Fernrohr auf dem Eiffelturm in Paris / dpa

Kritik am Digital Services Act - Die Meinungsfreiheit stirbt hinter schönen Fassaden

Am Samstag tritt der Digital Services Act in Kraft. Er wird dafür sorgen, dass betreutes Denken um sich greift. Das ist nicht das einzige verfassungsrechtliche Bedenken gegen die EU-Verordnung und das noch zu beschließende deutsche Ausführungsgesetz.

Autoreninfo

Dr. Manfred Kölsch war ca. 40 Jahre Richter, zuletzt als Vorsitzender Richter am Landgericht Trier. Seit seiner Pensionierung ist er als Rechtsanwalt tätig. 
 

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Der am 17. Februar in Kraft tretende Digital Services Act (DSA) wird durch das Digitale-Dienst-Gesetz (DDG) in deutsches Recht umgesetzt. Die erste Lesung hat am 18. Januar 2024 stattgefunden. Danach wurde der Entwurf zum DDG an den zuständigen Ausschuss verwiesen. Termine für die 2. und 3. Lesung wird man dort nach den Ausschussberatungen ansetzen.  

Artikel 1 des Digital Services Act bestimmt, Meinungs- und Informationsfreiheit müssten, trotz der vorzunehmenden Regulierung, entsprechend der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ geschützt werden. Die Europäische Kommission bestimmt selbst, dass deshalb ausschließlich rechtswidrige Einträge gelöscht werden dürften. Einträge, die nur schädlich seien, dürften keiner Pflicht zur Entfernung unterliegen, weil das schwerwiegende Auswirkungen auf den Schutz der Meinungsfreiheit hätte.

Dieses Bekenntnis zum Schutz von Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und letztlich auch Artikel 5 des Grundgesetzes ist aber nur Fassade. Dahinter wird die Axt an fundamentale Grundsätze unseres demokratischen Gemeinwesens gelegt. Nach Artikel 34 des DSA haben die Plattformen nicht nur rechtswidrige Einträge zu löschen. Sie sollen bei der Überprüfung der Einträge auf deren Löschungsbedürftigkeit ihr besonderes Augenmerk auf „kritische“ und auf „nachteilige“ Einträge legen. 

Die sogenannten Erwägungsgründe zum DSA verdeutlichen das demokratiefeindliche Anliegen der Kommission. Nach Nr. 5 sind nicht nur rechtswidrige, sondern auch „anderweitig schädliche Informationen“ zu löschen. Nach Nr. 84 sollen sich die Plattformbetreiber auch auf nicht rechtswidrige Informationen konzentrieren. Sie sollen verhindern, dass „irreführende und täuschende Inhalte, einschließlich Desinformationen“ verbreitet werden. Der Begriff Desinformation ist in dem DSA indes nirgends definiert. Die Kommission hat in dem Begriff im Jahre 2018 „nachweislich falsche und irreführende Informationen“ gesehen. 

Die demokratische Auseinandersetzung wird verkümmern

Ist das schon Zensur? Auf jeden Fall bleibt der Bürger orientierungslos zurück, wenn er seine Mitteilungen an dem ausrichten soll, was in den aktuellen politischen Meinungskorridor passt. Er wird deshalb das von dem DSA gelegte Minenfeld nicht betreten, um immanente soziale Nachteile für sich zu vermeiden. Das Lebenselement freiheitlicher Grundordnung – die ständige geistige und demokratische Auseinandersetzung auch mit gegenteiligen Meinungen (BVerfGE 7,198; 20,162, Rz. 36; 86,122,Rz. 19) – wird verkümmern. Betreutes Denken wird um sich greifen.

Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass eine gesetzliche Ermächtigung an die Exekutive nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist. Nur dadurch wird Handeln der Ermächtigten messbar und in erträglichem Ausmaß für den Bürger voraussehbar und berechenbar. (BVerfGE 56,1, Rz. 12)
 

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Selbst wenn man dem Gesetzgeber bei der Wahl der Weite der Begriffe ein Ermessen einräumt, sind die in dem DSA verwendeten Begriffe, – ist ein Eintrag „irreführend“ oder „nachteilig“ für die „gesellschaftliche Debatte“, auf „Wahlprozesse“, die „öffentliche Sicherheit“ oder die „öffentliche Gesundheit“ – derart vage Generalklauseln, dass sie als indirekter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit zu werten sind. Der Nutzer wird sich hierbei stets als ein möglicher Störer/Gefährder der „öffentlichen Debatte“ und der „öffentlichen Sicherheit“ begreifen. 

