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Die deutsche Frage

Das Jahr 1990 bedeutete nicht nur eine Zäsur für Deutschland, sondern auch für Europa. Denn ohne die Wiedervereinigung wäre die EU in ihrem heutigen Ausmaß nicht möglich gewesen. Doch die Fundamente der Europäischen Union sind brüchig.

Nur selten gelingt es einem Redner, in einem einzigen Satz eine Botschaft zu bündeln, mit deren Erläuterung sich eine ganze Bibliothek füllen ließe. Einen solchen Satz sprach beim Festakt zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 in der Berliner Philharmonie der damalige Bundespräsident aus. „Der Tag ist gekommen“, sagte Richard von Weizsäcker, „an dem zum ersten Mal in der Geschichte das ganze Deutschland seinen dauerhaften Platz im Kreis der westlichen Demokratien findet.“ Eine knappere und treffendere Begründung für die Entscheidung, den 3. Oktober zum Nationalfeiertag zu erheben, lässt sich schwerlich denken. Am 3. Oktober 1990 wurden nicht mehr und nicht weniger als zwei Jahrhundertfragen gelöst: die deutsche und die polnische Frage. Seit jenem Tag steht unwiderruflich fest, wo Deutschland liegt, wo seine Grenzen verlaufen, was dazugehört und was nicht. Die völkerrechtlich verbindliche, also vorbehaltlose Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze an Oder und Görlitzer Neiße war eine Vorbedingung dafür, dass Deutschland in den Grenzen von 1945 wiedervereinigt werden konnte. Im Jahr 1990 war die überwältigende Mehrheit der Deutschen bereit, den Verlust der ehemaligen Ostgebiete des Deutschen Reiches anzuerkennen. Die Ostverträge der sozialliberalen Koalition hatten die Bundesdeutschen auf eine solche Festlegung vorbereitet. Die Beschränkung Deutschlands auf das Nachkriegsterritorium war notwendig, damit Weizsäcker in einem anderen Schlüsselsatz seiner Rede vom 3. Oktober 1990 unwidersprochen feststellen konnte, zum ersten Mal bildeten die Deutschen „keinen Streitpunkt auf der europäischen Tagesordnung“. Die deutsche Frage war freilich, seit es sie gab, genau genommen seit der von Napoleon erzwungenen Auflösung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Jahr 1806, nie nur eine Gebiets- und Grenzfrage gewesen, sondern immer auch ein Problem des Verhältnisses von Einheit und Freiheit. Ein erster Versuch, beide Ziele zugleich zu erreichen, war mit der Revolution von 1848/49 gescheitert. Bismarcks Einigungskriege von 1866 bis 1871, schon von Zeitgenossen als „Revolution von oben“ charakterisiert, brachten den Deutschen zwar die Einheit im „kleindeutschen“ Sinn, also ohne und gegen Österreich, nicht aber die Freiheit im Sinn einer parlamentarisch verantwortlichen Regierung. Diese erhielten die Deutschen erst im Oktober 1918, als die Niederlage im Ersten Weltkrieg bereits feststand: ein zeitliches und ursächliches Zusammentreffen, das zur schwersten psychologischen Hypothek der ersten deutschen Demokratie, der Republik von Weimar, wurde. Die „Demokratie“ galt der deutschen Rechten fortan als Staatsform der Sieger und damit als ein undeutsches System – eine der Parolen, mit denen Hitler in der Zeit der Weltwirtschaftskrise Stimmung gegen den Staat von Weimar machte und große Teile der Bevölkerung hinter sich brachte. Gleichzeitig konnte Hitler an ein Stück Demokratie anknüpfen, das Bismarck den Deutschen gewährt hatte: das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer, das 1919 auf die Frauen ausgeweitet worden war, seit dem Übergang zu den halbautoritären Präsidialregierungen im Jahr 1930 aber weithin ins Leere lief. Erst nach dem „Zusammenbruch“ von 1945 begannen sich die konservativen Teile der deutschen Gesellschaft zu fragen, ob sie sich mit ihrem anhaltenden Widerstand gegen die politischen Ideen des Westens, die Ideen der Amerikanischen Revolution von 1776 und der Französischen Revolution von 1789, nicht selbst schweren Schaden zugefügt hatten. Doch nur in einem Teil Deutschlands, den westlichen Besatzungszonen, der späteren Bundesrepublik, gab es die Möglichkeit, aus den Erfahrungen der gescheiterten Weimarer Republik zu lernen und eine funktionstüchtige parlamentarische Demokratie aufzubauen. Die Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR konnten ihr Selbstbestimmungsrecht erst vier Jahrzehnte später im Zuge jener „friedlichen Revolution“ in Ostmitteleuropa durchsetzen, deren Anfänge bis in den Sommer 1980, die Zeit der Gründung der unabhängigen Gewerkschaft „Solidarno“ in Polen, zurückreichen. Die Ostdeutschen nutzten die neu gewonnene Freiheit, um sich in der ersten und letzten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 