
- Hoppla, die Steuerpflicht vergessen?
Manuela Schwesigs „Klimaschutzstiftung“ entpuppt sich immer mehr als ein von der Nord Stream 2 AG diktierter Vorposten des Kremls. Doch auch der ist nicht vor Dilettantismus gefeit. „Cicero“-Recherchen legen nahe, dass den Stiftern schwerwiegende Patzer beim Erstellen der Satzung unterlaufen sein könnten. Haben die Verantwortlichen etwa vergessen, dass die Stiftung Steuern zahlen muss, wenn sie keine Gemeinnützigkeit anmeldet? Wenn dem so ist, könnte das teuer werden. Von der Jamaika-Opposition kommt bereits deutliche Kritik.
Momentan hat Manuela Schwesig genug damit zu tun, einen Sündenbock für die enthüllte Russlandverstrickung ihrer Stiftung zu opfern. Zur Erinnerung: Das Land Mecklenburg-Vorpommern gründete die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV Anfang 2021 offensichtlich, um unter dem Deckmantel des Klimaschutzes mit einem Geschäftsbetrieb die US-Sanktionen zu umgehen und den Bau der deutsch-russischen Nord-Stream-2 Pipeline voranzutreiben. Nord Stream 2 spendierte der Stiftung auch eine Zustiftung von 20 Millionen Euro.
Wie jüngst durch Enthüllungen der Welt am Sonntag herausgekommen ist, diktierte das Unternehmen maßgeblich die Gründung der Stiftung – bis hin zu Argumentationspapieren, mit denen die Politiker die Stiftung bei Presseanfragen rechtfertigen sollten. Obwohl Schwesig und ihre Staatskanzlei mit ihrem Chef Heiko Geue (SPD), dem heutigen Finanzminister Mecklenburg-Vorpommerns, eng mit der Stiftung der Nord Stream 2 AG im Austausch standen, schiebt sie die Verantwortung nun auf ihren jetzigen Innenminister Christian Pegel (SPD) ab: „Die Idee zur Gründung ist innerhalb der Landesregierung vom damaligen Energieminister Christian Pegel entwickelt worden“, erklärte Schwesig kürzlich. Als wäre diese Baustelle nicht schon groß genug, steht die Stiftung womöglich auch vor einem steuerrechtlichen Problem.
50 Prozent Schenkungssteuer vergessen?
Recherchen von Cicero haben Anfang April ergeben, dass die Stiftung wohl schenkungssteuerpflichtig ist. Schließlich ist sie nicht offiziell als gemeinnützig anerkannt und erhält somit nicht die Steuererleichterungen einer gemeinnützigen Stiftung – in ihrer Satzung schreibt sie sich lediglich gemeinwohlorientierte Ziele vor. Das könnte nun teure Folgen haben: Unter der Voraussetzung, dass es sich bei den 20 Mio. Euro von der Nord Stream 2 AG, wie öffentlich von der Stiftung selbst verkündet, um Zustiftungen handelt, fällt auch für diese Zuwendung Schenkungsteuer an.
Bei einer solchen Summe liegt die Steuer sogar in Höhe des Spitzensteuersatzes von 50 Prozent. In dem Fall stünden für Klimaschutzziele, anders als bisher behauptet, nicht 20 Millionen, sondern nur rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Anfrage von Cicero bestätigte die Stiftung, nicht im Sinne des Steuerrechts gemeinnützig zu sein. Zur Frage nach der Schenkungssteuer teilte sie mit: „Es wurden Schenkungssteuererklärungen abgegeben. Wir bitten mit Hinweis auf das Steuergeheimnis um Verständnis, dass wir hierzu keine weitergehenden Aussagen treffen.“
2 Millionen Strafe für abgelaufene Meldefrist
Mehrere Cicero-Nachfragen unter Verweis auf ein öffentliches Interesse – die unter anderem die Frage betreffen, ob und wann für die 20 Mio. Euro von Nord Stream 2 die Schenkungssteuererklärung abgeben wurde – wollte die Stiftung nicht beantworten: „Unsere Rechtsansichten zur Auskunftspflicht der Stiftung decken sich leider nicht. Wir erwarten demnächst eine Klärung durch das Oberlandesgericht (OLG) Rostock.“ Zum Hintergrund: Nach einer Klage der Transparenzplattform „Frag den Staat“ hatte das Landesgericht Schwerin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stiftung laut Landespressgesetz auskunftspflichtig sei – und daher Fragen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und den Arbeiten an Nord Stream 2 zu beantworten habe. Die Stiftung hat daraufhin Berufung beim OLG Rostock eingereicht. Das Urteil des OLG steht noch aus.