Die Annahme liegt nahe, dass der Einsatz dieser Unschärfemethode nicht von Ungefähr kommt, befördert sie doch beim Bürger die Furcht, in Verdacht geraten zu können. Methodisch wird ein Klima des gegenseitigen Misstrauens erzeugt. Die geführten „Debatten“ degenerieren dadurch zu Scheindebatten im vorgegebenen Meinungskanal. Das Lebenselement einer freiheitlichen Grundordnung – die ständige geistige Auseinandersetzung gegensätzlicher Meinungen – wird auf diese Art zusätzlich eingeschränkt.

Risiken präventiver Informationskontrolle

Die Selbstkontrolle großer Plattformen und Suchmaschinen sowie die Überwachungspflichten derjenigen, die das europaweit zu installierende Überwachungsnetz tragen, sind präventiv angelegt. „Voraussichtliche“, „absehbare“ und „vorhersehbare“ Umstände sollen nach der „Wahrscheinlichkeit“ ihrer Auswirkungen auf die „öffentliche Sicherheit“, „gesellschaftliche Debatte“ und „öffentliche Gesundheit“ bewertet werden:

„In einer demokratischen Gesellschaft werden solche vorbeugenden Maßnahmen grundsätzlich abgelehnt, weil sie durch die Einschränkung bestimmter Informationen schon vor deren Verbreitung jede öffentliche Debatte über den Inhalt verhindern und damit die Meinungsfreiheit ihrer eigentlichen Funktion als Motor des Pluralismus berauben. (Schlussanträge Generalanwalt beim EuGH Saugmandsgaard Oe. RsC-401/19, ECLI:EU:C:2021:613 Rz. 102f.)

Präventive Maßnahmen zur Informationskontrolle können aber nur dann im Rahmen der erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden, wenn eminente konkrete Verdachtsmomente vorliegen für die schwere Gefährdung eines hochrangigen Rechtsguts. (Peukert, KritV 03/2022, Rz. 42 m.w.N.). Diese Voraussetzung für die Zulassung präventiver Informationskontrolle, die eine Ausnahme rechtfertigen könnte, liegt bei dem DSA auch nicht ansatzweise vor.

Im Zweifel für die Löschung

Die großen Plattformen und Suchmaschinen werden zum sogenannten Overblocking neigen. Schon die verwendeten Generalklauseln setzen ihnen keine inhaltlichen Grenzen beim Umgang mit Eintragungen. Es ist auch nicht allein der von außen durch die Teilnehmer des installierten Überwachungssystems ausgeübte Kontrolldruck, der zu unhaltbaren Löschungen beiträgt. Die Betreiber der Plattformen und Suchmaschinen werden aus eigenem wirtschaftlichem Interesse im Zweifel eine Eintragung löschen, bevor sie dazu eine „Anregung“ von den Teilnehmern des Kontrollnetzes erreicht. Es drohen ihnen Sanktionen, die nach Artikel 52 Absatz 2 DSA „wirksam“ und „abschreckend“ sein müssen. Das sind sie in der Tat, drohen ihnen doch „bei Nichteinhaltung einer im DSA festgelegten Verpflichtung“ (nach Auffassung der Kontrolleure) Geldbußen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. (Art. 53 Abs. 3 DSA)

Durch die von einigen Plattformen schon zu 90 Prozent verwendeten und von dem DSA forcierten automatischen Inhaltserkennungstechnologien werden nicht nur die Zahl der Löschungen zunehmen, sondern auch die Fehlentscheidungen. Zurzeit sind die automatisierten Moderationswerkzeuge weder in der Lage, die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Verhaltens vorauszusagen, noch die verwendeten Generalklauseln durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung mit verfassungsgemäßem Inhalt zu füllen. Durchsetzung und Überwachung des DSA erfordert einen „nahtlosen Informationsaustausch in Echtzeit“, wie es in Erwägungsgrund Nr. 148 heißt. Das Überwachungssystem muss sicher funktionieren zwischen der Kommission, den Koordinatoren und dem Gremium. (Art. 85 DSA)  

