Nur Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, wie etwa Naturkatastrophen, berechtigten zum Umgehen der Schuldengrenze / dpa

Schulden- und andere Krisen - Die Notlage als Normalzustand

Nach Artikel 115 GG kann in Notsituationen die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden. Eine heikle Formulierung. Denn mit Notständen lassen sich auch restriktive Maßnahmen legitimieren. Etwa in der Klimapolitik. In einer Demokratie darf es daher keine auf Dauer gestellten Notlagen geben.

Autoreninfo

Alexander Grau ist promovierter Philosoph und arbeitet als freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist. Er veröffentlichte u.a. „Hypermoral. Die neue Lust an der Empörung“. Zuletzt erschien „Vom Wald. Eine Philosophie der Freiheit“ bei Claudius.

So erreichen Sie Alexander Grau:

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, heißt es bekanntlich bei Carl Schmitt. Den Gutmeinenden gilt dieser Satz als Beleg für das Toxische in Schmitts Denken. Denn in dieser Formulierung schwingt unüberhörbar eine gewisse Gewaltandrohung mit. Etwas Gemäßigtere sehen in Schmitts Zitat lediglich einen nüchternen Realismus. Wer in einer Gesellschaft bestimmt, wann ein Ausnahmezustand herrscht und wie man ihn durchsetzen kann, der ist der eigentliche Souverän.

Zynischere Zeitgenossen können Schmitts Diktum aber auch als Handlungsanleitung verstehen. Wer es anstrebt, Souverän zu sein, der muss in eine Position kommen, die es ihm ermöglicht, über den Ausnahmezustand zu bestimmen.

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Jürgen Rachow | Sa., 2. Dezember 2023 - 12:11

...der zeigt, daß CICERO gerade in Zeiten wie diesen, in denen sich Begehrlichkeiten zum Demokratieabbau offenbaren, unverzichtbar ist.

Hans Jürgen Wienroth | Sa., 2. Dezember 2023 - 12:37

Die Judikative legt Kreativität hinsichtlich der Auslegung von Gesetzen an den Tag, wie es der ehem. Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle im Cicero Foyergespräch vor Jahren als positiv für die Gesellschaft darstellte. Zur Gewaltenteilung gehört, dass die Legislative Gesetze erlässt und die Judikative diese anwendet, bzw. deren Anwendung überwacht. Jede „Auslegung“ ist für den Rechtsstaat schädlich.

Hinzu kommt in der nächsten Stufe, dass sich die (Verfassungs-) Judikative auf die Argumente der Regierung, die sie kontrollieren soll, verlässt. So sind die Urteile zu den Klima- und den Corona-Maßnahmen des BVerfG. entstanden. Mit erstem hat dieses Gericht über die festgelegten Reduzierungs-Schritte sogar die Basis für das Brandenburger Urteil gelegt. Es kann auch Grundlage für ein weitgehendes Verbot z. B. zur Nutzung fossiler Energien werden – ganz gleich was das für die Menschen im Lande bedeutet. Gerichte sind schließlich nicht für die Konsequenzen ihrer Urteile verantwortlich!

Sehr geehrter Herr Wiesenroth,
in einem Punkt muss ich Ihnen widersprechen.
Gesetze, d. h. Formulierungen müssen einer Auslegung zugänglich sein. Es lassen sich nicht alle Lebenssachverhalte gesetzlich bis ins Kleinste formulieren. Ob dies nun Unbestimmte Rechtsbegriffe sind wie z.B.“ Treu und Glauben“ oder“ Notsituation“. Selbst Begriffe wie“ Vorsatz“ haben sich im Laufe der Zeit durch Rechtsprechung konkretisiert. Die Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe unterliegt der Kontrolle der Gerichte. Das BVerfG hat dies mit seiner jüngsten Entscheidung in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht. Selbst die Kontrolle nicht nur der Regierungen, sondern sogar des Gesetzgebers (Parlament) unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Wären Populismus oder Regierungen maßgebend für die Auslegung von Gesetzen hätten wir einen unkalkulierbaren unzuverlässigen und damit weiter einen auch für die Wirtschaft untragbaren Zustand. Das unterscheidet uns von autokratischen/totalitären Systeme

