Anton Hofreiter gegen Katja Suding: Streit um den richtigen Weg zu mehr Frauen in den Parlamenten / picture alliance

Paritätsgesetz - „Vielleicht sprechen wir in 20 Jahren über Männerförderung“

Der Streit um ein Paritätsgesetz hält an. Jetzt haben sich eine Frau und ein Mann zum Streitgespräch getroffen. Sie ist gegen, er für das Gesetz. Katja Suding (FDP) und Anton Hofreiter (Grüne) über ihre Sicht auf Frauenförderung und Zukunft der Männer

Bastian Brauns

Autoreninfo

Bastian Brauns leitete das Wirtschaftsressort „Kapital“ bei Cicero von 2017 bis 2021. Zuvor war er Wirtschaftsredakteur bei Zeit Online und bei der Stiftung Warentest. Seine journalistische Ausbildung absolvierte er an der Henri-Nannen-Schule.

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Der Anteil von Frauen im Bundestag liegt derzeit bei 30 Prozent. Grund für viele, etwas dafür zu tun, dass zumindest bei der nächsten Bundestagswahl wieder mehr Frauen im Parlament sitzen. In Brandenburg wurde für den dortigen Landtag das Paritätsgesetz beschlossen. Wie umstritten selbiges ist haben wir bei Cicero bereits mit einem Pro von Silke Laskowksi und einem Contra von Otto Depenheuer abgebildet. Eine weitere Gegnerin von solchen Gesetzen ist die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding. Sie traf nun zum Streitgespräch in der Neuen Presse auf den Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter.

Im Schlagabtausch mit Hofreiter sagte Suding: „Für mich ist es eine Rolle rückwärts, wenn Sie nun ein extra Wahlrecht einführen wollen, das Reservate schafft, aus denen heraus Frauen gewählt werden.“ Hofreiters Konter zielte daraufhin direkt auf den geringen Frauenanteil in Sudings Fraktion: „Ein Rückschritt ist, dass der Frauenanteil im Bundestag auf fast 30 Prozent gesunken ist. Daran haben einige Fraktionen einen großen Anteil. Ich finde es traurig, dass die FDP dazu gehört.“

Der Streit der beiden Politiker dreht sich vor allem darum, inwieweit ein Paritätsgesetz Parteien dazu zwingen darf, mehr Frauen aufzustellen. Hofreiter sieht dies begründet durch Artikel 3 des Grundgesetzes („Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“). Suding hält dagegene und sagt, niemand hindere Frauen daran, mitzuwirken. Außerdem sei ein ihrer Meinung nach keine Frage des Geschlechts, ob ein Mann oder eine Frau gewählt wird. Beide könnten gute Politik für Frauen und Männer machen. Am Ende wagt Suding noch eine Vermutung: „Wer weiß, vielleicht sprechen wir in 20 bis 30 Jahren über Männerförderung.“

Das ganze Interview lesen Sie bei den Kollegen der Neuen Presse.

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Ernst-Günther Konrad | Fr., 22. Februar 2019 - 08:22

inzwischen hat der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages klar und deutlich formuliert, dass das Paritätengesetz grundgesetzwidrig ist. Soweit immer wieder argumentiert wird, es ginge um Gleichheit zwischen Mann und Frau, besteht diese in dieser Frage bereits. Wenn eine Partei genügend weibliche geeignete wählbare Kandidaten hat, dürfen und können die aufgestellt werden. Da ist keine Partei gehindert und keine Frau benachteiligt. Ich nehme zwar die Sichtweisen dieser beiden Herrschaften zur Kenntnis, sie sind aber letztlich nicht entscheidend. Vielmehr ist hier das brandenburgische Verfassungsgericht und in letzter Instanz das BVG entscheidend. Die beiden Parteien sollten mal eine Initiative starten und eine Befragung des Volkes durchführen. Ich bin mir ziemlich sicher, das eine Mehrheit vor allem der Frauen eben nicht wegen ihres Geschlechtes, sondern wegen ihre Eignung und Befähigung gewählt werden wollen, Eigenschaften die alle haben sollten. Masse ersetzt nicht Klasse.

wolfgang dubbel | Fr., 22. Februar 2019 - 10:01

meint jedenfalls Judith Butler, also Vielweiberei !?
das wäre manchen Männern willkommen....und was mit den vielen Männchen ? Schreddern ?
Oder Krieg spielen..gegeneinander kämpfen lassen um sich so zu dezimieren wie im Tierreich um den Weibchen die besten Erbanlagen zu präsentieren? Wieder mal Zeit Esther Vilar zu lesen....

Jens Rotmann | Fr., 22. Februar 2019 - 11:21

,,,,,,,,,,,das wir keine anderen Sorgen haben. Ich schlage ein Bundestags-Auffüllgesetz vor. Wird die Quote von 50 % Frauen im Bundestag nicht erreicht, wird einfach aufgefüllt, Qualifikation ist nicht erforderlich, Hauptsache eindeutige weibliche Geschlechtsmerkmale sind erkennbar. ( Lange Haare ausgenommen, siehe Bild Hofreiter )

gabriele bondzio | Fr., 22. Februar 2019 - 11:28

Der Begriff Reservate ist von Frau Suding ausgezeichnet gewählt.
Hofreiter sagte ja auch mal: ""Es geht schon lange nicht mehr um Fakten, sondern nur noch darum, wer Recht hat. Das finde ich erstaunlich unprofessionell"...auf das Paritätsgesetz passt es ausgezeichnet!