Die Kontrolle wird zentralisiert

Die hier installierte Aufsicht digitaler Medien widerspricht Artikel 30 GG, wonach die Medienaufsicht Sache der Bundesländer ist. Nunmehr wird es radikal anders. Nach §12 DDG-Entwurf soll der Präsident der Bundesnetzagentur der nach § 49 Abs. 1 DSA zu installierende Koordinator werden. Eine Behörde, die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zugeordnet ist. Die Verlagerung der Überwachung der vom DSA betroffenen digitalen Medien von der Länder- auf die Bundesebene wird noch weiter zentralisiert, weil die EU-Kommission letztlich das Kontrollsystem an sich gezogen hat. 

Der nationale Koordinator ist gegenüber der europäischen Kommission weisungsgebunden. (Art. 66 Abs. 3; 67, Abs. 5 und 6; 82 Abs. 1 DSA). Nicht nur das. Die Kommission kann nach Artikel 66 DSA und Nr. 138 der Erwägungsgründe „auf eigene Initiative“ ohne Einschaltung des Koordinators jederzeit tätig werden, steht nach ihrer Meinung ein Anbieter „in Verdacht, gegen Bestimmungen dieser Verordnung verstoßen zu haben“. Im sogenannten „Krisenfall“ – das Vorliegen der dazu erforderlichen Voraussetzungen bestimmt die Kommission selbst – verschafft sie sich weitergehende Eingriffsrechte, ohne dass der nationale Koordinator dies verhindern kann (Art. 36 DSA). Die föderal aufgebaute Medienkontrolle ist ausgehöhlt.

Die Komplexität der Materie

Die Kommission lässt also mit Unterstützung der Mitgliedsstaaten zivilgesellschaftliche Hinweisgeber (und Plattformbetreiber) Eingriffe in die Meinungs- und Informationsfreiheit durchführen, die, falls der Staat sie selbst unmittelbar durchführen würde, verfassungswidrig wären. Das Überwachungsnetz wird durch „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ vervollständigt, die der Koordinator aussucht. Sie gelten als „vertrauenswürdig“, wenn sie sich schon in der Vergangenheit (zur Zeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes) durch Erkennung und Meldung von Inhalten bewährt haben. Der Staat verlagert Handlungen auf Dritte (Plattformbetreiber, Europäische Kommission und zivilgesellschaftliche Hinweisgeber), die, wenn er sie selber ausführen würde, eindeutig verfassungswidrig wären. Direkt beteiligt ist er nur durch die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Hinweisgeber.

Die Brisanz des DSA ist für den Bürger wegen dessen Umfang und der Komplexität der Materie nicht unmittelbar erkennbar. Die Gefahr für demokratische Grundrechte verwirklicht sich nur schleichend und ist professionell hinter einer rechtsstaatlichen Fassade versteckt. Hinter dieser Fassade wird jedoch wissentlich das von Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, Artikel 10 der Europäischen Menschrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ausgehöhlt.                                                                                                                                                                                                                                           
 

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Gerhard Lenz | Fr., 16. Februar 2024 - 18:18

Soviel zur angeblichen Weisungsgebundenheit. Davon abgesehen frage ich mich, warum Herr Dr. Kölsch Zitate verstümmelt wiedergibt, und das in einer Weise, die ihren eigentlichen Sinn nicht mehr sichtbar machen.

So geht es um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, genauer um jene, die"etwaige tatsächliche oder vorhersehbare nachteilige Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte" haben, die Auswirkungen auf " die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit haben", sowie solche, die " Auswirkungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz der öffentlichen Gesundheit und von Minderjährigen sowie schwerwiegende nachteilige Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden einer Person" befürchten lassen.
Viele Gesetze und Vorschriften haben einen präventiven, d.h. einen Schutzcharakter. Im Übrigen lässt sich jedes Gesetz gerichtlich überprüften, für den Fall, dass jemand Herrn Dr. Kölschs Meinung teilt..

