keine sind, sondern bestenfalls Aktivist*innen für die "gute Sache", deren inhaltlicher Gehalt selbstredend sie definieren, und zwar autonom und abschliessend. Denkt sich diese Spezies vermeintlicher intellektueller Überflieger*innen jedenfalls, die an vorderster Front zum Image solcher Sender beitragen, denen ihr Publikum kontinuierlich abhanden kommt, soweit es nicht auf zunehmend niveaulose politische Vereinnahmungsversuche steht, die gerade auch "Panoroma" nicht selten im Angebot hat. Und die juristische Bewertung des hier konkret zur Debatte stehenden Vorgangs überlassen Sie vielleicht doch auch besser Leuten, die sich professionell damit befassen, bevor sie vorschnell "Entwarnung" zu geben suchen.

Tut mir leid, dass Sie meinen Punkt 1 offenbar nicht gelesen haben, in dem ich mich der Bewertung des Autors anschließe und mithin keineswegs vom Thema des Artikels ablenke.
Auch was mögliche strafechtliche Konsequenzen angeht, habe ich mich auf die Einschätzung Strates berufen. Ich zitiere: "Der NDR hat das Gesetz [§ 353d Nr. 3 StGB] ignoriert. Doch weil dieser Verstoß nicht strafbar ist, muss er keine Konsequenzen fürchten."

Vielleicht sollten Sie Texte zunächst einmal richtig lesen, bevor Sie sich dazu äußern. Ist aber nur ein Vorschlag...

Bernd Muhlack | Mi., 5. August 2020 - 17:53

Dieser "Panorama-Ableger" war mir bisher unbekannt.
Ich habe mir das einmal angetan und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass diese "Redakteure und Journalisten" mit diesem hervorragenden Artikel des Kollegen Dr. Strate sicherlich intellektuell hoffnungslos überfordert sein werden.

"Ey, StPO klingt voll gut. machen die auch Rap?"

Schlappe 45 Millionen für diesen Kanal?
Peanuts.

Das ÖR-TV habe einen Informations- und Bildungsauftrag heißt es, sagt man.

Das ÖR-TV ist inzwischen wie die Hydra der griechischen Mythologie. Schlägt man ihr einen Kopf ab, wachsen sofort zwei neue - es sei denn man brennt die Wunde sofort aus, wie bei einer OP mit dem Kauter.
"Prof. Dr. "Herakles" bitte zum OP ÖR - Dringend!"?

Zitat:
"Dass sich diese Vorgehensweise gerade deshalb zum Standard entwickeln könnte, ist angesichts der aktuellen politmedialen Gemengelage leider zu befürchten."

So ist es Herr Dr. Strate!

STRG-F?

In diesem Fall empfehle ich STRG-A & delete!

(Gibt´s da auch was von ratiopharm?)