Sehr geehrter Freiherr von Künsberg,
In einem „Rechtsstaat“ sollten meiner Meinung nach Urteile möglichst vergleichbar und unabhängig von der persönlichen Einstellung eines Richters sein. Gesetze – und da muss ich als „Naturwissenschaftler“ meine Unkenntnis einräumen – geben oft auch einen Rahmen vor; es sei denn, sie sind bereits im Vorhinein auf „Interpretation“ ausgelegt.
Ist es noch ein Rechtsstaat, wenn Kritiker der Regierung (wie M. Ballweg oder der Chef der „Basis“-Partei aus Göttingen) wg. Untreueverdacht in U-Haft kommen, ein Richter wg. Aufhebung der Maskenpflicht ins Gefängnis muss und der Armut ausgesetzt wird, ein Arzt wegen Befolgung seines Hypokritischen Eides quasi Berufsverbot erhält, Klimaaktivisten jedoch trotz Straftaten wg. „der guten Sache“ freigesprochen werden? Öffnen da unbestimmte Begriffe wie „Treu und Glauben“ oder „Notsituation“ nicht Tür und Tor? Wer setzt und kontrolliert die Grenzen richterlicher Kreativität? Da schließe ich auch Urteile des BVerfG. ein.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 2. Dezember 2023 - 13:01

Warum? Weil er es kann. Ob das verfassungswidrig wäre? Ist doch egal. Bis das erneut festgestellt würde, ist die Legislaturperiode herum. Diese Regierung hat schon bei der Pandemielüge eine "Notlage" herbeigelogen, da kommt es jetzt doch gar nicht darauf an. Und wozu diese Regierung in der Lage ist, gegen ihre Bürger die Grundrechte zu schleifen oder gar auszusetzen hat sie bereits mehrfach bewiesen. Und da inzwischen alles irgendwie als mit dem Klimawandel zu tun hat, so argumentieren die Klimalügner, wird sich auch irgendetwas finden, um wieder als Lüge herzuhalten. Und die Bürger machen weiter mit, beugen sich, lassen es mit sich machen. Sie werden Gas und Stromrationieren lassen, ihre Wärmepumpe zeitweise abschalten, nur noch an bestimmten Tagen mit dem Auto fahren, gerne ihre Nachbarn in einem Petz Portal anschwärzen, wenn sie gegen Energieverbote verstoßen. Scholz und Konsorten haben jeden Skrupel abgelegt, zeigen offen was sie vom Volk, dem Souverän halten. Nämlich gar nichts.

Christa Wallau | So., 3. Dezember 2023 - 12:00

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

besteht weniger im unverfrorenen Dilettantismus der Regierenden, als vielmehr in der Tatsache, daß die Mehrheit der Bürger sich deren Unverschämtheiten seit Jahrzehnten gefallen läßt!
2013 erhielten alle Deutschen die einmalige Chance, eine neue Oppositionspartei zu wählen, um den lebensnotwendigen Diskurs in den Parlamenten endlich wieder anzufachen. Alles war ja in Merkel-Lähmung erstarrt! Aber was geschah? N I C H T S!
Keine 5% kamen zustande, um dem Wandel auf die Beine zu helfen.
(Möglicherweise waren es sogar etwas ü b e r 5%, aber die konnten durch Wahlfälschung leicht verhindert werden u. reichten daher nicht aus.)

Ich habe die Hoffnung aufgegeben, daß sich bei uns noch r e c h t z e i t i g und einigermaßen f r i e d l i c h etwas zum Guten wenden läßt.
Das Schicksal unseres Heimatlandes ist längst entschieden:
Die Bürger haben es zugelassen, also quasi s e l b s t dafür gesorgt (!), daß Deutschland dem Verfall von Sicherheit, Wohlstand und Kultur preisgegeben wurde.

Karl-Heinz Weiß | Sa., 2. Dezember 2023 - 13:01

Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht betont, im Interesse der Generationengerechtigkeit dürften Klimaschutzmaßnahmen nicht in die "fernere Zukunft " verschoben werden. Es besteht deshalb ein gewisses Spannungsverhältnis zur aktuellen Entscheidung und das Urteil des OVG kommt nicht ganz überraschend. Überraschend ist für mich eher, dass die exorbitant hohe Staatsverschuldung Frankreichs und Italiens in der aktuellen Diskussion ausgeblendet wird. Diese Länder sind de facto finanziell handlungsunfähig.