mehrheitlich für die Parteien zu entscheiden, die die Wiedervereinigung auf dem schnellstmöglichen Weg, den Beitritt zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Bonner Grundgesetzes, erreichen wollten. Der langsamere Weg über eine gesamtdeutsche Verfassung nach Artikel 146 hätte sehr viel mehr Zeit erfordert, und es war schon aus außenpolitischen Gründen fraglich, ob den Deutschen diese Zeit zur Verfügung stand: Niemand wusste, wie lange sich der Reformer im Kreml, Michail Gorbatschow, an der Macht würde behaupten können. Die Entscheidung für den Beitritt ebnete den Weg für die deutsch-deutsche Währungsunion, den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR und die Zwei-plus-vier-Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier ehemaligen Besatzungsmächten, den USA, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich. Der 3. Oktober 1990 war der Tag, an dem alle innerdeutschen und internationalen Voraussetzungen der Wiedervereinigung erfüllt waren und Einheit und Freiheit, das Doppelziel der Liberalen und Demokraten von 1848, endlich Wirklichkeit werden konnte. Mit dem 3. Oktober 1990 hörte die deutsche Frage auch auf, ein Problem der europäischen Sicherheit zu sein. Als am 9. November 1989 die Berliner Mauer fiel, hatten sich nur wenige Beobachter vorstellen können, was ein Jahr später Realität war: die Mitgliedschaft eines wiedervereinigten Deutschland im atlantischen Bündnis. In die Herstellung der deutschen Einheit zu westlichen Bedingungen hätte eine stärkere Sowjetunion nie und nimmer eingewilligt. Als Michael Gorbatschow am 31. Mai 1990 sich in Washington gegenüber Präsident George Bush bereiterklärte, einem vereinten Deutschland die Entscheidung über seine Bündniszugehörigkeit zu überlassen, hatte Moskau den Wettkampf der Systeme auf allen Gebieten, dem militärischen, dem ökonomischen ebenso wie dem ideologischen, verloren. Am Ende war es die Hoffnung auf westliche und namentlich auf deutsche Wirtschaftshilfe, die den Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion bewog, Positionen preiszugeben, die vier Jahrzehnte lang zu den ehernen Gesetzen sowjetischer Staatsräson gehört hatten. Die internationalen Aspekte der deutschen Frage wurden 1990 aber nicht nur zwischen Bonn, Washington und Moskau sowie im Rahmen der Zwei-plus-vier-Verhandlungen erörtert, sondern auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Auf dieser Ebene ging es nicht um die militärische Sicherheit, wohl aber um das eng verwandte Thema des Gleichgewichts zwischen den größeren Mitgliedstaaten der damaligen EG. Auch für den wichtigsten europäischen Partner Bonns, Frankreich, verstand sich ein Ja zur deutschen Einheit keineswegs von selbst. Für Präsident François Mitterrand barg eine deutsche Wiedervereinigung die Gefahr, dass sich die Europäische Gemeinschaft in eine D-Mark-Zone verwandelte, Deutschland also die Hegemonie über den europäischen Kontinent zufiel. Bannen ließ sich diese Gefahr aus seiner Sicht nur, wenn die Deutsche Mark in einer europäischen Währung aufging. Folglich kam alles auf die rasche Bildung einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion an. Bonn hatte bis dahin eine andere Position vertreten: Die europäische Währung sollte kommen, aber nur im Rahmen einer politischen Union, die einen qualitativen Sprung nach vorn auf dem Weg zur supranationalen Einigung Europas brachte. Frankreich lag daran, das wirtschaftliche Übergewicht der Bundesrepublik, so gut es ging, zu neutralisieren. Die Bundesrepublik wollte die Währungsunion zum Hebel der politischen Einigung machen. Paris kam seinem Ziel bei den Verhandlungen der EG in der ersten Hälfte des Jahres 1990 näher als Bonn: Faktisch wurden die Verhandlungen über die Währungsunion und die politische Union entkoppelt. Es wäre zwar falsch zu behaupten, dass Kohl 1990 die Deutsche Mark aufgab, um Mitterrands „d’accord“ zur deutschen Einheit zu erhalten. Zu den Vätern des Projekts einer gemeinsamen europäischen Währung gehörten schon die Vorgänger von Kohl und Mitterrand, Helmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing, und die Verhandlungen darüber hatten bereits begonnen, ehe die deutsche Frage wieder aktuell wurde. Aber der Mainzer Historiker Andreas Rödder hat recht, wenn er feststellt, „dass die konkrete Zustimmung zum entscheidenden Schritt der Währungsunion eine deutsche Konzession an Frankreich während des Wiedervereinigungsprozesses darstellte“. Das Ergebnis langwieriger Beratungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten der EG war der Vertrag von Maastricht vom Februar 1992, der aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union machte. Was die gemeinsame Währungspolitik anging, konnte Bonn seine Bedingungen, strenge Stabilitätskriterien und die Unabhängigkeit der Zentralbank, durchsetzen. Im Hinblick auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und den Bereich Justiz und Inneres gelang dies jedoch nicht. Sie blieben Domänen der intergouvernementalen Zusammenarbeit, wurden der supranationalen Integration also entzogen. Eine „politische Union“ galt zwar im Prinzip als erstrebenswert, was der Begriff aber konkret zu bedeuten hatte, darüber waren Deutsche, Franzosen und Briten weiterhin unterschiedlicher Meinung. Als „Staatenverbund“ hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Maastricht-Urteil vom Oktober 1993 die Europäische Union bezeichnet. Die EU ist weder ein Bundesstaat noch ein Staatenbund, sondern ein Gebilde sui generis. Es gibt kein europäisches Staatsvolk, und die Mitgliedstaaten bleiben die Herren der Verträge. Sie sind keine klassischen, souveränen Nationalstaaten mehr, sondern postklassische Nationalstaaten, die sich dadurch auszeichnen, dass sie einige ihrer Hoheitsrechte gemeinsam ausüben und andere auf supranationale Einrichtungen übertragen haben. An diesem Zustand hat sich auch durch den Vertrag von Lissabon, den Ersatz des gescheiterten Europäischen Verfassungsvertrags, nichts geändert, der im Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Die EU beruht weiterhin auf dem dilatorischen Formelkompromiss, auf den sich die Regierungen der Mitgliedstaaten 1990 unter dem Druck der deutschen Frage verständigt haben. Anders und pointierter gewendet: Die deutsche Frage konnte nur gelöst werden, weil die europäische Frage offen blieb. 1990 war nicht nur eine deutsche Zäsur, sondern eine europäische. Die Zahl der Mitglieder der EU hat sich seit damals mehr als verdoppelt: 1990 gehörten ihr zwölf Staaten an, heute sind es 27. Ohne die Lösung der deutschen Frage wäre die Wiedervereinigung des alten Okzidents nicht möglich gewesen, die am 1. Mai 2004 stattfand, als der EU acht ostmitteleuropäische Staaten beitraten, die bis zur Epochenwende von 1989/90 kommunistisch regiert worden waren. Die Vertiefung aber ist hinter der Erweiterung beträchtlich zurückgeblieben. Der Vertrag von Lissabon brachte nur das Mindestmaß an Integration, das die größer gewordene EU brauchte, zugleich aber steht er auch für das Höchstmaß an Integration, zu dem die Mitgliedstaaten derzeit bereit sind. 20 Jahre nach den Weichenstellungen von 1990 mehren sich die Zweifel, ob die Fundamente, die damals gelegt wurden, auf Dauer tragfähig sind. Der finanzielle Beinahekollaps Griechenlands und die Eurokrise vom Frühjahr und Frühsommer 2010 haben ein grelles Schlaglicht auf das Dilemma einer Währungsunion geworfen, die nicht zugleich Fiskal-, Wirtschafts- und Sozialunion ist. Ob sich ein gemeinsamer Zinssatz der Europäischen Zentralbank mit dem Fortbestand höchst ungleicher wirtschaftlicher Bedingungen in den Mitgliedstaaten der Eurozone à la longue vereinbaren lässt, ist fraglich. Alles spricht dafür, dass die Verhältnisse einen starken Druck in Richtung auf mehr Integration, ja letztlich auf jene föderative Vertiefung Europas ausüben werden, vor der die meisten Mitgliedstaaten immer noch zurückschrecken. Europa befand sich weder 1990 noch befindet es sich heute in einer, wie Jürgen Habermas es formuliert hat, „postnationalen Konstellation“. Als „postnationale Demokratie unter Nationalstaaten“ (so Karl Dietrich Bracher erstmals 1976) mochte sich die alte Bundesrepublik empfinden, die in der Tat ebenso wenig wie die DDR ein Nationalstaat war, damit aber, europäisch gesehen, einen Ausnahmefall bildete. Das wiedervereinigte Deutschland ist ein Nationalstaat, aber wie die anderen Mitgliedstaaten der EU einer des neuen, des postklassischen Typs. Die Europäische Union will die Nationen nicht überwinden, sondern nur überwölben. Als Willy Brandt am Tag nach dem Mauerfall das berühmte Wort aussprach: „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört“, fügte er hinzu: „Das gilt für Europa im Ganzen.“ Nach 1990 bedurfte Deutschland eines „inneren Einigungsprozesses“. Er ist noch längst nicht abgeschlossen. Auf seine innere Einigung angewiesen ist auch Europa, und das heute dringender denn je. Mehr als ein „Staatenverbund“ konnte die EU nach Lage der Dinge zunächst nicht sein. Das letzte Wort der Geschichte aber wird er schwerlich bleiben.

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