Sie sind, wie so oft Herr Lenz, wenn es sich um juristische Angelegenheiten handelt, im Irrtum. Aber das macht nichts, Sie sind ja kein Jurist.
Es gibt den Grundsatz der "kooperativen Verständigung u. des Ausgleichs" beispielsweise zwischen deutscher Verfassung und europäischem Recht, aber grundsätzlich steht weder das eine, noch das andere Recht "über" der jeweils anderen Rechtsnorm. Im übrigen gilt innerhalb der Grenzen dieser Bundesrepublik kein "höheres" Gesetz als unser Grundgesetz, das ist Fakt und Konsens.
Im übrigen gibt Herr Dr. Kölsch hier nicht irgendeine "Meinung" wieder, wie ein Herr Lenz in einem x-beliebigen Forum mit profanem Inhalt, sondern liefert eine Expertise aus seinem Spezialgebiet ab, von dem Sie so viel Ahnung haben wie eine Kuh vom Haare kämmen(sorry, liebe Rinder). Insofern sollten Sie sich mäßigen mit ihren gängigen u. allseits bekannten unhöflichen, unangebrachten und gänzlich unfundierten Bewertungen über Dinge, von denen Sie in Gänze nichts verstehen!

Tomas Poth | Fr., 16. Februar 2024 - 18:47

Das was hier Abläuft ist ein Putsch von oben, gegen die Bürger der Bundesrepublik.
Nur wer sich im rotgrünen Sozialismus eingerichtet hat bleibt unbehelligt, darf hetzen, diskreditieren, üble Nachrede führen, bis hin zur Verleumdung.
Das soll die neue Wirklichkeit werden.
Freiheit, Selbstverantwortung und Demokratie.
Werft die rotgrünen Parteien mit eurer Wahlstimme aus den Parlamenten!

Maria Arenz | Sa., 17. Februar 2024 - 09:19

Antwort auf von Tomas Poth

Thomas Haltungszwang und Nancy fies-fieser-Faeser sind doch mit Schmackes dabei, die Wahl einer alternativen Sachpolitik unmöglich zu machen. Das ErmächtigungsG von dieser Woche und die ergänzenden Schmähreden der Innenministerin und ihres Büttels "gegen Rechts" lassen doch keine Zeifel mehr , wo die Reise hingeht. Wer nicht einverstanden ist mit der Transformation unseres Landes in ein deutsches Kuba wird ohne rechtstaatliche Hemmungen eingeschüchtert , ausgegrenzt und mittels neu erfundener Schwiemel-Etiketten wider besseres Wissen kriminalisiert. Alles zum Machterhalt einer links-grünen Gesinnungsoligarchie, deren Mangel an Kompetenz nur noch durch die Nonchalance übertroffen wird, mit der sie die rechtstaatlichen Fundamente unseres Staates ignoriert. Daß ein SPD-Kanzler das mitmacht, kann ich mir nur durch "Abhängigkeiten" (Erpressbarkeit?) von den Grünen erklären, die zum Himmel stinken. Frau Paus war bekanntlich Milglied im 1. Untersuchungsauschuß i.S. Cum Ex.

Helmut Bachmann | Fr., 16. Februar 2024 - 19:08

nicht bald Technik nutzen müssen, die für China, Russland etc. entwickelt worden ist? Für Dissidenten? Das Problem ist, dass die breite Bevölkerung davon ausgenommen sein wird und nur noch Meinungen „aus dem Korridor“ hören kann. Was das Ganze zur Farce werden lässt, ist die Tatsache, dass diese Gesetze zunehmend missbraucht werden können, auch und gerade von Extremisten, die man damit ja auf ungeschickte Art bekämpfen will. Man hat Angst vor dem „dummen“ Volk, man hat Angst davor, echte Debatten zu führen. Man schafft die Meinungsfreiheit ab, um die Demokratie zu schützen. Nur ist sie damit auch passe. Deshalb: niemand mag die Forumsproleten, man wünscht sich, dass doch die gute alte Netiquette die schlimmsten Auswüchse verhindern würde. Aber wie dumm manche Teilnehmer auch sein mögen, es wäre falsch, würde man sie wegen Arroganz, Linksradikalsein oder Agitation sperren. Sie sollen ruhig auch „Desinformation“ betreiben, sie glauben die ja. Das kann man aushalten. So geht Demokratie.

