Bundesjustizminister Marco Buschmann (l.) und Bundeskanzler Olaf Scholz / dpa

Buschmanns „Verantwortungsgemeinschaft“ - Der übergriffige Leviathan

Das geplante Gesetz zur Verantwortungsgemeinschaft ist nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich. Warum wird diese Gesetzesinitiative trotzdem gestartet? Sie passt zum Zeitgeist – und zum Selbstverständnis eines übergriffigen Staates.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Solange es Menschen gibt, unterstützen sie sich und übernehmen Verantwortung füreinander. Das ist wichtig. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weiß das, und er will das jetzt rechtlich regeln. Sein Ministerium will eine sogenannte Verantwortungsgemeinschaft einführen. Ist  diese Initiative eine gute rechtspolitische Idee? Vielleicht sogar dringend nötig? Oder ist es nicht vielmehr ein weiteres Beispiel für den übergriffigen Staat, der mit sinnlosen Regelungen den Alltag erschwert?

Im Alltag unterstützen sich Menschen jeden Tag – millionenfach. Zum Glück, denn davon lebt eine Gesellschaft. In den meisten Fällen ist (natürlich) nicht geregelt, welche Rechte und Pflichten dabei im Einzelnen bestehen. Das klärt sich völlig unjuristisch im kurzen Alltagsgespräch unter Nachbarn, Kollegen, Freunden. Aus der Sicht von Juristen ist das ein Problem. Das Justizministerium will deshalb eine Verantwortungsgemeinschaft als neues Rechtsinstitut einführen, an das rechtliche Konsequenzen geknüpft sind. Eine „Familie light“ soll es aber nicht sein.  

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Axel Hallensleben | So., 11. Februar 2024 - 18:46

Danke für die gute Beschreibung dieser neuen überflüssigen Ampel-SchnapsIdee zur BÜRGERENTMÜNDIGUNG.

Gerhard Lenz | Mo., 12. Februar 2024 - 09:22

Antwort auf von Axel Hallensleben

Herr Hallensleben, wenn Sie sich aus freien Stücken für eine solche Regelung entscheiden?
Aber nicht, wenn man Ihnen eine solche Möglichkeit vorenthält?

Interessanter Ansatz...

Der "K(r)ampf gegen räächts" nimmt jetzt recht diffizile Züge an. Das rote Fahnenmeer verrät die "Kämpfer" gegen räächts! Nicht mehr nur die AfD wird in der Öffentlichkeit als "Nazi" hingestellt, sondern nun auch CDU/CDU & Wagenknecht-Partei & Maaßens Werte Union! Jetzt will sich die "Vereinte LinXe" (Grüne; SPD; Die Linke; Antifa; FfF; Letzte Generation, Indymedia und Co.) sich mit aller Macht "nachhaltig" die All-Macht und die damit verbundenen Pfründe sichern. Wovon die APO (RAF & Grüne Bewegung& MfS) damals träumte, soll nun Wirklichkeit werden.
CDU/CSU habt jetzt Acht! Nun steht Ihr im Fadenkreuz der LinX-Extremisten! Nun schlägt Eurer Anschleimen auf Euch selbst zurück: jetzt geratet Ihr in den linXen Strudel, welchen ihr leider geduldet habt. Im neuen Kommunismus muss man niemanden mehr einsperren: Rufmord "Nazi ... räächts" ist viel wirkungsvoller und nachhaltiger Jetzt ist eine Brandmauer gegen LinX dringend not-wendig!

Gerhard Lenz | So., 11. Februar 2024 - 18:52

Insofern sind die Klagen des Herrn Juristen so nötig wie ein Kropf. Jeder hat aber die Möglichkeit, eine Verantwortungsgemeinschaft schliessen zu können.

Geht es nach Herrn Boehme-Neßler, sollen sie es nicht dürfen können. Weil er, aus persönlichen Gründen, die Verantwortungsgemeinschaft ablehnt. Denn der Staat, den der Herr Jurist mal wieder (siehe Corona) übergriffig sieht, gibt den Rahmen vor. Mehr nicht.