Georg Chiste | Sa., 2. Dezember 2023 - 13:38

Wie kommt man in die Position als Politiker zu bestimmen, wann eine Notsituation vorliegt? Politiker kommen selten durch Verdienst und Fachkenntnis in ihr Amt, sie werden meist gewählt auf Grund ihrer Fähigkeit, die unbedarfte Masse zu beeindrucken und zu begeistern. Den unwissenden Menschen wird alles versprochen, was sie sich wünschen. Stimmengewinn durch die Verbreitung von Unsinn, z.B.: Staatsschulden mit Geld zu bezahlen, das niemand verdienen muss usw.
Und jetzt ist das Gejammer groß, weil es sich immer mehr zeigt, dass die gewählte Regierung nicht haushalten kann. Deshalb spielt die Regierung jetzt ihre Macht aus und beschließt Gesetze und erhebt Steuern, um ihre Unfähigkeit zu verschleiern.
Die Privatperson (Souverän) muss sein Einkommen durch Verkauf von Gütern und Dienstleistungen erzielen, Politiker können ihr Einkommen durch Zwangsabgaben erheben. Ich möchte mehr Mitspracherecht!

Christoph Kuhlmann | Sa., 2. Dezember 2023 - 13:53

selbst gefährden, sagte ein ehemaliger Verwaltungsjurist, der sich partout nicht nötigen lassen wollte, das Recht zu beugen. Er ging darauf in die USA und studierte Soziologie bei Talcott Parsons. Sein Name war Niklas Luhmann und erst jetzt verstehe ich seine Ökologische Kommunikation. Jahrzehnte lang nahm das Marketing der Wirtschaft die Ökologie liebend gern in den Kanon ihrer Verkaufsargumente auf und sonnte sich im Glanz der aufsteigenden Ökobewegung. Nun haben wir Nachteile im Standortwettbewerb, leere Kassen und eine Regierungskoalition an der Macht, die ihren politischen Konsens nur mithilfe eines Verfassungsbruches zustande brachte. Wenn es so weitergeht, werden die politischen Schäden den ökologischen um Jahrzehnte vorauseilen und das Land wird viel zu abgewirtschaftet sein, um noch darauf reagieren zu können. Um Missverständnissen vorzubeugen: Luhmann war Kommunikationstheoretiker, es ging immer und ausschließlich um die Kommunikation, auch in Bezug auf die Ökologie.

Ukraine Krieg, Wegfall von russ. Gas, Flüchtlingskrise, Zerstörung von NS 1 u. 2?

Klar, ein Krieg auf deutschem Bogen selbst. In dieser Situation kann man selbsverständlich keine Transformation machen, das kann nur ein Fiedensprojekt sein.

Gunther Freiherr von Künsberg | Sa., 2. Dezember 2023 - 13:54

Mit den Bundesfinanzen verhält es sich wie mit den Bilanzen in der Wirtschaft. Wenn ein bestimmtes Budget vorhanden ist muss die Geschäftsführung bei der Geldausgabe die Prioritäten setzen. Reicht das vorhandene Budget nicht für alle Ausgabenwünsche aus muss entweder gespart werden oder ein Kredit aufgenommen werden. Bei Letzteren kontrollieren die Banken ob Kreditwürdigkeit gegeben ist. Beim Bund sollte das Parlament durch Haushaltsgesetze diese Funktion übernehmen.
Weil eine entsprechende Solvenz-bzw. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit durch das Parlament nicht in ausreichendem Maß erfolgt war, wurde die Schuldenbremse mit der Notlagenregelung ins GG aufgenommen. Was die Ampel jetzt veranstaltet ist der Versuch der Täuschung des Souveräns durch Konstruktion eines Notfalls durch falsche Prioritätensetzung. Geld wird für unwichtiges ausgegeben und die Darlehensaufnahme damit begründet Wichtiges finanzieren zu müssen. So betrügt die Ampel den Wähler durch Falschinformationen.

>>Beim Bund sollte das Parlament durch Haushaltsgesetze diese Funktion übernehmen.<<

Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht. Durch bilden von Koalitionen zimmert man sich eine Reg-Mehrheit im Parlament zusammen, die zu 2/3 aus Listen"personen" besteht und alles abnicken um ihren "Job" zu behalten. Diesmal ist man wegen des nicht zu übersehenden Gesetzesverstoßes in die Hose gegangen. Viele behaupten, der Urteilspruch ist den abhängigen
Verfassungs-Richter schwergefallen, den "offenkundigen Gesetzesverstoß" sollen sie sich jedoch nicht getraut zu haben zu sanktionieren.

Gerhard Lenz | Sa., 2. Dezember 2023 - 17:45

Mal wieder muss ich feststellen:

Eine Zensur findet eben doch statt. Oder sollte ich präziser schreiben: Political Correctness ist eben doch erwünscht - nur eben nach der anderen Seite?

In dem Beitrag geht es viel um Framing, um Gerichtsentscheidungen, die ganz im Sinne des Herrn Graus sind, oder eben auch nicht.

Erstere werden natürlich begrüßt, letztere bezeichnet er gar als "gefährlich" - so die Kurzfassung. So einfach ist das.