Stefan Jarzombek | Fr., 16. Februar 2024 - 19:24

"Hinter dieser Fassade wird jedoch wissentlich das von Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, Artikel 10 der Europäischen Menschrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ausgehöhlt."
Ist soetwas nicht genau das, was man der AfD vorwirft, was sie angeblich tun würden
wenn sie denn an der Macht wären? 🤔
Dabei tun sie es selbst jeden Tag und das mit einer Gerissenheit die ihresgleichen sucht.
Wo steuern wir bloß hin?
Ist das eine Gesellschaft in der wir alle glücklich leben, wie Schafe auf einer Weide, die nicht ahnen, daß sie zur Schlachtbank geführt werden.

Ingofrank | Fr., 16. Februar 2024 - 20:04

Das geschieht/ geschah doch schon seit geraumer Zeit. Für mich in der Zeit der merkelschen Willkommenskultur im Jahr 2015 in dem anders Denkende diffamiert, geächtet als Pack od. Nazi ausgegrenzt wurden. Und dieser Prozess beschleunigte sich von Jahr zu Jahr bis zum Beginn der Ampel. Diese für Deutschland geformte Unglückskoalition verschärfte diesbezüglich die Gangart noch enorm.
Aber hinter einer „schönen Fassade“ ……? ?
So würde ich das nicht bezeichnen. Auch das Haus Deutschland wurde ab 2015 dem Verfall preisgegeben. Das Dach ist undicht, die Balken morsch, die Standsicherheit ist akut gefährdet. Nur durch ein Mindestmaß an Stützmaßnahmen, die viel Geld verschlingen, ist
jedoch eine Generalsanierung unumgänglich macht, steht das Gebäude noch. Die vernagelten Fenster verhindern gerade so ein weiteres Eindringen von Feuchtigkeit & Schimmel. In 1 ….2 Jahren wird der Verfall so weit fortgeschritten sein, dass nur noch die Abrissbirne hilft.
Mit bestem Gruß aus der Erfurter Republik

Tomas Poth | Fr., 16. Februar 2024 - 22:09

Aufgeschnappt:
"Das Faeserland braucht eine Bürgerrechtsbewegung!! ....
Was Deutschland jetzt braucht, das ist eine überparteiliche, sich nicht in unsinnige Streitereien verzettelnde Bürgerrechtsbewegung, die jede staatliche Attacke auf die Ausübung von Grundrechten registriert, publiziert und mit Gegenaktionen beantwortet. " ....

Wer unsere Demokratie erhalten möchte, der muß sich energisch gegen rotgrün erwehren, sonst landen wir in sozialistischer Verarmung mit bunter Narrenkappe.

Christoph Kuhlmann | Sa., 17. Februar 2024 - 03:55

Ich meine totale Freiheit für User und Plattformbetreiber. Ich denke nicht. Es gibt Apps für 2,50 EUR im Monat mit denen man sich der staatlichen Kontrolle entziehen kann. Sie zerlegen die Informationen, die man über den Provider, der IP zuteilt in hunderte von Datenbündeln und jagen sie über 100e Server. Kein Mensch oder Computer kann mehr die Nationalität feststellen, oder gar den Nutzer identifizieren. Natürlich muss man auch seine E-Mail-Adresse mit eingeschalteter VPN erstellen, keine Echtnamen verwenden. Mit Surf Shark und Cyberghost und wie sie alle heißen, lassen sich die Grenzen staatlicher und kommerzieller Kontrolle spielend überwinden. Was China und Russland nicht schaffen, schafft die EU erst recht nicht. Gesetze im Internet und Ländergrenzen sind für Dumme!

Ernst-Günther Konrad | Sa., 17. Februar 2024 - 08:28

Nur so viel. Da in immer mehr Staaten sog. rechte Parteien Mehrheiten bekommen und gar Regierungen stellen, hat der Rest der noch linken Regierungen Angst davor, ebenfalls vom "rechten Monster“ gefressen zu werden. Also was liegt da näher als das in Recht und Gesetz zu gießen, was sie an der Macht halten könnte, nämlich jede Form von Widerstand, Ungehorsam oder Andersdenken einzudämmen oder gar ganz auszulöschen. Auf dem Weg sind wird.