Warum also lehnt Herr Boehme-Neßler die Verantwortungsgemeinschaft rundweg ab? Es sind Sätze wie "Die Buschmann-Idee greift ohne Not in tiefe Strukturen des menschlichen Miteinanders ein...", die hellhörig machen. Da hat einer strunzkonservative Vorstellungen von Ehe und Familie.
Dass Deutschland bei rechtlich abgesicherten, nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften Lichtjahre hinter Nachbarländern zurückliegt, muss man wohl nicht erwähnen. Zeit für Änderungen. Zeit für die Verantwortungsgemeinschaft, die ja nur ein Angebot ist. Es gibt mehr als Ehe und Familie. Wir schreiben 2024.

nimmt sich in ihrer jetzigen Praxis wie Demokratur aus ... und je länger, desto schlimmer: "Es muss wir Demokratie aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!" (SED-Bonze Walter Ulbricht) Das konnte man 40 Jahre lang in der - Gott sei Dank - untergegangenen DDR bewundern!

... so läuft das immer, "Niemand hat vor, eine Impfpflicht einzuführen", das seien "Rechte Verschwörungstheorien" und schwuppdiwupp war die "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" da und die "Allgemeine Impfpflicht" kurz vor der Einführung ... nur ne Frage der Zeit bis die "Verantwortungsgemeinschaft" Pflicht wird, damit JEDE Zusammenkunft vom Staat kontrolliert werden kann, könnten ja "Rääächte" dabei sein ... ;)

Werner Kahn | So., 11. Februar 2024 - 19:12

bei der amtierenden Regierung, die sich beim Retten der Demokratie anscheinend seit geraumer Zeit in einem Zustand der Ausweglosigkeit befindet. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz jetzt ein Verantwortungsgemeinschaftsgesetz ! Das alles klingt nach grenzenloser Sehnsucht nach der ehemaligen DDR. Man spürt diese Sehnsucht auch in Teilen unserer Tagespresse. Ich zitiere einen Kommentar aus einer Tageszeitung vom 22.01.2024 in Bezug auf die aktuellen Demos: " Die Demos sind gute Signale. Aber sie sind singuläre Ereignisse. Vielmehr kommt es darauf an, im Alltag aufzupassen. Zu widersprechen, wenn die Blumenverkäuferin von vermeintlich gesteuerten Medien spricht. Fakten einzufordern, wenn die Verwandten rechte Propaganda über Geflüchtete verbreiten. Mit den Kindern auf kindgerechte Weise über Rassismus zu sprechen. Bei der Tageszeitung handelte es sich nicht um das NEUE DEUTSCHLAND.

Maria Arenz | So., 11. Februar 2024 - 19:37

von Buschmanns sicher nicht geringem Bedürfnis, jede Menge gesetzliche Fußabdrücke zu hinterlassen, fällt mir als Motiv noch ein, die Eröffnung einer weiteren Aufreger- Diskussion, damit das geschätzte Publikum abgelenkt wird von allem Tun und Unterlassen dieser Schregierung, mit dem das wirtschaftliche und das rechtliche Fundament unseres Staates immer weiter untergraben wird. Schon jetzt, nach nur zwei Jahren ist das Land doch kaum noch wiederzuerkennen. Rein rechtlich kann die Verantwortungsgemeinschaft übrigens garnichts können können, was die im Artikel bereits erwähnten Rechtsinstumente-Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht- nicht schon leisten und das Rechtsinstitut der Verantwortugsgemeinschaft müsste auch exakt die dafür geltenden Anforderungen erfüllen, soll es denselben Zweck erfüllen. Wir harren also in der Tat der Begründung, worin der Unterschied zum Status quo bestehen soll und wo der Bedarf dafür.