Holger Busekros | Fr., 22. Februar 2019 - 13:39

vielleicht sollte Herr Hofreiter zum Wohle einer weiblichen Kandidatin sein Amt aufgeben. Also mit gutem(?) Beispiel voran.

Gerhard Weißenberger | Fr., 22. Februar 2019 - 14:50

Lange Haare, kurze Gedanken. Die des ideologisch aufgeladenen Herrn Hofreiter entbehren jeder Logik und Rechtskenntnis.
Das Gleichberechtigungsgebot des GG ist für natürliche Personen verfasst und nicht für irgendwelche Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Herkunft, Beruf usw. Würde das erwünschte Paritätsgesetz auf Parteien angewandt, so müssten diese bei z.B. dreißigprozentigem Mitgliederanteil von Frauen einen Aufnahmestopp für Männer verfügen bis der Frauenanteil fünfzig Prozent erreicht ist. Das ist absurd.
Eine paritätische Besetzung der Wahllisten wäre dann zwar möglich, aber wie bei divergierenden Mitgliederanteilen ohne Berücksichtigung der Eignung gleichermaßen diskriminierend.

Christa Wallau | Fr., 22. Februar 2019 - 15:34

Es ist schlicht eine Tatsache, daß sich Frauen weniger für Politik interessieren bzw. sich dem Streß der Politik weniger aussetzen wollen als Männer.
Anderenfalls gäbe es - ganz von alleine - mehr Frauen in politischen Parteien und Ämtern; denn nichts und niemand hindert die Frauen daran, Parteimitglieder zu werden und sich in Funktionen wählen zu lassen.
Das künstliche Herbeiführen von sog. Paritäten halte ich für einen unzulässigen Eingriff in eine
natürliche Entwicklung, die niemandem nützt.
Frauen sollen alles dürfen, was Männern erlaubt ist, aber sie sollten zu nichts gezwungen werden.

Ich als Frau fühlte mich sogar diskriminiert, wenn man mir erst besondere Bedingungen schaffen müßte, um mich irgendwo voranzubringen.

Bei einer sog "Frauenquote" wird man m. E. überwiegend nicht die geeignetesten Frauen ins politische Lager hineinbugsieren können, sondern meistenteils solche, die sich hofiert fühlen, mittelmäßig gescheit und wenig selbstkritisch sind.

Benno Pluder | Fr., 22. Februar 2019 - 19:58

"Der Anteil von Frauen im Bundestag liegt derzeit bei 30 Prozent."
Laut Angela Merkel genau so hoch wie im Parlament des Sudan.
Nur, dass das eben kein Zeichen für Rückständigkeit im Sudan ist, sondern ein Zeichen für die Progressivität und das Durchsetzungsvermögen nebst Engagement der Frauen dort.
Hätten die Frauen in Deutschland nur halb so viel Energie und Interesse an der Durchsetzung der ihnen allenthalben zugeschriebenen Rechte, dann sähe die deutsche Parlamentarierwelt sicher anders aus. Die Rahmenbedingungen gäben´s allemal her. Also Schluss mit dem Gebarme und den Quoten. Geschlecht allein qualifiziert nicht. Qualifikation, Engagement, Mut und das Ergreifen der gebotenen Chancen sind das Fundament von Wirksamkeit in Politik, Wirtschaft, ja sogar in der Familie und damit gesamtgesellschaftlich.

Brigitte Simon | So., 24. Februar 2019 - 20:11

"Sag mir wo die Männer sind.
Wo sind sie geblieben?
Was ist mit ihnen geschehen?
Frauen pflückten sie geschwind.
Dafür sorgen unsere Quoten".
Frei nach einem deutschen Volkslied
Forschungsstelle für fränkische Volksmusik.

Mangelnde Rechtsgrundlage
Das Hauptproblem stellt die Zielvorgabe des Richt-
linienvorschlags dar, nämlich die Herstellung einer 40%igen Quote des unterrepräsentierten Ge-schlechts. Hierbei handelt es sich um eine positive
Fördermaßnahme, mit der das unterrepräsentierte
Geschlecht bevorzugt wird. Bis heute enthält kein bestehender Unionsakt eigenständige Regelungen zu positiven Fördermaßnahmen.
Als Rechtsgrundlage für den Richtlinienentwurf
könnte die Gleichstellung im Erwerbsleben
(Art. 157 Abs. 3AEUV) herangezogen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, da es nicht um die Gleich-
behandlung von Kandidaten geht, sondern um den
Vorrang des unterrepräsentierten Geschlechts. Da-
mit geht automatisch die Ungleichsbehandlung

Brigitte Simon | So., 24. Februar 2019 - 20:18

des anderen Geschlechts einher. Schon 1995 hat der EuGH im Urteil Kalanke/Marshall entschieden, daß
der Vorrang w e i b l i c h e r Bewerber unzulässig
ist und eine Diskriminierung der m ä n n l i c h e n
Bewerber darstellt.

Eine Herstellung der Chancengleichheit kann hier somit ausgeschlossen werden.