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Abgeltungssteuer - Der Union fehlt der Mumm für eine Steuerreform

Die Steuerpolitik der CDU/CSU beschränkt sich auf das Verhindern von Steuererhöhungen. Mehr ist von der Union derzeit auch gar nicht zu erwarten

Autoreninfo

Hugo Müller-Vogg ist freier Journalist und Buchautor. Er publizierte mehrere Gesprächs-Bände, u. a. „Mein Weg" mit der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel sowie „Offen will ich sein und notfalls unbequem“ mit Bundespräsidenten Horst Köhler. Im April 2014 erschien sein Interview-Buch mit Rainer Brüderle „Jetzt rede ich!“. War von 1988 bis 2001 Mitherausgeber der FAZ

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Wenn Polit-Pensionäre der Union zusammensitzen und von der guten alten Zeit schwärmen, fallen bisweilen solche Begriffe wie Ordnungspolitik, Steuerreform à la Kirchhof, Leipziger Beschlüsse oder Steuervereinfachung. Man darf vermuten, dass auch das aktuell handelnde Unionspersonal diese Bezeichnungen richtig schreiben kann. Nur anfangen können und wollen die regierenden Damen und Herren damit nichts.

Steuerpolitik hat sich bei der CDU/CSU auf das Postulat „keine Steuererhöhungen“ reduziert. Steuerreform ist dagegen zum Unwort geworden. Schon der Versuch, die „kalte Progression“ abzuschaffen oder zumindest abzumildern, gilt als so schwierig wie der Versuch, Gerhard Schröder davon zu überzeugen, Wladimir Putin sei kein lupenreiner Friedensaktivist. Und Wolfgang Schäuble? Der Bundesfinanzminister ist ein solider Verwalter, kein mutiger Gestalter.

Es überrascht daher nicht, dass die Debatte um Sinn und Berechtigung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in der Union dasselbe Erschrecken auslöst wie ein mittleres Erdbeben. Nur nichts ändern, nur nicht daran rühren, alles lassen, wie es ist – so lautet das steuerpolitische Mantra der CDU/CSU. Dabei könnte die Diskussion über die Abgeltungssteuer die Initialzündung für eine vernünftige Steuerreform sein.

Steueroasen liefern Daten
 

Die Einführung der Abgeltungssteuer in Höhe von 26,4 Prozent (einschließlich Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) im Jahr 2009 war richtig. Es war der ehrenwerte Versuch, durch Belastung der Zinserträge an der Quelle die Kapitalerträge steuerlich zu erfassen und durch eine anonyme, aber nicht allzu hohe Besteuerung dieser Erträge die Kapitalflucht einzudämmen. Spätestens von 2017 an werden aber die 47 OECD-Mitgliederländer – einschließlich der Steueroasen Schweiz, Singapur und Luxemburg – die jeweiligen Heimatländer über die Guthaben und Erträge von Ausländern informieren. Wer dann ausschließen will, dass der deutsche Fiskus Einblick in seine ausländischen Konten und Depots erhält, muss sein Geld in Nigeria oder Nordkorea anlegen – oder unter der heimischen Matratze bunkern.

Mit dem absehbaren Ende des Steuergeheimnisses entfällt eine sachliche Begründung dafür, dass Kapitalerträge deutlich niedriger besteuert werden als Arbeitseinkommen; da beläuft sich die Belastung (einschließlich „Soli“) auf bis zu 47,5 Prozent. Diese Bevorzugung des Kapitals gegenüber der Arbeit macht weder volkswirtschaftlich noch unter dem Aspekt der Gerechtigkeit Sinn, im Gegenteil.

Die Abschaffung der Abgeltungssteuer führte generell zu einer höheren Belastung von Sparern und Aktionären. Das muss aber den „Normalsparer“ nicht treffen, wenn gleichzeitig der lächerlich geringe Sparerfreibetrag von derzeit 801/1602 Euro (Ledige/Verheiratete) deutlich erhöht werden würde, etwa auf 5.000 oder 10.000 Euro im Jahr. Das würde – ganz nebenbei – auch den Beziehern mittlerer und höherer Einkommen die dringend notwendige private Altersvorsorge erleichtern.

Vorbild USA
 

Das Ende der Abgeltungssteuer ließe sich verbinden mit einer deutlichen Abflachung des progressiven Steuertarifs. Warum der gerade bei kleinen und mittleren Einkommen besonders schnell ansteigt und so zur „kalten Progression“ führt, ist ohnehin nicht nachvollziehbar. Der einfachste Weg zu einer flacheren Kurve wäre die Erhöhung des Betrags, von dem an der Steuersatz von 42 Prozent greift. Der gilt derzeit von knapp 53.000 Euro im Jahr an, was bereits qualifizierte Facharbeiter und Angestellte trifft und eben nicht nur die Spitzenverdiener. In den USA beispielweise gilt der Höchstsatz der Bundes-Einkommensteuer (Federal Tax) von 39,6 Prozent erst von umgerechnet 200.000 Euro an. Was für ein Unterschied!

Im Rahmen solcher Veränderungen könnte und müsste sich die Politik gleich noch des Solidaritätszuschlags annehmen. Der läuft zwar laut Gesetz 2019 aus. Weil sich aber die Politiker aller Parteien an den „Soli“ so gewöhnt haben, will auf dieses Geld niemand mehr verzichten. Mal abgesehen von der FDP, die aber nur außerhalb des Parlaments opponieren kann. Das mindeste wäre deshalb, den „Soli“ in den Steuertarif zu integrieren. Das wäre dann wenigstens eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung – für Arbeitgeber wie für den Staat.

Wenn die CDU/CSU sich ihrer eigenen Grundsätze noch bewusst wäre, könnte sie den Bürger ein attraktives Angebot machen: Wegfall der Abgeltungssteuer, deutlich höhere Sparerfreibeträge sowie ein neuer Tarif, der eine „kalte Progression“ vermeidet und gut verdienende Arbeitnehmer vom Spitzensteuersatz verschont. Das wäre noch immer keine Steuerrevolution von Kirchhofschen Dimensionen, aber immerhin eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand. Die Frage zu stellen, ob die SPD da mitmachen würde, wäre in diesem Falle verfrüht. Die vordringliche Frage lautet, ob CDU/CSU überhaupt den Mumm für einen solchen Vorstoß aufbringen. Die traurige Antwort: wohl kaum.

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