Thomas Romain | So., 11. Februar 2024 - 19:52

Dass dieses Gesetz überflüssig ist, leuchtet ein (da man ja jetzt schon vertraglich regeln kann, was und wie man es möchte).
Warum es allerdings schädlich sein soll, ist auch nicht ganz klar.
Meine Prognose: es wird sich kaum jemand für dieses Gesetz interessieren, und es werden auf dessen Grandlage auch sehr wenige Verträge geschlossen werden.

das Thema Mieten anzugehen – im Koalitionsvertrag aber aufgenommen. Lieber bringt er Gesetze ein, um sich bei seinem Koalitionspartner Grüne lieb Kind zu machen. Sie lassen ihn gewähren, fordern nichts ein – denn er ist ganz auf Linie. Sich mit dem Thema Mieten zu beschäftigen würde bedeuten, eventuell seine Klientel (Vermieter) herauszufordern. Er möchte sie lieber schonen, deshalb die Eile bei "Selbstbestimmungsgesetz" und "Verantwortungsgemeinschaft". Noch hat er etwas Zeit, sich weiteren ganz wichtigen Themen zu widmen – mit Gesetzen, die zwar nur eine kleine Minderheit braucht, aber er füllt damit die restliche Ampel-Zeit aus.

Ingofrank | So., 11. Februar 2024 - 20:01

Komisch, zu Zeiten des klassischen Familienmodells Mutter, Vater & Kind(er) war die gegenseitige Verantwortung innerhalb der Familie sogar der Generationen untereinander im Familienverband mit Großeltern, Onkeln und Tanten, mehr als selbstverständlich.
Aber das diese gegenseitige Verantwortung als konservativ einzuordnen und damit als rückwärtsgewandt gegenüber dem Grün rotem Zeitgeist ist, muß eben der Staat in seiner Allmacht sogar Verhaltensregeln, die in früheren Zeiten als völlig normal angesehen wurden, in ein Gesetz gießen . Auch nur e i n weiteres Beispiel staatlicher Regierungswut.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Gunther Freiherr von Künsberg | So., 11. Februar 2024 - 20:14

Der Autor verkennt mal wieder die sozial gerechte Bedeutung des Regierungsvorhabens. Endlich wird die Vertragsfreiheit eingeschränkt und das Lotterleben Unverheirateter. rechtlich geregelt. Es ist wirklich an der Zeit eine neue Rechtsinstitution zu schaffen die den Begriff “Verantwortung“ beinhaltet, der ebenso wichtig ist wie der Begriff “Bürger“ beim Geld. Die bisherigen Begriffe wie Ehe und Lebensgemeinschaft sind überholt. Dies schon deshalb, weil sie bei Karl Marx keine Anerkennung finden. Da lobe ich mir die Verantwortungsgemeinschaft die einer neuen modernen Vertragsgestaltung zugänglich ist und die im Gegensatz zu den Regeln über die Ehe, die im Gesetz keine Gewährleistungsvorschriften vorsieht, diesbezüglich einen Gestaltungsspielraum eröffnet. Endlich gibt es eine gesetzliche Regelung die die Verpflichtungen z.B. aus der Ehe minimiert bzw. der weitgehend umfänglichen Gestaltung zugänglich ist. Das nennt man dann Verantwortung. Das passt zu dieser Ampel.

Christoph Schnörr | So., 11. Februar 2024 - 20:44

… agiert auf „Augenhöhe“ mit Frau Paus und ist einer der Hauptgründe, warum die FDP aus allen Parlamenten fliegen sollte.

René Maçon | Mo., 12. Februar 2024 - 02:12

...irgendeine politische Funktion hat, nachdem sie den Liberalismus schon vor langer Zeit aufgegeben hat und den ideologischen Schulterschluss mit den Grünen übt. Aus dieser Perspektive kann sogar ein überflüssiges Gesetz als sinnvoll erscheinen.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 12. Februar 2024 - 09:28

Augen zu und durch. Ob sinnvoll, ob notwendig und ob verfassungswidrig ist doch gerade unter diesem Justizminister Buschmann völlig egal. Und er ist es ja nicht allein. Es ist ja seine ehemals liberale Partei mit, die sich von den woken Ideen haben vereinnahmen lassen und jeder Minister will, wie ein Hund an jedem Baum auch, seine Duftnote hinterlassen. Und das gerade Buschmann auch nur ein Gesetz/Verordnung mal durchforstet, vereinfacht oder gar ganz hat aufheben lassen ist mir nicht bekannt. Und gegen die Überlastung der Justiz, vor allem aber die Unabhängigkeit der Staatsanwalt, so wie es der EUGH fordert, hat er was getan? Richtig. Nichts, aber auch gar nichts. Das wird geflissentlich ausgeblendet. Ich gebe zu, Herr Buschmann ist mir ohnehin nicht sympathisch und er gehört einer Partei an, die es hoffentlich ab den nächsten Wahlen im BT nicht mehr gibt. Aber er hat seit Bestehen der Ampel dem Justizressort erheblichen Schaden zugefügt, den es sehr schwer wird, wieder zu reparieren.