Was natürlich hier nicht gesagt werden darf. Da findet die "Meinungsfreiheit" ihre bewusst gesetzten Grenzen. Da verschwindet mein Beitrag, oder wird erst mal auf die "Warteliste" gesetzt, bis morgen, oder bis Herrn Graus Urteil über die deutsche Gerichtsbarkeit von den vordersten Seiten verschwunden ist.

Walter Bühler | So., 3. Dezember 2023 - 18:51

Antwort auf von Gerhard Lenz

... die sich in Ihnen so glänzend verkörpert, Herr Lenz, noch nicht Teil der demokratischen Verfassung und des demokratischen Staatsmodells ist. Ich glaube Ihnen gerne, Herr Lenz, dass Sie die obrigkeitliche Zensur (und die die zugehörige mediale Lynchjustiz) am liebsten in den Verfassungsrang erheben wollen.

Das "helle" Deutschland der regierungstreuen Medien will seine Vorrechte gegenüber dem "dunkeln" Deutschland der unbotmäßigen Nörgler und Kritiker schriftlich garantiert habe. Wenn ein helldeutscher Zensor jammert, die "Meinungsfreiheit ist in Gefahr!", dann entsetzt er sich über den Frevel, dass irgendein Dunkeldeutscher es immer noch wagt, öffentlich die Stimme zu erheben.

Denn nur Helldeutsche sind zur politischen Herrschaft und zur öffentlichen Meinungsfreiheit berufen. Die Dunkeldeutschen (oder illoyale Mischlinge!) sollen dagegen einfach das Maul halten.

Ja, die Demokratie kann auf viele Arten liquidiert werden.

So einfach ist das.

Uli | Sa., 2. Dezember 2023 - 18:08

Wie kann es sein, dass der Souverän 4 Jahre zu schauen muss, wie seine Untergebenen machen, was sie wollen. Wir leben nicht in einer Demokratie. Das ist Oligarchie.

Hanno Woitek | So., 3. Dezember 2023 - 10:27

in der sich unser Land befindet, ist die Präsenz der ideologisch verblödeten Bündnis)0/die Grünen Minister und ihre weiblichen Ausgaben in der Regierung.

Ronald Lehmann | Mo., 4. Dezember 2023 - 02:07

Albert Einstein
"Die Welt wird nicht bedroht von Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen"

& ich würde hinzufügen für Herr Lenz/ Herrn Hügle:
von denen, die das Böse nicht nur zulassen, sondern diese unterstützen, indem die andere Seite des Pendels keinen Raum, keine freie Gedanken geduldet, egal welcher Art

Altes Hakley
"FAKTEN verschwinden nicht, nur weil sie IGNORIERT"

Werte Regierung, Medien, aber auch Herr Lenz & Herr Hügle

& dies bei ALLEN MANGEL-THEMEN
Energie/Fachkräfte

Nach Herrn Wolfgang Grupp ist nun endlich ein zweiter Groß-Arbeitsgeber, Herr Theo Müller aus der Deckung gekommen

& was ist mit den Rest der Abertausenden von Familie-Unternehmen
& was ist mit den Abertausenden von Verbänden in der d. Wirtschaft

NICHTS 🙉🙈& vor allem Nichts🙊,
außer wenn es um fehlende Fachkräfte geht.
Aber da ticken sie auch stromlinienförmig wie die meisten d. Politiker der Blockparteien, zumal die meisten verschwägert & versippt sind bzw. wie Drogensüchtige ABHÄNGIG

Walter Bühler | Mo., 4. Dezember 2023 - 08:58

zu ihrer Diskussion eine Anmerkung (eines ehem. Mathematiklehrers):

Die Entscheidungen eines Richters müssen sich am Ziel der objektiver Wahrheit und am Maßstab der geltenden Gesetzestexte orientieren.

Da ein Richter aber kein Übermensch ist und in endlicher Zeit eine Entscheidung treffen muss, sind falsche Entscheidungen bzw. Irrtümer niemals ausgeschlossen.

Das gilt aber auch für die Wissenschaften: Es zeigt sich immer wieder, dass Wahrheiten durch "neue" Wahrheiten ersetzt werden müssen.

Menschen müssen einfach damit leben lernen, dass sich überall Irrtümer und Fehler einschleichen. Daher verordnet uns das Schicksal immer noch so manche Tragödie.

Aber natürlich: Trotz dieser grundsätzlichen Fehleranfälligkeit müssen wir uns unablässig darum bemühen, möglichst nahe an die Wahrheit heranzukommen.