Christa Wallau | Mo., 12. Februar 2024 - 09:45

Sie ist so überflüssig wie das geplante Gesetz!
Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Heidemarie Heim | Mo., 12. Februar 2024 - 13:18

Notar sag` ich gar nichts!"
"Nun gestehen Sie doch endlich, dass Sie einer ungeregelten Tätigkeit, also der Schwarzarbeit nachgegangen sind in dem Sie den in Ihrem Eigentum befindlichen einzigen Trockner im Wäschekeller dazu nutzten, die Wäsche der maßgeblich erkrankten, eingeschränkt mobilen Nachbarin, (ein Attest dazu steht noch aus!) zwar mit deren mündlichen Vollmacht, jedoch ohne rechtlich bindenden Vertrag zu befüllen, zu trocknen, zu entfernen und überdies zu falten sowie nach der Tat die Ihnen fremde Wäsche in die Wohnung der Auftraggeberin widerrechtlich zu verbringen! Um nun noch zu behaupten, dass Sie dieser, nochmals! vertragsmäßig UNGEREGELTEN Verantwortungsübernahme unentgeltlich nachgekommen seien, erfüllt lt.§ XY Absatz 2 in Gänze den Ihnen vorgeworfenen Tatbestand!"
Sorry! Habe heute meinen albernen Tag;)! Aber nur vor solch einem Hintergrund würde dieses fragwürdige Gesetz für mich irgend einen Sinn ergeben was das jetzige Vertragsrecht noch nicht abdeckt. MfG

Ronald Lehmann | Mo., 12. Februar 2024 - 13:57

Wenn es um Auswüchse der STAATS-POLITIK geht

>>> beschwichtigen, verharmlosen, Zahlen nach unten manipulieren, ausreden, Halbwahrweiten oder weglassen von "Wichtigen"
>>> Feuer frei für Nebel -& Illusions-Bomben & Ablenkungs-Spielchen zur weiteren Verdummung der Untertanen

ABER - ABER

Wenn es um Bürger geht, die nicht im Takt & Gleichschritt der Marschkapelle des Staates mit marschieren/handeln,

sondern sogar die Unverschämtheit besitzen, eigenständig zu DENKEN & vielleicht sogar zu handeln, & noch schlimmer
>>> FRAGEN ZU STELLEN
oder faschistische Allüren zu haben, staatliche Handlungen/Anweisungen zu HINTER-FRAGEN💪

DANN ⚡💥
kommt die vernichtende MORAL-NAZI-KEULE
>>> DER SCHEITERHAUFEN DES 2. Jahrtausend in der BRD

DIE VERBALE HINRICHTUNG DURCH WELTLICHE/RELIGÖSE GUTMENSCHEN AUS DEM
MACHTAPPARAT 🔥

gleichgeschaltet zu Lande, zu Wasser & aus der Luft
Feuer frei im Sekundentakt

Wie man es gerade braucht
& die Generationen, die die DDR miterlebt haben, kennen zu diese Spielchen zu gut

Hans-Jürgen Tech | Mo., 12. Februar 2024 - 17:40

Was ist bloß mit der FDP los?
Einerseits blockiert sie zurecht das Lieferkettengesetz, weil es zusätzliche Bürokratie schafft. Andererseits bring sie selbst neue und überflüssige Gesetze ein, die nur noch mehr Bürokratie schaffen. Wie wäre es mit wirklichem Bürokratieabbau? Für jedes neue Gesetz sollten mindestens zwei alte abgeschafft werden.